Datum: 07.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:48 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der aktuellen Anmeldezahlen
2 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Änderung der Rechtsform - Gründung eines Zweckverbandes; Vorberatung
3 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Grundsätzliche Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen; Vorberatung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter
5.2 Verunreinigungen durch Hundekot; Aufstellen weiterer Stationen Anfrage von Frau Dr. Bilmayer-Frank

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1. Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der aktuellen Anmeldezahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Information über die Anmeldezahlen
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2021/22 voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Voraussichtlicher Stand
Kindergarten Nord
75
75
Kindergarten Piepmatz
50
50
Kindergarten Pusteblume
52
52
Kindergarten St. Martin
75
75
Kindergarten Arche
75
75
Rappelkiste
70
70
Kindergarten St. Michael
100
100
Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau
15
15
Krippe St. Martin
16
(Interne Vereinbarung, dass aufgrund der räumlichen Kapazität max. 12 Kinder aufgenommen werden)
12
Krippe Arche
27
27
Krippe St. Michael
60
60
Großtagespflege Klangkiste
10
8

In diesem Jahr stehen für den Kernstadtbereich, wie auch bereits die letzten Jahre, nicht ausreichend Plätze zur Verfügung.
38 Kinder erhielten im Kernstadtbereich eine Absage, wovon 18 Eltern für September definitiv einen Betreuungsplatz benötigen.
Ebenfalls erhielten nicht alle Kinder aus dem Stadtteil Illerberg einen Betreuungsplatz im Kindergarten St. Martin.
Gastkindaufnahmen konnten in diesem Jahr aufgrund der beschränkten Kapazität nur in bestimmten Ausnahmefällen (bspw. Mitarbeiterkinder) stattfinden.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern, welche zwei Betreuungsplätze in
Anspruch nehmen, ist festzustellen, dass die Nachfrage sehr stark ansteigt und sich dies auch wohl in den kommenden Kindergartenjahren weiter abzeichnen wird.
Nach internem Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von:        (Stand 05/21)

> 0 – 3 Jahre (Krippe)        2 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt                0 freie Plätze verfügbar
 
Anhand der dargestellten Zahlen ergibt sich – insbesondere auch im Hinblick auf die Fertigstellung der Häuser im Baugebiet Kranichstraße – ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen.
Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat der Stadtrat sich bereits für einen Anbau an die Kindertagesstätte Nord sowie die Reaktivierung des alten Kindergartens in Illerberg entschieden.
Die Regierung von Schwaben beteiligt sich an den entstehenden Kosten. Um die Förderung zu beantragen, ist diese formale Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze erforderlich.

Empfehlung

Die Information zu den Anmeldezahlen wird zur Kenntnis genommen, ebenso wird der Bedarf anerkannt.

Diskussionsverlauf

Frau Laible ergänzt in ihren Ausführungen die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage dahingehend, dass sich inzwischen die Bedarfszahlen weiter erhöht haben. Demnach befinden sich aktuell 47 Kinder auf der Warteliste, wovon 20 Eltern definitiv bis September einen Kindergartenplatz benötigen.

Bürgermeister Neher teilt insofern mit, dass die Stadt Vöhringen mit ihren Einrichtungen im Vergleich mit anderen Kommunen gut aufgestellt sei. Die größte Hürde bestehe vielmehr darin, qualifiziertes und ausreichendes Personal zu finden, als die baulichen Voraussetzungen dafür schaffen zu können.

Im Wege einer kurzen Aussprache wird eine flexiblere Buchung des Mittagessens aus dem Gremium angesprochen sowie die generelle Kapazitätsauslastung aufgrund der Buchungszeiten im Verhältnis nicht voll ausgebuchter Betreuungsplätze.

Mit Erweiterung der Kindertagesstätte Nord um eine Gruppe sowie Reaktivierung des alten Kindergartens in Illerberg stehen in Abhängigkeit der Ausgestaltung künftig weitere Plätze zur Verfügung. Bei Verwirklichung einer Integrativ-Gruppe, würde insofern die Kindertagesstätte Nord zusätzliche Plätze für 15 Regelkinder + 5 Integrativ-Kinder bieten. Bei Ausgestaltung einer reinen Regelgruppe ergäbe dies 25 zusätzliche Plätze.

In Illerberg ist vorgesehen, künftig insgesamt 2 Krippengruppen anbieten zu können. Die hinzukommende Gruppe würde insofern 15 Kindern einen Platz bieten. Die im Kindergarten St. Martin zusätzliche Nestgruppe ergänzt das Angebot um ca. 15-20 Plätze.

Beschluss

Die Information zu den Anmeldezahlen wird zur Kenntnis genommen, ebenso wird der Bedarf anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Änderung der Rechtsform - Gründung eines Zweckverbandes; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen:

Die Stadt Illertissen bzw. die Kommunale Verkehrsüberwachung (im Folgenden KVÜ) hat kürzlich die beteiligten Mitgliedskommunen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Hintergrund dieser Veranstaltung waren die vorliegenden Mitgliedschaftsanträge der Maktgemeinde Buch, sowie der Gemeinde Oberroth. Weitere vier Gemeinden haben ihr Interesse an Verkehrsüberwachung bekundet.

  1. Ist-Stand:

Die aktuell sieben beteiligten Kommunen sind im Rahmen einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen. Insofern hat die KVÜ derzeit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Hieraus resultierend liegt die Personalverantwortung, samt Risiko bei der Stadt Illertissen. Weiterhin liegt die Zuständigkeit für Vertragsabschlüsse bei der Stadt Illertissen, ebenfalls das Haftungsrisiko. Die Entscheidungsprozesse bei Angelegenheiten der KVÜ sind dahingehend zeitaufwändig, da die jeweiligen Entscheidungsgremien der Mitgliedskommunen entsprechende Beschlüsse herbeiführen müssen.

  1. Auswirkungen:

Durch die zusätzlichen Aufnahmen wird die Beschaffung eines zweiten Messfahrzeuges nötig. Weiterhin geht damit die Erhöhung der Personalstunden, sowohl im Innen-, als auch im Außendienst einher.

Die höheren Personalkosten entfallen auf die zusätzlichen Gemeinden, während die Investitionskosten auf alle umgelegt werden. Auch der laufende Aufwand verteilt sich auf mehrere Gemeinden. Darüber hinaus kann die unterschiedliche Messtechnik in den Gemeinden an die Gegebenheiten angepasst eingesetzt werden.

  1. Vorschlag Gründung eines Zweckverbandes:

Aufgrund der vorgenannten Punkte und der inzwischen erreichten Größe schlägt die KVÜ vor, sich neu in Form eines Zweckverbandes mit eigener Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
Dementsprechend kann das Personal direkt beim Zweckverband beschäftigt, sowie Vertragsabschlüsse direkt über diesen getätigt werden. Die Entscheidungsprozesse werden hierdurch vereinfacht, nachdem die Verbandsversammlung bzw. der Verbandsvorsitzende entsprechend handlungsbefugt ist.

Das bestehende Personal bzw. Sachgebiet geht im Wege des Betriebsübergangs auf den Zweckverband über.

Die verwaltungsmäßige Führung, auszugsweise in Bereichen der Gehaltsabrechnung, der betriebsärztlichen Untersuchungen, Führung der Kassengeschäfte und Kassenprüfung sowie weiteren Punkten soll weiterhin durch die Stadt Illertissen erfolgen. Hierfür erstattet der Zweckverband die entstehenden Kosten gegenüber der Stadt Illertissen.

  1. Finanzielles:

Die Einnahmen kommen, wie bisher, den jeweiligen Gemeinden zu, auf deren Gebiet der Verstoß festgestellt worden ist.

Die Finanzierung erfolgt sowohl über eine einmalige Anschubfinanzierung, besondere Entgelte, sowie weitere einmalige oder laufende Umlagen. Die Höhe und Art wird in der Verbands- und Haushaltssatzung festgelegt.

  1. Zeitschiene:

Bis Anfang Juli 2021 wird die Verbandssatzung im Entwurf durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Insofern ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Grundsatzbeschluss der Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes erforderlich.
Über die Verbandssatzung selbst wäre dann noch vor der Sommerpause in allen Gremien ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Nach Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch das Landratsamt Neu-Ulm gilt der Zweckverband am Tag danach als gegründet.

  1. Beurteilung und Fazit:

Die bisher bereits beteiligten Städte und Gemeinden profitieren von einer rundum gelungenen Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Hierzu setzt die KVÜ geschultes Personal ein und ist um stets aktuelle Technik für eine zuverlässige Leistungserbringung bemüht.

Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der in der Anlage dargestellten Finanzierungsmodalitäten im ersten Moment mit finanziellem Mehraufwand zu rechnen ist. Jedoch ist die Einnahmesituation nicht im Vordergrund stehend, sondern ausdrücklich die Erhöhung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Nähere Einzelheiten wird Frau Matzner. Leiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, in der Sitzung vorstellen.

Empfehlung

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

  1. Bezüglich der vier vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt die Leiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, Frau Matzner, zum Tagesordnungspunkt.

Frau Matzner zeigt dem Gremium anhand einer Präsentation die Entwicklung der KVÜ seit der Gründung im Jahr 1997 auf. Die inzwischen erreichte Mitgliederzahl, der dadurch zu leistende Überwachungsauftrag und auch die aktuelle Anfrage der Gemeinden Buch und Oberroth seien der Grund, die Ausgestaltung der Organisationsform zu überdenken.

Zusammenfassend teilt Frau Matzner mit, dass die einmalige Anschubfinanzierung in Höhe von 46.800 Euro, welche auf die Stadt Vöhringen entfällt, in Raten innerhalb von 7 Jahren zurückerstattet werde. Die laufenden Kosten für die Stadt Vöhringen ergeben sich aus der Kalkulation der jährlichen Fallzahlen und Überwachungsstunden, somit derzeit 99.000 Euro.

Auf Rückfrage aus dem Gremium, inwieweit die künftige Rechtsform eines Zweckverbandes eine zukunftsweisende Gestaltung sei, teilt Frau Matzner mit, dass im weiteren Umkreis kein vergleichbarer Zusammenschluss wie derzeit über eine Zweckvereinbarung bekannt sei.
Dem sei ein grundlegender Gedanke vorausgehend - die Entscheidung, ob weitere Kommunen aufgenommen werden sollen oder nicht.

Weiterhin wird die Frage aufgeworfen, inwieweit den langjährigen Beschäftigten durch eine mögliche Überleitung der Arbeitsverhältnisse Nachteile entstehen.
Frau Matzner führt aus, dass Zusatzverträge zugunsten der Mitarbeiter abgeschlossen werden sollen. Dies bedeute, dass der oder die Mitarbeiter/in im Falle einer Verbandsauflösung zu den gleichen Konditionen wie vor der Überleitung zurück zur Stadt Illertissen könne.

Weitere Vorteile bezüglich der Haushaltssituation für die Städte und Gemeinden nennt Frau Matzner, wonach der besseren Planbarkeit wegen Abschreibungen und Rücklagen einkalkuliert werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied regt insbesondere an, künftig jährlich einen Sachstandsbericht seitens der KVÜ in den jeweiligen Kommunalgremien zu erhalten, wenn durch die Gründung des Zweckverbandes die Entscheidungskompetenz an die Verbandsversammlung abgegeben werde.

Bürgermeister Neher begrüßt diesen Vorschlag.

Beschluss 1

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Bezüglich der zwei vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Grundsätzliche Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwassernotverbund mit einem benachbarten Wasserversorger.
Nachdem die Stadt Senden zwischenzeitlich einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut hat, hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit, große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.
Im Ergebnis einer durch die Stadt Vöhringen beauftragten Prüfung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass deswegen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.

In der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 wurde die vom Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise gebilligt und die notwendigen finanziellen Mittel für die nicht unerhebliche Baumaßnahme bereitgestellt.

Aufgrund der Bedeutung des Trinkwassernotverbundes für die Stadt Vöhringen sowie wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes für die Stadt Vöhringen ist zwischen der Stadt Senden sowie der Stadt Vöhringen eine vertragliche Regelung (Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG) über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bezüglich des Notwasserverbundes zu schließen.

Dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist der Entwurf einer entsprechenden Zweckvereinbarung, welcher seitens der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, bislang aber mit der Stadt Senden noch nicht abgestimmt werden konnte.
Die Zweckvereinbarung ist dem Landratsamt Neu-Ulm anzuzeigen.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Zweckvereinbarung baldmöglichst abschließen zu können, nachdem der Baubeginn für die Maßnahme bevorsteht und der Trinkwassernotverbund nicht zuletzt aus zuschussrechtlichen Gründen dieses Jahr noch fertigzustellen ist.

Die Stadtverwaltung würde nach Abstimmung mit der Stadt Senden sowie dem Landratsamt Neu-Ulm insbesondere redaktionelle Änderungen an der Zweckvereinbarung in den gebilligten Entwurf einarbeiten und diese anschließend gemeinsam mit der Stadt Senden unterzeichnen.
Sollten darüberhinausgehende wesentliche Modifizierungen notwendig sein, könnten diese gegebenenfalls auch in einem Nachtrag formuliert werden.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und den durch das Stadtbauamt vorbereiteten Entwurf der Zweckvereinbarung. Im Zuge der Frischhaltung der Notverbundleitung sei künftig mit einem Dauerbezug in Höhe von 5.500 bis 10.000 m³ Wasser jährlich zu rechnen.

Im Rahmen einer kurzen Aussprache werden insbesondere die im Entwurf gefassten Punkte zu Güte, Beschaffenheit und Druck des Wasserbezuges geklärt.

Bürgermeister Neher verweist hier auf eine übliche juristische Formulierung, um die beteiligten Kommunen nicht an einer möglichen Anpassung zu hindern, sofern dies beispielsweise gesetzliche Gründe oder in geändertem technischem Regelwerk begründet notwendig sei.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher berichtet dem Gremium, dass zwischenzeitlich die Genehmigung des diesjährigen Haushaltes seitens des Landratsamtes Neu-Ulm vorliege.

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö 5
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5.1. Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter teilt aufgrund seiner Anfrage der vergangenen Sitzung des Stadtrats mit, dass er sich zum Auftakt des Stadtradelns eine unabhängige Veranstaltung seitens des Stadtrates der Stadt Vöhringen vorstelle. Frau Fröhlingsdorf habe jedoch insofern auf die Staffelfahrt des Landkreises verwiesen.

Insofern bitte er darum, ggfs. mit Vertretern aus jeder Fraktion eine entsprechende Veranstaltung zu organisieren.

Herr Bürgermeister Neher begrüßt den Vorschlag. Insofern wird vorgeschlagen, dass dies jeweils in den Fraktionen besprochen wird.

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5.2. Verunreinigungen durch Hundekot; Aufstellen weiterer Stationen Anfrage von Frau Dr. Bilmayer-Frank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Bilmayer-Frank berichtet, dass in Illerberg, im Errachweg Richtung Weißenhorn häufig Verunreinigungen durch Hundekot sowie Hundekottüten erkennbar seien.
Es wird daher die Bitte auch seitens der Anwohner geäußert, in diesem Bereich Hundekotstationen oder Abfalleimer einzurichten.

Bürgermeister Neher bestätigt dies zu prüfen, bittet jedoch auch um Berücksichtigung, dass dies seitens des Stadtbauhofes auch gepflegt, bestückt und geleert werden können müsse.

Herr Harzenetter schlägt zusätzlich einen Appell an die Hundehalter im Amtsblatt vor.

Datenstand vom 01.07.2021 17:23 Uhr