Datum: 09.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:55 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Erstellung eines Carports mit Flachdach und Trapezblecheindeckung mit Vlies; Bauort: "Beethovenstraße 18" in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/29)
1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Bauort: "Hasenstraße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 391/3)
1.3 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Am Langen Bach 41" in Vöhringen (Flur-Nr. 801/1)
1.4 Dachformänderung der nördlichen Gaube; Bauort: "Blumenstraße 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 56)
1.5 Aufbau von Dachgauben auf das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Witzighauser Straße 39a" in Illerberg (Flur-Nr. 67/3)
1.6 Nutzungsänderung von einem Autohaus zu einer Orthopädiepraxis; Bauort: "Memminger Straße 23" in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4)
1.7 Neubau eines Mehrfamilienhauses als Reihenhaus und einer nicht grenzständigen Nebenanlage ohne Aufenthaltsraum als Fahrrad-, Müll-, Abstell- und Technikraum für eine Wärmepumpe und Schaffung von drei Stellplätzen; Bauort: „Körnerstraße 3, 3a, 3b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1057/2)
1.8 Errichtung einer Plattform mit Zugang zum Dachgeschoss, Nutzungsänderung best. Wohnnutzung im DG zu Einliegerwohnung; Bauort: "Pflugweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 914)
2 Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (Novelle BayBO); Überarbeitung des Abstandsflächenrechts – Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer Abstandsflächensatzung (Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO); Vorberatung
3 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Elektroplanung; Auftragsvergabe
4 Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Tragwerksplanung; Auftragsvergabe
5 Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vergabe von Planungsleistungen; Heizung-Lüftung-Sanitär; Auftragsvergabe
6 Wasserwerk Vöhringen; Parallelleitung zwischen Vöhringen (Berliner Ring) und Thal; Verlegung einer Wasserleitung; Auftragsvergabe
7 Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes; Reparatur von Grundstücksanschlussleitungen Abschnitt III; Auftragsvergabe
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö 1
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1.1. Erstellung eines Carports mit Flachdach und Trapezblecheindeckung mit Vlies; Bauort: "Beethovenstraße 18" in Vöhringen (Flur-Nr. 1070/29)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.1

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen regt an, das Carportdach zu begrünen.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange grundsätzlich nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen regt an, das Carportdach zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport; Bauort: "Hasenstraße 2" in Vöhringen (Flur-Nr. 391/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.2

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Das Flachdach der Garage sollte begrünt werden, als Ersatz für die entfallenden Bäume sollten zwei Laubbäume gepflanzt werden.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Das Flachdach der Garage sollte begrünt werden, als Ersatz für die entfallenden Bäume sollten zwei Laubbäume gepflanzt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: "Am Langen Bach 41" in Vöhringen (Flur-Nr. 801/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.3

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück müssen nach der Baumaßnahme mindestens zwei Laub- bzw. Obstbäume bestehen und/oder gepflanzt werden.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück müssen nach der Baumaßnahme mindestens zwei Laub- bzw. Obstbäume bestehen und/oder gepflanzt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Dachformänderung der nördlichen Gaube; Bauort: "Blumenstraße 14" in Vöhringen (Flur-Nr. 56)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.4

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Aufbau von Dachgauben auf das bestehende Wohnhaus; Bauort: "Witzighauser Straße 39a" in Illerberg (Flur-Nr. 67/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.5

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Nutzungsänderung von einem Autohaus zu einer Orthopädiepraxis; Bauort: "Memminger Straße 23" in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.6

Empfehlung

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses als Reihenhaus und einer nicht grenzständigen Nebenanlage ohne Aufenthaltsraum als Fahrrad-, Müll-, Abstell- und Technikraum für eine Wärmepumpe und Schaffung von drei Stellplätzen; Bauort: „Körnerstraße 3, 3a, 3b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1057/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.7

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem durchgreifende Bedenken der von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem durchgreifende Bedenken der von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Errichtung einer Plattform mit Zugang zum Dachgeschoss, Nutzungsänderung best. Wohnnutzung im DG zu Einliegerwohnung; Bauort: "Pflugweg 3" in Vöhringen (Flur-Nr. 914)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 1.8

Empfehlung

„Gegen das geplante Bauvorhaben sowie die Nutzungsänderung, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben sowie die Nutzungsänderung, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus (Novelle BayBO); Überarbeitung des Abstandsflächenrechts – Ermächtigung der Gemeinden zum Erlass einer Abstandsflächensatzung (Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 Bayerische Bauordnung (BayBO); Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der bayerische Gesetzgeber hatte seit längerem die Absicht, die Bayerische Bauordnung „weiter zu verbessern und zu vereinfachen“.
Zwischenzeitlich ist eine Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 01.02.2021 in Kraft getreten.

Die Mehrzahl der vorgenommenen Änderungen sind für die Gemeinden, welche nicht untere Bauaufsichtsbehörden sind, nicht relevant, nachdem diese nicht zum Prüfungsumfang der Gemeinden insbesondere in Baugenehmigungsverfahren gehören wie beispielsweise Regelungen zum Baustoff Holz, Rettungswege, Aufzugspflicht, Bestandsschutz für Aufenthaltsräume, Nachbarbeteiligung, Genehmigungsfiktion, Typengenehmigung und dergleichen.

Abweichend von den bisherigen Bestimmungen wird durch die Novelle der BayBO das Genehmigungsfreistellungsverfahren auf die Fälle der Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich des Einbaus von Gauben im unbeplanten Innenbereich erweitert.
Bislang setzte die Anwendung des Genehmigungsfreistellungsverfahrens einen Bebauungsplan sowie dessen Einhaltung voraus.

Einen relativ breiten Raum nahm von Beginn der Überlegungen zur Überarbeitung der Bayerischen Bauordnung an das Abstandsflächenrecht ein.
Das Abstandsflächenrecht wird, soweit überhaupt noch Prüfungsumfang, durch das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde vollzogen.
Die Regelungen des Abstandsflächenrechts haben Auswirkungen u. a. auf die Dichte der Bebauung.

Grundsätzlich wurde Art. 6 der BayBO dem Modell der Musterbauordnung angepasst.
Der neue Art. 6 Abs. 5 BayBO verkürzt das Maß der Tiefe der Abstandsfläche u. a. in Wohngebieten auf 0,4 H (Wandhöhe = H), mindestens jedoch 3 m.
Bislang galt grundsätzlich 1,0 H mit einer Verkürzungsmöglichkeit auf zwei Gebäudeseiten unter gewissen Voraussetzungen auf 0,5 H.
Auf Traufseiten wird bei Dächern mit einer Neigung bis 70° ein 1/3 der Dachhöhe hinzugerechnet.
Bislang erfolgte eine Hinzurechnung erst ab einer Dachneigung von mehr als 45°.
Eine Giebelwand wird künftig als „normale“ Wand angesehen.
Bislang wurde die Höhe von Giebelflächen bis zu einer Dachneigung von 70° zu 1/3 hinzugerechnet.

Auch wenn aufgrund der Komplexität des Abstandsflächenrechts alt und neu selbst seitens der Fachleute und Spitzenverbände nicht so ohne weiteres die ganz konkreten Auswirkungen der Abstandsflächenmodifizierung für alle denkbaren Konstellationen benannt werden können, ist doch davon auszugehen, dass sich die Mindestabstandsfläche jedenfalls in den meisten Fällen verkürzen dürfte und damit beispielsweise eine höhere Nachverdichtungsmöglichkeit einher ginge.

Der bayerische Gesetzgeber hat in Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO die Änderungen im Abstandsflächenrecht im gemeindlichen Satzungsrecht nachvollzogen.
Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, abweichende Maße der Tiefe der Abstandsflächen vom gesetzlichen Maß im Gemeindegebiet oder in Teilen des Gemeindegebietes zu regeln.
Die Satzungsermächtigung trat bereits zwei Wochen vor der novellierten BayBO in Kraft, um damit Gemeinden, die den Erlass einer Abstandsflächensatzung erwägen, einen zeitlichen Vorlauf zu gewähren.

Das Bauministerium hat zum Vollzug der diesbezüglichen Neuregelung folgende Hinweise gegeben:
„Tatbestandliche Voraussetzungen für den Erlass einer Abstandsflächensatzung sind alternativ, dass die Erhöhung des Maßes der Tiefe der Abstandsfläche der Erhaltung des Ortsbildes, der Verbesserung der Wohnqualität oder der Erhaltung der Wohnqualität dient. Bei Vorliegen einer der drei Tatbestandsalternativen kann ein abweichendes Maß der Tiefe der Abstandsfläche für das ganze Gemeindegebiet oder Teile dieses Gebiets durch Satzung angeordnet werden. Ob und für welche besonderen Verhältnisse die Gemeinde örtliche Bauvorschriften erlässt, steht bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen in ihrem Ermessen. Bei der zu treffenden Ermessensentscheidung ist unter Beachtung des Satzungszwecks insbesondere die örtliche Situation zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass eine aus mehreren Ortsteilen bestehende Gemeinde die Situation in diesen Ortsteilen wird berücksichtigen müssen. Ebenso wird ein besonderes Augenvermerk darauf zu richten sein, dass für bestimmte Baugebiete (Gewerbe-, Industrie-, Kern- und festgesetzte urbane Gebiete) schon immer verkürzte Abstandsflächentiefen gegolten haben.

Die Stadtverwaltung hat die Überarbeitung des Abstandsflächenrechts durch die jüngste Novelle der Bayerischen Bauordnung zum Thema gemacht, weil die Verkürzung der Abstandsflächen dazu geführt hat, dass sich wohl Kommunen in der weiteren Nachbarschaft mit diesem Thema befasst haben oder befassen wollen und dabei jedenfalls wohl teilweise den Erlass einer Abstandsflächensatzung mit einer Erhöhung der Abstandsflächentiefe anstreben bzw. eine entsprechende Satzung bereits erlassen haben.

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass in Vöhringen der Erlass einer gemeindlichen Satzung zu einer vom Gesetz abweichenden Abstandstiefe nicht veranlasst ist. Maßgeblich hier für ist, dass unseres Erachtens in Vöhringen samt Ortsteilen keine besonderen Umstände vorliegen, welche eine abweichende Regelung von der durch den bayerischen Landtag beschlossenen bayernweiten Regelung rechtfertigen bzw. erfordern würde (z. B. Altstadt, zentrumsnahe Konversionsfläche, umzuwidmende größere Gewerbeflächen im Ort).
Das Ziel der Regelung, mit Flächen verantwortungsbewusst umzugehen und deswegen verdichteter zu bauen und nach zu verdichten, ist für die Stadtverwaltung grundsätzlich erstrebenswert, weswegen gewisse aber überschaubare Risiken und Nachteile in Kauf genommen werden sollten.

Die Stadtverwaltung hat die Thematik auch bereits mit dem Landratsamt Neu-Ulm diskutiert. Dabei bestand Einigkeit, dass im Innerortsbereich von Vöhringen eine von 0,4 H abweichende Regelung nicht notwendig erscheint (oftmals dichte und teilweise zusammenhängende Bebauung) und dass im unbeplanten Innenbereich beispielsweise über die Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl eine übermäßige Nachverdichtung grundsätzlich verhindert werden kann, weil ein Vorhaben ansonsten dem Einfügegebot nicht mehr entsprechen würde.
Bei der Erarbeitung eines Bebauungsplanes sollte die Neuregelung der Abstandsflächen im Blick behalten werden, wobei das Bauplanungsrecht hier eigenständig Regelungen treffen kann.
Schließlich berichtete der Mitarbeiter des Landratsamtes Neu-Ulm, dass in Baden-Württemberg (Musterbauordnung) bei einem Mindestabstand von lediglich 2,50 m statt 3,0 m schon seit vielen Jahren das Prinzip 0,4 H gilt, ohne dass erhebliche Probleme bekannt geworden sind.

Die Stadtverwaltung spricht sich aus alledem gegen eine von der Bayerischen Bauordnung abweichende Regelung und damit gegen den Erlass einer Abstandsflächensatzung aus.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen macht von der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO, eine gemeindliche Satzung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu erlassen, keinen Gebrauch.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt einleitend aus, dass die Novelle der Bayerischen Bauordnung und insbesondere des Abstandsflächenrechts durchaus eine anspruchsvolle Thematik sei. Gleichwohl soll den Gremien Gelegenheit gegeben werden, insbesondere die durch Gesetz verfügte Verkürzung der Abstandsflächen und die Ermächtigung der Städte und Gemeinden, gegebenenfalls zur bislang geltenden Regelung durch Ortssatzung zurück zu kehren, zu diskutieren.

Die Stadtverwaltung schlage vor, auf eine ortsspezifische Regelung und damit den Erlass einer Satzung zu verzichten, weil die Entscheidung des Gesetzgebers, durch eine gewisse Verkürzung der Abstandsflächen die gesellschaftlich gewünschte Nachverdichtung nicht zuletzt zur Schonung des Außenbereichs zu begünstigen, mitgetragen werde.
 

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen macht von der Ermächtigung gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO, eine gemeindliche Satzung über von Art. 6 BayBO abweichende Maße der Abstandsflächentiefe zu erlassen, keinen Gebrauch.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Elektroplanung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord gebilligt.

Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.

Für die Planungsleistungen Elektro wurden bei drei Planungsbüros Angebote angefragt:

- Ingenieurbüro Puscher GmbH, Schelklingen
- eplaning, Ingenieurbüro für Elektrotechnik, Achstetten
- Inutec Gmbh, Ulm

Alle drei Büros sind grundsätzlich für die Durchführung der o. g. Maßnahme geeignet und können ausreichende Referenzen vorweisen.

Das Planungsbüro Puscher überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot.

Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 175.000 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Nebenkosten und MwSt. von 38.531,25 € brutto.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen Elektro für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Planungsbüro Puscher auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 04.02.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen Elektro für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Planungsbüro Puscher auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 04.02.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in der Falkenstraße; Vergabe von Planungsleistungen; Tragwerksplanung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord gebilligt.

Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.

Für die Tragwerksplanung wurde ein Angebot beim Ingenieurbüro Häussler aus Illerkirchberg angefragt.

Das Angebot des Büros Häussler ist auskömmlich und entspricht der Kostenschätzung.

Das Büro verfügt über ausreichend Referenzen und ist bei der Stadtverwaltung bekannt.

Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von 563.881,85 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Nebenkosten und MwSt. von 42.825,95 € brutto.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Büro Häussler auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 05.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Tragwerksplanung für die Sanierung und den Anbau des Kindergartens Nord wird an das Büro Häussler auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 05.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Vergabe von Planungsleistungen; Heizung-Lüftung-Sanitär; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 26. November 2020 wurde durch das Gremium ein erster Entwurf für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg gebilligt.

Um nun mit dem Projekt weiter voranschreiten zu können bedarf es der Beauftragung der weiteren Planungsleistungen.

Für die Planungsleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär wurden von drei Planungsbüros Angebote eingeholt:

- Planungsbüro Baur GmbH, Vöhringen
- Inutec GmbH, Ulm
- Ingenieurbüro Staudacher GmbH & Co. KG, Ulm

Alle drei Büros sind grundsätzlich für die Durchführung der o. g. Maßnahme geeignet und können ausreichende Referenzen vorweisen.

Die Firma Baur überzeugte mit dem wirtschaftlichsten Angebot und einer guten Ortskenntnis.

Bei anrechenbaren Baukosten in Höhe von ca. 160.000 € netto ergibt sich eine Honorarsumme inkl. Nebenkosten und MwSt. von 46.794,13 € brutto.

Empfehlung

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wird an das Planungsbüro Baur auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 11.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Durchführung der Planungsleistungen Heizung-Lüftung-Sanitär für die Errichtung eines Kindergartens im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wird an das Planungsbüro Baur auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 11.01.2021 vergeben.

Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Wasserwerk Vöhringen; Parallelleitung zwischen Vöhringen (Berliner Ring) und Thal; Verlegung einer Wasserleitung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die beiden Stadtteile Illerberg und Thal werden seit über 40 Jahren von der Wasserversorgung Vöhringen mit Trinkwasser versorgt.
Die Wasserversorgung erfolgt bis dato über eine Versorgungsleitung zwischen Vöhringen (Illerberger Straße) und Thal (Untere Hauptstraße).
Nachdem die Versorgungsleitung in der Zwischenzeit ca. 40 Jahre alt ist und eine Versorgungsunterbrechung der beiden Stadtteile Illerberg und Thal fatal wäre, ist es aus Gründen der Versorgungssicherheit zwingend notwendig, die Wasserversorgung der beiden Stadtteile durch eine zweite Leitung abzusichern.

Aus diesem Grund war zunächst geplant, im Zuge der Trinkwassererschließung des neuen Reiterhofes in Thal, eine weitere Leitung zu realisieren.
Die nähere Betrachtung hat dann aber ergeben, dass die Trasse über den Reiterhof und unter der NU 9 hindurch, enorme Kosten verursacht hätte.

Als Alternative wurde eine wesentlich kostengünstigere Variante gefunden, um die gleiche Versorgungssicherheit zu erreichen. Die Alternativtrasse ist nun eine neue Leitung, die parallel zu der bestehenden Leitung verläuft, jedoch zwischen Vöhringen (Berliner Ring) und Thal (Geh- und Radweg).
Die notwendigen Arbeiten für die Neuverlegung der geplanten Trinkwasserleitung wurden vom Ing.-Büro Wassermüller in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und von der Stadtverwaltung digital beschränkt ausgeschrieben.
Von den elf aufgeforderten Fachfirmen haben zur Submission am 18.02.2021 vier Firmen ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis der Prüfung und Wertung der Angebote durch das Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, kann der beiliegenden Anlage entnommen werden.
Der Auftrag für die Neuverlegung der zweiten Trinkwasserleitung für die Versorgung der Stadtteile Illerberg und Thal mit Trinkwasser, ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma RAZ Rohr- und Anlagenbau GmbH, Rückholz, zu vergeben.
Die Firma RAZ, Rückholz, ist dem Ing.-Büro Wassermüller als auch der Stadtverwaltung als zuverlässige Firma bekannt.
Die Auftragssumme in Höhe von  brutto rd. 210.000,-- € liegt um rd. 7.000,-- € über den prognostizierten Kosten.
Die Ausführung der Arbeiten ist im ersten Halbjahr 2021 geplant.

Empfehlung

Der Auftrag für die Neuverlegung einer zweiten Trinkwasserleitung zwischen Vöhringen und den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die Firma RAZ Rohr- und Anlagenbau GmbH, Rückholz, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 210.000,-- € werden der Haushaltsstelle 81500.9563 entnommen.

Beschluss

„Der Auftrag für die Neuverlegung einer zweiten Trinkwasserleitung zwischen Vöhringen und den Stadtteilen Illerberg und Thal wird an die Firma RAZ Rohr- und Anlagenbau GmbH, Rückholz, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.02.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 210.000,-- € werden der Haushaltsstelle 81500.9563 entnommen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Abwasserbeseitigung; Sanierung des Kanalnetzes; Reparatur von Grundstücksanschlussleitungen Abschnitt III; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die notwendigen Kanalsanierungsarbeiten im Bauabschnitt III (drittes Drittel des Kanalnetzes von Vöhringen) im Grundstücksanschlussbereich wurden vom Ing.-Büro Wassermüller GmbH, Ulm, in einem Sanierungskonzept zusammengestellt.

Nachdem die Fa. Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, gerade die Sanierungsarbeiten im Hauptkanalbereich im betreffenden Bereich zur vollen Zufriedenheit durchführt, hat das Ing.-Büro Wassermüller vorgeschlagen, bei der Firma nachzufragen, ob diese auf der Grundlage des Angebotes vom 30.06.2020 die anstehenden Arbeiten im Grundstücksanschlussbereich ausführen würde.

Die Firma hat in der Zwischenzeit die Zusage für die Beibehaltung der Preise aus dem letzten Jahr zugesagt und der Stadt die Kosten für die Sanierungsarbeiten in einem Nachtragsangebot übermittelt.

Das Nachtragsangebot wurde vom Ing.-Büro Wassermüller geprüft. Die Preise entsprechen dem Angebot vom letzten Jahr.

Das Ing.-Büro sieht neben dem preislichen Vorteil auch den Vorteil der Gewährleistung, wenn die gleiche Firma die den Hauptkanal saniert hat, auch die Schäden im Hausanschlussbereich bereinigt.

Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto rd. 85.000,-- €.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Nachtragsauftrag über die Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Grundstücksanschlüsse im BA III an die Fa. Swietelsky-Faber,  86899 Landsberg, zu den Bedingungen des Nachtragsangebotes vom 16.02.2021 zu vergeben.

Die Durchführung der Kanalsanierungsarbeiten soll im Frühjahr 2021 beginnen.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik (BA III, Grundstücksanschlüsse) wird an die Fa. Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 85.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 70000.9500 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Kanalsanierungsarbeiten mit Robotertechnik (BA III, Grundstücksanschlüsse) wird an die Fa. Swietelsky-Faber, 86899 Landsberg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2020 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 85.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 70000.9500 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

Datenstand vom 29.03.2021 16:14 Uhr