Datum: 08.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Anbau eines Wintergartens und Errichtung von zwei Dachgauben; Bauort: „Eichenstraße 66“ in Vöhringen (Flur-Nr. 893/38)
1.2 Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport; Bauort: „Im Obereschle 3“ in Thal (Flur-Nr. 54/6)
1.3 Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses; Bauort: „Bussardweg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 455/4)
1.4 Bauvoranfrage für die Neuanlegung eines "Wald der Ewigkeit"; Bauort: Flur-Nr. 1153 der Gemarkung Illerberg
1.5 Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude mit Betriebsleiterwohnung und Neubau einer Halle (Werkstatt mit Bürobereich für KFZ-Reparaturen und Carport); Bauort: „Schleifweg 90“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1208/10)
1.6 Errichtung eines Dachaufbaus am bestehenden Wohnhaus; Bauort: „Waldseestraße 15“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/34)
1.7 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Bauort: „Falkenstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 439)
1.8 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule in Illerberg; Bauort: „Neue Welt 8“ in Illerberg (Flur-Nr. 1548/2)
1.9 Abbruch und Wiederaufbau Dachstuhl, Erweiterung Wohnzimmer mittels eines Anbaus im EG und Erweiterung des Einfamilienhauses um eine weitere Wohneinheit; Bauort: „Emershofer Weg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 936/3)
1.10 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Dammstraße 2“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/38 und 189/34 Tlfl.)
1.11 Umbau bestehendes Einfamilienhaus zu zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Gauben und Neubau einer Doppelgarage; Bauort: „Siedlerstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1312)
1.12 Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss und Einliegerwohnung im Untergeschoss; hier: geänderte Planung; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4 Tlfl.)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 "Alter Friedhof" in Vöhringen; Stellplatzsituation; Anfrage von Herrn Wedemeyer
6.2 Ulmer Straße in Vöhringen; Hervorhebung des bestehenden Zebrastreifens; Anfrage von Herrn Daikeler

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Anbau eines Wintergartens und Errichtung von zwei Dachgauben; Bauort: „Eichenstraße 66“ in Vöhringen (Flur-Nr. 893/38)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine durchgreifenden Einwendungen erhoben.
Die Gauben sind allerdings dahingehend zu modifizieren, dass sich diese jeweils in das Dach einfügen, d. h., dass die Gauben allseitig von Dachplatten umgeben sein müssen.

Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach des geplanten Anbaus zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Carport; Bauort: „Im Obereschle 3“ in Thal (Flur-Nr. 54/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.
Aufgrund des angestrebten hohen Versiegelungsgrades sind die Flachdächer sämtlicher Nebengebäude zu begrünen.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Bauvoranfrage für den Neubau eines Mehrfamilienhauses; Bauort: „Bussardweg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 455/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines Mehrfamilienhauses wird in Aussicht gestellt, wobei die Stadt Vöhringen davon ausgeht, dass die Zulassung des Vorhabens die Grundzüge der Planung (Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße) nicht berührt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Bauvoranfrage für die Neuanlegung eines "Wald der Ewigkeit"; Bauort: Flur-Nr. 1153 der Gemarkung Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher ergänzt zu der Vorstellung der Bauvoranfrage, dass es heute nur um die grundsätzliche baurechtliche Zulässigkeit eines Naturfriedhofs geht, während die mit einem „Wald der Ewigkeit“ verbundenen insbesondere bestattungsrechtlichen und betrieblich-organisatorischen Fragen noch in den zuständigen Gremien beraten und entschieden werden müssen.

Beschluss

„Gegen die geplante Errichtung eines Naturfriedhofs zur Beisetzung von biologischen Urnen am vorgesehenen Standort, der keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude mit Betriebsleiterwohnung und Neubau einer Halle (Werkstatt mit Bürobereich für KFZ-Reparaturen und Carport); Bauort: „Schleifweg 90“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1208/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplanten Bauvorhaben wird erteilt, nachdem diesen keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Errichtung eines Dachaufbaus am bestehenden Wohnhaus; Bauort: „Waldseestraße 15“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/34)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Bauort: „Falkenstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 439)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.8. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule in Illerberg; Bauort: „Neue Welt 8“ in Illerberg (Flur-Nr. 1548/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.9. Abbruch und Wiederaufbau Dachstuhl, Erweiterung Wohnzimmer mittels eines Anbaus im EG und Erweiterung des Einfamilienhauses um eine weitere Wohneinheit; Bauort: „Emershofer Weg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 936/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach des geplanten Anbaus zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.10. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Dammstraße 2“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/38 und 189/34 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Da die Baumaßnahme die Rodung von Bäumen voraussetzt, sollten auf dem Baugrundstück anschließend zwei Laubbäume oder Obstbäume gepflanzt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.11. Umbau bestehendes Einfamilienhaus zu zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Gauben und Neubau einer Doppelgarage; Bauort: „Siedlerstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1312)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Umbau des Einfamilienhauses zu zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Gauben wird erteilt.

Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau einer Doppelgarage kann nicht erteilt werden, weil sich das Vorhaben hinsichtlich des vorgesehenen Standortes und damit bezüglich „der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll“, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und damit unzulässig ist.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.12. Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss und Einliegerwohnung im Untergeschoss; hier: geänderte Planung; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Beschließend 1.12

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert einführend zu dem Baugesuch, dass der Bauherr bereit wäre auf das Untergeschoss zu verzichten, die Verwaltung allerdings ungeachtet dessen der Ansicht ist, dass das Baugesuch zu massiv ist und sich nicht in die Umgebung einfügen würde.

Die angesprochene Frage, ob eine positivere Bewertung des Antrages dann möglich wäre wenn der Bauherr sein Vorhaben auf  zwei Vollgeschosse zurücknehmen und mit einem Satteldach versehen würde, wird grundsätzlich bejaht. Dies sei allerdings bereits mit dem Bauherr besprochen und von diesem abgelehnt worden.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau einer Leitstelle sowie den Neubau von Wohnungen wird verweigert, nachdem sich das Bauvorhaben insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Bei einer Umsetzung der Planung müsste zudem mit einer Beeinträchtigung des Ortsbildes gerechnet werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); "15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 22.07.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügen sich die nun in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21. Juni 2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere die Darstellung einer Hauptversorgungsleitung im Osten bzw. Süden des Planungsgebietes.

Für die Planung liegt der Entwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen““ in der Fassung vom 22. Juli 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor (Anlage 2).

Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 25.06.2021 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf i.d.F. vom 22. Juli 2021 
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22. Juli 2021 (wird bis zur Stadtratssitzung fertiggestellt)

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Frau Reiser vom Büro Kling Consult in Krumbach, die sodann die eingegangenen Stellungnahmen zu den Bauleitplanverfahren sowie die jeweiligen Abwägungsvorschläge und deren (minimale) Auswirkungen auf die Planunterlagen vorstellt.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug des Baugesetzbuches; Bebauungsplan "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 22.07.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen.

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung des Fachbeitrages Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und von Festsetzungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bzgl. Zauneidechsenvorkommen
  • Ergänzung eines Fachbeitrags zur Einschätzung der Blendwirkungen durch Reflexion an den PV-Modulen
  • Ergänzung der Festsetzung zu Einfriedungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Wölfen
  • Ergänzung von Hinweisen bzgl. der Lage im Trinkwasserschutzgebiet und zu vorhandenen Versorgungsleitungen, geringfügige Zurücknahme der Fläche zum Erhalt bestehender Bepflanzung in diesem Bereich

Darüber hinaus wird dem Bebauungsplan zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft eine externe Ausgleichsfläche zugewiesen, die sich in der Gemarkung Biberachzell, Stadt Weißenhorn befindet. Außerdem wird zur Veranschaulichung die geplante Anordnung der Module als Hinweis in der Planzeichnung dargestellt.

Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor (Anlage 2).

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021 mit Anlagen
       (Bestandteil des Beschlusses, wird bis zur Stadtratssitzung fertiggestellt)
1)        Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 22. Juli 2021
2) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 10. Juni 2021

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 22.07.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der angestrebte Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ besitzt eine Fläche von rund 5,09 ha und befindet sich am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” sowie östlich der „Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.

Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, größtenteils dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Im Gegensatz zum östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes wird der Bereich „Wohngebiet Kranichstraße West“ nach Nordwesten weitergeführt. Abgetrennt durch eine Richtung Nordost verlaufende Grünachse auf Höhe des vorhandenen Weges, ist eine Wohnanlage geplant, welche durch eine direkte Zufahrt von der „Illerzeller Straße“ aus erschlossen wird und somit einen eigenständigen Charakter erhält. Im Westen des Geltungsbereiches schafft eine Mischnutzung aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung den Übergang zur „Illerzeller Straße“ sowie dem anschließenden Gewerbegebiet (Lkw-Parkplatz).
Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.
Im Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden Vorgaben zum Lärmschutz festgesetzt, welche aufgrund der räumlichen Nähe zu dem Lkw-Parkplatz sowie dem Verkehrslärm erforderlich sind. Bei Einhaltung dieser Lärmschutz-Festsetzungen kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.
Weiterhin wurden im Vorentwurf die Vorstellungen der privaten Grundstücksbesitzer weitestgehend berücksichtigt, mit denen im Vorfeld der Planung umfangreiche Abstimmungsgespräche stattfanden.
Anlagen
Anlage 1:        Lageplan (nicht maßstäblich)

Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Vorentwurf in der Fassung vom 22.07.2021 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:        Planzeichnung
Anlage 3:        Satzung - Begründung
Anlage 4:        Umweltbericht
Anlage 5:        Schalltechnische Untersuchung
(Anlage 6:        Faunistisches Gutachten mit Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die beiden Bebauungspläne „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ und „Wohngebiet Kranichstraße West“ – wurde zur Stadtratssitzung vom 28.01.2021 – TOP 6 BBPl „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ als Anlage 5 zugestellt)  

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wandinger vom Büro LARS Consult Memmingen, bevor dieser dann sehr ausführlich den über einen längeren Zeitraum und im Ergebnis einer Vielzahl an Gesprächen auch mit den Grundstückseigentümern entwickelten Vorentwurf vorstellt.

In der sich anschließenden Aussprache werden u. a. Fragen zu einer sicheren Querung der Illertaltangente, der Geeignetheit der Planung für Fußgänger und Radfahrer auch bezüglich der Erreichbarkeit der Infrastruktur östlich der Ulmer Straße, zu einer möglichen Erhöhung der bestehenden Schallschutzwand auf der Ostseite des Wieland-LKW-Parkplatzes, die Wärmeversorgung des Gebietes sowie zu möglichen Spielplätzen gestellt und beantwortet.

Als zentraler Punkt der Diskussion stellt sich allerdings die Frage nach der Verträglichkeit der Planung für Vöhringen heraus.

Hierzu wird im Einzelnen u. a. ausgeführt, dass der Gebietsumfang zu umfangreich angedacht sei, die vorgesehene Bebaubarkeit zu großzügig bemessen sei, die Gefahr der Bildung eines Ghettos insbesondere im nordwestlichen Bereich gesehen werde und mit der Planung im übrigen auch ein zu hohes Maß an Bevölkerungswachstum verbunden wäre, welches zu erheblichen Folgen im Krippen-, Kindergarten- und Schulbereich führen würde.

Bürgermeister Neher entgegnet, dass der Vorentwurf zwar durchaus verdichtet gestaltet sei, aber einen gesunden Mix unterschiedlicher Wohnformen beinhaltet. Im übrigen wurde der Vorentwurf aus dem städtebaulichen Konzept entwickelt, über das grundsätzliche Einigkeit geherrscht habe.

Für ihn, so Bürgermeister Neher, bedeute die im Vorentwurf dargestellte Bebaubarkeit sicher ein gewisses Wachstum, die Frage sei aber doch, ob die sich aus dem Bebauungsplanvorentwurf ergebende Entwicklungsmöglichkeit tatsächlich als „zu viel“ angesehen werden müsse.

Nachdem es in Vöhringen keine Baugrundstücke, aber statt dessen eine erhebliche Nachfrage nicht nur nach Wohnbaugrundstücken sondern auch nach Wohnungen gebe, sei es aus seiner Sicht grundsätzlich erfreulich, dass im „Wohngebiet Kranichstraße West“ recht zeitnah insbesondere auch Wohnungen angeboten werden könnten, nachdem einige Eigentümer der überplanten Flächen diese zeitnah und sukzessive bebauen wollen.


Anmerkung der Verwaltung

Eine Rückmeldung von Herrn Wandinger von LARS Consult zu der Frage der zu erwartenden Zahl an Wohnungen hat ergeben, dass sich aus dem vorliegenden Vorentwurf „Wohngebiet Kranichstraße West“ ca. 150 Wohnungen generieren lassen, während im Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ mit ca. 80 Wohnungen gerechnet werden kann.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
       Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.

Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.

Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö 5

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. "Alter Friedhof" in Vöhringen; Stellplatzsituation; Anfrage von Herrn Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer berichtet, dass die Parkplatzsituation im Bereich des „Alten Friedhof“ in Vöhringen insbesondere für ältere Personen gerade bei Beerdigungen nicht zufriedenstellend sei und frägt nach, ob nicht das unbebaute Grundstück in dem Einmündungsbereich Ulmer Straße/Straße „Zur Säge“, welches eventuell im Eigentum der Stadt Vöhringen steht, als Parkplatz hergerichtet werden könnte.

Außerdem könnte eventuell der Parkstreifen auf der Ostseite der Ulmer Straße offiziell als Parkplatz für den gegenüberliegenden Friedhof ausgewiesen werden.

Bürgermeister Neher meint zwar, dass das genannte Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Vöhringen sei, sichert aber ungeachtet dessen eine Überprüfung zu.
Nach der Beendigung der Baumaßnahme im Bereich Ulmer Straße/Wielandgleis könne er sich, so Bürgermeister Neher, eine Ausweisung der an der Ulmer Straße in Fahrtrichtung Norden gelegenen Parkbucht für Friedhofsbesucher gut vorstellen.

Anmerkung der Verwaltung:
Die Überprüfung hat ergeben, dass sich das von Herrn Wedemeyer angesprochene Grundstück nicht im Eigentum der Stadt Vöhringen befindet.

zum Seitenanfang

6.2. Ulmer Straße in Vöhringen; Hervorhebung des bestehenden Zebrastreifens; Anfrage von Herrn Daikeler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.07.2021 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Daikeler nimmt Bezug auf die im Ortskern von Au sanierte Hauptstraße und den dabei angelegten Zebrastreifen, welcher durch seine Anschrägung bzw. Erhöhung einerseits für die Autofahrer auch gut spürbar sei, andererseits aber mangels harter Kante und Materialien zu keiner zusätzlichen Lärmbelästigung führen dürfte und regt an, eine entsprechende Modifizierung des in der Ulmer Straße in Vöhringen gelegenen Zebrastreifens vorzunehmen.

Die Bevölkerung, so Herr Daikeler, warte nach dem schrecklichen Unfall vom Ostersonntag auf Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Bürgermeister Neher informiert, dass ihm seit kurzem das anlässlich des Verkehrsunfalls angefertigte Gutachten vorliege und die Verwaltung nun mehrere Vorschläge erarbeiten werde, wie sich die Verkehrssicherheit im gegenständlichen Bereich eventuell noch mehr erhöhen lasse.

Datenstand vom 29.07.2021 12:17 Uhr