Datum: 07.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Planung eines Naturfriedhofs - Anfrage eines privaten Unternehmers
2 Errichtung einer Wasserrettungsstation am Vöhringer See
3 Kriterienkatalog PV-Freiflächenanlagen - Vorberatung Erstentwurf
4 Bericht der Seniorenbeauftragen 2022
5 Wechsel in der Besetzung der Ausschuss-Sitze bzw. deren Stellvertretung
6 Verschiedenes
7 Anträge und Anfragen
7.1 Sachbeschädigung; Erreichbarkeit Stadtverwaltung außerhalb der Dienstzeit; Anfrage Herr Barth

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1. Planung eines Naturfriedhofs - Anfrage eines privaten Unternehmers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadt Vöhringen liegt die Anfrage eines privaten Dienstleisters über die Möglichkeit vor, auf einem städtischen Waldgebiet einen Naturfriedhof anzulegen. Ziel soll es sein, dass die Stadt Vöhringen Träger des Naturfriedhofs werde und der Dienstleister das Betreiben des Friedhofs eigenverantwortlich übernehmen könnte. 

1.Es stellt sich zunächst die Frage, ob die Stadt Vöhringen die Errichtung eines Naturfriedhofes zum jetzigen Zeitpunkt grundsätzlich anstreben und in die konkrete Planung einsteigen sollte. 
Der Naturfriedhof ist eine recht neue Bestattungsform, die von den Bürgerinnen und Bürgern in den bereits bestehenden Naturfriedhöfen gut angenommen wird. Die Vorstellung, die Verstorbenen in einem Wald unter einem Baum beisetzen zu können, sagt vielen Bürgerinnen und Bürgern zu. Die Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen nimmt stetig zu. Mit der Errichtung eines Naturfriedhofs könnte dieser steigenden Nachfrage Rechnung getragen werden, insbesondere weil es in der Nähe nicht allzu viele vergleichbare Möglichkeiten gibt. 

Es gibt jedoch auch einige Punkte, die einer Errichtung eines Naturfriedhofs in Vöhringen entgegenstehen. 
Im Jahr 2017 hat die umfassende und kostspielige Umgestaltung der Vöhringer Friedhöfe begonnen. Seitdem wurden über 810.000 Euro für die Vöhringer Friedhöfe aufgewendet. 
Mit der aktuellen Umgestaltung werden mehrere neue naturnahe Bestattungsformen auf den bestehenden Friedhöfen angeboten. So werden z.B. künftig Bestattungen in der Wiese, die mit Sträuchern und Hecken bepflanzt wird, möglich sein. Zudem sieht die Planung auch die zeitnahe Schaffung von Baumgräbern auf unseren Friedhöfen vor. Gerade dies stellt ein ähnliches Angebot dar.
Bei der Überplanung und Umgestaltung wurde das Ziel verfolgt, dem öffentlichen Bedürfnis nach neuen und alternativen Bestattungsformen Rechnung zu tragen. Die Bürgerinnen und Bürger haben dadurch bereits jetzt die Auswahl zwischen mehreren unterschiedlichen Bestattungsformen. Es ist fraglich, ob hier die Schaffung einer zusätzlichen Bestattungsform – zumindest zum aktuellen Zeitpunkt - wirklich notwendig ist. 

Mit welchen Kosten für das Anlegen des Friedhofs, den regelmäßig anfallenden Unterhalt und für die Ausschreibung gerechnet werden muss, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden. Diese Kosten können erst mit dem Einsteigen in die konkrete Planung und nach rechtlicher Prüfung der Voraussetzungen ermittelt werden. 

2.Sollte dennoch das Einsteigen in die konkrete Planung gewünscht werden, stellt sich die Frage, auf welche Art der Betrieb des Naturfriedhofs in der Praxis rechtlich gestaltet werden soll - ob die Stadt Vöhringen diesen Naturfriedhof selber betreiben möchte oder ob dies im Ganzen an einen privaten Unternehmer abgetreten werden soll. 
Eine direkte Übertragung des kompletten Betriebs an den die Anfrage stellenden privaten Dienstleister scheidet rechtlich aus, da zwingend eine Ausschreibung vorzunehmen wäre. 

Nach Art. 8 Abs. 2 BestG können nur juristische Personen des öffentlichen Rechts Träger von Friedhöfen sein. Friedhofsträger ist dabei, wer den Friedhof in eigener Verantwortung verwaltet.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, Sport und Integration beschreibt die Aufgaben der Gemeinden im Sinne des Bestattungsrechts wie folgt:
Mit ihren Friedhöfen und sonstigen Bestattungseinrichtungen (zum Beispiel Leichenhäuser, Feuerbestattungsanlagen) erfüllen die Gemeinden die Aufgabe der Totenbestattung, die ihnen in der Verfassung zugewiesen wird. Sie sind nach dem Bestattungsgesetz verpflichtet, Bestattungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dafür ein öffentliches Bedürfnis besteht. Dabei werden sie in eigener Verantwortung tätig und legen die Einzelheiten zur Nutzung ihres Friedhofs in ihrer Satzung fest.
Gemeinden sind nicht nur Träger von Friedhöfen, sondern haben auch die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die bestattungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Das betrifft den Umgang mit dem Leichnam vom Zeitpunkt des Todes an bis zur Beisetzung oder Überführung des Verstorbenen.
Bei einer Abtretung des Betreibens an einen privaten Unternehmer muss die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Aufgaben über viele Jahre sichergestellt werden. Sollte der externe Dienstleister, egal aus welchen Gründen, seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können, muss letztlich die Stadt als Träger des Friedhofs für die Dauer des Ablaufs der Ruhefrist der zuletzt bestatteten Urne einspringen. Zudem ist eine Haftung der Stadt als Träger des Friedhofs im Schadensfall letztlich nie auszuschließen. Aus den genannten Gründen und der rechtlichen Komplexität des Sachverhalts rät auch der Bayerische Kommunale Prüfungsverband dringend von einer kompletten Übertragung an einen privaten Betreiber ab. 

Rechtlich unkompliziert dagegen ist die Übertragung der praktischen Aufgaben der Bestattung an einen externen privaten Unternehmer im Rahmen eines Bestattungsdienstvertrages, so wie es auch bei den anderen Vöhringer Friedhöfen gehandhabt wird. Die Stadt behält in diesem Fall die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit in allen Fragen, die den Friedhof angeht, wie z.B. Gebühren, Art und Weise der Belegung, konkrete Ausgestaltung der Örtlichkeiten usw.

Empfehlung

Es soll beraten und entschieden werden, ob die weitere Planung zur Errichtung eines Naturfriedhofs - mit Berücksichtigung entsprechender Planungskosten im Haushalt 2022 - aufgenommen werden soll oder ob hiervon vorerst abgesehen werden kann.

Diskussionsverlauf

Der Tagesordnungspunkt wird von der Tagesordnung abgesetzt.

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2. Errichtung einer Wasserrettungsstation am Vöhringer See

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die BRK Wasserwacht Weißenhorn/Vöhringen plant, sich langfristig am Vöhringer See zu engagieren. Hierzu wird der Eintritt in einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Zweckverband Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Donau Iller baldmöglichst angestrebt. Der nächstmögliche Beitritt kann voraussichtlich 2023 stattfinden. 
Der ZRF ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Zweckverband organisiert und strukturiert die Alarmierung & Durchführung von Rettungsdienst und Feuerwehr vor Ort.
Bei einem Eintritt in den Zweckverband können die Einsatzmittel der Wasserwacht über Gelder nach dem Bayerischen Rettungsdienstgesetzes finanziert werden. Die Wasserwacht bindet sich zunächst für fünf Jahre. Somit hätte die Stadt Vöhringen in diesem Fall eine entsprechende Planungssicherheit und einen zertifizierten Wasserrettungsdienst vor Ort. 
Voraussetzung für den Beitritt zum Zweckverband ist, dass die zur Verfügung stehenden örtlichen Räumlichkeiten den Vorgaben der Dienstanweisung Wasserwacht Bayern entsprechen. 
Die am Vöhringer See momentan zur Verfügung stehende Infrastruktur entspricht diesen Vorgaben nicht. 

Es ist eine Hauptwachstation vorhanden. Diese liegt allerdings abgelegen, so dass keine direkte Sicht auf den See gegeben ist. Zudem gibt es keine räumliche Trennung zwischen Sozial- und Sanitätsraum.
Der zusätzliche Wachpunkt auf der westlichen Liegewiese hat eine Grundfläche von nur ca. 3qm. Die Sicht auf den See ist in diesem Fall zwar gegeben, aber auch hier ist kein adäquater Raum zur Patientenversorgung vorhanden.
Eine Verbesserung der aktuellen räumlichen Situation der Wasserwacht ist daher erforderlich.

Der bisherige ungeeignete Wachpunkt auf der westlichen Liegewiese müsste durch eine geeignete Wachstation ersetzt werden. Der Fokus liegt insbesondere auf einem abgetrennten Sanitätsraum.
Weitere Anforderungen an die Wachstation sind insbesondere die Versorgung mit Strom und fließend Wasser, eine gute Übersicht über den Badebereich und ein Wachleiterbereich mit Schreibmöglichkeit sowie einem Funkarbeitsplatz.

Eine geeignete Wachstation könnte durch das Aufstellen eines Containers geschaffen werden. Ein solcher ist im Vergleich zum Bau einer neuen Wachstation schneller zu beschaffen und deutlich kostengünstiger. 
Die Räumlichkeiten der bisherigen Wachstation können weiterhin als Lager und Garagen genutzt werden. Auch der Aufenthaltsraum und der Sanitärbereich stehen dort nach wie vor zur Verfügung.

Vorschläge für die räumliche Ausgestaltung eines Containers und mögliche Standorte werden vom stellvertretenden Leiter der Wasserwacht Weißenhorn Herrn Patrick Schauz in der Ausschusssitzung unterbreitet werden. 
Die voraussichtlichen Kosten für den Kauf oder alternativ die Anmietung eines geeigneten Containers werden in der Ausschusssitzung nachgereicht.  

Empfehlung

Am Vöhringer See wird im Rahmen einer Containerlösung eine neue Wachstation für die Wasserwacht errichtet. Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2022 mit aufgenommen.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt den stellvertretenden technischen Leiter der Wasserwacht Weißenhorn, Herrn Patrick Schauz.

Herr Schauz stellt anhand einer Präsentation ausführlich die Tätigkeit und Organisation der Wasserwacht vor und erläutert den beabsichtigten Beitritt zum Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Donau Iller. Ziel sei es für die Ortsgruppe, sich längerfristig am Standort Vöhringen einbringen zu wollen.
Der Beitritt habe zur Folge, dass die Ortsgruppe entsprechende Zertifizierungen nachzuweisen habe sowie die aktuell vorhandene räumliche Ausstattung erweitert werden müsse. Insbesondere müsse eine Trennung zwischen dem Aufenthaltsbereich der Wachhabenden und der Versorgungsmöglichkeit für Patienten gewährleistet sein.
Der Beitritt zum Zweckverband biete jedoch auch die Möglichkeit, für die Einsätze Aufwendungen über das bayerische Rettungsdienstgesetz geltend zu machen. Der Eintritt könne zur Wachsaison 2023 erfolgen.

Wie anhand der Präsentation dargestellt wird, werden zwei mögliche Standorte in Betracht gezogen. Dementsprechend sei einerseits die Überblickbarkeit des Gewässers und andererseits auch die Andienbarkeit mit Einsatzfahrzeugen abzuwägen.

Auf Rückfrage des Gremiums zu möglichen Kosten eines solchen Wachcontainers erläutert Herr Mennel, dass nach Auskunft von Herrn Söhner aus dem Stadtbauamt mit Kosten in Höhe von ca. 20.000 € kalkuliert werden müsse.

Im Zuge einer kurzen Aussprache werden Detailfragen mit dem Gremium besprochen. 

Herr 2. Bürgermeister Walk empfiehlt die Prüfung von Fördermöglichkeiten über das LEADER-Programm oder den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.

Nachstehend ergeht folgender

Beschluss

Am Vöhringer See wird im Rahmen einer Containerlösung eine neue Wachstation für die Wasserwacht errichtet. Die dafür erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2022 mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kriterienkatalog PV-Freiflächenanlagen - Vorberatung Erstentwurf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

Über das Thema PV-Freiflächenanlagen wurde im Jahr 2021 mehrfach im Stadtrat diskutiert. Zukünftig ist mit vermehrten Anfragen zum Thema PV-Freiflächenanlagen zu rechnen. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben sich deswegen dazu entschlossen, einen Kriterienkatalog zu entwerfen, der die Bewertung einzelner Projekte vereinfacht und standardisiert. Der Kriterienkatalog soll dabei eine Orientierungshilfe für anstehende Entscheidungen bieten. Die allgemein formulierten Kriterien sind als Leitfaden zu verstehen und legen nicht im Detail fest, ob ein bestimmtes Projekt genehmigungsfähig sein wird. Dies ist immer im Einzelfall zu prüfen. Der Kriterienkatalog soll außerdem für mögliche Interessenten mehr Klarheit über die Bedingungen für PV-Freiflächenanlagen in Vöhringen aufweisen.

Empfehlung

Ein Erstentwurf des Kriterienkatalogs wurde den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses im Vorfeld übergeben. In der Vorberatung sollen Änderungswünsche bzw. Ergänzungen diskutiert werden. Diese werden folgend vom Klimaschutzmanager in den Kriterienkatalog integriert.
.

Diskussionsverlauf

Herr Jung, Klimaschutzmanager der Stadt Vöhringen, stellt zusammenfassend die Einzelbereiche des vorgestellten Kriterienkatalogs vor.
Die Aussprache könne dazu dienen, den vorgestellten Katalog zu erweitern oder zu kürzen. 
Im Hinblick auf die festzusetzenden Ausbauziele müsse der vorgestellte Kriterienkatalog nicht statisch bleiben, sondern könne am Ausbaufortschritt orientiert angepasst werden.

Das Gremium lobt die Ausarbeitung als eine für zukünftige Projekte gegebene Richtlinie. Ein Gremiumsmitglied wirft ein, auch wenn der Kriterienkatalog nicht die geforderte Matrix darstelle, könne man künftigen Investoren dennoch eine gute Richtschnur an die Hand geben. 
Dachflächen sollen jedoch im Verhältnis zu Freiflächenanlagen weiter präferiert werden.

Beschluss

Ein Erstentwurf des Kriterienkatalogs wurde den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses im Vorfeld übergeben. In den Fraktionen sollen Änderungswünsche bzw. Ergänzungen diskutiert werden. Diese werden folgend vom Klimaschutzmanager in den Kriterienkatalog integriert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Bericht der Seniorenbeauftragen 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 10.03.2021 wurden die beiden Gremiumsmitglieder Anton Bidell und Edmund Klingler als weitere Seniorenbeauftragte aus den Reihen des Stadtrates bestimmt.
Sie fungieren als Bindeglied zu den Seniorenbeauftragten des Landkreises Neu-Ulm und der Stadtverwaltung Vöhringen und agieren, ebenso wie Simone Thalhofer-Preußner, als Ansprechpartner für die Bedürfnisse und Wünsche aller Vöhringer Senioren. 
Allem voran verstehen sie sich als Fürsprecher für sämtliche Seniorenbelange bei allen Themen, die im Stadtrat Vöhringen behandelt werden.
Darüber hinaus haben sie ein generelles Vorschlagsrecht für Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Stadt Vöhringen.

Im Weiteren wird auf den Sachvortrag des Seniorenbeauftragten im Stadtrat Vöhringen, Edmund Klingler, verwiesen.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk begrüßt zum Tagesordnungspunkt Frau Thalhofer-Preußner als Seniorenbeauftragte innerhalb der Stadtverwaltung sowie die ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten, Herr Edmund Klingler sowie Herr Anton Bidell.

Frau Thalhofer-Preußner führt einleitend einige Hintergründe zur Tätigkeit aus, woraufhin Herr Klingler den Jahresbericht der Seniorenbeauftragten anschaulich anhand einer Präsentation vorstellt.
Insbesondere werden die Themenbereiche Gesundheit und Soziales, Kultur, Sport und Bildung, Verkehr und Mobilität sowie die kommunale Entwicklung aufgegriffen.
Herr Klingler geht ebenfalls auf die beiden durchgeführten Seniorensprechstunden und die damit verbundenen Stationen des Seniorenspazierganges ein.

In den bisher geführten Gesprächen mit den Teilnehmern seien Anfragen und Anregungen vornehmlich zu den Themen Grabauflösungen, Parkplätze an den Kirchen, einer Fußgängerampel an der Rue de Vizille, Begehbarkeit der Friedhofswege, zu Patientenverfügung und Testament als auch Einschränkungen bei der Begehbarkeit entlang von Fuß- und Radwegen durch überstehende Hecken vorgebracht worden.
Außerdem wurde angeregt, den Naschgarten besser auszuschildern. Bezüglich des Car-Sharing Projektes der Stadtwerke Ulm wurde als Verbesserungsvorschlag angeregt, eine Bedienungsanleitung zugänglich anzubringen oder einen Hinweis, wo bzw. durch wen eine Einweisung erfolgen könne.

Ebenfalls habe bereits ein Treffen mit der Seniorenbeauftragten des Landkreises Neu-Ulm stattfinden können. In diesem Zusammenhang wird auf die Broschüre „Wegweiser für Senioren im Landkreis Neu-Ulm“ aufmerksam gemacht. Eventuell könne die Stadt Vöhringen hieraus ein Faltblatt für die ortsansässigen Senioren erarbeiten.

Für das laufende Jahr habe man eine Vortrags- und Informationsreihe zu verschiedenen Themen unter Einbeziehung externer Beteiligter geplant.

Herr Klingler gibt als Denkanstoß ebenfalls die Information weiter, dass bei der Gemeinde Roggenburg eine Teilzeitstelle im Umfang von 15 Stunden pro Woche mit einer Förderung vom Freistaat Bayern in Höhe von 80.000 €, verteilt auf vier Jahre, eingerichtet worden sei.

Das Gremium bedankt sich bei den Seniorenbeauftragten für ihren Einsatz und im Zuge einer sich anschließenden Aussprache werden die Hinweise zu den überstehenden Hecken, teils im Stadtgebiet nicht abgesenkte Bordsteine zur Straßenüberquerung und ein teilweise mangelhafter Winterdienst privater Anlieger thematisiert.

Herr 2. Bürgermeister Walk bedankt sich für die Anregungen und sagt eine Thematisierung der Räum- und Streupflicht sowie der Hecküberstände in einer der nächsten Besprechungen in der Stadtverwaltung zu.

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5. Wechsel in der Besetzung der Ausschuss-Sitze bzw. deren Stellvertretung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 24.02.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt mit E-Mail vom 31.01.2022 den Wechsel der Stellvertreterposten für den Haupt- und Umweltausschuss sowie den Bau- und Verkehrsausschuss. 

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 7. Mai 2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 8. Mai 2020).

Insofern wird von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgender personeller Wechsel vorgeschlagen:

Haupt- und Umweltausschuss:

Als Stellvertreterin für Herrn Markus Harzenetter wird Frau Maya Stelzner vorgeschlagen.
Als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple wird Herr Victor Kern vorgeschlagen.


Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner wird Herr Markus Harzenetter vorgeschlagen.
Als Stellvertreter für Herr Victor Kern wird Herr Christian Lepple vorgeschlagen.

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für 

  1. den Haupt- und Umweltausschuss

Frau Maya Stelzner als Stellvertreterin für Herrn Markus Harzenetter sowie
Herr Victor Kern als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple.

  1. den Bau- und Verkehrsausschuss

Herr Markus Harzenetter als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner sowie
Herr Christian Lepple als Stellvertreter für Herrn Victor Kern.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für 

  1. den Haupt- und Umweltausschuss

Frau Maya Stelzner als Stellvertreterin für Herrn Markus Harzenetter sowie
Herr Victor Kern als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple.

  1. den Bau- und Verkehrsausschuss

Herr Markus Harzenetter als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner sowie
Herr Christian Lepple als Stellvertreter für Herrn Victor Kern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö 6

Diskussionsverlauf

Kein Anfall.

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö 7
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7.1. Sachbeschädigung; Erreichbarkeit Stadtverwaltung außerhalb der Dienstzeit; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2022 ö Beschließend 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth spricht eine defekte Scheibe an der Bushaltestelle am Kirchplatz an, welche ihm am späten Donnerstagabend aufgefallen sei. Der Platz sei voller Scherben gewesen. Nachdem die Stadtverwaltung keine Bereitschaft außerhalb der Dienstzeit hat, habe er die Polizei verständigt.

Jedoch sei bei Schulbeginn am nächsten Morgen lediglich ein rot-weißes Flatterband angebracht gewesen, der Platz jedoch weiterhin voll Scherben.

Dies müsse verwaltungsintern kommuniziert und ein Verbesserungsvorschlag oder Ablaufplan erarbeitet werden.

Herr Mennel erläutert, dass der Polizeiinspektion Illertissen für Notfälle entsprechende Kontaktdaten hinterlassen worden sind. Man werde das Anliegen intern besprechen.

Datenstand vom 21.03.2022 11:20 Uhr