Datum: 22.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:28 Uhr bis 20:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 24.06.2021 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.06.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.07.2021 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 05.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.07.2021 - öffentlicher Teil
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 08.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
"15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen""
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen""
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
08.07.2021
|
ö
|
Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügen sich die nun in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21. Juni 2021 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Bei der Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft dies insbesondere die Darstellung einer Hauptversorgungsleitung im Osten bzw. Süden des Planungsgebietes.
Für die Planung liegt der Entwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen““ in der Fassung vom 22. Juli 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor (Anlage 2).
Auf Grundlage der Entwurfsplanung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 25.06.2021 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf i.d.F. vom 22. Juli 2021
Anlage 3 - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22. Juli 2021
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss und den hierzu ergangenen Empfehlungsbeschluss.
Ohne weitere Sachdiskussion ergeht nachfolgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur „15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen"" in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vollzug des Baugesetzbuches;
Bebauungsplan "Solarpark Birkach Vöhringen"
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Birkach Vöhringen" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
08.07.2021
|
ö
|
Vorberatung
|
3 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:
- Ergänzung des Fachbeitrages Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und von Festsetzungen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände bzgl. Zauneidechsenvorkommen
Ergänzung eines Fachbeitrags zur Einschätzung der Blendwirkungen durch Reflexion an den PV-Modulen
Ergänzung der Festsetzung zu Einfriedungen im Hinblick auf die Zulässigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor Wölfen
Ergänzung von Hinweisen bzgl. der Lage im Trinkwasserschutzgebiet und zu vorhandenen Versorgungsleitungen, geringfügige Zurücknahme der Fläche zum Erhalt bestehender Bepflanzung in diesem Bereich
Darüber hinaus wird dem Bebauungsplan zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft eine externe Ausgleichsfläche zugewiesen, die sich in der Gemarkung Biberachzell, Stadt Weißenhorn befindet. Außerdem wird zur Veranschaulichung die geplante Anordnung der Module als Hinweis in der Planzeichnung dargestellt.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach vor (Anlage 2).
Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB vom 26.05.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2 - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021 mit Anlagen
1) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 10. Juni 2021
2) Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 22. Juli 2021
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Zum vorliegenden Tagesordnungspunkt verweist Bürgermeister Neher auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aufgrund der Sachdarstellung im Bau- und Verkehrsausschuss. Insofern seien die eingegangenen Stellungnahmen und Abwägungsvorschlage, sowie die daraus resultierenden minimalen Auswirkungen auf die Planunterlagen bereits vorberaten worden.
Sodann ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 29. April 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 22.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22.07.2021 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West";
- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
08.07.2021
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der angestrebte Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ besitzt eine Fläche von rund 5,09 ha und befindet sich am nördlichen Stadtrand, im Anschluss an die Wohnbebauung der “Reiherstraße” sowie östlich der „Illerzeller Straße”. Auf der anderen Seite dieser Straße befindet sich der Lkw-Parkplatz der WielandWerke AG. Im Norden des Geltungsbereiches geht das Gebiet in die freie Landschaft über. Hier schließen Ackerflächen an.
Für den gesamten Bereich zwischen „Falkenstraße” und „Illerzeller Straße” liegt ein städtebauliches Gesamtkonzept vor. Wie im östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes (rechtsverbindlicher Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“) entsteht auch im Bereich des gegenständlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ durch die Ausbildung der „Kranichstraße“ als Hauptachse eine natürliche Gebietsunterteilung hinsichtlich der städtebaulichen Dichte. Zentrales Entwurfselement ist dabei die Bildung einer ausgeprägten Stadtkante durch die kräftigen, größtenteils dreigeschossigen Häuser nördlich der „Kranichstraße“. Im Gegensatz zum östlichen Abschnitt des Gesamtkonzeptes wird der Bereich „Wohngebiet Kranichstraße West“ nach Nordwesten weitergeführt. Abgetrennt durch eine Richtung Nordost verlaufende Grünachse auf Höhe des vorhandenen Weges, ist eine Wohnanlage geplant, welche durch eine direkte Zufahrt von der „Illerzeller Straße“ aus erschlossen wird und somit einen eigenständigen Charakter erhält. Im Westen des Geltungsbereiches schafft eine Mischnutzung aus gewerblicher und wohnbaulicher Nutzung den Übergang zur „Illerzeller Straße“ sowie dem anschließenden Gewerbegebiet (Lkw-Parkplatz).
Nach Süden hin nimmt die bauliche Dichte und Geschossigkeit ab. Südlich der „Kranichstraße“ sind Ketten- bzw. kompaktere Mehrfamilienhäuser vorgesehen, durch welche der Straßenraum der Hauptachse gefasst wird. Alle diese Bauformen lassen eine flächensparende Bebauung zu. Die Einzelhäuser im Süden schaffen den Anschluss an die angrenzende Bestandsbebauung entlang der „Reiherstraße“.
Im Vorentwurf des Bebauungsplanes wurden Vorgaben zum Lärmschutz festgesetzt, welche aufgrund der räumlichen Nähe zu dem Lkw-Parkplatz sowie dem Verkehrslärm erforderlich sind. Bei Einhaltung dieser Lärmschutz-Festsetzungen kann davon ausgegangen werden, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt sind.
Weiterhin wurden im Vorentwurf die Vorstellungen der privaten Grundstücksbesitzer weitestgehend berücksichtigt, mit denen im Vorfeld der Planung umfangreiche Abstimmungsgespräche stattfanden.
Anlagen
Anlage 1: Lageplan (nicht maßstäblich)
Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“, Vorentwurf in der Fassung vom 22.07.2021 mit folgenden Bestandteilen
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Satzung - Begründung
Anlage 4: Umweltbericht
Anlage 5: Schalltechnische Untersuchung
(Anlage 6: Faunistisches Gutachten mit Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung für die beiden Bebauungspläne „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ und „Wohngebiet Kranichstraße West“ – wurde zur Stadtratssitzung vom 28.01.2021 – TOP 6 BBPl „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ als Anlage 5 zugestellt)
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Einleitend greift Bürgermeister Neher die Vorstellung und Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss auf und verweist auf den knappen Empfehlungsbeschluss aufgrund der konträren Ansichten im Gremium.
In diesem Zusammenhang begrüßt er Herrn Wandinger vom Büro LARS Consult Memmingen, welcher ausführlich den Entwurf erläutert.
Der städtebauliche Lückenschluss sieht in den Planungsgebieten Kranichstraße Ost ca. 80 Wohneinheiten und Kranichstraße West ca. 175 geplante Wohneinheiten vor.
Herr Wandinger führt weiterhin die aufgegriffenen Argumente aus der Vorberatung an. Insbesondere soll aus Aspekten der Umweltverträglichkeit je 250 m² Fläche oder je 5 zu schaffenden Stellplätzen ein Baum gepflanzt werden, Flachdächer begrünt sowie aus ökologischer Sicht eine effiziente Bauweise mit Solar-Thermie und Photovoltaikanlagen verwirklicht werden.
Darüber hinaus seien Steingärten ausgeschlossen. Ebenfalls werden nicht nur Kfz-Stellplätze, sondern auch Fahrradstellplätze pro Wohneinheit festgesetzt.
Bürgermeister Neher lobt die vielfältige Planung und betont, auch die bereits in der Vorberatung aufgeworfenen Argumente hätten darin durchaus Beachtung gefunden um eine möglichst verträgliche Bebauung zu gewährleisten.
In der sich anschließenden kontroversen Diskussion werden die bereits in der Vorberatung aufgeworfenen Punkte noch einmal verdeutlicht.
Die CSU-Stadtratsfraktion betont die Zustimmung zur Schaffung neuen Wohnraums, deren Nachfrage unbestritten hoch sei. Man erhalte insofern eine architektonisch annehmbarere Planung, welcher ein überschaubarer Flächenverbrauch zugrunde liege. Auch der zentrale umweltverträgliche Energieversorgungsaspekt sei positiv zu erwähnen.
Zentraler Diskussionspunkt der SPD-Stadtratsfraktion sowie der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ist die Frage, inwieweit eine derart massive Bebauung in Vöhringen aktuell notwendig und für die Stadt Vöhringen verträglich sei. Verdeutlicht wird dies durch die damit einhergehenden möglichen Infrastrukturprobleme, insbesondere bei der Kinderbetreuung in Form von Krippen-, Kindertagesstätten- und Schulplätzen.
Auch die konsequente Flächenreduktion bei der Ausweisung von Baugebieten müsse beachtet werden. Diesbezüglich wird der Einwand vorgebracht, künftig Fachbüros mit einzubeziehen. Die Frage stelle sich darüber hinaus, ob die Notwendigkeit einer derartigen Bebauung für die Stadt Vöhringen anhand von Fachstudien überhaupt belegt sei.
Bürgermeister Neher teilt mit, dass das städtebauliche Entwicklungskonzept bereits im März beraten und vorgestellt worden sei. Sicher könne über die Notwendigkeit der Bebauung diskutiert werden, jedoch gebe der örtliche Immobilienmarkt in Bezug auf die hohe Nachfrage nahezu kein Angebot her.
Das mit einem solchen Vorhaben auch die Infrastruktur mitwachsen müsse, sei unbestritten. Jedoch sehe er gerade im nördlichen Bereich mit der Grundschule Nord, der Kita Nord und Kita Piepmatz eine gute Chance dem zu begegnen.
Herr Söhner ergänzt die Ausführungen, wonach im Stadtbauamt derzeit eine Warteliste mit ca. 450 Interessenten nach einem Baugrundstück vorliege – Wohnungsanfragen nicht berücksichtigt.
Auf den Einwand, dass die Stadt bezüglich Ausgestaltung der Wohneinheiten, zeitlichem Ablauf, Bauweise, Mietpreisgestaltung, Vergabe etc. kein Mitspracherecht habe, erläutert Herr Söhner, dass sich die Preisgestaltung über Angebot und Nachfrage vermutlich eigenständig einpendele.
Bürgermeister Neher vervollständigt weiterhin, dass bei der Vergabe von Bauplätzen nach neuester Rechtsprechung sogenannte Einheimischen-Modelle ohnehin nicht mehr uneingeschränkt zulässig seien.
Weiterhin sei durch die vorgelegte Planung ein guter Mix unterschiedlicher Wohnformen beinhaltet und auch die hohe Nachfrage nach Wohnungen, könnte zeitnah bedient werden.
Auf Antrag von Herrn Prestele wird die Sitzung für interne Beratungen für ca. 15 Minuten unterbrochen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, ergeht folgender
Beschluss 1
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der Geltungsbereich von insgesamt ca. 5,09 ha umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn.: 302/2 (Teilbereich), 464 (Teilbereich), 480/3 (Teilbereich), 481, 481/2, 482, 483 (Teilbereich), 484, 485/4, 514 514/1, 514/2, 517 (Teilbereich), Gemarkung Vöhringen.
Der Planbereich soll als Wohngebiet entwickelt werden.
Der beiliegende Lageplan (Anlage 1) ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Beschluss 2
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Wohngebiet Kranichstraße West“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und Begründung mit Umweltbericht, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, in der Fassung vom 22.07.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
Beschluss 3
3. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beauftragt die Stadtverwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10
zum Seitenanfang
5. Teilnahme an der "Fairtrade Towns-Kampagne" mit dem Ziel der Auszeichnung als Fairtrade Town und Förderung regionaler Produkte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
05.07.2021
|
ö
|
Vorberatung
|
4 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
1.Fairtrade Auszeichnung
Es wird empfohlen den Beschlussvorschlag anzunehmen. Es fallen keine direkten Kosten an und allgemein stehen die Chancen der Stadt Vöhringen als sehr gut, den Titel „Fairtrade-Town“ verliehen zu bekommen. Im folgendem noch Informationen zu den Kriterien und ein Überblick zu der Fairtrade Region Neu-Ulm.
Die 5 zu erfüllenden Kriterien
- Ratsbeschluss
- Bildung einer Steuerungsgruppe aus Personen aus mindestens drei Bereichen
- Politik: Städtische Verwaltung/Politik
- Wirtschaft: Einzelhandel, Handel, Gastronomie
- Zivilgesellschaft: Weltläden, Eine-Welt-Initiativen, Schulen, Vereine oder religiöse Einrichtungen.
- Angebot von mindestens zwei Produkten aus dem fairen Handel
- 4 Geschäfte
- 2 Gastronomiebetriebe
- Zivilgesellschaft
- 1 Schule
- 1 Kirchen-/Glaubensgemeinschaft
- 1 Verein
Hinweis: Jährlich mindestens 1 Aktion zum Thema fairer Handel durch die Akteure.
- Öffentlichkeitsarbeit
- Als Ergebnis der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sollten mindestens vier Artikel in den regionalen Medien erscheinen. Hier zählen nicht nur Printmedien, sondern auch Veröffentlichungen von Online-Artikeln oder Beiträge auf der städtischen Homepage.
Teilnehmer im Landkreis Neu-Ulm
Der Landkreis Neu-Ulm hat mit den Städten Neu-Ulm, Senden, Illertissen, Weißenhorn und Nersingen bereits 5 zertifizierte Städte/Gemeinden. Weitere Gemeinden wie Roggenburg sind auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“.
In der Region um Vöhringen gibt es bereits einige Akteure, die sich für Fairtrade einsetzen und Fairtrade Produkte vermarkten. Durch gemeinsame Aktionen soll der Mehrwert von regionalen und Fairtrade Produkten in der Region aufgezeigt werden.
Allgemein sind die Chancen der Stadt Vöhringen als sehr gut anzusehen den Titel „Fairtrade Town“ verliehen zu bekommen.
2. Gründe für die Förderung von Fairtrade
- Bessere Bedingungen für Arbeiter durch geregelte Arbeitsbedingungen, Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit und Förderung gewerkschaftlicher Organisationen.
- Bekämpfung von Armut durch festgelegte Mindestpreise und Fairtrade-Prämien. Verbesserung der Einkommenssituation und mehr finanzielle Stabilität für Kleinbauernfamilien.
- Schutz der natürlichen Ressourcen und Förderung der Bio-Landwirtschaft. Fairtrade Produkte unterliegen strengen Regelungen. So ist beispielsweise der Einsatz von gefährlichen Pestiziden und von gentechnisch verändertem Saatgut verboten. Beitrag zum Klima- und Umweltschutz durch umweltschonende Anbaumethoden, Schutz der natürlichen Gewässer und des Regenwaldes.
- Sicherheit beim Kauf durch transparente Handelsbeziehungen. Unternehmen, die fair handeln, verpflichten sich, Nachweise über Waren- und Geldfluss zu erbringen.
3. Gründe für die Förderung von regionalen Produkten
- Klimaschutz durch Reduktion des CO2-Fußabdrucks auf Grund wegfallender langer Transportwege.
- Sicherung regionaler Arbeitsplätze und Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe in der Region.
- Sicherheit bei der Qualität durch den Kontakt zwischen Erzeugern und Verbraucher.
- Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durch den Verkauf von qualitativ hochwertigen, jedoch optisch nicht makellosen Produkten und der Möglichkeit des bedarfsgerechten Einkaufs (flexible Mengenangebote, Einzelverkauf).
- Erntefrischer Verzehr.
- Reduzierung von Verpackungsmüll.
Empfehlung
- Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Vöhringen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die für die Auszeichnung als Fairtrade Town erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.
- Die Verwaltung wird beauftragt künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.
- Die Verwaltung wird in diesem Zuge auch beauftragt, regionale Produkte zu fördern und die hierzu geeigneten Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten.
Diskussionsverlauf
Auf Anregung eines Gremiumsmitgliedes würde sich bei der Sitzungsbewirtung im Sinne der Nachhaltigkeit auch heimisches Wasser aus der Leitung anbieten, anstelle über Transportwege eingekauftes Wasser.
Bürgermeister Neher stellt klar, dass Beschlussvorschlag Ziffer 3 losgelöst von den Punkten 1 und 2 als eigenständige Verpflichtung der Stadt zu verstehen ist.
Beschluss 1
- Um eine Teilnahme an der Kampagne Fairtrade Towns zu ermöglichen, beschließt der Rat der Stadt Vöhringen:
Die Verwaltung wird beauftragt, an der Kampagne „Fairtrade Towns“ teilzunehmen und die für die Auszeichnung als Fairtrade Town erforderlichen Anträge zu stellen. Die für eine Verleihung des Titels erforderlichen Kriterien sind schnellstmöglich zu recherchieren und zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
2. Die Verwaltung wird beauftragt künftig bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee auszuschenken sowie ein weiteres Produkt (Fairtrade Tee, Fairtrade Zucker, Fairtrade Kakao, Fairtrade Orangensaft) aus Fairem Handel zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
3. Die Verwaltung wird in diesem Zuge auch beauftragt, regionale Produkte zu fördern und die hierzu geeigneten Maßnahmen zu prüfen und zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Digitalisierung an Schulen;
Auswertung der Ausschreibungen;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Die Beschaffung digitaler Endgeräte sowie der damit verbundene Ausbau der Infrastrukturen wurden im Rahmen der Haushaltsplanung 2021 gebilligt.
Die Medientechnik (LOS 1), IT-Hardware (LOS 2), WLAN/-Switch-Infrastruktur (LOS 3) und LAN-Infrastruktur (LOS 4) wurden von unserem Planungsbüro FA. Poscimur in Leistungsverzeichnisse zusammengestellt und EU-weit ausgeschrieben.
Insgesamt haben sich 14 Anbieter beworben. Das Ergebnis der Wertung und Prüfung durch das Planungsbüro Poscimur wurde in dem beiliegenden Preisspiegel zusammengefasst.
Alle Angebote sind fristgerecht eingegangen. Die vorgezogene rechnerische
Überprüfung aller Angebote ergab keine Auffälligkeiten.
Vergabeempfehlung:
Der Zuschlag sollte in Anlehnung an die Wirtschaftlichkeitsprüfung wie folgt erteilt werden.
Los 1
DERBIEBAU – Fachhandel für Bildungseinrichtungen
Memminger Straße 8, 88450 Berkheim
Auftragssumme: 144.538,85 €
Los 2
Cancom GmbH
Messerschmittstraße 20, 89343 Jettingen-Scheppach
Auftragssumme: 39.417,73 €
Los 3
Feha Büro-Technik GmbH
Robert-Koch-Straße 6, 89312 Günzburg
Auftragssumme: 76.560,02 €
Los 4
Lasko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG
Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen
Auftragssumme: 50.306,93 €
Alle Werte in Brutto (Mehrwertsteuersatz 19%)
Auftragssumme gesamt
Los 1 DERBIEBAU 144.538,85 €
Los 2 Cancom GmbH 39.417,73 €
Los 3 Feha Bürotechnik GmbH 76.560,02 €
Los 4 Lasko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG 50.306,93 €
Auftragssumme gesamt: 310.823,53 €
Die Angebote erscheinen in sich schlüssig. Bei den Angebotssummen handelt es sich
um aktuelle Marktpreise – welche deutlich unter unseren Kostenschätzungen, sowie den
Fördermitteln /DigitalPakt / DigitalBudget) in Höhe von ca. 391.000,00 € liegen.
Die zu bezuschlagenden Unternehmen verfügen über die erforderlichen Erfahrungen
sowie personellen und technischen Voraussetzungen, um die Leistungen im
vorgegebenen Ausführungszeitraum zu gewährleisten.
Empfehlung
Die Aufträge werden wie folgt vergeben:
LOS 1 - Medientechnik
DERBIEBAU, Memminger Straße 8, 88450 Berkheim
Auftragssumme: 144.538,85 €
LOS 2 - IT-Hardware
Cancom GmbH, Messerschmittstraße 20, 89343 Jeggingen-Scheppach
Auftragssumme: 39.417,73 €
LOS 3 - WLAN/-Switch-Infrastruktur
Feha Büro-Technik GmbH, Robert-Koch-Straße 6, 89312 Günzburg
Auftragssumme: 76.560,02 €
LOS 4 - LAN-Infrastruktur
Lasko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen
Auftragssumme: 50.306,93 €
Die dafür benötigten Mittel können über die Förderprogramme „Digitales Klassenzimmer“ sowie „DigitalPakt Schule“ gefördert werden. Die nötigen Eigenmittel sind im Haushalt veranschlagt.
Diskussionsverlauf
Frau Laible teilt in Anlehnung an die Sitzungsvorlage mit, dass durch das Planungsbüro Poscimur die Europaweite Ausschreibung vorgenommen worden sei.
Dementsprechend seien die Leistungen in die vier Lose Medientechnik, IT-Hardware, WLAN/Switch-Infrastruktur sowie LAN-Infrastruktur unterteilt worden.
Die Fördermaßnahme werde sowohl durch den Digitalpakt Schule sowie das Digitale Klassenzimmer mit 90% gefördert. Anhand der eingegangenen Angebote verbleibe ein Eigenanteil von ca. 31.000 Euro bei der Stadt Vöhringen.
Bürgermeister Neher ergänzt, dass die Kostenschätzung in Höhe von 390.000 erfreulicherweise unterschritten werden konnte. Dies zeige auch, dass die Stadt Vöhringen im Vergleich mit anderen Kommunen bei der Schulausstattung nicht schlecht aufgestellt sei. Erfreulich sei auch, dass es sich bei den eingereichten Angeboten durchweg um renommierte Firmen handele.
Beschluss 1
Die Aufträge werden wie folgt vergeben:
Die dafür benötigten Mittel können über die Förderprogramme „Digitales Klassenzimmer“ sowie „DigitalPakt Schule“ gefördert werden. Die nötigen Eigenmittel sind im Haushalt veranschlagt.
LOS 1 - Medientechnik
DERBIEBAU, Memminger Straße 8, 88450 Berkheim
Auftragssumme: 144.538,85 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
LOS 2 - IT-Hardware
Cancom GmbH, Messerschmittstraße 20, 89343 Jeggingen-Scheppach
Auftragssumme: 39.417,73 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die Aufträge werden wie folgt vergeben:
LOS 3 - WLAN/-Switch-Infrastruktur
Feha Büro-Technik GmbH, Robert-Koch-Straße 6, 89312 Günzburg
Auftragssumme: 76.560,02 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 4
LOS 4 - LAN-Infrastruktur
Lasko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen
Auftragssumme: 50.306,93 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
7 |
Sachverhalt
1. Die bayerische Staatsregierung hat in ihrer Sitzung vom 06.07.2021 beschlossen, die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten in Schulen und Kitas durch die kommunalen Schul-aufwandsträger bzw. Träger der Kindertagesstätten finanziell zu unterstützen.
Nach der noch auszuarbeitenden Förderrichtlinie sollen die Träger einen staatlichen Zuschuss für die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten von maximal 50% der Anschaffungskosten erhalten. Hierfür werden bis zu 190 Millionen Euro seitens des Landes Bayern zur Verfügung gestellt.
Einzelheiten, welche Geräte und Räume gefördert werden, werden derzeit von den zuständigen Ministerien ausgearbeitet.
Der Förderzeitraum beginnt rückwirkend zum 01.05.2021 und es besteht die Möglichkeit der Antragstellung bis zum 31.12.2021. Ziel der Staatsregierung ist es, 100.000 Räume mit sog. mobilen Luftfiltern auszustatten.
2 . Nachdem – wie unter 1. dargestellt – derzeit Details zur Förderrichtlinie nicht vorliegen, können präzise Angaben zu Arten der Geräte nicht gemacht werden. Ausweislich der Pressemitteilung der Staatsregierung vom 06.07.2021 (Anlage 2) sollen folgende Räume gefördert werden:
- Klassenzimmer der Schulen
- Gruppen- und Funktionsräume aller Kitas, Großtagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten
Ausweislich der Pressemitteilung und auch veröffentlichten Fachmeinungen ersetzen diese Geräte nicht das mechanische Lüften über Fenster oder Lüftungsanlagen sondern können allenfalls eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
3. Die Stadtverwaltung hat auf Basis dieser Pressemitteilung für die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt stehenden Schulen folgende Raumanzahl ermittelt, für die voraussichtlich eine Förderung der mobilen Luftreinigungsgeräte in Betracht kommt:
|
Grundschule Süd
|
Grundschule Nord
|
Grundschule Illerberg
|
Mittelschule
|
Summe
|
Klassenzimmer
|
12
|
9
|
4
|
18
|
|
Speisesaal
|
1
|
1
|
|
1
|
|
Mittagsbetreuung/Hort
|
2
|
2
|
2
|
|
|
Summe
|
15
|
12
|
6
|
19
|
52
|
Anmerkung:
|
|
|
|
|
|
Fachräume/ Werkräume/ Handarbeitsräume/ Computerräume/ Gruppenräume/ Aulen/Schulküche/ Lehrerzimmer wurden nicht berücksichtigt!
|
Für die Kitas (einschließlich Räume für Hort und Mittagsbetreuung) ergibt sich folgende Raumzahl, wobei lediglich die Gruppenräume und die Funktionsräume wie in der Pressemitteilung dargestellt, berücksichtigt wurden:
Kindertageseinrichtung
|
Gruppenraum
|
Funktionsraum
|
|
St. Michael Vöhringen
|
4
|
3
|
|
Arche Vöhringen
|
5
|
3
|
|
St. Martin Illerberg
|
4
|
3
|
|
Pusteblume Illerzell
|
2
|
2
|
|
Rappelkiste Vöhringen
|
3
|
3
|
|
Nord Vöhringen
|
3
|
3
|
|
Piepmatz Vöhringen
|
4
|
3
|
|
Gesamt
|
25
|
20
|
45
|
Demgemäß ergibt sich ein Bedarf an voraussichtlich förderfähigen Geräten von ca. 97 Stück.
4. Nach den überschlägigen Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände ist mit Anschaffungskosten von 3.500,- € bis 4.000,- € pro mobilem Lüftungsgerät auszugehen, wobei die aktuelle Marktlage zu berücksichtigen ist, wonach die Preise für die mobilen Luftfiltergeräte bei dem kurzfristig zu erwartenden enormen Bedarf sicher höher angesetzt werden müssen.
Demgemäß würde sich für die Stadt Vöhringen ein überschlägiger Kostenaufwand von rd. 97 x 4.000,- € = 388.000,- € ergeben. Geht man von einer Förderquote von maximal 50% aus, verbleibt bei der Stadt ein Betrag von grob überschlägig 194.000,- €.
Eine Förderung von Wartungskosten der mobilen Lüftungsgeräte findet nicht statt, wobei die Experten hier im Hause von Wartungskosten pro Gerät und Raum zwischen 400,- € und 700,- € pro Jahr ausgehen.
5. Nachdem bei der Anschaffung der Geräte der Schwellenwert nach der Vergabeverordnung für Lieferungen deutlich überschritten ist, sind die Leistungen auf jeden Fall europaweit auszuschreiben, sofern nicht Erleichterungen durch den Gesetzgeber aufgrund der Kurzfristigkeit der Maßnahme geschaffen werden. Hiervon ist nach der letzten Mitteilung des Staatsministeriums des Innern nicht auszugehen. Deshalb erscheint auch eine Ausstattung der Klassenzimmer zum Beginn des neuen Schuljahres unrealistisch. Bei gutem Verlauf des Verfahrens ist mit einer Auftragsvergabe im November/Dezember diesen Jahres zu rechnen. Unter Berücksichtigung zu erwartender, nicht unerheblicher Lieferzeiten, rechnet die Stadtverwaltung mit einer Ausstattung nicht vor Februar 2022.
6. Eine aus Sicht der Stadtverwaltung begrüßenswerte Alternative wäre beispielsweise die Installation von stationären Raumluftanlagen mit Filterfunktion und Wärmerückgewinnung. Voraussetzung hierfür wäre jedoch jeweils ein Eingriff in die Gebäudesubstanz, da die Geräte eine Frischluftzufuhr bzw. Abluft benötigen.
Die in der Presse teilweise genannte Summe von 10.000,- € einschließlich Einbau, so Illertisser Zeitung vom 08.07.2021, Seite 4, reicht nach Auffassung der Planer und Techniker hier im Haus sicher nicht aus und dürfte pro Klassenzimmer eher im Bereich 20.000,- € bis 25.000,- € liegen.
Wegen der erforderlichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz und dem damit zusammenhängenden Aufwand ist eine Realisierung bis zum Schuljahresbeginn nicht möglich.
7. Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Haushaltsmittel speziell für die Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte sind im aktuellen Haushaltsplan nicht berücksichtigt.
Bei den einzelnen Schulen und Kindergärten sind jedoch jeweils Haushaltsansätze für die Beschaffung beweglicher Vermögensgegenstände unter der Gruppierungsnummer 935* vorhanden, worunter auch diese Anschaffungen fallen. Allerdings werden die eingeplanten Mittel nicht ausreichen, so dass es sich rechtlich um überplanmäßige Ausgaben handelt. Können die Kosten nicht durch Einsparungen bei anderen Investitionen finanziert werden, muss notfalls eine zusätzliche Kreditaufnahme erfolgen.
8. Ergänzung zur ursprünglichen Sitzungsvorlage vom 16.07.2021:
Zwischenzeitlich wurde die angekündigte Förderrichtlinie erarbeitet und veröffentlicht. Diese wird als Anlage 9 der Sitzungsvorlage beigefügt ebenso wie die grundlegenden Hinweise zu den technischen Anforderungen an die förderfähigen Geräte (Anlage 8). Ferner wird als Anlage 10 ein weiterer Presseartikel aus der Südwest-Presse angefügt.
Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm hat in seiner Sitzung vom 16.07.2021 zu der ihn betreffenden Frage sinngemäß den Beschluss gefasst, dass die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten zunächst durch einen Fachplaner geprüft wird. Dieser legt unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Schulen, die Anzahl und die Art der zu beschaffenden Geräte fest. Das Ergebnis wird danach in den zuständigen Gremien vorgestellt und erörtert sowie Beschluss über die weitere Beschaffung gefasst.
Gleichzeitig soll ein Förderantrag für das Bundesprogramm „Coronagerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ im Rahmen des maximalen Förderbetrages gestellt werden. Hierfür soll ebenfalls ein Fachplaner beauftragt werden und entsprechend der Beschaffung bei mobilen Luftreinigungsgeräten vorgegangen werden.
Die notwendigen Haushaltsmittel sollen im Rahmen der Haushaltsberatung für den Haushalt 2022 beraten und bereitgestellt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Schreiben der kommunalen Spitzenverbände in Bayern vom 02. Juli 2021
Anlage 2: Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei vom 06. Juli 2021
Anlage 3: Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages vom 06. Juli 2021
Anlage 4: Schreiben des Bayerischen Städtetages vom 07. Juli 2021
Anlage 5: Artikel aus der Südwestpresse vom 09. Juli 2021: Auf der Spur der Aerosole
Anlage 6: Stellungnahme des Umweltbundesamtes vom 11. Februar 2021
Anlage 7: Schreiben Bayer. StMin des Innern, für Sport und Integration v. 11. Juli 2021
Anlage 8: Förderprogramm Lüften in Schulen – technische Anforderungen Geräte
Anlage 9: Bayerisches Ministerialblatt Nr. 499 vom 14. Juli 2021
Anlage 10: Artikel aus der Südwestpresse vom 19.07.2021: Das ist ein Trugschluss
Empfehlung
Erfolgt in der Sitzung.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher führt aus, er habe bezüglich des Themas in regem Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der umliegenden Städte und Gemeinden gestanden. Der Kreistag des Landkreises Neu-Ulm habe insofern vergangene Woche entschieden, ein Planungsbüro zu beauftragen, um die bestmögliche technische Ausstattung zu eruieren. Wie der Presse zu entnehmen war, habe die Stadt Senden sich dieser Entscheidung angeschlossen.
Die Stadt Neu-Ulm habe sich gegen die Anschaffung von mobilen Lüftungsgeräten, aber für Raumlufttechnische Anlagen entschieden, so Herr Bürgermeister Neher weiter.
Dem Gremium wird eine Videonachricht von Herrn Dr. Brandl, dem Präsidenten des Deutsche Gemeindetages vom 06.07.2021, vorgespielt.
Bürgermeister Neher greift zwei Aktualisierungen auf, welche seit Ausstrahlung der Videobotschaft geklärt worden sind.
Insofern ist bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 214.000 Euro eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Die weiterhin bislang fehlenden technischen Spezifikationen und Anforderungen technischer Art sind ebenfalls gefasst und mit den Sitzungsunterlagen zugestellt worden.
Die Schwierigkeit bei aller Emotionalität des Themas, sei die unklare weitere Vorgehensweise zum Schulbetrieb, selbst nach Installation entsprechender Geräte. Insofern sei nicht klar, inwieweit dadurch nach den Sommerferien Präsenzunterricht gewährleistet werden könne oder die Maskenpflicht falle. Des Weiteren werde auch die herkömmliche Fensterlüftung nicht entbehrlich, da die mobilen Luftreiniger die Fensterlüftung lediglich unterstützen.
Inzwischen veröffentlichte Studien mahnen außerdem, dass nicht fachgerecht aufgestellte Geräte auch schädlich wirken können.
Weiterhin zeigt Bürgermeister Neher die Fördermöglichkeiten einerseits für mobile Luftreiniger, andererseits für Raumlufttechnische Anlagen auf.
In der folgenden Diskussion schließt sich das Gremium im Konsens der Vorgehensweise des Kreistages an, einen Fachmann mit der Raumbeurteilung zu beauftragen, um den Kindern und Lehrkräften einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Weiterhin werden Argumente für eine nachhaltigere Ausstattung mit raumlufttechnischen Anlagen angeführt, welche durch den Bund zu 80% gefördert werden.
Das Gremium ist sich weiterhin einig, dass die hohe Nachfrage wohl auch zu Lieferschwierigkeiten zum Schuljahresbeginn führen werde. Auch wird die Ansteckungsgefahr auf dem Weg von und zur Schule, beispielsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln angesprochen.
Im Anschluss ergeht folgender
Beschluss
1. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Fachplaner mit der Prüfung folgender Fragen zu beauftragen:
- welche unterstützenden Lüftungsmaßnahmen wie mobile Luftreinigungsgeräte oder raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind für den Betrieb der Schulen und Kindertagesstätten im Sinne des Infektionsschutzes notwendig?
- für welche Räume der in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Schulen und Kindertagesstätten sind solche Luftreinigungsgeräte oder RLT-Anlagen sinnvoll insbesondere im Hinblick auf den damit zu erzielenden Infektionsschutz der Lehrer und Schüler bzw. Erzieher und Kinder?
2. Sobald das Ergebnis der gutachterlichen Prüfung vorliegt, wird dies dem zuständigen Haupt- und Umweltausschuss zur Beratung und Entscheidung – sofern er wertmäßig für eine Entscheidung zuständig ist – andernfalls dem Stadtrat nach Vorberatung zur Entscheidung über die Anschaffung vorgelegt.
3. Die für die Planung erforderlichen Ausgaben werden den entsprechenden Haushaltsstellen für die Anschaffung beweglicher Vermögensgegenstände in den jeweiligen Einrichtungen zugeordnet. Die überplanmäßigen Ausgaben werden hiermit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
8 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf den eingegangenen offenen Brief von Herrn Wiedemann bezüglich der vermeintlichen Vernachlässigung der Entwässerungsgräben in Illerberg/Thal.
Die beim Thaler Dorfplatz eingetretene Überschwemmungen aufgrund der Starkregenereignisse gehen ursächlich auf einen verkeilten Baumstumpf am Kinderschutzgitter des in DN 1000 ausgeführten Rohrdurchlasses zurück.
Nach Entfernung des Gitters konnte ein deutlicher Abfluss vernommen werden. Inzwischen werde mit dem Ingenieurbüro Wassermüller nach einer Lösung gesucht, dem künftig vorzubeugen. Ggfs. wird hierzu außerorts ein Rechen angebracht, welcher einfach zu reinigen ist. Aus Sicherheitsgründen werde in der Zwischenzeit das Kinderschutzgitter wieder angebracht.
zum Seitenanfang
9. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Einführung eines Pfandsystems für Mehrweggeschirr
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
Beschließend
|
9.1 |
Sachverhalt
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt nachfolgenden Antrag, welcher ebenfalls als Anlage beigefügt ist:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher,
sehr geehrte Kollegin und Kollegen des Stadtrats,
Umweltverschmutzung durch Verpackungsmüll ist ein Problem, das sich durch die Corona-Krise in den letzten Monaten verstärkt bemerkbar macht. Essen wurde und wird vermehrt zum Mitnehmen angeboten, der Kaffee "to go" an der Tankstelle oder in der Bäckerei ist ohnehin längst üblich.
Beim Thema Müllvermeidung setzt das neue Verpackungsgesetz der Bundesregierung (https://www.bundesregierung.de/mehrweg-fuers-essen-to-go) künftig auf Mehrweg statt Einweg. Wir können in Vöhringen diesen Trend frühzeitig aufgreifen mit der Einführung eines Pfandsystems für Mehrweggeschirr.
Das Münchner Unternehmen recup (https://recup.de/) ist Marktführer in diesem Bereich. Gegen eine monatliche Nutzungsgebühr von ca. 30€ wird Gastronomen die Möglichkeit geboten, ihren Kunden Mehrweg-Kaffebecher ("Recups") und Essensschalen ("Rebowls") gegen Pfand zur Verfügung zu stellen. Das System ist deutschlandweit verbreitet mit Schwerpunkten in größeren Städten wie beispielsweise Augsburg oder München. Auch in Ulm und im Landkreis Neu-Ulm gibt es schon teilnehmende Restaurants.
Die CSU Vöhringen hat es sich in ihrem Wahlprogramm zum Ziel gesetzt, das Thema Müllvermeidung anzugehen. In der Einführung eines Pfandsystems für Mehrweg-Kaffebecher/-Geschirr sehen wir einen ersten Schritt in die richtige Richtung. Je mehr Vöhringer Unternehmen die Idee aufgreifen, umso kundenfreundlicher und damit erfolgreicher ist das System.
Wir beantragen daher:
• Die Stadtverwaltung mag prüfen, ob sich das Recup-System oder eine entsprechende Alternative in Vöhringen einführen lässt. Hierzu sollen mögliche Pfandsysteme vorgestellt werden.
• Im Zuge dessen soll Kontakt zu den betreffenden Unternehmen aufgenommen werden (vor allem Bäckereien, Cafés, Restaurants aber auch Tankstellen, Fitnessstudios, Eisdielen, Imbissbuden) mit dem Ziel, diese von der Teilnahme an einem solchen Pfandsystem zu überzeugen.
• Denkbar wäre ferner, durch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt einen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen. Die Stadtverwaltung mag dies prüfen.
Große Ziele erreicht man in kleinen Schritten. In diesem Sinne hoffe ich auf Ihre Zustimmung!
Mit freundlichen Grüßen,
Stefanie Bilmayer-Frank
Empfehlung
• Die Stadtverwaltung mag prüfen, ob sich das Recup-System oder eine entsprechende Alternative in Vöhringen einführen lässt. Hierzu sollen mögliche Pfandsysteme vorgestellt werden.
• Im Zuge dessen soll Kontakt zu den betreffenden Unternehmen aufgenommen werden (vor allem Bäckereien, Cafés, Restaurants aber auch Tankstellen, Fitnessstudios, Eisdielen, Imbissbuden) mit dem Ziel, diese von der Teilnahme an einem solchen Pfandsystem zu überzeugen.
• Denkbar wäre ferner, durch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt einen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen. Die Stadtverwaltung mag dies prüfen.
Diskussionsverlauf
Herr Prestele der CSU-Stadtratsfraktion stellt zusammenfassend den von Frau Dr. Bilmayer-Frank gestellten Antrag vor. Insbesondere bestehe die Möglichkeit, sich an diesem Start-up-Unternehmen zu beteiligen und insofern Müll über weniger weggeworfene Becher zu vermeiden.
Dies könne durch die teilnehmenden Gastronomen beispielsweise über geringere Preise des Kaffees gesteuert werden, welche im Mehrwegbecher abgegeben werden.
Beschluss
• Die Stadtverwaltung mag prüfen, ob sich das Recup-System oder eine entsprechende Alternative in Vöhringen einführen lässt. Hierzu sollen mögliche Pfandsysteme vorgestellt werden.
• Im Zuge dessen soll Kontakt zu den betreffenden Unternehmen aufgenommen werden (vor allem Bäckereien, Cafés, Restaurants aber auch Tankstellen, Fitnessstudios, Eisdielen, Imbissbuden) mit dem Ziel, diese von der Teilnahme an einem solchen Pfandsystem zu überzeugen.
• Denkbar wäre ferner, durch eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt einen Anreiz zur Teilnahme zu schaffen. Die Stadtverwaltung mag dies prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9.2. Bereitstellung städtischer Infrastruktur
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
22.07.2021
|
ö
|
|
9.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Prestele stellt den Antrag für die CSU-Stadtratsfraktion, den Vereinen unter vereinfachten Bedingungen aufgrund der pandemischen Situation städtische Infrastruktur bereitzustellen, um Auftritte für Vöhringer Bürger ohne große Kosten anbieten zu können.
Mögliche Standorte könnten über die Sommerferien die Wiese beim Josef-Cardijn-Haus oder am Vöhringer See sein. Die Bewirtung wäre durch nebenliegende Gastronomiebetriebe möglich.
Insofern soll die Verwaltung beauftragt werden mit den örtlichen Vereinen Kontakt aufzunehmen, um die Bereitschaft einer möglichen Nutzung über die Sommerferien zu eruieren.
Weiterhin soll geprüft werden, an welchem Standort (Platzgröße, Strom, WC) die Bühne aufgebaut werden könne.
Bürgermeister Neher begrüßt den Vorschlag und wird diesen, auch ohne Abstimmung, gerne so aufnehmen und der Verwaltung zur Prüfung vorlegen.
Datenstand vom 22.10.2021 07:16 Uhr