Datum: 10.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage für die Errichtung einer Garage; Bauort: Flur-Nr. 418/13 in Vöhringen (Illerzeller Straße/Vogelstraße)
1.2 Terrassenüberdachung an Doppelhaus; Bauort: „Obere Hauptstraße 10b und 10c“ in Illerberg (Flur-Nr. 138)
1.3 Neubau eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude; Bauort: „Schützenstraße 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 369/1)
1.4 Abbruch bestehendes Betriebsgebäude und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; hier Tektur: Reduzierung der Firsthöhen, Umwandlung Satteldächer zu flachgeneigten Walmdächern, Zurückversetzung des Staffelgeschosses, Reduzierung um zwei Wohneinheiten auf nunmehr insgesamt 16 Wohneinheiten; Bauort: „Memminger Straße 62 und 62a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)
1.5 Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss und Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss; Bauort: „Am Bahndamm 10“ (Ecke Brucknerstraße) in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)
1.6 Neubau eines Carports für zwei Fahrzeuge mit Vordach; Bauort: „Finkenweg 3“ in Vöhringen (Flur-Nr. 367/2)
1.7 Errichtung von Wohnmobilstellplätzen auf bestehender Parkplatzfläche; Bauort: „Illerstraße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/28)
1.8 Nutzungsänderung des bestehenden Dachgeschosses in eine vierte Kindergartengruppe; Bauort: „Falkenstraße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/1)
1.9 Balkonanbau; Bauort: „Am langen Bach 10“ in Vöhringen (Flur-Nr. 808/4)
1.10 Bauvoranfrage für den Neubau einer Gewerbehalle; Bauort: "Schleifweg 89'" in Vöhringen (Flur-Nr. 1209/9 und 1209 Tlfl.)
2 Machbarkeitsuntersuchung für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Illerzell; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung
3 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
4 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
5 Grundschule Illerberg; Sanierungsarbeiten in den WC-Anlagen und Tausch der Heizkörper; Sanitär- und Heizungsarbeiten; Auftragsvergabe
6 Uli-Wieland-Mittelschule; Fassadensanierung des Osttraktes; Verputz- und Malerarbeiten; Auftragsvergabe
7 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke 2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
7.1 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke
7.2 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße
7.3 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
7.3.1 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
7.3.2 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
7.3.3 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St 2031 im Bereich der Firma Sanomed; Anfrage von Herrn Zanker

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö 1
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1.1. Bauvoranfrage für die Errichtung einer Garage; Bauort: Flur-Nr. 418/13 in Vöhringen (Illerzeller Straße/Vogelstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Terrassenüberdachung an Doppelhaus; Bauort: „Obere Hauptstraße 10b und 10c“ in Illerberg (Flur-Nr. 138)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Neubau eines Anbaus an das bestehende Wohngebäude; Bauort: „Schützenstraße 1“ in Vöhringen (Flur-Nr. 369/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Abbruch bestehendes Betriebsgebäude und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser; hier Tektur: Reduzierung der Firsthöhen, Umwandlung Satteldächer zu flachgeneigten Walmdächern, Zurückversetzung des Staffelgeschosses, Reduzierung um zwei Wohneinheiten auf nunmehr insgesamt 16 Wohneinheiten; Bauort: „Memminger Straße 62 und 62a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1178/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern wird dem Grunde nach erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für die vorgesehene Stellplatz- und Freiraumgestaltung wird unter der Bedingung erteilt, dass mindestens sieben Laubbäume, Hochstamm, 18/20, 3 x verpflanzt, gesetzt und dauerhaft erhalten werden sowie eine Hecke nördlich der Stellplätze 1 – 7 sowie eine Hecke auf der südlichen Grundstücksseite, südlich des Gebäudes 2, gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.

Das städtebauliche Einvernehmen für den Abstell- und Müllraum wird unter der Bedingung erteilt, dass sowohl auf der West- als auch Südseite eine Hecke gepflanzt und dauerhaft erhalten wird.
Der erforderliche Spielplatz ist darzustellen und insbesondere zu möglichen Nachbargrundstücken mit einer Hecke zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss und Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss; Bauort: „Am Bahndamm 10“ (Ecke Brucknerstraße) in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird unter Zurückstellung von nicht unerheblichen städtebaulichen Bedenken und der Bedingung, dass zwischen dem geplanten Gebäude und der Straße allseits ein Mindestabstand von 3 m eingehalten wird, erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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1.6. Neubau eines Carports für zwei Fahrzeuge mit Vordach; Bauort: „Finkenweg 3“ in Vöhringen (Flur-Nr. 367/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Insbesondere aus ökologischen Gesichtspunkten regt die Stadt Vöhringen eine Flachdachbegrünung an.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Errichtung von Wohnmobilstellplätzen auf bestehender Parkplatzfläche; Bauort: „Illerstraße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Nutzungsänderung des bestehenden Dachgeschosses in eine vierte Kindergartengruppe; Bauort: „Falkenstraße 28“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.9. Balkonanbau; Bauort: „Am langen Bach 10“ in Vöhringen (Flur-Nr. 808/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.10. Bauvoranfrage für den Neubau einer Gewerbehalle; Bauort: "Schleifweg 89'" in Vöhringen (Flur-Nr. 1209/9 und 1209 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 1.10

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die eigentliche Vorstellung des Baugesuches wird darauf hingewiesen, dass sowohl Teile des Baukörpers selbst als auch Abstands- und Zufahrtsflächen auf einem Grundstück der Stadt Vöhringen liegen. Über die Veräußerung der erforderlichen Flächen soll nach dem Vorliegen der angestrebten Baugenehmigung konkret verhandelt werden.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt.

Die Zustimmung zu den erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans „Bei der Ölmühle“ wird ebenfalls in Aussicht gestellt.

Die Freiflächen sind zu begrünen und dauerhaft zu erhalten“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Machbarkeitsuntersuchung für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Illerzell; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung der weiteren Vorgehensweise; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Für die Untersuchung der Entwicklung von möglichen Wohnbauflächen südlich der Heustraße sowie der Ausweisung eines Gewerbegebietes nördlich der Werner-von-Siemens-Straße wurde durch das Planungsbüro LARS Consult eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Ziel dieser Untersuchung war es, konkrete Aussagen zur Umsetzung der beiden Vorhaben seitens der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange zu erhalten.
Insgesamt wurden 28 Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von 13 Stellen haben wir eine Rückmeldung erhalten.
Diese können Sie der beiliegenden Anlage entnehmen.
Eine der maßgeblichen Behörden und derer Stellungnahme ist die Regierung von Schwaben. Neben dem Verweis auf die Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung zur Verringerung des Flächenverbrauchs wird auch auf eine mögliche Rücknahme von Bauflächen, welche derzeit nicht in der Umsetzung stehen, Bezug genommen. Dies würde konkret bedeuten, dass Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan in gleichem Umfang einer Neuausweisung zurückgenommen werden müssten.
Bei beiden Vorhaben ist weder eine Wohnbaufläche noch eine Gewerbefläche im Flächennutzungsplan festgeschrieben.
Das Landratsamt Neu-Ulm verweist auf den Immissionsschutz. Auf die angedachten Wohnbauflächen könnten gewisse Lärmemissionen von den östlich gelegenen Industrieflächen wirken.
Eine schalltechnische Untersuchung der Plangebiete wird empfohlen.
Die Firma Amprion verweist auf mögliche Lärmeinwirkungen durch die benachbarten Stromleitungen. Auch diese Emissionen werden im Zuge eines Schallschutzgutachtens betrachtet.
Weitere Stellungnahmen werden in der Sitzung selbst kurz erläutert.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor.
Aufgrund der großen und schon konkreten Nachfrage, auch von Seiten der Eigentümer, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße in die Wege geleitet.
Für die Flächen südlich der Heustraße würden wir lediglich empfehlen, das Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße wird derzeit ein sehr großes neues Baugebiet entstehen, welches evtl. erst einmal zu einer gewissen Sättigung an Bauland führen könnte. Auch ist auf eine geordnete und auf eine im gesunden Maße städtebauliche Entwicklung zu achten.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.

Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an einen kurzen Sachvortrag sowohl zu der angedachten Wohnbaufläche als auch zu der angestrebten Gewerbefläche sowie einem Überblick über die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen zu der gemeinsamen Machbarkeitsuntersuchung ergibt sich auch zu dem Vorschlag der Verwaltung, die Wohnbauflächen südlich der Heustraße durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes lediglich planerisch vorzubereiten, während die Gewerbefläche konkret über einen Bebauungsplan mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes umgesetzt werden soll, eine kurze Aussprache im Gremium.

Seitens einiger Gremiumsmitglieder wird darauf hingewiesen, dass es in Illerzell einen nicht unerheblichen Bedarf an Baugrundstücken gibt, weswegen schon versucht werden sollte, in absehbarer Zeit ein Neubaugebiet auch in Illerzell zu schaffen, wenngleich dabei beispielsweise der nicht nur am Rande betroffene landwirtschaftliche Betrieb nicht übersehen werden darf.

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung verdeutlicht, dass Bauleitplanverfahren grundsätzlich ergebnisoffen sind, so dass in den angestrebten Verfahren die Stadt Vöhringen zu jeder Zeit sagen könnte, ob die möglicherweise von der Regierung von Schwaben geforderte Rücknahme von Wohnbau- und/oder Gewerbeflächen akzeptiert wird oder gegebenenfalls ein Verfahren modifiziert oder gar eingestellt wird.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.

Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wurden bereits in der Sitzung des Stadtrates am 26.11.2020 ein erstes Konzept sowie die weitere Vorgehensweise beschlossen.
In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Tress sowie der Kindergartenleitung und der Stadtverwaltung wurde nun eine konkrete Planung ausgearbeitet.
Neben einer umfassenden Bestandssanierung soll der Kindergarten um eine Gruppe erweitert werden. Bei mehreren Gesprächen und nach Ermittlung des Gesamtbedarfes soll es sich hier um eine Integrative Kindergartengruppe handeln.
Das Raumprogramm orientiert sich an den Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums. Die Räumlichkeiten wurden dahingehend geändert und neu aufgeteilt, dass sich zukünftig alle Kindergartenräume im Erdgeschoss befinden und somit barrierefrei sind. Lediglich ein zusätzlicher Kreativraum befindet sich noch im Obergeschoss.
Zusätzlich zum neuen Gruppenraum werden eine neue Mensa mit Küchenbereich sowie weitere Therapie- und Intensivräume entstehen. Um zukünftig die Turnhalle nicht gleichzeitig auch zum Schlafen nutzen zu müssen, wird auch neuer Schlafraum geschaffen.
Das Gebäude selbst wird in Richtung Westen erweitert und nimmt eine Teilfläche des Zugangs zum Pausenhof der Grundschule Nord in Anspruch. Ein Durchgang von der Vogelstraße (Bushaltestelle) wird aber weiterhin möglich sein.
Das Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Die Förderanträge sind bis zum 30.06.2021 bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Empfehlung

„Die vorgestellte Planung vom 10.06.2021 für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem folgenden Tagesordnungspunkt Herrn Tress vom gleichnamigen Ingenieurbüro, der sodann die Planung vorstellt.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung vom 10.06.2021 für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Ortsteil Illerberg ist auch in den letzten Monaten weiter stetig gestiegen. Nach einer Bedarfsermittlung hat sich herausgestellt, dass auch der Bedarf an Krippenplätzen im Ortsteil sehr groß ist.

Aus diesem Grund wurde die Idee, im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg einen Kindergarten zu errichten, dahingehend geändert, dass dort nun eine Kinderkrippe entstehen soll.

Der Bestandskindergarten in Illerberg würde daraufhin die bestehende Krippe auflösen und diese in das Gartengeschoss der Schule umziehen. Somit würde im Kindergarten am Sandbergweg eine neue Kindergartengruppe und in der Schule dann faktisch eine neue Kinderkrippengruppe geschaffen werden.

Zusammen mit dem Architekturbüro Tress, der Kindergartenleitung sowie der Stadtverwaltung wurde nun eine durchaus ansprechende Planung erarbeitet.

Die großzügigen Räumlichkeiten für die Kinderkrippe befinden sich komplett im Gartengeschoss der Schule und haben alle einen direkten Zugang in den freundlichen Garten.

Für die derzeit noch untergebrachten Vereine wie Männergesangsverein und das Lager der Schule inkl. Hausmeisterbüro wird ein adäquater Ersatz geschaffen.

Für die Krabbelgruppe, die ein- bis zweimal in der Woche stattfindet, wird ein attraktiver neuer Raum entstehen, welcher auch durch die Kinderkrippe als Therapieraum mitgenutzt werden könnte.

Auch bei dieser Maßnahme rechnet die Stadtverwaltung mit einer Förderung durch das Land Bayern. Ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 30.06.2021 einzureichen.

Aufgrund von kurzfristigen Planänderungen können diese erst in der Sitzung vorgestellt werden.

Empfehlung

„Die vorgestellte Planung für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Schule Illerberg vom 10.06.2021 wird gebilligt.“

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung der Planung werden die gestellten Fragen beispielsweise zu möglichen Zuschüssen für einzelne Umbaumaßnahmen und dem beabsichtigten Baubeginn Mai 2022 beantwortet. Zudem wird zugesagt, insbesondere auf den Schützenverein wegen dessen angestrebtem Anschluss seines Vereinsheims zuzugehen.

Beschluss

„Die vorgestellte Planung für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Schule Illerberg vom 10.06.2021 wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Grundschule Illerberg; Sanierungsarbeiten in den WC-Anlagen und Tausch der Heizkörper; Sanitär- und Heizungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die WC-Anlagen in der Grundschule Illerberg sind in der Zwischenzeit über 55 Jahre alt, ebenso die Versorgungsleitungen und Abwasserleitungen.
Nachdem die WC-Anlagen nicht mehr dem heutigen Standard entsprechen und an den Leitungen schon Schäden entstanden sind, ist es notwendig die WC-Anlagen im KG, dem EG und im 1.OG einer Generalsanierung zu unterziehen.
In diesem Zuge werden auch die WC-Anlagen im EG (Aula-Bereich) den aktuellen Bedürfnissen angepasst und entsprechend neu aufgeteilt.
Die Trinkwasser- und Abwasserleitung werden in diesem Zuge komplett erneuert.
Auch wurde der Austausch der Heizkörper in den Klassenzimmern in die Ausschreibung mit aufgenommen.
Die notwendigen Arbeiten wurden vom Architekturbüro Beier, Vöhringen, und dem Ing.-Büro Baur, Vöhringen, geplant und in Leistungsverzeichnissen zusammengestellt.
Die einzelnen Gewerke wurden von der Stadtverwaltung beschränkt ausgeschrieben.
Lediglich das Gewerk Sanitär/Heizungsbauarbeiten liegt in Bezug auf die Vergabesumme im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Verkehrsausschusses.
Die anderen Gewerke werden entsprechend der Geschäftsordnung von der Verwaltung bzw. vom Bürgermeister direkt beauftragt.
Für das Gewerk Sanitär- und Heizungstechnik wurden fünf Fachfirmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 20.05.2021 haben zwei Firmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden vom Ing.-Büro Baur geprüft und gewertet und für annehmbar befunden.
Nach der Wertung ergibt sich folgende Bieterfolge:
Fa. Demirel, Vöhringen:        rd. 106.000,00 €, abzüglich 2 % Nachlass
Fa. Wako, Vöhringen:        rd. 158.000,00 €
Der Auftrag für die Ausführung der Sanitär- und Heizungsbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Demirel, 89269 Vöhringen, zu vergeben.
Die Fa. Demirel ist sowohl dem Ing.-Büro Baur als auch der Stadtverwaltung als fachkompetent und überaus zuverlässig bekannt.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Sommerferien 2021

Empfehlung

„Der Auftrag für die Sanitär- und Heizungsarbeiten, bei den Sanierungsarbeiten an den WC-Anlagen, bei der Grundschule Illerberg, wird an die Firma Demirel, Winterstraße 6, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.05.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 106.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 21130.9454 und 21130.9450 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Sanitär- und Heizungsarbeiten, bei den Sanierungsarbeiten an den WC-Anlagen, bei der Grundschule Illerberg, wird an die Firma Demirel, Winterstraße 6, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.05.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 106.000,00 € sind unter den Haushaltsstellen 21130.9454 und 21130.9450 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Uli-Wieland-Mittelschule; Fassadensanierung des Osttraktes; Verputz- und Malerarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Fassade des Osttraktes an der Uli-Wieland-Mittelschule ist in der Zwischenzeit in die Jahre gekommen und unansehnlich geworden und weist Putzschäden auf, die beseitigt werden sollten.
Um diese Mängel zu beseitigen und zudem einen guten Gesamteindruck der Schule auch nach Außen zu erzielen, ist in diesem Jahr geplant, die Fassade des Osttrakts ausbessern und farblich neu gestalten zu lassen.
Die geplante Ansicht liegt als Anlage bei.
Die hierfür notwendigen Arbeiten (Gerüst-, Rollladen-, Außenputz- und Malerarbeiten) wurden vom Architekturbüro Beier, Vöhringen, geplant und in Leistungsverzeichnissen zusammengestellt.
Die einzelnen Gewerke wurden von der Stadtverwaltung beschränkt ausgeschrieben.
Lediglich das Gewerk Außenputz- und Malerarbeiten liegt in Bezug auf die Vergabesumme im Zuständigkeitsbereich des Bau- und Verkehrsausschusses.
Die anderen Gewerke werden entsprechend der Geschäftsordnung von der Verwaltung bzw. vom Bürgermeister direkt beauftragt.
Für das Gewerk Außenputz- und Malerarbeiten wurden fünf Fachfirmen angeschrieben und zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 20.05.2021 haben zwei Firmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Die Angebote wurden vom Architekturbüro Beier geprüft und gewertet und für annehmbar befunden.
Nach der Wertung der Angebote ergibt sich folgende Bieterfolge:
Fa. Lörsch Malerwerkstätte, 89073 Ulm:        rd. 57.000,00 €
Fa. Johann Weiss, 89165 Dietenheim:        rd. 92.000,00 €
Der Auftrag für die Ausführung der Außenputz- und Malerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Lörsch Malerwerkstätte, Ulm, zu vergeben.
Die Fa. Lörsch ist sowohl dem Architekturbüro Beier als auch der Stadtverwaltung als fachkompetent und überaus zuverlässig bekannt.
Die Ausführung der Arbeiten erfolgt in den Sommerferien 2021

Empfehlung

„Der Auftrag für die Verputz- und Malerarbeiten, bei der Fassadensanierung des Osttraktes, an der Uli-Wieland-Mittelschule, wird an die Firma Lörsch Malerwerkstätte, Ulm, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.05.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 57.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 21300.9464 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Verputz- und Malerarbeiten, bei der Fassadensanierung des Osttraktes, an der Uli-Wieland-Mittelschule, wird an die Firma Lörsch Malerwerkstätte, Ulm, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 19.05.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 57.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 21300.9464 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke 2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Allgemeine Sachdarstellung:

Bereits in seiner Sitzung vom 04.12.2018 hatte sich der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen mit dem Thema „korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen“ befasst.

Bei nochmaliger Behandlung im für diese Thematik beschließenden Bau- und Verkehrsausschuss am 03.12.2020 wurde einvernehmlich besprochen, die einzelnen Fußgängerüberwege bzw. Standorte jeweils separat mit einem Beschluss zu behandeln, da es sonst wegen der Komplexität der Angelegenheit schwierig werden könnte.

Neben den in dieser Sitzung zur Auflassung beschlossenen Fußgängerüberwegen wurde die Entscheidung über die nachfolgenden Überwege zunächst zurückgestellt.



Sachdarstellungen im Einzelnen:

1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke

Am 03.12.2020 wurde folgender Beschluss gefasst:

„Die Entscheidung über die Fußgängerüberwege … wird zurückgestellt bis die weitere Entwicklung hinsichtlich Fahrradstraße einerseits und Verlegung der Kreisstraße andererseits absehbar ist:

In der Zwischenzeit wurde das Thema FGÜ am Tor 1 der Wieland-Werke wieder aufgegriffen, da nunmehr die Weiddachgasse und zudem jeweils ein kleiner Teil der Wieland- und Marienstraße zu einer Fahrradzone ausgewiesen wird.
Die Sachverhalte zur Verlegung der Kreisstraße sind derzeit zwar noch nicht absehbar, wegen des nicht sicheren Zeitraumes bis zur Verwirklichung dieser Maßnahme wurde das Thema aber nun doch wieder aufgenommen.

Mit Vertretern der Wieland-Werke konnte dahingehend Einigkeit erzielt werden, dass die um das Tor 1 bestehenden FGÜ mit Ausnahme desjenigen, der im Bereich zwischen Wieland-PKW-Parkplatz und neuem Zugangstor zur Firma an der Marienstraße liegt, alle aus Gründen der nicht vorhandenen erforderlichen Zahlen an Fußgänger- und Fahrzeugverkehr und tlw. wegen schlechter Einsehbarkeit des „Aufstellbereiches“ entfernt werden.

Diese FGÜs liegen allesamt in einem geschwindigkeitsreduzierten Bereich (30 km/h) und sind schon deshalb entbehrlich.

Bei einem Vor-Ort-Termin mit einem Vertreter der Lech-Elektrizitätswerke und Vertretern der Stadt wurde die Ertüchtigung des verbleibenden Überweges erörtert.

Mit Angebot vom 28.05.2021 beziffert die LEW nun die Kosten für einen den technischen Richtlinien entsprechenden Umbau des Fußgängerüberweges hinsichtlich seiner Beleuchtung auf etwa 6.120,- €.

Siehe Beschlussvorschlag zu Ziffer 1.


2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße

Zu diesem FGÜ erging in der Sitzung vom 03.12.2020 folgender Beschluss:

„Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße wird belassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kosten für die Erweiterung der Beleuchtung zu ermitteln und auch bauliche Alternativen wie z.B. eine Fahrbahnverengung zu prüfen.“

Bei einem Vor-Ort-Termin mit einem Vertreter der Lech-Elektrizitätswerke und Vertretern der Stadt wurde die Ertüchtigung des verbleibenden Überweges erörtert.
Hierbei wurde auch festgestellt, dass der FGÜ direkt auf eine Grundstückseinfahrt zuläuft, was aus Sicherheitsgründen eher vermieden werden sollte.

Aus diesem Grunde wurde angeregt, den FGÜ etwa drei bis vier Meter Richtung Norden zu „verschieben“, was auch etwas mehr Abstand zur Einmündung der Vogelstraße schaffen würde.

Mit Angebot vom 27.05.2021 beziffert die LEW nun die Kosten für einen den technischen Richtlinien entsprechenden Umbau des Fußgängerüberweges hinsichtlich seiner Beleuchtung auf etwa 7.720,- €.

Siehe Beschlussvorschlag zu Ziffer 2.


3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Zu diesem FGÜ erging in der Sitzung vom 03.12.2020 folgender Beschluss:

„Die Entscheidung über den Erhalt dieses Fußgängerüberweges wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die regelkonforme Ausleuchtung dieses Überweges einzuholen.“

Bei einem Vor-Ort-Termin mit einem Vertreter der Lech-Elektrizitätswerke und Vertretern der Stadt wurde die Ertüchtigung des verbleibenden Überweges erörtert.
Hierbei wurde auch festgestellt, dass der FGÜ direkt auf eine Grundstückseinfahrt zuläuft, was aus Sicherheitsgründen eher vermieden werden sollte.

Dieser Fußgängerüberweg liegt zudem in einem geschwindigkeitsreduzierten Bereich (30 km/h) und ist schon deshalb entbehrlich. Er erfüllt daneben auch nicht die Verkehrszahlen, die für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen gefordert sind.

Mit E-Mail vom 28.05.2021 teilt die LEW Schätzkosten für die technische Ertüchtigung dieses Überweges mit. Diese würden sich auf ca. 7.500,- € belaufen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass dieser FGÜ auch von Schülerinnen und Schülern, sowie von Sportlern eher gering frequentiert wird, da doch eine große Anzahl aus diesem Personenkreis den Sportpark wohl über die Kanalstraße und dann die westliche Seite der Sportparkstraße erreichen.


Siehe Beschlussvorschlag zu Ziffer 3.

Empfehlung

„1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke

Die Fußgängerüberwege um das Tor 1 der Wieland-Werke AG (FGÜs in der Weidachgasse und in der Marienstraße) werden mit Ausnahme desjenigen, der im Bereich zwischen Wieland-PKW-Parkplatz und neuem Zugangstor zur Firma an der Marienstraße liegt, aus Gründen der nicht vorhandenen erforderlichen Zahlen an Fußgänger- und Fahrzeugverkehr und tlw. wegen schlechter Einsehbarkeit des „Aufstellbereiches“ entfernt.

Der verbleibende Fußgängerüberweg ist den technischen Richtlinien entsprechend zu ertüchtigen.“


„2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße

Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße wird auf der Basis des Angebots der LEW vom 27.05.2021 hinsichtlich seiner Beleuchtung nach den technischen Richtlinien ertüchtigt.
Der Fußgängerüberweg ist insgesamt ca. drei bis vier Meter Richtung Norden zu „verschieben“.“

„3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Der Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ wird entfernt.“

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7.1. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 1. Fußgängerüberwege im Bereich des Tores 1 der Wieland-Werke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.1

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung berichtet, dass zu den Fußgängerüberwegen im Eingangsbereich der Wieland-Werke eine Ortsbesichtigung stattgefunden habe, an der u. a. der Werksleiter sowie der Sicherheitsingenieur der Wieland-Werke teilgenommen hatten. Dabei bestand schließlich Einigkeit, dass nur der Fußgängerüberweg zwischen Wieland-PKW-Parkplatz und neuem Zugangstor belassen und den technischen Richtlinien entsprechend ertüchtigt werden solle.

Ein Gremiumsmitglied schließt sich dieser Auffassung ausdrücklich nicht an und verweist auf eine seines Erachtens künftig erhöhte Gefahr in der Weidachgasse für alle Verkehrsteilnehmer, sollte der dort befindliche Fußgängerweg zurückgebaut werden.

Beschluss

Die Fußgängerüberwege um das Tor 1 der Wieland-Werke AG (FGÜs in der Weidachgasse und in der Marienstraße) werden mit Ausnahme desjenigen, der im Bereich zwischen Wieland-PKW-Parkplatz und neuem Zugangstor zur Firma an der Marienstraße liegt, aus Gründen der nicht vorhandenen erforderlichen Zahlen an Fußgänger- und Fahrzeugverkehr und tlw. wegen schlechter Einsehbarkeit des „Aufstellbereiches“ entfernt.

Der verbleibende Fußgängerüberweg ist den technischen Richtlinien entsprechend zu ertüchtigen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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7.2. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 2. Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.2

Beschluss

Der Fußgängerüberweg in der Illerzeller Straße bei der Einmündung der Vogelstraße wird auf der Basis des Angebots der LEW vom 27.05.2021 hinsichtlich seiner Beleuchtung nach den technischen Richtlinien ertüchtigt.
Der Fußgängerüberweg ist insgesamt ca. drei bis vier Meter Richtung Norden zu „verschieben“.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7.3. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.3
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7.3.1. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.3.1

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung erläutert einleitend ausführlich, warum sie aufgrund der geltenden Rechtslage zu der Auffassung gelangt sei, der Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ müsse nicht zuletzt deswegen entfernt werden, weil er schlicht rechtswidrig sei.

Der daraus resultierende Beschlussvorschlag führt zu einer sehr regen und kontroversen Aussprache darüber, ob der Fußgängerüberweg aus Gründen der Sicherheit insbesondere für Kinder, Jugendliche und ältere Personen beibehalten werden sollte oder ob er aufgrund der Diskrepanz zur Rechtslage und dabei u. a. der Nichteinhaltung der geforderten Mindestbewegungen auf Fahrbahn und Überweg entfernt werden sollte.

In der Aussprache zeigt sich, dass das Gremium in der Bewertung der Angelegenheit in zwei Lager gespalten ist und es für beide Ansichten gute Argumente gibt.

Herr Gutter stellt sodann folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
„Eine Abstimmung über die mögliche Entfernung des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ unterbleibt in der heutigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss. Den Fraktionen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zur Sitzung des Stadtrates am 24. Juni 2021 intern zu beraten und sich eine Meinung zu bilden. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Punkt auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung des Stadtrates nehmen.“

Bürgermeister Neher entgegnet, dass er für die vorgeschlagene Vorgehensweise keine Notwendigkeit sehe. Der Sachverhalt sei rechtlich sauber aufgearbeitet. Im übrigen sei auch der Bau- und Verkehrsausschuss für die geforderte Entscheidung abschließend zuständig.

Es ergeht folgender

Beschluss

„Eine Abstimmung über die mögliche Entfernung des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ unterbleibt in der heutigen Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss. Den Fraktionen wird Gelegenheit gegeben, sich bis zur Sitzung des Stadtrates am 24. Juni 2021 intern zu beraten und sich eine Meinung zu bilden. Die Verwaltung wird einen entsprechenden Punkt auf die Tagesordnung für die kommende Sitzung des Stadtrates nehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

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7.3.2. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.3.2

Beschluss

Der Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ wird entfernt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 9

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7.3.3. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung einzelner Fußgängerüberwege; 3. Fußgängerüberweg „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Beschließend 7.3.3

Diskussionsverlauf

Aufgrund dessen, dass sich das Gremium gegen die Entfernung des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ ausspricht, hält Bürgermeister Neher eine Ergänzung des Beschlusses für sinnvoll und notwendig, weswegen er folgenden Antrag als Ergänzung zu dem vorgehenden Beschluss stellt:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den verkehrssicheren Ausbau des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ mit den Fachbehörden zu prüfen und gegebenenfalls gebotene Maßnahmen im Bau- und Verkehrsausschuss vorzustellen.“

Beschluss

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den verkehrssicheren Ausbau des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“ mit den Fachbehörden zu prüfen und gegebenenfalls gebotene Maßnahmen im Bau- und Verkehrsausschuss vorzustellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö 9
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9.1. Geschwindigkeitsbegrenzung auf der St 2031 im Bereich der Firma Sanomed; Anfrage von Herrn Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Zanker nimmt Bezug auf die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h auf der Staatsstraße 2031 im Bereich der Firma Sanomed und berichtet von seinen Beobachtungen, dass diese Geschwindigkeitsbegrenzung häufig nur von den auswärtigen Fahrzeuglenkern eingehalten werde und diese von ortskundigen Kraftfahrern überholt würden. Dies führe immer wieder zu gefährlichen Situationen, weswegen seines Erachtens hier zwingend ein Überholverbot als Ergänzung zu der begrenzten Höchstgeschwindigkeit angeordnet werden müsste.

Bürgermeister Neher erläutert, dass die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit zwar nur temporär vorgesehen sei, gleichwohl werde aber die Stadtverwaltung die Anregung gerne an das Staatliche Bauamt Krumbach bzw. das Landratsamt Neu-Ulm weitergeben.

Datenstand vom 01.07.2021 17:36 Uhr