Datum: 17.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen; Neugestaltung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche Vöhringen; Gewährung eines Sonder-Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
2 Sportclub Vöhringen 1893 e.V.; Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und den SCV-Bereichen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
3 Uli-Wieland-Grundschule; Antrag zur Aufstockung der JaS-Stelle
4 Grundschule Vöhringen Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Auswertung der Umfrage
5 Kommunale Verkehrsüberwachung; Gründung und Beitritt zum Zweckverband Iller-Roth-Günz
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Baumspende "Vöhringen pflanzt... für Klima- und Artenschutz"; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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1. Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen; Neugestaltung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche Vöhringen; Gewährung eines Sonder-Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö 1

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.11.2017 beantragte die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen die Bezuschussung der Sanierung der Martin-Luther-Kirche Vöhringen samt Außenanlagen*
Hierfür gewährte der Haupt- und Umweltausschuss am 15.01.2018 einen 10-prozentigen Investitionskostenzuschuss nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt. 
Die Kosten für die Neugestaltung der Außenanlagen wurde zum damaligen Zeitpunkt auf 50.000 € geschätzt.

Ende Oktober 2017 fand ein Workshop in der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen statt, der sich mit der Außengestaltung der Martin-Luther-Kirche befasste. Dabei entstand die Idee, den durch eine Hecke eingegrenzten Bereich offen und frei zugänglich zu gestalten und die Verbindung von Gemeindehaus und Kirchgarten zu stärken. Daraufhin beauftragte die Kirchengemeinde eine Überarbeitung der Neugestaltung der Außenanlagen. 
Die neue Kostenschätzung belief sich auf ca. 130.000 €.


Anmerkung:
Die von der Kirche zusätzlich beauftragen „Gebotsstelen“ waren in dieser Kostenschätzung nicht enthalten und werden von der Kirche selbst finanziert.
Hierüber erfolgte eine ausführliche Information und Vorstellung in der Stadtratssitzung vom 25.10.2018, in der das Projekt einhellig begrüßt wurde.
Im Ergebnis wurde der Kirchengemeinde aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und auch des geplanten Zugangs für die gesamte Öffentlichkeit – in Abweichung zu der in den Vereinsförderrichtlinien festgelegten 10-prozentigen Bezuschussung - eine 25-prozentige Beteiligung in Aussicht gestellt. Das Gremium sah hier darüber hinaus auch eine Vergleichbarkeit mit dem neu gestalteten Platz bei der Katholischen Pfarrkirche „St. Michael“ Vöhringen.
Ein konkreter Beschluss wurde jedoch nicht gefasst.
Mit Schreiben vom 01.12.2021 stellt nun die Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Vöhringen einen offiziellen und damit *separaten Antrag auf Bezuschussung der Außenanlagen (Anlage). Die aktualisierte Kostenschätzung beläuft sich auf 165.000 €.
In Anlehnung an die im Stadtrat am 25.10.2018 erfolgte Argumentation schlägt die Stadtverwaltung - abweichend der Regelungen in den Städtischen Vereinsförderrichtlinien -  vor, dem Antrag auf Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten zuzustimmen und die Zuschussgewährung auf  50.000 € zu begrenzen.
Aufgrund des freien Zugangs der Öffentlichkeit zu der von der Evang.-Luth. Kirchengemeinde zugesicherten künftig „Gartenanlage mit Sitzbänken“ soll, trotz des höheren Zuschussanteils, 
die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt bleiben.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss darüber hinaus grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Die Evangelische Landeskirche beteiligt sich lt. Bestätigung des Evang.-Luth. Pfarramtes finanziell an der Maßnahme.
In den Haushalten 2022/23 sind entsprechende Mittel, wie folgt, einzustellen: 
►2022 Abschlagszahlung 50 % (Grundlage: kalkulierter Inv.kostenzusch. 41.250,00 €) = 20.635 €
►2023 Restzahlung.
Anmerkung:
Was die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter anbelangt, so wird auf nachfolgende, vergleichbare Vorhaben hingewiesen, bei denen jeweils eine unterschiedliche Handhabung angewendet wurde:

1. Dachstuhl-/Deckensanierung der Marienkirche Vöhringen (Wahrzeichen der Stadt)
    (HAB 04.06.2008)
    sowie
    Trockenlegung und Außeninstandsetzung der Marienkirche Vöhringen
    (HAB 12.092016)
Hier wurde zusätzlich, neben einer Kostendeckelung von 50.000 €, festgelegt, dass von den vorgelegten endgültigen Kosten etwaige Spenden und Zuschüsse Dritter abgezogen werden müssen und von dem hierdurch errechneten Restbetrag dann der erhöhte Zuschuss über 25 % herauszurechnen ist.
2. Generalsanierung (Dachstuhlsanierung, Innen- und Außensanierung, Schaffung eines barrierefreien
    Zugangs) der Pfarrkirche „St. Martin“ Illerberg
    (HAB 15.01.2018)
Aufgrund der herausragenden kulturhistorischen Bedeutung der Kirche wurde, abweichend von der Höchstbetragsbegrenzung in den Vereinsförderrichtlinien, ein 10-prozentiger Investitionskostenzuschuss 
der nachgewiesenen Baukosten, ohne Berücksichtigung anderweitiger Spenden und Zuschüsse Dritter, festgelegt. Der Gesamtzuschuss wurde auf maximal 197.750 € begrenzt und auf fünf Jahre verteilt.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen auf Bezuschussung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche zu und gewährt, aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und des freien Zugangs für die Öffentlichkeit, abweichend der Regelungen in Ziff. 6 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien, einen 
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der künftig „öffentlichen Gartenanlage mit Sitzbänken“ 
bleibt, trotz des höheren Zuschussanteils, die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt.
Im Haushaltsjahr 2022 ist ein Anteil über 50 % des geplanten Investitionskostenzuschusses (voraussichtlich 41.250,00 €) zu veranschlagen und auszuzahlen. 
2023 erfolgt die Veranschlagung und Auszahlung des tatsächlich errechneten Restbetrages.  

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt zusammenfassend die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage aus. Abweichend der Regelungen in den städtischen Vereinsförderrichtlinien schlage die Stadtverwaltung aufgrund des freien Zugangs der Öffentlichkeit zu der Gartenanlage und Freifläche mit Sitzbänken vor, einen höheren Zuschussanteil in Höhe von 25 % zu gewähren.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird die erhöhte 25-prozentige Förderung unter der Maßgabe befürwortet, dass die noch anzulegenden Flächen im Sinne einer ökologischen und Artenvielfalt fördernden Gestaltung umgesetzt werden.

Da die Höhe der Förderung bereits in einer vorhergehenden Sitzung in Aussicht gestellt worden ist, spricht sich ein weiteres Ratsmitglied für die Gewährung in dieser Höhe aus. Jedoch wird grundsätzlich angeregt, die städtischen Vereinsförderrichtlinien zu überarbeiten. Dies unter dem Aspekt, dass einerseits Obergrenzen neu zu definieren seien, als auch ökologische Themen Berücksichtigung finden müssten. Des Weiteren sei in Frage zu stellen, inwieweit Projekte der Kirchen unter Vereinsförderrichtlinien fallen sollten.

Nachstehend fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Vöhringen auf Bezuschussung der Außenanlagen der Martin-Luther-Kirche zu und gewährt, aufgrund der stadtbildprägenden Bedeutung und des freien Zugangs für die Öffentlichkeit, abweichend der Regelungen in Ziff. 6 der Städtischen Vereinsförderrichtlinien, einen 
Sonder-Investitionskostenzuschuss in Höhe von 25 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten sowie einer Kostendeckelung von 50.000 €.
Vor dem Hintergrund der Bedeutung der künftig „öffentlichen Gartenanlage mit Sitzbänken“ bleibt, trotz des höheren Zuschussanteils, die Anrechnung etwaiger Spenden und Zuschüsse Dritter unberücksichtigt.

Im Haushaltsjahr 2022 ist ein Anteil über 50 % des geplanten Investitionskostenzuschusses (voraussichtlich 41.250,00 €) zu veranschlagen und auszuzahlen. 
2023 erfolgt die Veranschlagung und Auszahlung des tatsächlich errechneten Restbetrages.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Sportclub Vöhringen 1893 e.V.; Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und den SCV-Bereichen; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö 2

Sachverhalt

2021 mussten im Karl-Eychmüller-Sportpark Vöhringen Flachdachsanierungsarbeiten durchgeführt werden. Für die auf den Teil des Daches, der über den „wirtschaftlichen Geschäftsbereichen“ des Sportclubs Vöhringen 1983 e.V. entfallenen und an den Verein weiterverrechneten Kosten in Höhe von 29.973,22 € (Anlage 1) wurde mit Schreiben vom 24.11.2011 (Anlage 2) ein Antrag auf Investitionskostenzuschuss an die Stadt Vöhringen gestellt. 
Für die Gewährung eines städtischen Investitionskostenzuschusses liegt die grundsätzliche Förderfähigkeit vor. Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen, nach der ein Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt wird.
Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht jeder Investitionskostenzuschuss darüber hinaus grundsätzlich unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. 
Da dies aufgrund der bereits durch die Stadt erfolgten Maßnahmendurchführung, von der der SCV vorab keine Kenntnis hatte (siehe ebenfalls Erläuterungen in Anlage 2), nun nicht mehr möglich ist, schlägt die Stadtverwaltung vor, auch auf eine nachträgliche Beteiligung des Bayerischen Landessportverbandes BLSV, zu verzichten.
Im Haushalt 2022 sind hierfür Mittel in Höhe von 2.997,32 € einzuplanen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. vom 24.11.2021 auf Bezuschussung der Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und dem SCV-Bereich zu und gewährt nach Ziff. 6 der  geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der  zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.997,32 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.


Diskussionsverlauf

Nach erfolgter Erläuterung des Antrages ergeht im Zuge einer kurzen Aussprache nachstehender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportclub Vöhringen 1893 e.V. vom 24.11.2021 auf Bezuschussung der Erneuerung Flachdachabdichtung über den Nebenräumen der Dreifachturnhalle, Wohnungen, Gaststätte und dem SCV-Bereich zu und gewährt nach Ziff. 6 der  geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der  zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.997,32 €.

Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Uli-Wieland-Grundschule; Antrag zur Aufstockung der JaS-Stelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

  1. Ausgangslage

Frau Rothermel, Rektorin der Uli-Wieland-Grundschule, beantragt, das Stundendeputat für die schulbezogene Jugendsozialarbeit von Herrn Steuer zu erhöhen und begründet dies in ihrem Schreiben vom 24.11.2021 ausführlich (siehe Anlage 1).

Herr Steuer ist derzeit mit einem Stundenumfang von 50% einer Vollzeitarbeitskraft eingesetzt (22,75 Std. mit Ferienüberhang). Dabei ist insbesondere der Freitag nicht abgedeckt.


  1. Fördersituation

Die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) wird derzeit vom Freistaat Bayern als Regelförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung unterstützt. Die Zuwendung beläuft sich für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft auf 16.360 Euro (Pauschale). Die wöchentliche Mindestarbeitszeit zum Erhalt der Förderpauschale muss der Hälfte eines Vollzeitäquivalents entsprechen. Die Pauschale beträgt dann 8.180 Euro. 

Aktuell erhält die Stadt Vöhringen für die 50% Stelle die Förderpauschale in Höhe von 8.180 Euro bei gegenüberzustellenden Ausgaben in Höhe von bis dato 34.157 Euro (Vorjahr 38.700 Euro).

Aktuell besteht noch bis Ende des Schuljahres 2022/2023 die Möglichkeit, vom „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ des Bundes zu profitieren. Dabei kann für eine begrenzte Anzahl an Stellen die dreifache Förderung beantragt werden (Anlage 2). Ob die Stadt Vöhringen eine solche Förderung erhält, ist im Hinblick auf die begrenzte Anzahl der geförderten Stellen (Anlage 2, Seite 2 oben) offen.

  1. Vorgehen

Die Stadt Vöhringen hat im Zusammenspiel mit der Jugendhilfeplanung des Landkreises zu prüfen, ob ein Bedarf vorliegt. Mit der Entscheidung des Haupt- und Umweltausschusses und der Festlegung, dass die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. (im Folgenden KJF) als bereits tätiger Träger die Aufstockung vornehmen soll, kann die KJF über das Jugendamt die Förderung beim Freistaat Bayern beantragen. Die hierzu erforderlichen Unterlagen bereitet Herr Weber von der KJF derzeit vor.
Nach Stellungnahme durch das Jugendamt kann der Antrag in den Jugendhilfeausschuss des Kreistages eingebracht werden, welcher den Bedarf feststellen und die Förderung beschließen muss.

  1. Auswirkungen eines neuen Vertrages

Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V., welche als Kooperationspartner der Stadt Vöhringen tätig ist, stellt derzeit ihr Finanzierungsmodell um.
Dabei ist uns mitgeteilt worden, dass es im Rahmen aktueller interner Prüfprozesse aus dem Vorstandsbereich aktuell die Vorgabe gebe, dass Aufstockungen nur dann umgesetzt werden können, sofern die Refinanzierung der JaS-Angebote verbessert wird. 
Das liegt daran, dass die Angebote auf lange Sicht mit der aktuellen Refinanzierung nicht gehalten werden können. Und nur durch eine verbesserte Refinanzierung ist es der KJF möglich, auch in Zukunft die gewohnte Qualität anzubieten. Aus diesem Grund ist es deshalb das Ziel der KJF,  vollständig auf den Eigenanteil zu verzichten.

Dies bedeutet, dass die KJF einer Änderung des bisherigen Vertrages nur zu den deutlich ungünstigeren Bedingungen (Wegfall 10% Trägeranteil und Erhöhung Dienst- und Fachaufsichtskosten um 15% sowie Verwaltungskosten um 10%) zustimmen würde.
Der bestehende Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann aktuell von jeder der Vertragsparteien ordentlich bis zum 31.12.2022 gekündigt werden. Es ist durchaus möglich, dass die KJF den Vertrag wegen der angesprochenen finanziellen Unauskömmlichkeit der aktuellen Vertragsentgelte zum 31.12.2022 kündigt. Dann müssten die Leistungen neu ausgeschrieben werden.

Die Kosten für die Zusatzstunden wären abzüglich der möglichen dreifachen Förderung in vollem Umfang von der Stadt Vöhringen zu tragen. Die Kostensituation unter normalen Förderbedingungen und der erhöhten Fördersituation sind in Anlage 3 dargestellt.

Bei einer Aufstockung um 25% würden sich somit unter normalen Förderbedingungen (ohne mögliche Dreifachförderung oder nach Ende des Bundesprogramms) Mehrkosten von ca. 34.000 €/Jahr für die Stadt Vöhringen ergeben, d.h. 60.230 Euro statt bisher 26.000 Euro (s.o. Ziff. 2)
Mit der möglichen dreifachen Förderung würden sich die Ausgaben auf 29.897,50 Euro belaufen (gegenüber der Ist-Situation 34.157 Euro abzgl. 8.180 Euro Förderung = 25.977 Euro), dies jedoch lediglich bis Ende des Schuljahres 2022/2023. 

Die Notwendigkeit einer gewissen Erhöhung des Deputats ist durchaus schlüssig und nachvollziehbar dargelegt. Die Stadtverwaltung hält den beantragten Umfang der Zusatzstunden von 9,75 Std zwar durchaus für sinnvoll. Angesichts der dadurch entstehenden Mehrkosten für die Stadt in Höhe von bis zu ca. 34.000 € jährlich ohne bzw. nach Auslaufen der erhöhten Förderung sollte jedoch über die Angemessenheit nachgedacht werden.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel stellt den Sachverhalt anhand der ausgearbeiteten Sitzungsvorlage und der beigefügten Anlagen ausführlich vor.

Ein Gremiumsmitglied verweist auf die bei der Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen vorhandene 100-% JaS-Stelle, welche im Verhältnis zu 350 Schülern den vorliegenden Antrag der Uli-Wieland-Grundschule mit 250 Schülern als durchaus berechtigt darstelle. Bezüglich der anfallenden Kosten könne man auch alternative Anbieter in Betracht ziehen.

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion werden einerseits die generell steigenden Personalkosten angeführt, als auch eine mögliche zeitliche Befristung der Aufstockung.
Die zeitliche Befristung schließt sich nicht grundsätzlich durch die Förderrichtlinien aus, jedoch müsste ein neu abzuschließender Vertrag dann aktiv seitens der Stadt Vöhringen gekündigt und neu verhandelt werden.

Das Gremium stellt den Bedarf nicht grundsätzlich infrage, befürwortet jedoch eher eine gesamtkonzeptionelle Herangehensweise, welche alle Vöhringer Grundschulen umfasst. Weiterhin werden Vorschläge eingebracht, den Versuch zu unternehmen und dann zum Ende des Schuljahres 2022/2023 zu kündigen und neu zu verhandeln.
Herr Mennel sieht dies kritisch, da mit heutigem Beschluss eine Bedarfsfeststellung erfolge, welche dann mit Kündigung des Vertrages nach Auslaufen der erhöhten Förderung wiederum infrage gestellt werden würde.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass die aktuelle dreifache Förderung sehr attraktiv für den Moment sei, anschließend jedoch die Kostentragung bei der Stadt Vöhringen verbleibe. Die guten Erfahrungen mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sei darstellbar sowie der Bedarf auch nachvollziehbar. Nicht unerwähnt bleiben dürfe jedoch, dass bei einer 25-prozentigen Aufstockung annähernd doppelte Kosten gegenüber der Ist-Situation entstehen, sofern die erhöhte Förderung entfällt bzw. überhaupt zum Tragen kommt.
Des Weiteren sei ein anzuerkennender Bedarf nicht beliebig wieder reduzierbar.

Nach kontroverser Diskussion und aufgrund der durchaus im Raum stehenden Unwägbarkeiten ergeht nachstehender

Beschluss

1.
Die Stadt Vöhringen beschließt die Aufstockung der JaS-Stelle an der Uli-Wieland-Grundschule Vöhringen von 50% auf 75%.

2. 
Die Stadtverwaltung wird beauftragt das erforderliche Förderverfahren in die Wege zu leiten und die entsprechenden Erklärungen abzugeben.
Die ggfs. erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 60.000 Euro sind für das Jahr 2022 in den Haushalt mit aufzunehmen, ebenso in das Investitionsprogramm der Folgejahre.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8

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4. Grundschule Vöhringen Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Auswertung der Umfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Vorberatung 4

Sachverhalt

Im Dezember 2021 wurde im Schulsprengel der Grundschule Nord eine Bedarfsabfrage zum künftigen Betreuungsangebot durchgeführt.
Die Umfrage umfasste die Erziehungsberechtigten der derzeitigen 1. – 3. Klassen der Grundschule Nord, sowie alle Kinder, die in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 eingeschult werden. Die Abfrage der derzeitigen Grundschulkinder wurde durch die Rektorin Frau Patzner-Duschler über das Elternportal durchgeführt. Bei dieser Abfrage wurde der gebundene Ganztag nicht mit abgefragt.
Die künftigen Einschulungsjahre wurden durch die Stadt Vöhringen mit Berücksichtigung des gebundenen Ganztags abgefragt.
Die Ergebnisse der Umfragen können den Anlagen entnommen werden. Anlage 1 bezieht sich auf die Abfrage der Grundschule Nord, Anlage 2 beinhaltet die Abfrage der Stadt Vöhringen, in Anlage 3 sind die Ergebnisse zusammengefasst.
Nach Auswertung der Ergebnisse kommen für die Stadt Vöhringen folgende beiden Varianten in Betracht:
Variante 1 (1x Hort, 2x offener Ganztag)
Der Hort bleibt in seiner jetzigen Form bestehen, die derzeit eingerichtete Mittagsbetreuung wird aufgelöst. In den Räumen im Erdgeschoss sowie in den Räumlichkeiten der Schule werden je zwei offene Ganztagsgruppen eingerichtet. 
Die Schule hätte somit 25 Betreuungsplätze im Hort und bis zu 48 Kinder im offenen Ganztag.
Variante 2 (2x Hort, 1x offener Ganztag)
Bei der zweiten Variante würde ebenfalls die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss aufgelöst werden und durch eine zusätzliche Hortgruppe mit 25 Kindern ersetzt. In den Räumlichkeiten der Schule könnte eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden, welche 23 bis 25 Kinder zusätzlich umfasst.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, beitragspflichtig
Vorteile offener Ganztag: gesetzliche Kostenfreiheit, Trägerschaft beim staatlichen Schulamt bzw. der Schule
Nachteile offener Ganztag: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Mindestbuchung an zwei Nachmittagen, Entschuldigung der Kinder grundsätzlich nicht möglich
Hort:
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2020 ca. 83.0000,- €. Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm. 
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Dieses Modell ist somit für Eltern sehr unflexibel, da eine Buchung über 5 Tage erfolgen muss um die 20 Stunden erfüllen zu können. Ebenso ist das gemeinsame Mittagessen verpflichtend. Positiv an der Betreuungsmöglichkeit ist jedoch die Betreuung in den Ferien.
Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden, was auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt schwer zu finden ist. Die Trägerschaft würde vermutlich – wie bei der bereits bestehenden Hortgruppe – die Stadt Vöhringen übernehmen.
Die Gruppengröße umfasst 25 Kinder. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 130.000,- € pro Jahr. Nach Abzug der oben genannten Förderung bleibt bei der Stadt daher ein Aufwand von ca. 47.000,- € pro Jahr.
Offener Ganztag:
Beim offenen Ganztag handelt es sich – ähnlich zur Mittagsbetreuung – um ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm, für das an mindestens zwei Tagen eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Zeitlich unterscheidet man auch hier zwischen sogenannten Kurzgruppen (Betreuung bis 14:00 Uhr) sowie Langgruppen (Betreuung bis 16:00 Uhr). An den besuchten Tagen ist das gemeinsame Mittagessen – im Gegenzug zur Mittagsbetreuung - verpflichtend. Auch hier gibt es eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote. Der offene Ganztag benötigt eine Konzeption, welche von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat sowie dem staatlichen Schulamt erstellt werden muss. Die Errichtung und Weiterführung eines offenen Ganztags benötigt zudem regelmäßig die Genehmigung der Regierung von Schwaben.
Träger des offenen Ganztags ist die jeweilige Schule bzw. das staatliche Schulamt. Die Stadt Vöhringen wäre in dem Fall lediglich der Sachaufwandsträger und somit weder für Personalbeschaffung noch für Personalkosten zuständig. Die kommunale Mitfinanzierung beträgt derzeit jährlich bei der Kurzgruppe 5.906,- €/Gruppe, bei der Langgruppe 6.487,- €/Gruppe. Zudem ist der Sachaufwandsträger für die entstehenden Sachkosten verantwortlich. 
Ein Kind, das für den offenen Ganztag angemeldet wurde, muss diesen an mindestens zwei Nachmittagen besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Entschuldigung der Kinder an einzelnen Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann von den Eltern eine Beurlaubung der Kinder im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 1 BaySchO beantragt werden. 
Der Besuch eines offenen Ganztags ist mit einer gesetzlichen Kostenfreiheit vorgeschrieben. Die Eltern zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.
Die Gruppengröße einer Kurzgruppe beträgt mindestens 12, maximal 23 Kinder. Bei der Langgruppe sind es mindestens 14 und maximal 25 Kinder.
Gebundener Ganztag:
Aufgrund der geringen Zahl des abgefragten Bedarfs beim gebundenen Ganztag scheidet die Einrichtung an der Grundschule Nord aus Sicht der Stadtverwaltung und auch nach der festen Überzeugung der Schulleitungen an den beiden Grundschulen in Vöhringen aus. Der Bedarf von fünf Plätzen kann problemlos an der Uli-Wieland-Grundschule abgedeckt werden. Im Übrigen zeigen die Erfahrungen seit der Einrichtung der gebundenen Ganztagesklasse, dass eine gewisse Schülerzahl aus dem Nordsprengel benötigt wird, um die Mindestzahl für die gebundene Ganztagesklasse überhaupt zu erreichen. Daran wird auch eine verstärkte Werbung für den gebundenen Ganztag nichts ändern. Diese wird im Übrigen von Frau Rothermel seit Jahren mit großem Einsatz betrieben, um die erforderliche Klassenstärke zu erreichen.

Diskussionsverlauf

Frau Laible stellt zusammenfassend die Ergebnisse der Bedarfsabfrage vor.

Aus dem Gremium wird anhand der vorgelegten Zahlen bemängelt, dass weder der aktuelle Bedarf noch eine künftige Entwicklung tatsächlich ersichtlich seien. Demzufolge können die vorgelegten Abfrageergebnisse nicht als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden.

Insofern sei wichtig, die Zahlen jahrgangsweise aufzubereiten, um einen Bedarf von ein oder zwei Gruppen des offenen Ganztages erkennen zu können.

Eine angesprochene nicht durchgeführte Informationsveranstaltung wird von Frau Laible als in der aktuellen pandemischen Situation nicht vertretbar erläutert.

Bürgermeister Neher kommentiert das Ergebnis als nicht überraschend. Vielmehr sei unstrittig, dass Kinder aus dem Nordsprengel für den gebundenen Ganztag der Uli-Wieland-Grundschule benötigt würden. Ein zweiter gebundener Ganztag an der Grundschule Nord sei insofern nicht realistisch.

Stadtrat Brocke stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Ergebnisse jahrgangsweise und detailliert bis zur nächsten Stadtratssitzung aufzubereiten. Dies sei notwendig um zu erkennen, ob die Tendenzen zum offenen Ganztag oder zu einer oder mehrerer Hortgruppen gehen.

Stadtrat Brocke stellt den Antrag zur Geschäftsordnung die Ergebnisse jahrgangsweise und detailliert bis zur nächsten Stadtratssitzung aufzubereiten. Dies sei notwendig um zu erkennen, ob die Tendenzen zum offenen Ganztag oder zu einer oder mehrerer Hortgruppen gehen.

Abstimmung 9 : 4

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5. Kommunale Verkehrsüberwachung; Gründung und Beitritt zum Zweckverband Iller-Roth-Günz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 seine Zustimmung zum Beitritt und zur Gründung des Zweckverbandes Iller-Roth-Günz erteilt.
Die Marktgemeinde Buch und die Gemeinde Oberroth haben bereits im Jahr 2020 den Wunsch geäußert, der Verkehrsüberwachung beizutreten. Auch dieser Aufnahme hat der Stadtrat bereits seine Zustimmung erteilt.

Wie uns nun die Stadt Illertissen mitgeteilt hat, sollen nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm, in allen beteiligten Kommunen einheitliche Beschlüsse herbeigeführt werden. Weiterhin soll über die Verbandssatzung abgestimmt werden, welche im Sommer 2021 nur im Entwurf vorgelegen hat.

Die aufzunehmenden Gemeinden und die bisherigen Mitgliedsgemeinden haben über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband vorberaten und positive Beschlüsse gefasst. Die Gemeinden Elchingen und Holzheim haben ihr Interesse an einem Beitritt zum neu zu gründen Zweckverband ebenfalls bekundet und wurden daher von der Stadt Illertissen bereits in der Verbandssatzung berücksichtigt.

In der Zwischenzeit liegt auch die Rückmeldung der Stadt Senden vor, welche nur beabsichtigt, den Zweckverband mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zu beauftragen. Den ruhenden Verkehr wird die Stadt Senden künftig voraussichtlich in Eigenregie durchzuführen.

Dennoch sollen vorsorglich zwei alternative Verbandssatzungen beschlossen werden, um das Verfahren voranzubringen. 

Folgende drei Verbandssatzungen wurden erstellt und sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt:

Die erste Verbandssatzung wurde mit fließendem und ruhendem Verkehr in Senden als Anlage 1 ausgearbeitet. Sie wird als Beschlussvorschlag 4 behandelt.

Eine zweite Variante der Verbandssatzung ist als Anlage 2 beigefügt, in der für die Stadt Senden nur die Durchführung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurde. Für diese Satzung ist der weitere Beschlussvorschlag 5 vorgesehen.

Außerdem wurde als Anlage 3 noch eine dritte Verbandssatzung ohne Berücksichtigung der Stadt Senden erstellt. Hierfür wird ist der Beschlussvorschlag 6 vorgesehen.

Empfehlung

  1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

  1. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)         Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)         Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)         Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

  1. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021.

Weitere Beschlussvorschläge:

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel verweist auf die ausführliche Vorstellung durch Frau Matzner von der Kommunalen Verkehrsüberwachung in der Sitzung des Stadtrates am 24. Juni 2021. Dementsprechend sei dem Landratsamt Neu-Ulm in der Zwischenzeit die ausgearbeitete, endgültige Verbandssatzung vorgelegt worden. Nach Auskunft von dortiger Seite sollen daher von allen beteiligten Kommunen bzw. Gremien, einheitliche Beschlüsse zu einem Beitritt des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Rot-Günz herbeigeführt werden.

Herr Mennel erläutert außerdem, es sei seit dem Ladungszeitpunkt bekannt geworden, dass die Stadt Senden die bisherige Zweckvereinbarung gekündigt und sich nunmehr geäußert habe, dem Zweckverband nur mit der Überwachung des fließenden Verkehrs beizutreten. Diesbezüglich wird eine Beschlussfassung über den vierten Beschlussvorschlag hinfällig. Da die Stadt Senden jedoch einen Beitritt zum Zweckverband noch nicht beschlossen oder beantragt hat, sollen hilfsweise die Beschlüsse fünf und sechs gefasst werden.

Im Verlauf einer kurzen Aussprache werden aufgeworfene Fragen des Gremiums beantwortet und sodann nachstehende Empfehlungsbeschlüsse gefasst.

Beschluss 1

1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)         Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)         Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)         Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

Weitere Beschlussvorschläge:

4. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 5

Weitere Beschlussvorschläge:

5. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö 7
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7.1. Baumspende "Vöhringen pflanzt... für Klima- und Artenschutz"; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Antrag:
„Unsere Stadt leistet bestimmt schon gute Arbeit hinsichtlich des Klima- und Artenschutzes in Vöhringen und seinen Ortsteilen. Um sich für die Zukunft in dieser Hinsicht noch besser aufstellen zu können, möchten wir das Spendenkonto „Baumspende: Vöhringen pflanzt … für Klima- und Artenschutz“ einführen, welches von der Stadt verwaltet und beworben werden soll. 

Begründung: 
Schon allein der Anblick von Bäumen wirkt auf uns Menschen wohltuend durch die ausstrahlende Ruhe. Zudem geben Bäume ihrem Standort ein Gesicht: sie gliedern Flächen, grenzen sie ab und schmücken sie. Darüber hinaus ist die Bedeutung von Stadtbäumen für das Stadtklima (Beschattung, Luftqualität), die ökologische Vielfalt sowie den Wasserhaushalt (Versickern des Regenwassers anstatt Abfluss über den Kanal) hinlänglich bekannt. Bäume leisten einen unschätzbaren Wert für unser Klima: Ein durchschnittlicher, 15 bis 20 Meter hoher Laubbaum mit einer gesamten Blattfläche von rund 1000 m² 
  • produziert im Jahr 3 Millionen Liter Sauerstoff und baut zugleich Kohlendioxid ab, 
  • filtert jährlich 7000 kg Staub aus der Luft, 
  • pumpt jährlich 30.000 Liter Flüssigkeit – 80 Liter pro Tag! – durch Stamm und Äste in die Krone, befeuchtet und kühlt dadurch die Luft. (Quelle: Kalusche, d.: Ökologie in Zahlen, 1996) 

Im Zuge des Klimawandels nimmt diese Bedeutung noch immens zu. Schadstoffe und die zunehmenden trockenen Sommer setzen Bäume unter Druck, weshalb zum Teil aufwändige finanzielle und personelle Maßnahmen durch die Stadt ergriffen werden müssen, den bestehenden Baumbestand zu sichern. Darüber hinaus sollte aus Gründen des Klima- und Artenschutzes der Baumbestand auch in unserer Stadt deutlich vergrößert werden, was wiederum Geld kostet, das in dem benötigten Umfang von der Stadt alleine nicht so leicht zu stemmen sein wird. 
Viele Bürger*innen, Unternehmen, Initiativen, Vereine, öffentliche Einrichtungen u. ä. suchen immer wieder nach Möglichkeiten, sinnvoll, direkt und wohnortsnah für eine gute Sache Geld zu spenden und sind ganz sicher bereit, sich hier zu engagieren. Wir wollen dieses bürgerliche Engagement auf eine offizielle Stufe stellen und schlagen deshalb die Einführung eines Baum-Spendenkontos vor, um gezielt Neu-pflanzungen (eventuell auch Aufzucht, Pflege und Sanierung) von Bäumen an Straßen und Wegen sowie auf städtischen Flächen finanziell zu unterstützen. Natürlich soll die Stadt damit nicht von ihrer grundsätzlichen Pflicht befreit werden, sich um Baumpflanzungen zu kümmern, aber sie kann bestimmt jede finanzielle Unterstützung gebrauchen, um dem Klimawandel und Artenschwund noch stärker entgegenzuwirken. 
Zur Erhöhung der Identifikation der Bürger*innen, beziehungsweise Unternehmen, Vereine, … mit ihren Bäumen könnte auf der Homepage der Stadt eine Baumpflanz-Karte mit den Spender-Namen oder lediglich eine Spender-Liste angelegt werden. 
Mit einer Baumspende kann man so 
  • einen persönlichen Beitrag zum Klima- und Artenschutz in Vöhringen leisten, 
  • eine Urkunde für diese Baumpatenschaft mit Standortangabe erhalten, 
  • eine Spendenbescheinigung bekommen, 
  • diese Bäume immer wieder besuchen und ihre Entwicklung begleiten, 
  • eine Baumspende als Geschenk weitergeben und die Beschenkten erhalten eine Urkunde. 

Wer eine Patenschaft abschließt, übernimmt jedoch keine Haftung; diese bleibt bei der Stadt. 
Der Bund Naturschutz (BUND) bietet beispielsweise diese Möglichkeiten einer Baumspendenpatenschaft an, die so oder in ähnlicher Form übernommen werden könnte: 
  • Privatpersonen: 50 € pro Jahr (bis auf Widerruf) oder einmalig 250 € 
  • Firmen, Vereine u.ä.: 100 € pro Jahr (bis auf Widerruf) oder einmalig 500 € 

Unsere Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN würde zu dieser Kontoeröffnung einmalig 500 € sowie 100 € pro Jahr bis auf Widerruf beisteuern. 
Genauso wäre in einem weiteren Schritt eine „Baum-Pflege-Patenschaft“ denkbar: Hier übernehmen Bürger*innen die Säuberung oder die Bepflanzung einer Baumscheibe mit Gräsern, Blumen sowie das Gießen, bzw. das Befüllen eines Wassersackes etc. 

Antrag: 
Der Haupt- und Umweltausschuss […] möge beschließen, dass die Stadt Vöhringen 
  • ein Spendenkonto für Baum-Neupflanzungen zur Verbesserung des Klima- und Artenschutzes im Vöhringer Stadtgebiet einführt, 
  • dieses auf ihrer Homepage und im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung des Öfteren bewirbt 
  • und die eingehenden Spendengelder verwaltet.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher übergibt an Herrn Stadtrat Harzenetter zur Ausführung des Antrages das Wort.

Es wird erläutert, dass dem Antrag eine grundsätzliche Ausführung des Bund Naturschutzes zugrunde liege, welche im Detail auf die Stadt Vöhringen angepasst werden könne.

Zum vorliegenden Antrag nimmt Bürgermeister Neher insofern Stellung, dass die Stadt Vöhringen in den Jahren 2019-2021 für Baumpflanzungen bereits durchschnittlich ca. 45.000 € jährlich investiert habe.

Im Verlauf einer kurzen Aussprache befürwortet das Gremium grundsätzlich den Antrag. Klarstellend solle jedoch die Spendenaktion als zusätzliche Investition zu den städtischen Planansätzen gesehen und genutzt werden.

Ein weiteres Ratsmitglied spricht sich generell dafür aus, appelliert jedoch daran, den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Weiterhin wird seitens des Gremiums vorgebracht, sich einerseits um größere Grundstücke zur Aufforstung zu bemühen, als auch nicht nur in große Bäume zu investieren. Vielmehr solle für die vorhandenen Mittel möglichst viele Bäume erworben werden.

Beschluss

Der Haupt- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stadt Vöhringen 
  • ein Spendenkonto für Baum-Neupflanzungen zur Verbesserung des Klima- und Artenschutzes im Vöhringer Stadtgebiet einführt, 
  • dieses auf ihrer Homepage und im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung des Öfteren bewirbt 
  • und die eingehenden Spendengelder verwaltet.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.02.2022 12:13 Uhr