Datum: 16.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:21 Uhr bis 18:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 25.11.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2021 - öffentlicher Teil
2 Kranichstraße Ost und West inkl. Grünflächen; Vorstellung und Billigung der Planung
3 Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Rückwirkungsbeschluss
5 Verschiedenes
5.1 Förderung raumlufttechnischer Anlagen
5.2 Bericht zu den abgesagten Bürgerversammlungen
6 Anträge und Anfragen
6.1 Probleme auf Fuß- und Radwegen während des Winterdiensteinsatzes; Anfrage Herr Maier
6.2 Sparpotenzial bei der Straßensanierung; Anfrage Herr Harzenetter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 25.11.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 25.11.2021.

Dabei wird klarstellend festgehalten, dass im Tagesordnungspunkt 2 im zweiten Absatz der letzte Satz wie folgt zu verstehen ist. Insofern könne allenfalls einer Agri-Photovoltaikanlage zugestimmt werden, wenn dem vorliegenden Antrag kein Kriterienkatalog oder eine Matrix zugrunde liege. Er könne sich jedoch durchaus vorstellen, dass der zu behandelnde Antrag die Kriterien einer solchen Matrix erfüllen würde und insofern genehmigungsfähig wäre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 02.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kranichstraße Ost und West inkl. Grünflächen; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Baugebiet an der Kranichstraße soll im kommenden Jahr 2022 mit der Erschließung begonnen werden.
Für den östlichen Teil des Gebietes liegt bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.
Für den westlichen Abschnitt wird dieser gerade aufgestellt. Die erste Auslegung hierzu ist bereits erfolgt. Einen Satzungsbeschluss sehen wir voraussichtlich für März 2022 vor.
Ob das ursprüngliche Ziel der Stadtverwaltung, die Kranichstraße in einem Zuge zu errichten, umgesetzt werden kann ist derzeit fraglich. Hierzu fehlen uns die notwendigen Grundstücke des westlichen Teils.
Bekanntlich sollen diese nun über ein Umlegungsverfahren übertragen werden.
Beauftragt für die Planung der Straßen inkl. Grünbereich wurde das Ingenieurbüro Wassermüller aus Ulm.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung wurde nun ein erster Entwurfsplan ausgearbeitet.
Dieser beinhaltet neben den Erschließungs- und Anliegerstraßen im Baugebiet auch die angrenzende Reiherstraße und Illerzeller Straße. Beide Straßen sind unmittelbar von der Ausweisung des neuen Baugebietes betroffen und werden dementsprechend umgestaltet.
Die Hauptachse und somit auch die Ost-West-Verbindung wird zukünftig die Kranichstraße darstellen. Von dieser gehen drei weitere Anliegerstraßen in den näheren Wohnbereich ab.
Schon früh wurde die Thematik des Fahrradverkehrs mit in die Planungen aufgenommen. So ist angedacht, den Großteil des Fahrradverkehrs zukünftig über die Reiherstraße zu führen. Diese wird hierfür im westlichen Abschnitt als Fahrradstraße ausgeschildert. Im östlichen Teil wird die Fahrbahn für den PKW-Verkehr komplett gesperrt sein und als reiner Fuß- und Radweg ausgewiesen.
Die Gestaltung der Kranichstraße ist mit einem beidseitigen Gehweg von 2,0 m Breite und einer 6,5 m Fahrbahn angedacht. Ein gemeinsamer Geh- und Radweg ist aktuell entlang der Kranichstraße nicht vorgesehen. Die Erforderlichkeit kann in der Sitzung gerne noch weiter besprochen bzw. diskutiert werden.
Das anfallende Niederschlagswasser wird komplett oberflächennah versickert. Eine Einleitung in den Schmutzwasserkanal erfolgt somit nicht.
Grundsätzlich wurde auf eine ökologisch hochwertige und ansprechende Straßenplanung geachtet. Dies spiegelt sich in zahlreichen Grünzonen wider. Diese dienen der Versickerung, sollen aber auch gleichzeitig eine gestalterische Aufwertung der Straßenzüge sein.
Die Anliegerstraßen sollen alle als verkehrsberuhigende Zone ausgeschildert werden. Hier gilt Schrittgeschwindigkeit und es darf nur auf gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
Durch die Entwicklung des Bebauungsplanes Kranichstraße West, vergrößert sich die Wohnbebauung entlang der Illerzeller Straße in Richtung Norden. Ein neuer Ortseingang wird somit entstehen.
Aus diesem Grund wird die Fahrbahn in diesem Bereich auf eine Breite von ca. 6,0 m verringert. Unmittelbar an der Ortseinfahrt soll eine Straßenverschwenkung die Geschwindigkeit auf Tempo 30 drosseln.
Ein neuer Gehweg auf der Ostseite der Tangente entlang der Wohnbebauung soll auch eine optimale Erschließung zu Fuß sichern. Um die Fahrbahn gefahrlos kreuzen zu können wurden zwei neue Querungshilfen vorgesehen.
Ein großzügiger Grünzug von West nach Südost schafft eine angenehme Erholungszone in Mitte des neuen Baugebietes. Durch verschiedene Gestaltungselemente wie ein Spielplatz und eine Boule Bahn werden attraktive Aufenthaltsorte entstehen.
Im Bereich des Reihenhausquartiers im östlichen Teil ist angedacht, eine zentrale Stelle für ein Car- und Bike Sharing-Modell zu schaffen.
Darüber hinaus versucht die Stadtverwaltung derzeit eine Möglichkeit zu schaffen, nicht benötigten Strom, welcher über die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude produziert wird, an zentraler Stelle zu speichern und über eine Art „Nachbarschaftsstrom“ im Quartier zu verteilen. Nähere Ausführungen erfolgen in der Sitzung hierzu.
Die Gesamtkosten aller aufgezeigten Maßnahmen werden derzeit mit grob 6,0 Mio. Euro geschätzt. Die Kosten für die Neuerrichtung der Straßen im Baugebiet werden anteilig weiterberechnet.
Die Sanierungskosten der Bestandsstraßen gehen zu Lasten der Stadt Vöhringen.   

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 02.12.2021 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Herrn Bosch vom Ingenieurbüro Wassermüller, welcher die Planungsüberlegungen ausführlich und detailliert vorstellt.

In der sich anschließenden Diskussion wird die erarbeitete Planung überwiegend sehr positiv gesehen, in manchen Detailbelangen jedoch auch kritisch hinterfragt.

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass die Andienungsmöglichkeit des Dominikus-Ringeisen-Wohnheimes beachtet werde. Weiterhin müsse darauf geachtet werden, den Radverkehr aus Richtung Illerzell kommend in westlicher Richtung Zum Klärwerk oder in östlicher Richtung über die Kranich- und Reiherstraße abzuleiten. Dabei wird aufgrund der vorgesehenen baulichen Änderung der Bushaltestelle angeregt, in diesem Zuge auch die Radverkehrsführung baulich eindeutig auszugestalten oder zu markieren, dies vor allem im Hinblick auf einen Rückbau des Radweges, welcher in Nord-Süd-Richtung in die Illerzeller-Straße verläuft. 
Sofern eine Erhebung zum Radverkehrsaufkommen gemacht werde, sollen unabhängig der Radpendler der Wieland-Werke, insbesondere auch die dort wohnhaften oder künftig wohnhaften Familien mit Kindern in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.

Herr Söhner sowie Herr Bosch bestätigen, dass die Zufahrt zur Wohnanlage des Dominikus-Ringeisen-Werkes geprüft worden sei und die Erschließung über die Nord- und Ostseite erfolge. 

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen regt an, die Achse A weniger breit auszugestalten und dafür einen Geh- und Radweg vorzusehen. Die Planungen unter Einbeziehung des Radverkehrs sollen ggfs. auch mit Experten beraten werden.
Ebenfalls solle für die Verbindung des Grüngürtels zwischen Reiher- und Kranichstraße ein Geh- und Radweg vorgesehen werden. Dasselbe gelte für das kleine Verbindungsstück zwischen Achse E und dem Grüngürtel.
Die Dimensionierung der Achse A solle insofern mit Bedacht umgesetzt werden, um nicht den Schwerlastverkehr dazu zu verleiten, zu den Wieland-Werken abzukürzen.

Herr Bosch teilt zur Ausweisung eines Radweges mit, dass zu Einfriedungen jeweils 25cm Abstand vorzusehen sei. Ebenfalls müsse bedacht werden, dass ein Radweg aus Sicherheitsaspekten mit den jeweiligen Hofzufahrten zu den Mehrfamilienhäusern als Gefahrenpunkte kollidiert.

Bürgermeister Neher greift hierzu die bereits im Bau- und Verkehrsausschuss diesbezüglich geführte Diskussion auf, um die Radverkehrsführung sicherer entlang der Reiherstraße auszuführen.

Die CSU-Stadtratsfraktion schlägt vor, an der Achse F die Querungshilfe mittels einer für den Fußgänger- und Radverkehr getrennten Bedarfsampel auszugestalten. Dies begründe sich mit dem dortigen Verkehrsaufkommen, den vorgesehenen Bushaltestellen sowie häufigen Schülerquerungen. 
Aufgrund der in der Diskussion geführten Argumente pro Radverkehr wird auch kritisch angemerkt, den PKW-Verkehr zu bedenken und die zukünftige Ver- und Entsorgung des Bereiches sowie Andienungsmöglichkeit mittels Baufahrzeugen zu berücksichtigen. 

Bürgermeister Neher bestätigt eine ausreichende Dimensionierung zur Andienung sowie für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge. Eine Reglementierung könne mittels einer Tonnagen-Beschränkung umgesetzt werden.



Für die Ausgestaltung des Geh- und Radweges greift Herr Bosch auf, dass dieser bei einer baulichen Trennung deutlich breiter vorzusehen wäre. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und dem baulichen Ansatz von einem Bordstein sei jedoch die Umsetzung gut geplant.

Herr Söhner ergänzt, dass die Flächenaufweitung des Kreuzungspunktes eine ebenso gute Übersichtlichkeit biete wie am Dorfplatz Illerberg/Thal vom Schlößleweg kommend.

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die konstruktiven Anregungen, welche in die weitere Planung einbezogen werden.

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 02.12.2021 wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau in der Stadt Vöhringen auch im Rahmen des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.12.2021 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Sachverhalt zur Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.12.2021

In den Oktobersitzungen 2021 des Bau- und Verkehrsausschusses wurden die städt. Gremien darüber informiert, dass der Auftrag aus dem erfolgten Bieterverfahren wegen des Überschreitens der Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von 400.000,- € nicht vergeben werden muss.

Den Gremien wurden Alternativen im Fortgang des Verfahrens aufgezeigt. Der Stadtrat entschied in seiner Sitzung vom 28.10.2021 wie folgt:

„Die Stadt Vöhringen lässt zunächst das im Rahmen des Förderverfahrens „Gigabitrichtlinie BayGibitR“ des Freistaates Bayern derzeit laufende Verfahren ohne Auftragsvergabe noch bis Anfang Dezember 2021 weiterlaufen.

Der Stadtrat ist in der Dezembersitzung über den Sachstand zu informieren und wird dann eine endgültige Entscheidung treffen.“

In Vollzug dieses Beschlusses teilt die Stadtverwaltung nun den derzeitigen Sachstand mit:

Wegen der momentanen Nichtvergabe des Auftrages wurde die Telekom Deutschland GmbH gebeten, die Bindefrist für das abgegebene Angebot zu verlängern, da in unseren Gremien mit Stand 15.11.2021 (alte Bindungsfrist) noch keine abschließende Entscheidung getroffen werden konnte.

Die Telekom Deutschland GmbH sagte uns hierauf eine Verlängerung bis zum 13.02.2022 zu.

Wie uns Herr Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH ganz aktuell mitteilt, wird der Bund ab 01.01.2023 ein Förderverfahren auflegen, das keine Schwelle in der bestehenden Erschließung mehr als Voraussetzung für eine Förderung von Glasfaseranschlüssen vorsieht. 
Dies würde bedeuten, dass jeder Anschluss, also z.B. auch ein Privatanschluss, der derzeit mit mehr als 100 Mbit/s erschlossen ist, einen geförderten Glasfaseranschluss erhalten kann.
Der Fördersatz würde dann seitens des Bundes 50 % betragen.

Es stehe, so Herr Wöcherl weiter, zu erwarten, dass der Freistaat Bayern diesen Fördersatz noch aufstocken könnte, was dann zu einer Gesamtförderung von 90 % der Kosten führen würde.

Vorteil dieser neu aufgezeigten Förderung wäre die Möglichkeit nahezu unser gesamtes Stadtgebiet mit Glasfaseranschlüssen oder mit vergleichbaren Übertragungsraten ausstatten zu können.

Dies wäre sicherlich für die Zukunft gesehen die beste Lösung. 

Nachdem die Markterkundung im Übrigen ergeben hat, dass Vöhringen jedenfalls in der Fläche eine durchaus gute Internetversorgung hat, besteht keine Dringlichkeit zum Handeln. 

Deshalb schlägt die Stadtverwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt, weiter vorzugehen.

Ergänzung des Sachverhalts und zum gefassten Empfehlungsbeschluss „Breitbandausbau“ zur Stadtratssitzung am 16.12.2021

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung vom 02.12.2021 fasste der Bau- und Verkehrsausschuss einstimmig folgenden Empfehlungsbeschluss an den Stadtrat:

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“


Dieser Empfehlungsbeschluss, hier insbesondere der Teil, dass die Stadtverwaltung beauftragt wird, ggf. im Februar eine neuerliche Verlängerung der Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist das laufende Verfahren weiterzuführen, erfolgte vor dem Hintergrund, dass in den bisherigen Diskussionen zu diesem Thema immer wieder richtigerweise die Auffassung vertreten wurde, dass im Hinblick auf den Breitbandausbau ein Stillstand ein Rückschritt wäre.

Auch ging die Verwaltung davon aus, dass der Freistaat Bayern wohl sehr zeitnah eine Aussage zu einer möglichen Kofinanzierung des in dieser Sitzungsvorlage dargestellten neuen, schwellenfreien Förderverfahrens tätigen würde.

Bei einem Gespräch mit unserem Berater, Herrn Wöcherl, unmittelbar nach der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 2.12.2021, erklärte dieser, dass eine diesbezügliche Aussage des Freistaates wohl nicht zeitnah zu bekommen sei.

Darüber hinaus zeigte sich im Verlauf der Vorstellung des Themas im Ausschuss und im weiteren Sitzungsverlauf, dass im Gremium einhellig die Meinung vorherrscht, dass das neue, schwellenfreie und mit höheren Fördersätzen ausgestattete Förderverfahren bevorzugt werde und deshalb anzustreben sei.

Dieser Tendenz würde aber der gefasste Empfehlungsbeschluss in dem oben genannten Teil widersprechen, da dieser einen „Automatismus“ beinhaltet, unter Umständen das alte, laufende Verfahren weiter in Gang zu halten und den entsprechenden Auftrag zu vergeben.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, wie nachfolgend dargestellt zu verfahren:

Der Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.12.2021 wird im Stadtrat abgelehnt, da der darin enthaltene Automatismus aufgrund der neuen Erkenntnisse nicht mehr in Kraft bleiben soll.

Dann möge der Stadtrat entscheiden, wie weiter vorgegangen werden soll.

Es stellt sich insbesondere die Frage, ob das laufende Verfahren bei Nichtverlängerung der Bindungsfrist durch die Telekom automatisch gestoppt wird oder ob dann – wenn zeitlich noch Gelegenheit ist – nochmals im Gremium zu beraten ist. 

Hier schlägt die Verwaltung in Übereinstimmung mit Herrn Wöcherl, der in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 2.12.2021 geäußert hatte, dass er an unserer Stelle das laufende Verfahren auch im Hinblick auf die hohen Kosten eher stoppen würde, vor, wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu verfahren.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) zu stoppen und den Auftrag wegen des Überschreitens der in der Ausschreibung festgelegten Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke nicht zu vergeben.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert, dass sich nach der Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss abweichende Erkenntnisse zum Breitbandausbau ergeben haben. Infolgedessen wäre es sinnvoller, den Empfehlungsbeschluss abzulehnen und einen neuen Beschluss zugunsten eines kommenden schwellenfreien Förderverfahrens zu fassen

Herr Vrkoslav ergänzt, dass im aktuellen Verfahren ein Missverhältnis zwischen den Kosten und der Anzahl der Anschlüsse bestehe. Herr Wöcherl habe insofern unmittelbar nach der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschuss erklärt, es sei nicht davon auszugehen, dass der Freistaat Bayern sich zeitnah zu einer möglichen Kofinanzierung äußern werde. Diese sei jedoch generell zu erwarten. Demnach empfehle sich, das neue Förderverfahren abzuwarten und das laufende zu stoppen.

Im Hinblick dessen stellt Herr Bürgermeister Neher zuerst den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschluss zur Abstimmung.

Beschluss 1

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) weiterzuführen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 23

Beschluss 2

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, bis zum Ablauf der verlängerten Bindungsfrist (13.02.2022) abzuwarten, ob sich hinsichtlich der Fördermöglichkeiten die „schwellenfreie“ Förderung des Bundes in Höhe von 50 % zuzüglich einer Kofinanzierung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 40 % sicher abzeichnet.

Sollte dies der Fall sein, wird die Verwaltung beauftragt, ohne weitere Beschlussfassung in den städtischen Gremien, dieses Förderverfahren gegen Ende 2022 zu starten und das bisherige Förderverfahren nach der GigaBit-Richtlinie des Freistaates Bayern (BayGibitR) zu beenden.

Sollte sich dies bis zum Ende der verlängerten Bindungsfrist 13.02.2022 noch nicht abzeichnen wird die Stadtverwaltung beauftragt, eine neuerliche Verlängerung dieser Bindungsfrist zu beantragen und bei Nichtverlängerung dieser Frist, das laufende Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie (BayGibitR) zu stoppen und den Auftrag wegen des Überschreitens der in der Ausschreibung festgelegten Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke nicht zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen; Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung; Rückwirkungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Da der bisherige Kalkulationszeitraum zum 31.12.2021 abläuft, werden die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen (Änderungssatzung vom 01.03.2018) festgesetzten Beiträge und Gebühren zum 01.01.2022 überprüft und der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Kalkulation festgestellt werden. Diese Kalkulation kann aus terminlichen Gründen des Gutachters erst im Frühjahr erfolgen
Die Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2022 erfolgen müssen.

Empfehlung

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.03.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.
In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Daher erfolgt der Rückwirkungsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und erläutert, dass aus Termingründen erst im kommenden Jahr eine Kalkulation erfolgen könne. Um die Änderungen zum Beginn des Jahres festsetzen zu können, habe der Rückwirkungsbeschluss zu erfolgen.

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vöhringen in der Fassung der Änderungssatzung vom 01.03.2018 festgesetzten Herstellungsbeiträge, Grundgebühren sowie Einleitungsgebühren werden zum 01.01.2022 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

In welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss
der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Daher erfolgt der Rückwirkungsbeschluss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö 5
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5.1. Förderung raumlufttechnischer Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 5.1

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher greift die Entscheidung des Gremiums auf, die Schulen und Kindertagesstätten mit raumlufttechnischen Anlagen auszustatten. Hierzu könne er nun die erfreuliche Mitteilung machen, dass diese Woche die Förderbescheide in Höhe von ca. 1,9 Millionen Euro diesbezüglich eingegangen sind. Aktuell sei die Verwaltung dabei, die Planungsleistungen auszuschreiben.

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5.2. Bericht zu den abgesagten Bürgerversammlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 5.2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher berichtet, er habe diese Woche den Videobericht zu den abgesagten Bürgerversammlungen aufgezeichnet. Es sei vorgesehen, die Unterlagen und das Video kommende Woche auf der Homepage zur Verfügung zu stellen. Bürger, welche vorzugsweise auf eine analoge Berichtsfassung zurückgreifen möchten, können sich telefonisch oder schriftlich bzw. elektronisch an die Stadtverwaltung wenden.

Weiterhin teilt Herr Bürgermeister Neher mit, die Bürgerversammlungen im Folgejahr im Juni einzuplanen, in der Hoffnung, die Inzidenzlage mache diese in Präsenz möglich. 

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö 6
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6.1. Probleme auf Fuß- und Radwegen während des Winterdiensteinsatzes; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Maier greift die kürzlichen Schneefälle auf. Dabei habe er verstärkt festgestellt, dass die Winterdienstfahrzeuge die Schneemassen häufig an Geh- und Radwegen aufhäufen.
Speziell an der Stelle, an der die Siedlerstraße in die Gasse bis zur Weidachgasse mündet, habe an beiden Seiten eine Blockade durch eine Schneeanhäufung das Durchkommen erschwert. Selbiges sei ihm an Fußwegen in Illerzell nördlich des Gymnasiums aufgefallen.

Er bitte darum, den Schnee möglichst an nicht störenden Stellen aufzuhäufen.

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6.2. Sparpotenzial bei der Straßensanierung; Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 16.12.2021 ö Beschließend 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter greift einen Artikel von vergangener Woche in der Presse auf, wonach der Stadtrat der Stadt Senden sich bei der Straßensanierung am Vorbild der Gemeinde Rednitzhembach orientieren wolle. Dort werden Straßen vollflächig instandgesetzt, indem lediglich die Deckschicht abgefräst und saniert wird. Dabei wird bewusst darauf verzichtet, Risse und Löcher auszubessern. Binder- und Tragschicht müssten lediglich in Ausnahmefällen oder bei tieferliegenden Leitungs- oder Kanalarbeiten ausgebaut werden.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dies bereits selbst schon während seiner Tätigkeit als Stadtrat sowie zu Dienstbeginn als Bürgermeister aufgegriffen zu haben. Demnach gehe die Stadt Vöhringen bereits planvoll vor um keinen Sanierungsstau zu provozieren. Es komme jedoch häufig vor, dass auch im Untergrund bei Kanal- und Wasserleitungen Sanierungsbedarf bestehe und dann eine umfangreichere Sanierung erforderlich sei.

Herr Schmid ergänzt, dass vor längerer Zeit so bereits die Obere Hauptstraße in Illerberg oder auch die Vogelstraße aufgearbeitet werden konnten.

Herr Söhner führt aus, dass bei jeder anstehenden Sanierung einer Straße vorab mittels Probebohrungen Untersuchungen in die Wege geleitet werden.

Datenstand vom 04.02.2022 08:42 Uhr