Datum: 10.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Herstellen eines Lagerplatzes für Materialien des Garten- und Landschaftsbaus; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 608/11)
1.2 Isolierte Befreiung: Ersetzen des Carports durch eine Leichtbaugarage; Bauort: „Eschleweg 2a“ in Thal (Flur-Nr. 53/7)
1.3 Aufstockung bestehendes Büro- und Ausstellungsgebäude sowie Einbau von einer Betriebsleiterwohnung; Bauort: „Falkenstraße 30“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/3)
1.4 Isolierte Befreiung: Änderung des Standortes des Pools und des Nebengebäudes (Poolhaus); Bauort: „Im Obereschle 3“ in Thal (Flur-Nr. 54/6)
2 Immissionsschutz; Genehmigungsverfahren gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Bau eines 350 MVA Transformators als Erweiterung der Elektroumspannanlage der LEW Verteilnetz GmbH, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm); Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht
3 RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
4 Straßenbeleuchtung; Altersbedingte Erneuerung von Überspannungsleuchten; Auftragsvergabe
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten auf dem Grundstück "Richard-Wagner-Straße 47" in Vöhringen durch Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses in dessen Sitzung vom 02.12.2021; Anfrage von Herrn Bader, ergänzt durch Herrn Klingler
6.2 Verbindungsstraße "Illerzeller Weg" zwischen Illerberg und Recyclinghof; Erhöhung der Verkehrssicherheit; Anfrage von Herrn Wedemeyer
6.3 Erarbeitung eines Kriterienkatalogs PV-Freiflächenanlagen; Beratung im Haupt- und Umweltausschuss vom 07.02.2022; Jüngste Äußerungen der Bundesregierung; Anfrage von Herrn Thalhofer

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Herstellen eines Lagerplatzes für Materialien des Garten- und Landschaftsbaus; Bauort: "Robert-Bosch-Straße 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 608/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Isolierte Befreiung: Ersetzen des Carports durch eine Leichtbaugarage; Bauort: „Eschleweg 2a“ in Thal (Flur-Nr. 53/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Der beantragten und begründeten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Aufstockung bestehendes Büro- und Ausstellungsgebäude sowie Einbau von einer Betriebsleiterwohnung; Bauort: „Falkenstraße 30“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die gemäß der Bayerischen Bauordnung erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Den beantragten und begründeten Befreiungen und Ausnahmen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Westlich der Staatsstraße 2031 zwischen Reiherstraße, Straße „Haselgraben“ und verlängerter Falkenstraße“ wird zugestimmt.

Das Flachdach ist zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Isolierte Befreiung: Änderung des Standortes des Pools und des Nebengebäudes (Poolhaus); Bauort: „Im Obereschle 3“ in Thal (Flur-Nr. 54/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Der beantragten und begründeten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thal Nr. 1“ wird zugestimmt.

Das Flachdach des Nebengebäudes ist zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Immissionsschutz; Genehmigungsverfahren gem. § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Bau eines 350 MVA Transformators als Erweiterung der Elektroumspannanlage der LEW Verteilnetz GmbH, Schaezlerstraße 3, 86150 Augsburg, in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen (Flur-Nr. 1183/2, Gemarkung Vöhringen, Stadt Vöhringen, Landkreis Neu-Ulm); Stellungnahme der Stadt zum Bauplanungsrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die LEW Verteilnetz GmbH (LVN) betreibt in der Memminger Straße 80, 89269 Vöhringen eine Elektroumspannanlage der LEW Verteilnetz GmbH bestehend aus einer 110-kV-Freiluft-Schaltanlage, einem 380/110-kV-MVA-Transformator und einem 220/110-kV-Transformator, die die elektrische Energie von 380 kV bzw. 220 kV auf 110 kV transformieren.

Bei der Elektroumspannanlage handelt es sich um eine Anlage im Sinne des § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.8 (V) Anhang 1 der 4. BImSchV, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im vereinfachten Verfahren durch die Regierung von Schwaben bedarf. 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (bzw. UVP-Einzelfallprüfung) für die Anlage ist lt. Regierung von Schwaben nicht erforderlich.

Es ist beabsichtigt, die o.g. Elektroumspannanlage durch die Errichtung eines zusätzlichen 350 MVA-Transformators wesentlich im Sinne des § 16 BImSchG zu ändern. 
Dazu soll der bestehende 300-MVA-Transformator 22 (Oberspannung: 220 kV und Unterspannung: 110 kV) abgebaut und östlich des bestehenden Transformators 45 ein von außen baugleicher Transformator 46 errichtet werden.


Die Regierung von Schwaben bittet die Stadt Vöhringen, dem Vorhaben das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen und weist darauf hin, dass das Einvernehmen der Stadt gem. 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB als erteilt gilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird. 

Die Stadt Vöhringen wird außerdem gebeten, bis spätestens 15. Februar 2022 zu dem Vorhaben für alle von Ihr zu vertretenden Belange eine Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme sollte sich die Stadt Vöhringen auch zu der gegenwärtigen und geplanten baulichen oder sonstigen Nutzung von Grundstücken im Einwirkungsbereich der geplanten Elektroumspannanlage äußern.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), da dem Vorhaben von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen.

Als ferner abzugebende Stellungnahme der Stadt Vöhringen wird der Regierung von Schwaben wie folgt mitgeteilt: 

Ort der Verwirklichung der beantragten Maßnahme ist ein ausgedehntes Firmengelände, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen als „Versorgungsfläche“ (hier Elektrizität) ausgewiesen ist. 
Diese Fläche ist eingebettet in Flächen, die zu Wohnzwecken bebaut sind und die als Grün- (hier Friedhof) und landwirtschaftliche Flächen beschrieben sind.

An eine Änderung dieser Situation ist seitens der Stadt Vöhringen derzeit nicht gedacht.

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen erteilt dem Vorhaben der LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB), da dem Vorhaben von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen.

Als ferner abzugebende Stellungnahme der Stadt Vöhringen wird der Regierung von Schwaben wie folgt mitgeteilt: 

Ort der Verwirklichung der beantragten Maßnahme ist ein ausgedehntes Firmengelände, das im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen als „Versorgungsfläche“ (hier Elektrizität) ausgewiesen ist. 
Diese Fläche ist eingebettet in Flächen, die zu Wohnzwecken bebaut sind und die als Grün- (hier Friedhof) und landwirtschaftliche Flächen beschrieben sind.

An eine Änderung dieser Situation ist seitens der Stadt Vöhringen derzeit nicht gedacht.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Für die Anschaffung von RLT-Anlagen in den 6 städtischen Kindergärten hat die Stadtverwaltung von drei Planungsbüros Angebote für die Ingenieurleistungen zur Planung der raumlufttechnischen Anlagen angefordert.

Es wurden folgende zwei Angebote abgegeben:

Ingenieurbüro Staudacher GmbH & Co. KG, Ulm – Honorar brutto 149.380,80 €
Planungsbüro Baur GmbH, Vöhringen – Honorar brutto 152.630,52 €

Die Angebote über die Planungsleistungen für die 6 Kindergärten wurden vom Stadtbauamt geprüft und gewertet.

Die Firma INUTEC Engineering & Management GmbH, Ulm hat mit Schreiben vom 24.01.2022 mitgeteilt, kein Angebot abzugeben.

Der Auftrag über die Planungsleistungen für die 6 städtischen Kindergärten ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Ingenieurbüro Staudacher GmbH & Co. KG, Ulm, mit dem günstigsten Angebot zu vergeben.

Empfehlung

Der Planungsauftrag für die Ausrüstung der 6 städtischen Kindergärten mit RLT-Anlagen wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.01.2022 an das Ingenieurbüro Staudacher GmbH & Co. KG, Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 149.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ein Gremiumsmitglied geht unmittelbar auf die Sensibilität der Eltern bezüglich einer coronagerechten Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten und Schulen ein und berichtet, dass sich einige ihm gegenüber als nicht ausreichend informiert geäußert hätten. 

Nachdem diese Thematik für die Eltern von großem Interesse ist, bittet er insbesondere um eine möglichst umfassende Information der jeweiligen Einrichtungsleitungen. 

Beschluss

„Der Planungsauftrag für die Ausrüstung der 6 städtischen Kindergärten mit RLT-Anlagen wird auf der Grundlage des Honorarangebotes vom 13.01.2022 an das Ingenieurbüro Staudacher GmbH & Co. KG, Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 149.000 € werden im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Straßenbeleuchtung; Altersbedingte Erneuerung von Überspannungsleuchten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die LEW Verteilnetz GmbH hat im Rahmen der jährlichen Kontrolle der Straßenbeleuchtung in Vöhringen und den Stadtteilen letztes Jahr festgestellt, dass die Überspannungsleuchten auf Grund ihres Alters und starker Korrosion der Aufhängeseile dringend erneuert werden müssen. 
Gerade bei starkem Wind besteht die Gefahr, dass die Leuchten auf den Straßenraum fallen können.

Die LEW hat die betroffenen Überspannungsleuchten zusammengestellt und für jede Straße ein Angebot ausgearbeitet und der Stadt vorgelegt. (siehe beiliegende Aufstellung)
Geplant ist, die Überspannungsleuchten komplett zu demontieren und Beleuchtungsmasten mit Aufsatzleuchten neu zu installieren. Die einzelnen Masten werden dann mit Freileitungen angespannt und mit Strom versorgt.

Nachdem das Straßenbeleuchtungsnetz im Eigentum der LEW steht, muss der Auftrag für die Erneuerung der Überspannungsleuchten, in den betroffenen Straßen,
an die Firma LEW Verteilnetz GmbH vergeben werden.

Durch die Erneuerung der Straßenleuchten wird natürlich auch Energie eingespart und zudem die Ausleuchtung der Straßen verbessert.

Empfehlung

Der Auftrag für die Erneuerung von 24 Stück Überspannungsleuchten in verschiedenen Straßen in Vöhringen, wird an die LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen der Angebote vom 13.01.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 107.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 67010.9860 bereit gestellt.  

Diskussionsverlauf

Ein Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses bittet um Auskunft, woher die teilweise erheblichen Preisdifferenzen bei der Aufstellung von neuen Leuchten pro Leuchte kommt und warum teilweise wesentlich mehr neue Leuchten errichtet werden sollen als abgebaut werden.
Nachdem die Fragen in der Sitzung nicht abschließend geklärt werden können, wird eine Beantwortung im Protokoll zugesichert.

Anmerkung der Verwaltung 
Eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter hat folgendes ergeben:
„In der Tabelle ist die Anzahl der Leuchten in der Herbststraße mit der der Schwalbenstraße vertauscht. Es muss richtig heißen: Herbststraße 6 neue Leuchten, und in der Schwalbenstraße 4 neue Leuchten. Somit erklärt sich auch Punkt 2 (Anmerkung: mehr/weniger Leuchten). In der Breitengasse wurden die neuen, notwendigen Abstände der Leuchten von der LEW berechnet und festgelegt.“

Beschluss

„Der Auftrag für die Erneuerung von 24 Stück Überspannungsleuchten in verschiedenen Straßen in Vöhringen, wird an die LEW Verteilnetz GmbH, Augsburg, zu den Bedingungen und Einheitspreisen der Angebote vom 13.01.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 107.000,-- € sind unter der Haushaltsstelle 67010.9860 bereit gestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 5

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 6
zum Seitenanfang

6.1. Erteilung des städtebaulichen Einvernehmens für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten auf dem Grundstück "Richard-Wagner-Straße 47" in Vöhringen durch Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses in dessen Sitzung vom 02.12.2021; Anfrage von Herrn Bader, ergänzt durch Herrn Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Herr Bader nimmt auf das mehrheitlich erteilte städtebauliche Einvernehmen für das im Betreff näher bezeichnete Vorhaben Bezug und meint, dieses habe heftige Diskussionen hervorgerufen und einen Artikel in der Illertisser Zeitung vom 07.02.2022 veranlasst. 
Die nördlich angrenzenden Grundstückseigentümer wären durch das Vorhaben erheblich beeinträchtigt. So mache eine geplante Photovoltaikanlage wohl keinen Sinn mehr und durch die an der Grundstücksgrenze geplante Tiefgaragenzufahrt müsse zuvor eine Spundwand mit allen damit verbundenen Unannehmlichkeiten eingerammt werden.
Herr Bader stellt die Frage in den Raum, ob nicht das Stadtbauamt mit dem Bauherr Kontakt aufnehmen könne.

Das weitere Vorbringen von Herrn Bader führt zu einer teilweise kontroversen Diskussion zwischen ihm und der Verwaltung. Im Einzelnen werden folgende Punkte auch informativ angesprochen:

-        Die entscheidungsreifen Bauanträge und Bauvoranfragen werden durch das Stadtbauamt samt Plänen nach einer internen Beratung in der Sitzung im Regelfall mit einer Empfehlung vorgestellt. Fragen können sowohl vor als auch während der Sitzung gestellt werden. 
Nachdem grundsätzlich die in der Sitzung zu behandelnden Bauanträge und Bauvoranfragen einige Tage vorher bekannt gegeben werden, können sich die Gremiumsmitglieder gegebenenfalls vor Ort selbst ein Bild machen.
-        Eine Vorstellung des Baugesuchs verbunden mit der Bitte um Unterzeichnung desselben bei den Nachbarn vor der Einreichung des Baugesuchs findet leider immer seltener statt. Auf die Entscheidung über die Erteilung bzw. Versagung des städtebaulichen Einvernehmens hat eine fehlende Nachbarunterschrift bzw. -zustimmung regelmäßig keinen Einfluss, nachdem die Belange des Nachbarn durch die Baugenehmigungsbehörde gewürdigt werden. Das Landratsamt prüft beispielsweise, ob die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind oder das Gebot der Rücksichtnahme verletzt ist.
-        Den baurechtlich relevanten Nachbarn wird bei fehlender Unterschrift von der Baugenehmigungsbehörde ein Abdruck der Baugenehmigung zugestellt, gegen die nach Abschaffung des Widerspruchverfahrens dann (nur noch) eine Klage möglich ist.
Insbesondere durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum, den extrem gestiegenen Grundstückspreisen und der auch ökologisch bedingten staatlichen Vorgabe der Nachverdichtung wird es in der Zukunft immer häufiger zu Situationen wie hier kommen bei der beurteilt werden muss, ob sich ein neu geplantes, größeres Vorhaben noch in die Eigenart der näheren Umgebung, welche eventuell gegenwärtig durch Ein- und Zweifamilienhäuser geprägt ist, einfügt. Unterschiedliche Ergebnisse bei der Beurteilung dieser Frage sind denkbar. Die Verwaltung bemüht sich, Bauvorhaben rechtlich korrekt zu bewerten und hat in diesem konkreten Fall die zunächst vom Antragsteller vorgelegte Planung als nicht genehmigungsfähig angesehen und zurückgewiesen. 

Das Stadtbauamt kommt gerne dem Wunsch nach, mit dem Bauantragsteller erneut das Gespräch zu suchen.

zum Seitenanfang

6.2. Verbindungsstraße "Illerzeller Weg" zwischen Illerberg und Recyclinghof; Erhöhung der Verkehrssicherheit; Anfrage von Herrn Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer berichtet, dass es auf dem „Illerzeller Weg“ immer wieder zu kritischen Situationen insbesondere im Bereich der Brücke über den Landgraben kommt, nachdem die Brücke in einer Kurve liegt und die Brücke nicht sehr breit sei.

Aus seiner Sicht wäre es sinnvoll, wenn im Brückenbereich über Verkehrsschilder geregelt würde, welche Fahrtrichtung vorfahrtsberechtigt und welche Fahrtrichtung verpflichtet ist, einen eventuellen Begegnungsverkehr passieren zu lassen.

Herr Wedemeyer weist des weiteren darauf hin, dass die Fahrbahnränder des „Illerzeller Weges“ in der Dunkelheit und insbesondere bei Nebel schlecht zu erkennen seien und meint, dass hier z. B. eine mittige Straßenmarkierung oder aber die weiße Markierung der Fahrbahnränder gute Dienste leisten würden.

2. Bürgermeister Walk bedankt sich für die Hinweise und sichert eine Überprüfung zu. 

zum Seitenanfang

6.3. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs PV-Freiflächenanlagen; Beratung im Haupt- und Umweltausschuss vom 07.02.2022; Jüngste Äußerungen der Bundesregierung; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.02.2022 ö 6.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer geht auf den in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 07.02.2022 besprochenen Erstentwurf zu einem möglichen Kriterienkatalog PV-Freiflächenanlagen der Stadt Vöhringen ein und dabei insbesondere darauf, dass PV-Freiflächenanlagen auf Ackerflächen durch die Stadträte sowie die Verwaltung eher kritisch gesehen werden.

Die Bundesminister Habeck und Özdemir streben nach jüngsten Äußerungen einen massiven Ausbau von PV-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen an und wollen deswegen künftig entsprechende Projekte erheblich fördern.

Herr Thalhofer bittet, diese Information an Herrn Jung weiter zu geben, damit er das bislang vorliegende Regelwerk gegebenenfalls entsprechend modifizieren kann.

Datenstand vom 21.03.2022 11:23 Uhr