Datum: 02.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:14 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau Mehrfamilienhaus mit 11 WE, 5 Stellplätzen und 6 Tiefgaragenplätzen; Bauort: „Richard-Wagner-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1063)
1.2 Nutzungsänderung von zwei Wohnräume in Praxisräume; Bauort: „Bei den Obstgärten 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1502/6)
1.3 Neubau der Schulsportanlage Grundschule Nord in Vöhringen; Bauort: Flur-Nr. 455/35 der Gemarkung Vöhringen (am Sperberweg)
1.4 Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage; hier: Tektur: EG Wohnung E.02 wird zum Büro; Bauort: „Ulmer Straße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 244 und 244/1)
2 Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern"; Vorberatung
3 Kranichstraße Ost und West inkl. Grünflächen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
4 Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße; Vorberatung
5 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Carl-Benz-Straße - Teilstück III; Widmung als Ortsstraße
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Friedhof Illerzell; Aussegnungshalle; Anfrage von Herr Klingler
7.2 Schreiben des Mitbürgers Flieg an die Stadtverwaltung zu verschiedenen Punkten; Anfrage von Herrn Klingler

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö 1
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1.1. Neubau Mehrfamilienhaus mit 11 WE, 5 Stellplätzen und 6 Tiefgaragenplätzen; Bauort: „Richard-Wagner-Straße 47“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1063)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

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1.2. Nutzungsänderung von zwei Wohnräume in Praxisräume; Bauort: „Bei den Obstgärten 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1502/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Neubau der Schulsportanlage Grundschule Nord in Vöhringen; Bauort: Flur-Nr. 455/35 der Gemarkung Vöhringen (am Sperberweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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1.4. Neubau einer Wohnanlage mit 22 Wohneinheiten und Tiefgarage; hier: Tektur: EG Wohnung E.02 wird zum Büro; Bauort: „Ulmer Straße 26“ in Vöhringen (Flur-Nr. 244 und 244/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen die geplante Tektur, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern"; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In den Oktobersitzungen 2021 des Bau- und Verkehrsausschusses wurden die städt. Gremien darüber informiert, dass der Auftrag aus dem erfolgten Bieterverfahren wegen des Überschreitens der Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 400.000,- € nicht vergeben werden muss.

Den Gremien wurden Alternativen im Fortgang des Verfahrens aufgezeigt. Der Stadtrat entschied in seiner Sitzung vom 28.10.2021 wie folgt:

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

In Vollzug dieses Beschlusses teilt die Stadtverwaltung nun den derzeitigen Sachstand mit:

Wegen der momentanen Nichtvergabe des Auftrages wurde die Telekom Deutschland GmbH gebeten, die Bindefrist für das abgegebene Angebot zu verlängern, da in unseren Gremien mit Stand 15.11.2021 (alte Bindungsfrist) noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.

Die Telekom Deutschland GmbH sagte uns hierauf eine Verlängerung bis zum 13.02.2022 zu.

Wie uns Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH ganz aktuell mitteilt, wird der Bund ab 01.01.2023 ein Förderverfahren auflegen, das keine Schwelle in der bestehenden Erschließung mehr als Voraussetzung für eine Förderung von Glasfaseranschlüssen vorsieht. 
Dies würde bedeuten, dass jeder Anschluss, also z.B. auch ein Privatanschluss, der derzeit mit mehr als 100 Mbit/s erschlossen ist, einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten kann.
Der Fördersatz würde dann seitens des Bundes 50 % betragen.

Es stehe, so Herr Wöcherl weiter, zu erwarten, dass der Freistaat Bayern diesen Fördersatz noch aufstocken könnte, was dann zu einer Gesamtförderung von 90 % der Kosten führen würde.

Vorteil dieser neu aufgezeigten Förderung wäre die Möglichkeit nahezu unser gesamtes Stadtgebiet mit Glasfaseranschlüssen oder mit vergleichbaren Übertragungsraten ausstatten zu können.

Dies wäre sicherlich für die Zukunft gesehen die beste Lösung. 

Nachdem die Markterkundung im Übrigen ergeben hat, dass Vöhringen jedenfalls in der Fläche eine durchaus gute Internetversorgung hat, besteht keine Dringlichkeit zum Handeln. 

Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, weiter vorzugehen.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern und führt einleitend aus, dass aufgrund der „fließenden Fördersituation“ heute der Breitbandausbau bereits wieder Thema ist.

Herr Wöcherl stellt sodann den Sachverhalt und die zu erwartende Entwicklung vor und beendet seine Ausführungen mit der Empfehlung, eher aus dem Förderprogramm Bayern auszusteigen, nachdem über das ab dem 01.01.2023 aufgelegte Bundesprogramm mit der im Raum stehenden Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern u. a. größere Gebiete ausgeschrieben werden können und eine höhere Förderung möglich sein dürfte.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass es auch seines Erachtens sinnvoll wäre zuzuwarten und Ende nächsten Jahres das Bundesverfahren einzuleiten, insbesondere nachdem es keinen akuten Handlungsbedarf gibt.

Beschluss

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Kranichstraße Ost und West inkl. Grünflächen; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Baugebiet an der Kranichstraße soll im kommenden Jahr 2022 mit der Erschließung begonnen werden.
Für den östlichen Teil des Gebietes liegt bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
Für den westlichen Abschnitt wird dieser gerade aufgestellt. Die erste Auslegung hierzu ist bereits erfolgt. Einen Satzungsbeschluss sehen wir voraussichtlich für März 2022 vor.
Ob das ursprüngliche Ziel der Stadtverwaltung, die Kranichstraße in einem Zuge zu errichten, umgesetzt werden kann ist derzeit fraglich. Hierzu fehlen uns die notwendigen Grundstücke des westlichen Teils.
Bekanntlich sollen diese nun über ein Umlegungsverfahren übertragen werden.
Beauftragt für die Planung der Straßen inkl. Grünbereich wurde das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wurde nun ein erster Entwurfsplan ausgearbeitet.
Dieser beinhaltet neben den Erschließungs- und Anliegerstraßen im Baugebiet auch die angrenzende Reiherstraße und Illerzeller Straße. Beide Straßen sind unmittelbar von der Ausweisung des neuen Baugebietes betroffen und werden dementsprechend umgestaltet.
Die Hauptachse und somit auch die Ost-West-Verbindung wird zukünftig die Kranichstraße darstellen. Von dieser gehen drei weitere Anliegerstraßen in den näheren Wohnbereich ab.
Schon früh wurde die Thematik des Fahrradverkehrs mit in die Planungen aufgenommen. So ist angedacht, den Großteil des Fahrradverkehrs zukünftig über die Reiherstraße zu führen. Diese wird hierfür im westlichen Abschnitt als Fahrradstraße ausgeschildert. Im östlichen Teil wird die Fahrbahn für den PKW-Verkehr komplett gesperrt sein und als reiner Fuß- und Radweg ausgewiesen.
Die Gestaltung der Kranichstraße ist mit einem beidseitigen Gehweg von 2,0 m Breite und einer 6,5 m Fahrbahn angedacht. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist aktuell entlang der Kranichstraße nicht vorgesehen. Die Erforderlichkeit kann in der Sitzung gerne noch weiter besprochen bzw. diskutiert werden.
Das anfallende Niederschlagswasser wird komplett oberflächennah versickert. Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgt somit nicht.
Grundsätzlich wurde auf eine ökologisch hochwertige und ansprechende Straßenplanung geachtet. Dies spiegelt sich in zahlreichen Grünzonen wider. Diese dienen der Versickerung, sollen aber auch gleichzeitig eine gestalterische Aufwertung der Straßenzüge sein.
Die Anliegerstraßen sollen alle als verkehrsberuhigende Zone ausgeschildert werden. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit und es darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Durch die Entwicklung des Bebauungsplanes Kranichstraße West, vergrößert sich die Wohnbebauung entlang der Illerzeller Straße in Richtung Norden. Ein neuer Ortseingang wird somit entstehen.
Aus diesem Grund wird die Fahrbahn in diesem Bereich auf eine Breite von ca. 6,0 m verringert. Unmittelbar an der Ortseinfahrt soll eine Straßenverschwenkung die Geschwindigkeit auf Tempo 30 drosseln.
Ein neuer Gehweg auf der Ostseite der Tangente entlang der Wohnbebauung soll auch eine optimale Erschließung zu Fuß sichern. Um die Fahrbahn gefahrlos kreuzen zu können wurden zwei neue Querungshilfen vorgesehen.
Ein großzügiger Grünzug von West nach Südost schafft eine angenehme Erholungszone in Mitte des neuen Baugebietes. Durch verschiedene Gestaltungselemente wie ein Spielplatz und eine Boule Bahn werden attraktive Aufenthaltsorte entstehen.
Im Bereich des Reihenhausquartiers im östlichen Teil ist angedacht, eine zentrale Stelle für ein Car- und Bike Sharing-Modell zu schaffen.
Darüber hinaus versucht die Stadtverwaltung derzeit eine Möglichkeit zu schaffen, nicht benötigten Strom, welcher über die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude produziert wird, an zentraler Stelle zu speichern und über eine Art „Nachbarschaftsstrom“ im Quartier zu verteilen. Nähere Ausführungen erfolgen in der Sitzung hierzu.
Die Gesamtkosten aller aufgezeigten Maßnahmen werden derzeit mit grob 6,0 Mio. Euro geschätzt. Die Kosten für die Neuerrichtung der Straßen im Baugebiet werden anteilig weiterberechnet.
Die Sanierungskosten der Bestandsstraßen gehen zu Lasten der Stadt Vöhringen.   

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 02.12.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu dieser Thematik Herrn Bosch vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm, der sodann die Planungsüberlegungen sehr ausführlich und detailliert vorstellt.

Die erarbeitete Planung wird von allen Diskussionsteilnehmern sehr positiv gesehen und überwiegend bis in die Details hinein begrüßt.

Die angedachte Radverkehrsführung im Bereich der Kreuzung der Illerzeller Straße mit der Straße „Zum Klärwerk“ und der Reiherstraße wird von einigen Gremiumsmitgliedern kritisch gesehen, nachdem durch die vorgesehene Führung des Radverkehrs auch in Richtung Süden befürchtet wird, dass damit der Radverkehr entgegen dem Radverkehrskonzept doch eventuell verführt wird die Illerzeller Straße zu befahren, auch wenn dies gerade vermieden werden sollte.

Seitens der Verwaltung wird explizit darauf hingewiesen, dass die Kranichstraße beidseitig lediglich mit einem Gehweg und nicht mit einem Geh- und Radweg vorgesehen ist, nachdem die Verwaltung hierfür keine Notwendigkeit sieht. 

Beschluss

„Die vorgestellte Planung vom 02.12.2021 wird gebilligt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Ulmer Straße; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 16.09.2021 hatte der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen in seinem Beschluss unter anderem formuliert, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, mechanische Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit (z. B. Schwellen usw.) im Bereich Ulmer Straße zwischen Minikreisel an der Vöhlinstraße und dem Kreuzungsbereich Frauenstraße zu prüfen.

Die Stadtverwaltung hat die Ulmer Straße hinsichtlich des Einbaus möglicher Verkehrsberuhigungen wie Schweller etc. näher überprüft.

Das FIS (Forschungsinformationssystem) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur spricht bei baulichen Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung von folgenden Möglichkeiten:

    Versätze (Verschwenkungen in der Straßenführung),
    Querschnittseinengungen,
    Aufpflasterungen (Teilaufpflasterung, einfache bzw. geteilte Plateauaufpflasterung),
    Quersperren im Straßenquerschnitt,
    Anordnung von Mittelinseln,
    in Ausnahmefällen Anordnung von Schwellen.

Diese baulichen Maßnahmen zielen vor allem auf die Geschwindigkeitsdämpfung des Kfz-Verkehrs ab und wirken auch ohne Beschilderung [RASt06; UBA00h]. Als besonders wirksam haben sich Aufpflasterungen in verschiedenen Ausführungen, Versätze, Mittelinseln mit Versätzen und bei häufigem Begegnungsverkehr auch Engstellen erwiesen [UBA00h]. Zudem können zusätzlich gestalterische Elemente wie Begrünungen die Wohn- und Umfeldqualität erhöhen [FGSV94].
Darüber stellen auch Veränderungen des Fahrbahnbelages, z. B. Wechsel von Asphalt auf Pflaster ein Element zur Verkehrsberuhigung dar. Allerdings wirken diese nicht geschwindigkeitsreduzierend, sondern zeigen lediglich die Änderung der Straßencharakteristik an. Die daraus resultierende Lärmbelästigung ist problematisch [VDAV90].

Wendet man diese Maßnahmen nun einmal für die Ulmer Straße an, ist festzustellen, dass gerade im nördlichen Teil des „innerstädtischen Bereiches“ auf Höhe des Fahrradgeschäftes Kropp die verkehrsberuhigenden Maßnahmen schon gegeben sind. Es liegt eine Aufpflasterung sowie eine Verengung der Fahrbahn vor. Des Weiteren besteht eine Rechts-vor-Links-Situation. Aktuell lässt sich die Wirksamkeit dieser Maßnahme sehr gut anhand des aufgestellten Geschwindigkeitsmessers beobachten. Bei einem längeren Vororttermin wurde festgestellt, dass kein Auto in diesem Bereich schneller als 25 km/h gefahren ist.

Im südlichen Einfahrtsbereich zur Innenstadt, nach dem Kreisverkehr an der Gaststätte Lepple, gibt es außer der Bushaltestelle auf der Fahrbahn und der Fahrbahnbreite von 
5,50 m aktuell keine baulichen verkehrsberuhigenden Maßnahmen.

Auch im Abschnitt zwischen den o. g. beiden Standorten gibt es keine weitere bauliche verkehrsberuhigende Maßnahme.

Sollen hier nun zwingend neue bauliche Maßnahmen gefunden werden, bestehen folgende Möglichkeiten. 

1) Einbau von Schwellen bzw. Berliner Kissen (Anlage 1)

2) Aufpflasterungen (Anlage 2)

3) Anheben des Straßenbelages (Anlage 3)

Aufgrund des sehr hohen Verkehrsaufkommens inkl. Bus- und Schwerlastverkehrs wird es schwer werden, für die Punkte 1) und 2) eine technisch einwandfreie Umsetzungsmöglichkeit zu finden, welche auch auf eine gewisse Dauer dem Verkehr standhält.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Möglichkeit 1) und 2) mit erheblichen Lärmemissionen zu rechnen ist. Gerade in der Innenstadt mit ihren hohen Gebäuden beidseitig der Straße besteht die Gefahr, dass sich der „Schwellenlärm“ nicht seitlich ausbreitet sondern sich der Ulmer Straße entlang kanalisiert. Mit Anliegerbeschwerden ist zu rechnen.

Grundsätzlich sollte die Frage gestellt werden, ob bei einem derart hohen Verkehrsaufkommen eine „Verkehrsbehinderung“ zielführend ist. Zumal klar festzustellen ist, dass in der Ulmer Straße nicht zu schnell gefahren wird. Bei dem vorliegenden Verkehrsaufkommen ist dies schlichtweg nicht möglich.

Eine noch vertretbare Lösung wäre, evtl. auf Höhe der Gaststätte Lepple den bestehenden Belag auf ein Niveau der angrenzenden Gehwege anzuheben. Die Zu- und Abfahrt würde über eine kleine Rampe erfolgen. Die Lärmemissionen dürften hier etwas geringer ausfallen. Allerdings stellt sich die Frage, ob eine Verkehrsberuhigung unmittelbar nach dem Kreisverkehr Sinn macht. Weiter wären die Bushaltestellen nicht mehr barrierefrei.

Nach intensiver Beschäftigung mit dem Straßenabschnitt und Beobachtung des fließenden Verkehrs hat sich für die Stadtverwaltung herausgestellt, dass vorliegend eher ein Problem bezüglich der Querung der Ulmer Straße besteht als zu hoch gefahrene Geschwindigkeiten.

Für die Umsetzung einer Verkehrsberuhigung durch eine Mulde oder einer Vertiefung, wie in der letzten Sitzung angesprochen, konnte auch in Rücksprache mit unserem beratenden Ingenieurbüro keine technisch einwandfreie Lösung gefunden werden. 

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher führt kurz in diesen Tagesordnungspunkt ein und erklärt, dass es heute allein um mögliche bauliche Maßnahmen in der Ulmer Straße gehen soll.
Er verweist auf die ausgeteilten Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen in der Ulmer Straße.

Im Ergebnis intensiver Überlegungen sowie aufgrund der durch Messungen belegten geringen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit und der Nachteile, welche alle betrachteten baulichen Maßnahmen im Fahrbahnbereich hätten, vertritt die Verwaltung tendenziell die Ansicht, auf Straßeneinbauten zu verzichten.

In der kurzen Aussprache zeigt sich, dass sich zwar einige Gremiumsmitglieder den Einbau von sogenannten „Berliner Kissen“ vorstellen könnten, grundsätzlich aber die vorgestellten baulichen Maßnahmen nicht überzeugen können.
Es werden Änderungen der Verkehrsführung diskutiert und verworfen sowie gebeten zu prüfen, ob nicht durch die Anordnung von Rechts vor Links im Bereich der Einmündung der Bahnhofstraße in die Ulmer Straße eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung erreicht werden könnte.

Bürgermeister Neher favorisiert abschließend, entsprechend der vorliegenden Beschlusslage, nun zunächst die Geschwindigkeit im gegenständlichen Bereich der Ulmer Straße auf 20 km/h zu reduzieren und gleichzeitig den Fußgängerüberweg zurück zu bauen.
Sollte sich zeigen, dass insbesondere der Rückbau des Fußgängerüberweges gerade für die älteren Menschen ein Überqueren der Ulmer Straße erheblich erschweren würde, müsste diese Thematik erneut diskutiert werden und eventuell sogar darüber nachgedacht werden, den gegenwärtigen Zustand wieder herzustellen.  

Auf die Fassung eines Beschlusses wird verzichtet.

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5. Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Carl-Benz-Straße - Teilstück III; Widmung als Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Im Jahr 2021 wurde der Stichweg der Carl-Benz-Straße von der Stadt Vöhringen errichtet, um die Erschließung der neu gebildeten Grundstücke Flur-Nr. 630/22, 630/23 und 630/25 jeweils der Gemarkung Vöhringen zu ermöglichen. 
Die Grundstücke wurden zwischenzeitlich als gewerbliche Bauplätze veräußert. 

Die Widmung des Stichweges ist nunmehr geboten, um ihm die Eigenschaft einer öffentlichen Straße zu geben. 


Empfehlung

Die Straße „Carl-Benz-Straße – Teilstück III“ in Vöhringen 
(Flur-Nr. 630/5), beginnend an der Carl-Benz-Straße und endend am südlichen Ende des Grundstückes Flur-Nr. 630/5 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet. 

Die Straße hat eine Länge von 39 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.

Beschluss

„Die Straße „Carl-Benz-Straße – Teilstück III“ in Vöhringen 
(Flur-Nr. 630/5), beginnend an der Carl-Benz-Straße und endend am südlichen Ende des Grundstückes Flur-Nr. 630/5 der Gemarkung Vöhringen wird als Ortsstraße gewidmet. 

Die Straße hat eine Länge von 39 m. Die Straße ist ausgebaut.

Straßenbaulastträger ist die Stadt Vöhringen. 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist entsprechend zu ergänzen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö 7
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7.1. Friedhof Illerzell; Aussegnungshalle; Anfrage von Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Klingler moniert, dass im Bereich der Treppen der Aussegnungshalle in Illerzell kein Geländer angebracht sei und gerade ältere Menschen eine Haltemöglichkeit bräuchten.
Er bittet um Auskunft, ob die Planung für die Sanierung der Aussegnungshalle vorankommt.

Herr Söhner erklärt, dass zeitnah an den Stufen der Aussegnungshalle Illerzell ein Geländer angebracht werde. Die Planung selbst liege aufgrund Elternzeit der mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiterin „auf Eis“ und müsse gegebenenfalls an ein Planungsbüro vergeben werden.

Die Haushaltsmittel für die Planung sind bereitgestellt.

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7.2. Schreiben des Mitbürgers Flieg an die Stadtverwaltung zu verschiedenen Punkten; Anfrage von Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Klingler berichtet von dem Schreiben eines Herrn Flieg vom 16.08.2021 zu verschiedenen Punkten an die Stadtverwaltung und bittet um Auskunft, ob dieses weitergeleitet und beantwortet worden sei.

2. Bürgermeister Walk bestätigt den Eingang einer entsprechenden Mail und deren Verteilung.

Herr Flieg habe eine Antwort erhalten.

Datenstand vom 21.12.2021 09:41 Uhr