Datum: 25.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 28.10.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.11.2021 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.11.2021 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
4 Halbjährlicher Kurzbericht Klimaschutzmanager
5 Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren
6 1. Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen: Antrag des Sportclubs Vöhringen 1893 e.V. auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonst. Außenbeleuchtung im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen vom 13.09.2021 2. Antrag auf Verlängerung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark
7 Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen: Antrag des Sportclubs Vöhringen 1893 e.V. auf Bewilligung einer Sonderzuwendung für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Dreifachturnhalle des Karl-Eychmüller-Sportparks Vöhringen vom 13.09.2021
8 Städtische Vereinsförderrichtlinien: Antrag des Sportclubs Vöhringen e.V. auf Zuschuss zur Bestuhlung des Gymnastiksaales im Karl-Eychmüller-Sportpark vom 13.09.2021
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen
10.1 Fördermittel für Kinderbetreuungseinrichtungen Anfrage Herr Barth
10.2 Kontrollen der Corona-Auflagen Anfrage Herr Barth
10.3 Hausärztliche Versorgung in Vöhringen Anfrage Herr Georg Thalhofer
10.4 Zuschuss zur Testbeschaffung aufgrund der Corona-Lage Anfrage Herr Lackner
10.5 Beantwortung der Anfrage zur Aktion Gelbes Band Anfrage Herr Harzenetter in der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2021
10.6 Beantwortung der Anfrage zur Parkzeitbeschränkung in der Ulmer Straße beim Friedhof Anfrage Herr Hinterkopf in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.11.2021

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 28.10.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.10.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.11.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.11.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.11.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet begünstigen. Dafür soll auf einer Fläche nördlich des Stadtteils Illerberg von knapp 3 ha die Voraussetzung geschaffen werden, um einen Solarpark zu errichten. Zu diesem Zweck soll der gegenständliche Bebauungsplan sowie die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Das Plangebiet wird weitgehend als „Sonderbaufläche für Freiflächen-Solaranlagen“ definiert. Zur offenen Landschaft nach Nordwesten und Südosten sowie zur südwestlich angrenzenden Bahnlinie Senden-Weißenhorn wird eine Eingrünung von 7 m Breite mit Bepflanzungsauflagen dargestellt, zur nordöstlich angrenzenden Waldfläche eine Eingrünung variabler Breite zwischen ca. 10,50 m und ca. 14 m, welche wie der 7-m-Streifen im Nordwesten als Ausgleichsfläche dient. Die Erschließung erfolgt von Südosten über eine bestehende Verkehrsfläche. Die Lage des Plangebietes und der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung sind untenstehend abgebildet. Maßgeblich sind die jeweiligen Planzeichnungen.

Abbildung 1: Übersichtslageplan der gegenständlichen 
Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

Abbildung 2: Geltungsbereich der gegenständlichen 
Flächennutzungsplanänderung, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Die Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1169, Gemarkung Illerberg, und weist eine Größe von ca. 2,86 ha auf. 
Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächensolaranlagen, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen dargestellt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf den einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Bau- und Verkehrsausschuss. 

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird bestätigt, dass die Photovoltaiktechnik eine maßgebliche Energiequelle beim Umstieg auf erneuerbare Energien darstellt. Dementsprechend sei auch nicht strittig, dass hierzu Freiflächenanlagen notwendig werden. 
Im Sinne einer Reglementierung bzw. als Entscheidungsgrundlage sei es jedoch erforderlich, einen Kriterienkatalog aufzustellen, um die übermäßige Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen zu verhindern. Insofern könne allenfalls einer Agri-Photovoltaikanlage zugestimmt werden. *Es wird klarstellend festgehalten, dass der letzte Satz wie folgt zu verstehen ist. Insofern könne allenfalls einer Agri-Photovoltaikanlage zugestimmt werden, wenn dem vorliegenden Antrag kein Kriterienkatalog oder eine Matrix zugrunde liege. Er könne sich jedoch vorstellen, dass der zu behandelnde Antrag die Kriterien einer solchen Matrix erfüllen würde und insofern genehmigungsfähig wäre.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass seitens der Interessenvertreter der Photovoltaik-Industrie entsprechende Kriterienkataloge bestehen. Diese entbinden die Verwaltung bzw. den Stadtrat jedoch nicht davon, die jeweiligen Grundstücke im Sinne einer Einzelfallbetrachtung zu behandeln.

____________
*Ergänzung aufgrund Beschluss bei der Genehmigung der Niederschrift in der Sitzung des Stadtrates vom 16.12.2021, TOP 1.1

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Die Änderung umfasst das Grundstück mit der Fl. Nr. 1169, Gemarkung Illerberg, und weist eine Größe von ca. 2,86 ha auf. 
Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächensolaranlagen, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen dargestellt. 

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg"; - Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.11.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen möchte den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stadtgebiet begünstigen. Dafür soll auf einer Fläche nördlich des Stadtteils Illerberg von knapp 3 ha die Voraussetzung geschaffen werden, um einen Solarpark zu errichten. Zu diesem Zweck soll der gegenständliche Bebauungsplan sowie die dafür nötige Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Das Plangebiet wird weitgehend als „Sondergebiet Solar“ definiert. Zur offenen Landschaft im Nordwesten und Südosten sowie zur südwestlich angrenzenden Bahnlinie Senden-Weißenhorn wird eine Eingrünung von 7 m Breite mit Bepflanzungsauflagen festgesetzt, zur nordöstlich angrenzenden Waldfläche eine Eingrünung variabler Breite zwischen ca. 10,50 m und ca. 14 m, welche wie der 7-m-Streifen im Nordwesten als Ausgleichsfläche dient. Die Erschließung erfolgt von Südosten über bestehende Verkehrsfläche. Die Lage des Plangebietes und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind untenstehend abgebildet. Maßgeblich sind die jeweiligen Planzeichnungen.


Abbildung 1: Übersichtslageplan des gegenständlichen 
Bebauungsplanes, unmaßstäblich


Abbildung 2: Geltungsbereich des gegenständlichen 
Bebauungsplanes, unmaßstäblich

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1169 und 2337 (TF, Verkehrsfläche), Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,93 ha auf. Die Flächen im Plangebiet werden größtenteils als „Sondergebiet Solar“ festgesetzt, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf den gefassten Empfehlungsbeschluss aus der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.11.2021 ergeht ohne weitere Diskussion nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“. Der Bebauungsplan umfasst die Grundstücke bzw. Teilflächen der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 1169 und 2337 (TF, Verkehrsfläche), Gemarkung Illerberg. Er weist eine Größe von ca. 2,93 ha auf. Die Flächen im Plangebiet werden größtenteils als „Sondergebiet Solar“ festgesetzt, teilweise als Ausgleichsflächen sowie sonstige Grünflächen.

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ vom 25.11.2021 zur Kenntnis. Nach eingehender Beratung wird diesem Vorentwurf zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, nunmehr die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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4. Halbjährlicher Kurzbericht Klimaschutzmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Anlässlich der Klausurtagung „Klimaschutz“ am 19.03.2021 wurde beschlossen, dass der Klimaschutzmanager halbjährlich über die aktuellen Projekte im Bereich Klimaschutz berichtet. Herr Jung wird diesen Bericht in der Sitzung erstatten.

Diskussionsverlauf

Der städtische Klimaschutzmanager, Herr Jung, führt zusammenfassend anhand des Zeitplans zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes den vorgesehenen Verlauf aus. Dementsprechend steht die Erstellung der Energie- und Treibhausgasbilanz, die Potenzialanalyse und Szenarienerstellung bevor.
Detailliertere Themen sollen im Frühjahr 2022 behandelt werden, sobald der Entwurf des Klimaschutzkonzeptes vorliegt.

Weiterhin werden bereits begleitete Projekte vorgestellt. Diese sind insbesondere die Installation von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften sowie die mögliche Abwärmenutzung der Wieland-Werke AG. Für letzteres lägen auch bereits Angebote vor, um die vorgesehen Testräume in der Uli-Wieland-Schule in den Faschingsferien 2022 einzurichten.
Ebenfalls werden die Beschaffung eines Lastenrades für die Verwaltung, die Teilnahme als Fairtrade-Town, die Begleitung des Radverkehrskonzepts beispielhaft angeführt.

Ausblickend teilt Herr Jung mit, dass das Energiemanagement für alle städtischen Liegenschaften ein weiteres auszubauendes Projekt sei.

Das Gremium nimmt den halbjährlichen Bericht zur Kenntnis und bedankt sich für die Ausführungen.

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5. Kindergarten- und Schulwesen; Neukalkulation der Gebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Vorberatung 5

Sachverhalt

Die Beitragssätze in den örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen wurden letztmalig zum September 2018 erhöht.
Durch die Beitragsbezuschussung des Freistaates Bayern in Höhe von 100.- € für jedes Kindergartenkind ab September des Jahres, in dem das Kind 3 Jahre wird, wurden die Kindergärten im April 2019 größtenteils beitragsfrei.
Die Stadt Vöhringen hat sich bisher trotz der qualitativen Verbesserungen stets für eine äußerst familienfreundliche Beitragsregelung ausgesprochen. Im Vergleich zu den anderen Kommunen im Landkreis Neu-Ulm sind gerade die Beitragssätze in Bezug auf die geringeren Betreuungszeiten (Buchungszeiten) nach wie vor sehr moderat:
aktuelle Beitragsbereiche im Landkreis Neu-Ulm: (vgl. hierzu auch Anlage 1)
                       geringster Beitrag für min.Buchungszeit / höchster Beitrag für max.Buchungszeit
> Kindergarten          50 €                                        140,00 €
(Vöhringen: 67 € /neu: 100 €/68 €/222€)        (Vöhringen: 79 €/neu: 160 €/128 €/282 €)
> Krippe                119 €                                        300 €
(Vöhringen: 119 €/neu 150 €/157 €/222€)        (Vöhringen: 149 €/neu: 210 €/217 €/282 €)

Der Staffelschritt zur jeweils erhöhten Buchungszeit beträgt in Vöhringen derzeit 2 € im Bereich Kindergarten und 5 € im Bereich der Krippen. Dieser soll aufgrund vieler „Luftbuchungen“ im KiTa-Bereich (höher gebuchte Betreuungszeiten, zur größtmöglichen Flexibilität der Eltern, die in der Realität nicht benötigt werden; diese sorgen im Kindergarten für einen schlechteren Anstellungsschlüssel und demnach erhöhten Personalbedarf) auf 10.- € erhöht werden. Ziel ist es, dass Eltern die Buchungen künftig  an den tatsächlich benötigten Bedarf anpassen.
Landkreisweit bestehen aktuell teilweise sehr unterschiedliche Staffelschritte von 
2 € bis 10 € im Bereich Kindergarten und 5 € bis 10 € im Bereich der Krippen.
Unter Berücksichtigung der aktuell zu betrachtenden Betriebskosten und dem qualitativen Personaleinsatz verbleibt ein nicht unerhebliches Defizit der Kinderbetreuungseinrichtungen welches letztendlich durch die Kommunen getragen wird.
Die Stadt Vöhringen leistet für jedes betreute Kind einen Zuschuss in Höhe von ca. 56 % der tatsächlich entstandenen Kosten. (vgl. hierzu auch beigefügte Anlage 3 ).
Um den Ausgleich des Betriebskostendefizits in noch gewissem vertretbarem Umfang im Rahmen zu halten, schlägt die Stadtverwaltung vor, zum September 2022 die Beitragssätze für alle Vöhringer Einrichtungen an die derzeitigen üblichen Beiträge anzupassen. Hierzu wurden vier Varianten errechnet. Alle Beiträge verstehen sich ohne Abzug des Beitragszuschusses von 100,- €, welche wiederum in den betroffenen Einrichtungen ausgewiesen werden. Die Beiträge in Klammern zeigen den bisherigen Beitrag.
Variante 1:
Bei der ersten Variante wäre im Kindergartenbereich die Mindestbuchungszeit von 4 Stunden am Tag beitragsfrei. Der Beitrag im Krippen- sowie im Hortbereich läge unterhalb des Landkreisdurchschnitts.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 € (67,00 €)
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 € (69,00 €)
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 € (71,00 €)
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 € (73,00 €)
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 € (75,00 €)
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 € (77,00 €)
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 € (79,00 €)
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)




Variante 2:
Die Beiträge der zweiten Variante orientieren sich in der Mindestbuchungszeit an dem Landkreisdurchschnitt. Staffelung in den Kindergärten, Krippen und der Mittagsbetreuung wären in 10,- € Schritten, im Hort bei 3,- €.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
68,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
78,00 €
100,00 €
0,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
88,00 €
100,00 €
0,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
98,00 €
100,00 €
0,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
108,00 €
100,00 €
8,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
118,00 €
100,00 €
18,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
128,00 €
100,00 €
28,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
157,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
167,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
177,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
187,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
197,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
207,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
217,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
104,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
107,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
113,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
116,00 €  (82,00 €)






Variante 3:
Bei der dritten Variante würden die Beiträge so erhöht, dass in den Mindestbuchungszeiten der Elternanteil an den entstehenden Kosten 10 % beträgt. Im Hort sowie in der Mittagsbetreuung ist hier jedoch durch Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Hochrechnung möglich.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
222,00 €
100,00 €
122,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
232,00 €
100,00 €
132,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
242,00 €
100,00 €
142,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
252,00 €
100,00 €
152,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
262,00 €
100,00 €
162,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
272,00 €
100,00 €
172,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
282,00 €
100,00 €
182,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
222,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
232,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
242,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
252,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
262,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
272,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
282,00 €  (149,00 €)

Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen, erhalten eine 
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags 
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, 
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger sowie auch die jeweiligen Elternbeiräte der örtlichen Einrichtungen wurden vorab über diese angedachte Beitragserhöhung informiert und zur entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.




Variante 4:
Auf Wunsch einiger Mitglieder im Haupt- und Umweltausschuss wurde ergänzend eine weitere Variante erarbeitet. Hierbei handelt es sich um die sogenannte einkommensabhängige Staffelung. 
Diese Variante wirft jedoch verschiedene Problematiken auf.
Der Personalaufwand bei einer einkommensabhängigen Staffelung darf nicht unterschätzt werden. Entweder müssten die Eltern bereits zur Anmeldung der Kinder ihre Einkommensnachweise offen legen, was für die Leitungen ein erhöhten Aufwand darstellen würde (nicht alle Eltern bringen diese zuverlässig mit), was mit Diskussionen verbunden sein kann (warum müssen Eltern, die berufstätig sind, benachteiligt werden im Gegenzug zu Eltern, die keiner Arbeit nachgehen) und insbesondere müssten die Einkommensnachweise jährlich kontrolliert werden (Tariferhöhungen, Jobwechsel, etc.). Eine Abdeckung dieser Nachweise durch die Verwaltung wäre nur mit Einstellung einer zusätzlichen Kraft abzudecken (jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 20.000,- € - 25.000,- €).
Eine Umfrage in den umliegenden Gemeinden hat ergeben, dass derzeit keine Kommune dieses Prinzip anwendet. Die Stadt Senden sowie die Gemeinde Bellenberg haben bisher ebenfalls gestaffelte, einkommensunabhängige Beiträge.
Eine Möglichkeit, die Beiträge künftig einkommensabhängig zu staffeln, würde sich wie folgt darstellen:
Die Gebühr bemisst sich nach
  • dem monatlichen Nettoeinkommen der Erziehungsberechtigten,
  • der Anzahl der Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten und
  • den gebuchten Betreuungszeiten
Die Gebühr wird erstmals zum 1. des Eintrittsmonats in die Einrichtung festgesetzt. Eine Neufestsetzung der Gebühr erfolgt in der Regel nach Ablauf eines jeden Jahres nach der letzten Festsetzung. Bei wesentlicher Änderung des monatlichen Nettoeinkommens, der maßgeblichen Kinderanzahl oder der Betreuungszeiten erfolgt eine Gebührenneufestsetzung zum nächsten Monatsersten. 
Das monatliche Nettoeinkommen ermittelt sich grundsätzlich aus den Bruttoeinkommen, die in den 12 Monaten vor der Gebührenfestsetzung erzielt wurden, vermindert um die jeweiligen Pauschalbeträge, dividiert durch 12. 
Bruttoeinkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie als Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes steuerpflichtig sind. 
Der Pauschalbetrag beträgt 
  • bei steuer- und sozialversicherungspflichtigem Einkommen 35 %, 
  • bei Beamtenbezügen 25 %, 
  • bei lediglich sozialversicherungspflichtigem Einkommen 25 %, 
  • bei nichtsteuerpflichtigem und sozialversicherungsfreiem Einkommen 5 %. 
Berücksichtigt werden alle Kinder im Haushalt der Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Einkommen für nicht mehr zu berücksichtigende Kinder bleiben bei der Ermittlung des monatlichen Nettoeinkommens außer Betracht. 
Höhe der Benutzungsgebühr 
Die monatliche Grundgebühr je Kind ergibt sich aus der Multiplikation des in der Gebührentabelle jeweilig zutreffenden Prozentsatzes mit dem ermittelten monatlichen Nettoeinkommen, ermäßigt um 5 %, mindestens jedoch um 15 € pro Kind. Als Höchstbetrag wird eine monatliche Gebühr aus einem pauschalierten monatlichen Nettoeinkommen von 6.000,- € festgesetzt. Als Mindestbetrag wird eine monatliche Grundgebühr auf Basis des anerkannten sozialhilferechtlichen Bedarfs bei der Hilfe zum Lebensunterhalt festgesetzt. Besuchen gleichzeitig 3 oder mehr Kinder aus dem Haushalt der Erziehungsberechtigten eine Tageseinrichtung für Kinder, so entfällt die Grundgebühr ab dem 3. Kind. 
Kinderzahl/
Betreuungszeiten
1 Kind
2 Kinder
3 Kinder
Mindestbuchungszeit 4 Stunden
2,50 %
1,50 %
0,75 %
4 Stunden – 5 Stunden
3,50 %
2,75 %
1,75 %
5 Stunden – 6 Stunden
4,50 %
4,25 %
3,25 %
6 Stunden – 7 Stunden
5,50 %
5,35 %
4,35 %
7 Stunden – 8 Stunden
6,50 %
6,45 %
5,45 %
8 Stunden – 9 Stunden
7,50 %
7,55 %
6,55 %
9 Stunden – 10 Stunden
8,50 %
1,75 %
0,75 %

Für ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen von 3.975,- € bei einem Kind in der in Vöhringen meist gebuchten Buchungszeit (8 Stunden – 9 Stunden) würde sich bei einem alleinerziehenden Elternteil folgende Rechnung ergeben:
durchschnittliches Bruttomonatseinkommen * 12 Monate
47.700,- €
- Pauschalbetrag aus steuer- und sozialversicherungspfl. Einkommen (35%)
16.695,- €
Nettoeinkommen
31.005,- €
durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen
2.583,75 €
* Prozentsatz  7,50 %
193,78 €
- 5 %/15,- € Ermäßigung
15,- €
Monatlicher Kindergartenbeitrag
178,78 €






Beiträge der Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Im Zuge der Beitragsanpassungen in den örtlichen Kindertageseinrichtungen ist es auch sinnvoll, die derzeitigen Beiträge für die Mittagsbetreuungen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Vöhringen Nord sowie Grundschule Illerberg) anzupassen.
In den Mittagsbetreuungen ist ebenfalls aufgrund der Nutzung der Schulgebäude keine detaillierte Aufstellung über alle Ausgaben möglich. 
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Mittagessenpauschale
Aufgrund steigender Einzelkosten unseres Essenslieferants müssen auch die Mittagessenspauschalen angepasst werden.
Die Kalkulationen enthalten bereits die Schließtage, Ausflugstage sowie 10 Fehltage zugunsten der Eltern.
Künftig ist es auch möglich, die gewählten Buchungstage pro Woche flexibel auf die Tage der entsprechenden Woche zu buchen.
Die Preise wurden der zum Vereinfachen auf -,00 € auf- bzw. abgerundet.
Krippe

5 x wöchentlich
45,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
36,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
27,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
18,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
9,00 €/mtl.

KiTa

5 x wöchentlich
60,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
48,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
36,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
24,00 €/mtl.
1 x wöchentlich
12,00 €/mtl.

Hort
mit Ferienbetreuung
ohne Ferienbetreuung
5 x wöchentlich
65,00 €/mtl.
60,00 €/mtl.
       
Mittagsbetreuung

5 x wöchentlich
65,00 €/mtl.
4 x wöchentlich
52,00 €/mtl.
3 x wöchentlich
39,00 €/mtl.
2 x wöchentlich
21,80 €/mtl.
1 x wöchentlich
10,90 €/mtl.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen. und demgemäß die Variante 1 zu wählen. Eine gewisse Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und die steigen Personal- und Sachaufwendungen ebenfalls vertretbar. Vor allem die Änderung der Staffelschritte bei den Buchungszeiten soll sich steuernd auf die Buchungszeiten und somit auch die Betreuungsschlüssel auswirken. 
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden würde Vöhringen immer noch ein sehr moderates Gebührenniveau aufweisen, was gerade die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiterhin zum Ausdruck bringen würde.
Variante 1:
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2022 wie folgt angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine 
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags 
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, 
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen weiterhin pauschal und werden an die neuen Kalkulationen angepasst.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt einleitend Bezug auf die ausführliche Vorstellung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.11.2021. Die sich in der anschließenden Diskussion vorgebrachten Anregungen des Gremiums habe man aufgegriffen und in der vorliegenden Sitzungsvorlage dargestellt.

Frau Laible stellt zusammenfassend die Ausarbeitungen vor. Weiterhin wird explizit darauf eingegangen, dass sich der Geschwisterbonus bewährt habe und daran festgehalten werden soll.

Bezüglich des sich aus der Vorberatung eingebrachten Vorschlages aus dem Gremium nach einer sozialverträglichen bzw. einkommensbasierten Staffelung verweist Frau Laible darauf, dass dies einen nicht zu unterschätzenden Verwaltungs- und Nachprüfungsaufwand nach sich ziehe.

In der sich anschließenden Aussprache wird insbesondere seitens der SPD-Stadtratsfraktion darauf verwiesen, eine sozialverträgliche Variante in Betracht zu ziehen, welche mit geringerem Verwaltungsaufwand auskomme. Als Beispiel wird die Gemeinde Bellenberg angeführt. Die Vorgehensweise beschränke sich darauf, sich das Bruttofamilieneinkommen nachweisen zu lassen. Wer dem nachkomme, erhalte einen Rabatt von 50%, sofern das Einkommen maximal 25.000 Euro brutto betrage. Bis zu einer Höhe von 40.000 Euro könne eine 25% Minderung gewährt werden.

Weiterhin könne zur Gegensteuerung der „Luftbuchungen“ eine „Gelbe Karte“ eingeführt werden. Diese könnte mit Sonderbeitrag behaftet sein, wenn die Buchungszeiten nicht eingehalten werden.

Bürgermeister Neher führt aus, dass die Inanspruchnahme städtischer Einrichtungen einen gewissen Beitrag erfordere. Weiterhin unterliege jede Kommune dem Grundsatz wirtschaftlich zu handeln und Gebühren und Beiträge regelmäßig zu kalkulieren bzw. zu überprüfen. 

Seitens der CSU-Fraktion wird in der vorgestellten Variante 1 dennoch ein familienfreundliches und sozialpolitisch vertretbares Beitragsmodell gesehen, wonach die Mindestbuchungszeit weiterhin kostenlos angeboten werden könne. 

Herr Bürgermeister Neher bestätigt die Komplexität des Themas, auch im Hinblick auf eine einkommensabhängige Variante. Eine mögliche Härtefallregelung könne durchaus diskutiert werden. Bei der Diskussion zur Beitragsbemessung sei dies jedoch dem Grundsatz nach nicht richtig angesiedelt. Dementsprechend schlage er vor, die Inanspruchnahme der städtischen pädagogischen Einrichtungen in Form einer Satzung festzulegen. Aktuell werden diese einzelvertraglich geregelt. 
In der Satzung wäre eine Härtefallklausel sinnvoll, wonach der Vorbehalt der Einzelfallentscheidung für eine Beitragsreduzierungen geregelt werden könne.

Nach weiterer Diskussion stellt Herr Barth den Antrag zur Geschäftsordnung auf Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Abstimmungsergebnis 8 : 12 abgelehnt.

Anmerkung: Herr Kern befindet sich während der Abstimmung nicht im Saal.

Auf Antrag wird die Sitzung nach einer 15-minütigen Unterbrechung fortgesetzt.

Als Konsens haben sich die Fraktionen für die Beitragssätze der Variante 1 verständigt. Des Weiteren sollen diese in Form einer Satzung festgelegt und mit einer einkommensabhängigen Ermäßigungsoption vorgesehen werden.

Beschluss 1

  1. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Gebühren im Hinblick auf eine sozialverträgliche und familienfreundliche Gestaltung der Elternbeiträge moderat nach oben anzupassen und demgemäß die Variante 1 zu wählen. Eine gewisse Anpassung nach oben ist im Hinblick auf das verhältnismäßig niedrige Niveau im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden und die steigenden Personal- und Sachaufwendungen ebenfalls vertretbar. Vor allem die Änderung der Staffelschritte bei den Buchungszeiten soll sich steuernd auf die Buchungszeiten und somit auch die Betreuungsschlüssel auswirken. 
Im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden würde Vöhringen immer noch ein sehr moderates Gebührenniveau aufweisen, was gerade die Familienfreundlichkeit unserer Stadt weiterhin zum Ausdruck bringen würde.
Variante 1:
Die jeweiligen Beitragssätze in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Stadt Vöhringen werden mit Wirkung ab dem Monat  September 2022 wie folgt angepasst.
1. Für die Betreuung in den Kindertagesstätten (ab 2 ½ Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Beitrag
für 12 Monate/Jahr
Beitragszuschuss
(für Kinder ab 3)
Monatlicher Beitrag
(für Kinder ab 3)
Mindestbuchungszeit 4 Std.
100,00 €
100,00 €
0,00 €
4 Stunden bis 5 Stunden
110,00 €
100,00 €
10,00 €
5 Stunden bis 6 Stunden
120,00 €
100,00 €
20,00 €
6 Stunden bis 7 Stunden
130,00 €
100,00 €
30,00 €
7 Stunden bis 8 Stunden
140,00 €
100,00 €
40,00 €
8 Stunden bis 9 Stunden
150,00 €
100,00 €
50,00 €
9 Stunden bis 10 Stunden
160,00 €
100,00 €
60,00 €

2. Für die Betreuung in den Kinderkrippen (0 bis 3 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden      
150,00 €  (119,00 €)
4 Stunden bis 5 Stunden                  
160,00 €  (124,00 €)
5 Stunden bis 6 Stunden                  
170,00 €  (129,00 €)
6 Stunden bis 7 Stunden                  
180,00 €  (134,00 €)
7 Stunden bis 8 Stunden                  
190,00 €  (139,00 €)
8 Stunden bis 9 Stunden                  
200,00 €  (144,00 €)
9 Stunden bis 10 Stunden                
210,00 €  (149,00 €)

3. Für die Betreuung in dem Schülerhort (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/Buchungszeit:

im Durchschnitt täglich
Monatlicher Beitrag:

für 12 Monate im Jahr
Mindestbuchungszeit 4 Stunden           
90,00 €  (74,00 €)
über 4 Stunden bis 5 Stunden        
100,00 €  (76,00 €)
über 5 Stunden bis 6 Stunden        
110,00 €  (78,00 €)
über 6 Stunden bis 7 Stunden        
120,00 €  (80,00 €)
über 7 Stunden bis 8 Stunden        
130,00 €  (82,00 €)

4. Für die Betreuung in den Mittagsbetreuungen (6 bis 14 Jahre)
Nutzungs-/
Buchungszeit:


bis 14:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 15:30 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 16:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
bis 17:00 Uhr:

für 11 Monate/Jahr
1 Tag          
10,00 €  (8,00 €)
15,00 €  (9,00 €)
17,00 €  (10,00 €)
20,00 €  (10,00 €)
2 Tage        
20,00 €  (16,00 €)
25,00 €  (18,00 €)
27,00 €  (20,00 €)
30,00 €  (20,00 €)
3 Tage        
30,00 €  (24,00 €)
35,00 €  (27,00 €)
37,00 €  (30,00 €)
40,00 €  (30,00 €)
4 Tage        
40,00 €  (32,00 €)
45,00 €  (36,00 €)
47,00 €  (40,00 €)
50,00 €  (40,00 €)
5 Tage        
50,00 €  (40,00 €)
55,00 €  (45,00 €)
57,00 €  (50,00 €)
60,00 €  (50,00 €)

Die aktuelle Beitragsermäßigung für Geschwisterkinder stellt sich wie folgt dar:
Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen erhalten eine 
Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags 
(dabei wird das jüngste Kind in der Einrichtung immer zu 100 % veranlagt).
Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, 
besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.
Die freigemeinnützigen Träger werden aufgefordert, sich dieser Beitragsregelung anzuschließen. 
Die Abrechnungen der Mittagessen erfolgen weiterhin pauschal und werden an die neuen Kalkulationen angepasst.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Beitragssätze werden in einer Satzung festgelegt, die einkommensabhängige Gebührenermäßigungen bzw. -reduzierungen vorsieht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. 1. Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen: Antrag des Sportclubs Vöhringen 1893 e.V. auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonst. Außenbeleuchtung im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen vom 13.09.2021 2. Antrag auf Verlängerung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 6

Sachverhalt

1. Zuschussantrag
Mit schriftlichem Antrag vom 13.09.2021 – Anlage 1 - hat der Sportclub Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss für die Erneuerung der im Betreff näher bezeichneten Flutlichtanlage gestellt.

Auf den Antrag und die Begründung wird ausdrücklich verwiesen.

Grundsätzlich besteht nach den städtischen Vereinsförderrichtlinien, dort Ziffer 6.1 ein Anspruch auf einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von grundsätzlich 10% der zuschussfähigen Kosten, maximal 50.000,- Euro je Vorhaben.

Voraussetzung ist ferner, dass sich das Land bzw. die Dachorganisation ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage mindestens 20 Jahre für Vereinszwecke den Mitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Im Antrag vom 13.09.2021 beantragt der SCV in Abweichung zum üblichen 10%igen Zuschuss einen 20%igen Zuschuss für diese Maßnahme. Begründet wird dieser damit, dass die Flutlichtanlage letztlich nach dem Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem SCV im Eigentum der Stadt Vöhringen steht, von dieser auch in der Vergangenheit errichtet wurde und dem SC Vöhringen lediglich zur Verfügung gestellt wird.

Rein vertragsrechtlich wäre die Stadt somit nicht verpflichtet, die Flutlichtanlage zu erneuern. Im Hinblick darauf, dass die Anlage, die noch funktionstauglich ist, langfristig von der Stadt Vöhringen zu erneuern wäre, erscheint in diesem konkreten Fall die Erhöhung des Zuschusses auf 20% angemessen und zumutbar.

Die vom SCV geplante Maßnahme dient auch nicht nur der Reduzierung der erheblichen Strom- und Unterhaltskosten, sondern stellt auch einen weiteren Beitrag zur Energieeinsparung und somit zur Klimawende dar.

Für diesen Hintergrund wird empfohlen, hier abweichend von dem üblichen Zuschusssatz von 10% einen 20%igen Zuschuss in Höhe von maximal 22.000,- Euro zu gewähren.

2. Antrag des SCV auf Verlängerung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses
Mit dem vorliegenden Antrag wird ebenso die Verlängerung des bestehenden Rechts- und Benutzungsverhältnisses auf 30 Jahre somit bis 01.02.2051 beantragt.

Hintergrund sind die Förderbedingungen des jeweiligen Dachverbandes des SCV, der voraussetzt, dass die Anlage mindestens 25 Jahre dem Verein zur Verfügung steht.

Zuletzt wurde der Vertrag aus dem Jahre 1993 aus Anlass der Erneuerung der Stockerbahnen mit der 8. Ergänzung bis zum 01.02.2045 verlängert.

Zur Wahrung der Nutzungsrechte und zur Vermeidung zahlreicher Verlängerungen bei jeder einzelnen geförderten Baumaßnahme hält die Stadtverwaltung somit eine Verlängerung auf 30 Jahre ab Vertragsunterzeichnung für geboten und sinnvoll.

Die letzte Ergänzung des Mietvertrages wird als – Anlage 2 – ebenfalls beigefügt.

Empfehlung

1.
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Maßnahme Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonstiger Außenbeleuchtung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten. Diese Zusage erfolgt unter der Bedingung, dass das Land bzw. die Dachorganisation sich ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage bei Bedarf für schulische Nutzungen der Stadt und für öffentliche Aufgaben kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Zuschusshöhe ist auf 22.000,- Euro für diese Maßnahme beschränkt.

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellt.

2.
Die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportclub Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung gebilligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Ein Ratsmitglied befürwortet den Verwaltungsvorschlag, aus ökologischen Gesichtspunkten einen höheren Prozentsatz zu gewähren, auch wenn damit zu rechnen sei, dass dies weitere Anträge zur Folge habe.

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss 1

1.
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Maßnahme Sanierung der Flutlichtanlage Hartplatz, Nebenplatz, 100m-Bahn Stadion, Tennisanlage und sonstiger Außenbeleuchtung einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten. Diese Zusage erfolgt unter der Bedingung, dass das Land bzw. die Dachorganisation sich ebenfalls an der Finanzierung beteiligt und die Anlage bei Bedarf für schulische Nutzungen der Stadt und für öffentliche Aufgaben kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Zuschusshöhe ist auf 22.000,- Euro für diese Maßnahme beschränkt.

Die erforderlichen Mittel werden im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.
Die Regelung des Rechts- und Benutzungsverhältnisses im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportclub Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung gebilligt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen: Antrag des Sportclubs Vöhringen 1893 e.V. auf Bewilligung einer Sonderzuwendung für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Dreifachturnhalle des Karl-Eychmüller-Sportparks Vöhringen vom 13.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. hat mit schriftlichem Antrag vom 13.09.2021 die Gewährung einer Bezuschussung für die im Karl-Eychmüller-Sportpark zu erneuernde Tonanlage gestellt. Der Antrag ist als – Anlage 1 -  der Beschlussvorlage beigefügt. Auf diesen wird ausdrücklich verwiesen.

Gemäß der städtischen Vereinsförderrichtlinien handelt es sich hierbei um eine sogenannte Sonderzuwendung, die auf Antrag bei außergewöhnlichen Anlässen oder für besondere, dem Vereinszweck dienende Anschaffungen gewährt werden kann, vgl. 12.1 der Vereinsförderrichtlinie.

Eine übliche Quote der Zuschusshöhe ist bei Sonderzuwendungen im Vergleich zu den Investitionszuschüssen nicht vorgesehen.

Die Kosten belaufen sich nach Schätzung des SCV und vorliegender Angebote auf ca. 7.500,- Euro. Bei einer Bezuschussung von 50% würde der Kostenanteil der Stadt ca. 3.750,- Euro betragen.

Nachdem die Dreifachturnhalle nicht nur dem Verein dient, sondern auch bei städtischen und schulischen Veranstaltungen mitgenutzt werden kann, erscheint eine entsprechende Bezuschussung in der genannten Höhe vertretbar und wird empfohlen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Dreifachturnhalle Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal 3.750,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt für das Jahr 2021 bereitzustellen.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Erneuerung der Beschallungsanlage in der Dreifachturnhalle Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen einen Zuschuss in Höhe von 50% der tatsächlich anfallenden Kosten, maximal 3.750,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind unter der Haushaltsstelle 55310.9885 im Vermögenshaushalt für das Jahr 2021 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Städtische Vereinsförderrichtlinien: Antrag des Sportclubs Vöhringen e.V. auf Zuschuss zur Bestuhlung des Gymnastiksaales im Karl-Eychmüller-Sportpark vom 13.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Mit schriftlichem Antrag vom 13.09.2021 hat der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. einen Antrag auf Zuschuss zur Bestuhlung des Gymnastiksaales im Karl-Eychmüller-Sportpark gestellt. Der Antrag ist der Beschlussvorlage als – Anlage 1 – beigefügt. Auf diesen wird vollinhaltlich verwiesen.

Im Hinblick darauf, dass die Stühle und Tische ausschließlich der Vereinsnutzung sowie der Nutzung bei öffentlichen Veranstaltungen (bspw. finden im Raum zahlreiche Vereinsversammlungen auch außerhalb des Sportclubs statt) dienen, wird ein Zuschuss für die Ersatzbeschaffung in Höhe von 2.340,- Euro befürwortet.

Es handelt sich hierbei um eine Sonderzuwendung gemäß Ziff. 12 der städtischen Vereinsförderrichtlinien.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Neuanschaffung einer Bestuhlung und von Tischen für den Gymnastiksaal im Karl-Eychmüller-Sportpark eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten entsprechend den städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch einen Betrag von 2.340,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt 55310.9885 bereitzustellen.

Diskussionsverlauf

Seitens eines Ratsmitgliedes wird aus Klimaschutzgründen angefragt, inwieweit die Bestuhlung tatsächlich in einem desolaten Zustand gewesen sei. Weiterhin solle die bisherige Bestuhlung nicht weggeworfen, sondern verschenkt werden.

Aus dem Gremium wird mitgeteilt, dass das bisherige Mobiliar aufgrund des schlechten Zustandes nicht erhaltens- oder verschenkenswert gewesen sei.

Beschluss

Die Stadt Vöhringen gewährt dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. für die Neuanschaffung einer Bestuhlung und von Tischen für den Gymnastiksaal im Karl-Eychmüller-Sportpark eine einmalige Sonderzuwendung in Höhe von 10% der nachgewiesenen Kosten entsprechend den städtischen Vereinsförderrichtlinien, maximal jedoch einen Betrag von 2.340,- Euro.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2022 unter der Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt 55310.9885 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 10
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10.1. Fördermittel für Kinderbetreuungseinrichtungen Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 10.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich aufgrund eines veröffentlichten Presseartikels nach Fördergeldern für Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Stadt Vöhringen sei hierin nicht genannt worden.

Herr Söhner erläutert, dass es sich dabei um das Sonderinvestitionsprogramm handelt, welches auch von der Stadt Vöhringen beantragt worden ist. Aufgrund der zeitlichen Antragstellung und der Fallmenge stehe bei Regierung von Schwaben die Bearbeitung noch aus.

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10.2. Kontrollen der Corona-Auflagen Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 10.2

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich danach, inwieweit das städtische Ordnungsamt die Polizei bei der Kontrolle der Corona-Auflagen bzw. Regeln unterstützen könne.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Stadt Vöhringen in diesem Zusammenhang keine Zuständigkeit habe. Wenn jedoch Mängel bekannt werden, können diese gemeldet bzw. zur Anzeige gebracht werden.

Herr Barth befürwortet die Einbeziehung der Sicherheitswacht hierfür.

Bürgermeister Neher lässt diese Möglichkeit prüfen.

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10.3. Hausärztliche Versorgung in Vöhringen Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö Beschließend 10.3

Diskussionsverlauf

Herr Georg Thalhofer  berichtet über die Praxisschließung der Frau Dr. Kohl in Weißenhorn. Dies betreffe insbesondere viele Bürger aus Illerberg und rufe erneut die Frage nach einer ausreichenden hausärztlichen Versorgung ins Bewusstsein.

Er bitte insofern darum, aus kommunaler Sicht alles zu unternehmen, um die hausärztliche Versorgung zu gewährleisten. Es stelle keine zufriedenstellende Option dar, die Grundversorgung im Großraum Ulm/Neu-Ulm als gewährleistet zu akzeptieren.

Bürgermeister Neher betont, dies stelle ein Problem vieler Kommunen dar und sei unumstritten ein wichtiger Aspekt der Infrastruktur.
Demnach habe eine Besprechung mit Herrn Marc Löchner von der Gesundheitsregion Plus im Rathaus, auch mit einem Vertreter des zuständigen Ministeriums, stattgefunden (Anmerkung: Es handelte sich hierbei um einen Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit- und Lebensmittelversorgung, Kommunalbüro für ärztliche Versorgung). Weiterhin bestehe ein intensiver Kontakt mit der Gesundheitsregion Plus. Jedoch stelle die Kassenärztliche Vereinigung aktuell eine Versorgungslage von 109% fest.

Nachdem jedoch aktuell ein Projekt für und in Vöhringen geplant sei, befinde man sich auf einem guten Weg, diese hausärztliche Versorgung gewährleisten zu können.

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10.4. Zuschuss zur Testbeschaffung aufgrund der Corona-Lage Anfrage Herr Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 10.4

Diskussionsverlauf

Herr Lackner berichtet, dass aufgrund der aktuellen coronarechtlichen Vorgaben, insbesondere den vorherrschenden Zugangsregelungen, sich für die Vereinstätigkeit eine 2G+ Regelung abzeichne. 

Dementsprechend sollte doch das Interesse darin liegen, den Vereinssport so lange wie möglich aufrecht zu erhalten.
Insofern stellt Herr Lackner den Antrag, die Stadt Vöhringen solle die Vereine dahingehend unterstützen, Selbsttests zu kaufen und den Vereinen zur Verfügung zu stellen.

Am Beispiel des Sportvereins Illerzell 1929 e.V. bezifferte er diese auf ca. 50 Tests pro Woche.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass eine spontane Behandlung des Anliegens im Sitzungsverlauf nicht möglich sei. Dementsprechend sei ein Antrag zu stellen, um diesen im Zuge der Vereinsförderung zu prüfen und in einer nächsten Sitzung förmlich zu behandeln.
Er mahne jedoch zu bedenken, dass dies im Zuge der Gleichbehandlung allen Vereinen ermöglicht werden müsste.

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10.5. Beantwortung der Anfrage zur Aktion Gelbes Band Anfrage Herr Harzenetter in der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 10.5

Diskussionsverlauf

Nachfolgend die Ausführungen des städtischen Umweltamtes zur Anfrage:

„Auf großen Streuobstwiesen, wie zum Beispiel am Kreisverkehr Richtung Autobahn, wurden Schilder aufgestellt, welche die Obsternte auf der gesamten Wiese freigaben. 

Die Bäume wurden so markiert, dass die Wiese beim Vorbeifahren auffällt, aber gleichzeitig wurden natürlich auch nur tragende Bäume markiert. Es wäre ein finanzieller und personeller großer Aufwand, alle 90 Bäume alleine auf dieser genannten Wiese mit einem Band zu versehen. 

In den vergangenen Jahren wurden die Bäume über eine Liste an Bürger zugeteilt. In diesem Jahr gab es nur noch genau zwei Personen, die sich nach Obstbäumen zur Ernte erkundigt haben, was zeigt, dass die Aktion mit Bändern, Schildern und Zeitungsartikel funktioniert hat. Einer dieser Bürger wurde auf die große Streuobstwiesen verwiesen, ein anderem wurde noch eine Stelle mit sehr wenigen tragenden Bäumen aufmerksam gemacht.
Auf den großen Streuobstwiesen waren grundsätzlich alle Bäume für alle Bürger freigegeben. Eine Unterscheidung würde in der Praxis nicht funktionieren. 

Im Stadtgebiet gibt es jedoch auch einzelne Bäume oder Standorte mit nur sehr wenigen Bäumen, welche z.B. versteckt liegen (hinterm Wasserwerk) oder auf einem Kindergartengrundstück stehen oder noch zu jung für eine ausgiebige Ernte sind. Diese Standorte wurden bewusst nicht als Streuobstwiese für alle beworben. 
In den vergangenen Jahren meldeten sich auch oft Kindergärten oder Schulen, die gerne wissen wollten, wo sie Obst ernten könnten. Hierfür ist es sinnvoll, Standorte mit z.B. drei bis fünf Bäume noch „zur Reserve“ zu haben. 
Eine Benachteiligung oder Ungleichbehandlung von Bürgern erfolgt meiner Ansicht nicht.“

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10.6. Beantwortung der Anfrage zur Parkzeitbeschränkung in der Ulmer Straße beim Friedhof Anfrage Herr Hinterkopf in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 08.11.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 25.11.2021 ö 10.6

Diskussionsverlauf

Seitens der Stadtverwaltung kann folgendes ausgeführt werden:

In der gegenüber dem Friedhof liegenden Parkbucht entlang der Ulmer Straße ist derzeit wegen eines Bauvorhabens die Bushaltestelle untergebracht, weswegen dort aktuell ein Parkverbot gilt.

Wenn das Bauvorhaben beendet ist, wird geprüft, ob hier eine 2-Stunden-Regelung eingeführt werden kann, dies auch, nachdem bereits in der Stadtrats-Sitzung am 8.7.2021 die Parkplatzsituation am Alten Friedhof schon einmal thematisiert worden ist.

Datenstand vom 21.12.2021 09:39 Uhr