Datum: 27.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:43 Uhr bis 20:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 16.12.2021 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 17.01.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 20.01.2022 - öffentlicher Teil
2 Kommunale Verkehrsüberwachung; Gründung und Beitritt zum Zweckverband Iller-Roth-Günz
3 Grundschule Vöhringen-Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Auswertung der Umfrage
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Transparenz der Stadtratstätigkeit; Darstellung in der Presse; Anfrage Herr Harzenetter
5.2 Aufstockung der JaS Stelle; Behandlung von Anliegen in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung; Anfrage Herr Harzenetter
5.3 Gestaltung der Außenanlage am Friedhof Süd; Anfrage Herr Wedemeyer
5.4 Sachstand dynamische Fahrgastinformationssysteme; Anfrage Herr Brocke

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 16.12.2021 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 16.12.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 17.01.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 17.01.2022.

In der Niederschrift ist bei Tagesordnungspunkt 4 im fünften Absatz das Wort „Notsprengel“ richtigerweise in „Nordsprengel“ zu berichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 20.01.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 20.01.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Kommunale Verkehrsüberwachung; Gründung und Beitritt zum Zweckverband Iller-Roth-Günz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 17.01.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat bereits in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 seine Zustimmung zum Beitritt und zur Gründung des Zweckverbandes Iller-Roth-Günz erteilt.
Die Marktgemeinde Buch und die Gemeinde Oberroth haben bereits im Jahr 2020 den Wunsch geäußert, der Verkehrsüberwachung beizutreten. Auch dieser Aufnahme hat der Stadtrat bereits seine Zustimmung erteilt.

Wie uns nun die Stadt Illertissen mitgeteilt hat, sollen nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Neu-Ulm, in allen beteiligten Kommunen einheitliche Beschlüsse herbeigeführt werden. Weiterhin soll über die Verbandssatzung abgestimmt werden, welche im Sommer 2021 nur im Entwurf vorgelegen hat.

Die aufzunehmenden Gemeinden und die bisherigen Mitgliedsgemeinden haben über einen möglichen Beitritt zum Zweckverband vorberaten und positive Beschlüsse gefasst. Die Gemeinden Elchingen und Holzheim haben ihr Interesse an einem Beitritt zum neu zu gründen Zweckverband ebenfalls bekundet und wurden daher von der Stadt Illertissen bereits in der Verbandssatzung berücksichtigt.

In der Zwischenzeit liegt auch die Rückmeldung der Stadt Senden vor, welche nur beabsichtigt, den Zweckverband mit der Überwachung des fließenden Verkehrs zu beauftragen. Den ruhenden Verkehr wird die Stadt Senden künftig voraussichtlich in Eigenregie durchzuführen.

Dennoch sollen vorsorglich zwei alternative Verbandssatzungen beschlossen werden, um das Verfahren voranzubringen. 

Folgende drei Verbandssatzungen wurden erstellt und sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt:

Die erste Verbandssatzung wurde mit fließendem und ruhendem Verkehr in Senden als Anlage 1 ausgearbeitet. Sie wird als Beschlussvorschlag 4 behandelt.

Eine zweite Variante der Verbandssatzung ist als Anlage 2 beigefügt, in der für die Stadt Senden nur die Durchführung des fließenden Verkehrs berücksichtigt wurde. Für diese Satzung ist der weitere Beschlussvorschlag 5 vorgesehen.

Empfehlung

  1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

  1. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)        Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)        Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)        Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

  1. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 1 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021.

Weitere Beschlussvorschläge:

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

  1. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel führt ergänzend zu den einstimmig gefassten Empfehlungsbeschlüssen aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses aus, wie sich in Abhängigkeit der Entscheidung der Stadt Senden zur Beteiligung am Zweckverband die Höhe der Anschubfinanzierung auswirkt.

Ohne weitere Aussprache ergehen nachstehende Beschlüsse

Beschluss 1

  1. Das Gremium stimmt dem Beitritt der Stadt Vöhringen als Verbandsmitglied zum neu zu gründenden Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen überträgt die Befugnisse für die Verfolgung und Ahndung von
a)        Verstößen im ruhenden Verkehr,
b)        Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen,
c)        Verkehrsordnungswidrigkeiten nach § 88 Abs. 3 Nr. 3 Zuständigkeitsverordnung sowie
d)        die weitere Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 Straßenverkehrsgesetz 
an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Das Gremium beauftragt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit der Durchführung der folgenden Überwachungsstunden: ruhender Verkehr 12 Stunden/Woche, mobile Messungen 8 Stunden/Woche und teilstationäre Messungen 4 Überwachungstage/Monat. Die Überwachung soll mit Vertragsende der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung vom 16./19.12.2002, zuletzt geändert am 26.07.2021, beginnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 2 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz als Verbandsmitglied nur mit der Durchführung des fließenden Verkehrs beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Die Stadt Vöhringen beschließt die mit Anlage 3 bezeichnete Verbandssatzung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz mit Entwurfsstand vom 03.11.2021, für den Fall, dass die Stadt Senden dem Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz nicht als Verbandsmitglied beitritt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Grundschule Vöhringen-Nord; Erweiterung des Betreuungsangebots; Auswertung der Umfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Dezember 2021 wurde im Schulsprengel der Grundschule Nord eine Bedarfsabfrage zum künftigen Betreuungsangebot durchgeführt.
Die Umfrage umfasste die Erziehungsberechtigten der derzeitigen 1. – 3. Klassen der Grundschule Nord, sowie alle Kinder, die in den Schuljahren 2022/23 und 2023/24 eingeschult werden. Die Abfrage der derzeitigen Grundschulkinder wurde durch die Rektorin Frau Patzner-Duschler über das Elternportal durchgeführt. Bei dieser Abfrage wurde der gebundene Ganztag nicht mit abgefragt. Die künftigen Einschulungsjahre wurden durch die Stadt Vöhringen mit Berücksichtigung des gebundenen Ganztags abgefragt.
Das Ergebnis der Umfrage kann der Anlage entnommen werden. Die Anzahl der Eltern der künftigen Schulkinder, die mehrere Betreuungsformen ausgewählt haben, kann der Spalte „Mehrfachmeldungen“ entnommen werden. Bei der Abfrage der derzeitigen Grundschulkinder liegen hierzu keine auf die einzelnen Jahrgänge detaillierten Zahlen vor. Insgesamt haben jedoch 14 Eltern eine Mehrfachmeldung abgegeben. Die in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 17.01.2022 geforderten Ergänzungen der Zahlen sind in der Anlage 1 eingearbeitet.
Nachdem an einer Schule ein offener Ganztag und eine Mittagsbetreuung nicht gleichzeitig betrieben werden dürfen, ergeben sich nach Auswertung der Ergebnisse für die Stadt Vöhringen folgende beide Varianten:
Variante 1 (1x Hort, 2x offener Ganztag)
Der Hort bleibt in seiner jetzigen Form bestehen, die derzeit eingerichtete Mittagsbetreuung wird aufgelöst. In den Räumen im Erdgeschoss sowie in den Räumlichkeiten der Schule werden je zwei offene Ganztagsgruppen eingerichtet. 
Die Schule hätte somit 25 Betreuungsplätze im Hort und bis zu 48 Kinder im offenen Ganztag.
Variante 2 (2x Hort, 1x offener Ganztag)
Bei der zweiten Variante würde ebenfalls die derzeit bestehende Mittagsbetreuung im Erdgeschoss aufgelöst werden und durch eine zusätzliche Hortgruppe mit 25 Kindern (insgesamt somit 50 Kinder im Hort) ersetzt. In den Räumlichkeiten der Schule könnte eine offene Ganztagsschule eingerichtet werden, welche 23 bis 25 Kinder zusätzlich umfasst.
Vorteil Hort: Betreuung in den Ferien
Nachteile Hort: wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden, beitragspflichtig
Vorteile offener Ganztag: gesetzliche Kostenfreiheit, Trägerschaft beim staatlichen Schulamt bzw. der Schule
Nachteile offener Ganztag: Ferien werden nicht mit abgedeckt, Mindestbuchung an zwei Nachmittagen, Entschuldigung der Kinder grundsätzlich nicht möglich
Hort:
Der Hort stellt laut BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz) eine Kindertageseinrichtung dar und wird somit über die kindbezogene Förderung des Freistaats Bayern bezuschusst. Diese betrug für die bereits bestehende Hortgruppe im Jahr 2020 ca. 83.0000,- €. Die Errichtung bedarf der Betriebserlaubnis des Landratsamtes Neu-Ulm. 
Im Gegenzug müssen jedoch die pädagogischen Grundsätze des BayKiBiG eingehalten werden, welche beispielsweise eine wöchentliche Mindestbuchungszeit von 20 Stunden vorschreibt. Dieses Modell ist somit für Eltern sehr unflexibel, da eine Buchung über 5 Tage erfolgen muss um die 20 Stunden erfüllen zu können. Ebenso ist das gemeinsame Mittagessen verpflichtend. Positiv an der Betreuungsmöglichkeit ist jedoch die Betreuung in den Ferien.
Als Personal dürfen ausschließlich pädagogische Fachkräfte (Erzieher/-innen, Kinderpfleger/-innen) eingesetzt werden, was auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt schwer zu finden ist. Die Trägerschaft würde vermutlich – wie bei der bereits bestehenden Hortgruppe – die Stadt Vöhringen übernehmen.
Die Gruppengröße umfasst 25 Kinder. Die Eltern zahlen für den Besuch einen Beitrag.
Die Personalkosten sowie die Raum-/Sachkosten belaufen sich im Durchschnitt auf ca. 130.000,- € pro Jahr. Nach Abzug der oben genannten Förderung bleibt bei der Stadt daher ein Aufwand von ca. 47.000,- € pro Jahr.
Offener Ganztag:
Beim offenen Ganztag handelt es sich – ähnlich zur Mittagsbetreuung – um ein zusätzliches, freiwilliges Nachmittagsprogramm, für das an mindestens zwei Tagen eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. Zeitlich unterscheidet man auch hier zwischen sogenannten Kurzgruppen (Betreuung bis 14:00 Uhr) sowie Langgruppen (Betreuung bis 16:00 Uhr). An den besuchten Tagen ist das gemeinsame Mittagessen – im Gegenzug zur Mittagsbetreuung - verpflichtend. Auch hier gibt es eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitangebote. Der offene Ganztag benötigt eine Konzeption, welche von der Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat sowie dem staatlichen Schulamt erstellt werden muss. Die Errichtung und Weiterführung eines offenen Ganztags benötigt zudem regelmäßig die Genehmigung der Regierung von Schwaben.
Träger des offenen Ganztags ist die jeweilige Schule bzw. das staatliche Schulamt. Die Stadt Vöhringen wäre in dem Fall lediglich der Sachaufwandsträger und somit weder für Personalbeschaffung noch für Personalkosten zuständig. Die kommunale Mitfinanzierung beträgt derzeit jährlich bei der Kurzgruppe 5.906,- €/Gruppe, bei der Langgruppe 6.487,- €/Gruppe. Zudem ist der Sachaufwandsträger für die entstehenden Sachkosten verantwortlich. 
Ein Kind, das für den offenen Ganztag angemeldet wurde, muss diesen an mindestens zwei Nachmittagen besuchen. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Entschuldigung der Kinder an einzelnen Tagen ist grundsätzlich nicht möglich. Im Einzelfall kann von den Eltern eine Beurlaubung der Kinder im Sinne des §30 Abs. 3 Satz 1 BaySchO beantragt werden. 
Der Besuch eines offenen Ganztags ist mit einer gesetzlichen Kostenfreiheit vorgeschrieben. Die Eltern zahlen lediglich die Kosten für das Mittagessen. Eine Betreuung in den Ferien findet nicht statt.
Die Gruppengröße einer Kurzgruppe beträgt mindestens 12, maximal 23 Kinder. Bei der Langgruppe sind es mindestens 14 und maximal 25 Kinder.
Gebundener Ganztag:
Aufgrund der geringen Zahl des abgefragten Bedarfs beim gebundenen Ganztag scheidet die Einrichtung an der Grundschule Nord aus Sicht der Stadtverwaltung und auch nach der festen Überzeugung der Schulleitungen an den beiden Grundschulen in Vöhringen aus. Der Bedarf von fünf Plätzen kann problemlos an der Uli-Wieland-Grundschule abgedeckt werden. Im Übrigen zeigen die Erfahrungen seit der Einrichtung der gebundenen Ganztagesklasse, dass eine gewisse Schülerzahl aus dem Nordsprengel benötigt wird, um die Mindestzahl für die gebundene Ganztagesklasse überhaupt zu erreichen. Daran wird auch eine verstärkte Werbung für den gebundenen Ganztag nichts ändern. Diese wird im Übrigen von Frau Rothermel seit Jahren mit großem Einsatz betrieben, um die erforderliche Klassenstärke zu erreichen.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung spricht sich für die Errichtung von zwei offenen Ganztagesklassen in Ergänzung zur bestehenden Hortgruppe aus. Die Mittagsbetreuung wird nicht weiter fortgeführt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die bereits erfolgte Vorstellung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses.

Frau Laible erläutert, dass gegenüber der bereits vorgelegten Ausarbeitung nun minimal höhere Zahlen der Aufstellung zu entnehmen seien. Dabei seien insbesondere Mehrfachnennungen berücksichtigt worden.
Ebenfalls habe man die Eltern der Kinder aus der Mittagsbetreuung hinlänglich einer alternativen Betreuungsform befragt, sofern die Mittagsbetreuung nicht mehr angeboten werde.

Anhand des vorliegenden Zahlenmaterials empfiehlt die Stadtverwaltung Vöhringen, sich für Variante 1 auszusprechen.

Das Gremium spricht sich im Grundsatz für die Variante 1 aus. Diese ergebe sich sowohl aus den Umfrageergebnissen und spiegele den Bedarf der Eltern, als auch den Wunsch der Schulleitung wider.
Ein Gremiumsmitglied rät jedoch, bei künftigen Entscheidungen bzw. Abfragen die Eltern umfangreicher zu informieren.

Auf Rückfrage aus dem Stadtrat zur zeitlichen Umsetzung, berichtet Herr Bürgermeister Neher, dass die Schule ein pädagogisches Konzept zu erstellen habe und dies auch schnellstmöglich umsetzen wolle.

In der geführten Aussprache wird auch eine Abfrage- bzw. Wahlmöglichkeit für die Schüler an der Uli-Wieland-Grundschule für ein offenes Konzept angesprochen, welche jedoch aufgrund der vorliegenden zu treffenden Entscheidung nicht weiter thematisiert wird.

Beschluss

Die Stadtverwaltung spricht sich für die Errichtung von zwei offenen Ganztagesklassen in Ergänzung zur bestehenden Hortgruppe aus. Die Mittagsbetreuung wird nicht weiter fortgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö 5
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5.1. Transparenz der Stadtratstätigkeit; Darstellung in der Presse; Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter verweist auf einen Leserbrief in der Illertisser Zeitung zum Baumförderprogramm. Darin werde die Aktion als PR-Trick abgetan.

Er habe beabsichtigt, ebenfalls einen Leserbrief abdrucken zu lassen. Jedoch sei ihm von der Redaktion mitgeteilt worden, dass gemäß der Redaktionsrichtlinie keine Leserbriefe von Mandatsträgern veröffentlicht werden.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Stadt Vöhringen sich generell nicht zu Leserbriefen äußere.

Als Fraktions- bzw. Parteimitglied könne er sich hierzu jedoch an seinen zuständigen Ortsverband wenden.

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5.2. Aufstockung der JaS Stelle; Behandlung von Anliegen in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung; Anfrage Herr Harzenetter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Harzenetter greift das kürzlich beratene Thema der Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen auf. Darüber sei öffentlich getagt worden. Ein für ihn ähnlich gelagerter Vorgang, sei dagegen vor einem Jahr in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt worden.

Bürgermeister Neher erläutert, dass es sich vorliegend um eine Vertragsangelegenheit zwischen der Stadt Vöhringen und der katholischen Jugendfürsorge der Diözese Augsburg e.V. handelt. Dagegen habe das Gremium vor einem Jahr eine Personalangelegenheit, und damit zwingend verbunden schutzwürdige Persönlichkeitsrechte zu behandeln gehabt.

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5.3. Gestaltung der Außenanlage am Friedhof Süd; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 5.3

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer berichtet von der neuen Außenanlage des Friedhofes Süd, wonach für die Wege ein Sand-Kiesgemisch verwendet worden sei. Dies führe dazu, dass Personen beim Begehen des Weges um ca. 2 cm einsinken. Eine Benutzung des Weges durch Personen, welche auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen seien, wäre somit durchaus problematisch.
Auch die Aussegnungshalle würde dadurch stark verschmutzt.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis und bittet um direkte Kontaktaufnahme mit dem Stadtbauamt, Herrn Söhner.

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5.4. Sachstand dynamische Fahrgastinformationssysteme; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 27.01.2022 ö Beschließend 5.4

Diskussionsverlauf

Herr Brocke erkundigt sich nach dem Sachstand der dynamischen Fahrgastinformationssysteme bezüglich des ÖPNV.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, es liege keine aktuelle Sachstandsinformation vor. Seit der Interessensabfrage, sei der Vorgang bei der Firma Neu-Bus bzw. dem Landratsamt Neu-Ulm anhängig.

Datenstand vom 21.03.2022 11:21 Uhr