Datum: 06.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:23 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Umbau Satteldach zu Walmdach (mit Aufstockung); Bauort: "Auf der Härte 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 748/2)
1.2 Errichtung eines Carports zwischen bestehendem Einfamilienhaus und Garage; Bauort: "Herbststraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 1139/9)
1.3 Anbau mit Dachterrasse; Bauort: "Memminger Straße 59a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1067/15 und 1067/17)
1.4 Anbau Wohnwintergarten an bestehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Bauort: "Schrankenweg 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/13)
1.5 Anbau an bestehendes Wohnhaus; Bauort: "Richard-Wagner-Straße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/22)
1.6 Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Geschäftshauses in 5 Wohneinheiten; hier: Tektur; Bauort: "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/2)
1.7 Nutzungsänderung der vorhandenen Büros im OG in Monteurzimmer; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 1a" in Vöhringen (Flur-Nr. 617)
1.8 Nutzungsänderung (nichtbauliche) durch geänderte Zweckbestimmung (Eisdiele in Friseursalon); Bauort: "Memminger Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 103)
2 Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen 1) Informationen über das Ergebnis der Markterkundung im Rahmen des GigaBit-Verfahrens 2) Festlegung der evtl. auszubauenden Erschließungsgebiete im Rahmen des Förderverfahrens „GigaBit-Ausbau“ des Freistaates Bayern; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung
4 Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
5 "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - Zweite Änderung"; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Bauarbeiten im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße; Partiell vorgezogene Umsetzung des Radverkehrskonzepts; Anfrage von Herr Kern

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö 1
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1.1. Umbau Satteldach zu Walmdach (mit Aufstockung); Bauort: "Auf der Härte 12" in Vöhringen (Flur-Nr. 748/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Das städtebauliche Einvernehmen für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch ist davon auszugehen, dass das Vorhaben eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die Aufstockung des bestehenden Wohnhauses kann aus städtebaulicher Sicht nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Auch ist davon auszugehen, dass das Vorhaben eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Errichtung eines Carports zwischen bestehendem Einfamilienhaus und Garage; Bauort: "Herbststraße 26" in Vöhringen (Flur-Nr. 1139/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Anbau mit Dachterrasse; Bauort: "Memminger Straße 59a" in Vöhringen (Flur-Nr. 1067/15 und 1067/17)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Anbau Wohnwintergarten an bestehendes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung; Bauort: "Schrankenweg 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 996/13)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost III“ wird zugestimmt.

Der Bauherr wird aufgefordert, die im einschlägigen Bebauungsplan „Vöhringen Ost III“ unter Ziffer 9.6 geforderten heimischen Laubbäume/Obstbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost III“ wird zugestimmt.

Der Bauherr wird aufgefordert, die im einschlägigen Bebauungsplan „Vöhringen Ost III“ unter Ziffer 9.6 geforderten heimischen Laubbäume/Obstbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Anbau an bestehendes Wohnhaus; Bauort: "Richard-Wagner-Straße 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Umbau und energetische Sanierung des bestehenden Geschäftshauses in 5 Wohneinheiten; hier: Tektur; Bauort: "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg (Flur-Nr. 1530/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tektur), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben (Tektur), dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Nutzungsänderung der vorhandenen Büros im OG in Monteurzimmer; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 1a" in Vöhringen (Flur-Nr. 617)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Nutzungsänderung (nichtbauliche) durch geänderte Zweckbestimmung (Eisdiele in Friseursalon); Bauort: "Memminger Straße 4" in Vöhringen (Flur-Nr. 103)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen 1) Informationen über das Ergebnis der Markterkundung im Rahmen des GigaBit-Verfahrens 2) Festlegung der evtl. auszubauenden Erschließungsgebiete im Rahmen des Förderverfahrens „GigaBit-Ausbau“ des Freistaates Bayern; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

Am 09.07.2020 hat die Stadtverwaltung den Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen darüber informiert, dass im Oktober 2018 das erste Förderverfahren zum Breitbandausbau zum Abschluss bringen konnte.

Seither besteht in der Stadt Vöhringen fast flächendeckend eine Mindestversorgung mit 30 MBit/s im Download.
Beschwerden über zu geringe Bandbreiten, wie sie in den Jahren zuvor immer wieder an die Stadt Vöhringen herangetragen worden waren, sind seither nicht mehr laut geworden.

Der Freistaat Bayern hat mit seiner Bayerischen Gigabit-Richtlinie nun eine weitere Fördermöglichkeit für Kommunen, die ihre digitale Infrastruktur noch weiter ausbauen und verbessern möchten, aufgelegt.
In dieser Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurde die Meinung vertreten, dass gerade im Bereich „Breitbandausbau / Digitalisierung“ ein Stehenbleiben bereits de facto einen Rückschritt bedeute, weswegen eine weitere Optimierung der Breitbandversorgung grundsätzlich sinnvoll sei.

Die Gremiumsmitglieder begrüßten damals die Initiative der Stadtverwaltung und favorisierten zunächst eine Markterkundung im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie für die Stadt Vöhringen.

Die formelle Markterkundung konnte mittlerweile abgeschlossen werden.

Nach dieser Markterkundung, welche für das Verfahren BayGibitR vorgegeben ist, hat sich bestätigt, dass die Stadt Vöhringen in Bezug auf die Internetgeschwindigkeiten bereits sehr gut aufgestellt ist.

Die für eine staatliche Förderung vorgesehenen Grenzgeschwindigkeiten für das Verfahren (Privatanwender 100 MBit/s - Gewerbetreibende 200 MBit/s), werden zum Großteil bereits erreicht.

Bezogen auf das Verfahren nach der BayGibitR gibt es somit lediglich vereinzelte Anschlüsse welche ausbau- und förderfähig wären.

Für diesen evtl. Ausbau gibt es für die Stadt folgende Ausbaukonditionen:
- max. Fördersumme pro Adresse 2.500 EUR
- max. Fördersumme gesamt 3 Mio EUR
- max. Fördersatz bis zu 80% der Ausbaukosten (Deckungslücke)

Aus diesen Förderkonditionen ergeben sich Aspekte welche bei einem evtl. Auswahlverfahren im Bezug auf Rentabilität zu beachten sind.

So wäre es wegen der entstehenden hohen Kosten, die von der Stadt Vöhringen zu tragen wären, weil wie oben erwähnt ein Anschluss nur mit 2.500,- € gefördert wird, äußerst unrentabel, wenn in einem bereits erschlossenen Gebiet nur ein Anschluss liegt (oder auch wenige Anschlüsse), welche(r)  förderfähig wäre(n).

Die Vorgehensweise, dass solche Anschlüsse nicht zwangsläufig ausgebaut werden sollen, wird vom Breitbandzentrum unterstützt.

Bei Betrachtung des Ergebnisses der Markterkundung hat sich unter diesem Gesichtspunkt auf der Grundlage der mittlerweile erfolgten Kalkulation und unter Beachtung der ohnehin schon guten Versorgung in Vöhringen ergeben, dass nur 4 oder evtl. 5 Erschließungsgebiete in einem möglichen Auswahlverfahren „guten Gewissens“ ausgeschrieben und weiter verfolgt werden könnten. 

Dies sind die in dem beiliegenden Plan mit Erschließungsgebiet 1 bis 4 dargestellten Bereiche.
Das mit Erschließungsgebiet 5 bezeichnete Gebiet erscheint der Verwaltung zweifelhaft hinsichtlich der o.g. Aspekte, weswegen es hier zur Diskussion gestellt wird.

Die Erschließung der einzelnen Anwesen kann entweder bis zur Grundstücksgrenze erfolgen oder alternativ auch „bis ins Haus“.
Die Breitbandberatung Bayern empfiehlt hier, die Ausschreibung für den Ausbau „bis ins Haus“, da erfahrungsgemäß die Internetanbieter möglicherweise nur hier Angebote abgeben werden.


Kalkulationsergebnis bezogen auf die vorgeschlagenen Erschließungsgebiete:

Erschließungsgebiete 1 bis 4 :

Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt:                                    57

Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) -        365.466,60 €
Förderbetrag gesamt        142.500,00 €

Eigenanteil Stadt Vöhringen        222.966,60 €


Erschließungsgebiete 1 bis 5 :

Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt:                                    81

Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) -        641.162,68 €
Förderbetrag gesamt        202.500,00 €

Eigenanteil Stadt Vöhringen        438.662,68 €



Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses von Herrn Wöcherl, Breitbandberatung Bayern, vorgestellt.

Vorab als Stichpunkte:

Obergrenze für die städtische Eigenbeteiligung:

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag -  wir schlagen vor 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 5 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag -  wir schlagen vor 650.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.


Wertung unterschiedlicher Vergabekriterien:

Bei der Vergabeentscheidung können verschiedene Kriterien wie z.B. die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) oder auch die künftige Vertragsgestaltung der Anbieter gewertet werden. Die Stadtverwaltung schlägt vor, nur die Wirtschaftlichkeitslücke zu werten, da wir nicht beurteilen können, wie viele Haushalte tatsächlich die Glasfasertechnik benutzen wollen.

Empfehlung

„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.

Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke  dienen.

Als Sicherheitsleitung (Bürgschaft) werden  5% der Baukosten gefordert.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH, bevor dieser dann das Thema ausführlich anhand einer Präsentation erläutert.

Vor dem Einstieg in die Aussprache verweist Bürgermeister Neher auf die verwaltungsinternen Diskussionen insbesondere zu der Frage, welche Gebiete letztendlich zu einem geförderten Ausbau vorgeschlagen werden sollen.
 
Schließlich sei man zu dem Ergebnis gelangt, dass die Erschließungsgebiete 1 – 4 aus Sicht von Breitbandberatung und Verwaltung einen guten Kompromiss darstellen würde zwischen den Polen, mit Steuergeldern sorgfältig umzugehen und der Tatsache, dass eine erhöhte Internetgeschwindigkeit heute Teil der üblichen Infrastruktur sei und Stillstand hier bereits Rückschritt bedeute.

In der kurzen Aussprache wird deutlich, dass sich die Gremiumsmitglieder der Sichtweise von Breitbandberatung und Verwaltung anschließen können, auch nachdem auf Rückfrage bestätigt wird, dass aus dem potentiellen weiteren Gebiet 5 keine negativen Rückmeldungen zu der Internetgeschwindigkeit vorliegen und die übrigen Gewerbegebiete grundsätzlich die Möglichkeit bieten, an Glasfaser anzuschließen.

Beschluss

„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.

Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke  dienen.

Als Sicherheitsleitung (Bürgschaft) werden  5% der Baukosten gefordert.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.
Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellen.

In seiner Sitzung vom 28.01.2021 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in der Fassung vom 17.12.2020 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 26.02.2021 bis einschließlich 06.04.2021 durchzuführen.

Es gingen von 10 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, in der Fassung vom 20.05.2021 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung/Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Derzeit laufen erste Planungen für die Realisierung des Ärztehauses an der Memminger Straße 23 und 25. In diesem Zuge ist der Eigentümer auf die Stadtverwaltung zugegangen und hat sich nach dem aktuellen Sachstand zum Ausbau der Verdistraße erkundigt. Für den Bauherren ist eine Erschließung über die östliche Gebäudeseite sehr wichtig, da die Parkplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 180/3 alleine nicht ausreichen. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage mit einer Erschließung über die Verdistraße.
Nahezu gleichzeitig hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1081 bei der Stadtverwaltung nach einer möglichen Erschließung seines Grundstücks erkundigt. Dieses soll in nicht allzu ferner Zukunft ebenfalls bebaut werden.
Im Bereich zwischen Rue de Vizille, von welcher die Verdistraße abgeht, und der Mozartstraße gibt es zwei zueinander angrenzende Bebauungspläne. Es handelt sich hier um den Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ und „Mozartstraße – B19“.
Diese sehen einen Ausbau der Verdistraße als Einbahnstraße von der Einmündung Rue de Vizille bis in die Mozartstraße vor.
Ca. 70 Meter Straßenfläche abgehend von der Rue de Vizille befinden sich derzeit schon im Besitz der Stadt Vöhringen.
Im Vorfeld wurden bereits einige Gespräche mit Anliegern bezüglich möglichen Ausbauvarianten geführt. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten zum Ausbau der Straße.
Im folgenden möchten wir Ihnen gerne die verschiedenen Überlegungen mit Vor- und Nachteilen der Trassen einmal vorstellen.
Variante 1:
Die erste Ausbauvariante sieht eine kurze Stichstraße von ca. 80 m Länge vor (siehe Anlage 1). Am Ende dieser Straße befindet sich ein kleiner Wendehammer bei welchem ein Wenden in drei Zügen für PKW möglich wäre. Problematisch wäre hier die Zu- und Ausfahrt von Müllabfuhr und größeren LKWs.
Bei dieser Variante wird der nötige Grunderwerb gegenüber den anderen Überlegungen sehr klein gehalten. Eine Erschließung kann für die Grundstücke Fl. Nr. 1080/8, 1080/6 sowie für Fl. Nr. 1081 und 1081/3 gewährleistet werden.
Nachteil dieser Trasse ist die Tatsache, dass für einen ordentlichen Ausbau der Straße mit anschließender nötiger Weiterverrechnung der Erschließungskosten, der Bebauungsplan geändert werden müsste. Wir würden hier erhebliche Zeit für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes benötigen. Aufgrund eines zeitnah angedachten Planungsbeginns für das Ärztezentrum wäre dies sicherlich nicht von Vorteil.
Ein weiterer zentraler Punkt bei dieser Variante ist die Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille.
Bei einem Ortstermin von Landratsamt, Polizei sowie staatlichem Bauamt wurde zwar eine grundsätzliche Ausfahrt auf die Rue de Vizille als möglich angesehen, allerdings waren alle Beteiligten der Meinung, auch aufgrund der Vorgeschichte der Richard-Wagner Straße, davon abzusehen. Je nach Bebauung kann die Einmündung auch leistungsbezogen an Ihre Grenzen kommen.
Eine Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille ist auch bei den direkten Anliegern auf keine große Zustimmung gestoßen.
Variante 2:
Eine durchaus charmante Lösung mit einem vertretbaren Grundstücksbedarf wäre sicherlich die Variante 2, welche eine Straßenverbindung von Einmündung Rue de Vizille bis zur Memminger Straße vorsieht (siehe Anlage 2). Diese würde zwischen den beiden Gebäuden Memminger Straße 23 und 27 hindurch verlaufen.
Allerdings bedarf es bei dieser Trasse der Zustimmung der Eigentümer des Wohnhauses Memminger Straße 27. Neben einer notariellen Änderung einer Dienstbarkeit müssten sich auch die 20 Eigentümer an den Ausbaukosten der neuen Straße beteiligen.
Nach ersten Gesprächen mit Vertretern der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Stadtverwaltung signalisiert, dass es nur sehr schwer bzw. nahezu unmöglich sein wird, hier eine einheitliche Zustimmung zu bekommen. Zumal ein unmittelbarer Vorteil bei dieser Trasse für die Bewohner hier nicht vorliegt.
Variante 3:
Diese Variante entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße (siehe Anlage 3).
Neben einer klaren verkehrlichen Zu- und Abfahrtssituation über die Einbahnstraße werden hier auch alle in zweiter Reihe liegenden Grundstücke erschlossen. Ein durchaus maßgeblicher Aspekt im Hinblick auf die Erschließungspflicht einer Kommune. Etwaigen späteren Anfragen zur Erschließung wäre somit bereits Abhilfe geschaffen.
Aufgrund der Festsetzung der Straße im Bebauungsplan liegt hier ein aktuelles Baurecht vor. Auch zeitlich wäre dies von erheblichem Vorteil, da kein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden müsste.
Als Nachteil können hier die benötigten Grundstücksflächen gewertet werden. Gespräche mit den Anliegern haben vollumfassend noch nicht stattgefunden.  

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Diskussionsverlauf

Nach Aufrufung des Tagesordnungspunktes führt Herr Söhner zunächst grundsätzlich in die Thematik ein, bevor er die einzelnen grundsätzlich denkbaren Lösungsansätze auch anhand von Plänen erläutert.

Bürgermeister Neher meint, dass es die Stadt Vöhringen wohl nicht schaffen werde eine Erschließungsmöglichkeit zu finden, die von allen Grundstückseigentümern als gelungen angesehen wird. Gleichwohl werde sich die Stadtverwaltung weiterhin darum bemühen.

Herr Kern berichtet, dass er von einem Grundstückseigentümer angerufen worden sei, der für vier betroffene Grundstücke spreche und der erklärt habe, dass sich die entsprechenden Grundstückseigentümer klar für die Variante 1 ausgesprochen hätten, insbesondere um die künftige Straßenfläche und damit den Versiegelungsgrad möglichst gering zu halten. Sie hätten auch zugesagt, im Bedarfsfall die Hinterliegergrundstücke über eine Privatstraße zu erschließen.

Dem Bürgermeister sowie dem Stadtbauamt sei dies bekannt.

Er, so Herr Kern weiter, könne das Anliegen der Grundstückseigentümer insbesondere auch bezüglich der damit zusammenhängenden Mindergrundabtretung gut nachvollziehen.
Für ihn stelle sich die Frage, ob die Variante 3 tatsächlich zeitlich vorteilhafter wäre als die Variante 1 und damit das Ärztehaus tatsächlich schneller realisierbar wäre.

Bürgermeister Neher führt hierzu u. a. aus, dass die angestrebte Realisierung der Verdistraße, in welcher Variante auch immer, stets mit vielfältigen Problemen behaftet sei. Grundsätzlich stelle aber die Änderung eines Bebauungsplanes immer ein erhebliches zeitliches Risiko dar, weil diese mit einer Normenkontrollklage angegangen werden könnte und dies zu einem Rechtsstreit über drei bis vier Jahre führen könnte. Der Variante 3 dagegen liege ein bestehender, unanfechtbarer Bebauungsplan zu Grunde.  

Bürgermeister Neher geht auf die vielfältigen Überlegungen und Kontakte der Stadtverwaltung im Vorfeld dieser Sitzung ein und bedauert nochmals, dass er derzeit keine Möglichkeit sehe, eine einvernehmliche Lösung zu erzielen.
Die Stadtverwaltung sei schlussendlich zu der Ansicht gekommen, dass die Verdistraße als Einbahnstraße von der Rue de Vizille bis zur Mozartstraße durchgebaut werden sollte, weil eine Besichtigung des Bereichs Verdistraße/Rue de Vizille mit Vertretern von Landratsamt Neu-Ulm und Polizeiinspektion Illertissen das Ergebnis erbracht hätte, dass eine Ausfahrt von der Verdistraße in die Rue de Vizille nahezu nicht vertretbar wäre, nachdem die Sichtverhältnisse dort noch ungünstiger wären als im Bereich der Richard-Wagner-Straße. Die dauerhaften Probleme mit der Einmündung Richard-Wagner-Straße/Rue de Vizille aber seien allen hinlänglich bekannt.
Allein bei der Ansiedlung eines Ärztehauses sei, so Bürgermeister Neher weiter, mit einem Verkehrsaufkommen zu rechnen, das eine Ausfahrt auf die Rue de Vizille unverantwortlich erscheinen lässt. Für die Stadtverwaltung sei dies letztendlich das durchschlagende Argument gewesen. Eine Einbahnstraßenregelung der Verdistraße erscheint dadurch zwingend notwendig zu sein.
Nicht vergessen werden sollte, dass auch eine private Erschließung Flächen benötige und die Verdistraße nicht zwingend in der im Bebauungsplan vorgesehenen Breite ausgebaut werden müsste. Hier gebe es sicher Spielraum, der auch in gemeinsamen Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern ausgelotet werden kann.

Zur Klarstellung führt Bürgermeister Neher aus, dass die Stadt Vöhringen aufgrund des gültigen Bebauungsplanes eine Erschließungspflicht habe, sobald ein daran anliegender Grundstückseigentümer eine Bebauung seines Grundstücks anstrebe.

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die Gremiumsmitglieder wohl einhellig der Auffassung sind, eine Ausfahrt von der Verdistraße in die Rue de Vizille wäre angesichts der bekannt unguten Situation im Bereich der Richard-Wagner-Straße nicht zu verantworten, weswegen es wohl allein bereits deswegen auf die Variante 3 hinauslaufen wird.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. "Gewerbegebiet Vöhringen Nord - Zweite Änderung"; Tiefbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Straße dient der Erschließung der verkauften Grundstücke an der Carl-Benz-Straße (Flur-Nr. 630/5).
Die neue Erschließungsstraße in Nord-Süd Richtung dient lediglich als Zufahrt und kann deshalb mit einer Breite von 5,00 m errichtet werden.
Die notwendigen Arbeiten wurden vom Stadtbauamt in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und beschränkt ausgeschrieben.
5 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
3 Firmen gaben zur Submission am 27.04.2021 ein Angebot ab (siehe Anlage).
Der Auftrag für die Ausführung der Tiefbauarbeiten, bei der Erschließung des Grundstücks FlurNr. 630/5 an der Carl-Benz-Straße, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu vergeben.
Die Arbeiten werden bis Herbst 2021 fertiggestellt.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten, bei der Erschließung des Grundstücks FlurNr. 630/5 an der Carl-Benz-Straße, wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.04.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 106.032,-- € sind unter den Haushaltsstellen 63000.9517, 81500.9510 und 70000.9555 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten, bei der Erschließung des Grundstücks FlurNr. 630/5 an der Carl-Benz-Straße, wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 26.04.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 106.032,-- € sind unter den Haushaltsstellen 63000.9517, 81500.9510 und 70000.9555 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö 7
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7.1. Bauarbeiten im Bereich der Adalbert-Stifter-Straße; Partiell vorgezogene Umsetzung des Radverkehrskonzepts; Anfrage von Herr Kern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Kern nimmt Bezug auf die derzeit laufenden Straßenbauarbeiten in der Adalbert-Stifter-Straße und eventuell gebotene bauliche Maßnahmen in der im Radverkehrskonzept vorgesehenen Adalbert-Stifter-Straße und bittet um Prüfung, ob nicht eventuell im Zusammenhang mit den aktuellen Bauarbeiten nicht auch bereits mögliche radverkehrsbedingte Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 16.06.2021 14:48 Uhr