Datum: 16.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:41 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:42 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Rohracker 3“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1164/9)
1.2 Umbau bestehendes Einfamilienhaus zu zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Gauben und Neubau einer Doppelgarage; hier: modifizierte Planung Bauort: „Siedlerstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1312)
1.3 Abbruch eines Mehrfamilienhauses und Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 16 WE und Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 67“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1064/3)
1.4 Neubau von zwei Doppelhäusern (vier Wohnungen) mit vier Garagen; Nachtragsplanung: Vergrößerung der Garagen an der Grenze; Bauort: „Beim Kreuz 1, 1a, 1b, 1c“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1181, 1181/6, 1181/7, 1181/8)
1.5 Neubau einer Garage; Bauort: „Illerzeller Straße 86“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/13 und 418/2)
1.6 Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses; Bauort: „Am Raumersberg 5a“ in Illerberg (Flur-Nr. 1518/23)
1.7 Einbau zweier Dachgauben und Neubau eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus; Bauort: „Karpfenweg 15“ in Vöhringen (Flur-Nr. 450/12)
1.8 Bauvoranfrage für den Neubau eines Saunahauses im Garten mit Ruheraum und Freisitz; Bauort: „Ulmer Straße 31“ in Vöhringen (Flur-Nr. 275)
1.9 Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen, Carport und Stellplätzen; Bauort: „Obere Hauptstraße 35“ in Illerberg (Flur-Nr. 108)
1.10 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 43)
1.11 Nutzungsänderung Spielarcaden zu einer Praxis für Physiotherapie; Bauort: „Bei der Brücklesmühle 4“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/8 und 472/9)
1.12 Errichtung eines Lagerplatzes für Gerüste und Neubau einer Zaunanlage; Bauort: „St.-Florian-Straße 2“ in Illerberg (Flur-Nr. 1596)
1.13 Errichtung von einem Werbepylon; Bauort: „Falkenstraße 32 und 34“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)
1.14 Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage; Bauort: „Hochvogelstraße 18“ in Vöhringen (Flur-Nr. 958/100)
1.15 Erweiterung der Bürofläche (ehemals genehmigter Bauabschnitt 2) und Einbau eines Rolltors im bestehenden Logistikzentrum; Bauort: „Werner-von-Siemens-Straße 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 620 u.a.)
1.16 3. Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss und Einliegerwohnung im Untergeschoss; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)
1.17 Abbruch des bestehenden Wohnhauses Haus-Nr. 31b und Neubau einer Doppelgarage sowie Abbruch und Neubau Anbau am bestehenden Wohnhaus Haus-Nr. 31 sowie dessen Umbau; Bauort: „Witzighauser Straße 31 und 31b“ in Illerberg (Flur-Nr. 75)
1.18 Bauvoranfrage für einen Anbau an das bestehende Wohnhaus sowie Neubau einer Garage; Bauort: „Bei der Ölmühle 41“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/3)
1.19 Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen; Bauort: „Silcherstraße 8a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 146/2)
2 Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; Information über eine Grundstücksneuordnung im Wege der übertragenen Umlegung; Vorberatung
3 Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“
4 Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße
5 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Uli-Wieland-Schule, Aula; Flachdachsanierungsarbeiten; Auftragsvergabe
6 Sanierung der Kapelle im Kapellenweg in Illerzell; Vorstellung und Billigung des Vorhabens
7 Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet; Festlegung der Standorte
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Installation einer Schnellladestation; Antrag der FWG-Stadtratsfraktion

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö 1
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1.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Rohracker 3“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1164/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.2. Umbau bestehendes Einfamilienhaus zu zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Gauben und Neubau einer Doppelgarage; hier: modifizierte Planung Bauort: „Siedlerstraße 21“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1312)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Abbruch eines Mehrfamilienhauses und Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 16 WE und Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 67“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1064/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Neubau von zwei Doppelhäusern (vier Wohnungen) mit vier Garagen; Nachtragsplanung: Vergrößerung der Garagen an der Grenze; Bauort: „Beim Kreuz 1, 1a, 1b, 1c“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1181, 1181/6, 1181/7, 1181/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen der Stadt Vöhringen zu der bereits durchgeführten Vergrößerung der Garagen an der Grenze wird unter Zurückstellung von Bedenken angesichts des sehr hohen Versiegelungsgrades des Grundstücks erteilt, insbesondere nachdem in diesen Räumlichkeiten die Technik untergebracht ist.

Aus Sicht der Stadt Vöhringen sollten die Dächer der Garagen bzw. der Vergrößerung begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Neubau einer Garage; Bauort: „Illerzeller Straße 86“ in Vöhringen (Flur-Nr. 418/13 und 418/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange durchgreifend nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Bauvoranfrage für den Neubau eines Wohnhauses; Bauort: „Am Raumersberg 5a“ in Illerberg (Flur-Nr. 1518/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen kann sich aus allein städtebaulichen Gründen eine Bebauung des Gartengrundstücks mit einem Wohnhaus vorstellen, auch wenn dieses Gebäude komplett außerhalb des Baufensters zu liegen käme.

Voraussetzung für die Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens wäre aber, dass das Landratsamt Neu-Ulm in Absprache mit den Fachbehörden wie insbesondere den Forstbehörden zu der Ansicht gelangt, dass eine Bebauung an der vorgesehenen Stelle trotz der Nähe des Waldes vertretbar erscheint und eine Haftung auch der Stadt Vöhringen für Schäden jedweder Art ausgeschlossen wäre.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Einbau zweier Dachgauben und Neubau eines Anbaues an das bestehende Wohnhaus; Bauort: „Karpfenweg 15“ in Vöhringen (Flur-Nr. 450/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Bauvoranfrage für den Neubau eines Saunahauses im Garten mit Ruheraum und Freisitz; Bauort: „Ulmer Straße 31“ in Vöhringen (Flur-Nr. 275)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in Aussicht gestellt.

Aus Sicht der Stadt Vöhringen sollte das Dach des Saunahauses begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.9. Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen, Carport und Stellplätzen; Bauort: „Obere Hauptstraße 35“ in Illerberg (Flur-Nr. 108)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen das geplante Abbruch- und Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Auf dem Baugrundstück ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.10. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 43)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten mit dem Ziel, einen Gewässerrandstreifen entlang des Landgrabens mit einer Breite von beispielsweise 5 m zu erwerben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.11. Nutzungsänderung Spielarcaden zu einer Praxis für Physiotherapie; Bauort: „Bei der Brücklesmühle 4“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/8 und 472/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.12. Errichtung eines Lagerplatzes für Gerüste und Neubau einer Zaunanlage; Bauort: „St.-Florian-Straße 2“ in Illerberg (Flur-Nr. 1596)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.12

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.13. Errichtung von einem Werbepylon; Bauort: „Falkenstraße 32 und 34“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.13

Beschluss

“Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.14. Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Garage; Bauort: „Hochvogelstraße 18“ in Vöhringen (Flur-Nr. 958/100)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.14

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.15. Erweiterung der Bürofläche (ehemals genehmigter Bauabschnitt 2) und Einbau eines Rolltors im bestehenden Logistikzentrum; Bauort: „Werner-von-Siemens-Straße 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 620 u.a.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.15

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.16. 3. Bauvoranfrage für den Neubau einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss und Einliegerwohnung im Untergeschoss; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.16

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Neubau einer Leitstelle sowie den Neubau von Wohnungen wird verweigert, nachdem sich nach Ansicht der Stadt Vöhringen das Bauvorhaben unverändert insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die nähere Umgebung einfügt.
Die Stadt Vöhringen vertritt unverändert die Meinung, dass bei einer Umsetzung der Planung mit einer Beeinträchtigung des Ortsbildes gerechnet werden müsste.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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1.17. Abbruch des bestehenden Wohnhauses Haus-Nr. 31b und Neubau einer Doppelgarage sowie Abbruch und Neubau Anbau am bestehenden Wohnhaus Haus-Nr. 31 sowie dessen Umbau; Bauort: „Witzighauser Straße 31 und 31b“ in Illerberg (Flur-Nr. 75)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.17

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen erhebt gegen die vorgesehenen Abbruchmaßnahmen keine Einwände.
Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.18. Bauvoranfrage für einen Anbau an das bestehende Wohnhaus sowie Neubau einer Garage; Bauort: „Bei der Ölmühle 41“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.18

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben wird in 
Aussicht gestellt, nachdem, soweit ersichtlich, dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.19. Neubau eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen; Bauort: „Silcherstraße 8a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 146/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 1.19

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan mit Grünordnung "Wohngebiet Kranichstraße West"; Information über eine Grundstücksneuordnung im Wege der übertragenen Umlegung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.09.2021 ö Beschließend 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Vogl vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg und führt einleitend aus, dass die Stadtverwaltung zu dem durchaus anspruchsvollen Thema der Grundstücksneuordnung in Neubaugebieten einen Experten eingeladen habe, der nun das Instrumentarium der Umlegung erläutern werde.

Herr Vogl trägt sodann anhand einer Präsentation den Zweck eines Umlegungsverfahrens sowie die einzelnen Verfahrensschritte detailliert vor und beantwortet schließlich die aus dem Gremium gestellten Fragen.

Bürgermeister Neher bedankt sich bei Herrn Vogl und verweist darauf, dass anhand der Komplexität der Materie bei der kommenden Sitzung des Stadtrates Herr Vogl seinen Vortrag nochmals halten und ebenfalls zur Beantwortung von Fragen bereitstehen werde. Im Übrigen sei, so Bürgermeister Neher, seitens der Verwaltung vorgesehen, in der Oktobersitzung des Stadtrates über die Durchführung eines Umlegungsverfahrens für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ sowie über die Übertragung der grundsätzlich städtischen Kompetenzen an das ADBV Günzburg beraten und entscheiden zu lassen.

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3. Korrekte Ausleuchtung von Fußgängerüberwegen; Entscheidung über den Erhalt und die technische Ertüchtigung oder die Entfernung des Fußgängerüberweges „Zwischen den Bächen – Sportparkstraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 10.06.2021 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss des Stadtrates der Stadt Vöhringen zum oben genannten Fußgängerüberweg beschlossen, dass die Möglichkeiten zum verkehrssicheren Ausbau des genannten Fußgängerüberweges mit Fachbehörden zu prüfen und dann dem Ausschuss ggf. gebotene Maßnahmen vorzustellen sind.

Zu den nachstehend genannten Möglichkeiten, mit Ausnahme der Entfernung des FGÜ (Möglichkeit 1), ist vorab nochmals folgendes festzuhalten:

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung und den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen ist der in Frage stehende FGÜ wegen der nicht erfüllten Anforderungen „Anzahl an querenden Fußgängern“ und „Anzahl der die Straße befahrenden KfZ“ (sowie derzeit noch wegen nicht regelkonformer Beleuchtung) als nicht regelkonform anzusehen. 
Die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, die einzuhalten sind, werden in diesen Punkten nicht erfüllt.

Daneben liegt dieser FGÜ direkt an einer Grundstückszufahrt, was ebenfalls sehr kritisch zu sehen ist. 

Mit den Fachbehörden (LRA Neu-Ulm – telefonisch und PI Illertissen – vor Ort) wurde die Situation erörtert, diese teilen die oben dargestellte Rechtsauffassung der Verwaltung.


Möglichkeit 1:

Der Fußgängerüberweg wird aufgrund der geltenden Richtlinien für Fußgängerüberwege und aufgrund der in den bisherigen Sitzungsvorlagen zu diesem Punkt enthaltenen Punkte und der stattgefundenen Aussprachen in den betreffenden Sitzungen entfernt.

Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.


Möglichkeit 2:

Der FGÜ wird dort, wo er ist, belassen. Die Beleuchtung ist nach den Richtlinien für Fußgängerüberwege anzupassen.
Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.

(Anmerkung: Der FGÜ war in diesem Bereich bereits installiert, als die Grundstückszufahrt und das zugehörige Gebäude errichtet wurden.)

Möglichkeit 3:

Der bestehende Fußgängerüberweg wird wegen seiner Lage an einer Grundstückszufahrt fünf bis 10 Meter (je nach technischer Situation und Gegebenheit) nach Süden verschoben. Der technische Ausbau hat die oben genannten Richtlinien für FGÜ zu beachten. Ferner ist eine diesen Richtlinien entsprechende Beleuchtung anzubringen.

Die bestehende Tempo-30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.


Möglichkeit 4:

Der FGÜ wird weiter nach Süden, bis in den Bereich der Bachbrücke beim ehem. Tenniscenter verschoben. Der technische Ausbau hat die oben genannten Richtlinien für FGÜ zu beachten. Ferner ist eine diesen Richtlinien entsprechende Beleuchtung anzubringen.

Anmerkung: Diese Möglichkeit könnte sich zunächst empfehlen, da über die Brücke doch eine größere Anzahl von Menschen hier queren kann und der FGÜ läge nicht in einem Tempo-30-Bereich. 
Sie wird seitens der beteiligten PI Illertissen und der Verwaltung aufgrund einer Ortseinsichtnahme jedoch als sehr schlecht gesehen. Durch die Lage in der Kurve ist die geforderte, den Richtlinien entsprechende Sicht auf den FGÜ und auf die Warteflächen nicht gegeben. 

Die gute Einsichtbarkeit des Querungs- und Aufstellungsbereiches wird jedoch als unabdingbar angesehen.

Um Entscheidung wird gebeten.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher und Herr Vrkoslav gehen einleitend auf die geführten Gespräche mit Vertretern des Landratsamtes Neu-Ulm sowie der Polizei Illertissen ein, in deren Ergebnis die 4 dargestellten Varianten erarbeitet wurden.

Mangels ausreichender Einsehbarkeit könne die Variante 4 (Verlegung des FGÜ nach Süden bis zur Bachbrücke beim ehemaligen Tenniscenter gegenüber des Sportparks) wohl nicht weiterverfolgt werden, wobei auch die Varianten 1 – 3 kleinere rechtliche Schwächen hätten.

In der sich anschließenden kurzen Aussprache wird die Möglichkeit 3 favorisiert und zur Abstimmung gebracht.

Ergänzend wird die Stadtverwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung der Sportparkstraße auf 30 km/h nicht bereits deutlich weiter im Süden beginnen bzw. erst weiter im Süden enden könnte, um insbesondere eine Querung der Sportparkstraße im Bereich der Bachbrücke sicherer zu ermöglichen. Dabei sollte auch untersucht werden, durch welche Maßnahmen eine Beschilderung unterstützt werden könnte. 

Beschluss

„Der bestehende Fußgängerüberweg wird wegen seiner Lage an einer Grundstückszufahrt fünf bis 10 Meter (Je nach technischer Situation und Gegebenheit) nach Süden verschoben. Der technische Ausbau hat die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen zu beachten. Ferner ist eine diesen Richtlinien entsprechende Beleuchtung anzubringen.

Die bestehende Tempo 30-Regelung wird wegen der Zufahrt zum Sportpark und des damit verbundenen Verkehrs (insbesondere Radfahrer und Fußgänger) beibehalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Vertreter der SPD-Stadtratsfraktion haben einen Antrag gestellt, die Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße zwischen Vöhlin- und Frauenstraße zu erhöhen.

Hintergrund für diesen Antrag war u.a. auch der tragische Unfall, der sich an Ostern 2021 in diesem Straßenabschnitt unmittelbar an dem bestehenden Fußgängerüberweg ereignet hatte.

Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) gilt zudem folgender Grundsatz:

Wenn sich an einem FGÜ Unfälle mit Personenschaden ereignet haben, ist zu prüfen, welche ergänzenden Maßnahmen gegen die Unfallgefahren geeignet und erforderlich sind. Lassen sich bestehende Gefahren nicht ausreichend durch ergänzende Maßnahmen verringern, ist der FGÜ durch eine andere Querungshilfe zu ersetzen.

Im Ergebnis der Erörterung des Antrages aus der Stadtratsfraktion und in Vollzug des oben genannten Grundsatzes hat die Verwaltung nun die nachstehend dargestellten Möglichkeiten zur Verringerung der Geschwindigkeiten bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im erwähnten Abschnitt der Ulmer Straße geprüft.

Vorbemerkung:

In den KW 31 und 33 wurde in der Ulmer Straße im Bereich um den bestehenden FGÜ eine interne Verkehrszählung durchgeführt, um Daten über Querungen und Fahrzeugstärke zu erhalten.

Im kurz zusammengefassten Ergebnis ist festzuhalten, dass der bestehende FGÜ zwar eine gewisse „sammelnde Funktion“ hinsichtlich der Querungen hat, aber bei weitem nicht alle Fußgänger am FGÜ queren. Weiter kann festgehalten werden, dass zur stärksten Verkehrszeit (Freitag zwischen 16 und 17 Uhr) einmal 895 Fahrzeuge und 106 querende Fußgänger und andermals 815 Fahrzeuge und 111 querende Fußgänger auftraten.

Die für FGÜ geforderten Mindestzahlen an KfZ und querenden Fußgängern zur selben Stunde sind damit weit überschritten.

Die nachstehenden „Vorteile/Nachteile-Aufzählungen“ erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.



Variante 1 – Belassen der 30 km/h Regel und Aufpflasterung des FGÜ (Beispiel Ortsdurchfahrt Illertissen-Au)

Die Grundsätze, die zu den Richtlinien für die Anlage von FGÜ gelten, beinhalten u.a. auch folgendes:

Die Sicherheit von FGÜ kann durch ergänzende bauliche Maßnahmen … verbessert werden. Derartige Kombinationen empfehlen sich insbesondere, wenn vorrangig Kinder oder ältere oder behinderte Menschen beim Überqueren einer Straße geschützt werden müssen.


Vorteile:
  • Eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten scheint erreichbar – dies auch nachts, wenn weniger Verkehr ist.
  • Lt. LRA könnte diese Lösung rechtlich gerade noch vertretbar sein (wenngleich der FGÜ in einer Tempo 30 Zone liegt, was nach den Richtlinien für FGÜs zu vermeiden ist, da sie hier entbehrlich sind) – eine Verkehrszählung im August 2021 hat ergeben, dass die geforderten Querungs- und KfZ-Zahlen wie beim FGÜ gefordert, in einzelnen Stunden erreicht bzw. weit überschritten werden (vgl. oben).


Nachteile:
  • Diese Variante erscheint bedenklich (auch lt. LRA) wegen der sich entwickelnden Lärmbelästigung für die Anwohner – die Straße ist hier sehr stark befahren. Wegen der befürchteten Lärmbelästigungen (auch und vor allem nachts) sollte diese Variante vor deren Umsetzung von einem Fachbüro auch vor dem Hintergrund „Haftungsaussschluss für die Stadt“ geprüft werden.
  • Es würde sich um eine aufwändige Umbaumaßnahme handeln, da auch der Gehweg in einem recht umfangreichen Bereich angehoben werden müsste, Stichwort: entstehende Unebenheiten z.B. auch für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Rollatoren.
  • Es werden Probleme beim Winterdienst gesehen. 
  • Die Haltbarkeit der Aufpflasterung ist wegen des hohen Verkehrsaufkommens (bis zu 895 Kfz/Std.) als eher gering einzustufen.



Variante 2 – Reduzierung der Geschwindigkeit auf 20 km/h (verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Zeichen 274-1-20 = Zone 20) mit Entfernung des FGÜ

Vorteile:
  • Der ohnehin rechtlich fragwürdige bestehende FGÜ würde/müsste entfallen, da die übrigen Verkehrsteilnehmer in einem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich überall mit Fußgängern auf der Fahrbahn rechnen müssen.
  • Da keine sichtbare „Querungshilfe“ (wie z.B. ein Zebrastreifen) vorhanden wäre, würde auch die Aufmerksamkeit der querenden Fußgänger erhöht, was der Steigerung der Verkehrssicherheit sicher dienlich sein würde.
  • Nach einer Definition, die in Wikipedia gefunden wurde, ist der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich als Bindeglied zwischen Tempo-30-Zone und verkehrsberuhigtem Bereich insbesondere dazu geeignet, (…) Innenstadtbereiche hinsichtlich des Verkehrs flächig zu beruhigen. Durch die geringen Geschwindigkeiten verbessert sich die Verkehrssicherheit für Fußgänger. Im Allgemeinen erhöht sich die Aufenthaltsqualität der Verkehrsflächen für Fußgänger in dem Maße, in dem sich die Fahrgeschwindigkeit verringert. 

Nachteile:

  • Es besteht das rechtl. Problem, dass in diesem Bereich der Ulmer Straße wohl überwiegend Durchgangsverkehr herrscht, der überwiegende Verkehr in einem solchen Bereich sollte der Verkehr von und zu den Geschäften/Wohnungen sein – dieser ist hier jedoch auch relativ hoch anzusiedeln (zahlreiche Wohnungen und Geschäfte, die nur über die Ulmer Straße angefahren werden können – es ist keine rückwärtige Erschließung vorhanden).


Fazit: Diese Variante erscheint aus rechtlicher Sicht (auch lt. LRA) als die wohl am möglichsten erscheinende Lösung.
Die PI Illertissen favorisiert aus ihrer Sicht ebenfalls diese angedachte Lösung hinsichtlich Realisierbarkeit, rechtlicher und tatsächlicher Umsetzung sowie Verkehrssicherheit.


Anmerkung: Sollte diese Variante umgesetzt werden, sollte sich der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich sinnvollerweise von vor „Ulmer Straße 19“ also noch vor der Einmündung von Silcher- und Frauenstraße bis zum Minikreisel an der Vöhlinstraße erstrecken. 

Zu diesem Bereich sollte ein Teil der Silcher- und Frauenstraße, jeweils vor der Einmündung in die Ulmer Straße (auch um den Bereich Eisdiele-Bach wirksam einzubeziehen) mit in den Bereich aufgenommen werden, ebenso wie die Bahnhofstraße ab Einmündung der Baderstraße bis zur Einmündung in die Ulmer Straße.

Dadurch müsste auch der FGÜ in der Bahnhofstraße an der Einmündung in die Ulmer Straße entfallen.


Variante 3: – Bedarfsampel 

Grundsätzliches: „Die Regelung des Verkehrs durch Lichtzeichen setzt eine genaue Prüfung der örtlichen Gegebenheiten baulicher und verkehrlicher Art voraus und trägt auch nur dann zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs bei, wenn die Regelung unter Berücksichtigung der Einflüsse und Auswirkungen im Gesamtstraßennetz sachgerecht geplant wird. Die erforderlichen Untersuchungen müssen von Sachverständigen durchgeführt werden.“ (Zitat aus den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) Ausgabe 2015)

Vorteile:
  • Die wohl (allein) für im Ampelbereich querenden Fußgänger sicherste der aufgezeigten Varianten (s.u.).
  • Diese Lösung dürfte (unter Beachtung von „Grundsätzliches“ rechtlich gerade noch vertretbar sein, da bei einer Verkehrszählung im August 2021 Zahlen wie beim FGÜ gefordert, in einzelnen Stunden erreicht wurden (s.u.).


Nachteile:
  • Ein rechtl. Problem wird allerdings darin bestehen, dass die Ampel dann (wie beim FGÜ) in einer Tempo 30 Zone liegt, was sowohl für den FGÜ als auch die Ampel, die eine besondere Form des FGÜ darstellt, schwierig ist.
  • Die Gefahr des Rückstaus bei hohem Verkehrsaufkommen besteht – neben Rückstau bis zum Minikreisel auch in die andere Richtung bis zur Eisdiele, wo dann eine sehr unübersichtliche Situation für die dort zum Bach querenden Personen entstünde (Kreuzung) – neue Gefahrensituation.
  • Radfahrer könnten bei Rot über die Gehwege ausweichen – kein Hochbord – Gefahr für Fußgänger auf den Gehwegen – weitere neue Gefahrensituation.
  • Evtl. sehr lange Wartezeiten für ausparkende Autos und den ausfahrenden Anliegerverkehr – bis sich der Rückstau an der Ampel wieder aufgelöst hat, auch würde der zufahrende Anliegerverkehr deutlich beim (Links-)Abbiegen in die jeweilige Grundstückszufahrt behindert was beim Freiwerden zum schnellen Queren der Fahrbahn mit entspr. Geschwindigkeit auf dem Gehweg führen kann – noch eine mögliche neue Gefahrensituation.
  • Fußgänger würden wohl eher nicht an der Ampel queren, da Umwege in Kauf genommen werden müssten (wie beim bestehenden FGÜ), sie würden sich dann möglicherweise zwischen den an der Ampel wartenden Autos „durchzwängen“, was beim Anfahren der Kfz problematisch werden würde – weitere neue Gefahrensituation durch die in der Realität wohl nicht eintretende Sammelwirkung der Ampel.
  • Die geschilderten möglichen neuen Gefahrensituationen zusammengenommen lassen in diesem Bereich bei Installation einer Ampel eine gefährlichere Gesamtsituation als bisher erwarten.

Die PI Illertissen teilt ganz eindeutig die oben genannten Bedenken und spricht sich gegen die Ampellösung aus.



Variante 4: (nur der Vollständigkeit halber) – Verkehrsberuhigter Bereich

Da verkehrsberuhigte Bereiche per Definition Straßen mit überwiegender Aufenthaltsfunktion, Erschließungsfunktion und geringem KfZ-Verkehr sind, scheidet diese Variante hier schon aus, da die Ulmer Straße in diesem Bereich eine stark befahrene Straße mit relativ hohem Durchgangsverkehr (vgl. oben) ist.

Auch die bauliche Gestaltung mit den deutlich erkennbaren „unterschiedlichen und getrennten Verkehrsflächen“ für KfZ und Fußgänger spricht gegen die Legalität eines verkehrsberuhigten Bereiches in diesem Abschnitt.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher nimmt auf den Antrag der SPD-Fraktion zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße nach dem schrecklichen Unfall an Ostern diesen Jahres Bezug und berichtet, dass hierfür weder eine Geschwindigkeitsüberschreitung noch Alkohol oder Drogen die Ursache gewesen sei. Er bittet angesichts der Tragik des Geschehens um eine sachliche Diskussion dieser sehr komplizierten Angelegenheit.

In der sich entwickelnden längeren Aussprache wird deutlich, dass neben der Verwaltung auch die  Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses mit keiner der dargestellten Varianten wirklich zufrieden sind, nachdem aus rechtlicher Sicht die gewünschte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und ein Fußgängerüberweg wohl 1) nicht kombinierbar sind und dies jedenfalls von Teilen der Räte als sicherste Möglichkeit für alle Verkehrsteilnehmer angesehen würde.

Im Gremium besteht Einigkeit, dass in der Ulmer Straße ein sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht und dabei die Ulmer Straße auch erheblich durch Durchgangsverkehr belastet ist, der jedenfalls in Teilen auf die Ostumfahrung gehören würde. Es wird die Ansicht vertreten, dass es mit einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h eventuell gelingen könnte, dem einen oder anderen Autofahrer die Ulmer Straße zu verleiden. Auch dürfte dann ein Überqueren der Ulmer Straße in den vom Fußgängerweg relativ weit entfernten Bereichen wie insbesondere beim Eiscafe „Cortina“ sicherer möglich sein. Außerdem wäre es Radfahrern grundsätzlich möglich, in etwa die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu fahren, so dass die heute zu beobachtenden Überholmanöver mit teils überhöhter Geschwindigkeit wohl weitgehend entfallen würden.

Im Verlauf der weiteren Diskussion wird von Bürgermeister Neher die Frage gestellt, ob es nicht einen Versuch wert wäre, einen „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ (Zone 20) einzurichten und die auf 20 km/h reduzierte Höchstgeschwindigkeit verstärkt durch die Kommunale Verkehrsüberwachung kontrollieren zu lassen. Sollte der gewünschte Effekt nicht eintreten, könnte immer noch beispielsweise über eine (zusätzliche) Aufpflasterung nachgedacht werden oder auch die heutige Entscheidung revidiert werden.

Der Vorschlag wird zwar grundsätzlich positiv gesehen, von einigen Mitgliedern des Bau- und Verkehrsausschusses allerdings aber nur in Kombination mit der Beibehaltung des Fußgängerüberweges, weil ansonsten insbesondere für die Senioren eine Verschlechterung der Gesamtsituation befürchtet wird.

Bürgermeister Neher erwidert, dass in einem „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ (Zone 20) ein Fußgängerüberweg rechtlich wohl 1) nicht zulässig ist, weswegen er einen entsprechenden Beschluss der Rechtsaufsicht im Landratsamt Neu-Ulm zur Prüfung vorlegen würde.

Nachdem alle Gremiumsmitglieder nur eine Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit anstreben, welche den rechtlichen Vorgaben grundsätzlich entspricht, soll diese Ansinnen nicht weiter verfolgt werden.

Schließlich zeichnet sich ab, dass es wohl für einen „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ (Zone 20) gegebenenfalls mit Unterstützung der Geschwindigkeitsbeschränkung beispielsweise durch Schweller eine Mehrheit geben könnte, weswegen Bürgermeister Neher einen entsprechenden Beschlussvorschlag formuliert.


1): gestrichen lt. Genehmigung der Niederschrift in der Sitzung des Stadtrates vom 23.09.2021 – TOP 1.3

Beschluss

„Die Ulmer Straße wird im Bereich zwischen dem Minikreisel an der Vöhlinstraße sowie dem Kreuzungsbereich mit der Frauenstraße sowie der Silcherstraße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (Zone 20) ausgewiesen.

Der in diesem Bereich vorhandene Fußgängerüberweg wird entfernt.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mechanische Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit (z. B. Schwellen, Fahrbahnvertiefungen, sonstige Einbauten in die Fahrbahn usw.) in diesem Bereich zu prüfen.
Nach dieser Prüfung ist das Gremium entsprechend zu informieren.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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5. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; Uli-Wieland-Schule, Aula; Flachdachsanierungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Kunststofffolien-Flachdachabdichtung über der Aula der Uli-Wieland-Schule ist in der Zwischenzeit über 25 Jahre alt und hat das Lebensaltersende erreicht.
In der Zwischenzeit sind die Weichmacher aus der Folie entwichen und die Folie ist dadurch spröde geworden und es besteht dadurch die Gefahr, dass die Flachdachabdichtung, gerade bei extremen Wetterereignissen mit Hagel oder bei strengem Frost versagt.
Aus diesem Grund und zur Werterhaltung des Gebäudes ist es unumgänglich die Flachdachabdichtung zu erneuern.
Für die notwendigen Flachdacharbeiten hat die Stadtverwaltung einen Fachberater hinzugezogen, der die notwendigen Arbeiten in einem Leistungsverzeichnis zusammengefasst hat.
Mit Hilfe dieser Unterlagen hat die Stadtverwaltung eine beschränkte Ausschreibung nach VOB und über die e-Vergabe Plattform durchgeführt.
Sieben Fachfirmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission, am 20.07.2021, lagen drei Angebote vor.
Die geprüften und gewerteten Angebotssummen können dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Günstigste Bieterin ist demnach die Fa. Thomas Wollinsky aus Vöhringen.
Die Angebote liegen im Rahmen der Kostenschätzung.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Auftrag über die Erneuerung der Flachdachabdichtung über der Aula der Uli-Wieland-Schule an die günstigste Bieterin, die Fa. Thomas Wollinsky, Vöhringen zu vergeben.
Die Fa. Wollinsky ist der Stadtverwaltung als zuverlässige und kompetente Fachfirma bekannt.
Die Ausführung der Arbeiten ist im Herbst 2021 vorgesehen.

Empfehlung

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für die Ausführung der Flachdachsanierung bei der Uli-Wieland-Schule, Aula, wird an die Firma Wollinsky, Robert-Bosch-Str. 17, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.07.2021 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 76.500,-- € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21300.9451 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt folgende dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:

„Der Auftrag für die Ausführung der Flachdachsanierung bei der Uli-Wieland-Schule, Aula, wird an die Firma Wollinsky, Robert-Bosch-Str. 17, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.07.2021 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 76.500,-- € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21300.9451 zu entnehmen.“

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6. Sanierung der Kapelle im Kapellenweg in Illerzell; Vorstellung und Billigung des Vorhabens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Kapelle im Ortsteil Illerzell konnte im Jahr 2019 durch die Stadt Vöhringen von einem privaten Eigentümer erworben werden.
Unserem Kenntnisstand nach ist die Kapelle so ca. um das Jahr 1900 errichtet worden. 
Eine Renovierung fand dann wohl in den 1940er Jahren durch die Familie des Veräußerers statt.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Denkmalschutzbehörde wurde folgende Sanierungsvorgehensweise besprochen.
Da das Baujahr der Kapelle noch relativ jung ist, gibt es keine besonderen Anforderungen an die äußere Gestaltung. Es wurde aber empfohlen, sich am Bestand zu orientieren und diesen so wieder herzustellen.
Für die Sanierung des Innenraumes der Kapelle sollte nach Aussage des Denkmalamtes, ein Restaurator mit den Sanierungsarbeiten beauftragt werden.
Die Sanierungsarbeiten an der Außenfassade sowie des Daches soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Die farbliche Gestaltung würde sich am Bestand orientieren.
Die Restaurierungsarbeiten im Inneren werden im kommenden Jahr ausgeführt.
Dies wurde u. a. bei den Haushaltsberatungen 2021 so vereinbart.
Die Kosten für die Sanierung der Kapelle innen und außen belaufen sich auf ca. 50.000 €.

Empfehlung

Die Kapelle in Illerzell wird, wie in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.09.2021 vorgestellt, saniert.

Beschluss

„Die Kapelle in Illerzell wird, wie in der Sitzung des Bauausschusses vom 16.09.2021 vorgestellt, saniert.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet; Festlegung der Standorte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Mai 2021 einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf Förderung für die Errichtung von E-Ladesäulen für Elektroautos im Stadtgebiet gestellt.
Konkret geht es um 20 Normalladepunkte (3,7 kW bis 22,0 kW) und 4 Schnellladepunkte (ab 22,1 kW bis 50,0 kW). Da pro Ladesäule 2 Ladepunkte vorgesehen sind, handelt es sich insgesamt somit um 12 Ladeeinrichtungen.
Die Gesamtkosten für die Ladesäulen selbst sowie die jeweiligen Netzanschlüsse wurden auf ca. 164.000 € geschätzt.
Seitens der BAFA haben wir nun bereits erfreulicherweise die Förderzusage erhalten. Die Zuwendungen belaufen sich auf eine Höhe von 131.200,00 €. Die Eigenmittel der Stadt betragen somit lediglich 32.800,00 €.
Anforderungen an die Ladesäulen, wie beispielsweise die Erreichbarkeit oder Versorgung werden in der Sitzung näher erläutert.
Die Leistungen für die Beschaffung und den Betrieb der Anlagen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Teil der Ausschreibung muss auch der genaue Standort der Säule sein, um hier bereits die Netzanschlusskosten kalkulieren zu können.
Im Vorfeld wurde hierzu von Studenten der Hochschule Landshut im Rahmen einer Seminararbeit Untersuchungen zum Bedarf und jeweiligen Standort durchgeführt. Insgesamt wurden 34 Standorte näher betrachtet und auf Ihre Umsetzbarkeit hin überprüft.
Eine kurze Vorstellung der Arbeit erfolgt in der Sitzung.
Im Ergebnis wurden nun seitens der Stadtverwaltung einmal zehn Standorte für die Normalladepunkte sowie 2 Standorte für die Schnellladeeinrichtungen ermittelt.
Für die Normalladepunkte sind diese:
- Bahnhof Vöhringen
- Vöhringer See
- Parkplatz am Caritas Centrum
- Sportpark Vöhringen
- Parkplatz REWE
- Ulmer Straße
- Lindenstraße Vöhringen
- Brückle Illerzell
- Schule Illerberg
- Sportplatz Illerberg
Die beiden Schnellladepunkte sind am Rasthof an der Autobahn vorgesehen.
Weitere Anregungen zu Standorten können gerne in der Sitzung besprochen werden.

Empfehlung

Dem Vorhaben, im Stadtgebiet 20 Normalladepunkte und 4 Schnelladepunkte für Elektroautos zu schaffen wird zugestimmt. 
Folgende Standorte sind hierfür vorgesehen.
- Bahnhof Vöhringen
- Vöhringer See
- Parkplatz am Caritas Centrum
- Sportpark Vöhringen
- Parkplatz REWE
- Ulmer Straße
- Lindenstraße Vöhringen
- Brückle Illerzell
- Schule Illerberg
- Sportplatz Illerberg
- Autobahnraststätte Illerberg

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert einführend den Sachverhalt und nimmt dabei auch auf eine Seminararbeit von Studenten der Hochschule Landshut Bezug, welche eine Untersuchung zum örtlichen Bedarf an E-Ladesäulen und zu möglichen Standorten durchgeführt hatten. 

Bürgermeister Neher ergänzt, dass eigentlich vorgesehen war, die Studenten zur Vorstellung ihrer Arbeit einzuladen. Nachdem allerdings die FWG-Stadtratsfraktion noch im August einen entsprechenden Antrag gestellt hat und sich die Studenten noch in den Semesterferien befinden, habe er darauf verzichtet.

Er, so Bürgermeister Neher weiter, vertrete zwar die Ansicht, dass es wohl nicht originäre Aufgabe einer Kommune sei, E-Ladesäulen zu schaffen. Nachdem einerseits aber die Installierung von Normalladepunkten sowie von Schnellladeeinrichtungen mit bis zu 80 % gefördert werde, die Förderzusage bereits vorliege und andererseits es sich hier um ein gesamtgesellschaftliches Ziel handelt, plädiere er für eine Bereitstellung der erforderlichen Eigenmittel zur Schaffung auch einer diesbezüglichen Infrastruktur in Vöhringen. 

Wie und von wem die  E-Ladesäulen betrieben würden, sei noch offen.

Herr Kern regt an zu prüfen, ob nicht im Bereich des Digitalspielplatzes eine E-Ladesäule installiert werden kann.  

Beschluss

„Dem Vorhaben, im Stadtgebiet 20 Normalladepunkte und 4 Schnelladepunkte für Elektroautos zu schaffen wird zugestimmt. 
Folgende Standorte sind hierfür vorgesehen.
- Bahnhof Vöhringen
- Vöhringer See
- Parkplatz am Caritas Centrum
- Sportpark Vöhringen
- Parkplatz REWE
- Ulmer Straße
- Lindenstraße Vöhringen
- Brückle Illerzell
- Schule Illerberg
- Sportplatz Illerberg
- Autobahnraststätte Illerberg.“

Die Stadtverwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob insbesondere im Bereich des Digitalspielplatzes an der „Grünen Lunge“ (Parkplatz an der Iller) bzw. am Schützenheim ein Stromanschluss vorhanden ist, der dort die Schaffung eines weiteren Normalladepunktes ermöglichen würde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö 9
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9.1. Installation einer Schnellladestation; Antrag der FWG-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 16.09.2021 ö Beschließend 9.1

Sachverhalt

Die FWG-Stadtratsfraktion stellt folgenden Antrag (E-Mail vom 31.08.2021)

„Die Energiewende ist für den Klimaschutz unverzichtbar.
Mehr Klimaschutz heißt unter anderem, weniger Abhängigkeit von fossilen Energieträgern.
Auch die Mobilität wird künftig neu gedacht werden müssen.
Die Weiterentwicklung der Elektromobilität ist hierbei ein wichtiger und zentraler Baustein.
Durch eine gut vernetzte und enge Verbindung der Ladeinfrastruktur kann die Elektromobilität ein wichtiger Baustein der Energiewende werden.

Elektromobilität ist weltweit der Schlüssel für klimafreundliche Mobilität und Innovation. 
Der Betrieb von Elektrofahrzeugen erzeugt insbesondere in Verbindung mit regenerativ erzeugtem Strom deutlich weniger CO2.
Die Bundesregierung fördert auch aus diesem Grund die Entwicklung und den Hochlauf der Elektromobilität mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, das kontinuierlich erweitert und angepasst wird. 
Dazu gehört unter anderem der zeitnahe Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Vöhringen liegt unmittelbar an der A 7, des bundesdeutsch äußerst zentralen 
Nord-Süd-Abschnittes und längsten Autobahnabschnittes in der Bundesrepublik.
Leider findet sich an der Anschlussstelle Vöhringen im Gegensatz zu Illertissen und Nersingen noch keine Schnellladestation für Elektrofahrzeuge, was nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Vöhringen, sondern insbesondere von vielen Gästen an der dortigen OMV- Tankstelle an der Alten Ziegelei beklagt wird.

Es wird deshalb beantragt,

die Stadtverwaltung möge sich für die Installation einer solchen Schnellladestation an der Anschlussstelle 123 der A 7 am Autohof Vöhringen einsetzen und/oder gegebenenfalls selbst dort eine Schnellladestation einrichten,

um nicht zuletzt auch die Nutzung von Elektrofahrzeugen attraktiver zu machen.

Die Bundesregierung fördert auch diesen Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten.
An diesen Schnelladepunkten kann die Batterie eines Elektrofahrzeugs je nach Ausstattung in rund fünf bis 20 Minuten zu 80 Prozent geladen werden.“ 

Empfehlung

zur Kenntnisnahme

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Antrag der FWG-Stadtratsfraktion und dass alle Gremiumsmitglieder diesbezüglich an einem Strang ziehen. Im Übrigen verweist er auf Tagesordnungspunkt 7 der heutigen Sitzung.

Datenstand vom 22.10.2021 07:20 Uhr