Datum: 07.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Errichtung von zwei Fertiggaragen Typ Hochraum zur Unterstellung von Wohnmobilen; Bauort: „am Errachweg“ in Illerberg (Flur-Nr. 1397/2)
1.2 Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereinsräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Hier: Entfall Kellergeschoss; Bauort: „Adalbert-Stifter-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)
1.3 Neubau einer Lagerhalle im EG und Zwischengeschoss, Büroräume im 1. OG und einer Geschäftsführerwohnung; Bauort: „Carl-Benz-Straße 2b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 630/23)
1.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 99)
1.5 Abbruch und Neubau Wohnhaus; Bauort: „Waldseestraße 27“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)
1.6 Bauvoranfrage für den Neubau eines Ärztehauses mit Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 23/25“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)
1.7 Herstellen eines Lagerplatzes für Materialien des Garten- und Landschaftsbaus; Bauort: „Robert-Bosch-Straße 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 608/11)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung
4 Neue Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung; Vorberatung
5 Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Ausschreibung im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistaates Bayern 2) Festlegung des weiteren Vorgehens der Stadt Vöhringen; Vorberatung
6 Radverkehrskonzept der Stadt Vöhringen 1) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen 2) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen Vorberatung
7 Anlage einer Ausgleichsfläche für Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße West"; Gehölzpflanzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen; Auftragsvergabe
8 Straßenausbauprogramm 2022-2026 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung
9 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Dresdner Straße und Teilstück der Straße "Berliner Ring"; Widmung als Ortsstraße
10 Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Weißenhorner Straße in Illerberg im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms Bayern; Vorstellung der Planung; Vorberatung
11 Verschiedenes
12 Anträge und Anfragen
12.1 Gutachten zum Wert des Jugendhaus-Gebäudebestandes; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö 1
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1.1. Errichtung von zwei Fertiggaragen Typ Hochraum zur Unterstellung von Wohnmobilen; Bauort: „am Errachweg“ in Illerberg (Flur-Nr. 1397/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen regt an, das Dach der Fertiggaragen zu begrünen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Neubau einer Moschee mit Gebets-, Schulungs-, Vereinsräumen, einem Nebengebäude und einer Vorbeterwohnung sowie Errichtung von 33 Stellplätzen; Hier: Entfall Kellergeschoss; Bauort: „Adalbert-Stifter-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 733/10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen den geplanten Wegfall des Kellergeschosses, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Im übrigen wird auf den Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.09.2020 verwiesen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Neubau einer Lagerhalle im EG und Zwischengeschoss, Büroräume im 1. OG und einer Geschäftsführerwohnung; Bauort: „Carl-Benz-Straße 2b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 630/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden grundsätzlich keine Einwendungen erhoben.

Die Stadt Vöhringen regt an, die Flachdächer dauerhaft zu begrünen.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Vöhringen Nord“ samt Änderungen wird zugestimmt.

Der Bauwerber hat noch einen den Bebauungsplanvorgaben entsprechenden Freiflächengestaltungsplan vorzulegen sowie über eine schalltechnische Untersuchung nachzuweisen, dass er die im Bebauungsplan normierten Emissionskontingente einhält.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage; Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 99)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Im Rahmen der Vorstellung des Baugesuchs wird auf die vor kurzem aus technischen Gründen zu beobachtende Überschwemmung im Umfeld des Baugrundstücks hingewiesen, welches auch dem Bauantragsteller bekannt ist, weswegen das Gelände vor Bebauung um ca. 60 cm angehoben werden soll. 

Ein Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses äußert sich sehr kritisch zu dem vorgesehenen Standort der Gebäude und favorisiert eine Verschiebung derselben nach Osten, damit im Hochwasserfall der Abfluss des Landgrabens nicht eingeengt wird.

Bürgermeister Neher erklärt, dass dem Vorhaben keine städtebaulichen Gründe entgegenstehen und die Erschließung funktioniert, weswegen die Verwaltung die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für möglich erachtet.

Aufgrund der diskutierten potentiellen Hochwasserthematik wird die Verwaltung allerdings in ihrer Stellungnahme auf die besondere Lage des Grundstücks am Landgraben hinweisen, damit das Landratsamt Neu-Ulm gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt die Problematik bewerten und abarbeiten kann.

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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1.5. Abbruch und Neubau Wohnhaus; Bauort: „Waldseestraße 27“ in Illerzell (Flur-Nr. 189/22)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Bauvoranfrage für den Neubau eines Ärztehauses mit Tiefgarage; Bauort: „Memminger Straße 23/25“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.6

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt im Anschluss an die Vorstellung des Vorhabens aus, dass die Stadt Vöhringen den Neubau eines Ärztehauses an der Memminger Straße sehr befürwortet und mit dem Bauherrn in engem Kontakt stehe. Der erforderliche Bau der Verdistraße sei auch bereits Thema im Stadtrat gewesen. Noch sei allerdings ein Bau der Verdistraße insbesondere mangels der erforderlichen Grundstücksflächen nicht möglich, weswegen dem Bauvorhaben derzeit leider das städtebauliche Einvernehmen nicht erteilt werden könne.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Ärztehauses an der Memminger Straße wird grundsätzlich in Aussicht gestellt, kann jedoch derzeit mangels tatsächlicher und rechtlich gesicherter Erschließung nicht erteilt werden.

Die Bauvoranfrage stellt keine Befreiungsanträge vom einschlägigen Bebauungsplan „Mozartstraße – B 19“.

Entgegen dem genannten Bebauungsplan, der lediglich zwei bis drei Vollgeschosse vorsieht, kann sich die Stadt Vöhringen bei entsprechender Begründung und Gestaltung eventuell eine Bebauung mit bis zu vier Vollgeschossen vorstellen.
Eine Bebauung allerdings mit fünf Vollgeschossen, wie dies die Bauvoranfrage schematisch darstellt, erscheint nicht vertretbar, weil damit die Grundzüge der Planung tangiert sein könnten und die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar wäre sowie mit nachbarlichen Belangen kollidieren würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Herstellen eines Lagerplatzes für Materialien des Garten- und Landschaftsbaus; Bauort: „Robert-Bosch-Straße 19“ in Vöhringen (Flur-Nr. 608/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügen sich die nun in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2021 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 22. Juli 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. August 2021 bis 22. September 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 32 vom 11. August 2021 hingewiesen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 17. August 2021 im Zeitraum bis 22. September 2021 durchgeführt.  

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 22. Juli 2021 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nur Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planung. Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" kann damit der Feststellungsbeschluss gefasst werden. 

Für den Feststellungsbeschluss liegt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach (Anlage 2/3), vor. 

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes kann dem Landratsamt Neu-Ulm nach erfolgter Beschlussfassung zur Genehmigung vorgelegt werden.



Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 29.09.2021 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021 
Anlage 3  - Begründung, Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021 

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, fest. Dem Bauleitplan ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie zu dem nachfolgenden Punkt Frau Reiser vom Ingenieurbüro Kling-Consult, welche sodann sowohl die zur Flächennutzungsplanänderung als auch zur Bebauungsplanaufstellung eingegangenen Stellungnahmen samt der jeweiligen Abwägungsvorschläge vorträgt. 

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, fest. Dem Bauleitplan ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2021 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 22. Juli 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. August 2021 bis 22. September 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 32 vom 11. August 2021 hingewiesen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 17. August 2021 im Zeitraum bis 22. September 2021 durchgeführt.  

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 22. Juli 2021 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nur Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planung. Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ kann damit der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach (Anlage 2/3) vor. 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Rechtswirksamkeit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft. 




Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021 mit Anlagen
       1)         Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 01.10.2021
2) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 28.09.2021

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Neue Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Eine Vorstellung erfolgt in der Sitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 07.10.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zunächst Herrn Haag vom Büro Wick + Partner, bevor dieser dann anhand einer Powerpointpräsentation die mit der Verwaltung weiterentwickelte Planung vorstellt.
Herr Söhner ergänzt die Vorstellung noch durch Informationen, die das Stadtbauamt jüngst bei einem Gespräch beim Staatlichen Bauamt Krumbach insbesondere zu der möglichen Situierung der notwendigen Tiefgaragenzufahrt eingeholt hat. 

In der sich anschließenden Diskussion spricht sich ein Gremiumsmitglied explizit gegen die vorgesehene Schaffung von großen Wohnbauflächen im Bereich der Neuen Rathausmitte aus, nachdem im gesamten Stadtgebiet erheblicher Wohnungsbau stattfindet und der Bereich der Neuen Rathausmitte seines Erachtens insbesondere der Erholung, der Kultur und der Gastronomie vorbehalten bleiben sollte.  

Ein Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses kann der Planung zwar durchaus etwas Positives abgewinnen, lehnt diese allerdings letztendlich ab, nachdem diese den Fortbestand des Jugendhauses nicht vorsieht, was aus seiner Sicht aber nicht nur aus ökologischen Gesichtspunkten geboten wäre. 

Im Übrigen scheint es Konsens zu sein, dass die Planung immer besser werde und damit eine geeignete Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sein kann.

Jedenfalls überwiegend würde es begrüßt, wenn die zu schaffenden Wohnungen auch seniorengerecht wären, damit auch diesem Personenkreis die Neue Rathausmitte eine neue Heimat werden könnte.

Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Fragen zu einer künftigen Nutzung der Gebäulichkeiten der Neuen Rathausmitte und führt dazu aus, dass die Nutzung seines Erachtens noch gar nicht bekannt sein kann, nachdem der Investor bis heute nicht weiß, welche Geschossflächen er wann anbieten kann, weswegen er bislang auch weder ein konkretes Konzept erstellen noch potentielle Nutzer belastbar ansprechen kann.

Abschließend bemerkt Bürgermeister Neher, dass eine vorberatende Beschlussfassung nicht geboten sei. Vielmehr soll zunächst Raum für fraktionsinterne Gespräche gegeben werden, bevor dann Herr Haag in der Sitzung des Stadtrates am 28.10.2021 die aktuelle Planung nochmals vorstellen wird.

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5. Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Ausschreibung im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistaates Bayern 2) Festlegung des weiteren Vorgehens der Stadt Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 20.05.2021 hatte der Stadtrat der Stadt Vöhringen u.a. folgenden – auszugsweise wiedergegebenen – Beschluss gefasst:
„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.
Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.
Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.
Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke dienen.“


Die Ausschreibung der betroffenen vier Erschließungsgebiete ist mittlerweile erfolgt und abgeschlossen.

Es nahm ein Bieter am Ausschreibungsverfahren teil; dies war die Telekom Deutschland GmbH.
Nach dem Angebot dieses Bieters entstehen Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 444.229,-- € was einer relevanten Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt

414.298,-- €
entspricht.

Damit ist die per Ausschreibung und Beschluss (s. oben) für eine zwingende Vergabe bestehende Grenze von 400.000,-- € überschritten.

Die Stadt ist also nicht gebunden, den Auftrag zu vergeben.

Der Verwaltung stellt sich somit im Grundsatz folgende Frage:

Die jeweiligen zu verbessernden Anschlüsse (Glasfaser bis ins Haus) belaufen sich in den vier Erschließungsgebieten zusammen auf 57.

Pro Anschluss ist ein Zuschuss seitens des Freistaates in Höhe von 2.500 € zu erwarten. Dies bedeutet, dass bei einer Wirtschaftlichkeitslücke von 414.298 € der städtische Eigenanteil 271.798 € beträgt. Dies entspricht einem Fördersatz von 34,40% bzw. einem Eigenanteil von 65,60%

Soll vor diesem Hintergrund nun von der ausdrücklich beschlossenen Möglichkeit, den Auftrag nicht zu vergeben, Gebrauch gemacht werden ?

Die Verwaltung möchte als Entscheidungshilfe noch folgende Aspekte bzw. Verfahrensmöglichkeiten anführen:

  1. Die Stadt Vöhringen stoppt das derzeit laufende Verfahren und vergibt den Auftrag nicht an die Telekom Deutschland GmbH. Wir könnten dann in das derzeit aufgelegte Bundesverfahren, das in Kofinanzierung mit dem Freistaat Bayern durchgeführt werden kann, einsteigen. Die Fördersummen sind bei dieser Möglichkeit 50% Bundesmittel und 30% Mittel „Kofinanzierung Freistaat“. Dies entspricht einer festen Zuschusssumme von insgesamt 80%. Diese Möglichkeit besteht seit August 2021.
Allerdings ist hier ein sehr (zeit-)aufwändiges Verfahren abzuarbeiten, welches bis zu 48 Monate dauern kann. In diesem komplexen Verfahren müsste zweimal eine Förderzusage beantragt werden, was wohl mit heute nicht überschaubaren Bearbeitungszeiten zusammenhängen würde.
Außerdem setzen Telekommunikationsunternehmen in diesem Verfahren wohl automatisch um rund 20 % höhere Kosten an, da auch für diese Unternehmen wegen der langen Verfahrenszeiten die Kosten schwieriger zu kalkulieren sind.

  1. Die Stadt Vöhringen beauftragt im laufenden Verfahren die Telekom Deutschland GmbH, setzt somit das begonnene Verfahren fort und bringt es mit dem Anschluss der 57 Anwesen zu Ende.
Diese Alternative erscheint der Verwaltung als dann doch zu teuer – siehe oben.

  1. Die Stadt Vöhringen beendet endgültig das Verfahren. Es sei an dieser Stelle nochmals auf die Ausführungen und geäußerten Bedenken der zuständigen Gremien in den Mai-Sitzungen verwiesen, wonach eine so hohe Investition (man sehe bitte nicht nur den Eigenanteil der Stadt sondern die gesamte Höhe an eingesetzten Steuermitteln) für lediglich 57 Grundstücke, die momentan doch ausreichend versorgt erscheinen, hinterfragt werden sollte.

  1. Die Stadt Vöhringen lässt derzeit das laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe vorerst noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen. Die Telekom Deutschland GmbH müsste um Fristverlängerung für die Auftragsvergabe gebeten werden, was jedoch ohne Probleme möglich wäre.

Hintergrund dieses Vorschlags ist die Möglichkeit, dass sich bis Anfang Dezember weitere ggf. bessere Fördermöglichkeiten, bei denen zumindest unser Eigenanteil geringer wäre, auftun könnten.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.
Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Radverkehrskonzept der Stadt Vöhringen 1) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen 2) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hatte der Stadtrat der Stadt Vöhringen das Radverkehrskonzept der Stadt hinsichtlich des vorgelegten Streckenplanes gebilligt und auf eine möglichst zügige Umsetzung Wert gelegt.
Gegenstand dieses Beschlusses war auch, dass die Verwaltung künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogrammes ein integriertes Radnetzausbauprogramm vorlegt.


1.) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen – Stichpunkte

  • Radweg Adalbert-Stifter-Straße – diese Baumaßnahme zwischen der Straße „Am Langen Bach“ und der Rudolf-Diesel-Straße ist abgeschlossen

  • Verbindung Siedlerstraße – Weidachgasse;– als Teilstück der Radstreckenverbindung zwischen Illerzell und Illerrieden wurde hier der bestehende Geh- und Radweg über eine mittlerweile rot markierte Furt mit der Weidachgasse verbunden – in naher Zukunft soll im Bereich der engen Kurve noch eine Erhöhung des Geländers stattfinden um eine verbesserte Absturzsicherung zum Kanal hin zu erhalten.

  • Weidachgasse als Fahrradzone – die Weidachgasse wurde mit kleinen Teilstücken von anderen Straßen als Fahrradzone (Anlieger frei) ausgewiesen, was in diesem Bereich dem Radverkehr eine gewisse Bevorrechtigung einräumt.

  • Der ehem. Fußgängerüberweg am Illertal-Gymnasium Illerzell wurde mittlerweile zur roten Radlerfurt umgestaltet – die nunmehr angebrachte Vorfahrtsbeschilderung „zugunsten“ der Radfahrer in diesem Bereich soll für noch mehr Sicherheit für den Radverkehr sorgen.

  • Im September 2021 fand ein ausführliches Gespräch mit ext. Fachleuten (LRA und ADFC) zum Thema Radkonzept der Stadt Vöhringen statt, bei dem diese Fachleute erklärten, uns auch künftig bei der Umsetzung unseres Konzepts unterstützen zu wollen.

  • Derzeit finden umfangreiche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Bahn statt, die ein geplantes Radparkhaus am Bahnhof (bike an ride) zum Gegenstand haben. Konkret ist an die Anmietung oder den Erwerb des derzeit leerstehenden Bahngebäudes nördlich des ehem. Bahnübergangs gedacht.

  • Ob in diesem Jahr noch eine Befahrung des gesamten Radverkehrsnetzes stattfinden kann, ist termin- und wetterabhängig. Es wird jedoch angestrebt, zumindest noch eine Teilbefahrung für eine weitere Bestandsaufnahme durchzuführen.


2.) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen

Verkehrsrechtliche Maßnahmen:

  • Die Straße „Am Bahndamm“ könnte als sog. Fahrradstraße ausgewiesen werden. Da diese Straße keine Verkehrs-Sammelfunktion hat und zudem nur einseitig bebaut ist, könnte hier der Radverkehr so stark werden, dass eine Fahrradstraße auch rechtlich in Ordnung gehen könnte. Allerdings wäre hier ein relativ hoher Aufwand hinsichtlich Beschilderung erforderlich, da diese Straße zahlreiche Einmündungen aufweist, die alle entsprechend zu beschildern wären.

  • Da die Richard-Wagner-Straße zwischen Beethovenstraße und Rue-de-Vizille in unserem Radverkehrskonzept enthalten ist, soll auf die auch aus der Bürgerschaft heraus beantragte Bedarfsampel über die Rue-de-Vizille zur Alten Poliere hin, hingearbeitet werden. Die Stadt wird den Antrag auf Einrichtung einer solchen Ampel beim Landkreis unterstützen auch weil mit Umsetzung unseres Radkonzepts eine deutliche Erhöhung der Querungen in diesem Bereich zu erwarten ist.

  • Der vorhandene Gehweg an der Ulmer Straße zwischen Einmündung „Schützenstraße/Hirschstraße“ und Friedhof Nord könnte als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert werden. Dieser gem. Geh- und Radweg wäre dann für die Radler in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Da die Breite des vorhandenen Gehweges zumeist mind. 2,5m beträgt, ist die Einrichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges wohl auch rechtlich möglich.


Technische Maßnahmen:

  • Der Verbindungsweg zwischen Bahnhofstraße und „Am Bahndamm/Haydnstraße“ soll für Radler tauglicher gestaltet werden, ob hier eine sog. Spritzdecke oder ein Pflasterbelag aufgebracht wird, ist noch wegen techn. Details (z.B. Entwässerung) nicht abschließend geklärt.

  • Die im Radkonzept als Alternativstrecke „Innenstadt/Schulen – zum Sportpark“ enthaltene Verlängerung der Bellenberger Straße nach Süden hin bis zum verlängerten Schleifweg soll für Radler tauglicher gestaltet werden. Hier böte sich das Aufbringen einer sog. Spritzdecke an.

  • Einbau einer (zunächst provisorischen) Querungshilfe in die Memminger Straße im Bereich der Anwesen Memminger Straße 64 bzw. 77 für die Radler, die aus Richtung Süden kommend in die Vöhringer Innenstadt oder zum Bahnhof wollen. Der Einbau sollte zunächst provisorisch sein, da die Memminger Straße auf absehbare Zeit insgesamt überplant und umgestaltet werden soll.

  • Derzeit finden Gespräche der Verwaltung statt, die eine weitere sichere Ost-West-Radwegeverbindung innerhalb Vöhringens entlang des Wieland-Gleises zum Inhalt haben. Ziel wäre eine Radwegeverbindung zwischen Schützenstraße und zumindest „Am Langen Bach“ als Teil einer weiteren sicheren Radlerverbindung zum/vom Bahnhof. Diese Verbindung ist zwar derzeit noch nicht im Radverkehrskonzept enthalten, könnte aber bei sich abzeichnender Realisierbarkeit kurzfristig mit aufgenommen werden.

  • Es sollen für E-Bikes Ladestationen errichtet werden. Auf Anraten des ADFC empfehlen sich diese dort, wo vor allem überörtlicher Radverkehr besteht oder zu erwarten ist. An Bahnhöfen seien diese eher nicht sinnvoll, da die Anfahrtswege zu Bahnhöfen eher kurz seien (einheimische Radler) und die Räder zuhause aufgeladen werden würden. Nach Ansicht der Verwaltung empfehlen sich derzeit folgende Standorte: Kulturzentrum WEH (Biergarten Colosseum – zentrale Lage – Restaurantbesucher auch von weiter weg), Digitaler Naturspielplatz an der Grünen Lunge (direkte Lage am Iller-Radwanderweg) und Gaststätte „Zum Brückle“ Illerzell (Nähe zum Iller-Radwanderweg).

  • Anregen der Maßnahme „Grüne Meile“ bei den örtlichen Schulen; Begleitung und Förderung der Maßnahme durch Auslobung von (Geld-)Preisen. Bei der Aktion „Grüne Meile“ können von Schulkindern Wegstrecken, die sie klimaneutral (zu Fuß, mit dem Rad oder vergleichbar) zurückgelegt haben, angesammelt werden. Nach einer gewissen Zeit (z.B. Schulhalbjahr) könnte „abgerechnet“ werden und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die meisten Meilen „gesammelt“ haben, bekommen einen Preis.

  • Erwerb einer sog. „Pump-Trail-Anlage“. Ziel dieser Maßnahme wäre, vor allem für junge und ganz junge Menschen das Radfahren an sich interessant zu machen. Durch die Benutzung dieser Art Anlage könnte der Spaß am Radeln geweckt bzw. gefördert werden, was sicherlich auch beim Älterwerden dieser Kinder bzw. Jugendlichen einen positiven Effekt zugunsten des Radelns haben würde.
Beim Erwerb einer solchen Anlage sollte nach Auffassung der Verwaltung auf eine mobile Ausführung der Anlage geachtet werden, da sie dann zu verschiedenen Anlässen auch an verschiedenen Orten eingesetzt werden könnte.
Die Kosten für eine solche Anlage beliefen sich je nach Ausführung und Größe auf 20.000,- € bis 50.000,- €.
Die Verwaltung würde nicht die günstigste Variante empfehlen, da längere und interessantere Strecken sicherlich einen länger anhaltenden Spaßeffekt bei Kindern hätten.

Beispielbild:

Empfehlung

Um Erörterung wird gebeten, das Erörterungsergebnis wird in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Herr Vrkoslav und Herr Söhner stellen einleitend die sich aus der Sitzungsvorlage vom 30.09.2021 ergebenden Vorschläge für im Jahr 2022 geplante Maßnahmen vor.

In der sich anschließenden Aussprache wird deutlich, dass die seitens der Verwaltung vorgesehenen Maßnahmen für das Jahr 2022 einhellig begrüßt werden.

Eine vertiefte Zusammenarbeit insbesondere mit dem ADFC würde positiv gesehen werden, nachdem dieser über umfangreiches Fachwissen rund um das Fahrradfahren verfügt.

Bürgermeister Neher bedankt sich abschließend für das Lob an die Verwaltung und sichert zu, in den Haushaltsentwurf 2022 die für eine Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen erforderlichen Mittel einzustellen.  

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7. Anlage einer Ausgleichsfläche für Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße West"; Gehölzpflanzungen auf dem Grundstück Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen ist verpflichtet im Zuge von Bebauungsplänen naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen anzulegen. 
Für den Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ umfasst der erforderliche Ausgleichsbedarf ca. 16.118 m². Unter anderem soll der Ausgleich auf einer Fläche der Stadt Vöhringen im Stadtgebiet Weißenhorn, Gemarkung Grafertshofen, erbracht werden. Das Grundstück Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen liegt etwa 4 km östlich von Vöhringen.
Die geplante naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche (9.535 m²) umfasst die westliche Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen. Die östliche Teilfläche wird im gleichen Zuge ebenfalls ökologisch aufgewertet und ins Ökokonto (2.689 m²) aufgenommen. Die gesamte Grundstücksfläche beträgt 12.224 m².
Im Norden wird das Grundstück durch einen wasserführenden Graben (Eschachgraben) und im Süden von einem Wald begrenzt. Das Grundstück wird derzeit intensiv als Grünland be­wirtschaftet.
Als Ausgleich für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan soll der Graben an seiner Südseite aufgeweitet und ein flaches Ufer und ephemer Kleingewässer hergestellt werden. Der Uferbereich soll relativ dicht mit Gehölzen bepflanzt werden (hierfür ist die Auftragsvergabe). Des Weiteren soll ein Teil der Fläche aufgeforstet bzw. mit einem Hochstaudensaum angesät werden.
Für die Gehölzpflanzung und deren Fertigstellungspflege (1 Jahr) und Entwicklungspflege (2 Jahre) wurden seitens der Stadtverwaltung Vöhringen sechs Fachfirmen zur Angebotsabgabe angeschrieben. Drei Firmen gaben fristgerecht ein Angebot ab. 
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden. 
Der Auftrag für die Pflanzung und anschließende Pflege soll an den günstigsten Bieter, die Firma Grün Team, 88436 Eberhardzell, vergeben werden. 
Die Firma Grün Team hat bereits in der Vergangenheit für die Stadt Vöhringen u.a. zwei Ausgleichsflächen auf der Gemarkung Emershofen angelegt. Die Fachfirma ist der Stadtverwaltung Vöhringen als zuverlässiger und kompetenter Auftragnehmer bekannt.
Die Auftragssumme beträgt brutto rund 51.500 Euro inkl. 19 % Mw.St.
Die Mittel sind von der Haushaltsstellen 36010.9505 zu verwenden. Für das aktuelle Haushaltsjahr sind auf dieser Haushaltsstelle noch rund 24.000 € verfügbar. Bei Auftragsvergabe wird die Haushaltstelle in diesem Jahr um 5.000 € überzogen. Für die kommenden Jahre sind die notwendigen Kosten für die Fertig- und Entwicklungspflege vorzusehen.

Empfehlung

Der Auftrag zur Durchführung der Gehölzpflanzungen auf der Ausgleichsfläche Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen wird an die Firma Grün Team, 88436 Eberhardzell, auf Basis des Angebotes vom 22. September 2021 erteilt.

Die Brutto-Auftragssumme beträgt 51.422,15 Euro.

Beschluss

„Der Auftrag zur Durchführung der Gehölzpflanzungen auf der Ausgleichsfläche Fl.Nr. 242, Gemarkung Grafertshofen wird an die Firma Grün Team, 88436 Eberhardzell, auf Basis des Angebotes vom 22. September 2021 erteilt.

Die Brutto-Auftragssumme beträgt 51.422,15 Euro.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Straßenausbauprogramm 2022-2026 ff; Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 8
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2023-2026 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2022 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000,-- €

7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2023-2026 folgende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


Im Jahr 2023

- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2025

- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz



Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße  
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Empfehlung

Im Jahr 2022 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000 €
       
7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Im Jahr 2023 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2025
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz

Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2022 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die aus Sicht der Stadtverwaltung wesentlichen Straßenbaumaßnahmen für die kommenden Jahre vor.

Seitens zweier Stadträte wird angeregt eventuell die Heustraße vorzuziehen, nachdem es sich hier um eine Gefahrenstelle handelt und erst jüngst wieder ein Unfall zu beklagen war. Auch dass die Ulmer Straße seitens der Verwaltung erst in den Jahren 2026 ff vorgesehen ist, wird insbesondere von einem Gremiumsmitglied sehr bedauert und hinterfragt.

Im Ergebnis einer kurzen Aussprache stellt Bürgermeister Neher ein Vorziehen der Heustraße sowie der Ulmer Straße in den Raum. 

Beschluss

„Im Jahr 2022 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000 €
       
7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Heustraße 2024 und die Ulmer Straße 2025 vorgesehen werden. 
Das Straßenausbauprogramm hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Im Jahr 2023 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      

Im Jahr 2025
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2022 hinterlegt.


Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Dresdner Straße und Teilstück der Straße "Berliner Ring"; Widmung als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Die Herstellung der Dresdner Straße sowie des gegenständlichen Teilabschnittes des Berliner Rings wurde zwischenzeitlich vom Erschließungsträger vorgenommen.
Bis auf den Feinbelag sind die Straßenbauarbeiten abgeschlossen.

Mittlerweile sind mehrere Wohngebäude errichtet und fertiggestellt worden.
Eine Widmung als Ortsstraße ist damit geboten, um den beiden Straßenteilstücken die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben. 

Die Stadt Vöhringen ist bereits seit 2019 Eigentümerin der Straßenfläche.

Empfehlung

1.        Das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ (Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 894/41 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 511 der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine

2.        Die Dresdner Straße in Vöhringen (Flur-Nr. 509/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Süden und endend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Norden, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 243 m. Die Straße ist ausgebaut. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine

Beschluss

„1.        Das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ (Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 894/41 der Gemarkung Vöhringen und endend an der Südgrenze des Grundstückes Flur-Nr. 511 der Gemarkung Thal, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 90 m. Die Straße ist ausgebaut.
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 
Widmungsbeschränkungen: keine

2.        Die Dresdner Straße in Vöhringen (Flur-Nr. 509/5 der Gemarkung Thal), beginnend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Süden und endend an der Einmündung in das Straßenteilstück der Straße „Berliner Ring“ Flur-Nr. 510/5 der Gemarkung Thal im Norden, wird als Ortsstraße gewidmet. 
       Die Straße hat eine Länge von 243 m. Die Straße ist ausgebaut. 
       Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen.
Widmungsbeschränkungen: keine“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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10. Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Weißenhorner Straße in Illerberg im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms Bayern; Vorstellung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 10
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist die letzten Jahre in unserer Region stetig größer geworden.

Steigende Grundstücks- und Baupreise lassen die Mietpreise kontinuierlich wachsen.

Die Stadt Vöhringen sieht es u. a. als Aufgabe, Wohnraum zu schaffen und zu bezahlbaren Konditionen ihren Bürgern anbieten zu können.

Im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms soll deshalb ein Mehrfamilienhaus an der Weißenhorner Straße 21 in Illerberg entstehen. Geplant ist ein Wohnhaus mit sechs Wohnungen.

Die Wohnungsgrößen selber werden vom Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm vorgegeben.

Wie schon beim Wohnbauprojekt „Schützstraße 12“ kann die Stadt Vöhringen hier mit einer Förderung seitens der Regierung von Schwaben in Höhe von 30 % der Bau- und Nebenkosten rechnen.

Das Gebäude soll sich der Umgebungsbebauung gut einfügen und ist deshalb mit zwei Vollgeschossen und einem etwas steileren Satteldach geplant.

Gemäß der Vorgabe des Kommunalen Förderungsprogramms werden die beiden Einheiten im Erdgeschoss als barrierefreie Wohnungen ausgeführt. Auf einen Aufzug wird aufgrund der geringeren Wohnungsanzahl verzichtet.

Um die Baukosten möglichst gering zu halten, wird das Gebäude ohne Keller ausgeführt. Abstellräume und Fahrradgaragen werden oberirdisch in einem Holzbau untergebracht. 

Ein Baubeginn könnte im September 2022 erfolgen.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erklärt zunächst einleitend, dass in dem bestehenden Gebäude an der Weißenhorner Straße nicht mehr gewohnt werden kann, weswegen seitens der Stadtverwaltung angedacht sei, an dieser Stelle ein städtisches Mehrfamilienhaus zu errichten. Das gegenständliche Grundstück stehe im Eigentum einer Stiftung, so Bürgermeister Neher weiter, und müsse im Wert erhalten werden. Angedacht sei, das Grundstück im Wege eines zu bestellenden Erbbaurechtes zu nutzen. Dies hätte sowohl für die Stadt Vöhringen als auch für die Stiftung Vorteile. So müsste die Stadt Vöhringen keinen Grunderwerb tätigen und die Stiftung hätte durch den von der Stadt Vöhringen zu leistenden Erbbauzins laufende Einnahmen, welche dann dem Stiftungszweck zugeführt werden könnten. 

Herr Söhner stellt die Planungsüberlegungen für ein Sechsfamilienhaus vor, welche grundsätzlich positiv aufgenommen werden.

Von einem Gremiumsmitglied wird angeregt zu prüfen, ob die Stadt Vöhringen hier über die ökologisch zu bevorzugende Holzbauweise ein Vorzeigeobjekt schaffen könnte.

Bürgermeister Neher schließt das Thema ab mit dem Verweis, dass die Stadtverwaltung in die aufgezeigte Richtung weiterarbeiten werde.

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö 11

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

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12. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö 12
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12.1. Gutachten zum Wert des Jugendhaus-Gebäudebestandes; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Beschließend 12.1

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN stellt nachstehenden Antrag:



An den                                                                                                                                            
Stadtrat der Stadt Vöhringen                                                                                         
z.Hd. Herr Bürgermeister Michael Neher
Rathaus

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher,
liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen,

wie schon in verschiedenen Sitzungen immer wieder angesprochen und eingefordert, wünschen wir aus klimaschonenden, ästhetischen und kulturell-gesellschaftlichen Gründen eine Planung der Neuen Rathaus-Mitte mit dem Erhalt des Jugendhauses – vorausgesetzt, dass ein neutrales Gutachten dieses auch für erhaltenswürdig einstuft. Der Abriss des Jugendhauses zugunsten der Neuen Rathaus-Mitte muss deshalb unbedingt neu überdacht werden.

Antrag:

Ein neutrales Gutachten soll den Wert des Jugendhaus-Gebäudebestandes und die Nutzung der Klimapotenziale von Sanierung statt Stadthaus-Neubau in der Neuen Rathaus-Mitte-Planung prüfen, um eine Entscheidung über die Erhaltung des Gebäudes treffen zu können.

Neben Klimaschutz sprechen weitere Gründe für den Bestandserhalt:

  • Das Jugendhaus ist eines von wenigen Gebäuden unserer Stadt mit Aura und Flair, das es zu erhalten Wert sein sollte. Seine charakteristische Architektur im Ensemble mit Rathaus, Marienkirche und Kulturzentrum hat eine besondere Qualität, die es grundsätzlich zu bewahren gilt.

  • Das Jugendhaus zeugt trotz seines nicht hohen Alters von einer beeindruckenden gesellschaftlichen und kulturellen Tradition: frühere Volksschule und Realschule sowie heutiges Jugendhaus mit vielfältiger Nutzung verschiedener Organisationen. So fühlen sich fast alle Vöhringer aller Generationen mit diesem Gebäude verbunden.

  • Der Anspruch an die Neue-Rathaus-Mitte-Planung besteht darin, sowohl das Bestehende als auch das Mögliche zu betrachten und die Relevanz beider Aspekte genau und mit Sorgfalt zu prüfen. Es gilt, anhand des sinnvollen Gebäudebestandes kreativ weiterzubauen und zu qualifizieren, statt klimaschädlich und herzlos abzureißen, um in den Mustern alter Planungen einfacher und mit wenig Kreativität neuzubauen. 

Begründung:

Grundsätzliches zum Faktor Bestandserhalt:
Ein ambitioniertes Klimaschutzprogramm fordert Maßnahmen, um CO2-Emissionen auch im Gebäudebereich nachhaltig zu senken. Der gesamte Lebenszyklus von Gebäuden muss in den Blick genommen werden: die Klimawirkung der Herstellung von Baustoffen, die Errichtung der Gebäude bis zur Wiederverwertung und dem Rückbau.

Wert des Gebäudebestandes und Nutzung der Klimapotenziale von Sanierung statt Neubau:
Verschiedene Organisationen in der Bau-Branche plädieren für einen ökologisch sinnvollen Bestandserhalt.
  • Das Beratungs- und Architektur-Unternehmen CSMM fordert ein radikales Umdenken und ressour­censchonendes Bauen im Bestand. In der Baupraxis geben Gebäudeplaner leider noch viel zu oft Abriss und Ersatzneubau den Vorzug vor dem ökologisch viel sinnvolleren Bestandserhalt samt Sanierung. Dabei lägen hier enorme Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO2. Die Umweltschäden durch den Bausektor sind in der Tat sehr hoch. Laut Umweltbundesamt entstehen in dem Bereich rund 60 Prozent des Abfallaufkommens in Deutschland, zudem ist er für etwa 35 Prozent des Energieverbrauchs und 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Um das mit dem Pariser Klimaabkommen beschlossene 1,5-bis-2-Grad-Erwärmungslimit einhalten zu können, muss auch der Baubereich in den nächsten Jahrzehnten CO2-neutral werden. Eine Studie des Wuppertal-Instituts für Klima, Umwelt, Energie ergab voriges Jahr, dass dies im gesamten Gebäudebestand sogar schon bis 2035 nötig ist, um die untere Grenze von 1,5 Grad zu halten. Dafür müsste die Sanierungsquote bei Altbauten von derzeit rund einem auf vier Prozent pro Jahr erhöht werden.                                                                                                                                                                      Ein großes Problem ist die "graue Energie", die in die Herstellung der Baustoffe wie Beton, Stahl und Steine fließt. Sie geht bei einem Abriss verloren. Zudem ist das Abbrechen selbst energieaufwändig, und für die Baustoffe des neuen Gebäudes muss auch wieder viel Energie aufgewandt werden. Bei einer Sanierung ist der Energieaufwand weit geringer.
 
  • Auch die Initiative Architects for Future, die sich 2019 im Rahmen der Fridays-for-Future-Bewegung gebildet hat, fordert eine generelle "Bauwende", darunter mehr Aufklärung über den Wert des Gebäudebestandes und die Nutzung der Klimapotenziale von Sanierung statt Neubau. Erreicht werden soll damit ein "ökologi­scher, klima- und sozial gerechter Wandel der Baubranche".                                                                                                                                          Eine aktuelle Umfrage der "Architects" in der Kollegenschaft erbrachte eine Reihe von Hindernissen, die Sanierungen, Umbauten oder Erweiterungen – und somit eine ökologisch vorteilhafte Weiternutzung – oft verhindern. Fast ein Viertel (24 Prozent) der dort befragten Architekten verweisen auf eine fehlende Sachkenntnis und mangelndes ökologisches Bewusstsein bei den Bauherren (24 Prozent) – 13 Prozent sehen das fehlende Wissen bei den Fachplanern. Bisher würden sich Eigentümer und Projektentwickler oft verfrüht für einen Abriss und Neubau entscheiden. „Hier brauche es dringend mehr Aufklärung. Wenn wir eine klimaneutrale Zukunft haben wollen, führt am Gebäudebestand und seiner Sanierung kein Weg vorbei. Deshalb fordern wir, dass jeder Abriss wirklich kritisch hinterfragt wird", sagt CSMM-Partner Reiner Nowak. Es sollte grundsätzlich der Bestandserhalt mitsamt Sanierung geprüft werden.

  • In seinem Positionspapier "Das Haus der Erde" spricht sich der BDA (Bund deutscher Architektinnen und Architekten) für einen ökologischen Wandel im Planen und Bauen aus und fordert, dass Stadtplaner und Architekten zunehmend ohne Neubau auskommen sollten. "Priorität kommt dem Erhalt und dem materiellen wie konstruktiven Weiterbauen des Bestehenden zu und nicht dessen leichtfertigem Abriss", heißt es in dem Papier, das auf dem BDA-Tag 2019 beschlossen worden ist und das Anfang 2021 um klimapolitische Forderungen ergänzt wurde. Die "graue Energie", die vom Material über den Transport bis hin zur Konstruktion in Bestandsgebäuden stecke, müsse ein wichtiger Maßstab zur energetischen Bewertung im Planungsprozess werden. Wer Gebäude saniert und qualifiziert, könne bereits eingesetzte Rohstoffe und Materialien noch einmal nutzen und dabei bezahlbaren Wohn- und Arbeitsraum erhalten. 
  • Das seit 01. Juli 2021 erweiterte Angebot der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft zusätzliche Anreize – als Kredit oder als Zuschuss. Das ist eine Herausforderung für die Energieberatung und schafft Impulse für die Modernisierung im Gebäudebestand, der bis 2045 weitgehend klimaneutral werden soll. 

Fazit:
Die Gebäudesanierung ist DIE zentrale Aufgabe zur Minimierung der Grauen Energie im nachhaltigen Bauen. Gefragt sind schlüssige Lösungen, die zeitgemäße Nutzungslösungen in alten Mauern zulassen und keine schlechten Kompromisse sind. Schaffen wir das doch auch bei einer klimafreundlichen Planung unserer neuen Rathaus-Mitte!

Vielen Dank!
Markus Harzenetter, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/DIE GEÜNEN

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher gibt Herrn Harzenetter Gelegenheit, den vorliegenden schriftlichen Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN mündlich zu erläutern. 

Herr Harzenetter ergreift diese Chance und nimmt dabei Bezug auf eine Besichtigung des Gebäudes, welche ihm gezeigt hat, dass jedenfalls die Bausubstanz des Jugendhauses „gut“ sein dürfte, wie auch ein Blick in den (trockenen) Keller und den Dachstuhl grundsätzlich bestätigt hat. Er bittet schließlich darum, seinem Antrag aus Gründen des Klimaschutzes und der kulturellen Tradition sowie dem Charme des heutigen Jugendhauses zuzustimmen.

Bürgermeister Neher erklärt zu diesem Thema unmissverständlich, dass es letztendlich nicht darum gehe zu prüfen, ob es ökologisch und ökonomisch sinnvoll sei das Jugendhaus als Gebäude zu erhalten, sondern eine attraktive und zukunftsgerichtete Neue Rathausmitte zu schaffen. Dem stehe das Jugendhaus aufgrund seiner Lage seines Erachtens existenziell entgegen.

Beschluss

„Ein neutrales Gutachten soll den Wert des Jugendhaus-Gebäudebestandes und die Nutzung der Klimapotenziale von Sanierung statt Stadthaus-Neubau in der Neuen Rathausmitte-Planung prüfen, um eine Entscheidung über die Erhaltung des Gebäudes treffen zu können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Datenstand vom 11.11.2021 12:44 Uhr