Datum: 24.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 20.05.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.06.2021 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.06.2021 - öffentlicher Teil
2 Machbarkeitsuntersuchung für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Illerzell; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung der weiteren Vorgehensweise
3 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vorstellung und Billigung der Planung
4 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung
5 Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der aktuellen Anmeldezahlen
6 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Grundsätzliche Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen
7 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Leitungsverlegung; Auftragsvergabe
8 Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Änderung der Rechtsform - Gründung eines Zweckverbandes
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Seniorensprechstunde Anfrage Herr Klingler
10.2 Digitalisierung des Sitzungsdienstes Anfrage Herr Barth
10.3 Verkehrssituation Illerzeller Straße Anfrage Herr Brocke
10.4 Auftaktveranstaltung Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter
10.5 Dorfplatz Thal - Starkregen Juni 2021 Anfrage Herr Frick
10.6 Vöhringer See, Flöße Anfrage Herr Lepple

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 20.05.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 20.05.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.06.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.06.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.06.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Machbarkeitsuntersuchung für die Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen in Illerzell; Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und Festlegung der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Für die Untersuchung der Entwicklung von möglichen Wohnbauflächen südlich der Heustraße sowie der Ausweisung eines Gewerbegebietes nördlich der Werner-von-Siemens-Straße wurde durch das Planungsbüro LARS Consult eine Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. Ziel dieser Untersuchung war es, konkrete Aussagen zur Umsetzung der beiden Vorhaben seitens der maßgeblichen Träger öffentlicher Belange zu erhalten.
Insgesamt wurden 28 Behörden sowie anderweitige Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von 13 Stellen haben wir eine Rückmeldung erhalten.
Diese können Sie der beiliegenden Anlage entnehmen.
Eine der maßgeblichen Behörden und derer Stellungnahme ist die Regierung von Schwaben. Neben dem Verweis auf die Flächensparoffensive der bayerischen Staatsregierung zur Verringerung des Flächenverbrauchs wird auch auf eine mögliche Rücknahme von Bauflächen, welche derzeit nicht in der Umsetzung stehen, Bezug genommen. Dies würde konkret bedeuten, dass Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan in gleichem Umfang einer Neuausweisung zurückgenommen werden müssten.
Bei beiden Vorhaben ist weder eine Wohnbaufläche noch eine Gewerbefläche im Flächennutzungsplan festgeschrieben.
Das Landratsamt Neu-Ulm verweist auf den Immissionsschutz. Auf die angedachten Wohnbauflächen könnten gewisse Lärmemissionen von den östlich gelegenen Industrieflächen wirken.
Eine schalltechnische Untersuchung der Plangebiete wird empfohlen.
Die Firma Amprion verweist auf mögliche Lärmeinwirkungen durch die benachbarten Stromleitungen. Auch diese Emissionen werden im Zuge eines Schallschutzgutachtens betrachtet.
Weitere Stellungnahmen werden in der Sitzung selbst kurz erläutert.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende weitere Vorgehensweise vor.
Aufgrund der großen und schon konkreten Nachfrage, auch von Seiten der Eigentümer, wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße in die Wege geleitet.
Für die Flächen südlich der Heustraße würden wir lediglich empfehlen, das Verfahren für die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen. Mit der Ausweisung des neuen Baugebietes an der Kranichstraße wird derzeit ein sehr großes neues Baugebiet entstehen, welches evtl. erst einmal zu einer gewissen Sättigung an Bauland führen könnte. Auch ist auf eine geordnete und auf eine im gesunden Maße städtebauliche Entwicklung zu achten.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.
Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.  

Diskussionsverlauf

Im Rahmen eines zusammenfassenden Sachvortrages stellt Herr Söhner die angedachte Wohnbaufläche als auch die vorgesehene Gewerbefläche vor. Weiterhin werden die wesentlichen eingegangenen Stellungnahmen zu der gemeinsamen Machbarkeitsuntersuchung benannt.

Aufgrund des aktuellen Bedarfes an Gewerbeflächen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, dies konkret über einen Bebauungsplan mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes umzusetzen.

Der Bedarf an Wohnbauflächen werde aktuell im Bereich der Kranichstraße in einem großen Projekt verwirklicht.

Bürgermeister Neher verweist ergänzend auch auf den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss im Bau- und Verkehrsausschuss.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mahnt zu einem bewussten Umgang im Flächenverbrauch und einer möglichst engen Besiedelung.

Ein weiteres Gremiumsmitglied hält es für angezeigt, sich der Empfehlung der Regierung von Schwaben anzuschließen, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept aufzustellen.

Bürgermeister Neher hält den Vorschlag grundsätzlich für diskussionswürdig, ist jedoch der Meinung, dass die Stadt Vöhringen planerisch grundsätzlich gut aufgestellt ist und es in diesem Verfahren nicht sinnvoll sei.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen beginnt mit dem Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gewerbegebietes an der Werner-von-Siemens-Straße.
Des Weiteren wird vorerst lediglich die Änderung des Flächennutzungsplanes für die Flächen südlich der Heustraße in die Wege geleitet.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wurden bereits in der Sitzung des Stadtrates am 26.11.2020 ein erstes Konzept sowie die weitere Vorgehensweise beschlossen.
In Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro Tress sowie der Kindergartenleitung und der Stadtverwaltung wurde nun eine konkrete Planung ausgearbeitet.
Neben einer umfassenden Bestandssanierung soll der Kindergarten um eine Gruppe erweitert werden. Bei mehreren Gesprächen und nach Ermittlung des Gesamtbedarfes soll es sich hier um eine Integrative Kindergartengruppe handeln.
Das Raumprogramm orientiert sich an den Vorgaben des bayerischen Staatsministeriums. Die Räumlichkeiten wurden dahingehend geändert und neu aufgeteilt, dass sich zukünftig alle Kindergartenräume im Erdgeschoss befinden und somit barrierefrei sind. Lediglich ein zusätzlicher Kreativraum befindet sich noch im Obergeschoss.
Zusätzlich zum neuen Gruppenraum werden eine neue Mensa mit Küchenbereich sowie weitere Therapie- und Intensivräume entstehen. Um zukünftig die Turnhalle nicht gleichzeitig auch zum Schlafen nutzen zu müssen, wird auch neuer Schlafraum geschaffen.
Das Gebäude selbst wird in Richtung Westen erweitert und nimmt eine Teilfläche des Zugangs zum Pausenhof der Grundschule Nord in Anspruch. Ein Durchgang von der Vogelstraße (Bushaltestelle) wird aber weiterhin möglich sein.
Das Vorhaben ist grundsätzlich förderfähig. Die Förderanträge sind bis zum 30.06.2021 bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 10.06.2021 für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt zusammenfassend die Planung anhand einer Präsentation, sowie der Grundrisse und Ansichten dar. Bis Ende Juli 2021 sei demnach der Förderantrag einzureichen und mit einem Baubeginn im folgenden Jahr zu rechnen.

Im Rahmen einer kurzen Aussprache wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass das Flachdach begrünt und mit einer Photovoltaik-Anlage versehen werde.

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 10.06.2021 für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Nord in der Falkenstraße wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.06.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Ortsteil Illerberg ist auch in den letzten Monaten weiter stetig gestiegen. Nach einer Bedarfsermittlung hat sich herausgestellt, dass auch der Bedarf an Krippenplätzen im Ortsteil sehr groß ist.

Aus diesem Grund wurde die Idee, im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg einen Kindergarten zu errichten, dahingehend geändert, dass dort nun eine Kinderkrippe entstehen soll.

Der Bestandskindergarten in Illerberg würde daraufhin die bestehende Krippe auflösen und diese in das Gartengeschoss der Schule umziehen. Somit würde im Kindergarten am Sandbergweg eine neue Kindergartengruppe und in der Schule dann faktisch eine neue Kinderkrippengruppe geschaffen werden.

Zusammen mit dem Architekturbüro Tress, der Kindergartenleitung sowie der Stadtverwaltung wurde nun eine durchaus ansprechende Planung erarbeitet.

Die großzügigen Räumlichkeiten für die Kinderkrippe befinden sich komplett im Gartengeschoss der Schule und haben alle einen direkten Zugang in den freundlichen Garten.

Für die derzeit noch untergebrachten Vereine wie Männergesangsverein und das Lager der Schule inkl. Hausmeisterbüro wird ein adäquater Ersatz geschaffen.

Für die Krabbelgruppe, die ein- bis zweimal in der Woche stattfindet, wird ein attraktiver neuer Raum entstehen, welcher auch durch die Kinderkrippe als Therapieraum mitgenutzt werden könnte.

Auch bei dieser Maßnahme rechnet die Stadtverwaltung mit einer Förderung durch das Land Bayern. Ein entsprechender Förderantrag ist bis zum 30.06.2021 einzureichen.

Aufgrund von kurzfristigen Planänderungen können diese erst in der Sitzung vorgestellt werden.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Schule Illerberg vom 10.06.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss bevor Herr Söhner die Planung vorstellt und die Anregungen aus der Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss aufgreift.

Auf die Frage aus dem Gremium bezüglich der Begrünung des Flachdachs und Installation einer Photovoltaikanlage erläutert Herr Söhner, dass dies analog dem Anbau an der Kindertagesstätte Nord vorgesehen sei.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Schule Illerberg vom 10.06.2021 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Kindergartenwesen; Bedarfsanerkennung der aktuellen Anmeldezahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 5

Sachverhalt

Information über die Anmeldezahlen
Die Belegung in den Kindertagesstätten stellt sich zum neuen Jahr 2021/22 voraussichtlich wie folgt dar:
Einrichtung
Platzzahl lt. Betriebserlaubnis
Voraussichtlicher Stand
Kindergarten Nord
75
75
Kindergarten Piepmatz
50
50
Kindergarten Pusteblume
52
52
Kindergarten St. Martin
75
75
Kindergarten Arche
75
75
Rappelkiste
70
70
Kindergarten St. Michael
100
100
Wald- und Naturkindergarten Fuchsbau
15
15
Krippe St. Martin
16
(Interne Vereinbarung, dass aufgrund der räumlichen Kapazität max. 12 Kinder aufgenommen werden)
12
Krippe Arche
27
27
Krippe St. Michael
60
60
Großtagespflege Klangkiste
10
8

In diesem Jahr stehen für den Kernstadtbereich, wie auch bereits die letzten Jahre, nicht ausreichend Plätze zur Verfügung.
38 Kinder erhielten im Kernstadtbereich eine Absage, wovon 18 Eltern für September definitiv einen Betreuungsplatz benötigen.
Ebenfalls erhielten nicht alle Kinder aus dem Stadtteil Illerberg einen Betreuungsplatz im Kindergarten St. Martin.
Gastkindaufnahmen konnten in diesem Jahr aufgrund der beschränkten Kapazität nur in bestimmten Ausnahmefällen (bspw. Mitarbeiterkinder) stattfinden.
Hinsichtlich der Aufnahme von integrativen Kindern, welche zwei Betreuungsplätze in
Anspruch nehmen, ist festzustellen, dass die Nachfrage sehr stark ansteigt und sich dies auch wohl in den kommenden Kindergartenjahren weiter abzeichnen wird.
Nach internem Abgleich der Anmeldungen sind in den Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter von:        (Stand 05/21)

> 0 – 3 Jahre (Krippe)        2 freie Plätze verfügbar
> 2 ½ - Schuleintritt                0 freie Plätze verfügbar
 
Anhand der dargestellten Zahlen ergibt sich – insbesondere auch im Hinblick auf die Fertigstellung der Häuser im Baugebiet Kranichstraße – ein weiterer Bedarf an Betreuungsplätzen.
Um den wachsenden Bedarf zu decken, hat der Stadtrat sich bereits für einen Anbau an die Kindertagesstätte Nord sowie die Reaktivierung des alten Kindergartens in Illerberg entschieden.
Die Regierung von Schwaben beteiligt sich an den entstehenden Kosten. Um die Förderung zu beantragen, ist diese formale Bedarfsanerkennung der Betreuungsplätze erforderlich.

Empfehlung

Die Information zu den Anmeldezahlen wird zur Kenntnis genommen, ebenso wird der Bedarf anerkannt.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Sachdarstellung im vorberatenden Haupt- und Umweltausschuss wird lediglich im Rahmen einer kurzen Aussprache zum Verständnis geklärt, weshalb die Sitzungsvorlage Platzabweichungen zwischen der Betriebserlaubnis und dem voraussichtlichen Stand der Belegung enthalte. Seitens der Verwaltung wird auf die räumlichen Gegebenheiten verwiesen, wonach nicht in jeder Einrichtung die Gesamtzahl belegt werden könne bzw. dies Notplätze darstelle.

Beschluss

Die Information zu den Anmeldezahlen wird zur Kenntnis genommen, ebenso wird der Bedarf anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Grundsätzliche Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Das Wasserwerk der Stadt Vöhringen ist schon seit vielen Jahren auf der Suche nach einem möglichen Trinkwassernotverbund mit einem benachbarten Wasserversorger.
Nachdem die Stadt Senden zwischenzeitlich einen Trinkwasser-Notverbund mit den Stadtwerken Ulm/Neu-Ulm aufgebaut hat, hat das Wasserwerk Senden nun die Möglichkeit, große Mengen an Trinkwasser zu beziehen.
Im Ergebnis einer durch die Stadt Vöhringen beauftragten Prüfung wurde zwischenzeitlich festgestellt, dass deswegen ein Notverbund zwischen dem Wasserwerk Senden und dem Wasserwerk Vöhringen möglich und sinnvoll ist.

In der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 wurde die vom Ingenieurbüro WASSERMÜLLER ULM GmbH erarbeitete Machbarkeitsstudie vorgestellt sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise gebilligt und die notwendigen finanziellen Mittel für die nicht unerhebliche Baumaßnahme bereitgestellt.

Aufgrund der Bedeutung des Trinkwassernotverbundes für die Stadt Vöhringen sowie wegen des erheblichen finanziellen Aufwandes für die Stadt Vöhringen ist zwischen der Stadt Senden sowie der Stadt Vöhringen eine vertragliche Regelung (Zweckvereinbarung nach Art. 7 KommZG) über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bezüglich des Notwasserverbundes zu schließen.

Dieser Sitzungsvorlage beigefügt ist der Entwurf einer entsprechenden Zweckvereinbarung, welcher seitens der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, bislang aber mit der Stadt Senden noch nicht abgestimmt werden konnte.
Die Zweckvereinbarung ist dem Landratsamt Neu-Ulm anzuzeigen.

Die Stadtverwaltung ist bestrebt, die Zweckvereinbarung baldmöglichst abschließen zu können, nachdem der Baubeginn für die Maßnahme bevorsteht und der Trinkwassernotverbund nicht zuletzt aus zuschussrechtlichen Gründen dieses Jahr noch fertigzustellen ist.

Die Stadtverwaltung würde nach Abstimmung mit der Stadt Senden sowie dem Landratsamt Neu-Ulm insbesondere redaktionelle Änderungen an der Zweckvereinbarung in den gebilligten Entwurf einarbeiten und diese anschließend gemeinsam mit der Stadt Senden unterzeichnen.
Sollten darüberhinausgehende wesentliche Modifizierungen notwendig sein, könnten diese gegebenenfalls auch in einem Nachtrag formuliert werden.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Stadt Senden das Thema zwischenzeitlich positiv im Werkausschuss behandelt habe.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsverbundleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die abzuschließende Zweckvereinbarung hat sich an der als Anlage 1 diesem Beschluss beigefügten Entwurf zu orientieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Leitungsverlegung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen betreibt seit Jahrzehnten in Eigenregie die öffentliche Trinkwasserversorgung der Stadt Vöhringen, mit den Stadtteilen Illerberg, Illerzell und Thal. Ein kleiner Teil von Bellenberg wird auch dauerhaft mitversorgt.
Die Aufgaben der Wasserversorgung umfassen die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser als auch die Bereitstellung von Löschwasser.
Zur Steigerung der Versorgungssicherheit soll eine Verbundleitung zwischen der Wasserversorgung der Stadt Senden und der Wasserversorgung von Vöhringen erstellt werden.
Dieser Verbund wird auch vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth und dem Landratsamt Neu-Ulm empfohlen bzw. dringend angeraten.
In der Machbarkeitsstudie vom 02.07.2020, die vom Ing.-Büro Wassermüller Ulm GmbH erstellt wurde, hat im Ergebnis gezeigt, dass ein Verbund machbar und sinnvoll ist.
Die Machbarkeitsstudie wurde dem Stadtrat in der Sitzung vom 25.03.2021 vorgestellt und die vom Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, vorgeschlagene weitere Vorgehensweise vom Gremium gebilligt.
In der Zwischenzeit wurden die notwendigen Leitungsverlegearbeiten vom Ing.-Büro Wassermüller in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und vom Stadtbauamt öffentlich ausgeschrieben.
Von den 12 Fachfirmen die die Ausschreibungsunterlagen angefordert haben, wurden zur Submission am 08.06.2021 fünf Angebote abgegeben.
Das Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Der Auftrag für die Neuverlegung der Trinkwassernotverbundleitung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Max Wild, Berkheim, zu vergeben.
Die Fa. Max Wild, Berkheim, ist sowohl dem Planungsbüro Wassermüller als auch der Stadt Vöhringen als kompetente und zuverlässige Firma bekannt.
Die Preise gegenüber dem Niveau zum Zeitpunkt der Kostenberechnung sind nicht bedeutend gestiegen.
Mit der Ausführung der Arbeiten muss umgehend begonnen werden, nachdem die Maßnahme bis zum 30.11.2021 ausgeführt und abgerechnet werden sein muss, um den Zuschuss in Höhe von 115.000,-- € nicht zu gefährden.

Empfehlung

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Trinkwassernotverbundleitung zwischen der Wasserversorgung Senden und der Wasserversorgung Vöhringen wird an die Fa. Max Wild, Berkheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.06.2021 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 607.500,00 € werden der Haushaltsstelle 81500.9562 entnommen.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Beratung ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Neuverlegung einer Trinkwassernotverbundleitung zwischen der Wasserversorgung Senden und der Wasserversorgung Vöhringen wird an die Fa. Max Wild, Berkheim, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 08.06.2021 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 607.500,00 € werden der Haushaltsstelle 81500.9562 entnommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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8. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Änderung der Rechtsform - Gründung eines Zweckverbandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.06.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen:

Die Stadt Illertissen bzw. die Kommunale Verkehrsüberwachung (im Folgenden KVÜ) hat kürzlich die beteiligten Mitgliedskommunen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Hintergrund dieser Veranstaltung waren die vorliegenden Mitgliedschaftsanträge der Maktgemeinde Buch, sowie der Gemeinde Oberroth. Weitere vier Gemeinden haben ihr Interesse an Verkehrsüberwachung bekundet.

  1. Ist-Stand:

Die aktuell sieben beteiligten Kommunen sind im Rahmen einer Zweckvereinbarung zusammengeschlossen. Insofern hat die KVÜ derzeit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Hieraus resultierend liegt die Personalverantwortung, samt Risiko bei der Stadt Illertissen. Weiterhin liegt die Zuständigkeit für Vertragsabschlüsse bei der Stadt Illertissen, ebenfalls das Haftungsrisiko. Die Entscheidungsprozesse bei Angelegenheiten der KVÜ sind dahingehend zeitaufwändig, da die jeweiligen Entscheidungsgremien der Mitgliedskommunen entsprechende Beschlüsse herbeiführen müssen.

  1. Auswirkungen:

Durch die zusätzlichen Aufnahmen wird die Beschaffung eines zweiten Messfahrzeuges nötig. Weiterhin geht damit die Erhöhung der Personalstunden, sowohl im Innen-, als auch im Außendienst einher.

Die höheren Personalkosten entfallen auf die zusätzlichen Gemeinden, während die Investitionskosten auf alle umgelegt werden. Auch der laufende Aufwand verteilt sich auf mehrere Gemeinden. Darüber hinaus kann die unterschiedliche Messtechnik in den Gemeinden an die Gegebenheiten angepasst eingesetzt werden.

  1. Vorschlag Gründung eines Zweckverbandes:

Aufgrund der vorgenannten Punkte und der inzwischen erreichten Größe schlägt die KVÜ vor, sich neu in Form eines Zweckverbandes mit eigener Rechtspersönlichkeit zu organisieren.
Dementsprechend kann das Personal direkt beim Zweckverband beschäftigt, sowie Vertragsabschlüsse direkt über diesen getätigt werden. Die Entscheidungsprozesse werden hierdurch vereinfacht, nachdem die Verbandsversammlung bzw. der Verbandsvorsitzende entsprechend handlungsbefugt ist.

Das bestehende Personal bzw. Sachgebiet geht im Wege des Betriebsübergangs auf den Zweckverband über.

Die verwaltungsmäßige Führung, auszugsweise in Bereichen der Gehaltsabrechnung, der betriebsärztlichen Untersuchungen, Führung der Kassengeschäfte und Kassenprüfung sowie weiteren Punkten soll weiterhin durch die Stadt Illertissen erfolgen. Hierfür erstattet der Zweckverband die entstehenden Kosten gegenüber der Stadt Illertissen.

  1. Finanzielles:

Die Einnahmen kommen, wie bisher, den jeweiligen Gemeinden zu, auf deren Gebiet der Verstoß festgestellt worden ist.

Die Finanzierung erfolgt sowohl über eine einmalige Anschubfinanzierung, besondere Entgelte, sowie weitere einmalige oder laufende Umlagen. Die Höhe und Art wird in der Verbands- und Haushaltssatzung festgelegt.

  1. Zeitschiene:

Bis Anfang Juli 2021 wird die Verbandssatzung im Entwurf durch die Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Insofern ist bis zu diesem Zeitpunkt ein Grundsatzbeschluss der Gemeinden zur Gründung eines Zweckverbandes erforderlich.
Über die Verbandssatzung selbst wäre dann noch vor der Sommerpause in allen Gremien ein entsprechender Beschluss herbeizuführen.
Nach Genehmigung und Bekanntmachung der Verbandssatzung durch das Landratsamt Neu-Ulm gilt der Zweckverband am Tag danach als gegründet.

  1. Beurteilung und Fazit:

Die bisher bereits beteiligten Städte und Gemeinden profitieren von einer rundum gelungenen Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs. Hierzu setzt die KVÜ geschultes Personal ein und ist um stets aktuelle Technik für eine zuverlässige Leistungserbringung bemüht.

Selbstverständlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der in der Anlage dargestellten Finanzierungsmodalitäten im ersten Moment mit finanziellem Mehraufwand zu rechnen ist. Jedoch ist die Einnahmesituation nicht im Vordergrund stehend, sondern ausdrücklich die Erhöhung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger.

Nähere Einzelheiten wird Frau Matzner. Leiterin der Kommunalen Verkehrsüberwachung, in der Sitzung vorstellen.

Empfehlung

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

  1. Bezüglich der vier vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird auf das Protokoll der Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss eingegangen, wonach Herr Bürgermeister Neher die jährliche Sachdarstellung durch die Kommunale Verkehrsüberwachung im Gremium begrüßt. Dies solle zugesichert werden.

Bürgermeister Neher sichert zu, dass an der üblichen Praxis festgehalten und ein jährlicher Sachbericht im Gremium vorgestellt werde. Insbesondere auch im Hinblick auf die Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt Vöhringen.

Beschluss 1

  1. Die Stadt Vöhringen spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes zur Kommunalen Verkehrsüberwachung und die Beteiligung an diesem aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Bezüglich der vier vorliegenden Anfragen zu einer möglichen Aufnahme in die Kommunale Verkehrsüberwachung wird seitens der Stadt Vöhringen Zustimmung signalisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10
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10.1. Seniorensprechstunde Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.1

Diskussionsverlauf

Herr Klingler greift seine gemeinsame Tätigkeit mit Herrn Bidell als Seniorenbeauftragte aus dem Stadtrat und seitens Frau Thalhofer-Preußner in der Stadtverwaltung auf.
Hierzu finde am 1.7.2021 um 14:30 Uhr ein Seniorennachmittag im Naschgarten statt.
Zum Thema Gesundheit werde eine Mitarbeiterin der BKK Wieland Informationen zu gesundem Essen liefern. Auch der Gartenbauverein stehe mit Rat und Tat zu gesundem Essen aus dem eigenen Garten zur Verfügung.

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10.2. Digitalisierung des Sitzungsdienstes Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth teilt zum digitalisierten Ratsinformationssystems mit, dass dies im Wege der Papierersparnis zu befürworten sei. Bei der Vorbereitung zu einem Tagesordnungspunkt sei ihm jedoch aufgefallen, dass zur Niederschrift keine Anlagen wie Pläne etc. beigefügt worden seien. Insofern lasse sich manche Entscheidungsfindung in der Zukunft schwer nachvollziehen.

Herr Mennel teilt mit, dass Anlagen lediglich protokollrelevant seien, wenn diese Bestandteil des Beschlusses seien bzw. der Beschluss auf Anlagen verweise. Dies sei auch damit zu begründen, da die digitale Version der Niederschrift der Papierfassung, welche unterschrieben werde, entsprechen müsse.

Bürgermeister Neher führt weiterhin zu beachtende Rechtsgrundsätze beim Datenschutz und Urheberrecht an. Pragmatisch könne die Verwaltung jedoch auf Anfrage entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen.

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10.3. Verkehrssituation Illerzeller Straße Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.3

Diskussionsverlauf

Herr Brocke spricht die Parksituation an der ohnehin schmalen Illerzeller Straße an. Durch parkende Fahrzeuge komme es gelegentlich zu gefährlichen Situationen, da aus Illerzell kommend kaum eine Ausweichmöglichkeit bestehe.
Gegebenenfalls könne hier ein Haltverbot angeordnet werden.

Bürgermeister Neher sichert zu dies prüfen zu lassen.

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10.4. Auftaktveranstaltung Stadtradeln Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.4

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter greift das Thema Stadtradeln erneut auf. Nach Rücksprache mit der Stadtverwaltung, lasse die aktuell anhaltende Pandemie keine größere Veranstaltung zu.

Insofern schlage er vor, lediglich mit Gremiumsmitgliedern eine alternative Fahrt am Dienstag, dem 6.7.2021 um 19:00 Uhr durchzuführen. Herr Maier plane eine Strecke und wäre für Unterstützung dankbar. So könne als Anreiz für die aktive Radstadt Vöhringen geworben werden.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass anstelle der letztjährigen Staffelfahrt eine Sternfahrt nach Roggenburg stattfinde. Hieran werde er selbst, 3. Bürgermeister Herr Daikeler, sowie Herr Jung  und Frau Fröhlingsdorf seitens der Stadtverwaltung teilnehmen.

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10.5. Dorfplatz Thal - Starkregen Juni 2021 Anfrage Herr Frick

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.5

Diskussionsverlauf

Herr Frick teilt mit, dass es bei Starkregen erneut massive Probleme mit der Entwässerung am Dorfplatz Thal gegeben habe. Nach Möglichkeit solle eine Druckentlastung bzw. anderweitige bauliche Maßnahmen geprüft werden, um die Kanalisation zu entlasten. Es sei zu befürchten, dass derartige Wetterkapriolen zunehmen.

Bürgermeister Neher sichert zu dies prüfen zu lassen.

Herr Frick erinnert auch daran, den örtlichen Feuerwehren für die geleisteten Einsätze zu danken.

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10.6. Vöhringer See, Flöße Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.06.2021 ö 10.6

Diskussionsverlauf

Herr Lepple spricht die hölzernen Flöße am Vöhringer See an. Zwischenzeitlich sei nur noch ein entsprechendes Floß vorhanden. Das fehlende wäre jedoch besser von Kindern erreichbar und sollte wieder eingesetzt werden.

Weiterhin wäre eine weitere Umkleidekabine sinnvoll.

Herr Söhner teilt mit, dass derzeit diverse Förderverfahren laufen und eine zusätzliche Umkleidekabine beantragt sei.

Herr Daikeler verweist auf die Sitzung des Vereins für Naherholung im vergangenen Jahr, wonach der Beschluss bereits gefasst sei und der Vollzug abgewartet werde.

Datenstand vom 29.07.2021 12:10 Uhr