Datum: 05.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:12 Uhr bis 19:17 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Liederkranz Vöhringen e.V.; Renovierung Vereinsfahne; Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
2 Spiel- und Sportverein 1948 Illerberg/Thal e.V.; Austausch Schaltschrank Lüftungs-/Heizungsanlage im Sportheim Illerberg Gewährung eines Investitionskostenzuschusses nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien
3 Beschaffung einer kombinierten Kehr-Saug-Einheit zur Aufrüstung auf Holder-Geräteträger; Auftragsvergabe
4 Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" mit dem Ziel der Auszeichnung als Fairtrade Town und Förderung regionaler Produkte; Vorberatung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Hochwasserschutz in Vöhringen und Stadtteilen Anfrage Herr Thalhofer
6.2 Meinungsbildung zum Erlass einer Baumschutzsatzung Anfrage Herr Harzenetter
6.3 Beschaffung von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kindergärten Anfrage Herr Harzenetter

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1. Liederkranz Vöhringen e.V.; Renovierung Vereinsfahne; Gewährung einer Sonderzuwendung nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.05.2021 (siehe Anlage) beantragte der Liederkranz Vöhringen e.V.
für die Renovation seiner Vereinsfahne einen Zuschuss durch die Stadt Vöhringen.
Laut Kostenvoranschlag liegen die vom Verein angegebenen Renovierungskosten
bei voraussichtlich 3.500 €, brutto.
Nach Ziffer 12.1 der städtischen Vereinsförderrichtlinien bezuschusst die Stadt Vöhringen
im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen,
mit einer Sonderzuwendung. Eine prozentuale Höhe des Zuschusses ist nicht festgelegt.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Renovation der Vereinsfahne als Sonderzuwendung anzuerkennen und diese mit 10 % der tatsächlichen Kosten zu bezuschussen.

Da im Haushalt 2021 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr
2022 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Liederkranzes Vöhringen e.V. auf
Bezuschussung der Renovation der Vereinsfahne zu und gewährt nach Ziffer 12.1.
der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von
10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten – voraussichtlich rd. 350,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage. Ohne weitere Rückfragen ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Liederkranzes Vöhringen e.V. auf Bezuschussung der Renovation der Vereinsfahne zu und gewährt nach Ziffer 12.1. der Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten – voraussichtlich rd. 350,00 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Spiel- und Sportverein 1948 Illerberg/Thal e.V.; Austausch Schaltschrank Lüftungs-/Heizungsanlage im Sportheim Illerberg Gewährung eines Investitionskostenzuschusses nach den Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.06.2021 (siehe Anlage) beantragte der Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal e.V. für den aufgrund eines Schwelbrandes notwendig gewordenen sofortigen Austausch des Schaltschrankes zur Steuerung der Heizungs- und Lüftungsanlage im vereinseigenen Sportheim Illerberg einen Zuschuss durch die Stadt Vöhringen.
Die Heizungs-/Lüftungsanlage und damit auch der Schaltschrank sind lediglich zu 50 % dem Sportverein zugeordnet. Der Rest betrifft den verpachteten gastronomischen Bereich bzw. die Pächterwohnung. Insoweit ist bei der Berechnung des Zuschusses nur der hälftige Rechnungsbetrag anzusetzen.
Rechnungsbetrag:        25.664,24 €
50 % Anteil Verein:        12.832,12 €
Für die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses liegt die grundsätzliche Förderfähigkeit vor.
Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, nach der ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird.
Der BLLSV bezuschusst als Dachverband die Maßnahme ebenfalls mit dem Anteil, mit dem
der Schaltschrank für den Sportbetrieb genutzt wird.
Auf Grundlage der angefallenen Kosten ist insoweit im Haushaltsjahr 2022 ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 1.283,21 Euro einzuplanen.
Da im Haushalt 2021 hierfür keine Mittel zur Verfügung stehen, soll hierfür im Haushaltsjahr 2022 ein entsprechender Ansatz eingestellt werden.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. vom 21.06.2021 auf Bezuschussung des Austausches des Schaltschrankes für die Heizungs- und Lüftungsanlage im Sportheim Illerberg zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 1.283,21 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sitzungsvorlage, wonach aufgrund eines Schwelbrandes ein Austausch des Schaltschrankes erforderlich gewesen ist.

Aufgrund der Notwendigkeit der Reparatur soll nach Einwand eines Gremiumsmitgliedes, der Betrag noch dieses Jahr zur Auszahlung kommen.

Bürgermeister Neher erläutert, es sei zu prüfen, inwieweit hierfür Haushaltsmittel verfügbar seien. Dementsprechend wird nachstehender Beschluss gefasst.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. vom 21.06.2021 auf Bezuschussung des Austausches des Schaltschrankes für die Heizungs- und Lüftungsanlage im Sportheim Illerberg zu und gewährt nach Ziffer 6 der derzeit geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 1.283,21 €.
Der Betrag ist im Haushaltsjahr 2021 zu veranschlagen sofern dies haushaltstechnisch mit Reserven hinterlegt ist, andernfalls ist der Betrag im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Beschaffung einer kombinierten Kehr-Saug-Einheit zur Aufrüstung auf Holder-Geräteträger; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat durch die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)“ die Reinhaltung der Gehwege und Straßenränder in Art und Umfang geregelt und dies somit den Grundstücksbesitzern übertragen.
Da die Stadt Vöhringen selbst zahlreiche Grundstücke besitzt, sind wir hierzu ebenfalls verpflichtet. Auch hat die Stadt Vöhringen hier eine gewisse Vorbildfunktion, da sie am Pflegezustand der eigenen Grundstücke gemessen wird.
Die Reinhaltung der städtischen Liegenschaften und Flächen stellt somit eine große Herausforderung für jede Kommune dar.
Im Haushalt 2021 sind dazu Mittel für die Anschaffung einer kombinierten Kehr-Saug-Einheit zur Aufrüstung auf den Holder-Geräteträger eingestellt worden, um die Reinigungsaufgaben besser erfüllen zu können.
Durch die angebotene Ausrüstung kann z. B. in einem Arbeitsgang das Wildkraut entlang der städtischen Grundstücke entfernt und die Straßenkante gereinigt werden.
Weiterhin lassen sich die öffentlichen Wege und Plätze effizienter von Verschmutzungen, z. B. Müll reinigen.
Alle vom Bauhof in Betracht kommenden Geräte bieten ein gutes Reinigungsbild und die Ausrüstung einer separaten Wildkrautbürste zum gezielten Entfernen von Wildkräutern am Fahrbahnrand ist möglich.
Zur Entscheidung flossen aber nicht nur das Kehrergebnis, sondern auch die Nähe der Werkstatt, sowie die Zusatzmöglichkeiten der Kehr- und Saug-Einheit mit ein.
So besitzt z. B. die favorisierte Ausrüstung der Fa. Kugelmann einen Hochdruckreiniger für kleinere Reinigungsarbeiten (z. B. Parkbänke); eine separate Handabsaugung (z. B. Aussaugen von öffentl. Mülleimern) und einen Schachtdeckelheber zum rückenschonenden Leeren von Einlaufschächten.

Der Bauhof empfiehlt daher den Auftrag zur Lieferung einer kombinierten Kehr- und Saug-Einheit an die BayWa AG Weißenhorn zum Angebotspreis von ca. 58.800,00 € zu vergeben.

Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,00 € stehen unter der Haushaltsstelle 77110.9350 zur Verfügung.

Empfehlung

Die BayWa AG in Weißenhorn wird mit der Lieferung einer kombinierten Kehr- und Saug-Einheit, zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.04.2021, zum Preis in Höhe von ca. 58.800,00 €, zur Aufrüstung auf den im städtischen Fuhrpark befindlichen Holder Geräteträger beauftragt.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die BayWa AG in Weißenhorn wird mit der Lieferung einer kombinierten Kehr- und Saug-Einheit, zu den Bedingungen des Angebotes vom 26.04.2021, zum Preis in Höhe von ca. 58.800,00 €, zur Aufrüstung auf den im städtischen Fuhrpark befindlichen Holder Geräteträger beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" mit dem Ziel der Auszeichnung als Fairtrade Town und Förderung regionaler Produkte; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 22.07.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

1.Fairtrade Auszeichnung
Es wird empfohlen den Beschlussvorschlag anzunehmen. Es fallen keine direkten Kosten an und allgemein stehen die Chancen der Stadt Vöhringen als sehr gut, den Titel „Fairtrade-Town“ verliehen zu bekommen. Im folgendem noch Informationen zu den Kriterien und ein Überblick zu der Fairtrade Region Neu-Ulm.

Die 5 zu erfüllenden Kriterien
  1. Ratsbeschluss
  2. Bildung einer Steuerungsgruppe aus Personen aus mindestens drei Bereichen
  • Politik: Städtische Verwaltung/Politik
  • Wirtschaft: Einzelhandel, Handel, Gastronomie
  • Zivilgesellschaft: Weltläden, Eine-Welt-Initiativen, Schulen, Vereine oder religiöse Einrichtungen.
  1. Angebot von mindestens zwei Produkten aus dem fairen Handel
  • 4 Geschäfte
  • 2 Gastronomiebetriebe
  1. Zivilgesellschaft
  • 1 Schule
  • 1 Kirchen-/Glaubensgemeinschaft
  • 1 Verein
Hinweis: Jährlich mindestens 1 Aktion zum Thema fairer Handel durch die Akteure.
  1. Öffentlichkeitsarbeit
  • Als Ergebnis der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollten mindestens vier Artikel in den regionalen Medien erscheinen. Hier zählen nicht nur Printmedien, sondern auch Veröffentlichungen von Online-Artikeln oder Beiträge auf der städtischen Homepage.

Teilnehmer im Landkreis Neu-Ulm
Der Landkreis Neu-Ulm hat mit den Städten Neu-Ulm, Senden, Illertissen, Weißenhorn und Nersingen bereits 5 zertifizierte Städte/Gemeinden. Weitere Gemeinden wie Roggenburg sind auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“.
In der Region um Vöhringen gibt es bereits einige Akteure, die sich für Fairtrade einsetzen und Fairtrade Produkte vermarkten. Durch gemeinsame Aktionen soll der Mehrwert von regionalen und Fairtrade Produkten in der Region aufgezeigt werden.
Allgemein sind die Chancen der Stadt Vöhringen als sehr gut anzusehen den Titel „Fairtrade Town“ verliehen zu bekommen.
2. Gründe für die Förderung von Fairtrade
- Bessere Bedingungen für Arbeiter durch geregelte Arbeitsbedingungen, Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und Förderung gewerkschaftlicher Organisationen.
- Bekämpfung von Armut durch festgelegte Mindestpreise und Fairtrade-Prämien. Verbesserung der Einkommenssituation und mehr finanzielle Stabilität für Kleinbauernfamilien.
- Schutz der natürlichen Ressourcen und Förderung der Bio-Landwirtschaft. Fairtrade Produkte unterliegen strengen Regelungen. So ist beispielsweise der Einsatz von gefährlichen Pestiziden und von gentechnisch verändertem Saatgut verboten. Beitrag zum Klima- und Umweltschutz durch umweltschonende Anbaumethoden, Schutz der natürlichen Gewässer und des Regenwaldes.
- Sicherheit beim Kauf durch transparente Handelsbeziehungen. Unternehmen, die fair handeln, verpflichten sich, Nachweise über Waren- und Geldfluss zu erbringen.
(Quelle: https://www.fairtrade-deutschland.de/was-ist-fairtrade/wirkung-von-fairtrade)
3. Gründe für die Förderung von regionalen Produkten
- Klimaschutz durch Reduktion des CO2-Fußabdrucks auf Grund wegfallender langer Transportwege.
- Sicherung regionaler Arbeitsplätze und Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe in der Region.
- Sicherheit bei der Qualität durch den Kontakt zwischen Erzeugern und Verbraucher.
- Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durch den Verkauf von qualitativ hochwertigen, jedoch optisch nicht makellosen Produkten und der Möglichkeit des bedarfsgerechten Einkaufs (flexible Mengenangebote, Einzelverkauf).
- Erntefrischer Verzehr.
- Reduzierung von Verpackungsmüll.

Empfehlung

  1. Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Vöhringen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die für die Auszeichnung als Fairtrade Town erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zuge auch beauftragt, regionale Produkte zu fördern und die hierzu geeigneten Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten.

Diskussionsverlauf

Herr Jung stellt zusammenfassend die Formalien und Hintergründe der Kampagne „zur Verleihung des Tites „Fairtrade Town“ dar.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen befürwortet den Vorstoß, argumentiert jedoch, dass der Fairtrade-Gedanke dann auch konsequent als Vorreiter und Vorbild für Bürger und wirtschaftliche Auftraggeber gelebt werden müsse. Insofern müsse durchgängig bei der Beschaffung auf ökologische und fair gehandelte Ware gesetzt werden.

Ein Gremiumsmitglied der CSU-Stadtratsfraktion befürwortet dies ebenfalls, mahnt jedoch auch zur kritischen Betrachtung, da oft nicht in allen Bereichen, insbesondere bei elektrischen und elektronischen Waren weder bei der Ressourcengewinnung, noch bei der Produktion nachhaltiger oder fairer Handel vorherrscht.

Bürgermeister Neher betont die Wichtigkeit des Projektes dahingehend, im regionalen Umfeld ein Zeichen zu setzen und im Kleinen seinen Beitrag leisten zu können.

Beschluss

  1. Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Vöhringen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die für die Auszeichnung als Fairtrade Town erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.
  1. Die Verwaltung wird beauftragt künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.
  2. Die Verwaltung wird in diesem Zuge auch beauftragt, regionale Produkte zu fördern und die hierzu geeigneten Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö 6
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6.1. Hochwasserschutz in Vöhringen und Stadtteilen Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Starkregenereignisse samt den damit einhergehenden Schadensbildern in Vöhringen und Thal erkundigt sich Herr Thalhofer nach der städtischen Vorgehensweise zum Hochwasserrisikomanagement.

Dementsprechend wird auf das Konzept zum Hochwasserrisikomanagement des Freistaates Bayern verwiesen.

Hierzu sei zu klären, ob es sich um einmalige oder wiederkehrende Schäden handele. Auch die Ursachen müssten geklärt werden, ob diese beispielsweise der Klimaveränderung geschuldet oder bauliche bzw. planerische Probleme ursächlich seien.

Bürgermeister Neher verweist auf die entsprechenden Zuständigkeiten und ggfs. notwendige Behandlung im Bau- und Verkehrsausschuss aufgrund der technischen Berührungspunkte. Aufgrund der umfangreichen angesprochenen Punkte und zu deren Bearbeitung soll die Anfrage schriftlich an die Verwaltung eingereicht werden.

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6.2. Meinungsbildung zum Erlass einer Baumschutzsatzung Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter erkundigt sich nach der Bereitschaft bzw. dem Standpunkt des Gremiums und der Verwaltung zum Erlass einer Baumschutzsatzung. Dahinter solle möglichst kein Verbotskatalog stehen, sondern dem Bürger vielmehr durch Aufklärung zur Seite gestanden werden.

Bürgermeister Neher berichtet, man habe dies in der Stadtverwaltung bereits diskutiert, sei jedoch nach Prüfung entsprechender Satzungen anderer Kommunen vorläufig zu der Auffassung gelangt, dies nicht umzusetzen.
Die begründe sich durch den überhaupt möglichen Regelungsgehalt.

Er bitte jedoch grundsätzlich darum, die Anfrage in den Fraktionen zu diskutieren und ihm die Tendenzen mitzuteilen. Dies könne dann ggfs. im Zukunftsbeirat weiter thematisiert werden.

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6.3. Beschaffung von mobilen Luftfiltern für Schulen und Kindergärten Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.07.2021 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Aufgrund der aktuellen Diskussion in der örtlichen Presse erkundigt sich Herr Harzenetter nach der städtischen Vorgehensweise zu einer möglichen Beschaffung von Luftfiltern für Klassenzimmer.
Er halte eine Beschaffung jedoch auch nur unter der Prämisse sinnvoll, dass Präsenzunterricht garantiert wäre. Insofern liege die Notwendigkeit darin Meinungen und Nutzen auszuloten um für das neue Schuljahr startklar zu sein.

Bürgermeister Neher erläutert zusammenfassend dieses brisante und komplexe Thema ausgehend von der ersten Auflage des Förderprogrammes im vergangenen Jahr bis zum aktuellen Moment.
Dementsprechend erinnert er auch an die bereits im Gremium geführte Debatte und die anschließende Entscheidung, CO2 Ampeln zu beschaffen.

Die finanzielle Belastung sei daher in dem Moment die zu vernachlässigende Größe, da der Gesundheitsschutz vorgehe. Aufgrund der derzeit jedoch unklaren Situation, ob damit Präsenzunterricht ohne Einschränkungen durchgeführt werden könne und die mangelnden technischen Festlegungen seitens der Staatsregierung welche Geräte, in welcher Größenordnung, Anzahl und Beschaffenheit dies gewährleisten können bremse die Euphorie was die Beschaffung anbelange.
Dementsprechend stehen auch die kommunalen Spitzenverbände dem nicht ablehnend, aber auch nicht überzeugt gegenüber. Um konzeptionell vorgehen zu können, seien verlässliche Daten notwendig.

Datenstand vom 29.07.2021 12:16 Uhr