Datum: 20.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen; Bauort: „Witzighauser Straße 39“ in Illerberg (Flur-Nr. 67/1)
1.2 Erweiterung des Balkones im OG des bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes (Lager-/Ausstellungshalle); Bauort: „Bei der Brücklesmühle 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/4)
1.3 Neubau Doppelhaus und zwei Carports; Bauort: „Tiroler Straße 5 und 5a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1137/5)
1.4 Erweiterung des Wohngebäudes; Bauort: „Forellenweg 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 451/7)
1.5 Anbau einer Ausstellungshalle; Bauort: „Schleifweg 89a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1209 und 1209/9)
1.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: geänderter Standort Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 99)
1.7 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnungen und Garagen; hier: Antrag auf Befreiungen; Bauort: „Bussardweg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 455/4)
1.8 Neubau Einfamilienhaus mit Carport; Bauort: „Obere Hauptstraße 24a“ in Illerberg (Flur-Nr. 9/2)
1.9 Nutzungsänderung: Friseursalon im Kellergeschoss eines bestehenden Einfamilienhauses sowie Anbringen einer Außenwerbung; Bauort: „Mühlbachstraße 12“ in Illerzell (Flur-Nr. 39)
1.10 Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides; Bauort: „Riedlesweg 19“ in Illerberg (Flur-Nr. 1553)
2 RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung der Klassenzimmer der städtischen Schulen; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
3 Verschiedenes
3.1 Steigerung der Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße zwischen „Minikreisel Vöhlinstraße“ und Einmündung Frauenstraße; Information über die abgegebenen Stellungnahmen des Landratsamtes Neu-Ulm und der Polizeiinspektion Illertissen
4 Anträge und Anfragen
4.1 Errichtung einer permanenten, festen Pumptrack-Anlage statt Erwerb einer modularen, mobilen Anlage; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
4.2 Bedauernswerter baulicher Zustand des Gebäudes "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg; Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht; Anfrage von Herrn Thalhofer

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen; Bauort: „Witzighauser Straße 39“ in Illerberg (Flur-Nr. 67/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Vorhaben wird in Aussicht gestellt.

Die Zustimmung zu der gewünschten Befreiung (Dachneigung) kann bei entsprechender Begründung ebenfalls in Aussicht gestellt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Erweiterung des Balkones im OG des bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes (Lager-/Ausstellungshalle); Bauort: „Bei der Brücklesmühle 8“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Neubau Doppelhaus und zwei Carports; Bauort: „Tiroler Straße 5 und 5a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1137/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Erweiterung des Wohngebäudes; Bauort: „Forellenweg 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 451/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Anbau einer Ausstellungshalle; Bauort: „Schleifweg 89a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1209 und 1209/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die Bepflanzung des Grundstücks hat entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes bzw. Grünordnungsplanes „Bei der Ölmühle“ zu erfolgen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: geänderter Standort Bauort: „Untere Weiherstraße“ in Thal (Flur-Nr. 99)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben, welches nach Ansicht der Stadt Vöhringen im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegt, wird erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohnungen und Garagen; hier: Antrag auf Befreiungen; Bauort: „Bussardweg 7“ in Vöhringen (Flur-Nr. 455/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wohngebiet zwischen Fischer- und Falkenstraße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

1.8. Neubau Einfamilienhaus mit Carport; Bauort: „Obere Hauptstraße 24a“ in Illerberg (Flur-Nr. 9/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Das städtebauliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Erschließung des Baugrundstückes, wie im Schreiben der Grundstückseigentümerin vom 16.01.2022 angekündigt, vor dem Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens durch Bestellung entsprechender Grunddienstbarkeiten gesichert wird.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.9. Nutzungsänderung: Friseursalon im Kellergeschoss eines bestehenden Einfamilienhauses sowie Anbringen einer Außenwerbung; Bauort: „Mühlbachstraße 12“ in Illerzell (Flur-Nr. 39)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.9

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ mit Änderungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.10. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; hier: Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides; Bauort: „Riedlesweg 19“ in Illerberg (Flur-Nr. 1553)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen die beantragte Verlängerung der Geltungsdauer des Vorbescheides des Landratsamtes Neu-Ulm vom 31.01.2017, AZ. 31-6024.2-20160617 (bisheriger Verlängerungsbescheid vom 24.01.2020 bis 31.01.2022) für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben unverändert keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung der Klassenzimmer der städtischen Schulen; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 22.07.2021 beschlossen, einen Fachplaner mit der Prüfung sinnvoller und notwendiger Lüftungsmaßnahmen für die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Vöhringen stehenden Schulen und Kindertagesstätten zu beauftragen. Nachdem die Untersuchung durchgeführt und das Ergebnis in der Stadtratssitzung vom 28.10.2021 vorgestellt wurde, entschied sich der Stadtrat einstimmig dafür, entsprechend der Empfehlung des Planungsbüros raumlufttechnische Anlagen für die in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt stehenden Kindertagesstätten und Schulen anzuschaffen. Hierbei handelt es sich um die im Vergleich zu mobilen Luftreinigungsgeräten zwar deutlich teurere Ausstattungsvariante, die jedoch im Hinblick auf die dauerhafte Luftqualität in den Räumen von den Fachleuten deutlich favorisiert wird.

Für die Anschaffung der raumlufttechnischen Anlagen sprach auch eine sehr attraktive Förderung durch ein Programm des Bundes, das die Anschaffung mit 80% der förderfähigen Kosten unterstützt. In der dritten Dezemberwoche kam dann die erfreuliche Nachricht in Form mehrerer Förderbescheide, die die beantragten Fördermittel bewilligt haben.

Als nächster Schritt steht die Vergabe der notwendigen Planungsleistungen an.

Nachdem die Regierung von Schwaben der Stadt angeraten hat, von mindestens drei Planungsbüros Angebote einzuholen, hat die Stadtverwaltung mit drei HLS-Planungsbüros Kontakt aufgenommen und in der Zwischenzeit auch die Angebote erhalten. 
Die Angebotsabfrage wurde aufgeteilt in den ersten Block der Schulen und den zweiten Block der Kita’s, nachdem in den Schulen die Klassenzimmer jeweils immer die gleiche Größe haben und durch den „Gleichzeitigkeitsfaktor“ deutlich günstigere Angebote zu erzielen sind, wie bei den Kita’s in denen die Räumlichkeiten sehr unterschiedlich sind.

Die Angebote über die Planungsleistungen für die vier Schulen wurden vom Stadtbauamt geprüft und gewertet. 

Es wurden 3 Angebote abgegeben, das günstigste war das des Ingenieurbüros Walter Spleis, 88471 Laupheim mit ca. 90.000,00 €.

Der Auftrag über die Planungsleistungen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Planungsbüro Walter Spleis, Laupheim, zu vergeben.

Nachdem die Ausrüstung der Klassenzimmer mit den RLT-Anlagen zwingend in den Sommerferien durchgeführt werden muss, kann mit der Vergabe der Planungsleistungen nicht bis zur Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2022 gewartet werden.

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von Brutto rd. 90.000,00 € müssen somit im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2022 fest eingeplant und bereitgestellt werden.

Empfehlung

„Der Planungsauftrag für die Ausrüstung der Klassenzimmer mit RLT-Anlagen in den vier städtischen Schulen wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 11.12.2021 an das Ingenieurbüro Walter Spleis, Laupheim, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 90.000,00 € werden im Vorgriff auf den  Haushalt für das Jahr 2022 fest eingeplant.“

Beschluss

„Der Planungsauftrag für die Ausrüstung der Klassenzimmer mit RLT-Anlagen in den vier städtischen Schulen wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 11.12.2021 an das Ingenieurbüro Walter Spleis, Laupheim, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 90.000,00 € werden im Vorgriff auf den Haushalt für das Jahr 2022 fest eingeplant.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö 3
zum Seitenanfang

3.1. Steigerung der Verkehrssicherheit in der Ulmer Straße zwischen „Minikreisel Vöhlinstraße“ und Einmündung Frauenstraße; Information über die abgegebenen Stellungnahmen des Landratsamtes Neu-Ulm und der Polizeiinspektion Illertissen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 3.1

Sachverhalt

Am 16.09.2021 beschloss der Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Vöhringen mehrheitlich, dass die Ulmer Straße im oben genannten Bereich als sogenannter „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ (Zone 20) auszuweisen ist, dies nachdem von der Verwaltung mehrere zunächst denkbare Vorschläge zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich vorgestellt wurden. 

Das Gremium entschied sich dafür auch vor dem Hintergrund des Hinweises, dass sowohl Landratsamt als auch Polizei die Variante „Zone 20“ als die aus rechtlicher Sicht am wenigsten problematische Variante ansehen. Auch wenn das Problem des überwiegenden Durchgangsverkehrs schon damals gesehen wurde, was eigentlich gegen diese Variante spricht, hat sich das Gremium für die Ausweisung eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches (Zone 20) ausgesprochen. 

Die für diese Zone 20 erforderliche Verkehrsrechtliche Anordnung wurde zwischenzeitlich als Entwurf erstellt und dem LRA sowie der Polizei zur abschließenden Stellungnahme vorgelegt.

Stellungnahme LRA (zusammengefasst und sinngemäß wiedergegeben):

Durch den zweifelsohne hohen Durchgangsverkehr kann hier nur schwer eine überwiegende Aufenthaltsfunktion, die eine rechtliche Voraussetzung für die Zone 20 ist, festgestellt werden. Es sei insoweit zumindest fraglich, ob die Anordnung der Zone 20 einer rechtlichen Überprüfung (z.B. durch ein Gericht) standhalten würde.

Wegen des Fußgängerüberweges seien grundsätzlich die Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) zu beachten. Nach diesen seien FGÜs in Tempo-30-Zonen entbehrlich. Deswegen wäre der bestehende FGÜ bei Ausweisung einer Zone 20 aufzulassen. 
Eine Kombination von Zone 20 und FGÜ führe zu einem Widerspruch zwischen der gezielten Bündelung der querenden Fußgänger an einer festgelegten Stelle (FGÜ) sowie der für einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich typischen ungebündelten Fußgängerquerungen entlang eines Straßenabschnittes.

Stellungnahme Polizeiinspektion Illertissen:

Zitat: „Grundsätzlich spricht nichts dagegen, im von Ihnen angegebenen Bereich einen „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ als Zone 20 auszuschildern. Jedoch muss hierzu berücksichtigt werden, dass in solchen Fällen auch der beschilderte Fußgängerüberweg zurückgebaut werden sollte, denn die Beschilderung einer Zone 20 ermöglicht den Fußgängern genau dadurch die Überquerung der Straße durch die Verminderung der erlaubten Geschwindigkeit an allen Fahrbahnteilen. 
Man sollte auch bedenken, dass bereits in einer Zone 30, wie die Ulmer Straße aktuell beschildert ist, grundsätzlich schon kein Fußgängerüberweg vorgesehen ist“ – Zitat Ende.

Die Polizei führt in ihrer Stellungnahme weiter ausführlich (amtliche) Begründungen und Urteile zum oben gesagten an. 

Ganz grundsätzlich weist die Polizei noch darauf hin, dass aus ihrer Sicht eine deutlichere Abgrenzung zwischen Gehweg und Fahrbahn notwendig gewesen wäre. Eine bloße Muldenrinne (Entwässerungsrinne) reiche bei einer stark befahrenen Straße als Abtrennung nicht aus – auch hier wird ein Urteil zitiert.

Den Aspekt, dass nach dem tragischen Unfall ein Gutachter den in der Zone 30 bestehenden FGÜ rechtlich nicht moniert hatte, beurteilt die PI dahingehend, dass der Gutachter lediglich die Ursachen des Unfalls selbst bewertet hat. In dem Gutachten sei nicht aufgeführt, ob der FGÜ an dieser Stelle erlaubt ist.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher stellt kurz ergänzend zu den Ausführungen in der Sitzungsvorlage (siehe Anlage) dar, dass die beteiligten Fachstellen keine durchgreifenden Bedenken gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung entsprechend der Beschlusslage vorgetragen haben.

zum Seitenanfang

4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö 4
zum Seitenanfang

4.1. Errichtung einer permanenten, festen Pumptrack-Anlage statt Erwerb einer modularen, mobilen Anlage; Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö Beschließend 4.1

Sachverhalt

Stellungnahme der Stadt Vöhringen:
Im Zuge der Ausarbeitung des Radverkehrskonzepts wurde seitens der Stadtverwaltung die Anschaffung einer mobilen Pumptrack-Anlage zur Stärkung des Fahrradverkehrs vorgeschlagen.
Aus Kostengründen wurde hier auf eine mobile Anlage verwiesen.
Grundsätzlich steht die Stadtverwaltung einer festen Pumptrack-Anlage aber durchaus positiv gegenüber. Gemäß einer ersten groben Kostenschätzung ist hier mit Kosten in Höhe von ca. 200.000 € zu rechnen. Eine mobile Anlage wurde mit ca. 35.000 € angesetzt.
Am Dienstag, den 11.01.2022, wurden wir durch den bayerischen Städtetag auf die Verlängerung des Investitionspaktes zur Förderung von Sportstätten hingewiesen. Das Programm wurde bis zum Jahr 2024 verlängert. Eine Pumptrack-Anlage wäre hier wohl förderfähig.
Auf Basis dieses nun wieder vorliegenden Förderprogramms könnte sich die Stadtverwaltung auch eine Errichtung einer festen Pumptrack-Anlage in Verlängerung zum bestehenden Skateplatz im Sportpark vorstellen.
Mit dem Einverständnis des Gremiums würde das Projekt weiterverfolgt werden.

Empfehlung

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Projektierung einer festen Pumptrack-Anlage im Sportpark weiter zu verfolgen und dementsprechende Mittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen.“

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher gibt zunächst Stadtrat Kern die Gelegenheit, den schriftlich eingereichten Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN mündlich vorzutragen und ggf. zu ergänzen.

Herr Kern führt sodann aus, dass für seine Fraktion nach Gesprächen mit vielen Jugendlichen die Präferenz klar bei einer permanenten Pumptrack-Anlage liege, nachdem diese einerseits deutlich interessanter und vielseitiger durch eine Einbindung in die Umgebung gestaltet werden könnte und andererseits wesentlich sicherer sei, nachdem es dort vor allem keine Kanten gebe, an denen man sich verletzen kann.

Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN wäre die Situierung einer festen Pumptrack-Anlage im Bereich der bestehenden Skateanlage beim Sportpark, die im Übrigen dringend einen neuen Belag bräuchte, eine erhebliche Aufwertung des gesamten Areals. 

Bürgermeister Neher erklärt, dass sich auch die Stadtverwaltung nun grundsätzlich eine permanente Pumptrack-Anlage vorstellen könnte, nachdem jüngst durch den Bayerischen Städtetag über voraussichtlich sehr günstige Fördermöglichkeiten für ortsfeste Pumptrack-Anlagen informiert wurde.

Nachdem derzeit noch nicht definitiv klar sei, welche Fördermöglichkeiten die Stadt Vöhringen bei der Errichtung einer festen Pumptrack-Anlage bekommen könnte, wollen einige Gremiumsmitglieder die Idee einer mobilen Pumptrack-Anlage zunächst nicht verwerfen, zumal diese die Möglichkeit bieten würde, den Kindern und Jugendlichen auch in den Ortsteilen angeboten werden zu können.

Eine Festlegung auf den Standort einer möglichen permanenten Pumptrack-Anlage soll in der heutigen Sitzung nicht erfolgen, weil es eventuell auch andere attraktive Platzierungsmöglichkeiten wie beispielsweise im künftigen Wohngebiet Kranichstraße im Norden von Vöhringen geben könnte.

Auf Nachfrage von Bürgermeister Neher erklärt Stadtrat Kern für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass sie ihren Antrag zurückzieht. 

Bürgermeister Neher sichert zu, die Anregungen aus der heutigen Sitzung in die weiteren Überlegungen der Stadtverwaltung einzubringen.

Beschluss

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Projektierung einer festen Pumptrack-Anlage im Sportpark weiter zu verfolgen und dementsprechende Mittel in den Haushalt 2022 aufzunehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4.2. Bedauernswerter baulicher Zustand des Gebäudes "Weißenhorner Straße 16" in Illerberg; Hinweis auf die Verkehrssicherungspflicht; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 20.01.2022 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer führt aus, dass sich das Gebäude „Weißenhorner Straße 16“ in Illerberg in einem bedauernswerten Zustand befinde und immer wieder auch größere Teile des Außenputzes auf die Spatzengasse herunterfallen.
Er bittet die Verwaltung, den Eigentümer auf die Verkehrssicherungspflicht hinzuweisen.

Bürgermeister Neher sagt eine Überprüfung zu.

Datenstand vom 04.02.2022 12:14 Uhr