Datum: 20.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:42 Uhr bis 19:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 29.04.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.05.2021 - öffentlicher Teil
2 Neugestaltung der Außenanlagen mit Gebotsstelen vor der Martin-Luther-Kirche; Vorstellung des Projektes
3 Radverkehrskonzept Stadt Vöhringen; 3.1 Verwaltungsvorschlag; Vorstellung und Beratung der Grundkonzeption; 3.2 Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Ostseite der Adalbert-Stifter-Straße; Vorstellung und Billigung der Planung und Ausführung
4 Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 02.03.2018; Änderung
5 Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Markterkundung im Rahmen des GigaBit-Verfahrens 2) Festlegung der evtl. auszubauenden Erschließungsgebiete im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistattes Bayern
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
7 Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise
8 Verschiedenes
8.1 Möglichkeiten zur Durchführung kommunaler Gremienarbeit während der Corona-Pandemie
8.2 Unterstützung der Außengastronomie durch Erleichterungen bei Vergrößerung von Freischankflächen; Schreiben von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger
9 Anträge und Anfragen
9.1 Grundwasserspiegel Beantwortung der Anfrage von Herr Harzenetter
9.2 Sachstand zur Friedhofsumgestaltung Süd Anfrage Herr Barth
9.3 Aussegnungshalle Illerzell - Sachstand Anfrage Herr Klingler
9.4 Zustand der Radüberwege, sowie Manöver der Bundeswehr Anfrage Herr Brocke
9.5 Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter
9.6 Verkehrssituation in der Falkenstraße und angrenzenden Straßen Anfrage Herr Wildt

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 29.04.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 29.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 06.05.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 06.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Neugestaltung der Außenanlagen mit Gebotsstelen vor der Martin-Luther-Kirche; Vorstellung des Projektes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 2

Sachverhalt

Herr Pfarrer Dr. Jochen Teuffel und Herr Landschaftsarchitekt Manfred Rauh stellen die Neugestaltung der Außenanlagen vor der Martin-Luther-Kirche vor.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Pfarrer Dr. Teuffel und Herrn Architekt Rauh zum vorliegenden Tagesordnungspunkt.

Herr Rauh stellt anschaulich die Sanierung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche vor. Hierbei werde auch eine Rampe für den barrierefreien Zugang angelegt. Der Gehweg solle durch die Fortführung des Pflasterbelages dem Vorplatz angeglichen werden.

Zu den Gebotsstelen führt Herr Pfarrer Dr. Teuffel aus, dass diese ein aufgeschlagenes Buch darstellen und aus einer Materialkombination aus Stahl und Stein bestehen.
Die Einweihung ist zum Reformationstag am 31.10.2021 vorgesehen.

Das Gremium bedankt sich für die interessante Vorstellung.

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3. Radverkehrskonzept Stadt Vöhringen; 3.1 Verwaltungsvorschlag; Vorstellung und Beratung der Grundkonzeption; 3.2 Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs auf der Ostseite der Adalbert-Stifter-Straße; Vorstellung und Billigung der Planung und Ausführung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 03.12.2020 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

3.1

1.        Seitens zweier Fraktionen des Stadtrates der Stadt Vöhringen sind sich ergänzende Vorschläge für ein Radverkehrskonzept in unserer Stadt eingereicht worden.

       Zu diesen sorgfältig und zeitaufwändig erarbeiteten Vorschlägen fand am 23. Juli dieses Jahres eine Klausursitzung des Stadtrates statt, bei dem ein Fachreferent die rechtlichen Hintergründe der angedachten Maßnahmen aufzeigte.

       Zwischenzeitlich wurde diese rechtliche Einschätzung auch von einem weiteren Fachreferenten bei einem Seminar im Landratsamt im wesentlichen wiederholt.
       
       Aufgrund der momentanen Rechtslage sieht die Verwaltung deutliche Schwierigkeiten bei der rechtskonformen Umsetzung einiger dieser Vorschläge.


2.        Die Verwaltung sieht jedoch auch die Notwendigkeit, den Radverkehr in Vöhringen künftig attraktiver und vor allem sicherer zu machen, damit die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zum Fahrradfahren steigt.

       Die Verwaltung hat deshalb einen eigenen Vorschlag zum Radverkehr in Vöhringen entwickelt, den wir dem Bau- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 3. Dezember 2020 vorstellen und erläutern möchten.

       Bei diesem Vorschlag handelt es sich in erster Linie um ein Streckenkonzept für den Radverkehr in Vöhringen innerorts, das an das bereits vorhandene komfortable überörtliche Radwegenetz anschließt.

       Grundgedanke des Verwaltungsvorschlages ist durch und in Vöhringen mit allen Stadtteilen sicher mit dem Rad unterwegs sein zu können. Dabei war wichtig, dass Nord-Süd- sowie Ost-West-Verbindungen angeboten werden sowie eine sichere Erreichbarkeit von wichtiger Infrastruktur wie Innenstadt und Bahnhof.

3.        Zur Verwirklichung bzw. Umsetzung des vorgelegten Verwaltungsvorschlages könnte wie folgt vorgegangen werden:

       Der Bau- und Verkehrsausschuss gibt sein grundsätzliches Einverständnis zur Realisierung.

       Die Stadtverwaltung legt dann künftig im Rahmen der Vorstellung des jährlichen Straßenbauprogrammes, das noch mehr auf die Bedürfnisse der Radfahrenden zugeschnitten werden soll, ein integriertes Ausbauprogramm für sichere Radverbindungen vor.

       So kann sichergestellt werden, dass für jeden Straßenzug des neuen innerörtlichen Radverbindungsnetzes, gemeinsam eine planerisch und baulich optimale Lösung gesucht und gefunden wird.

       Das vorgelegte Verwaltungskonzept verzichtet deshalb ausdrücklich auf Einzelheiten zu einzelnen Wegeabschnitten wie z.B. zu notwendig werdenden Querungshilfen.

       Details wie z.B. das Einrichten einer Fahrradstraße in einem Teil der Wielandstraße und in der Weidachgasse, was die Verwaltung für rechtlich vertretbar und sinnvoll ansieht, oder das Aufbringen von roten Fahrbahnmarkierungen, die den Radverkehr lenken können und ins Auge stechen, sollten - wie schon gesagt - in zeitlichem Zusammenhang mit der jeweiligen Ausbauplanung geklärt werden.

       Vorteil wäre, dass bei jeder einzelnen Streckenplanung die jeweils dann vorliegenden rechtlichen Verhältnisse wieder geprüft und bewertet werden können.

4.        Eine konkrete Vorstellung zur Umsetzung eines auch deutlich sicht- und erlebbaren Radwegenetzes ist das Anbringen einer nichtamtlichen wegweisenden Beschilderung an den vorgesehenen Radnetzstrecken. Eine einheitliche und auf Vöhringer Verhältnisse zugeschnittene Beschilderung, die möglicherweise ein Designbüro entwickeln könnte, würde hier sicherlich zweckdienlich sein.

       Nichtamtliche Markierungen auf der Straße sind nur für Geh- und Radwege vorstellbar, da Markierungen auf der Fahrbahn derzeit in Bayern noch verboten sind.

       Die im momentanen Verwaltungsvorschlag enthaltenen Radnetzstrecken werden in der Sitzung vorgestellt und erläutert und sind grob aus den vier beigefügten Anlagen ersichtlich.

5.        Sonstige, zusätzlich zur Netzplanung bestehende Möglichkeiten, den Radverkehr insgesamt attraktiver zu machen:

-        Anbieten von E-Bike-Ladestationen
       Es erscheint zwar sinnvoll, diese Infrastruktur zu verbessern. Bei der vorhandenen Reichweite der meisten E-Bikes (um die 60 km je nach Unterstützungsstufe) wird hier allerdings kein erhöhter Bedarf gesehen.

-        Anbieten von witterungsfesten Radabstellmöglichkeiten an allen öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Kulturzentrum usw.). Diese sollten so ausgestaltet werden, dass die Räder am Rahmen anschließbar sind.

-        Anbieten von witterungsfesten und dauerhaft (24 Std.) abgesicherten Rad- oder E-Bike-Abstellmöglichkeiten mit Zugangsbeschränkung (Schlüssel) am Bahnhof und an Pendlerparkplätzen u.a. für Berufstätige. Diese könnten dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Fahrgemeinschaften an- und abfahren, der innerörtliche Verkehr könnte mit dem Rad oder E-Bike (Laden im Betrieb tagsüber) stattfinden.

-        Anbieten von Mieträdern.
       Hier kann vor allem an das Vermieten von sog. E-Lastenfahrrädern gedacht werden. Diese sollten allerdings nach Expertenrat nicht mit der sog. Neigetechnik ausgestattet sein, da diese Technik eine gewisse Erfahrung im Umgang mit dem Rad fordere.

       Ganz allgemein gehen Fachreferenten zum Thema Steigerung des Anteils „Radverkehr“ am Gesamtaufkommen davon aus, dass das Fahrrad vor allem auch optisch wahrnehmbar weiter in den Vordergrund gerückt wird. Dadurch würde das Rad sichtbar mehr in den Alltag integriert werden und damit an Akzeptanz gewinnen (vgl. auch obige Anregung sichere Fahrradrouten in Vöhringen auffallend und individuell zu beschildern).
Aktualisierungshinweis zum Stand der Stadtratssitzung am 20.05.2021:

Dieser Punkt wurde in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.12.2021 vorberaten.
In dieser Sitzung wurden Anregungen gemacht, die die Verwaltung mittlerweile in ihr Konzept aufgenommen hat.
Konkret ist dies die Aufnahme der Straße „Am Bahndamm“ (incl. der Wegeverbindung zwischen Haydn- und Bahnhofstraße – techn. Verbesserung ist geplant) in das vorgeschlagene Streckennetz und die Wahl der Variante der Verbindung zwischen dem Stadtteil Illerberg und dem Bahnhof, die über Illerberger Straße, Ahorn- und Haselnußweg durch die Unterführung läuft.

Derzeit plant die Verwaltung auch die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Weidachgasse und die rote Markierung einer Radfahrerfurt am ehemaligen Fußgängerüberweg am Gymnasium in Illerzell für das laufende Jahr.

Die Verwaltung prüft derzeit weiter eine neue innerörtliche Radwegeverbindung zwischen der Schützenstraße und der Straße „Am Langen Bach“.

3.2

Aufgrund der kurzfristigen Planungsaufnahme erfolgt eine nähere Erläuterung in der Stadtratssitzung.

Empfehlung

3.1

Der in der Sitzung vorgestellte Radnetzplan (Anlagen 1 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage) für sichere Radverbindungen in Vöhringen wird gebilligt. Auf eine möglichst zügige Umsetzung ist zu achten.

Die Verwaltung legt künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogramms ein integriertes Radnetzausbauprogramm vor.

Maßnahmen, die nicht lediglich einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen aber auch ohne größere Haushaltsmittel umgesetzt werden können, können dem Bau- und Verkehrsausschuss auch jederzeit außerhalb der jährlichen Planungen unterbreitet werden.

3.2

Die vorgestellte Planung vom 20.05.2021 zur Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der östlichen Seite der Adalbert-Stifter-Straße wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage, wonach das ursprüngliche Konzept bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 03.12.2020 vorgestellt worden sei.

Herr Söhner ergänzt, dass das Konzept seit Dezember fortgeführt und die Anregungen eingearbeitet worden seien. Wichtig sei, die Anbindung an das überregionale Radwegenetz im Blick zu haben.
Weitere Überlegungen, die Weidachgasse als Fahrradstraße umzuwandeln bestehen bereits.
Entlang des Wielandgleises seien üppige Gehweg- und Grünflächen vorhanden, welche überplanbar wären.

Aufgrund des Konfliktpotenziales zwischen Rad- und Kraftverkehr in der Adalbert-Stifter-Straße ziehe man in Betracht, den Radweg auf die Ostseite zu verlegen, was mit Mehrkosten in Höhe von ca. 70.000 Euro zu Buche schlage.

Im Wege einer intensiven Aussprache zur vorliegenden Thematik erläutern Herr Bürgermeister Neher und Herr Vrkoslav, dass künftig mit Aufstellung des Straßenausbauprogrammes, das Radwegekonzept an die Gegebenheiten angepasst und jährlich vorgestellt werden soll. Dementsprechend müsse das Konzept auch in das überörtliche Radwegenetz integriert werden.

Sie SPD-Stadtratsfraktion hätte sich gewünscht, dass das Fahrradkonzept noch durch ein Fachbüro überprüft wird. Bürgermeister Neher verweist darauf, dass sich der Stadtrat ganz bewusst gegen die Einschaltung eines Planungsbüros entschieden hat, da sowohl Stadtverwaltung als auch das Gremium über ausreichend Ortskenntnis verfügen und die Gegebenheiten vor Ort gut einschätzen können. Es war ursprünglich auch geplant, die Klimaschutzmanagerin des Landratsamtes, Frau Gorth, zur Sitzung einzuladen, die das Konzept verwaltungsintern überprüft und für sehr gut befunden hat. Leider ist Frau Gorth nicht mehr beim Landratsamt tätig, so dass – auch mangels fachlicher Vertretung – eine Teilnahme nicht möglich war.

Die CSU-Stadtratsfraktion gibt noch ergänzende Anregungen um das Konzept ggfs. zu optimieren:

Illerberg/Thal:
  • Verschränkung Heerstraße/Gartenstraße biete eine gute Alternative um den Sicherheitsfaktor zu erhöhen
  • Vöhringer Weg /Eschleweg mündet in Kiesweg und steilen Anstieg – nicht sinnvoll
  • Wiesgehrenweg bergab wegen Vorfahrtsberechtigung (rechts vor links) Schönblick, Sonnenhalde, Hangstraße– Überlegung Vorfahrtsberechtigung zu ändern, da Radfahrer bergab hohes Tempo haben
  • Riedhofstraße weiterführen Richtung Pferdehof und Bellenberg
  • Kreuzungsbereich A7/Tankstelle, Richtung Weißenhorn gute Verbindung, jedoch Richtung Emershofen schlecht angebunden – ggfs. Querungsmöglichkeit abseits des Kreuzungs- bzw. Kreisverkehrbereiches.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass der Bereich des Autobahnzubringers vom Landkreis Neu-Ulm überplant werde und hierbei auch die Radverkehrsanbindung berücksichtigt werde.

Vöhringen Süd:
  • Bahnübergang bei Memminger Straße 196 entlang Staatsstraße 2031 ggfs. in Abstimmung mit der Gemeinde Bellenberg den Feldweg zum Radweg ertüchtigen. Zu beachten wäre eine Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr, da dieser als Ausweichstrecke bei geschlossener Schranke genutzt werde
Illerzell
  • Querung Werner-von-Siemensstraße, ggfs. verschwenken Richtung Heustraße
  • Illertal-Gymnasium Radverkehr sicherer gestalten jeweils aus Richtung Vöhringen und Senden kommend.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, aus den Fraktionen bei der Planung radverkehrsbegeisterte Personen mit in die Fortführung des Konzeptes einzubeziehen.

Weiterhin wird angeregt, eine Nord-Süd-Verbindung Am Bahndamm entlang bis zum Schrankenweg, sowie eine Süd-Ost-Anbindung über den Schrankenweg zum Sportpark zu berücksichtigen.
Weiterhin dürfe der Aspekt, Ladestationen für E-Bikes zu schaffen, nicht vernachlässigt werden. Für Radreisende würden sich insofern in der Innenstadt, am Bahnhof, sowie Richtung Illergries entsprechende Standorte anbieten. Darüber hinaus wird angeregt, am Bahnhof die alten Abstellvorrichtungen zu modernisieren, sowie die Absperrboxen zu realisieren.

Weitere Anregungen aus dem Gremium waren insbesondere, bei der Radverkehrsplanung auch Kinder zu berücksichtigen. Dementsprechend seien bei der Planung abgesenkte Bordsteine an den nötigen Stellen umzusetzen. Auch seniorengerechte Querungshilfen sollen nicht außer Acht gelassen werden.

Herr Bürgermeister Neher schlägt daher vor, die weitere Konzeptionierung im Zukunftsbeirat mit Vertretern der Fraktionen zu thematisieren, um realitätsnahe Punkte mit berücksichtigen zu können.

Beschluss 1

3.1

Der in der Sitzung vorgestellte Radnetzplan (Anlagen 1 bis 4 zu dieser Sitzungsvorlage) für sichere Radverbindungen in Vöhringen wird gebilligt. Auf eine möglichst zügige Umsetzung ist zu achten.

Die Verwaltung legt künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogramms ein integriertes Radnetzausbauprogramm vor.

Maßnahmen, die nicht lediglich einer verkehrsrechtlichen Anordnung bedürfen aber auch ohne größere Haushaltsmittel umgesetzt werden können, können dem Bau- und Verkehrsausschuss auch jederzeit außerhalb der jährlichen Planungen unterbreitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

3.2

Die vorgestellte Planung vom 20.05.2021 zur Errichtung eines gemeinsamen Geh- und Radweges auf der östlichen Seite der Adalbert-Stifter-Straße wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages in der Stadt Vöhringen in der Fassung vom 02.03.2018; Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Über den anstehenden Ausbau (erstmalige Herstellung) der Verdistraße hat sich folgende Frage aufgeworfen:

Sollten diejenigen Grundstücke, die z.B. beim Ausbau der Richard-Wagner-Straße und der Mozartstraße bereits zu einem Beitrag (hier Straßenausbaubeitrag) herangezogen wurden, in den Genuss der sog. Eckgrundstücksvergünstigung (Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke) kommen?

Diese Vergünstigung, wie sie unsere derzeit gültige Satzung bereits grundsätzlich vorsieht, ginge nicht zulasten der Stadt sondern wirkt sich lediglich auf die Verteilung der Beiträge im Abrechnungsgebiet aus.

Unsere derzeit gültige Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages sieht zu den Eckvergünstigungen vor, dass mehrfach erschlossene Grundstücke grundsätzlich nur mit zwei Dritteln ihrer Grundstücksfläche herangezogen werden. Dies gilt allerdings u.a. dann nicht, wenn dieses Grundstück weder nach geltendem Recht oder nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften für die erstmalige Herstellung einer anderen (vergleichbaren) Erschließungsanlage (z.B. Straße) zu Beiträgen herangezogen wurde oder künftig wird.

Da die betroffenen (Hinterlieger-)grundstücke in der Verdistraße jedoch Beiträge nicht zur erstmaligen Herstellung zahlen mussten sondern lediglich für die Erneuerung und Verbesserung der jeweiligen Straße, dürfte nach geltendem Satzungsrecht keine entsprechende Vergünstigung gewährt werden.

Die Beitragsbelastung für diejenigen Grundstücke, die „lediglich“ einen Straßenausbaubeitrag zu leisten hatten, war zwar prozentual etwas geringer als bei einer Beitragsleistung für eine erstmalige Erschließung, die Beitragshöhen sind jedoch durchaus zumindest vergleichbar.

Die Verwaltung schlägt daher vor, um eine Ungleichbehandlung für doppelt zu Beiträgen herangezogene Grundstücke auszuschließen, die Regelung der Eckgrundstücksvergünstigung in der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages so zu fassen, dass auch ein erhobener Straßenausbaubeitrag eine Vergünstigung für mehrfach erschlossene Grundstücke bewirkt; es sei denn es handelt sich um überwiegend gewerblich oder vergleichbar genutzte Grundstücke.

Gleichzeitig wird eine redaktionelle Ergänzung, die in Ziff 2 des § 7 eingefügt werden sollte, vorgeschlagen, um eventuelle Missverständnisse bei der künftigen Anwendung der Vergünstigungsregelung für überwiegend gewerblich genutzte Grundstücke zu vermeiden – sie untenstehenden Ergänzungsvorschlag.

Der § 7 unserer Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages ist derzeit wie folgt gefasst:

§ 7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,

    1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und öffentliche Beiträge für weitere Anlagen zu deren erstmaliger Herstellung weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,
    2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.



Die Verwaltung schlägt aus den o.g. Gründen vor, im § 7 unserer Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages unter Ziff. 1 die Wörter „zu deren erstmaliger Herstellung“  zu streichen und in Ziffer 2 nach den Wörtern „für Grundstücke, die“ die Formulierung „überwiegend gewerblich genutzt sind oder“ einzufügen.

Es entstünde somit folgende neue Formulierung:

㤠7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,

  1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und öffentliche Beiträge für weitere Anlagen weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,
  2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt sind oder gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.“

Empfehlung

„Der § 7 der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages der Stadt Vöhringen erhält folgende Fassung:

㤠7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,

  1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,
  2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt sind oder gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.“


Die entsprechende Änderungssatzung ist zu erlassen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Darstellung in der Sitzungsvorlage zur redaktionellen Änderung der Satzung.

Herr Vrkoslav ergänzt, dass mit der Satzungsänderung im Jahr 2018 eine Formulierung aus der Mustersatzung verwendet worden sei, welche eine Doppelbelastung von Anliegern herbeiführe, die bereits zu Erschließungs- bzw. Ausbaukosten herangezogen worden sind. Dies soll mit der vorliegenden Änderung berücksichtigt werden.

Beschluss

„Der § 7 der Satzung über die Erhebung des Erschließungsbeitrages der Stadt Vöhringen erhält folgende Fassung:

㤠7
Eckgrundstücke und durchlaufende Grundstücke

Für Grundstücke, die von mehr als einer Erschließungsanlage im Sinne des Art. 5a Abs. 2 Nr. 1 KAG erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche bei Abrechnung jeder Erschließungsanlage nur mit zwei Dritteln anzusetzen. Dies gilt nicht,

  1. wenn ein Erschließungsbeitrag nur für eine Erschließungsanlage erhoben wird und Beiträge für weitere Anlagen weder nach dem geltenden Recht noch nach vergleichbaren früheren Rechtsvorschriften erhoben worden sind oder erhoben werden,
  2. für Grundstücke in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie für Grundstücke, die überwiegend gewerblich genutzt sind oder gem. § 6 Abs. 10 als gewerblich genutzt gelten.“


Die entsprechende Änderungssatzung ist zu erlassen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Markterkundung im Rahmen des GigaBit-Verfahrens 2) Festlegung der evtl. auszubauenden Erschließungsgebiete im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistattes Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Am 09.07.2020 hat die Stadtverwaltung den Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen darüber informiert, dass im Oktober 2018 das erste Förderverfahren zum Breitbandausbau zum Abschluss bringen konnte.

Seither besteht in der Stadt Vöhringen fast flächendeckend eine Mindestversorgung mit 30 MBit/s im Download.
Beschwerden über zu geringe Bandbreiten, wie sie in den Jahren zuvor immer wieder an die Stadt Vöhringen herangetragen worden waren, sind seither nicht mehr laut geworden.

Der Freistaat Bayern hat mit seiner Bayerischen Gigabit-Richtlinie nun eine weitere Fördermöglichkeit für Kommunen, die ihre digitale Infrastruktur noch weiter ausbauen und verbessern möchten, aufgelegt.
In dieser Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wurde die Meinung vertreten, dass gerade im Bereich „Breitbandausbau / Digitalisierung“ ein Stehenbleiben bereits de facto einen Rückschritt bedeute, weswegen eine weitere Optimierung der Breitbandversorgung grundsätzlich sinnvoll sei.

Die Gremiumsmitglieder begrüßten damals die Initiative der Stadtverwaltung und favorisierten zunächst eine Markterkundung im Rahmen der Bayerischen Gigabit-Richtlinie für die Stadt Vöhringen.

Die formelle Markterkundung konnte mittlerweile abgeschlossen werden.

Nach dieser Markterkundung, welche für das Verfahren BayGibitR vorgegeben ist, hat sich bestätigt, dass die Stadt Vöhringen in Bezug auf die Internetgeschwindigkeiten bereits sehr gut aufgestellt ist.

Die für eine staatliche Förderung vorgesehenen Grenzgeschwindigkeiten für das Verfahren (Privatanwender 100 MBit/s - Gewerbetreibende 200 MBit/s), werden zum Großteil bereits erreicht.

Bezogen auf das Verfahren nach der BayGibitR gibt es somit lediglich vereinzelte Anschlüsse welche ausbau- und förderfähig wären.

Für diesen evtl. Ausbau gibt es für die Stadt folgende Ausbaukonditionen:
- max. Fördersumme pro Adresse 2.500 EUR
- max. Fördersumme gesamt 3 Mio EUR
- max. Fördersatz bis zu 80% der Ausbaukosten (Deckungslücke)

Aus diesen Förderkonditionen ergeben sich Aspekte welche bei einem evtl. Auswahlverfahren im Bezug auf Rentabilität zu beachten sind.

So wäre es wegen der entstehenden hohen Kosten, die von der Stadt Vöhringen zu tragen wären, weil wie oben erwähnt ein Anschluss nur mit 2.500,- € gefördert wird, äußerst unrentabel, wenn in einem bereits erschlossenen Gebiet nur ein Anschluss liegt (oder auch wenige Anschlüsse), welche(r)  förderfähig wäre(n).

Die Vorgehensweise, dass solche Anschlüsse nicht zwangsläufig ausgebaut werden sollen, wird vom Breitbandzentrum unterstützt.

Bei Betrachtung des Ergebnisses der Markterkundung hat sich unter diesem Gesichtspunkt auf der Grundlage der mittlerweile erfolgten Kalkulation und unter Beachtung der ohnehin schon guten Versorgung in Vöhringen ergeben, dass nur 4 oder evtl. 5 Erschließungsgebiete in einem möglichen Auswahlverfahren „guten Gewissens“ ausgeschrieben und weiter verfolgt werden könnten. 

Dies sind die in dem beiliegenden Plan mit Erschließungsgebiet 1 bis 4 dargestellten Bereiche.
Das mit Erschließungsgebiet 5 bezeichnete Gebiet erscheint der Verwaltung zweifelhaft hinsichtlich der o.g. Aspekte, weswegen es hier zur Diskussion gestellt wird.

Die Erschließung der einzelnen Anwesen kann entweder bis zur Grundstücksgrenze erfolgen oder alternativ auch „bis ins Haus“.
Die Breitbandberatung Bayern empfiehlt hier, die Ausschreibung für den Ausbau „bis ins Haus“, da erfahrungsgemäß die Internetanbieter möglicherweise nur hier Angebote abgeben werden.


Kalkulationsergebnis bezogen auf die vorgeschlagenen Erschließungsgebiete:

Erschließungsgebiete 1 bis 4 :

Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt:                                    57

Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) -        365.466,60 €
Förderbetrag gesamt        142.500,00 €

Eigenanteil Stadt Vöhringen        222.966,60 €


Erschließungsgebiete 1 bis 5 :

Glasfaseranschlüsse – Anzahl gesamt:                                    81

Deckungslücke (= Auftragswert plus erwarteter Umsatz) -        641.162,68 €
Förderbetrag gesamt        202.500,00 €

Eigenanteil Stadt Vöhringen        438.662,68 €



Weitere Einzelheiten werden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses von Herrn Wöcherl, Breitbandberatung Bayern, vorgestellt.

Vorab als Stichpunkte:

Obergrenze für die städtische Eigenbeteiligung:

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag -  wir schlagen vor 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 5 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) unter Einbeziehung aller abgegebener Angebote einen gewissen Betrag -  wir schlagen vor 650.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.


Wertung unterschiedlicher Vergabekriterien:

Bei der Vergabeentscheidung können verschiedene Kriterien wie z.B. die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) oder auch die künftige Vertragsgestaltung der Anbieter gewertet werden. Die Stadtverwaltung schlägt vor, nur die Wirtschaftlichkeitslücke zu werten, da wir nicht beurteilen können, wie viele Haushalte tatsächlich die Glasfasertechnik benutzen wollen.

Empfehlung

„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.

Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke dienen.

Als Sicherheitsleitung (Bürgschaft) werden 5% der Baukosten gefordert.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt zunächst Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH.

Auf Rückfrage aus dem Gremium bezüglich der ausgeklammerten Gebiete, erläutert Herr
Wöcherl, dass gesetzlich eine Mindestgeschwindigkeit vorgegeben sei. Werde diese, wie in den im Plan dargestellten Gebieten bereits erreicht, lasse sich eine geförderte Erschließung nicht umsetzen.

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.

Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.

Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.

Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke dienen.

Als Sicherheitsleitung (Bürgschaft) werden 5% der Baukosten gefordert.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ besitzt eine Fläche von rund 2,86 ha und umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn: 464 (Teilbereich), 471 (Teilbereich) 480, 480/1, 480/2 sowie 480/3 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Allgemeinen Wohngebietes zur dringenden Deckung des örtlichen Bedarfs an Wohnraum. Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Stadtrand, im nördlichen Anschluss an die Reiherstraße und westlich der Wohnbebauung entlang der Falkenstraße. Die Haupterschließung erfolgt über die Weiterführung der Kranichstraße von Osten bis hin zur lllerzeller Straße nach Westen. Neben Einzelhäusern sind vor allem flächensparende, verdichtete Bauweisen vorgesehen. Südlich der neuen Kranichstraße sind zukünftig entsprechend Ketten- und Reihenhäuser geplant.
Nördlich der Kranichstraße sollen Geschosswohnungsbauten entstehen, die den zukünftigen Stadtrand als deutlich ausgeprägte städtebauliche Kante ausbilden und eine Verbindung zwischen den östlich und westlich gelegenen gewerblichen Bauflächen herstellen.

In seiner Sitzung vom 28.01.2021 hat der Stadtrat nach beschlussmäßiger Behandlung der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in der Fassung vom 17.12.2020 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 26.02.2021 bis einschließlich 06.04.2021 durchzuführen.

Es gingen von 10 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme vorgetragen.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen ergeben sich aus der beigefügten Anlage 1.
Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, in der Fassung vom 20.05.2021 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Textteil/Satzung/Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich dafür aus, bei künftigen Bebauungsplänen für private Grundstücke im Sinne eines ambitionierten Klima- und Artenschutzes festzulegen, dass je 200 bis 250 m² ein Baum zu pflanzen sei.

Weiterhin solle dies bereits bei den jetzt zum Verkauf kommenden Grundstücken bei den Kaufverhandlungen berücksichtigt werden.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dies bei den Gesprächen zu berücksichtigen.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße Ost" in der Fassung vom 17.12.2020 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 - 11 (Trägerbeteiligung 1 - 10, Öffentlichkeitsbeteiligung 11) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße Ost“, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 20.05.2021 als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen, § 10 Abs. 3 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Ausbau der Verdistraße; Vorstellung und Billigung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 06.05.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Derzeit laufen erste Planungen für die Realisierung des Ärztehauses an der Memminger Straße 23 und 25. In diesem Zuge ist der Eigentümer auf die Stadtverwaltung zugegangen und hat sich nach dem aktuellen Sachstand zum Ausbau der Verdistraße erkundigt. Für den Bauherren ist eine Erschließung über die östliche Gebäudeseite sehr wichtig, da die Parkplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 180/3 alleine nicht ausreichen. Geplant ist der Bau einer Tiefgarage mit einer Erschließung über die Verdistraße.
Nahezu gleichzeitig hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks mit der Fl. Nr. 1081 bei der Stadtverwaltung nach einer möglichen Erschließung seines Grundstücks erkundigt. Dieses soll in nicht allzu ferner Zukunft ebenfalls bebaut werden.
Im Bereich zwischen Rue de Vizille, von welcher die Verdistraße abgeht, und der Mozartstraße gibt es zwei zueinander angrenzende Bebauungspläne. Es handelt sich hier um den Bebauungsplan „NU 14 neu zwischen Riedstraße und Memminger Straße“ und „Mozartstraße – B19“.
Diese sehen einen Ausbau der Verdistraße als Einbahnstraße von der Einmündung Rue de Vizille bis in die Mozartstraße vor.
Ca. 70 Meter Straßenfläche abgehend von der Rue de Vizille befinden sich derzeit schon im Besitz der Stadt Vöhringen.
Im Vorfeld wurden bereits einige Gespräche mit Anliegern bezüglich möglichen Ausbauvarianten geführt. Hier gibt es unterschiedliche Ansichten zum Ausbau der Straße.
Im folgenden möchten wir Ihnen gerne die verschiedenen Überlegungen mit Vor- und Nachteilen der Trassen einmal vorstellen.
Variante 1:
Die erste Ausbauvariante sieht eine kurze Stichstraße von ca. 80 m Länge vor (siehe Anlage 1). Am Ende dieser Straße befindet sich ein kleiner Wendehammer bei welchem ein Wenden in drei Zügen für PKW möglich wäre. Problematisch wäre hier die Zu- und Ausfahrt von Müllabfuhr und größeren LKWs.
Bei dieser Variante wird der nötige Grunderwerb gegenüber den anderen Überlegungen sehr klein gehalten. Eine Erschließung kann für die Grundstücke Fl. Nr. 1080/8, 1080/6 sowie für Fl. Nr. 1081 und 1081/3 gewährleistet werden.
Nachteil dieser Trasse ist die Tatsache, dass für einen ordentlichen Ausbau der Straße mit anschließender nötiger Weiterverrechnung der Erschließungskosten, der Bebauungsplan geändert werden müsste. Wir würden hier erhebliche Zeit für die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes benötigen. Aufgrund eines zeitnah angedachten Planungsbeginns für das Ärztezentrum wäre dies sicherlich nicht von Vorteil.
Ein weiterer zentraler Punkt bei dieser Variante ist die Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille.
Bei einem Ortstermin von Landratsamt, Polizei sowie staatlichem Bauamt wurde zwar eine grundsätzliche Ausfahrt auf die Rue de Vizille als möglich angesehen, allerdings waren alle Beteiligten der Meinung, auch aufgrund der Vorgeschichte der Richard-Wagner Straße, davon abzusehen. Je nach Bebauung kann die Einmündung auch leistungsbezogen an Ihre Grenzen kommen.
Eine Ausfahrt zurück auf die Rue de Vizille ist auch bei den direkten Anliegern auf keine große Zustimmung gestoßen.
Variante 2:
Eine durchaus charmante Lösung mit einem vertretbaren Grundstücksbedarf wäre sicherlich die Variante 2, welche eine Straßenverbindung von Einmündung Rue de Vizille bis zur Memminger Straße vorsieht (siehe Anlage 2). Diese würde zwischen den beiden Gebäuden Memminger Straße 23 und 27 hindurch verlaufen.
Allerdings bedarf es bei dieser Trasse der Zustimmung der Eigentümer des Wohnhauses Memminger Straße 27. Neben einer notariellen Änderung einer Dienstbarkeit müssten sich auch die 20 Eigentümer an den Ausbaukosten der neuen Straße beteiligen.
Nach ersten Gesprächen mit Vertretern der Wohnungseigentümergemeinschaft wurde der Stadtverwaltung signalisiert, dass es nur sehr schwer bzw. nahezu unmöglich sein wird, hier eine einheitliche Zustimmung zu bekommen. Zumal ein unmittelbarer Vorteil bei dieser Trasse für die Bewohner hier nicht vorliegt.
Variante 3:
Diese Variante entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße (siehe Anlage 3).
Neben einer klaren verkehrlichen Zu- und Abfahrtssituation über die Einbahnstraße werden hier auch alle in zweiter Reihe liegenden Grundstücke erschlossen. Ein durchaus maßgeblicher Aspekt im Hinblick auf die Erschließungspflicht einer Kommune. Etwaigen späteren Anfragen zur Erschließung wäre somit bereits Abhilfe geschaffen.
Aufgrund der Festsetzung der Straße im Bebauungsplan liegt hier ein aktuelles Baurecht vor. Auch zeitlich wäre dies von erheblichem Vorteil, da kein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet werden müsste.
Als Nachteil können hier die benötigten Grundstücksflächen gewertet werden. Gespräche mit den Anliegern haben vollumfassend noch nicht stattgefunden.  

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert zum vorstehenden Sachverhalt, dass die durchaus schwierige Gemengelage bereits im Bau- und Verkehrsausschuss vorberaten worden sei. Durch bereits geführte Gespräche mit Anliegern der Richard-Wagner-Straße, bestehe daher wenig Hoffnung eine Erschließung hierüber vorzusehen.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beschließt die weitere Ausarbeitung und Verfolgung der Variante 3, eine Erschließungsstraße von der Einmündung an der Rue de Vizille bis hin zur Mozartstraße als Einbahnstraße, und wird beauftragt, erste Gespräche mit den betroffenen Anliegern zu führen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 8
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8.1. Möglichkeiten zur Durchführung kommunaler Gremienarbeit während der Corona-Pandemie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 8.1

Sachverhalt

  1. Allgemeines

Pandemiebedingt hat auch die Bayerische Landesregierung reagiert und im Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, Landkreisordnung, Bezirksordnung und weiterer Gesetze zur Bewältigung der Corona-Pandemie eine Möglichkeit eröffnet, den Kontaktbeschränkungen Rechnung zu tragen und Sitzungen kommunaler Gremien in verschiedenen Varianten zu ermöglichen. Die hiernach getroffene Regelung tritt nach derzeitigem Stand zum 31.12.2022 wieder außer Kraft.

Dem Grunde nach dient die vorliegende Sitzungsvorlage der Information und Meinungsbildung, inwieweit der Stadtrat Vöhringen von einer der nachstehenden Möglichkeiten Gebrauch machen will oder aufgrund der sehr guten Möglichkeiten (Lüftungsanlage, Abstand, Größenordnung der Räumlichkeit, Maske) im Wolfgang-Eychmüller-Haus weiterhin auf Präsenzsitzungen setzt.


  1. Ferienausschuss

Es bestünde die Möglichkeit per Beschluss den Ferienausschuss über den eigentlichen Ferienzeitraum der Sommerpause hinaus, für längstens drei Monate einzusetzen.


  1. Beschließender Ausschuss 

Für Zeiträume in denen kein Ferienausschuss eingesetzt wird, könnte für drei Monate, bis längstens 31.12.2021 die Befugnisse des Ferienausschusses auf einen beschließenden Ausschuss übertragen werden. Dieser dreimonatige Zeitraum könnte durch Beschluss um weitere drei Monate, eben bis 31.12.2021, verlängert werden.

Die Beschlüsse der Abschnitte II. und III. erfordern eine Mehrheit von Zweidritteln des Stadtrates und treten außer Kraft, wenn der Bundestag die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite aufhebt.


  1. Hybridsitzungen

Durch die Gesetzesänderung besteht die Möglichkeit, auch Sitzungen im hybriden Format (Präsenz von mindestens dem 1. Bürgermeister sowie audiovisueller Zuschaltung der Ratsmitglieder) durchzuführen.

Sollen Sitzungen ab dem 1.1.2022 in dieser Variante abgehalten werden, wäre eine Änderung der Geschäftsordnung notwendig, bei der auch weitere Vorgaben zu regeln wären.
Ist ein Sitzungsverlauf in der Form bereits in diesem Jahr vorgesehen, wäre wiederum ein Beschluss des Stadtrats mit Zweidrittel-Mehrheit erforderlich.

Eine reine Zuschaltung via Ton ist nicht möglich bzw. entspricht nicht den Erfordernissen der Sitzungsteilnahme.

Zu beachten ist auch, dass audiovisuell zugeschaltete Ratsmitglieder beispielsweise nicht an Wahlen teilnehmen können. Die Teilnahme an Abstimmungen wäre möglich.
Besonders der Geheimhaltung unterliegende Tatbestände dürfen ebenfalls nicht in diesem Format verhandelt werden, da nicht gewährleistet werden kann, dass Dritte sich ggfs. im Raum des Ratsmitgliedes mit aufhalten oder der Kommunikationsweg den Erfordernissen genügt.

Grundlegend ist, unabhängig von den noch zu fassenden Details der Ausgestaltung, den Städten und Gemeinden im Wege des kommunalen Selbstverwaltungsrechts überlassen, welche technischen Ausstattung an Software/Hardware beschafft werden.

Grundsätzlich haben die Gemeinden dafür Sorge zu tragen, dass den Anforderungen an Datensicherheit und Datenschutz insbesondere nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) entsprochen wird.

In diesem Sitzungsformat wäre auch zu gewährleisten, dass sowohl der 1. Bürgermeister, als auch die Ratsmitglieder untereinander, wie auch ggfs. den im Sitzungssaal anwesenden Bürgern per Bild und Ton wahrnehmbar sind. Infolgedessen müsste auch der Sitzungssaal bzw. die im Saal anwesenden Gremiumsmitglieder per Übersichtsaufnahme den übrigen Mitgliedern wahrnehmbar sein.

Die technische Möglichkeit, sich audiovisuell zuschalten zu können, liegt insofern während der gesamten Sitzung im Verantwortungsbereich der Kommune. Die tatsächliche Zuschaltung oder etwaige Auswirkungen auf gefasste Beschlüsse soll im Detail zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht weiter behandelt werden.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf die Sitzungsvorlage zu den möglichen Rahmenbedingungen der Sitzungsführung, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass hiermit grundsätzlich das Stimmungsbild abgefragt werden solle.

Die Fraktionen sprechen sich weiterhin für die bisherige Praxis aus, unter Einhaltung der geltenden Regeln Sitzungen in Präsenz abzuhalten.

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8.2. Unterstützung der Außengastronomie durch Erleichterungen bei Vergrößerung von Freischankflächen; Schreiben von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Aufgrund des von Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger verfassten Appells an die Kommunen, die Gastronomie zu unterstützen und für eine Vergrößerung der Freischankflächen möglichst unkompliziert öffentliche Verkehrsflächen zur Verfügung zu stellen, erläutert Herr Bürgermeister Neher, dass man hierzu im Bereich der Ulmer Straße einzelne Parkflächen auf Antrag der Gastronomie zur Verfügung stellen wolle.

Herr Söhner ergänzt, dass der Fahrzeugverkehr nicht beeinträchtigt werden dürfe und die Maßnahme zeitlich begrenzt sei.

Das Gremium nimmt die Vorgehensweise zustimmend zur Kenntnis.

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9
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9.1. Grundwasserspiegel Beantwortung der Anfrage von Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.1

Sachverhalt

Die Anfrage aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 12.04.2021, wird seitens der Verwaltung nachstehend beantwortet:

Tiefengrundwasser aus einem Bereich von 50 bis 200 Meter unter Gelände wird in Vöhringen an keiner der Verwaltung bekannten Stelle entnommen.
Aus verschiedenen Gründen sollte generell davon abgesehen werden, diese tiefen Wasservorkommen anzuzapfen.

Die Trinkwassergewinnung erfolgt in Vöhringen aus zwei Flachbrunnen in einer Tiefe von rund 10 Metern.

Die Wassergewinnungsanlagen der Stadt Vöhringen sind aus den Jahren 1953 und 1975 bzw. die Wasseraufbereitungsanlage aus dem Jahr 1987.
Die Pumpen und die Steuer- und Regeltechnik wurden immer wieder erneuert, so dass in diesem Bereich kein größerer Investitionsstau vorliegt.

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9.2. Sachstand zur Friedhofsumgestaltung Süd Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich aufgrund des emotional brisanten Themas nach dem aktuellen Sachstand der Umgestaltung, insbesondere im Hinblick darauf ob Exhumierung und Umbettungen notwendig seien.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Umgestaltung bereits im Gange sei, jedoch keine Umbettungen vorgenommen werden.

Herr Wedemeyer bestätigt dies. Aufgrund von Gesprächen mit betroffenen Grabrechtsinhabern habe man auf die Schaffung einer neuen Einfahrt verzichtet. Die Urnenstelen seien insofern als ganze Einheit versetzt worden und keine einzelnen Urnen entnommen worden.

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9.3. Aussegnungshalle Illerzell - Sachstand Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Klingler greift seine Anfrage bezüglich des Sachstandes zur Aussegnungshalle in Illerzell erneut auf. Die seinerzeitige Aussage, dass das Projekt mit neuem Personal im April behandelt werde, sei noch nicht umgesetzt.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dies an das Stadtbauamt weiterzugeben.

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9.4. Zustand der Radüberwege, sowie Manöver der Bundeswehr Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Herr Brocke teilt mit, dass sich Radüberwege teils in schlechtem Zustand befinden und sich insofern die rote Farbe ablöse oder der Belag aufgerissen sei. Um mögliche Unfallgefahren vorzubeugen bitte er darum diese zu kontrollieren und Schäden zu beheben.

Weiterhin verweist Herr Brocke auf die aktuell stattfindende Übung der Bundeswehr, welche aufgrund der Nachtflüge eine nicht unerhebliche Lärmbelästigung mit sich bringe.

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9.5. Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter verweist auf das diesjährige Stadtradeln. Hierzu solle versucht werden, durch Veranstaltungskampagnen viele Bürger dauerhaft aufs Rad zu bringen.
Er schlage vor, dass der Stadtrat, gemeinsam mit dem Bürgermeister am 5.7.2021 zum Start eine medienwirksame Auftaktveranstaltung, selbstverständlich unter Corona-konformen Bedingungen durchführe.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, er greife diese Anregung gerne auf. So habe man hierfür extra ein neues Logo entwickeln lassen. Bereits vergangenes Jahr seien der Landrat und die Bürgermeister zum Auftakt in einer Staffel-Rad-Veranstaltung durch den Landkreis gefahren. Insofern wäre dies eine gelungene Fortsetzung.

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9.6. Verkehrssituation in der Falkenstraße und angrenzenden Straßen Anfrage Herr Wildt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 20.05.2021 ö 9.6

Diskussionsverlauf

Herr Wildt teilt mit, dass die Parksituation in der Falkenstraße immer mehr zunehme.
So sei durch die ansässigen Firmen Schwerlastverkehr bedingt, welche beim Rangieren auch die Anliegerstraßen nutzen. Die Folge sei bereits ein beschädigter Zaun gewesen.

Ergänzend weist Herr Wildt darauf hin, dass im Bereich Bussardweg Sperberweg und Habichtgässchen einige Fahrzeuge den Fuß- und Radweg über das unbebaute Grundstück nutzen und bittet um Abhilfe.

Herr Bürgermeister Neher verweist auf den Nachweis der Stellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Er könne lediglich anbieten die Genehmigungsunterlagen zu prüfen und Gespräche zu führen.

Herr Schmid ergänzt, dass die Stellplätze nach der Fläche berechnet werden, aber nach der Stellplatzverordnung aufgrund des aktuellen KFZ-Aufkommens nicht abgebildet werden könne.

Bezüglich des Überfahrens des Fuß- und Radweges, gebe man dies zur Überprüfung weiter, so Herr Bürgermeister Neher.

Datenstand vom 01.07.2021 17:14 Uhr