Datum: 14.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:33 Uhr bis 20:33 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Stadtjugendpflege Vöhringen; Sachstandsbericht
Gremium
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Beschließend
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1 |
Sachverhalt
Frau Kerstin Fateh, Stadtjugendpflegerin, wird den Sachstandsbericht der Stadtjugendpflege Vöhringen vorstellen.
Diskussionsverlauf
Frau Fateh stellt anhand einer Präsentation ihren Sachstandsbericht des Zeitraumes von Oktober 2020 bis dato vor.
Die Tätigkeiten und Projekte waren größtenteils aufgrund der Regularien der Corona-Pandemie nicht durchführbar bzw. das Jugendhaus längeren Schließzeiten unterworfen. Auffällig sei gewesen, dass die Jugendlichen aufgrund der elektronischen Kommunikation untereinander dieses ebenfalls vorgehaltene Angebot der Stadtjugendpflege wenig angenommen haben. Vielmehr zeige sich dadurch, dass ein Treffpunkt und Betreuung in Präsenz nach wie vor ihre Daseinsberechtigung habe.
Umso erfreulicher, dass der Ferienspaß erfolgreich durchgeführt werden konnte.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die lebendige Jugendarbeit und bei den Mitarbeitern der Stadtjugendpflege. Insbesondere habe man die Pandemie nicht untätig verbracht, sondern mit erfrischenden Ideen und Projekten den Jugendlichen ein Angebot unterbreiten können.
Das Gremium schließt sich dem Dank an den Sachvortrag an, insbesondere aber auch der in Vöhringen betriebenen und gelungenen Jugendarbeit.
Weiterhin wird aus dem Gremium angesprochen, aktive Aufklärungsarbeit bezüglich einer Impfmöglichkeit bei Jugendlichen zu betreiben oder ein entsprechendes Angebot zu organisieren. Auch wird angeregt Möglichkeiten zu prüfen, die in Vöhringen sonst vorhandenen Jugendlichen zu animieren das Angebot der Stadtjugendpflege anzunehmen.
Im Rahmen einer kurzen Aussprache werden die angesprochenen Punkte von Frau Fateh beantwortet.
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2. Familienstützpunkt Vöhringen;
Sachstandsbericht
Gremium
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Sachverhalt
Wie bereits in den letzten Jahren hat auch dieses Jahr Frau Silke Echter, Leiterin des Familienstützpunktes Vöhringen einen Sachstandsbericht für den Zeitraum September 2020 – August 2021 erstellt. Dieser wird den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses als Anlage übersandt. Frau Echter wird ihren Bericht in der Sitzung mündlich ausführen und steht für Fragen zur Verfügung.
Diskussionsverlauf
Frau Echter stellt ebenfalls anhand einer Präsentation ihren Jahresbericht vor und geht hierbei aufgrund der Pandemie sehr eingeschränkten Angebotsmöglichkeiten während des vergangenen Jahres ein.
Das mit Unterstützung einer Kinderkrankenschwester angebotene Babycafé erfreue sich guter Resonanz, ebenso die Kooperationsprojekte, insbesondere mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die online angebotenen Vorträge seien weiterhin sehr gut angenommen worden.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für den ausführlichen Sachvortrag. Selbstverständlich hätten viele Projekte aufgrund der Umstände nicht umgesetzt werden können.
Mit der Gemeinde Bellenberg seien Vorgespräche geführt worden, um die die Zusammenarbeit und das Angebot ausweiten zu können. Hierzu werde man nach der Bundestags- und Bürgermeisterwahl in Bellenberg noch einmal in Kontakt treten.
Das Gremium nimmt den Sachbericht zustimmend zur Kenntnis.
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3. Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ); Jahresbericht 2020
Gremium
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Sitzung
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Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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Beschließend
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Sachverhalt
Nachstehend wird der Jahresbericht der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) für das Jahr 2020 dargestellt:
„Jahresbericht 2020
Haupt- und Umweltausschuss Vöhringen
Im ruhenden Verkehr sind die Fallzahlen in Vöhringen gestiegen. Die Fallzahlen im fließenden Verkehr dagegen sind gesunken. Im ruhenden Verkehr wurden ca. 77% der Sollstunden erreicht. Die Sollstunden im fließenden Verkehr wurden ebenfalls zu ca. 77% erfüllt.
Die Defizite bei den Sollstunden kamen vor allem aufgrund von Krankheitsausfällen im Außendienst zustande. Auch Fehltage und verkürzte Arbeitszeiten von Außendienstkräften aufgrund von fehlender Kinderbetreuung in der Corona-Pandemie spielten eine Rolle.
Es kam im Außendienst in diesem Jahr zu vielen, auch langfristigen Krankheitsausfällen. Die Fehlstunden konnten auf Dauer nicht durch das bestehende Personal aufgefangen werden. Nachdem die Krankheitsdauern zu Beginn der Krankheiten nicht absehbar waren, gestaltete sich die Einstellung einer Krankheitsvertretung jedoch schwierig. Auch die zu Beginn der Corona-Pandemie unsichere Überwachungslage musste berücksichtigt werden. Hier zeichnete sich allerdings in der Verkehrsüberwachung schnell ab, dass auch während der Corona-Pandemie der Überwachungsbedarf nicht gesunken ist. Daher wurde dann nach einer weiteren Außendienstkraft als Krankheitsvertretung gesucht. Ab Mitte Juli 2020 wurde dann eine Vollzeitkraft befristet eingestellt. Die Krankheitsvertretung konnte nicht im fließenden Verkehr eingesetzt werden, weil die Einarbeitung sehr zeitintensiv und mit hohen Schulungskosten verbunden gewesen wäre.
Wegen fehlender Kinderbetreuung während der Corona-Pandemie kam es auch immer wieder zu weiteren Arbeitsausfällen im Außendienst. Eine Ersatzbetreuung durch Großeltern oder Dritte war nicht möglich. Eine Notbetreuung konnte nicht in Anspruch genommen werden. Daher mussten Mitarbeiter immer wieder frei nehmen oder konnten nur verkürzt oder zu bestimmten Zeiten arbeiten. Nachdem die Mitarbeiter in den Vorjahren Überstunden aufgebaut hatten, konnte diese Stunden in diesen Zeiten kostenneutral abgebaut werden. Es mussten daher so gut wie keine bezahlten Freistellungen gewährt werden. Nichtsdestotrotz fehlten diese Stunden bei der Erbringung der Sollstunden.
Seit Beginn der Corona-Pandemie war eine Überwachung des ruhenden Verkehrs in der Innenstadt zeitweise nur eingeschränkt möglich. Nachdem die Geschäfte teilweise geschlossen waren, befanden sich während des Shutdowns oft wesentlich weniger oder manchmal fast gar keine Fahrzeuge in der Innenstadt. Diesen Gegebenheiten wurde die Überwachung angepasst. Beispielsweise wurde die Parkscheibe an manchen Tagen nicht überwacht oder es wurde eine längere Kulanzzeit gewährt, wenn sich nur wenige Fahrzeuge in der Innenstadt befanden. Es gingen außerdem auffallend viele Anwohnerbeschwerden im ruhenden Verkehr ein. Daher wurde häufiger in Wohngebieten kontrolliert. Bei den Beschwerden wurden vor allem verbotswidriges Parken im Kurvenbereich, an Einmündungen und an Grundstückszufahrten beklagt, aber auch Verstöße gegen angeordnete Halteverbote. Auch das Parken gegenüber von Grundstückszufahrten stellte immer wieder ein Problem dar. Insgesamt konnte beobachtet werden, dass mehr Menschen tagsüber zu Hause waren und es dadurch vermehrt zu Parkproblematiken in Wohngebieten kam. Die Kontrollen in den Wohngebieten waren zeitintensiv und es konnten nicht immer Verstöße festgestellt werden. Wir erhielten jedoch sehr positive Rückmeldungen von Anwohnern, so dass die Kontrollen teilweise zu einer Verbesserung der Parksituation beitragen konnten.
In 2020 hat aufgrund der Pandemie der Verkehr auf den Straßen abgenommen. Zu diesem Ergebnis kommt auch die Bayerische Verkehrsstatistik 2020. Bei unseren mobilen Geschwindigkeitsmessungen konnte daher auch ein geringerer Fahrzeugdurchlauf als üblich beobachtet werden. Dadurch gab es sicherlich auch weniger Überschreitungen. Allerdings wurden teilweise höhere Geschwindigkeiten bei den Überschreitungen gemessen.
Im fließenden Verkehr gab es in 2020 vermehrt Bürgerbeschwerden zu überhöhten Geschwindigkeiten, vor allem in Ortsdurchfahrten, an Ortseingängen und in Wohngebieten.
Besonders hervorheben möchten wir die hervorragende Zusammenarbeit mit allen Gemeinden und der Polizei in diesem für alle nicht ganz einfachen Jahr. Die Abstimmungen zur erforderlichen Überwachung in den einzelnen Gemeinden erfolgten mit den zuständigen Stellen immer unkompliziert und schnell. Es konnten auch gute, bürgerfreundliche Lösungen zur Überwachung während des Shutdowns gefunden und gemeinsam umgesetzt werden. Auch mit den zuständigen Polizeidienststellen konnte beispielsweise die jährliche Überprüfung der Messstellen trotz hohem Arbeitsanfall schnell und problemlos erfolgen.
Mit der Polizei fanden vor der Pandemie Vorgespräche und Überlegungen zu
gemeinsamen Aktionen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in allen Gemeinden statt.
Leider mussten die Pläne aufgrund der Pandemie vorübergehend wieder auf Eis gelegt
werden.
Illertissen, 19.08.2021
Martina Matzner“
Diskussionsverlauf
Herr Mennel gibt zusammenfassend den von der Kommunalen Verkehrsüberwachung Illertissen überlassenen Bericht wieder.
Aus dem Gremium wird angeregt, eine Zusammenfassung der kommunalen Verkehrsschwerpunkte oder -gefahrenstellen seitens der KVÜ erarbeiten zu lassen. Diese könnten insofern in die künftigen Verkehrsplanungen mit einfließen.
Herr Bürgermeister Neher ergänzt, dass bereits ein sehr enger Kontakt mit der zuständigen Polizeiinspektion Illertissen sowie der KVÜ bestehe, um Anliegen oder Beschwerden aus der Bürgerschaft aufzugreifen.
Weiterhin wird angesprochen, nach Möglichkeit die sog. „Poserszene“ vermehrt im Blick zu haben und ggfs. nächtliche Überwachungsaktionen vorzusehen.
Im Rahmen einer kurzen Aussprache sichert Herr Bürgermeister Neher zu, dies an die Polizeiinspektion Illertissen weiterzugeben.
Ein weiteres Gremiumsmitglied spricht teils schwierige Verkehrslagen in Wohngebieten an, wodurch Rettungskräfte bei der Durchfahrt beeinträchtigt werden.
Herr Mennel bittet darum, konkrete Stellen an das städtische Ordnungsamt zu melden, um dies im Wege einer Verkehrsschau zu prüfen.
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4. Kommunale Verkehrsüberwachung
Zustimmung zur Jahresrechnung 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2020 der Kommunalen Verkehrsüberwachung ergab für die Stadt Vöhringen einen Überschuss in Höhe von 4.017,72 € (2019: 3.804,78 €). Die geleisteten Abschlagszahlungen lagen bei 69.200 €. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt betrugen 65.182,28 €. Im Vermögenshaushalt sind keine Investitionskosten entstanden. Die Miete für die teilstationäre Anlage (Semi-Station) wurde separat abgerechnet.
In Vöhringen beliefen sich die Fallzahlen im ruhenden Verkehr auf 1.371 (2019: 1.503) und im fließenden Verkehr auf 1.502 (2019: 2.057). Der Überwachungsumfang lag 2020 im ruhenden Verkehr bei 488,70 Std. (2019: 510,25 Std.) und im fließenden Verkehr bei 324,25 Std. (2019: 407 Std.) = gesamt 812,95 Std. (2019: 917,25 Std.).
Der fallzahlenbezogene Kostenanteil der Stadt Vöhringen beträgt 31.635,15 € (Gesamt: 262.942,63 €) und der Anteil an den stundenbezogen Personalkosten beläuft sich auf 33.656,04 € (Gesamt: 181.743,47 €).
Die KVÜ weißt in ihrer Jahresrechnung darauf hin, dass die in der Zweckvereinbarung zugrunde gelegten Sollstunden im ruhenden Verkehr in den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn aufgrund von erheblichen Personalausfällen im Außendienst nicht vollständig erreicht werden konnten. In Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn lag eine Unterschreitung von ca. 21%- 23% vor. In den anderen Kommunen wurden die Sollstunden vollständig abgeleistet.
Auch im fließenden Verkehr wurden in Illertissen, Senden, Vöhringen und Weißenhorn die Sollstunden nicht vollständig erbracht. Es liegt eine Unterschreitung von ca. 24-27% und in Senden von ca. 41% vor. In Unterroth, Altenstadt und Kettershausen konnten die vereinbarten jährlichen Sollstunden im fließenden Verkehr vollständig erreicht werden.
Die Stunden für die teilstationäre Anlage wurden im Rahmen der vereinbarten Stunden für die mobilen Messungen erbracht.
Die Stadt Vöhringen empfiehlt, der Jahresrechnung 2019 zuzustimmen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2020 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Zusammenfassend wird auf die wichtigsten Eckdaten der Jahresrechnung eingegangen und sodann die Zustimmung zur Jahresrechnung empfohlen.
Bürgermeister Neher nimmt auf die Schwankungen der vergangenen Jahre Bezug, wonach geringfügige Unterdeckungen, als auch Überdeckungen möglich sind. Weiterhin sei das Ziel der Verkehrsüberwachung, die kommunale Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ohne weitere Diskussion ergeht folgender
Beschluss
Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2020 der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ) im Abrechnungszeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020.
Die Abrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Unterbringung von Obdachlosen im 1. OG der Bahnhofsgebäudes;
Vorstellung und Billigung des Vorhabens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Schon seit längerem ist die Stadtverwaltung auf der Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit für Obdachlose in Vöhringen.
Derzeit müssen immer wieder Personen ohne Wohnsitz teilweise in Hotels oder Pensionen untergebracht werden.
Um dem entgegenzuwirken, wurden die leer stehenden Liegenschaften im Stadtgebiet durch die Stadtverwaltung einmal näher betrachtet.
Nach Prüfung erscheint uns hier der Bahnhof als Unterbringungsmöglichkeit durchaus geeignet.
Weitere leer stehende Gebäude wie beispielsweise Hauptstraße 28 in Illerzell oder Weißenhorner Straße 21 in Illerberg sind aufgrund der Lage oder auch des baulichen Zustands nicht passend.
Das erste Obergeschoss des Bahnhofes steht schon seit längerem leer. Aufgrund der vorteilhaften Raumaufteilung könnte hier mit einem gewissen Sanierungsaufwand, Zimmer für bis zu sechs Personen geschaffen werden.
Die Kosten für die Sanierung werden derzeit mit ca. 80.000 € geschätzt. Diverse Aufwertungen des Gebäudes von außen sind hier mit einkalkuliert.
Eine Förderfähigkeit des Vorhabens, wird derzeit noch mit der Regierung von Schwaben abgeklärt.
Mit dem Projekt könnte zeitnah begonnen werden.
Empfehlung
Dem vorgestellten Vorhaben vom 14.09.2021, im Obergeschoss des Bahnhofes in Vöhringen eine Obdachlosenunterkunft zu errichten, wird zugestimmt.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher erläutert die aktuelle Situation, wonach derzeit notwendige Unterbringungen teils im Hotel oder Zimmerpool vorgenommen werden müssten, da zu wenig Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden seien.
Herr Söhner stellt die städtische Situation vor und nimmt Bezug auf einzelne Gebäude, welche im Eigentum der Stadt Vöhringen stehen.
Weiterhin wird die geplante Sanierung anhand eines Planentwurfes vorgestellt und verdeutlicht, dass so eine kurzfristige Lösungsmöglichkeit geschaffen werden könne.
Aktuell bestehe Kontakt zur Regierung von Schwaben, um zu klären, ob für diese Maßnahme Fördermöglichkeiten bestehen.
In diesem Zusammenhang wird seitens eines Gremiumsmitgliedes vorgeschlagen, zu prüfen, ob die Situation der Raumaufteilung, insbesondere Bad- und Toilettenräumen anderweitig verbessert werden könnte.
Herr Söhner erläutert, hierauf werde bei Beginn der Sanierungsmaßnahmen anhand der vorhandenen Rohrleitungen reagiert.
Aus dem Gremium wird vorgeschlagen, möglichst kurze Unterbringungszeiten vorzusehen, um die Unterkunft für ggfs. eintretende Akutfälle frei zu haben. Weiterhin wäre für das Gremium interessant zu erfahren, wie sich die aktuelle Obdachlosensituation in Vöhringen darstelle.
Bürgermeister Neher sichert zu, dies dem städtischen Ordnungsamt zur Aufbereitung weiterzugeben.
Auf weitere Anfragen nimmt Herr Mennel im Zuge einer kurzen Aussprache Stellung.
Sodann ergeht folgender
Beschluss
Dem vorgestellten Vorhaben vom 14.09.2021, im Obergeschoss des Bahnhofes in Vöhringen eine Obdachlosenunterkunft zu errichten, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Durchführung eines Organisationsgutachtens samt Stellenbewertungen für die Stadtverwaltung Vöhringen
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Städte und Kommunen haben sich die vergangenen Jahre stetig weiterentwickelt, um den wachsenden Aufgaben und Anforderungen gerecht zu werden.
Mit der zunehmenden Aufgabenfülle ist auch personell und organisationsstrukturell ein Wandel verbunden.
Um die vorhandene gewachsene Struktur in Form der Organisationsebenen (Ämter und Sachgebiete), der Aufgabenzuweisungen sowie der Stellenbemessung und -bewertung neutral betrachten zu lassen, wurden für dieses Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingeplant.
Zwischenzeitlich liegen uns Angebote von zwei Unternehmen vor, um diese Untersuchung durchzuführen und ein Gutachten zu erstellen (Anlage 1 bis 3).
Grundsätzlich lässt sich zu den abgegebenen Angeboten preislich feststellen, dass diese sich nach Aufwand bemessen und insofern unter Berücksichtigung ihrer Vorläufigkeit in etwa vergleichbar sind:
Die Konzepte unterscheiden sich im Ergebnis nicht wesentlich voneinander. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass grundlegend zuerst die Aufbau- und Ablauforganisation samt Prozessen beleuchtet wird, bevor eine Stellenbemessung und -bewertung durchgeführt wird.
Aufgrund der zeitlichen Komponente und des vorläufig günstigeren Angebotspreises sowie der guten Erfahrungen einer Nachbarkommune wird die Auftragsvergabe an die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH zum Angebotspreis von ca. 60.000 Euro, vorgeschlagen.
.
Empfehlung
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung samt Stellenbewertungen sowie Erstellung eines Organisationsgutachtens an die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH, Riedlerstraße 75, 80339 München, zum vorläufigen Angebotspreis von ca. 60.000 Euro zu vergeben.
Die hierfür veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro der Haushaltsstelle 02010.6555 werden vorsorglich auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Weiterhin ist der Differenzbetrag zur Auftragssumme im Haushaltsjahr 2022 unter vorgenannter Haushaltsstelle einzuplanen.
Diskussionsverlauf
Herr Mennel nimmt einleitend auf die bereitgestellten Mittel in diesem Haushaltsjahr Bezug. Weiterhin wird zusammenfassend die Vorgehensweise und der Hintergrund zur beabsichtigten Organisationsuntersuchung, zur neutralen Beurteilung vorhandener Strukturen und zur beabsichtigten Prozessoptimierung dargestellt.
Aus dem Gremium wird angesprochen, dass sinnvollerweise eine entsprechende Beurteilung durch die Regierung von Schwaben oder sonstige öffentliche Stellen angeboten werden sollte, bevor externe Dienstleister in Anspruch genommen werden.
Entsprechende Leistungen werden jedoch von den dortigen Stellen nicht erbracht.
Weiterhin wird eine mögliche Bürgerbefragung angesprochen, um auch die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Verwaltungsleistungen zu erheben.
Bürgermeister Neher erläutert, dass dies davon losgelöst für die Zukunft aufgegriffen werde könne, jedoch aktuell mit der vorgesehen Organisationsuntersuchung in keinem Zusammenhang stehe.
Auf Rückfrage zu Steuerungsmöglichkeiten durch das Gremium teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass der Ablauf transparent dargestellt werde.
Beschluss
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zur Durchführung einer Organisationsuntersuchung samt Stellenbewertungen sowie Erstellung eines Organisationsgutachtens an die Bayerische Akademie für Verwaltungs-Management GmbH, Riedlerstraße 75, 80339 München, zum vorläufigen Angebotspreis von ca. 60.000 Euro zu vergeben.
Die hierfür veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 Euro der Haushaltsstelle 02010.6555 werden vorsorglich auf das Haushaltsjahr 2022 übertragen. Weiterhin ist der Differenzbetrag zur Auftragssumme im Haushaltsjahr 2022 unter vorgenannter Haushaltsstelle einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Vollzug der Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln an Vereine
durch die Stadt Vöhringen (Städtische Vereinsförderrichtlinien);
Zuschüsse zur Mitgliederförderung Blaulichtorganisationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
In den letzten Jahren wird immer deutlicher, wie wichtig die Arbeit und das Wirken unserer Blaulichtorganisationen ist. Ohne sie, ohne das unermüdliche, ehrenamtliche Engagement der zigtausenden Helferinnen und Helfer in ganz Deutschland, hätten man manchen Krisensituationen, wie der Corona-Pandemie, Unwetterkatastrophen oder aber auch vielen Unglückssituationen nicht in dem Maße entgegentreten können, wie dies bis heute geradezu vorbildlich geschehen ist. Dies gilt im speziellen und allem voran auch für unsere Hilfsorganisationen vor Ort – in der Region und auch hier in Vöhringen. Die zahlreichen, zumeist ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, sind im Bedarfsfall zu jeder Tages- und Nachtzeit, im Einsatz.
Damit dies alles auch in Zukunft weiterhin so gut funktionieren kann, kommt der Mitgliederwerbung eine elementare Bedeutung zu. Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, auf der Grundlage von Ziff. 10.1 der geltenden Städtischen Vereinsförderrichtlinien die örtlichen Blaulichtorganisationen, im speziellen, das BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal, insoweit künftig mit einem jährlichen Zuschuss über 250,00 € für beispielsweise die Erstellung von Flyern u.dgl. finanziell zu unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Haushaltsjahr 2022 einen entsprechenden Mittelansatz auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen gewährt den örtlichen Blaulichtorganisationen (BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal) einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,00 € für Mitgliederwerbung.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind die entsprechenden Ansätze auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage, wonach den Blaulichtorganisationen zum Zwecke der Mitgliederförderung Unterstützung zukommen solle. Die Wichtigkeit dieser Einrichtungen sei nicht zuletzt durch die Katastrophenereignisse in unserem Land wieder vermehrt in den Blickpunkt gerückt.
Seitens des Gremiums wird vorgeschlagen, dies nicht im Haushalt unter allgemeiner Vereinsförderung zu verbuchen, sondern eine gesonderte Haushaltsstelle einzurichten.
Auch auf die nicht nach Einrichtungsgröße differenziert vorgeschlagenen Beträge wird im Rahmen einer kurzen Aussprache eingegangen.
Bürgermeister Neher verweist darauf dies so einfach wie möglich zu gestalten. Der Vorschlag separater Haushaltsstellen werde im Haushalt 2022 berücksichtigt.
Beschluss
Die Stadt Vöhringen gewährt den örtlichen Blaulichtorganisationen (BRK Vöhringen, der BRK-Wasserwacht-Stützpunkt Vöhringen sowie die Freiwillige Feuerwehren Vöhringen und Illerberg-Thal) einen jährlichen Zuschuss von pauschal 250,00 € für Mitgliederwerbung.
Für das Haushaltsjahr 2022 sind die entsprechenden Ansätze auf den betreffenden Haushaltsstellen bereitzustellen.
Für das laufende Haushaltsjahr 2021 erfolgt die Auszahlung hilfsweise über den pauschalen Vorsorgebetrag auf der Haushaltsstelle 47010.7000.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Spiel- und Sportverein Illerberg/Thal 1948 e.V.
Sanierung der Duschräume im Sportheim Illerberg;
Gewährung eines Investitionskostenzuschusses;
Modifizierung aufgrund Kostenerhöhung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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Beschließend
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8 |
Sachverhalt
Auf der Grundlage des Beschlusses des Haupt- und Umweltausschusses vom 14.01.2019
stimmte die Stadt Vöhringen dem Antrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal 1948 e.V. (SSV) vom 03.12.2018 auf Bezuschussung der Sanierung der vereinseigenen Duschräume
im Sportheim Illerberg zu und gewährte nach Ziffer 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien
der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von damals voraussichtlich ca. 7.000,00 €.
Der SSV ging zunächst von einer Sanierungssumme in Höhe von ca. 70.000,00 € aus.
Mit E-Mail-Schreiben vom 15.12.2019 (siehe Anlage) ging bei der Stadt Vöhringen ein Erhöhungsantrag des SSV mit einer modifizierten Sanierungssumme von ca. 140.000,00 € ein.
Eine Berücksichtigung dieser Erhöhung im Rahmen der Haushaltsberatungen am 20.01.2020 wurde nicht vorgenommen, da, wie mit Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson zu diesem Zeitpunkt vereinbart, eine abschließende Aussage des SSV noch ausstand.
Diese sollte nach der internen Mitgliederversammlung am 31.01.2020 erfolgen.
Aufgrund der darauffolgenden pandemischen Gesamtsituation wurde der Erhöhungsantrag zunächst nicht im Haupt- und Umweltausschuss behandelt.
Für das lfd. Haushaltsjahr 2021 wurde gleichwohl der Mittelansatz vorsorglich
auf 14.000,00 € erhöht.
Ein formeller Beschluss über den Erhöhungsbetrag steht insoweit bis dato noch aus.
Die Beteiligung des Dachverbandes an der Maßnahme erfolgte mit Bescheid des BLSV
vom 14.04.2021.
Die Übersendung/Zusammenstellung der tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von
insgesamt NEU: 156.027,04 € erfolgte mit E-Mail-Schreiben vom 06.06.2021.
Anerkannt wurden nach Ziff 6.7. der Vereinsförderrichtlinien auch die erbrachten Eigenleistungen.
Nach Kostenbereinigung ergab sich ein abschließender zuschussfähiger Gesamtbetrag
über 153.090,26 €, aus dem sich ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von insgesamt
15.209,03 € errechnet.
Der bereits beschlussmäßig abgedeckte Investitionskostenzuschuss über 7.000,00 €
wurde dem SSV mit Schreiben vom 05.08.2021 als Abschlagszahlung gutgeschrieben.
Der noch ausstehende Restbetrag über 8.209,03 € steht grundsätzlich ebenfalls unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haupt- und Umweltausschusses.
Die Auszahlung des Restbetrages kann aufgrund der haushalterischen Verfügbarkeit
im laufenden Haushaltsjahr über die Haushaltsstelle 55310.9886 erfolgen.
Empfehlung
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Erhöhungsantrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal
1948 e.V. vom 15.12.2019 auf Bezuschussung der Sanierung der vereinseigenen Duschräume im Sportheim Illerberg zu und erhöht, auf Grundlage von Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, den Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der vereinseigenen Duschräume im Sportheim Illerberg um 8.209,03 €.
Die Auszahlung erfolgt im laufenden Haushaltsjahr über die Haushaltsstelle 55310.9886.
Beschluss
Die Stadt Vöhringen stimmt dem Erhöhungsantrag des Spiel- und Sportvereins Illerberg/Thal
1948 e.V. vom 15.12.2019 auf Bezuschussung der Sanierung der vereinseigenen Duschräume im Sportheim Illerberg zu und erhöht, auf Grundlage von Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, den Investitionskostenzuschuss für die Sanierung der vereinseigenen Duschräume im Sportheim Illerberg um 8.209,03 €.
Die Auszahlung erfolgt im laufenden Haushaltsjahr über die Haushaltsstelle 55310.9886.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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9 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
zum Seitenanfang
10. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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10 |
zum Seitenanfang
10.1. Beauftragung eines Starkregenrisikomanagements
Antrag der FWG-Stadtratsfraktion
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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Beschließend
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10.1 |
Sachverhalt
Die FWG-Stadtratsfraktion stellt nachstehenden Antrag:
„Immer häufiger richten Wetterextreme große Verwüstungen an.
Die katastrophalen Bilder aus Rheinland-Pfalz und NRW vor wenigen Tagen stehen uns noch ganz aktuell und voller Sorge vor Augen.
Sie zeigen uns, dass derartige Wetterextreme wie die sich immer mehr abzeichnenden Starkregen überall im Land und auch abseits von größeren Flüssen zu dramatischen Überschwemmungen führen können.
Gerade in den Sommermonaten verursacht Starkregen in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden.
Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt derartiger Starkregenereignisse jedoch kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten.
Diese Starkregenereignisse kommen in der letzten Zeit, wie gesagt, häufiger vor.
Es steht zwar außer Frage, dass derartige Wetterextreme letztlich nicht absolut beherrschbar sein werden.
Manches wird immer unkalkulierbar bleiben.
Es stellt sich aber doch die Frage, wie können wir uns auf diese Starkregenereignisse besser vorbereiten und Vorsorge treffen.
Und diese Frage stellt sich primär auch auf der kommunalen Ebene,
unabhängig der jeweiligen konkreten Zuständigkeit des Katastrophenschutzes des Landkreises, der Länder oder des Bundes.
Es gilt, derartige Gefahren und Risiken zu analysieren und so kommunale Starkregenereignisse besser einschätzen zu können.
Wo würde sich z.B. im Falle eines Starkregenereignisses vor allem der Oberflächenabfluss vor Ort sammeln und wo fließt er wieder ab?
Welche Präventivmaßnahmen können getroffen werden?
Wie kann die Bürgerschaft im Ernstfall „rechtzeitig“ gewarnt werden?
Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist
Sicherlich auch eine vordringliche Aufgabe der Kommunen.
Daher beantragen wir,
zur Vorsorge für Bürger und Gemeinde umgehend einen Starkregenrisikomanagement-Prozess zu starten.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine Ausschreibung zur
Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements zu starten.
Hierfür ist im Haushalt für das Jahr 2022 ein Vorsorgebetrag in Höhe
von 60.000,00 € bereitzustellen.
Auf dieser Grundlage kann die Stadt Vöhringen Maßnahmen erarbeiten, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern.
Die Umsetzung von Vorsorge- und Krisenmanagement-Maßnahmen liegt dabei jedoch nicht alleine in der Hand der Kommunen.
Erst durch das Zusammenspiel einer Vielzahl von Akteuren aus unterschiedlichen Bereichen und Handlungsfeldern können Synergien bestmöglich ausgeschöpft werden und eine optimale Vorsorge im jeweiligen kommunalen und interkommunalen Kontext erreicht werden.
Ein Beispiel für die Notwendigkeit des gemeinsamen Handelns zur
Klimawandelvorsorge ist die kommunale Entwässerung.
Grundvoraussetzung ist der Bau und Erhalt funktionstüchtiger Anlagen der Siedlungsentwässerung.
Auch kann z.B. ein natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche erreicht werden.
Daneben können Rückhaltewirkungen durch die Mehrfachnutzung von Flächen erzielt werden.
Erforderlich ist ferner die Zusammenarbeit der jeweiligen Fachbereiche Stadtentwicklung, Stadtplanung, Bauordnung, Grün- und Landschaftsplanung, Verkehrsplanung, ….
Neben den öffentlichen Stellen sollten zudem auch private Akteure bei der Vorsorge und Einleitung weiterer Präventivmaßnahmen einbezogen werden.
Empfehlung
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements durchzuführen.
Hierfür ist im Haushalt für das Jahr 2022 ein Vorsorgebetrag in Höhe von 60.000,00 € bereitzustellen.
Diskussionsverlauf
Einleitend verweist Bürgermeister Neher auf die ähnlich lautende Anfrage von Herrn Thalhofer aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschuss vom 05.07.2021.
Aufgrund der immer stärker zunehmenden Umwelteinflüsse und Wettereskapaden werde dies seitens der Stadtverwaltung unterstützt.
Tagesaktuell war auch ein Presseartikel zum Laserscanning veröffentlicht, wonach entsprechende Kartierungen bereits bestehen und angefordert werden können.
Aus dem Gremium wird angeregt, Fachverbände mit einzubeziehen und vorab selbst tätig zu werden.
Herr Bürgermeister Neher bestätigt, dass bereits eine Anfrage an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth gestellt worden sei.
Aus haftungsrechtlichen Gründen empfehle sich jedoch, die beantragten Mittel für 2022 einzuplanen.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausschreibung zur Erstellung eines kommunalen Starkregenrisikomanagements durchzuführen.
Hierfür ist im Haushalt für das Jahr 2022 ein Vorsorgebetrag in Höhe von 60.000,00 € bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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10.2. Totentafel in der Illertisser Zeitung
Anfrage Herr Zanker
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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10.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Zanker spricht an, dass seit geraumer Zeit in der Illertisser Zeitung keine Totentafel mehr enthalten sei. Insofern sei es für die Abonnenten oft nicht möglich von Sterbefällen Kenntnis zu erlangen, welche in der Neu-Ulmer Ausgabe veröffentlicht werden.
Herr Zanker bittet darum, dies beim Verlag anzusprechen.
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10.3. Buchungssystem zum Mittagessen in Kindertagesstätten
Anfrage Frau Dr. Bilmayer-Frank
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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14.09.2021
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ö
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10.3 |
Diskussionsverlauf
Frau Dr. Bilmayer-Frank erkundigt sich nach ihrer Anfrage vom März bezüglich einer flexibleren Gestaltung des Buchungssystems zum Mittagessen in den Kindertagesstätten.
Hierzu habe Frau Laible vorgeschlagen, dass es möglich sei die Tage flexibel zu gestalten, wenn die Anzahl gleichbleibe.
Aktuell sei das neue Kindergartenjahr angelaufen, das Buchungssystem sei jedoch nach wie vor unverändert.
Datenstand vom 22.10.2021 07:19 Uhr