Datum: 08.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:41 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Familienstützpunkt Vöhringen; Fortführung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm
2 Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren
3 Ersatzbeschaffung MZF für die Feuerwehr Illerberg / Thal -Auftragsvergabe
4 Verschiedenes
4.1 Absage der Bürgerversammlungen 2021
5 Anträge und Anfragen
5.1 Parkzeitbegrenzung in der Ulmer Straße beim Friedhof Anfrage Herr Hinterkopf
5.2 Laub auf städtischen Radwegen Anfrage Herr Brocke

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1. Familienstützpunkt Vöhringen; Fortführung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Am 12.03.2018 hat sich der Haupt- und Umweltausschuss für die Errichtung eines Familienstützpunktes in Vöhringen ausgesprochen. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm wurde dieser am 01.09.2018 in Betrieb genommen. 
Familienstützpunkte sind sozialräumliche Anlauf- und Kontaktstellen, die bedarfsgerechte und niederschwellige Familienbildungsangebote, ggf. in Kooperation mit anderen Diensten und Einrichtungen vorhalten und initiieren. Familienstützpunkte bieten allgemeine Beratung und Unterstützung von Familien auf der Basis eines präventiven, familienorientierten und ganzheitlichen Ansatzes an und stärken sie nach Bedarf in der Erziehung.
Die Arbeit des Familienstützpunktes wurde durch die derzeit herrschende Corona-Pandemie und die damit verbundenen Kontaktbeschränkungen stark eingeschränkt. Dennoch ist zu erkennen, dass Angebote wie das Babycafé, Einzelberatungen sowie Vorträge und Informationsabende bei den Vöhringer Familien guten Anklang finden.
Die Finanzierung des Familienstützpunktes (FSP) erfolgt durch die Kommune bzw. den Träger sowie durch den Landkreis Neu-Ulm. Für Angebote und Maßnahmen im Rahmen der Familienbildung stellt der Landkreis dem FSP jährlich 2.000 € zur Verfügung. Die Kommunen bzw. der Träger übernimmt die Kosten für die Erstausstattung, alle einmaligen und laufenden Raum- und Sachkosten (Büroausstattung, Fahrkosten usw.) sowie die Personalkosten.
Der Landkreis Neu-Ulm gewährt den FSP bei Einstellung einer solchen Fachkraft eine Förderung der Personalkosten mit je 7 € pro unter 18jährigem Einwohner. Für Vöhringen wären dies auf der Grundlage der Veröffentlichungen des Bayer. Landesamtes für Statistik derzeit 16.282 € (2.326 Jugendliche x 7 €). Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 € pro FSP. Die Kommune muss sich an den Personalkosten mit dem gleichen Betrag wie der Landkreis Neu-Ulm beteiligen. Die Kosten für eine/n Sozialpädagogen/in belaufen sich auf ca. 28.000 € jährlich.
Zudem ist künftig geplant, eine Kooperation mit der Gemeinde Bellenberg einzugehen und eine Erweiterung unseres Familienstützpunktes auf zwei Kommunen (Vöhringen, Bellenberg) einzuführen. Hierbei würde sich das Stundenkontingent unserer derzeitigen Fachkraft erhöhen, die Gemeinde Bellenberg würde sich jedoch wiederum an den Personal- und Sachkosten beteiligen. Diese Änderung würde ebenfalls in die Kooperationsvereinbarung mit aufgenommen werden. Mit der endgültigen Planung und Umsetzung kann jedoch erst nach Genehmigung der Kooperationsvereinbarung begonnen werden.
Die Kooperationsvereinbarung wurde seitens des Landratsamtes Neu-Ulm lediglich bezüglich der Zuwendungsformalitäten angepasst und benötigt deshalb einen erneuten Beschluss durch den Haupt- und Umweltausschuss.
Die Stadtverwaltung hält die Weiterführung des Familienstützpunktes in Vöhringen in Ergänzung zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien zur Stärkung der Erziehungskompetenzen für empfehlenswert und hilfreich.

Empfehlung

Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen wird zugestimmt.

Diskussionsverlauf

Frau Laible stellt bezugnehmend auf die Sitzungsvorlage die Betriebsgrundlagen und Hintergründe des Familienstützpunktes vor. Dieser wird in Vöhringen seit 01.09.2018 als ergänzendes Angebot zu den bereits bestehenden Bildungs- und Beratungsangeboten für Familien betrieben.

Künftig ist ebenfalls eine Kooperation mit der Gemeinde Bellenberg vorgesehen.

Aufgrund der seitens des Landkreises Neu-Ulm angepassten Zuwendungsformalitäten, bedarf es eines erneuten Beschlusses durch den Haupt- und Umweltausschuss.

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender 

Beschluss

Der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm und der damit verbundenen Fortführung des Familienstützpunktes Vöhringen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Vorberatung 2

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2018 erhöht.
Durch die Beitragsbezuschussung des Freistaates Bayern in Höhe von 100.- € für jedes Kindergartenkind ab September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre wird, wurden die Kindergärten im April 2019 größtenteils beitragsfrei.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die geringeren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1)
                       geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten          50 €                                        140,00 €
(Vöhringen: 67 € /neu: 100 €/68 €/222€)        (Vöhringen: 79 €/neu: 160 €/128 €/282 €)
> Krippe                119 €                                        300 €
(Vöhringen: 119 €/neu 150 €/157 €/222€)        (Vöhringen: 149 €/neu: 210 €/217 €/282 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen derzeit 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen. Dieser soll aufgrund vieler „Luftbuchungen“ im KiTa-Bereich (höher gebuchte Betreuungszeiten, zur größtmöglichen Flexibilität der Eltern, die in der Realität nicht benötigt werden; diese sorgen im Kindergarten für einen schlechteren Anstellungsschlüssel und demnach erhöhten Personalbedarf) auf 10.- € erhöht werden. Ziel ist es, dass Eltern die Buchungen künftig  an den tatsächlich benötigten Bedarf anpassen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von 
2 € bis 10 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 56 % der tatsächlich entstandenen Kosten. (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum Januar 2022 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen an die derzeitigen üblichen Beiträge anzupassen. Hierzu wurden drei Varianten errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag.
Variante 1:
Bei der ersten Variante wäre im Kindergartenbereich die Mindestbuchungszeit von 4 Stunden am Tag beitragsfrei. Der Beitrag im Krippen- sowie im Hortbereich läge unterhalb des Landkreisdurchschnitts.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)




Variante 2:
Die Beiträge der zweiten Variante orientieren sich in der Mindestbuchungszeit an dem Landkreisdurchschnitt. Staffelung in den Kindergärten, Krippen und der Mittagsbetreuung wären in 10,- € Schritten, im Hort bei 3,- €.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
68,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
78,00 €
100,00 €
0,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
88,00 €
100,00 €
0,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
98,00 €
100,00 €
0,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
108,00 €
100,00 €
8,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
118,00 €
100,00 €
18,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
128,00 €
100,00 €
28,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
157,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
167,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
177,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
187,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
197,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
207,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
217,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
104,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
107,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
113,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
116,00 €  (82,00 €)






Variante 3:
Bei der dritten Variante würden die Beiträge so erhöht, dass in den Mindestbuchungszeiten der Elternanteil an den entstehenden Kosten 10 % beträgt. Im Hort sowie in der Mittagsbetreuung ist hier jedoch durch Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Hochrechnung möglich.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
222,00 €
100,00 €
122,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
232,00 €
100,00 €
132,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
242,00 €
100,00 €
142,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
252,00 €
100,00 €
152,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
262,00 €
100,00 €
162,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
272,00 €
100,00 €
172,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
282,00 €
100,00 €
182,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
222,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
232,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
242,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
252,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
262,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
272,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
282,00 €  (149,00 €)

Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen, erhalten eine 
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags 
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, 
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
Diese Stellungnahmen werden in der Haupt- und Umweltausschusssitzung bekannt gegeben.



Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist ebenfalls aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich. 
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Mittagessenpauschale
Aufgrund steigender Einzelkosten unseres Essenslieferants müssen auch die Mittagessenspauschalen angepasst werden.
Die Kalkulationen enthalten bereits die Schließtage, Ausflugstage sowie 10 Fehltage zugunsten der Eltern.
Künftig ist es auch möglich, die gewählten Buchungstage pro Woche flexibel auf die Tage der entsprechenden Woche zu buchen.
Die Preise wurden der zum Vereinfachen auf -,00 € auf- bzw. abgerundet.
Krippe

5 x wöchentlich
45,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
36,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
27,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
18,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
9,00 €/mtl.

KiTa

5 x wöchentlich
60,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
48,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
36,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
24,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
12,00 €/mtl.

Hort
mit Ferienbetreuung
ohne Ferienbetreuung
5 x wöchentlich
65,00 €/mtl.
60,00 €/mtl.
       


Mittagsbetreuung

5 x wöchentlich
65,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
52,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
39,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
21,80 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,90 €/mtl.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen. und demgemäß die Variante 1 zu wählen. Eine gewisse Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und die steigen Personal- und Sachaufwendungen ebenfalls vertretbar. Vor allem die Änderung der Staffelschritte bei den Buchungszeiten soll sich steuernd auf die Buchungszeiten und somit auch die Betreuungsschlüssel auswirken. 
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden würde Vöhringen immer noch ein sehr moderates Gebührenniveau aufweisen, was gerade die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiterhin zum Ausdruck bringen würde.
Variante 1:
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  Januar 2022 wie folgt angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine 
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags 
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, 
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen weiterhin pauschal und werden an die neuen Kalkulationen angepasst.

Diskussionsverlauf

Die letztmals im Jahr 2018 kalkulierten Beiträge für die Kinderbetreuungseinrichtungen und der im Jahr 2019 eingeführte Beitragszuschuss durch den Freistaat Bayern, erfordern eine Neukalkulation der örtlichen Beiträge.

Frau Laible erläutert dem Gremium anhand der ausführlichen Sitzungsvorlage die entsprechenden Hintergründe und zugrundeliegenden Betriebskosten. Die Komplexität ergibt sich ebenfalls daraus, da im Zusammenhang mit den Beiträgen der Kindertagesstätten beabsichtigt ist, zusätzlich die Beiträge zu den Krippeneinrichtungen, dem Schülerhort sowie den Mittagsbetreuungen anzupassen.

Weiterhin stellt eines der größten Problemfelder die Grenznähe und somit die Scheinanmeldungen von in Baden-Württemberg wohnenden Personen dar, da die dortigen Kommunen im Verhältnis zur Stadt Vöhringen höhere Beiträge erheben. Die in Vöhringen nach dem bisherigem Beitragsmodell überwiegende Gebührenfreiheit führt ebenfalls häufig zu einer großen Anzahl von Fehl- bzw. Luftbuchungen für Zeiten, welche im Anschluss nicht in Anspruch genommen werden.
Dies zieht sowohl personelle als auch organisatorische Probleme nach sich.

Die beteiligten Elternbeiräte haben sich überwiegend für eine Änderung der Beiträge zum 01.09.2022 ausgesprochen. Vier Rückmeldungen bevorzugen die vorgestellte Variante 1 und fünf Stellungnahmen der Elternbeiräte haben sich für Variante 2 ausgesprochen.

Die vorgesehene Änderung des Beitragsmodelles habe den Hauptzweck den Luftbuchungen entgegenzusteuern, wie Herr Bürgermeister Neher betont.

Die SPD-Stadtratsfraktion attestiert anhand der vorgestellten Modelle für Vöhringen tatsächlich sehr familienfreundlich zu sein. Hingegen scheide die Variante 3 aufgrund einer nicht zumutbaren Belastung für die Familien aus. 
Insofern ist seitens der SPD-Stadtratsfraktion eine weitere Variante vorgeschlagen worden, wonach die Beiträge nach sozialen Gesichtspunkten anhand des Einkommens festzusetzen wäre.

Bürgermeister Neher verweist auf mögliche Sozialleistungen, welche im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden könnten. Im Hinblick auf eine einkommensabhängige Beitragsbemessung müsse jedoch mit erhöhtem Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Personalkosten gerechnet werden.

Frau Laible bestätigt, dass für die Beiträge durch den Fachbereich wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landratsamt Neu-Ulm, sowie zur Mittagsbetreuung über Bildungs- und Teilhabeleistungen beim Jobcenter eine Erstattung beantragt werden könne. Weiterhin sei zu beachten, dass künftig das Spiel- und Getränkegeld bereits in den Beiträgen beinhaltet sei.

Ein Gremiumsmitglied befürwortet die familienfreundliche Variante 1. Darüber hinaus solle eine Härtefallregelung vorgesehen werden.

Im Konsens spricht sich das Gremium für die Umsetzung zum Kindergartenjahr 2022/2023 aus. 

Der aufgeworfene Vorschlag nach einer sozialen Komponente findet bei einigen Gremiumsmitgliedern Zustimmung und soll für eine spätere Diskussion noch einmal aufgearbeitet werden.

Ein weiteres Gremiumsmitglied erkundigt sich nach den Buchungszeiten und wie viele Kinder entsprechend in welchem Umfang gebucht seien. So lasse sich ebenfalls eher nachvollziehen, wo die meisten Eltern betroffen seien.

Seitens des Gremiums werden weitere Vorschläge eingebracht, insbesondere wird vorgeschlagen, auch die Grundbuchungszeit mit 10 Euro zu zahlendem Beitrag anzusetzen. Ein anderes Ratsmitglied schlägt vor, aufgrund des kalkulierten Modelles für die Erhöhung in allen Bereichen (KiTa, Krippe, Hort) denselben Faktor mit in etwa 30 Euro vorzusehen. 

Auf Rückfrage aus dem Gremium, wohin sich betroffene Eltern im Hinblick auf die Beratung zum Erhalt von Sozialleistungen wenden können, erläutert Frau Laible, dass sie hierfür zur Verfügung stehe und gut vernetzt sei. Weiterhin werde dies auch in den Besprechungen mit den Einrichtungsleitungen kommuniziert.

Die Verwaltung wird insofern beauftragt, Kontakt mit den umliegenden Kommunen Bellenberg und Senden aufzunehmen, um weitere Informationen zu einer sozialverträglicheren Variante zu erarbeiten und die aus der Diskussion aufgeworfenen Vorschläge zu prüfen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die rege Diskussion und die Vorschläge. Die Verwaltung wird nach Möglichkeit bis zur Stadtratssitzung eine erneute Vorstellung ausarbeiten.

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3. Ersatzbeschaffung MZF für die Feuerwehr Illerberg / Thal -Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg/ Thal soll ein MZF beschafft werden um die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr aufrecht zuerhalten.
Im Haushalt 2021 sind für die Ersatzbeschaffung 70.000 € bereitgestellt und für das Jahr 2022 sind 50.000 € an Haushaltsmitteln vorgesehen. Die Beschaffung wird vom  Freistaat Bayern in Form einer Zuwendung als Festbetragsfinanzierung mit 15.500,00 € gefördert. 
Mit der konkreten Ausschreibung der Ersatzbeschaffung wurde das Büro für Feuerwehrfarzeug- und Gerätebeschaffung GmbH (BFG) beauftragt. 
Am 30.08.2021 erfolgte die Beschränkte Ausschreibung und es wurden acht Firmen die Vergabeunterlagen zugestellt. 
Zum Ablauf der Angebotsfrist am 30.09.2021 um 14 Uhr wurden von drei Unternehmen Angebote abgegeben. 
Die Ausschreibung erfolgte in drei Losen (Los 1: Fahrgestell, Los 2: Fahrzeugaufbau, Los 3: Fahrzeugbeladung).
Für Los 1 (Fahrgestell) gaben folgende Unternehmen Angebote ab: 
Fa. Martin Schäfer GmbH Oberderdingen (VW)
Fa. Martin Schäfer GmbH Oberderdingen (MAN)
Fa. MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Neu-Ulm

Für Los 2 (Aufbau) gaben folgende Unternehmen Angebote ab: 
Fa. Martin Schäfer GmbH Oberderdingen (VW)
Fa. Martin Schäfer GmbH Oberderdingen (MAN)
Fa. Furtner & Ammer KG, Landau/Isar
Für Los 3 (Beladung) ist kein Angebot eingegangen

Entsprechend der in der Leistungsbeschreibung genannten Wertungskriterien (Preis/ Folgekosten Gewichtung 45 %; Kundendienst Gewichtung 10 %; Erfüllungsgrad technischer Spezifikationen Gewichtung 45 %) wurden jeweils Wertungen zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes durchgeführt.
Los 1 (Fahrgestell): 
Unter Berücksichtigung aller Umstände ist folgendes Angebot das Wirtschaftlichste (§ 43 UVgO):
Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN)
Begründung: Das Angebot der Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN), entspricht in fast allen Punkten der Leistungsbeschreibung und die Wertung entsprechend den Wertungskriterien bestätigt deutlich die Wirtschaftlichkeit des Angebotes mit der höheren Gesamtpunktzahl sowie dem niedrigeren Preis gegenüber dem verbleibenden Anbieter.

Los 2 (Ausbau für MZF):
Unter Berücksichtigung aller Umstände ist folgendes Angebot das Wirtschaftlichste (§ 43 UVgO):
Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen
Begründung: Das Angebot der Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN), entspricht in fast allen Punkten der Leistungsbeschreibung und die Wertung entsprechend den Wertungskriterien bestätigt deutlich die Wirtschaftlichkeit des Angebotes mit der höheren Gesamtpunktzahl sowie dem niedrigeren Preis gegenüber dem verbleibenden Anbieter.

Los 3 (Beladung für MZF):
Nachdem für das Los 3 keine Angebote eingegangen sind, ist das Los 3 aufzuheben und bei
Bedarf erneut auszuschreiben.

Die Zuschlags-/ Bindefrist läuft am 15.11.2021 ab.

Vergabevorschlag:
Dem Hauptausschuss der Stadt Vöhringen wird vorgeschlagen, den Auftrag der Neubeschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges MZF für die Freiwillige Feuerwehr Illerberg-Thal mit einer Gesamtinvestition von 105.189,94 € (abzüglich einer Zuwendung des Freistaates Bayern von 15.500 €) wie folgt durchzuführen:
Los 1 (Fahrgestell für MZF): Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN)
zum Angebotspreis von 53.665,32 €
Los 2 (Ausbau für MZF): Fa. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen 
zum Angebotspreis von 51.524,62 €
Darüber hinaus wird dem Stadtrat vorgeschlagen, weitere Ausgaben in Höhe von 1.000 € (brutto) für unvorhergesehene und sinnvolle technische Verbesserungen während der Bauphase (z.B. durch Neuentwicklungen in der Aufbau- oder Gerätetechnik) bereitzustellen.

Empfehlung

1. Der Haupt- und Umweltausschuss beschließt die Auftragsvergabe wie folgt:
Los 1 (Fahrgestell für MZF) an Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN) zum Angebotspreis von 53.665,32 €;
Los 2 (Ausbau für MZF) an Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen  zum Angebotspreis von 51.524,62 €.
2. Der Haupt- und Umweltausschuss hebt das Los 3 auf.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher bedankt sich bei den Blaulichtorganisationen für die Einsatzbereitschaft und verweist auf die festgestellte Notwendigkeit der Beschaffung, wonach im Haushalt die entsprechenden Mittel vorgesehen worden sind.

Aufgrund der Angebote sei festzustellen, dass für das dritte Los keines abgegeben worden ist und dies insofern aufzuheben sei.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach der erforderlichen Beladung aufgrund des ausgebliebenen Angebotes.

Bürgermeister Neher erteilt hierzu dem Vorsitzenden der Freiwilligen Feuerwehr Illerberg-Thal Dieter Müller das Wort, welcher erläutert, dass die Beladung erst im dritten Quartal 2022 zum endgültigen Ausbau notwendig werde und das Los hierzu erneut ausgeschrieben werden könne.

Beschluss 1

1. Der Haupt- und Umweltausschuss beschließt die Auftragsvergabe wie folgt:
Los 1 (Fahrgestell für MZF) an Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen (MAN) zum Angebotspreis von 53.665,32 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Haupt- und Umweltausschuss beschließt die Auftragsvergabe wie folgt:
Los 2 (Ausbau für MZF) an Firma Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen  zum Angebotspreis von 51.524,62 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Der Haupt- und Umweltausschuss hebt das Los 3 auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö 4
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4.1. Absage der Bürgerversammlungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Beschließend 4.1

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, er werde die Bürgerversammlungen aufgrund der aktuellen Entwicklung der pandemischen Lage absagen. Rechtlich seien diese zwar möglich gewesen, aber nach reiflicher Überlegung habe er sich dazu entschieden. 

Ein Gremiumsmitglied schlägt vor, diese zu verschieben und möglicherweise eher auf das Frühjahr oder Sommer zu verlegen. 

Bürgermeister Neher bestätigt, dass dies ebenfalls schon seitens der Verwaltung in Betracht gezogen worden ist. 

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö 5
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5.1. Parkzeitbegrenzung in der Ulmer Straße beim Friedhof Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Beschließend 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf erkundigt sich nach der Realisierbarkeit einer Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden in der Ulmer Straße beim Friedhof. 
.
Ein weiteres Gremiumsmitglied ergänzt, die Einschränkung würde zwischen 10 und 16 Uhr ausreichend sein.

Bürgermeister Neher wird die Anregung an die zuständige Stelle in der Verwaltung weiterleiten.

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5.2. Laub auf städtischen Radwegen Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.11.2021 ö Beschließend 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Brocke weist darauf hin, dass gerade in der herbstlichen und dunklen Jahreszeit die Fahrradwege durch darauf befindliches Laub häufig kaum erkennbar und auch gefährlich rutschig seien.
Nach Möglichkeit sollten diese häufiger gereinigt werden.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass der städtische Bauhof bereits nach Priorität und Kapazität tätig ist, jedoch nicht zu jeder Zeit an jedem Punkt im Stadtgebiet im Einsatz sein könne.

Weiterhin erkundigt sich Herr Brocke nach dem Vollzug oder Werdegang, wenn Meldungen über den Schadensmelder eingehen.

Bürgermeister Neher und Herr Mennel teilen mit, dass diese Meldungen sofort erledigt und bei Vollzug eine Rückmeldung bzw. Mitteilung über den Zwischenstand zu erfolgen habe.

Datenstand vom 02.12.2021 09:25 Uhr