Datum: 24.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 17:35 Uhr bis 18:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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1 |
zum Seitenanfang
1.1. Stadtratssitzung vom 27.01.2022 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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1.1 |
Beschluss
Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.01.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.02.2022 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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1.2 |
Beschluss
Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.02.2022 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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1.3 |
Beschluss
Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Mitglied des Stadtrates Herr Markus Harzenetter -
Niederlegung des Stadtratsmandates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Herr Markus Harzenetter hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Email vom 14. Februar 2022 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt.
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Markus Harzenetter zum 24. Februar 2022 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Harzenetter abgestimmt.
Infolgedessen kann der Listennachfolger in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden.
Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Empfehlung
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.02.2022 und somit der Entlassung von Herrn Markus Harzenetter aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Diskussionsverlauf
Herr Markus Harzenetter hat dem 1. Bürgermeister mit Email vom 14. Februar 2022 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass hierzu klarstellend ein Feststellungsbeschluss zu fassen sei.
In diesem Zusammenhang dankt Herr Bürgermeister Neher dem ausscheidenden Gremiumsmitglied, welcher das Amt mit Feuer und Leidenschaft bekleidet habe.
Ohne Diskussion ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.02.2022 und somit der Entlassung von Herrn Markus Harzenetter aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Nachrücken von Herrn Thomas Boxhammer für Herrn Markus Harzenetter in den Stadtrat und Vereidigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen 2020 rückt für die Stadtratsfraktion
Bündnis 90/DIE GRÜNEN als nächster Listennachfolger Herr Thomas Boxhammer in den Stadtrat nach.
Herr Boxhammer ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.
Empfehlung
- Herr Thomas Boxhammer rückt als erster Listennachfolger von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Herrn Markus Harzenetter in den Stadtrat nach.
- Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Thomas Boxhammer den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Diskussionsverlauf
Herr Bürgermeister Neher verweist auf den Sachverhalt der Sitzungsvorlage.
- Herr Thomas Boxhammer rückt als erster Listennachfolger von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Herrn Markus Harzenetter in den Stadtrat nach.
- Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Thomas Boxhammer den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Beschluss
- Herr Thomas Boxhammer rückt als erster Listennachfolger von Bündnis 90/DIE GRÜNEN für Herrn Markus Harzenetter in den Stadtrat nach.
- Herr Bürgermeister Neher nimmt Herrn Thomas Boxhammer den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab.
Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Mandatswechsel in der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN - Benennung des Fraktionsvorsitzenden, stv. Fraktionsvorsitzenden und Bestellung für die Ausschuss-Sitze
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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07.02.2022
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ö
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Vorberatung
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5 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Abweichend von der bereits erfolgten Vorberatung im Haupt- und Umweltausschuss in der Sitzung am 07.02.2022 zum Wechsel der Stellvertreter in den Ausschüssen, ist aufgrund der Mandatsniederlegung des Herrn Harzenetter und der vorhergehenden Tagesordnungspunkte 2 und 3 die Besetzung des Fraktionsvorsitzes und der Ausschusssitze zu behandeln.
Durch das Nachrücken von Herrn Thomas Boxhammer, wird auch die Neuregelung personeller Besetzungen der Ausschüsse notwendig.
Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN benennt Herrn Christian Lepple zum Fraktionsvorsitzenden.
Zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden wird Herr Thomas Boxhammer benannt.
Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020).
Insofern wird von der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN folgende personelle Besetzung der Ausschusssitze vorgeschlagen:
Haupt- und Umweltausschuss:
Für den Haupt- und Umweltausschuss werden
Frau Maya Stelzner und
Herr Christian Lepple vorgeschlagen.
Als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner wird Herr Victor Kern und
als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple wird Herr Thomas Boxhammer vorgeschlagen.
Bau- und Verkehrsausschuss:
Für den Bau- und Verkehrsausschuss werden
Herr Victor Kern und
Herr Thomas Boxhammer vorgeschlagen
Als Stellvertreter für Herrn Victor Kern wird Frau Maya Stelzner und
als Stellvertreter für Herrn Thomas Boxhammer wird Herr Christian Lepple vorgeschlagen.
Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.:
Als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple in der Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V. wird Herr Thomas Boxhammer vorgeschlagen.
Zukunftsbeirat:
Als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner im Zukunftsbeirat wird Herr Thomas Boxhammer vorgeschlagen.
Empfehlung
Der Stadtrat bestellt für
- den Haupt- und Umweltausschuss
Frau Maya Stelzner und
Herrn Christian Lepple als Mitglieder.
Als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner wird Herr Victor Kern und
als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple wird Herr Thomas Boxhammer bestellt.
Der Stadtrat bestellt für
- den Bau- und Verkehrsausschuss
Herrn Victor Kern und
Herrn Thomas Boxhammer als Mitglieder.
Als Stellvertreterin für Herrn Victor Kern wird Frau Maya Stelzner und
als Stellvertreter für Herrn Thomas Boxhammer wird Herr Christian Lepple bestellt
Der Stadtrat bestellt für
- die Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.
Herrn Thomas Boxhammer als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple.
Der Stadtrat bestellt für
- den Zukunftsbeirat
Herrn Thomas Boxhammer als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner.
Diskussionsverlauf
Herr Maier weist darauf hin, dass auch die Stellvertretung im Rechnungsprüfungsausschuss zu ergänzen sei. Dies wird in nachfolgend gefasstem Beschluss berücksichtigt.
Beschluss
Der Stadtrat bestellt für
- den Haupt- und Umweltausschuss
Frau Maya Stelzner und
Herrn Christian Lepple als Mitglieder.
Als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner wird Herr Victor Kern und
als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple wird Herr Thomas Boxhammer bestellt.
Der Stadtrat bestellt für
- den Bau- und Verkehrsausschuss
Herrn Victor Kern und
Herrn Thomas Boxhammer als Mitglieder.
Als Stellvertreterin für Herrn Victor Kern wird Frau Maya Stelzner und
als Stellvertreter für Herrn Thomas Boxhammer wird Herr Christian Lepple bestellt
Der Stadtrat bestellt für
- die Mitgliederversammlung im Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm e.V.
Herrn Thomas Boxhammer als Stellvertreter für Herrn Christian Lepple.
Der Stadtrat bestellt für
- den Zukunftsbeirat
Herrn Thomas Boxhammer als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner.
Der Stadtrat bestellt für
- den Rechnungsprüfungsausschuss
Herrn Thomas Boxhammer als Stellvertreter für Frau Maya Stelzner.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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5. Kommunale Verkehrsüberwachung
hier: Änderung der Zweckvereinbarung und Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.11.2020 im Rahmen seiner Zuständigkeit die Anschaffung einer teilstationären Messanlage (Semi-Station) beschlossen (vgl. Anlage 1).
Hierbei wurden die Anlage, die Einsatzmöglichkeiten, die Beteiligungskosten sowie die Einsatztage für die Stadt Vöhringen vorgestellt.
Auch die übrigen Mitgliedsgemeinden haben entsprechende Beschlüsse ihrer Gremien zur Beschaffung der Anlage gefasst. In Umsetzung dieser Beschlüsse wurde durch die kommunale Verkehrsüberwachung die Semi-Station angeschafft.
Als Folge der vertraglichen Umsetzung der Beschlüsse aller teilnehmenden Städte und Gemeinden ist die Zweckvereinbarung um die Konditionen für die teilstationäre Messanlage angepasst worden (Anlage 2 und 3).
Diese Änderung wurde durch die kommunale Verkehrsüberwachung unter Vorlage der jeweils gefassten Beschlüsse bei der Rechtsaufsicht angezeigt.
Wie uns die kommunale Verkehrsüberwachung mit E-Mail vom 14.02.2022 zwischenzeitlich mitgeteilt hat, wurden mehrere Beschlüsse, unter anderem auch der der Stadt Vöhringen, formal beanstandet.
Zwar ist der Beschluss des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.11.2020 zur Abdeckung der Beschaffung und Investition der teilstationären Messanlage grundsätzlich ausreichend.
Die Änderung bzw. Anpassung der Zweckvereinbarung war zwar nur aufgrund der bestehenden Beschlusslage der beteiligten Kommunen zur Anschaffung der Semi-Station erforderlich und erfolgt. Da eben diese konkrete zusätzliche Formulierung fehlte, dass die Zweckvereinbarung geändert wird, muss eine Präzisierung des Beschlusses nun ergänzend nachgeholt werden.
Empfehlung
Der Stadtrat stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 zu.
Diskussionsverlauf
Mit Verweis auf die Darstellung in der Sitzungsvorlage ergeht ohne weitere Diskussion nachstehender
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Änderung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
|
ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
|
ö
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7 |
zum Seitenanfang
7.1. Kommunale Verkehrsüberwachung; Anfrage Herr Lepple
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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24.02.2022
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ö
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Lepple teilt mit, dass die Kommunale Verkehrsüberwachung lediglich Ortsstraßen im fließenden Verkehr, auch mit der Semi-Station, überwache. Nun sei an ihn die Bitte herangetragen worden, auch Kreisstraßen u.ä. in die Überwachung einzubeziehen. Bestenfalls solle die Standortwahl in Absprache mit den Anwohnern erfolgen.
Herr Mennel führt aus, dass rechtlich zu klären sei, wo die KVÜ überwachen dürfe. Aktuell werden jedoch bereits Meldungen ans Ordnungsamt aus der Bevölkerung an die KVÜ weitergegeben, um diese in die Überwachungsplanung einzubeziehen.
Datenstand vom 29.03.2022 18:24 Uhr