Datum: 28.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:28 Uhr bis 20:38 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 23.09.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.10.2021 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.10.2021 - öffentlicher Teil
2 Grundschule Vöhringen Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Vorstellung verschiedener Betreuungsformen
3 Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte und raumlufttechnischer Anlagen für Schulen und Kindertagesstätten in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
6 Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Ausschreibung im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistaates Bayern 2) Festlegung des weiteren Vorgehens der Stadt Vöhringen
7 Radverkehrskonzept der Stadt Vöhringen 1) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen 2) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen
8 Neue Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung
9 Straßenausbauprogramm 2022-2026 ff; Vorstellung und Billigung
10 Aufstellung eines Förderprogrammes für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen
11 Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Weißenhorner Straße in Illerberg im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms Bayern; Vorstellung der Planung
12 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“; 1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB 2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
13 Verschiedenes
14 Anträge und Anfragen
14.1 Rückmeldungen zur "Grünen Meile", Anfrage Herr Zanker
14.2 Neue Homepage und Schadensmelder, Anfrage Herr Prestele
14.3 Wasserspielplatz Illerberg/Thal, Anfrage Herr Prestele
14.4 Alter Friedhof - Unterhaltspflege, Anfrage Herr Prestele
14.5 Gelbe Tonne - Ergebnisvergleich, Anfrage Herr Harzenetter
14.6 Rückfrage zur Aktion Gelbes Band, Anfrage Herr Harzenetter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.09.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.09.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.10.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04.10.2021 vorbehaltlich der Ergänzung im Tagesordnungspunkt 5, dass seitens der Kriminalpolizei Neu-Ulm sowie der Polizeiinspektion Illertissen ebenfalls zum nächsten Jahresbericht der Drogenberatungsstelle „Drob Inn“ ein Bericht vorgestellt werden soll.
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.10.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Grundschule Vöhringen Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Vorstellung verschiedener Betreuungsformen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Weiterentwicklung der bayerischen Schulen als Reaktion auf vielfältige soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklungen sowie erhöhten Betreuungsbedarf an Schulen, auch im Hinblick auf den geplanten gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagsbetreuungsplatz ab 2026 sollte das Betreuungsangebot an der Grundschule Vöhringen-Nord überplant werden. 
Derzeit kann der Betreuungsbedarf an der Grundschule Vöhringen-Nord durch die Mittagsbetreuung mit 25 Plätzen/Tag sowie den Hort mit 25 Plätzen nicht vollständig abgedeckt werden. Einige Schüler werden deshalb mit Gastschulbescheiden an anderen Schulen beschult.
Ziel muss es, um der grundsätzlich bestehenden Sprengelpflicht Genüge zu tun, deshalb sein, genügend Betreuungsplätze an den einzelnen Schulen zur Verfügung zu stellen. Die Schaffung zusätzlicher Betreuungsangebote ist ebenfalls ein großes Ziel der Schulleitungen der Grundschule Vöhringen-Nord, Frau Patzner-Duschler sowie ihrer Stellvertreterin Frau Dr. Walter. Auch das Staatliche Schulamt in Neu-Ulm begrüßt ergänzende Angebote.
Die Grundschule Vöhringen-Nord kann hierzu zwei bestehende Räume der Schule zur Verfügung stellen. Mögliche Erweiterungen wären im Bereich des Hortes auf eine zweite Gruppe oder die Einführung eines offenen Ganztagsangebots vorstellbar.
Die Kombination eines offenen Ganztagsangebotes und das Angebot einer Mittagsbetreuung ist an einer Schule jedoch nicht möglich (vgl. Nr. 1.7 KMBek vom 30.03.2020, BayMBl. Nr. 227)
Folgende Betreuungsmöglichkeiten kommen in Betracht:
Hort:
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese Betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2020 ca. 83.0000,- €.Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm. 
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Dieses Modell ist somit für Eltern sehr unflexibel, da eine Buchung über 5 Tage erfolgen muss um die 20 Stunden erfüllen zu können. Ebenso ist das gemeinsame Mittagessen verpflichtend. Positiv an der Betreuungsmöglichkeit ist jedoch die Betreuung in den Ferien.
Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden, was auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt schwer zu finden ist. Die Trägerschaft würde vermutlich – wie bei der bereits bestehenden Hortgruppe – die Stadt Vöhringen übernehmen.
Die Gruppengröße umfasst 25 Kinder. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 130.000,- € pro Jahr. 
Mittagsbetreuung:
Die Mittagsbetreuung stellt eine flexible Betreuung nach dem stundenplanmäßigen Unterricht dar. Die Eltern können vor Schuljahresbeginn sowohl die Anzahl der Tage als auch den Stundenumfang (Betreuung bis 14:00 Uhr oder bis 16:00 Uhr) festlegen. Ebenso steht es den Eltern frei, ihre Kinder am Mittagessen teilnehmen zu lassen. Es gibt eine Unterstützung bei den Hausaufgaben, sowie freie Zeit für Spiel- oder Kreativarbeiten.
Träger der Mittagsbetreuung ist die Stadt Vöhringen. Die Kosten belaufen sich derzeit pro Kalenderjahr auf ca. 60.000,- €. Gefördert werden reguläre Gruppen (Buchungszeit bis 14:00 Uhr) mit 3.323,- €, verlängerte Gruppen (Buchungszeit bis 16:00 Uhr) mit 7.000,- €. Die Errichtung bedarf der Genehmigung der Regierung von Schwaben. Derzeit gibt es an der Grundschule Vöhringen Nord eine reguläre und eine verlängerte Mittagsbetreuungsgruppe.
Die Ferien werden in der Mittagsbetreuung nicht mit abgedeckt.
Kinder können an einzelnen Tagen auch ohne triftigen Grund (bspw. Geburtstage, Urlaub der Eltern und somit keinen Betreuungsbedarf etc.) entschuldigt werden.
Als Personal müssen nicht zwingend Fachkräfte eingesetzt werden. Die tägliche Maximalzahl liegt derzeit bei 25 Kindern pro Tag. Durch unterschiedlich gebuchte Tage werden derzeit insgesamt 35 Kinder im Rahmen der Mittagsbetreuung betreut. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Offener Ganztag:
Beim offenen Ganztag handelt es sich – ähnlich zur Mittagsbetreuung – um ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm, für das an mindestens zwei Tagen eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Zeitlich unterscheidet man auch hier zwischen sogenannten Kurzgruppen (Betreuung bis 14:00 Uhr) sowie Langgruppen (Betreuung bis 16:00 Uhr). An den besuchten Tagen ist das gemeinsame Mittagessen – im Gegenzug zur Mittagsbetreuung - verpflichtend. Auch hier gibt es eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote. Der offene Ganztag benötigt eine Konzeption, welche von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat sowie dem staatlichen Schulamt erstellt werden muss. Die Errichtung und Weiterführung eines offenen Ganztags benötigt zudem regelmäßig die Genehmigung der Regierung von Schwaben.
Träger des offenen Ganztags ist die jeweilige Schule bzw. das staatliche Schulamt. Die Stadt Vöhringen wäre in dem Fall lediglich der Sachaufwandsträger und somit weder für Personalbeschaffung noch für Personalkosten zuständig. Die kommunale Mitfinanzierung beträgt derzeit jährlich bei der Kurzgruppe 5.906,- €/Gruppe, bei der Langgruppe 6.487,- €/Gruppe. Zudem ist der Sachaufwandsträger für die entstehenden Sachkosten verantwortlich. 
Ein Kind, das für den offenen Ganztag angemeldet wurde, muss diesen an mindestens zwei Nachmittagen besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Entschuldigung der Kinder an einzelnen Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann von den Eltern eine Beurlaubung der Kinder im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 1 BaySchO beantragt werden. 
Der Besuch eines offenen Ganztags ist mit einer gesetzlichen Kostenfreiheit vorgeschrieben. Die Eltern zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.
Die Gruppengröße einer Kurzgruppe beträgt mindestens 12, maximal 23 Kinder. Bei der Langgruppe sind es mindestens 14 und maximal 25 Kinder.
Möglichkeiten für die Grundschule Vöhringen-Nord
Folgende Varianten ergeben sich nunmehr nach Meinung der Stadtverwaltung:
Variante 1 ( 2x Hort, 1x Mittagsbetreuung)
Die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss des Anbaus an der Grundschule Vöhringen-Nord zieht in die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten der Schule um. In den derzeitigen Räumlichkeiten im Erdgeschoss wird eine zweite Hortgruppe errichtet. 
Somit könnten 50 Kinder im Hort sowie 25 Kinder/Tag in der Mittagsbetreuung betreut werden, was 25 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bieten würde.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, Beitragspflichtig
Vorteile Mittagsbetreuung: flexible Betreuung, Kinder können an einzelnen Tagen entschuldigt werden
Nachteile Mittagsbetreuung: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Beitragspflichtig

Variante 2 (1x Hort, 2x offener Ganztag)
Der Hort bleibt in seiner jetzigen Form bestehen, die derzeit eingerichtete Mittagsbetreuung wird aufgelöst. In den Räumen im Erdgeschoss sowie in den Räumlichkeiten der Schule werden je zwei offene Ganztagsgruppen eingerichtet. 
Die Schule hätte somit 25 Betreuungsplätze im Hort und bis zu 48 Kinder im offenen Ganztag.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, Beitragspflichtig
Vorteile offener Ganztag: gesetzliche Kostenfreiheit, Trägerschaft beim staatlichen Schulamt bzw. der Schule
Nachteile offener Ganztag: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Mindestbuchung an zwei Nachmittagen, Entschuldigung der Kinder grundsätzlich nicht möglich, 
Variante 3 (2x Hort, 1x offener Ganztag)
Bei der dritten Variante würde ebenfalls die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss aufgelöst werden und durch eine zusätzliche Hortgruppe mit 25 Kindern ersetzt werden. In den Räumlichkeiten der Schule könnte jedoch – im Gegensatz zur Variante 1 – eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden, welche 23 bis 25 Kinder zusätzlich umfasst.
Vorteile und Nachteile siehe Variante 2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt die neue Rektorin der Grundschule Nord, Frau Patzner-Duschler, zum vorstehenden Tagesordnungspunkt. 

Weiterhin prognostiziert Herr Bürgermeister Neher anhand der vorliegenden Zahlen, dass an den Schulen in Vöhringen ein künftig steigender Betreuungsbedarf zu erwarten sei. 
Dies sei auch bereits beim Vorgespräch mit dem staatlichen Schulamt sowie der Schulleitung der Grundschule Nord bestätigt worden.
Die für die jeweilige Betreuungsform maßgeblichen Unterschiede, Vor- und Nachteile sowie finanzielle Auswirkungen sind in der Sitzungsvorlage dargestellt.

Im Anschluss folgt eine kurze Vorstellung zur Person von Fr. Patzner-Duschler, welche feststellt, dass durch die Entwicklung der Betreuungskonzepte enorm an Qualität und auch sprachlicher Entwicklung hinzugewonnen werden kann und eine Notwendigkeit in Vöhringen deutlich sichtbar sei. Es müsse gelingen, eine ordentliche Betreuungsqualität, beispielsweise auch durch die Einbeziehung von Vereinen etc., aufzubauen.

Auch Frau Patzner-Duschler greift die Prognose auf, welche einen deutlich steigenden Bedarf erwarten lässt, wobei die noch vorgesehenen baulichen Entwicklungen und Zuzüge noch nicht einbezogen seien.
Frau Patzner-Duschler empfiehlt daher der Stadt Vöhringen eine Umfrage durchzuführen, um den Bedarf an den Betreuungsformen zu erheben. Hiernach könne ein Konzeptentwurf erstellt werden, welcher zur Schuleinschreibung im März 2022 vorliegen sollte.

Bürgermeister Neher stellt fest, dass die Stadt Vöhringen grundsätzlich mit den vorhandenen Betreuungsformen gut aufgestellt sei, wenngleich auch richtig sei, sich zukunftsweisend strukturell neu zu orientieren bzw. zu reagieren.

In der sich anschließenden Aussprache wird seitens eines Gremiumsmitgliedes angeregt, den gebundenen Ganztag ebenfalls mit in Betracht zu ziehen, da sich dies an der Mittelschule als gute Einrichtung etabliert habe. 
Dem schließt sich ein weiteres Gremiumsmitglied an, da diese Betreuungsform sehr viele Vorteile biete und in die Umfrage mit aufgenommen werden solle. Optimal wäre die Etablierung eines offenen und gebundenen Ganztags über das gesamte Stadtgebiet.

Bürgermeister Neher teilt hierzu Bedenken mit, welche auch vom staatlichen Schulamt eingeräumt worden sind, da sich das gebundene Ganztagsangebot durch ganze Klassenzüge zieht und so fraglich sei, ob zwei Züge an der Grundschule Nord und Grundschule Süd gefüllt werden könnten. Weiterhin seien aufgrund der notwendigen Räumlichkeiten eventuell Umbaumaßnahmen zu erwarten.

In der weiteren Diskussion wird insbesondere angesprochen, dass ein Signal bezüglich einer bevorzugten Betreuungsform seitens der Schule hilfreich wäre. Unabhängig davon wird der Vorschlag begrüßt, eine entsprechende Umfrage zu den Betreuungsformen, der notwendigen Flexibilität sowie möglicher Ferienbetreuung in die Wege zu leiten. Dies sei auch für die Feststellung des Personalbedarfs maßgeblich. Dabei soll auch die Grundschule Illerberg nicht außenvor gelassen werden.
Bevor ein Fragebogen verschickt wird, solle die Elternschaft über eine Informationsveranstaltung die Möglichkeit haben, sich zu informieren.

Weiter werden Fragen zu den benötigten Räumlichkeiten aufgeworfen oder auch die Auswirkungen auf die Sprengelpflicht bzw. Ausnahmen hiervon.

Bürgermeister Neher ist der Auffassung, dass nach Möglichkeit ein umfassendes Angebot für alle Bedürfnisse geschaffen werden solle und die Kunst darin bestehe, auch die oftmals gewünschte Flexibilität zu berücksichtigen. Insofern seien noch viele offene Punkte zu klären und aufzuarbeiten.

In diesem Zusammenhang weist Herr Bürgermeister Neher auf den am 08.11.2021 um 17 Uhr vor der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses geplanten Ortstermin an der Grundschule Nord hin, zu dem auch interessierte Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses eingeladen sind.

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3. Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte und raumlufttechnischer Anlagen für Schulen und Kindertagesstätten in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

1.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.07.2021 die Stadtverwaltung beauftragt, einen Fachplaner mit der Prüfung folgender Fragen zu betrauen:

  • Welche unterstützenden Lüftungsmaßnahmen wie mobile Luftreinigungsgeräte oder raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) sind für den Betrieb der Schulen und Kindertagesstätten im Sinne des Infektionsschutzes notwendig?

  • Für welche Räume sind solche Luftreinigungsgeräte oder RLT-Anlagen sinnvoll insbesondere im Hinblick auf den damit zu erzielenden Infektionsschutz der Lehrer und Schüler bzw. Erzieher und Kinder?

Das Ergebnis sollte danach im zuständigen Ausschuss bzw. im Stadtrat vorgestellt und zur Entscheidung vorgelegt werden.

Nachdem die Ergebnisse der Untersuchung erst in der KW 39 vorlagen, war eine vorberatende Behandlung im Haupt- und Umweltausschuss aus Zeitgründen nicht möglich.

Gerade auch im Hinblick auf die Höhe der im Raum stehenden Kosten und die grundsätzliche Bedeutung der Frage, erscheint eine Behandlung im Stadtrat ohnehin geboten.

Ausgangspunkt der bisherigen Überlegung war, dass in den Kitas und Schulen der Stadt rd. 100 Räume in Betracht kommen, die mit mobilen Luftreinigungsgeräten oder RLT-Anlagen ausgestattet werden können.

Die Stadtverwaltung hat daraufhin mit dem ortsansässigen Planungsbüro Baur GmbH, Büro für technische Gebäudeausstattung, Adalbert-Stifter-Straße 43, Vöhringen, Kontakt aufgenommen und dieses mit der Untersuchung der Räumlichkeiten beauftragt.

2.
Nach einem Vorgespräch mit dem Ingenieurbüro sollte die Einteilung der Räume nach den Kriterien des Umweltbundesamtes eingeteilt werden, die sich wie folgt darstellt:

Kategorie 1:

Räume mit guter Lüftungsmöglichkeit, in denen der erforderliche 3fache Luftwechsel pro Stunde entweder durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften oder durch raumlufttechnische Anlagen gewährleistet ist.

In diesen Räumen ist der Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten nicht notwendig. Zur Überprüfung des Lüftungserfolges sollen CO2-Sensoren (Lüftungsampeln) verwendet werden sowie die Regeln für Abstand, Hygiene und Maskentragen und regelmäßiges Lüften eingehalten werden.

Kategorie 2:

Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit: Keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt.

Der Einsatz von mobilen Luftreinigern ist in solchen Räumen zusätzlich zu den Maßnahmen für Räume der Kategorie 1 sinnvoll.

Kategorie 3:

Nicht zu belüftende Räume.

Diese Räume werden nicht für den Schul- oder Kitabetrieb empfohlen. Auch der Einsatz von Luftreinigern und CO2-Sensoren ergibt keine Verbesserung, da kein Luftaustausch mit der Außenluft erfolgt.

3.
Untersuchungsergebnisse des Ingenieurbüros Baur

Die Untersuchung des Büros, welche durch detaillierte Tabellen bezüglich der einzelnen Räume dokumentiert ist, hat folgendes ergeben:

a) Schulen

Die Lüftungsmöglichkeiten der Schulen sind unproblematisch, da sämtliche Räume der Kategorie 1 zuzuordnen sind. Sämtliche Klassenräume erfüllen die Vorgabe zur Stoßlüftung über Fenster, da die erforderliche Raumtiefe erreicht wird.

Der vorgegebene 3fache Luftaustausch pro Stunde zur Reduzierung von infektiösen Partikeln lässt sich mit der Stoßlüftung erreichen. Die vorhandenen CO2-Ampeln sind anzuwenden. 

Empfohlen wird jedoch bei sämtlichen Schulen, zur Energieeinsparung Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung angepasst auf die jeweilige Raumgröße zu installieren (vergleiche hierzu sogleich).

b) Kindertagesstätten

In den Kindertagesstätten gibt es vereinzelt Räume, die im Hinblick auf den vom Umweltbundesamt geforderten 3fachen Luftaustausch kritisch sind. Es handelt sich hierbei um folgende Räume:

  • Kita Falkenstraße, Turnhalle:
Hier ist selbst über eine Türlüftung lediglich eine 2fache Luftwechselrate pro Stunde erreicht. Die Empfehlung des Planungsbüros enthält den Hinweis, dass das Luftvolumen mit 700 m³ ausreichend für 20 – 25 Personen ist, sodass ein einfacher Luftwechsel ausreichend sein müsste. Mittelfristig wird zur Energieeinsparung eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in den Gruppenräumen empfohlen.
       
  • Kindergarten Pusteblume Illerzell:
Der im Keller gelegene Werkraum weist lediglich eine Luftwechselrate von knapp 1 pro Stunde auf. Ein Stoßlüften ist nur sehr eingeschränkt möglich und eine Dauerlüftung insoweit notwendig. Der vorgegebene 3fache Luftaustausch  pro Stunde zur Reduzierung von infektiösen Partikeln lässt sich mit der Stoßlüftung nicht erreichen. Hier muss Dauergelüftet werden. Die vorhandenen CO2-Ampeln sind anzuwenden. Der Raum ist bautechnisch feucht und auch ein Lüften im Sommer insbesondere wegen des Feuchteeintrags problematisch. Hier sollte kurzfristig zur Energieeinsparung eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung eingebracht werden.

  • Kita St. Michael (Altbau):
Essen- Spielgruppe 1
Dieser Raum erfüllt die geforderte Luftwechselrate nicht, wobei die geringfügige Unterschreitung durch eine Lüftung alle 15 Minuten kompensiert werden kann.

  • Kita St. Michael (Neubau):
Gruppenräume 1 und 2
Diese erfüllen mit einer Luftwechselrate von 1,1 nicht die Vorgaben zum mechanischen Lüften. Die Luftmenge ist im WC-Raum zu drosseln, die restlichen 100 m³ pro Stunde sind in die Gruppenräume einzubringen. Die Luftwechselrate wird dann auf knapp 2fach je Stunde erhöht. Mit den Lüftungsampeln ist der CO2-Wert zu überprüfen. Bei Überschreitung von 1000 ppm CO2 ist die Personenzahl zu reduzieren.

Gruppenräume 3 und 4 
Diese erfüllen die Vorgaben zum mechanischen Lüften ebenfalls nicht. Dort ist lediglich eine Luftwechselrate von 1,82 erreicht. Hier ist die Luftmenge im WC-Raum zu drosseln und die restlichen 100 m³ pro Stunde sind in die Gruppenräume einzubringen. Hierdurch wird die Luftwechselrate dann auf 2,5 je Stunde erhöht. Mit den Lüftungsampeln ist der CO2-Wert zu überprüfen. Bei Überschreiten des Wertes 1000 ppm CO2 ist die Personenzahl zu reduzieren.

Das Ingenieurbüro empfiehlt für die dargestellten Räume die Anschaffung von Luftreinigern. Das Ingenieurbüro empfiehlt pro Raum die Anschaffung von 2 Luftwäschern der Bezeichnung SQ500 á 700 Euro. Ergibt sich für 4 Räume mal 2 ein Betrag von 2 x 4 x 700 Euro  =  5.600 Euro + MwSt. =  6.664 Euro.

  • Kindergarten Arche:
Gruppe 1 und 2
Diese Räume erfüllen nicht die Vorgabe zur Stoßlüftung. Es wird mittelfristig die Installation von RLT-Anlagen empfohlen.

Der Ruheraum 1 erfüllt ebenfalls nicht die Vorgaben zum Stoßlüften. Mittelfristig sollten zur Energieeinsparung Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Gruppenraum installiert werden.



Bewegungsraum:
Der Bewegungsraum erfüllt nicht ganz die Vorgaben zum Stoßlüften. Mit Türlüftung werden die Vorgaben jedoch nahezu erfüllt. Die Differenz ist nach Einschätzung des Ingenieurbüros vernachlässigbar.

Hier muss jedoch mit einer Stoßlüftung alle 15 Minuten gearbeitet werden. Auch hier wird mittelfristig die Installation von RLT-Anlagen empfohlen.

Insgesamt wird für die Kita Arche die Anschaffung von insgesamt 6 Luftwäschern für die 3 betroffenen Räume (Kleingruppe 1 und 2) sowie Ruheraum 1 somit 6 x 700 Euro = 4.200 Euro + MwSt.  =  4.998 Euro empfohlen.

Im Ergebnis werden für die oben dargestellten Räume Luftreiniger als unterstützende Maßnahme für die Räume der Kategorie 2 empfohlen.
Hierfür würden geschätzte Kosten  von ca. 12.000 Euro anfallen.
4. Installation von raumlufttechnischen Anlagen unter Berücksichtigung der Bundesförderung für Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren.

Insgesamt empfiehlt das Ingenieurbüro für sämtliche Räume der Kategorie 1 insbesondere auch zur Energieeinsparung die Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den verschiedenen angesprochenen Räumen.

Hierdurch wird nicht nur das Infektionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus, sondern auch insgesamt die Raumlufthygiene deutlich verbessert. Die Vorteile wirken langfristig, da die Räume auch später kontinuierlich mit Frischluft versorgt werden, ohne den durch die Fensterlüftung verursachten Wärmeverlust.

Das Planungsbüro Baur schätzt die Kosten für die einzelnen Einrichtungen bei der Installation dezentraler Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung vorläufig wie folgt:

Einrichtung/Zahl der Räume
Kosten pro Raum

Investitionssumme Brutto
Uli-Wieland-Grund- und Mittelschule/28 Räume
17.850
499.800
Grundschule Nord/14 Räume
2 x 9.520 und 12 x 17.850
233.240
Grundschule Illerberg/9 Räume
17.850
160.650
Summe Schulen

893.690

Bei den Kindergärten wurden folgende Kosten geschätzt:

Einrichtung/Zahl der Räume
Kosten pro Raum
Investitionssumme Brutto
Kita St. Michael (Altbau) / 12 Räume
Zwischen 6.545 Euro und 10.710 Euro
101.150 Euro
Kita Arche / 13 Räume
Zwischen 3.570 Euro und 17.850 Euro
114.853 Euro
Kita Rappelkiste (Altbau)/ 7 Räume
Zwischen 6.545 Euro und 10.710 Euro
58.310 Euro
Kita Piepmatz/12 Räume
Zwischen 6.545 und 23.800 Euro 
123.760 Euro
Kita Pusteblume/8 Räume
Zwischen 6.545 und 17.850
88.060 Euro
Summe

486.133 Euro

5.
Fördermöglichkeiten 
Für die Installation raumlufttechnischer Anlagen kommt insbesondere das Förderprogramm des Bundes „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ in Betracht. Dort sind Förderquoten von bis zu 80% der förderfähigen Kosten inklusive Planungsleistungen, jedoch maximal 500.000 Euro pro Standort möglich.

Unter Berücksichtigung einer Förderquote von 80% würde sich damit für die Stadt Vöhringen nach Abzug der Förderung ein Eigenanteil in Höhe von 1.379.823 Euro x 20% = 275.964,60 Euro ergeben.

6.
Zusammenfassung
Nach dem Untersuchungsergebnis und den Empfehlungen des Planungsbüros Baur GmbH wird von der Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte abgeraten, da diese das Erfordernis der Fensterlüftung nicht entfallen lassen. Für einzelne Räume werden die Luftreiniger als Unterstützung für sinnvoll erachtet. Das Erfordernis des Lüftens wird jedoch hierdurch nicht entfallen.

Das Umweltbundesamt empfiehlt zum richtigen Lüften folgende Vorgehensweise:

Um sich vor infektiösen Partikeln zu schützen, sollte pro Stunde ein dreifacher Luftwechsel erfolgen. Das bedeutet, dass die Raumluft dreimal pro Stunde komplett gegen Frischluft von außen ausgetauscht wird. Dies wird idealerweise wie folgt erreicht:
Während des Unterrichts wird alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern gelüftet. Alle Fenster müssen weit geöffnet werden (Stoßlüften). Je größer die Temperaturdifferenz zwischen innen und außen ist, desto effektiver ist das Lüften. Daher ist bei kalten Außentemperaturen im Winter ein Lüften von ca. 3-5 Minuten ausreichend.
An warmen Tagen muss länger gelüftet werden (ca. 10-20 Minuten). Bei heißen Wetterlagen im Hochsommer, wenn die Lufttemperaturen außen und innen ähnlich hoch sind, sollten die Fenster durchgehend geöffnet bleiben.

Zudem soll nach jeder Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer gelüftet werden, auch während der kalten Jahreszeit.
Noch besser als Stoßlüften ist Querlüften. Das bedeutet, dass gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit geöffnet werden. In Schulen kann das Querlüften auch durch weit geöffnete Fenster auf der einen Seite und der Fenster im Flur auf der gegenüberliegenden Seite realisiert werden.
Sowohl beim Stoßlüften wie beim Querlüften sinkt die Temperatur im Raum nur um wenige Grad ab. Nach dem Schließen der Fenster steigt sie rasch wieder an.
(Quelle: Homepage des Umweltbundesamtes)

Nachdem die sogenannten Luftfilter in Räumen der Kategorie 2 ebenfalls das Lüften nicht ersetzen und die Infektionsgefahr nur unzureichend vermindern, wird seitens der Stadtverwaltung in Frage gestellt, ob für die o.a. Räume in den Kitas St. Michael und Arche die Anschaffung von Luftwäschern überhaupt Sinn macht und hier nicht auch die Installation von RLT-Anlagen angestrebt werden soll. Dies wird seitens der Verwaltung empfohlen.

Nachhaltiger und mittelfristig sinnvoller ist die Anschaffung von RLT-Anlagen, für die auch eine attraktive Förderung durch den Bund besteht.

Zu beachten ist ferner, dass nach Mitteilung des Landratsamtes die Frage der Quarantäneanordnungen in Schulen nicht davon abhängig gemacht wird, ob Luftreiniger in den Klassenzimmern vorhanden sind. So heißt es in der Sitzungsvorlage des Kreistags:

       Ein pauschaler Verzicht von Quarantänemaßnahmen aufgrund RLT-Anlagen
       oder des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten ist lt. Aussage des Gesundheits-
       amtes nicht möglich. Quarantäneentscheidungen bleiben daher auch beim
       Einsatz von RLT-Anlagen oder Luftreinigungsgeräten immer von der Bewertung
       des Einzelfalles abhängig.

Naturgemäß bedürfen auch die RLT-Anlagen einer gewissen Wartung und haben einen hohen Stromverbrauch. Nach Schätzungen dürfte mit jährlichen Wartungskosten von ca. 1.200 Euro pro Gerät sowie einem jährlichen Stromverbrauch von 650 Euro pro Gerät ausgegangen werden.

Dem gegenüber steht ein Einsparpotenzial bei den Heizkosten, welches dem gegenüber gestellt werden kann.

Nachdem der Einbau der raumlufttechnischen Anlagen in Form dezentraler Anlagen bautechnisch komplex ist, bedarf es hierzu einer Planung durch ein Fachbüro.

Demgemäß wird vorgeschlagen, diese Planungen unverzüglich in Angriff zu nehmen und die entsprechenden Kosten im Haushalt 2022 zur Verfügung zu stellen.
Im Übrigen wird zum gesamten Thema ergänzend auf die Sitzungsvorlage zur Stadtratssitzung vom 22. Juli 2021 verwiesen.

Empfehlung

1.
Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros Baur GmbH wird von der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen abgesehen.

2.
Die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Kindertagesstätten und Schulen sollen mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet werden. Hierzu wird ein entsprechender Förderantrag bei der zuständigen Behörde gestellt.

3.
Die Stadt Vöhringen beauftragt ein Planungsbüro mit der Planung und Umsetzung des Gesamtprojektes zur Ausstattung der Einrichtungen mit RLT-Anlagen. Die entsprechenden Planungskosten sind im Haushalt 2022 vorzusehen und bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die umfangreiche Sitzungsvorlage, welche inklusive der Förderrichtlinien übersandt worden ist. In diesem Zusammenhang fasst er den Verlauf der medialen und politischen Diskussionen und erlassenen Förderprogramme zusammen und geht erläuternd auf die im Kreistag und umliegenden Kommunen getroffenen Entscheidungen ein.

Wichtig sei festzustellen, dass sich zwischenzeitlich die Mehrzahl der Kommunen im Landkreis gegen mobile Luftreiniger entschieden hätten, weil diese das Lüften nicht entbehrlich machen und auch keine Gewähr für Präsenzunterricht bieten. 

In diesem Zusammenhang greift Herr Bürgermeister Neher die Ergebnisse der Untersuchung durch das Ingenieurbüro Baur auf, wonach für ca. 100.000 Euro Mehrausgaben mit raumlufttechnischen Anlagen eine nachhaltigere Lösung beschafft werden könnte.

Im Wege einer kurzen Aussprache spricht sich das Gremium für die Beschaffung raumlufttechnischer Anlagen mit Wärmerückgewinnung aus.

Weiterhin wird aus dem Gremium vorgebracht, dass insbesondere in der Kindertagesstätte in Illerberg die angeschafften CO2 Ampeln trotz häufigem Lüften nicht auf Grün springen. 

Bürgermeister Neher teilt mit, dass Frau Braun hierzu gerne Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtverwaltung aufnehmen solle um die Ursache zu eruieren oder nötigenfalls ein Fachplaner sich ein Bild vor Ort machen könne.

Beschluss

  1. Entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros Baur GmbH wird von der Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für die in der Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Kindertageseinrichtungen und Schulen abgesehen.

  1. Die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Kindertagesstätten und Schulen sollen mit raumlufttechnischen Anlagen ausgestattet werden. Hierzu wird ein entsprechender Förderantrag bei der zuständigen Behörde gestellt.

  1. Die Stadt Vöhringen beauftragt ein Planungsbüro mit der Planung und Umsetzung des Gesamtprojektes zur Ausstattung der Einrichtungen mit RLT-Anlagen. Die entsprechenden Planungskosten sind im Haushalt 2022 vorzusehen und bereitzustellen. 

  1. Die für die Planung erforderlichen Ausgaben werden den entsprechenden Haushaltsstellen der jeweiligen Einrichtungen für den Haushalt 2021 zugeordnet. Die überplanmäßigen Ausgaben werden hiermit genehmigt. Die für die Realisierung erforderlichen Ausgaben werden unter den entsprechenden Haushaltsstellen im Haushalt 2022 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügen sich die nun in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den zentralen Bereich der ehemaligen Deponie sollen die umgebenden Flächen entsprechend der bestehenden Nutzung als Grünflächen planungsrechtlich gesichert werden.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2021 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 22. Juli 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. August 2021 bis 22. September 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 32 vom 11. August 2021 hingewiesen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 17. August 2021 im Zeitraum bis 22. September 2021 durchgeführt.  

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans i. d. F. vom 22. Juli 2021 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nur Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planung. Für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" kann damit der Feststellungsbeschluss gefasst werden. 

Für den Feststellungsbeschluss liegt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach (Anlage 2/3), vor. 

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes kann dem Landratsamt Neu-Ulm nach erfolgter Beschlussfassung zur Genehmigung vorgelegt werden.



Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 29.09.2021 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - 15. Änderung des Flächennutzungsplanes, Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021 
Anlage 3  - Begründung, Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021 

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, fest. Dem Bauleitplan ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss. Ohne weitere Diskussion ergeht folgender 

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Birkach Vöhringen" in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, fest. Dem Bauleitplan ist eine Begründung einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 29. April 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Birkach Vöhringen“ sowie der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf den Flächen der ehemaligen Bauschuttdeponie Birkach die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. In der Vergangenheit wurde dieses Areal bereits in unterschiedlicher Weise genutzt: Ursprünglich fand hier, entsprechend der Festsetzungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Nördliche Illertalebene mit Illerleite“, Kiesabbau statt. Anschließend wurde im Bereich der Kiesgrube von 1981 bis 2002 die Bauschuttdeponie Birkach betrieben, die seit 2010 vollständig abgedichtet und rekultiviert ist. Sie befindet sich aktuell in der Nachsorgephase. Bei dem Areal handelt es sich somit um eine klassische Konversionsfläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).  

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan ist deshalb im betreffenden Gebiet zu ändern bzw. zu ersetzen, ebenso wie der städtische Flächennutzungsplan. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich der ehemaligen Kiesabbaufläche bzw. Bauschuttdeponie, mit Ausnahme des Bereichs im Nordosten, der heute als städtischer Recyclinghof genutzt ist. Damit fügt sich der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll in den planungsrechtlichen Bestand ein. Neben der Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO im Kuppenbereich sowie im westlichen, südlichen und östlichen Hangbereich der ehemaligen Deponie werden im Bebauungsplan private Grünflächen sowie Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen auf den umgebenden Flächen am Hang und im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 29. April 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 29. April 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 29. April 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 19. Mai 2021 im Zeitraum bis 21.06.2021 durchgeführt.  

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. Mai 2021 bis 21. Juni 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 19. Mai 2021 hingewiesen. 

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 22. Juli 2021 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen beschlussmäßig behandelt, die Entwürfe der Planungen in der Fassung vom 22. Juli 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 20. August 2021 bis 22. September 2021 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, Nr. 32 vom 11. August 2021 hingewiesen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu den Planungen wurde jeweils mit Schreiben vom 17. August 2021 im Zeitraum bis 22. September 2021 durchgeführt.  

Die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes i. d. F. vom 22. Juli 2021 können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nur Ergänzungen der Begründung und redaktionelle Änderungen der Planung. Für den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ kann damit der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB gefasst werden. 

Für den Satzungsbeschluss liegt der Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, ausgearbeitet von der Kling Consult GmbH, Krumbach (Anlage 2/3) vor. 

Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgt nach Rechtswirksamkeit der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 Abs. 3 BauGB tritt der Bebauungsplan rechtsverbindlich in Kraft. 




Anlagen:
Anlage 1  - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB vom 04.10.2021 zum Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 2  - Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung mit Textteil), Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 22.07.2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28.10.2021 mit Anlagen
       1)         Fachbeitrag Artenschutz zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 01.10.2021
2) Kurzbericht zur Einschätzung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen für den Solarpark Vöhringen vom 28.09.2021

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung und den Empfehlungsbeschluss im Bau- und Verkehrsausschuss. Dementsprechend ergeht nachstehender 

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Birkach Vöhringen“ in der Fassung vom 22. Juli 2021, mit redaktionellen Änderungen/Ergänzungen vom 28. Oktober 2021, bestehend aus „A Zeichnerischer Teil (Planzeichnung)“ und „B Textteil“ mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen, für den in der Planzeichnung festgesetzten räumlichen Geltungsbereich nach § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung. Dem Bebauungsplan ist eine Begründung mit Anlagen einschließlich Umweltbericht beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Digitalisierung als Zukunftssicherung; Weiterer Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen; 1) Informationen über das Ergebnis der Ausschreibung im Rahmen des Förderverfahrens "GigaBit-Ausbau" des Freistaates Bayern 2) Festlegung des weiteren Vorgehens der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 20.05.2021 hatte der Stadtrat der Stadt Vöhringen u.a. folgenden – auszugsweise wiedergegebenen – Beschluss gefasst:
„Unter Berücksichtigung der Sachlage werden die Erschließungsgebiete 1 bis 4 hinsichtlich des weiteren Ausbaus weiter verfolgt. Die vier Gebiete sind in einem Los auszuschreiben.
Die Erschließung der Liegenschaft mit Glasfaser wird „bis ins Haus“ ausgeschrieben.
Sollte beim Ausbau der Gebiete 1 bis 4 die Wirtschaftlichkeitslücke (Ausbaukosten abzüglich kalkulierter Einnahmen) den Betrag von 400.000 € - übersteigen, kann die Stadt Vöhringen den Auftrag nicht vergeben.
Als Kriterium für die Wertung der eingehenden Angebote soll allein die Wirtschaftlichkeitslücke dienen.“


Die Ausschreibung der betroffenen vier Erschließungsgebiete ist mittlerweile erfolgt und abgeschlossen.

Es nahm ein Bieter am Ausschreibungsverfahren teil; dies war die Telekom Deutschland GmbH.
Nach dem Angebot dieses Bieters entstehen Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 444.229,-- € was einer relevanten Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt

414.298,-- €
entspricht.

Damit ist die per Ausschreibung und Beschluss (s. oben) für eine zwingende Vergabe bestehende Grenze von 400.000,-- € überschritten.

Die Stadt ist also nicht gebunden, den Auftrag zu vergeben.

Der Verwaltung stellt sich somit im Grundsatz folgende Frage:

Die jeweiligen zu verbessernden Anschlüsse (Glasfaser bis ins Haus) belaufen sich in den vier Erschließungsgebieten zusammen auf 57.

Pro Anschluss ist ein Zuschuss seitens des Freistaates in Höhe von 2.500 € zu erwarten. Dies bedeutet, dass bei einer Wirtschaftlichkeitslücke von 414.298 € der städtische Eigenanteil 271.798 € beträgt. Dies entspricht einem Fördersatz von 34,40% bzw. einem Eigenanteil von 65,60%

Soll vor diesem Hintergrund nun von der ausdrücklich beschlossenen Möglichkeit, den Auftrag nicht zu vergeben, Gebrauch gemacht werden ?

Die Verwaltung möchte als Entscheidungshilfe noch folgende Aspekte bzw. Verfahrensmöglichkeiten anführen:

  1. Die Stadt Vöhringen stoppt das derzeit laufende Verfahren und vergibt den Auftrag nicht an die Telekom Deutschland GmbH. Wir könnten dann in das derzeit aufgelegte Bundesverfahren, das in Kofinanzierung mit dem Freistaat Bayern durchgeführt werden kann, einsteigen. Die Fördersummen sind bei dieser Möglichkeit 50% Bundesmittel und 30% Mittel „Kofinanzierung Freistaat“. Dies entspricht einer festen Zuschusssumme von insgesamt 80%. Diese Möglichkeit besteht seit August 2021.
Allerdings ist hier ein sehr (zeit-)aufwändiges Verfahren abzuarbeiten, welches bis zu 48 Monate dauern kann. In diesem komplexen Verfahren müsste zweimal eine Förderzusage beantragt werden, was wohl mit heute nicht überschaubaren Bearbeitungszeiten zusammenhängen würde.
Außerdem setzen Telekommunikationsunternehmen in diesem Verfahren wohl automatisch um rund 20 % höhere Kosten an, da auch für diese Unternehmen wegen der langen Verfahrenszeiten die Kosten schwieriger zu kalkulieren sind.

  1. Die Stadt Vöhringen beauftragt im laufenden Verfahren die Telekom Deutschland GmbH, setzt somit das begonnene Verfahren fort und bringt es mit dem Anschluss der 57 Anwesen zu Ende.
Diese Alternative erscheint der Verwaltung als dann doch zu teuer – siehe oben.

  1. Die Stadt Vöhringen beendet endgültig das Verfahren. Es sei an dieser Stelle nochmals auf die Ausführungen und geäußerten Bedenken der zuständigen Gremien in den Mai-Sitzungen verwiesen, wonach eine so hohe Investition (man sehe bitte nicht nur den Eigenanteil der Stadt sondern die gesamte Höhe an eingesetzten Steuermitteln) für lediglich 57 Grundstücke, die momentan doch ausreichend versorgt erscheinen, hinterfragt werden sollte.

  1. Die Stadt Vöhringen lässt derzeit das laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe vorerst noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen. Die Telekom Deutschland GmbH müsste um Fristverlängerung für die Auftragsvergabe gebeten werden, was jedoch ohne Probleme möglich wäre.

Hintergrund dieses Vorschlags ist die Möglichkeit, dass sich bis Anfang Dezember weitere ggf. bessere Fördermöglichkeiten, bei denen zumindest unser Eigenanteil geringer wäre, auftun könnten.

Empfehlung

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.
Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Sachdiskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Radverkehrskonzept der Stadt Vöhringen 1) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen 2) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 20.05.2021 hatte der Stadtrat der Stadt Vöhringen das Radverkehrskonzept der Stadt hinsichtlich des vorgelegten Streckenplanes gebilligt und auf eine möglichst zügige Umsetzung Wert gelegt.
Gegenstand dieses Beschlusses war auch, dass die Verwaltung künftig im Rahmen des üblichen Straßenbauprogrammes ein integriertes Radnetzausbauprogramm vorlegt.


1.) Bericht über die im Jahr 2021 durchgeführten Maßnahmen – Stichpunkte

  • Radweg Adalbert-Stifter-Straße – diese Baumaßnahme zwischen der Straße „Am Langen Bach“ und der Rudolf-Diesel-Straße ist abgeschlossen

  • Verbindung Siedlerstraße – Weidachgasse;– als Teilstück der Radstreckenverbindung zwischen Illerzell und Illerrieden wurde hier der bestehende Geh- und Radweg über eine mittlerweile rot markierte Furt mit der Weidachgasse verbunden – in naher Zukunft soll im Bereich der engen Kurve noch eine Erhöhung des Geländers stattfinden um eine verbesserte Absturzsicherung zum Kanal hin zu erhalten.

  • Weidachgasse als Fahrradzone – die Weidachgasse wurde mit kleinen Teilstücken von anderen Straßen als Fahrradzone (Anlieger frei) ausgewiesen, was in diesem Bereich dem Radverkehr eine gewisse Bevorrechtigung einräumt.

  • Der ehem. Fußgängerüberweg am Illertal-Gymnasium Illerzell wurde mittlerweile zur roten Radlerfurt umgestaltet – die nunmehr angebrachte Vorfahrtsbeschilderung „zugunsten“ der Radfahrer in diesem Bereich soll für noch mehr Sicherheit für den Radverkehr sorgen.

  • Im September 2021 fand ein ausführliches Gespräch mit ext. Fachleuten (LRA und ADFC) zum Thema Radkonzept der Stadt Vöhringen statt, bei dem diese Fachleute erklärten, uns auch künftig bei der Umsetzung unseres Konzepts unterstützen zu wollen.

  • Derzeit finden umfangreiche Gespräche bzw. Verhandlungen mit der Bahn statt, die ein geplantes Radparkhaus am Bahnhof (bike an ride) zum Gegenstand haben. Konkret ist an die Anmietung oder den Erwerb des derzeit leerstehenden Bahngebäudes nördlich des ehem. Bahnübergangs gedacht.

  • Ob in diesem Jahr noch eine Befahrung des gesamten Radverkehrsnetzes stattfinden kann, ist termin- und wetterabhängig. Es wird jedoch angestrebt, zumindest noch eine Teilbefahrung für eine weitere Bestandsaufnahme durchzuführen.


2.) Vorschläge zu den im Jahr 2022 geplanten Maßnahmen

Verkehrsrechtliche Maßnahmen:

  • Die Straße „Am Bahndamm“ könnte als sog. Fahrradstraße ausgewiesen werden. Da diese Straße keine Verkehrs-Sammelfunktion hat und zudem nur einseitig bebaut ist, könnte hier der Radverkehr so stark werden, dass eine Fahrradstraße auch rechtlich in Ordnung gehen könnte. Allerdings wäre hier ein relativ hoher Aufwand hinsichtlich Beschilderung erforderlich, da diese Straße zahlreiche Einmündungen aufweist, die alle entsprechend zu beschildern wären.

  • Da die Richard-Wagner-Straße zwischen Beethovenstraße und Rue-de-Vizille in unserem Radverkehrskonzept enthalten ist, soll auf die auch aus der Bürgerschaft heraus beantragte Bedarfsampel über die Rue-de-Vizille zur Alten Poliere hin, hingearbeitet werden. Die Stadt wird den Antrag auf Einrichtung einer solchen Ampel beim Landkreis unterstützen auch weil mit Umsetzung unseres Radkonzepts eine deutliche Erhöhung der Querungen in diesem Bereich zu erwarten ist.

  • Der vorhandene Gehweg an der Ulmer Straße zwischen Einmündung „Schützenstraße/Hirschstraße“ und Friedhof Nord könnte als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert werden. Dieser gem. Geh- und Radweg wäre dann für die Radler in beiden Fahrtrichtungen benutzungspflichtig. Da die Breite des vorhandenen Gehweges zumeist mind. 2,5m beträgt, ist die Einrichtung des gemeinsamen Geh- und Radweges wohl auch rechtlich möglich.


Technische Maßnahmen:

  • Der Verbindungsweg zwischen Bahnhofstraße und „Am Bahndamm/Haydnstraße“ soll für Radler tauglicher gestaltet werden, ob hier eine sog. Spritzdecke oder ein Pflasterbelag aufgebracht wird, ist noch wegen techn. Details (z.B. Entwässerung) nicht abschließend geklärt.

  • Die im Radkonzept als Alternativstrecke „Innenstadt/Schulen – zum Sportpark“ enthaltene Verlängerung der Bellenberger Straße nach Süden hin bis zum verlängerten Schleifweg soll für Radler tauglicher gestaltet werden. Hier böte sich das Aufbringen einer sog. Spritzdecke an.

  • Einbau einer (zunächst provisorischen) Querungshilfe in die Memminger Straße im Bereich der Anwesen Memminger Straße 64 bzw. 77 für die Radler, die aus Richtung Süden kommend in die Vöhringer Innenstadt oder zum Bahnhof wollen. Der Einbau sollte zunächst provisorisch sein, da die Memminger Straße auf absehbare Zeit insgesamt überplant und umgestaltet werden soll.

  • Derzeit finden Gespräche der Verwaltung statt, die eine weitere sichere Ost-West-Radwegeverbindung innerhalb Vöhringens entlang des Wieland-Gleises zum Inhalt haben. Ziel wäre eine Radwegeverbindung zwischen Schützenstraße und zumindest „Am Langen Bach“ als Teil einer weiteren sicheren Radlerverbindung zum/vom Bahnhof. Diese Verbindung ist zwar derzeit noch nicht im Radverkehrskonzept enthalten, könnte aber bei sich abzeichnender Realisierbarkeit kurzfristig mit aufgenommen werden.

  • Es sollen für E-Bikes Ladestationen errichtet werden. Auf Anraten des ADFC empfehlen sich diese dort, wo vor allem überörtlicher Radverkehr besteht oder zu erwarten ist. An Bahnhöfen seien diese eher nicht sinnvoll, da die Anfahrtswege zu Bahnhöfen eher kurz seien (einheimische Radler) und die Räder zuhause aufgeladen werden würden. Nach Ansicht der Verwaltung empfehlen sich derzeit folgende Standorte: Kulturzentrum WEH (Biergarten Colosseum – zentrale Lage – Restaurantbesucher auch von weiter weg), Digitaler Naturspielplatz an der Grünen Lunge (direkte Lage am Iller-Radwanderweg) und Gaststätte „Zum Brückle“ Illerzell (Nähe zum Iller-Radwanderweg).

  • Anregen der Maßnahme „Grüne Meile“ bei den örtlichen Schulen; Begleitung und Förderung der Maßnahme durch Auslobung von (Geld-)Preisen. Bei der Aktion „Grüne Meile“ können von Schulkindern Wegstrecken, die sie klimaneutral (zu Fuß, mit dem Rad oder vergleichbar) zurückgelegt haben, angesammelt werden. Nach einer gewissen Zeit (z.B. Schulhalbjahr) könnte „abgerechnet“ werden und diejenigen Schülerinnen und Schüler, die die meisten Meilen „gesammelt“ haben, bekommen einen Preis.

  • Erwerb einer sog. „Pump-Trail-Anlage“. Ziel dieser Maßnahme wäre, vor allem für junge und ganz junge Menschen das Radfahren an sich interessant zu machen. Durch die Benutzung dieser Art Anlage könnte der Spaß am Radeln geweckt bzw. gefördert werden, was sicherlich auch beim Älterwerden dieser Kinder bzw. Jugendlichen einen positiven Effekt zugunsten des Radelns haben würde.
Beim Erwerb einer solchen Anlage sollte nach Auffassung der Verwaltung auf eine mobile Ausführung der Anlage geachtet werden, da sie dann zu verschiedenen Anlässen auch an verschiedenen Orten eingesetzt werden könnte.
Die Kosten für eine solche Anlage beliefen sich je nach Ausführung und Größe auf 20.000,- € bis 50.000,- €.
Die Verwaltung würde nicht die günstigste Variante empfehlen, da längere und interessantere Strecken sicherlich einen länger anhaltenden Spaßeffekt bei Kindern hätten.

Beispielbild:

Empfehlung

Um Erörterung wird gebeten, das Erörterungsergebnis wird in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Im Zuge der Aussprache wird seitens eines Gremiumsmitgliedes vorgeschlagen, ein Lastenfahrrad zur Vermietung anzuschaffen.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass ein entsprechendes Rad für die Stadtverwaltung beschafft werde. Ob ein weiteres angeschafft werden soll, wird im Zuge der Haushaltsberatungen 2022 zu diskutieren sein, könne jedoch als Diskussionsgrundlage mit aufgenommen werden.

Bezüglich der Pumptrack wird aus ökologischer Sicht eine mit Brechkies gestaltete Anlage vorgeschlagen, welche zwischen Vöhringen und Illerzell etabliert werden könne.

Bürgermeister Neher befürwortet eher eine mobile Lösung, welche auch kürzlich von den im Rathaus zu Besuch anwesenden Grundschulklassen begrüßt worden sei. So bestehe die Option an unterschiedlichen Standorten Kindern und Jugendlichen mit kurzen Wegen die Nutzbarkeit zu ermöglichen.

Herr Söhner ergänzt, dass eine geschotterte Anlage größere Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen erfordere und dementsprechend deutlich höhere Kosten nach sich ziehe.

Ein Gremiumsmitglied schlägt den Jugendbeauftragten aus dem Stadtrat vor, sich bei den Jugendlichen in der Stadt umzuhören und abzufragen, welche Ausgestaltung die sinnvollere wäre.

Seitens eines weiteren Gremiumsmitgliedes wird die Anschaffung einer mobilen und vor allem auch modularen Anlage begrüßt. In diesem Zusammenhang solle auch darüber nachgedacht werden, diese ggfs. durch den SCV oder auch Stadtteilvereine kaufen zu lassen, da sich die Zuschusssituation über den BLSV ggfs. besser darstelle oder eben beim Erwerb mehrerer Anlagen die entsprechenden Vereine die Zuschüsse beantragen könnten, währenddessen die Stadt lediglich einmal antragsberechtigt wäre.

Ebenfalls wird seitens eines Ratsmitgliedes vorgeschlagen, ggfs. über das LEADER-Projekt eine Fördermöglichkeit zu eruieren.

Einer der Jugendbeauftragten gibt an, bereits im Gespräch mit Jugendlichen gestanden zu haben und auch aus eigener Erfahrung sei eine asphaltierte Ausführung vielseitiger nutzbar.

Weiterhin wird seitens eines Gremiumsmitgliedes angeregt, die zur Fahrradstraße bzw. -zone ausgebaute Weidachgasse im Sinne eines Gesamtkonzeptes dahingehend zu integrieren, dass bereits als Leitfunktion eine Beschilderung aus Illerzell kommend angebracht wird und der kleine Teil der Reiherstraße über die Straße Zum Klärwerk und die Siedlerstraße als Fahrradzone ausgewiesen werden.

Bürgermeister Neher stellt in Aussicht, diese Anregung zu prüfen. Jedoch sei zweifelhaft ob der Radverkehr hier überwiege.

Ein weiteres Stadtratsmitglied weist auf eine Gefahrenstelle hin, wonach in der Weidachgasse Richtung Illerzell im rot gekennzeichneten „S“ in der Mitte das Wasser stehen bleibe, was durchaus im Winter gefrieren und zur Sturzgefahr werden könne.

Bürgermeister Neher stellt in Aussicht, dies prüfen zu lassen.

Weiterhin wird aus dem Gremium angesprochen, der Presse sei zu entnehmen gewesen, dass das Förderprogramm zur Schaffung eines Radparkhauses auslaufe.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass hier bereits Gespräche mit der Deutschen Bahn geführt werden.

Beschluss

Die in der Diskussion erörterten Anregungen werden in die Haushaltsplanungen für das Jahr 2022 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Neue Rathaus-Mitte; Vorstellung und Billigung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Eine Vorstellung erfolgt in der Sitzung.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 07.10.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zunächst Herrn Haag vom Büro Wick + Partner, bevor dieser dann anhand einer Powerpointpräsentation die mit der Verwaltung weiterentwickelte Planung vorstellt.
Eine noch zu lösende Aufgabe wird die sinnvolle Ausrichtung der Tiefgaragenzufahrt sein, welche im weiteren Verfahren detailliert zu untersuchen sein wird.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird das Vorhaben mit der Begründung abgelehnt, dass der Abriss des Jugendhauses ein Widerspruch im Sinne des Klimaschutzes und aus ökologischen wie auch historischen Gesichtspunkten darstelle.

Bürgermeister Neher appelliert daran, demokratisch getroffene Entscheidungen in einem bereits mehrere Jahre dauernden Verfahren zu akzeptieren. In der Vergangenheit hat sich der Stadtrat für die Neugestaltung des Areals auf Basis der kontrovers diskutierten, aber letztlich mehrheitlich beschlossenen Verkehrsführung entschieden. Auf dieser Basis mache der Erhalt des Jugendhauses aus städteplanerischer Sicht keinen Sinn.

In der sich anschließenden Diskussion spricht sich ein Gremiumsmitglied explizit gegen die vorgesehene Schaffung von großen Wohnbauflächen im Bereich der Neuen Rathausmitte aus, nachdem im gesamten Stadtgebiet erheblicher Wohnungsbau stattfindet und der Bereich der Neuen Rathausmitte seines Erachtens insbesondere der Erholung, der Kultur und der Gastronomie vorbehalten bleiben sollte. 
Dem schließt sich ein weiteres Ratsmitglied an, mit dem Vorschlag, einen Platz zum Verweilen und zum Aufenthalt zu schaffen. So ließe sich, wie auch bereits vom Planer selbst angesprochen, ein Mini-Stadtpark schaffen.

Im weiteren Diskussionsverlauf werden aus dem Gremium Anregungen zum Verkehrsfluss, der barrierefreien Gestaltung des Platzes oder gar einer möglichen Anbindung des Kulturzentrums an die Tiefgarage thematisiert.

Die SPD-Stadtratsfraktion signalisiert der Planung grundsätzlich positiv gegenüber zu stehen, vermisst jedoch seitens der Verwaltung eine Aussage zu den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des Jugendhauses bzw. eine Rückmeldung zur künftigen Ausrichtung oder Unterbringung. Weiterhin wäre eine Planung mit mehr Grünflächen begrüßenswert. Insofern solle die Versiegelung der Fläche auf ein Mindestmaß reduziert werden. Auch sei die Frage nach den Eigentumsverhältnissen der infrage kommenden Grundstücke (Verkauf oder Erbbaurecht) noch zu klären. Darüber hinaus wird angemerkt, dass eine öffentliche Tiefgarage immense Kosten für die Stadt Vöhringen nach sich ziehe.

Bürgermeister Neher nimmt zur Unterbringung des Jugendhauses Stellung, in dem hierzu alternativ die Marienstraße 4 oder auch die Wielandstraße 5 im Gespräch seien. Jedoch solle nach vielen Diskussionen und Planvarianten die Marschrichtung mit einem entsprechend zu fassenden Beschluss vorgegeben werden.
Zur Eigentumsfrage sollen die öffentlichen Flächen im Eigentum der Stadt bleiben. Die angesprochenen Kosten einer öffentlichen Tiefgarage seien jedoch noch zu diskutieren.

Ein Ratsmitglied appelliert daran, aufgrund der über mehr als 2 Jahrzehnte fortgeführten Planung fraktionsübergreifend eine mehrheitliche Entscheidung zu treffen und so auch ein sichtbares Zeichen für den Investor zu setzen.

Im Übrigen scheint es Konsens zu sein, dass die Planung immer besser werde und damit eine geeignete Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplan sein kann.

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 28.10.2021 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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9. Straßenausbauprogramm 2022-2026 ff; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 8
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2023-2026 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2022 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000,-- €

7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Weiterhin schlägt das Stadtbauamt vor, in den Jahren 2023-2026 folgende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen und zu sanieren bzw. fertig zu stellen:


Im Jahr 2023

- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024

- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2025

- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz



Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße  
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Empfehlung

„Im Jahr 2022 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000 €
       
7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Heustraße 2024 und die Ulmer Straße 2025 vorgesehen werden. 
Das Straßenausbauprogramm hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Im Jahr 2023 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      

Im Jahr 2025
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2022 hinterlegt.


Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Diskussionsverlauf

Ein Ratsmitglied regt an, das Augenmerk auf die Erschließung der Verdistraße zu legen, da der Investor für das Ärztehaus Planungssicherheit benötige.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender 

Beschluss

„Im Jahr 2022 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:

1.)        Gestaltung der Neuen Rathausmitte, Planung 2022 und Ausführung 2023/24
       geschätzte Kosten:        ca. 4,0 Mio. € 

2.)        Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, Ausführung 2022/2023
       geschätzte Kosten:        ca. 5,6 Mio. €

3.)        Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten:        ca. 470.000,-- €

4.)        Ausbau der Illerzeller Straße von Reiherstraße bis Hirschstraße
       geschätzte Kosten:        ca. 360.000,-- €

5.)        Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere, Planung 2022/2023

6.)         Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
       geschätzte Kosten:        ca. 100.000 €
       
7.)        Erneuerung Regenwasserkanal (Illerzeller Weg, Illerberg)
       geschätzte Kosten:        ca. 50.000,-- €

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird mit der Maßgabe gebilligt, dass die Heustraße 2024 und die Ulmer Straße 2025 vorgesehen werden. 
Das Straßenausbauprogramm hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Im Jahr 2023 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße Ost u. West, Ausführung
- Ausbau der Schlesier Straße

Im Jahr 2024
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      

Im Jahr 2025
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach 

Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2023 bis 2025 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2022 hinterlegt.


Für die Jahre 2026 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Aufstellung eines Förderprogrammes für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Hintergrund
Die Stadtverwaltung Vöhringen hat das Ziel, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden.
Bäume verbessern nachweislich das Kleinklima, schützen den Boden vor Erosion und bieten zahlreichen Tieren Nahrung und Lebensraum. Sie sind wichtig für den Klimaschutz und prägen maßgeblich das Stadt- und Landschaftsbild. Sie schaffen Aufenthalts- und Lebensqualität. 
Statt mit Ver- und Geboten Bürger zu Baumpflanzungen und Baumerhaltungen zu verpflichten, entstand in der Stadtverwaltung die Idee, einen Anreiz zu schaffen, dass Privatpersonen und gemeinnützige Vereine / Organisationen mehr Bäume pflanzen.
Das entworfene Förderprogramm soll zur Eigeninitiative für private Investitionen für die Pflanzung von Bäumen dienen.

Voraussetzungen
Gefördert werden sollen Baumpflanzungen in Vöhringen und seinen Stadtteilen. Das vorrangige Ziel ist es, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden. Da aber jeder gepflanzte Baum wichtig für die Umwelt ist, sollen auch Bäume außerhalb der Wohnbebauung gefördert werden, zum Beispiel ein Obstbaum für eine Streuobstwiese.
Antragsberechtigt sollen sowohl Eigentümer als auch Mieter sein. Momentan ist nicht angedacht, Gewerbebetriebe im Förderprogramm zu berücksichtigt. Zunächst sollen Erfahrungen mit dieser Art Förderung gesammelt werden.
Durch die Zuwendungsvoraussetzungen soll sichergestellt werden, dass die gepflanzten Bäume sich gesund entwickeln können und möglichst langfristig dem Förderziel dienen. Um die Qualität der Bäume sicherzustellen, soll die Förderung mit der Bedingung des Erwerbs in einer Baumschule verknüpft werden.
Im Förderprogramm sollen Kriterien aufgeführt werden, welche Bäume subventioniert werden. Zum Beispiel bieten heimische Baumarten den Vorteil, dass sie dem regionalen Klima weitestgehend angepasst sind und vor allem heimischen Insekten und Vögeln Nahrung bieten. 
Die Mindestanforderung (Größe) eines Baumes soll im Förderprogramm so definiert werden, dass es sich um die im Regelfall kleinste erhältliche Größe bei herangezogenen Bäumen handelt. Für die Endgröße eines Baumes ist wiederum die Baumart ausschlaggebend.
Ergänzungen / Änderungen nach Vorberatungen in der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.40.2021:
Um auch für Antragsteller mit besonders kleine (Vor-)Gärten die Zuwendungsvoraussetzung nicht zu hoch zu setzten, wurde im Förderprogramm unter 4.1. zum einen für Obstbäume die Option Halbstamm mit aufgenommen sowie für alle förderfähigen Bäume die unversiegelte Baumscheibe auf einen Radius von 3 m (ca. 9 m²) reduziert.
Dem Förderprogramm soll eine Empfehlungsliste „Gehölze für den Hausgarten“ beigefügt werden. (Siehe Anlage 2.) In der Liste werden ausschließlich heimische Arten aufgeführt. Die Förderung von Baumsorten soll nicht pauschal ausgeschlossen, sondern im Einzelfall geprüft werden.
Nicht gefördert werden sollen Bäume, für die eine planungs- oder baurechtliche Verpflichtung besteht (z.B. im Rahmen von Festsetzungen in Bebauungsplänen). Des Weiteren soll die Maßnahme gegen keine rechtlichen Bestimmungen verstoßen (z.B. Nachbarschaftsrecht).
Im Förderprogramm soll zur Einhaltung der Förderkriterien festgelegt werden, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach einer schriftlichen Förderzusage begonnen werden darf. 

Art und Umfang
Es soll ausschließlich der Kauf eines Baumes gefördert werden und keine Materialien, Dienstleistungen oder Pflegekosten. Dies würde ein differenziertes Förderprogramm und höheren Verwaltungsaufwand bedeuten. Eine deutlich bessere Erreichung des Förderzieles wäre damit nicht zu erwarten.
Bei der Förderung soll es sich um einen einmaligen Zuschuss handeln. Der Fördersatz soll 50 % betragen. Die maximale Förderhöhe soll auf 100,-- € und die geförderte Anzahl der Bäume pro Wirtschaftseinheit (z.B. Privathaushalt, Verein, Eigentümergemeinschaft) auf zwei Bäume je Kalenderjahr begrenzt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Personen eine Förderung erhalten können.

Verfahren
Das Bewilligungsverfahren bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Um diesen so gering wie möglich zu halten, sollen Antragsteller zur Einreichung notwendiger Informationen (u.a. Lageplan, Fotodokumentation) verpflichtet werden. Eine zwingende Besichtigung vor Ort soll damit vermieden werden. Die bürokratische Hürde soll für Antragsteller so gering wie möglich sein. Für die Anlagen eines Förderantrages sollen deshalb keine Formvorschriften gelten (z.B. Skizze statt Lageplan).
Die Auszahlung der Fördersumme soll erst nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgen, unter der Bedingung, dass alle geforderten Kriterien erfüllt wurden.
Eine Zweckbindungsfrist soll auf 15 Jahre festgelegt werden. Bei einem zu geringen Zeitraum besteht die Gefahr, dass das Förderziel nicht erreicht wird, da Bäume einige Jahre zur Entwicklung benötigen. 
Für die Förderung von Baumpflanzungen soll eine Haushaltstelle eingerichtet werden, auf der für das Jahr 2022 10.000,-- € eingestellt werden. Damit ließen sich mindestens 100 Bäume pro Jahr fördern.

Anlagen
Anlage 1: Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen
Anlage 2: Pflanzliste Entwurf
Anlage 3: Weitere Informationen: Informationsangebote für Bürger

Empfehlung

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt. Hierzu wird im Haushalt 2022 unter der entsprechenden Haushaltsstelle ein Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf den Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Umweltausschuss, wonach das Gremium ohne weitere Diskussion folgenden Beschluss fasst.

Beschluss

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt. Hierzu wird im Haushalt 2022 unter der entsprechenden Haushaltsstelle ein Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Weißenhorner Straße in Illerberg im Rahmen des kommunalen Wohnraumförderungsprogramms Bayern; Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.10.2021 ö Vorberatung 10
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum ist die letzten Jahre in unserer Region stetig größer geworden.

Steigende Grundstücks- und Baupreise lassen die Mietpreise kontinuierlich wachsen.

Die Stadt Vöhringen sieht es u. a. als Aufgabe, Wohnraum zu schaffen und zu bezahlbaren Konditionen ihren Bürgern anbieten zu können.

Im Rahmen des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms soll deshalb ein Mehrfamilienhaus an der Weißenhorner Straße 21 in Illerberg entstehen. Geplant ist ein Wohnhaus mit sechs Wohnungen.

Die Wohnungsgrößen selber werden vom Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm vorgegeben.

Wie schon beim Wohnbauprojekt „Schützstraße 12“ kann die Stadt Vöhringen hier mit einer Förderung seitens der Regierung von Schwaben in Höhe von 30 % der Bau- und Nebenkosten rechnen.

Das Gebäude soll sich der Umgebungsbebauung gut einfügen und ist deshalb mit zwei Vollgeschossen und einem etwas steileren Satteldach geplant.

Gemäß der Vorgabe des Kommunalen Förderungsprogramms werden die beiden Einheiten im Erdgeschoss als barrierefreie Wohnungen ausgeführt. Auf einen Aufzug wird aufgrund der geringeren Wohnungsanzahl verzichtet.

Um die Baukosten möglichst gering zu halten, wird das Gebäude ohne Keller ausgeführt. Abstellräume und Fahrradgaragen werden oberirdisch in einem Holzbau untergebracht. 

Ein Baubeginn könnte im September 2022 erfolgen.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt anhand einer Präsentation die vorgesehene Planung vor und geht dabei insbesondere auch auf das Raumprogramm sowie eine nachhaltige Holzbauweise ein.

Seitens des Gremiums wird die geplante ökologische Bauweise lobend zur Kenntnis genommen. Weiterhin besteht Einigkeit darin, dass so der Stiftung wieder Einnahmen zufließen, welche im Hinblick auf den Stiftungszweck ausgeschüttet werden können.
Angeregt wird, das Gebäude auf dem Grundstück weiter nach Osten zu verschieben, um mehr Parkflächen vorhalten zu können. Dies sei notwendig, da die Weißenhorner Straße ohnehin durch parkende Autos schlecht befahrbar sei.

Ein Ratsmitglied schlägt vor, mit dem Eigentümer der Weißenhorner Straße 19 Gespräche zu führen, inwieweit dieser bereit sei, eine Teilfläche seines Grundstücks zur Schaffung von Stellplätzen zu veräußern.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass die Stellplatzfrage nicht zu vernachlässigen sei, man sich aber grundsätzlich Gedanken bei einer verdichteten Bauweise machen müsse, dass nicht mehr jeder vor dem Haus eine Parkmöglichkeit habe.

Beschluss

Die vorgestellte Planung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“; 1. Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB 2. Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ beschlossen, das entsprechende Verfahren eingeleitet und auch bereits die frühzeitige Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Parallel hierzu hat die Stadtverwaltung mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg (ADBV) wegen der erforderlichen Erschließung und Neuordnung des Bebauungsplangebietes Kontakt aufgenommen.
Im Vorfeld der seitens der Stadtverwaltung angedachten Durchführung eines Umlegungsverfahrens mit Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das ADBV gab es bereits behördeninternen Kontakt sowie eine jeweils sehr ausführliche Vorstellung des Umlegungsverfahrens nach §§ 45 ff. BauGB durch einen Mitarbeiter des ADBV in den öffentlichen Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.09.2021 sowie im Stadtrat vom 23.09.2021. 

Die Gremiumsmitglieder nahmen die Informationen sehr interessiert auf und stellten dabei vertiefende Fragen.

Aufgrund der signalisierten Offenheit des Stadtrates für die Einleitung eines Umlegungsverfahrens für den künftigen Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll nun in der Sitzung des Stadtrates am 28. Oktober 2021, wie vorangekündigt, zum einen die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB beschlossen und gleichzeitig auch entschieden werden, die Durchführung des Umlegungsverfahrens auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung zu übertragen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung bieten sich sowohl ein Umlegungsverfahren als auch eine Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung an, weil es sich um ein vom Gesetzgeber vorgesehenes und strukturiertes Verteilungsverfahren handelt, welches einen gerechten Ausgleich der Interessen der Grundstückseigentümer sowie der Allgemeinheit anstrebt und das ADBV als neutrale Behörde mit entsprechender Fachkompetenz eine höhere Akzeptanz genießt als die Stadt Vöhringen, welche im Umlegungsverfahren ja auch Partei ist.

Durch den klaren Aufbau eines Umlegungsverfahrens und die Durchführung durch eine unabhängige Behörde kann von einer zügigeren Umsetzung der Grundstücksneuordnung und auch der Erschließung, welche dann in einem Zug angegangen werden kann, ausgegangen werden. 

Zudem ist mit einer nicht unerheblichen finanziellen Ersparnis bei den Grundstückseigentümern zu rechnen, weil die Grundstücksneuordnung ohne einen Notar erfolgen kann und grundsätzlich keine Grunderwerbskosten und keine Grundbuchgebühren anfallen und auch die Vermessung und Abmarkung zu geringeren Gebühren erfolgen kann. 
  

Empfehlung

1.        Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.

2.        Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.

Beschluss 1

1.        Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß §§ 45 ff. BauGB

Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße West“ soll zur Erschließung und Grundstücksneuordnung ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45 ff. BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Übertragung der Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg

Die Stadt Vöhringen überträgt die ihr zustehende Umlegungsbefugnis auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg.

Die Stadtverwaltung wird ermächtigt, mit dem Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg eine „Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung“ abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 13

Diskussionsverlauf

Keine Beratung

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14. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö 14
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14.1. Rückmeldungen zur "Grünen Meile", Anfrage Herr Zanker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.1

Diskussionsverlauf

Herr Zanker nimmt Bezug auf die Anfrage des Herrn Bader in der Stadtratssitzung vom 23.09.2021, wonach im Protokoll vermerkt sei, dass Herr Neher eine Prüfung und Rückmeldung bis zur nächsten Stadtratssitzung zusichert. Eine Rückmeldung hierzu stehe noch aus.

Herr Söhner teilt mit, dass dies im Radverkehrskonzept mit vorgesehen sei.

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14.2. Neue Homepage und Schadensmelder, Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.2

Diskussionsverlauf

Herr Prestele erwähnt lobend den neu gestalteten Internetauftritt der Stadt Vöhringen und in diesem Zusammenhang auch die gut funktionierende Suchfunktion und den einfach zu bedienenden Schadensmelder.
So sei es jedem Bürger einfach möglich, beispielsweise defekte Straßenbeleuchtungen oder sonstige Schäden, unkompliziert zu melden. Dies solle durch die Ratsmitglieder gerne an Bürgerinnen und Bürger mitgeteilt werden.

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14.3. Wasserspielplatz Illerberg/Thal, Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.3

Diskussionsverlauf

Herr Prestele spricht bezüglich des Spielplatzes in Thal nahe der Burgtalschenke an, dass dieser inzwischen sehr stark verwildert bzw. mit viel Schilf und Gras zugewachsen wäre. Kinder hätten so Schwierigkeiten die Wasserflächen zu erreichen. Wenn dieser im Frühjahr wieder ausgeschnitten werde, müsse viel Bewuchs entfernt werden. Darüber hinaus bitte er darum, die Ablauffunktion des Gewässers im Blick zu behalten, welche aktuell noch gewährleistet ist.

Herr Söhner teilt mit, dass pro Jahr eine zweimalige Reinigung stattfinde, welche wohl um ein weiteres Mal ergänzt werden sollte.

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14.4. Alter Friedhof - Unterhaltspflege, Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.4

Diskussionsverlauf

Herr Prestele teilt zum Alten Friedhof mit, dass viele Flächen einen ungepflegten Eindruck erwecken. Weiterhin habe man Freiflächen mit Wildblumen angesät. Dementsprechend solle auf die Pflege geachtet werden um dem Ort entsprechend ein würdiges Bild zu geben.

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14.5. Gelbe Tonne - Ergebnisvergleich, Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.5

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter erkundigt sich nach einem Ergebnisvergleich zwischen dem Bring- und Holsystem, da inzwischen die Gelbe Tonne bereits seit einem knappen Jahr eingeführt ist. Dementsprechend soll ein Vergleich der Mengen im Bring- und Holsystem, als auch nach Möglichkeit eine Auflistung erfolgen, wohin welches Material verbracht und wie dies verwertet wird.

Bürgermeister Neher teilt mit, man werde dies ans Umweltamt weiterleiten.

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14.6. Rückfrage zur Aktion Gelbes Band, Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 14.6

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter erkundigt sich nach der Aktion „Gelbes Band“ und weshalb nicht alle Bäume an Streuobstwiese zwischen Kreisverkehr und Autobahnzubringer markiert worden sind.

Herr Mennel teilt mit, dass bislang bereits im Vorfeld Bäume für Sammelaktionen z.B. an Kindergärten vergeben werden.

Herr Harzenetter erklärt, es solle mitgeteilt werden, wer welche bzw. wie viele Bäume und an welcher Örtlichkeit zugeteilt bekommt. Er erwarte, dass alle Bürger dieselben Möglichkeiten eröffnet bekommen.

Datenstand vom 02.12.2021 09:26 Uhr