Datum: 04.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 22:11 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:11 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Institut für systemische Energieberatung Hochschule Landshut - Studienvorstellung Themen: 1. Abwärmenutzung Wieland Werke 2. Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung 3. Nahwärme Illerberg
2 Ökumenische Wohnungslosenhilfe im Landkreis Neu-Ulm; Tätigkeitsbericht
3 Finanzierung für die Betreuung und Soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen; Antrag der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe
4 Schulsozialarbeit an den Uli-Wieland-Schulen Vöhringen 1. Sachstandsbericht Mittelschule 2. Sachstandsbericht Grundschule
5 Drogenberatung "Drob In" in Vöhringen - Sachstandsbericht
6 Aufstellung eines Förderprogrammes für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen; Vorberatung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Beratungsangebot des Umweltamtes für heimische Baumarten; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
8.2 Eisautomat in Thal; Anfrage Sascha Hinterkopf
8.3 Tagesordnung Sitzungen und Arbeitszeit städtische Mitarbeiter; Antrag Sascha Hinterkopf

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1. Institut für systemische Energieberatung Hochschule Landshut - Studienvorstellung Themen: 1. Abwärmenutzung Wieland Werke 2. Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung 3. Nahwärme Illerberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen wird im Rahmen der Umsetzungsbegleitung des Energienutzungsplans durch das Institut für systemische Energieberatung der Hochschule Landshut (ISE-Landshut) unterstützt. Folgende Maßnahmen wurden 2021 genauer untersucht.
  1. Abwärmenutzung Wieland Werke
  2. Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
  3. Nahwärme Illerberg

Das ISE-Landshut stellt die Ergebnisse der einzelnen Studien vor. Auf Grundlage der Studienergebnisse sind weitere Schritte zu beschließen.

Empfehlung

Empfehlung zu Maßnahme 1: Abwärmenutzung Wieland Werke
Es wird um Entscheidung gebeten, welches Szenario der Studie von der Stadtverwaltung weiterverfolgt werden soll.
  • Alpha innotec – Szenario 1:
    Wärmepumpen mit Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung 
  • Alpha innotec – Szenario 2:
    Direkte Nutzung der Abwärme über Flächenheizungen
  • Viessmann – Szenario 3: 
    Hochtemperaturwärmepumpen ohne Brennwertkessel

Empfehlung zu Maßnahme 2: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
Die Ausführung aller in der Studie aufgeführten Projekte erfolgt ohne Energiespeicher. Der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften erfolgt stufenweise. Es sind Investitionskosten von 500.000 € einzuplanen um alle Projekte umzusetzen (455.000 €+ ca.10% Kosten für Ausschreibung). Im Haushaltsplan sind hierfür über 5 Jahre 100.000 € pro Jahr einzuplanen. Die Reihenfolge der Projektumsetzung erfolgt anhand der errechneten Amortisationszeiten in der Studie.

Empfehlung zu Maßnahme 3: Nahwärme Illerberg
Eine Erweiterung der Nahwärmeversorgung in Illerberg seitens der Stadt wird abgelehnt. Das Thema soll von der Stadtverwaltung wieder aufgenommen werden, falls höhere Fördermittel durch entsprechende Förderprogramme zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Frau Zeiser vom Institut für systemische Energieberatung der Hochschule Landshut.

Fr. Zeiser stellt anschließend ausführlich die untersuchten Szenarien der möglichen Abwärmenutzung des Niedertemperaturabwärmenetzes der Wieland-Werke anhand einer detaillierten Präsentation vor. 
Die Neue Rathausmitte ist aufgrund des zeitlichen Aspektes nicht in die Planung mit einbezogen, kann jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, ist die Auskopplung der Abwärme sinnvoll nutzbar, wie die Ergebnisse der Studie aufzeigen.

Mit der Untersuchung ist weiterhin festgestellt worden, dass einige der anschließbaren Gebäude bereits über veraltete Heizungsanlagen verfügen und insofern ohnehin in absehbarer Zukunft eine Erneuerung vorzusehen sei.

Die innovative und zu bevorzugende Variante 2 hätte zur Folge, dass bei alle Liegenschaften Umbaumaßnahmen notwendig würden und auf Deckenheizungen umzurüsten sei. Dies begründe sich mit dem zur Verfügung stehenden Temperaturniveau von 28 bis 30 Grad.
Die erfolgte Thermographierung habe insgesamt nur wenige Mängel aufgezeigt, sodass ein Fensteraustausch nur bedingt notwendig wäre.
Die jedoch erst kürzlich installierten Heizkörper in der Uli-Wieland-Schule müssten jedoch ebenfalls einer Flächenheizung über die Decke weichen.

Frau Zeiser stellt anschaulich zu jeder Variante die jeweiligen Vor- und Nachteile heraus.

Grundsätzlich müsse zeitnah eine Netzberechnung erfolgen und die Erhebungen mit den Wieland-Werken kommuniziert werden, um Eckpunkte für eine Kooperation festzulegen. Insbesondere sehe die Berechnung eine kostenlose Abwärmenutzung sowie die Durchführung der Umbaumaßnahmen im Werk auf Kosten der Fa. Wieland vor, da diese durch die KfW gefördert werden könnte.

Die Fa. Klimatop wäre ebenfalls bereit, zur Probe einen Raum in der Schule so einzurichten, dass dort die Behaglichkeit  getestet werden kann.

Im Rahmen einer kurzen Aussprache sprechen sich die Gremiumsmitglieder für das Szenario 2 aus. 

Herr Bernhard Thalhofer regt an, die Bewegungshalle bzw. Aula der Uli-Wieland-Schule im Vorfeld durch die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses zu besichtigen um sich einen Eindruck zu verschaffen.

Frau Zeiser bestätigt auf Rückfrage aus dem Gremium, dass die Flächenheizungen auch zur Kühlung im Sommer eingesetzt werden können. 

Herr Jung ergänzt, dass die Einrichtung von zwei Proberäumen á 65 m² durch die Fa. Klimatop nicht kostenlos sei, sondern mit ca. 30.000 Euro zu Buche schlage.

Empfehlung zu Maßnahme 2: Installation von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften mit dem Hauptzweck der Eigenstromnutzung
Die Ausführung aller in der Studie aufgeführten Projekte erfolgt ohne Energiespeicher. Der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften erfolgt stufenweise. Es sind Investitionskosten von 500.000 € einzuplanen um alle Projekte umzusetzen (455.000 €+ ca.10% Kosten für Ausschreibung). Im Haushaltsplan sind hierfür über 5 Jahre 100.000 € pro Jahr einzuplanen. Die Reihenfolge der Projektumsetzung erfolgt anhand der errechneten Amortisationszeiten in der Studie.
Frau Zeiser nimmt Bezug auf die untersuchten 28 Liegenschaften. Dabei sei insbesondere auf mögliche Verschattungen, Lüftungsöffnungen, Fensterflächen etc. zu achten, welche nicht mit Modulen belegbar sind.

Demnach seien die Gebäude nach Rängen bewertet worden, wobei Rang 3 am wenigsten und Rang 1 am besten geeignet sei.

Die Umsetzungsbegleitung werde für alle Liegenschaften aus Rang 1 weiterverfolgt, wonach 9 Gebäude in Betracht kommen. 

Bei der Simulation habe man die Eigenstromquote mit und ohne Batteriespeicher ermittelt, wobei sich mit Speicher die Amortisationszeit um ein Jahr verschlechtere. 

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, welche Gebäude in welche Kategorie eingestuft worden seien. Bürgermeister Neher teilt mit, dass der Bericht dem Gremium zur Verfügung gestellt werde.

Auf Nachfrage eines weiteren Gremiumsmitgliedes, inwieweit die dieses Jahr eingeplanten Haushaltsmittel für PV-Anlagen noch zur Umsetzung kommen, teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass die Anlage bei der Kläranlage Priorität habe. Herr Jung ergänzt, dass die Ausschreibungsunterlagen bereits vorbereitet seien.

Nach einer kurzen Diskussion spricht sich das Gremium dafür aus, in diesem Jahr entsprechend der Priorisierung die Kläranlage mit einer PV-Anlage auszustatten

Empfehlung zu Maßnahme 3: Nahwärme Illerberg
Eine Erweiterung der Nahwärmeversorgung in Illerberg wird seitens der Stadt derzeit nicht empfohlen. Das Thema soll von der Stadtverwaltung wieder aufgenommen werden, falls höhere Fördermittel durch entsprechende Förderprogramme zur Verfügung stehen.
 
Frau Zeiser führt zu einer möglichen Nahwärmenutzung in Illerberg aus, welche Gebiete infrage kämen um die Abwärme der Biogasanlage nutzen zu können. Hierzu sei ein Fragebogen an die Eigentümer verschickt worden, um die Interessenlage an einem Anschluss zu eruieren.

Von den 300 angeschriebenen Eigentümern seien 55 Rückläufer mit nur 33 Interessenten zustande gekommen.

Aufgrund der Berechnung und Förderfähigkeit sei es so schwierig, die Maßnahme weiter zu verfolgen. Generell wäre es dennoch sinnvoll, die erneuerbare Energie der Biogasanlage  zu nutzen, sofern diese verlässlich in der Zukunft vorhanden ist.
Demzufolge schlage sie vor, die neue Fördermaßnahme, welche zum Ende des Jahres erscheine, abzuwarten und zu eruieren wie hierbei Biogasanlagen abschneiden.
Weiterhin könne das Thema bei einer Bürgerversammlung vorgestellt werden um für eine Teilnahme zu werben.

Aus dem Gremium wird aufgegriffen, dass Teile der Bevölkerung hierzu schlecht informiert seien oder eben erst kürzlich neue Heizanlagen verbaut hätten. 
Für weitere Informationsveranstaltungen wird seitens des Gremiums vorgeschlagen, dass Herr Jung als Klimaschutzmanager dies weiterverfolgen solle.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies für den Moment nicht erfolgsversprechend sei, jedoch nicht gänzlich fallen gelassen werden soll.

Es soll auch seitens der Stadtverwaltung nochmals Kontakt mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Neu-Ulm aufgenommen werden, inwieweit eine Versorgung durch das Müllheizkraftwerk in Weißenhorn möglich ist.

Beschluss 1

Das Szenario 2 der Fa. Alpha innotec mit der direkten Nutzung der Abwärme über Flächenheizungen soll weiterverfolgt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Entsprechend der Priorisierung der Ergebnisse aus der vorliegenden Erhebung, soll die Kläranlage noch in diesem Jahr mit einer PV-Anlage ausgestattet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Ökumenische Wohnungslosenhilfe im Landkreis Neu-Ulm; Tätigkeitsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Auf den beigefügten Tätigkeitsbericht der ökumenischen Wohnungslosenhilfe wird verwiesen. 

Dieser wird durch Frau Deininger im Rahmen der Haupt- und Umweltausschusssitzung vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Frau Deininger, Frau Konradt und Herrn Kugelmann, welche im Anschluss jeweils ihren Bereich betreffend den Jahresbericht vorstellen. 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Tätigkeit der ökumenischen Wohnungslosenhilfe auf Nachhaltigkeit in der Beratungstätigkeit und weitere Unterstützung zur Stabilisierung und Nachbetreuung ausgerichtet ist.
Dabei wird insbesondere eine niederschwellige Anlaufstelle für Klienten geboten um ein Netzwerk an Beratungsleistungen aufzubauen und als Partner hilfestellend unterstützen zu können.

Überleitend zum nächsten Tagesordnungspunkt und zum Antrag der ökumenischen Wohnungslosenhilfe stellt Frau Konradt ihre Projektstelle anhand konkreter Beispiele aus Vöhringen vor.

Bürgermeister Neher spricht seinen Dank für diese wichtige soziale Tätigkeit aus, was bereits im Vorfeld für viele betroffene Bürgerinnen und Bürger eine Notunterbringung umgänglich macht.

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3. Finanzierung für die Betreuung und Soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen; Antrag der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen

Die Ökumenische Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V., beantragt die Mitfinanzierung einer 50%-Projektstelle für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen.

Dieser Antrag ist bei den Städten Vöhringen, Weißenhorn und Illertissen zur Behandlung in den zuständigen Gremien eingereicht worden.

Hierzu fand bereits Ende Juli dieses Jahres eine Besprechung mit den zuständigen Vertreterinnen und Vertretern der ökumenischen Wohnungslosenhilfe statt.

Konkret wurde die Projektstelle mit Mitteln aus dem Aktionsplan „Hilfe bei Obdachlosigkeit“ durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Diese Förderung läuft jedoch am 31.03.2022 aus.

Aufgrund einer Studie aus dem Jahre 2017 ist allein im Zeitraum von 2014 bis 2017 die Wohnungslosigkeit in Bayern um ca. 29% gestiegen, was durch die Unterbringungszahlen der städtischen Ordnungsämter unterstrichen werden kann.

  1. Örtliche Gegebenheiten in Vöhringen

In Vöhringen sind aktuell 23 Personen ordnungsrechtlich untergebracht. Diese gliedern sich in drei Familien und acht Einzelpersonen, wovon zwei aufgrund mangelnder städtischer Räumlichkeiten in einer Zimmervermietung untergebracht worden sind. 
Diesbezüglich ist bereits in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 
14. September 2021 eine Option zur Schaffung von Wohnraum aufgezeigt worden.

Aufgrund der wertvollen Unterstützung durch niederschwellige Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die ökumenische Wohnungslosenhilfe, konnten in Vöhringen ca. 10 Personen bereits vor einem drohenden Wohnungsverlust und einer somit notwendigen ordnungsrechtlichen Unterbringung bewahrt werden.

Die kommunalen Ordnungsämter können diese aufsuchenden Tätigkeiten aufgrund der personellen Besetzung nicht anbieten. 
Weiterhin leistet die ökumenische Wohnungslosenhilfe Unterstützung bei der Stabilisierung der jeweiligen Lebenssituation sowie bei der Vermeidung drohender Verelendung. Weiterhin wird aktiv Unterstützung in der Vermittlung in ein ordentliches Wohnverhältnis geleistet.

  1. Finanzieller Rahmen

Gemäß dem eingereichten Finanzierungsplan ist eine 50% Stelle vorgesehen. Da es sich aufgrund der wechselnden Gegebenheiten und Betreuungszahlen schwierig gestaltet eine Aufteilung an den Fallzahlen festzumachen und auch die Einwohnerzahlen nicht das probateste Mittel darstellt, wird seitens der beiden Träger eine Drittelung auf die sich beteiligenden Kommunen vorgeschlagen.

Dies ergäbe bei einem Gesamtaufwand von jährlich 52.624 Euro bestehend aus Personal- und Sachkosten (33.925 Euro und 18.699 Euro) ein Mitfinanzierungsanteil für die Stadt Vöhringen von ca. 17.600 Euro jährlich.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt einer Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen laut dem vorgelegten Finanzierungsplan in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu.

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt mit, dass im Sommer dieses Jahres ein Gespräch zum Anliegen der ökumenischen Wohnungslosenhilfe stattgefunden habe, dessen Inhalt nun im vorliegenden Antrag an die Städte Vöhringen, Illertissen und Weißenhorn konkretisiert worden sei. Aufgrund der guten Erfahrungen könne dies befürwortet werden.

Im Wege einer kurzen Aussprache ergeht nachstehender ergänzter 

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt einer Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen laut dem vorgelegten Finanzierungsplan in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien der Städte Weißenhorn und Illertissen zu. 

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Schulsozialarbeit an den Uli-Wieland-Schulen Vöhringen 1. Sachstandsbericht Mittelschule 2. Sachstandsbericht Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren haben auch dieses Jahr die Schulsozialarbeiter der Uli-Wieland-Schulen Vöhringen Sachstandsberichte erstellt. Diese werden den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses als Anlage übersandt. Frau Beier, Frau Holl und Herr Steuer werden ihre Berichte in der Sitzung mündlich ausführen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Steuer sowie Frau Holl und Frau Beier, welche nachstehend Ihre Jahresberichte vorstellen.

Herr Steuer berichtet über seine großen Arbeitsbereiche, die er auf die Einzelfallhilfe, die sozialpädagogische Gruppenarbeit sowie die Arbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten stützt.

Dabei werde ebenso soziales Kompetenztraining bzw. Aggressivitätsbewältigung vermittelt oder Projekte in Kooperation mit dem Jugendhaus und der städtischen EDV zum Umgang mit Medien angeboten.

Durch die Corona-Pandemie seien verstärkt Hausbesuche wahrgenommen worden um die Kinder sowie Eltern zu unterstützen.

In einer sich anschließenden Diskussion wird seitens des Gremiums angesprochen, auch an der Grundschule Nord eine entsprechende Stelle vorzusehen. 

Auch Frau Beier und Frau Holl berichten aufgrund der Corona-Pandemie von einer schwierigeren Arbeit während des Lockdowns. Hierfür seien Konzepte für Erlebnispädagogik und soziale Gruppenarbeiten erarbeitet worden und es habe ein intensiver Austausch mit den Lehrkräften stattgefunden.
Ebenfalls konnten viele Angebote ins Freie verlagert werden.

Wichtig sei in dieser Zeit die Unterstützung der Schüler gewesen, um eine geordnete Tagesstruktur einzuhalten. 
Dabei sei die teils schwierige technische Ausstattung der Schüler – von mangelndem WLAN bzw. Datenvolumen bis hin zu Unterricht auf kleinen Displays der Smartphones problematisch gewesen.

Bürgermeister Neher bedankt sich und stellt fest, dass die Arbeit eine unverzichtbare Aufgabe sei, die seit vielen Jahren an der Grundschule und Mittelschule der Uli-Wieland-Schule angeboten werden kann.

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5. Drogenberatung "Drob In" in Vöhringen - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Vorberatung 5

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren hat auch dieses Jahr die Drogenberatung „Drob In“ einen Sachstandsbericht erstellt. Dieser wird den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses als Anlage übersandt. Frau Commeßmann und Frau Heinzelmann werden den Bericht in der Sitzung mündlich ausführen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Zum Tagesordnungspunkt wird Frau Heinzelmann, Leiterin der Drogenberatung im Landkreis Neu-Ulm durch Herrn Bürgermeister Neher begrüßt.

Frau Heinzelmann geht eingangs auf die Änderung der Finanzierung zum 01.01.2021 ein, welche künftig über die Kreisumlage und den Bezirk Schwaben erfolge.

Weiterhin geht Frau Heinzelmann anhand des vorliegenden Jahresberichtes auf die Fallzahlen und Beratungsleistungen ein. Dabei wird insbesondere festgestellt, dass in Vöhringen keine offene Drogenszene wie in Großstädten erkennbar sei, sondern sich dies eher im privaten Bereich abspiele.

Bürgermeister Neher ist der Auffassung, dass die Tätigkeit der Drogenberatung ein sehr wichtiger Beitrag in der Stadt Vöhringen für die Betroffenen sei und eine nüchterne Statistik nicht wirklich einen Einblick in die Wichtigkeit der täglichen Arbeit liefern könne.

Aus dem Gremium wird auf die angesprochene Statistik lediglich vorgeschlagen, eine durchgängigere Altersklassifizierung vorzunehmen.

Auf weitere Anregung aus dem Gremium wäre es interessant, auch seitens der Strafverfolgungsbehörden einen Einblick zu erhalten. Zumindest solle in diesem Zusammenhang bei der Polizeiinspektion Illertissen um eine Statistik gebeten werden. *Weiterhin soll seitens der Kriminalpolizei Neu-Ulm sowie der Polizeiinspektion Illertissen ebenfalls zum nächsten Jahresbericht der Drogenberatungsstelle „Drob Inn“ ein Bericht vorgestellt werden.


* - Ergänzung aufgrund Beschluss bei der Genehmigung der Niederschrift in der Sitzung des Stadtrates vom 28.10.2021, TOP 1.2

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6. Aufstellung eines Förderprogrammes für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 28.10.2021 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Hintergrund
Die Stadtverwaltung Vöhringen hat das Ziel, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden.
Bäume verbessern nachweislich das Kleinklima, schützen den Boden vor Erosion und bieten zahlreichen Tieren Nahrung und Lebensraum. Sie sind wichtig für den Klimaschutz und prägen maßgeblich das Stadt- und Landschaftsbild. Sie schaffen Aufenthalts- und Lebensqualität. 
Statt mit Ver- und Geboten Bürger zu Baumpflanzungen und Baumerhaltungen zu verpflichten, entstand in der Stadtverwaltung die Idee, einen Anreiz zu schaffen, dass Privatpersonen und ge­meinnützige Vereine / Organisationen mehr Bäume pflanzen.
Das entworfene Förderprogramm soll zur Eigeninitiative für private Investitionen für die Pflanzung von Bäumen dienen.

Voraussetzungen
Gefördert werden sollen Baumpflanzungen in Vöhringen und seinen Stadtteilen. Das vorrangige Ziel ist es, dass mehr Bäume in Privatgärten gepflanzt werden. Da aber jeder gepflanzte Baum wichtig für die Umwelt ist, sollen auch Bäume außerhalb der Wohnbebauung gefördert werden, zum Beispiel ein Obstbaum für eine Streuobstwiese.
Antragsberechtigt sollen sowohl Eigentümer als auch Mieter sein. Momentan ist nicht angedacht, Gewerbebetriebe im Förderprogramm zu berücksichtigt. Zunächst sollen Erfahrungen mit dieser Art Förderung gesammelt werden.
Durch die Zuwendungsvoraussetzungen soll sichergestellt werden, dass die gepflanzten Bäume sich gesund entwickeln können und möglichst langfristig dem Förderziel dienen. Um die Qualität der Bäume sicherzustellen, soll die Förderung mit der Bedingung des Erwerbs in einer Baum­schule verknüpft werden.
Im Förderprogramm sollen Kriterien aufgeführt werden, welche Bäume subventioniert werden. Zum Beispiel bieten heimische Baumarten den Vorteil, dass sie dem regionalen Klima weitestgehend angepasst sind und vor allem heimischen Insekten und Vögeln Nahrung bieten. 
Die Mindestanforderung (Größe) eines Baumes soll im Förderprogramm so definiert werden, dass es sich um die im Regelfall kleinste erhältliche Größe bei herangezogenen Bäumen handelt. Für die Endgröße eines Baumes ist wiederum die Baumart ausschlaggebend.
Dem Förderprogramm soll eine Empfehlungsliste „Gehölze für den Hausgarten“ beigefügt werden. (Siehe Anlage 2.) In der Liste werden ausschließlich heimische Arten aufgeführt. Die Förderung von Baumsorten soll nicht pauschal ausgeschlossen, sondern im Einzelfall geprüft werden.
Nicht gefördert werden sollen Bäume, für die eine planungs- oder baurechtliche Verpflichtung besteht (z.B. im Rahmen von Festsetzungen in Bebauungsplänen). Des Weiteren soll die Maßnahme gegen keine rechtlichen Bestimmungen verstoßen (z.B. Nachbarschaftsrecht).
Im Förderprogramm soll zur Einhaltung der Förderkriterien festgelegt werden, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach einer schriftlichen Förderzusage begonnen werden darf. 

Art und Umfang
Es soll ausschließlich der Kauf eines Baumes gefördert werden und keine Materialien, Dienstleistungen oder Pflegekosten. Dies würde ein differenziertes Förderprogramm und höheren Verwaltungsaufwand bedeuten. Eine deutlich bessere Erreichung des Förderzieles wäre damit nicht zu erwarten.
Bei der Förderung soll es sich um einen einmaligen Zuschuss handeln. Der Fördersatz soll 50 % betragen. Die maximale Förderhöhe soll auf 100,-- € und die geförderte Anzahl der Bäume pro Wirtschaftseinheit (z.B. Privathaushalt, Verein, Eigentümergemeinschaft) auf zwei Bäume je Kalenderjahr begrenzt werden. Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Personen eine Förderung erhalten können.

Verfahren
Das Bewilligungsverfahren bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Um diesen so gering wie möglich zu halten, sollen Antragsteller zur Einreichung notwendiger Informationen (u.a. Lageplan, Fotodokumentation) verpflichtet werden. Eine zwingende Besichtigung vor Ort soll damit vermieden werden. Die bürokratische Hürde soll für Antragsteller so gering wie möglich sein. Für die Anlagen eines Förderantrages sollen deshalb keine Formvorschriften gelten (z.B. Skizze statt Lageplan).
Die Auszahlung der Fördersumme soll erst nach Fertigstellung der Maßnahme erfolgen, unter der Bedingung, dass alle geforderten Kriterien erfüllt wurden.
Eine Zweckbindungsfrist soll auf 15 Jahre festgelegt werden. Bei einem zu geringen Zeitraum besteht die Gefahr, dass das Förderziel nicht erreicht wird, da Bäume einige Jahre zur Entwicklung benötigen. 
Für die Förderung von Baumpflanzungen soll eine Haushaltstelle eingerichtet werden, auf der für das Jahr 2022 10.000,-- € eingestellt werden. Damit ließen sich mindestens 100 Bäume pro Jahr fördern.

Anlagen
Anlage 1: Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen
Anlage 2: Pflanzliste Entwurf
Anlage 3: Weitere Informationen: Informationsangebote für Bürger

Empfehlung

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher stellt zum Tagesordnungspunkt auch den Zusammenhang zum eingegangenen Antrag der CSU-Stadtratsfraktion her. Anstatt Verbote festzusetzen, welche schwer durchsetzbar seien setze man darauf, Förderungen anzubieten.

Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion wird erneut die Frage nach einer Baumschutzverordnung aufgeworfen sowie auch die Förderung einer Flachdachbegrünung angesprochen. Die Vor- und Nachteile hierzu werden diskutiert.

Ein Gremiumsmitglied weist darauf hin, dass der Beschlussvorschlag um einen Deckungsvorschlag bzw. Haushaltsvorschlag zu ergänzen sei.
Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis und formuliert nachstehenden

Beschluss

Das dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm für Baumpflanzungen in der Stadt Vöhringen“ wird gebilligt. Hierzu wird im Haushalt 2022 unter der entsprechenden Haushaltsstelle ein Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö 7

Diskussionsverlauf

kein Anfall

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö 8
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8.1. Beratungsangebot des Umweltamtes für heimische Baumarten; Antrag der CSU-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 8.1

Sachverhalt

Die CSU-Stadtratsfraktion stellt nachstehenden bzw. beigefügten Antrag:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher,
liebe Stadtratskolleginnen und -kollegen,

die Überschwemmungen in Deutschland haben uns aktuell vor Augen geführt, dass der Klimawandel sich immer mehr zu einem Problem für die Menschen entwickelt. Es gilt hier mit sinnvollen Maßnahmen und Aktionen gegenzusteuern. 
Schon öfters wurde im Stadtratsgremium über verschiedene Baumpflanzmaßnahmen diskutiert. Beispielsweise hatte auch im vergangenen Jahr unser Bürgermeister Neher bei Pflanzaktionen zusammen mit Landrat Thorsten Freudenberger teilgenommen. Gut so!
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Grünordnung für das neue Wohngebiet „Kranich-straße“ möchte der Stadtrat ein Zeichen setzen und den neuen Grundstückseigentümer im eigenen Garten eine Mindestanzahl an zu pflanzenden Bäumen vorschreiben.
Die CSU-Fraktion ist der Meinung, dass eine Verbots- oder Negativliste bei den Baumarten zu kurz greift. Wir möchten vielmehr positiv finanzielle Anreize für die Bürger schaffen, damit diese sich eher für heimische Baumarten und damit für die Natur und Umwelt wünschenswerte Bäume entscheiden. 
Die Stadt Vöhringen sollte gezielt heimische Obstbäume als förderfähig einstufen, womit auch für die Insekten eine zusätzliche Nahrungsquelle geschaffen wird. Nichtheimische Baumarten hingegen bringen der Tierwelt für gewöhnlich wenig Nutzen. Auch sollen durch das städtische Umweltamt gezielt auch im Einzelfall Beratungen angeboten werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion stellt deshalb den folgenden Antrag an die Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, 

  • zu prüfen, welche heimischen Baumarten hierfür in Frage kommen können, um gezielt auf einer „Positivliste“ mit aufgenommen zu werden.

  • zu prüfen, welcher Betrag der Stadtrat ab dem nächsten Haushaltsjahr 2022 für die gezielte Förderung der heimischen Baumarten finanziell darstellbar und sinnvoll ist.

Vielen Dank
Markus Prestele
CSU-Fraktionsvorsitzender“

Diskussionsverlauf

Mit Ausführungen zu Tagesordnungspunkt 6 abgehandelt.

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8.2. Eisautomat in Thal; Anfrage Sascha Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf teilt mit, dass der Eisautomat der Fa. aus Bellenberg sich sehr gut einfüge und angenommen werde.
Er erkundigt sich nach dem Zustandekommen.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass ein Antrag vorgelegen habe welcher rechtlich geprüft und bewilligt werden konnte.

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8.3. Tagesordnung Sitzungen und Arbeitszeit städtische Mitarbeiter; Antrag Sascha Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 04.10.2021 ö Beschließend 8.3

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf regt im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit an, künftig Tagesordnungspunkte unter Einbeziehung städtischer Mitarbeiter zu Beginn der Tagesordnung zu behandeln. 
Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass aufgrund der externen Beteiligten die Reihenfolge so gewählt worden sei. Man werde versuchen, dies künftig berücksichtigen.

Datenstand vom 11.11.2021 12:43 Uhr