Datum: 10.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Benennung eines Seniorenbeauftragten für die Stadt Vöhringen
2 Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2020 2. Zustimmung zum Haushalt 2021
3 Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025 1. Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 2. Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom 3. Entscheidung über die Losbildung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Buchungssystem zum Mittagessen in Kindertagesstätten Anfrage Frau Dr. Bilmayer-Frank

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1. Benennung eines Seniorenbeauftragten für die Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö Beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 05.10.2020 wurden die Stadträte Sascha Frick, Sascha Hinterkopf und Victor Kern als Jugendbeauftragte für die Stadt Vöhringen benannt. Im Weiteren steht nun die Benennung eines Seniorenbeauftragten für die Stadt Vöhringen an.
Es können ebenfalls mehrere Personen gleichzeitig benannt werden.
Hierzu erhielten die Fraktionsvorsitzenden im Vorfeld per E-Mail v. 16.11.2020 ein umfassendes „Eckpapier rund um das Aufgabengebiet eines Seniorenbeauftragten“ des Landratsamtes Neu-Ulm im Rahmen der gemeindlichen Seniorenarbeit.
Die darin aufgeführten möglichen Aufgaben-/Handlungsfelder, persönlichen Voraussetzungen usw. können, müssen aber nicht in dem dargelegten Umfang umgesetzt werden. Sie dienen lediglich als Orientierungshilfe. Art und Umfang des Einsatzes bzw. der Aktivitäten richten sich nach den persönlichen Möglichkeiten der beauftragen Person/-en.
Aus Sicht der Stadtverwaltung sollten die Schwerpunkte des/der Seniorenbeauftragte/n in folgenden Bereichen liegen:
  • Bindeglied zur Seniorenbeauftragen des Landkreises Neu-Ulm
    und der Stadt Vöhringen
  • Ansprechpartner für die Senioren* in der Stadt Vöhringen
    *Einzelpersonen, Seniorenclubs, Seniorenvertretungen in den örtlichen Vereinen,
    Institutionen und Organisationen
  • Fürsprecher für Seniorenbelange bei allen Themen, die im Stadtrat Vöhringen
    behandelt werden
  • Generelles Vorschlagsrecht für Maßnahmen und Aktionen für den Bereich
    der Stadt Vöhringen
Die Verwaltung schlägt vor, die Person/-en für dieses Amt aus den Reihen des Stadtrates zu benennen. Eine Aufwandsentschädigung ist nicht vorgesehen. Für die Durchführung der Tätigkeit können keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Es sollte sich um ein
rein freiwilliges, ehrenamtliches Engagement im Dienste der Bürger der Stadt Vöhringen handeln.

Empfehlung

Um Vorschläge und Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Einleitend führt Herr Bürgermeister Neher aus, dass die Benennung eines oder mehrerer Seniorenbeauftragten die Ergänzung zur Benennung der Jugendbeauftragten sei, um auch die Belange dieses Personenkreises ins Gremium zu bringen.
Insofern könne damit niederschwellig ein Bindeglied zwischen Bürgerschaft und Stadtrat für die Belange der Senioren geschaffen werden.
Dementsprechend sollen die Aufgaben auch nicht vordefiniert werden, sondern den zu benennenden Personen die Möglichkeit eröffnet werden, die Aufgaben selbst auszugestalten.

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass die ursprüngliche Sitzungsvorlage bzw. Aufgabenbeschreibung sehr umfangreich gewesen sei.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass diese Tätigkeit nicht für die gesamte Legislaturperiode an die zu benennenden Personen gebunden bleiben müsse.

Nach kurzer Aussprache im Gremium werden Herr Edmund Klingler und Herr Anton Bidell als Seniorenbeauftragte vorgeschlagen.

Beschluss

Als Seniorenbeauftragte für die Stadt Vöhringen werden Herr Anton Bidell und Herr Edmund Klingler benannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2020 2. Zustimmung zum Haushalt 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung 2020 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 39.077.- € aus und beläuft sich somit auf 281.571,12 € (2019 308.132,33 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 40,94% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 20,20% aus Zuschüssen und zu ca. 38,85% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (38,85%) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 165 Belegungen 31,67 % = 89173,57 €, die Gemeinde Bellenberg bei 97 Belegungen 18,62 % = 52.428,54 € und die Stadt Illertissen bei 259 Belegungen 45,5 % = 139.969 € zu tragen.

Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 494,85 € (2019 510,15€).

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 4.280,34 € für die Stadt Vöhringen, 1.378,14 € für die Gemeinde Bellenberg und 3.918,90 € für die Stadt Illertissen.

Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2020 auf 93.453,91 € (2018: 100.949,93 €).

Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 14.546,09€.

Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.

Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.



2. Haushalt 2021

Der Verwaltungshauhalt 2021 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier schlagen im Wesentlichen nur die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten zu Buche.
Eine Einsparung ergibt sich bei den Personalkosten für das Unterrichtspersonal.

Die anderen Positionen sind nahezu unverändert. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 316.311,00 € (Verringerung gegenüber dem Ansatz 2020 = 6.537,22 €).

Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 102.441,63 € (32,39 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 59.907,39 € (18,94 %) und Illertissen 153.961,98 € (48,67 %). Bei den im Haushalt 2021 zugrundeliegenden 576 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 549,15 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 5.351 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 4.200 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.

Empfehlung

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2020 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2021 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Erb, den Leiter der Musikschule Dreiklang e.V. zum Tagesordnungspunkt.

Herr Erb führt aus, dass ein ereignisreiches Jahr 2020 vorüber gegangen sei und die Musikschule Dreiklang eine überaus positive Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr verzeichnen könne.

Die Jahresrechnung 2020 der Musikschule Dreiklang e.V. weise im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 39.077.- € aus und belaufe sich somit auf 281.571,12 € (2019 308.132,33 €).

Die Kosten der Musikschule seien zu 40,94% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 20,2% aus Zuschüssen und zu ca. 38,85% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert worden.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (38,85%) werde auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach habe die Stadt Vöhringen bei 165 Belegungen 31,67 % = 89.173,57 €, die Gemeinde Bellenberg bei 97 Belegungen 18,62% = 52.428,54 € und die Stadt Illertissen bei 259 Belegungen 45,5% = 139.969 € zu tragen.

Pro Belegung errechne sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 494,85 € (2019 510,15€).

Hinzu kämen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 4.280,34 € für Vöhringen, 1.378,14 € für Bellenberg und 3.918,90 € für Illertissen.

Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2020 auf 93.453,91 €
Die Stadt Vöhringen erhalte eine Rückzahlung von 14.546,09€.

Zum Verwaltungshaushalt 2020 erläutert Herr Erb weiter, dass durch Corona und dem damit verbundenen 1. Lockdown im März 2020 der Präsenzunterricht bis nach Pfingsten eingestellt worden sei, mit der Folge, dass nicht das ganze Unterrichtsangebot online angeboten werden konnte. Für die Lehrkräfte sei anteilig Kurzarbeit beantragt worden und die Eltern der Großgruppen haben eine Rückerstattung der Unterrichtsgebühren erhalten.
Durch die Unterstützung der Bayerischen Landesregierung sei für die zu erstattenden Unterrichtsgebühren eine Entschädigung als Corona-Hilfe bewilligt worden. Darüber hinaus habe Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld bewilligt.

Der Musikschule Dreiklang e.V. sind somit staatliche Fördermittel in Höhe von 120.572€ bewilligt worden.

Zum Haushaltsentwurf 2021 lasse sich nicht viel sagen, so Herr Erb weiter. Dieser entspreche bis auf Minderausgaben in Höhe von 6.537,22€ dem Haushaltsentwurf aus dem Jahr 2020.
Über mögliche zusätzliche Fördermittel für den 2. Lockdown ab Januar 2021 lasse sich derzeit noch keine Aussage treffen.

Als größte Anschaffung in diesem Jahr werde eine neue Küche mit Ausgaben in Höhe von ca. 3.500 € nötig.

Darüber hinaus teilt Herr Erb mit, sei aktuell die WLAN-Abdeckung aufgrund veralteter Technik sporadisch ausgefallen, was in Form einer Ersatzbeschaffung weitere 1.500 € zusätzlich für den Haushalt bedeutet, welche noch nicht enthalten seien.

Ein Gremiumsmitglied regt an, zu prüfen, inwieweit die Küche nicht durch die Stadt Vöhringen als feste Einrichtung des Gebäudes erneuert werden müsste.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies in gewerblichen Pacht- oder Mietverhältnissen üblicherweise so der Fall sei und man dies prüfe.

Beschluss 1

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2020 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2021 der Musikschule Dreiklang e.V., zuzüglich der notwendig werdenden Mehrausgaben in Höhe von 1.500 Euro zur Erneuerung der WLAN-Ausstattung

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2023 bis 2025 1. Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH 2. Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom 3. Entscheidung über die Losbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 25.03.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In Kooperation mit dem Bayer. Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen wiederum die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

Zu 1: Weitere Beteiligung an der Bündelausschreibung durch die KUBUS GmbH

Bereits bei der letzten Ausschreibung für die Jahre 2020 bis 2022 wurden zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis mit den Teilnehmern unbefristete Dienstleistungsverträge geschlossen, so auch mit der Stadt Vöhringen. Sofern sich Kommunen nicht mehr an der Bündelausschreibung beteiligen wollen, besteht die Möglichkeit der Kündigung bis zum 11.03.2021.

In diesem Fall müssten sich die Kommunen selbst um die Organisation der Ausschreibung der Stromlieferung für die Lieferjahre ab 2023 kümmern. Der Bayer. Gemeindetag wird für diese Kommunen keine Rahmenverträge mit Stromlieferanten abschließen.

Die Stadt Vöhringen hat sich von Beginn an an dieser Bündelausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht. Diese wären bei einer eigenen Ausschreibung wohl kaum zu erreichen. Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, weiterhin vom Angebot der KUBUS GmbH Gebrauch zu machen.

Der Abschluss eines neuen Dienstvertrages ist im Fall der Zustimmung durch den Stadtrat nicht mehr erforderlich. Er verlängert sich automatisch.

Zu 2: Entscheidung über die Beschaffung von Ökostrom

Bei der nächsten Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 können die Kommunen selbst entscheiden, ob sie Normalstrom oder Ökostrom beschaffen wollen. Bei Ökostrom gibt es die Wahl zwischen Ökostrom ohne Neuanlagenquote oder mit Neuanlagenquote.

Aufgrund der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist für die Beschaffung von Ökostrom im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert. Bei der Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote sind die Preisunterschiede zum Normalstrom deutlicher ausgefallen. Hierbei lag auch eine deutlich geringere Bieterbeteiligung vor.

Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
  • Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 – 0,3 ct/kWh
  • Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1 ct/kWh

Beispiel Mehrkosten von 0,1 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 2.500 € pro Jahr führen.

Beispiel Mehrkosten von 0,5 ct/kWh:
Dies würde bei einer Kommune mit einem angenommenen Durchschnittsverbrauch von 2,5 Mio. kWh pro Jahr zu Mehrkosten bei den reinen Energiekosten von ca. 12.500 € pro Jahr führen.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, wie bisher, der Ausschreibung Ökostrom ohne Neuanlagenquote zu Grunde zu legen.

Zu 3: Entscheidung über die Losbildung

Die Kommunen haben außerdem zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden sollen (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).

Die Stadtverwaltung schlägt vor, wiederum Speziallose für die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtung und die Heizanlagen zu bilden.

Empfehlung

Zu 1:        Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2023 bis 2025 teil.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Zu 3:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 sollen die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.

Diskussionsverlauf

Herr Hieber erläutert den zu behandelnden Tagesordnungspunkt und teilt mit, dass die Stadt Vöhringen einen Gesamtstrombedarf von ca. 2.000.000 kWh habe.

In der vorliegenden Bündelausschreibung seien die reinen Strombezugskosten, nicht jedoch die EEG-Umlage und Netznutzungsgebühr enthalten.
Aufgrund der anfallenden Gesamtkosten ist hierfür eine europaweite Ausschreibung notwendig, welche seit dem Jahr 2014 über die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH abgewickelt werde.

Bei der Betrachtung ob eine Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote in Betracht gezogen werde, müsse man Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000 bis 24.000 Euro pro Jahr einkalkulieren.
Mit Neuanlagenquote setze man jedoch auch ein klares Bekenntnis zum Klimaschutz, egal wo eine Anlage gebaut werde.

Bei der Beschaffung ohne Neuanlagenquote und der damit verbundenen Minderausgaben würde der Stadt Vöhringen auf die Laufzeit der Ausschreibung gerechnet ermöglicht, ein bis zwei eigene Photovoltaikanlagen anzuschaffen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich klar für die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagenquote aus, da nur so die Energiewende beflügelt werden könne.
Das Regionalzentrum Allgäu empfehle ausschließlich Ökostrom mit Neuanlagenquote zu beschaffen.

Seitens der CSU-Fraktion wird festgestellt, dass die Verwaltung für beide Varianten gute Argumente geliefert habe. Eine Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote stelle sich jedoch dahingehend attraktiver dar, das eingesparte Geld in eigene Anlagen zu investieren. Dies müsse sich nicht auf den Bau bzw. die Beschaffung von Photovoltaikanlagen beschränken, sondern könne auch die Sanierung und Modernisierung von Heizungsanlagen betreffen.

Ein Gremiumsmitglied legt Wert darauf, den Differenzbetrag, welcher an Minderausgaben anfalle im Haushalt beim Thema Umweltschutz zu verankern und so eine Selbstbindung zu generieren.

Herr Bürgermeister Neher greift den Vorschlag auf, den Differenzbetrag zu ermitteln und als Selbstbindung der Verwaltung in die kommenden Haushaltsjahre für die Beschaffung regenerativer Energien einzuplanen.

Nach kontroverser Diskussion stellt Herr Bader den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Wortbeiträge und Abstimmung

Abstimmung: 13 : 0 angenommen

Es wird abschließend festgestellt, dass über die Beschlüsse 1 und 3 aufgrund der Zuständigkeit des Haupt- und Umweltausschusses abschließend Beschluss gefasst werden kann.

Zum Beschluss 2 wird in der Vorberatung aufgrund der finanziellen Auswirkungen ein Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat gefasst. Aufgrund des Antrags zur Geschäftsordnung auf geänderten Beschlussvorschlag von Herrn Harzenetter, wird bei Beschluss 2 vorab über den weitergehenden Antrag auf Beschaffung von Ökostrom mit Neuanlagenquote abgestimmt.

Beschluss 1

Zu 1:        Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2023 bis 2025 teil.
Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Zu 3:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 sollen die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Beschluss 4

Zu 2:        Im Rahmen der Bündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 soll Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Beschluss 5

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt die Ersparnis im Vergleich zum Ökostrom mit Neuanlagenquote im Ausschreibungszeitraum 2023 bis 2025 zu ermitteln, die somit gegebene Ersparnis in regenerative Energien vor Ort zusätzlich zu investieren und in den Haushaltsplänen zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö 5
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5.1. Buchungssystem zum Mittagessen in Kindertagesstätten Anfrage Frau Dr. Bilmayer-Frank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.03.2021 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Bilmayer-Frank erkundigt sich im Namen der Elternschaft nach einer flexibleren Möglichkeit das Mittagessen für die Kindertagesstätten zu buchen. Derzeit müsse im September festgelegt werden wie viele Tage und an welchen Tagen das Kind zum Essen da ist. Dies sei oft wegen verschiedener Dienst- oder Arbeitspläne nicht für alle Eltern machbar.
Ggfs. könne hier eine flexiblere Möglichkeit, beispielsweise einer monatlichen Abfrage erfolgen.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dies innerhalb der Stadtverwaltung zu prüfen.

Datenstand vom 29.03.2021 16:18 Uhr