Datum: 08.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 18:58 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:58 Uhr bis 19:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Notfallmäßige Reparatur Heizungsanlage Vereinsheim Illerzell 2020; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
2 Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2021 2. Zustimmung zum Haushalt 2022 3. Zustimmung zur Schulordnung 4. Zustimmung zur Entgeltordnung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Hinweis auf Waldbrandgefahr; Anfrage Herr Lepple
4.2 Sicherheitskonzept an Schulen, Sachstandsanfrage; Anfrage Herr B. Thalhofer

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1. Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Notfallmäßige Reparatur Heizungsanlage Vereinsheim Illerzell 2020; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Ende 2020 erfolgte notfallmäßig die Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell, die mit einer Kostensumme in Höhe von 3.352,96 € zu Buche schlug.
Auf Grundlage des bestehenden Pacht-/Nutzungsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. sind bestimmte Bereiche der ausschließlichen Vereinsnutzung zugerechnet. Nach Berechnungen des Stadtbauamtes handelt es sich hierbei um 50 %.
Bis dato stand ein offizieller Antrag des Vereins auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für den Vereinsanteil der Maßnahmendurchführung aus. 
Im Haushaltsjahr 2021 bzw. aktuell 2022 wurde daher ein Vorsorgebetrag in Höhe von 170 € eingeplant. 

Mit E-Mail vom 09.02.2022 stellt nun der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschuss.
Wortlaut des Antrages:
„Im Oktober 2020 musste im Gasthaus "Zum Brückle" das Brennwertgerät der Heizung aufgrund eines Platinendefektes erneuert werden. Die Heizung des Brückles und die Warmwasseraufbereitung für die Duschen des SV Illerzell konnten nur noch im Notlauf bis zum Austausch durch die Firma Demirel betrieben werden. Da wir als Verein zu 50 % für die Kosten des Austauschs des Brennwertgerätes von zusammen brutto 1676,48 € (Rechnung liegt Ihnen vor) aufkommen müssen und dies eine kurzfristige nicht vorhersehbare Investition darstellt bitte ich um einen 10% igen Investitionszuschuss nach der Vereinsförderrichtlinie.“

Auf Grundlage von Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt.
Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.

Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskostenzuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Da dies aufgrund der nötigen Sofortmaßnahmen nicht möglich war, ist hier nach Auffassung der Stadtverwaltung, ebenso, wie im Fall des Austauschs der Abwasserhebeanlage 2020, ein Verzicht auf eine nachträgliche Beteiligung angezeigt, der seitens des Dachverbandes wahrscheinlich auch nicht mehr möglich ist.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 09.02.2022 auf Bezuschussung der notfallmäßig erfolgten Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen, auf den 50-prozentigen Nutzungsanteil des Vereins bezogenen, Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 167,65 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen

Diskussionsverlauf

Unter Verweis auf die Sachdarstellung der Sitzungsvorlage ergeht ohne weitere Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 09.02.2022 auf Bezuschussung der notfallmäßig erfolgten Reparatur der Heizungsanlage im Vereinsheim Illerzell zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen, auf den 50-prozentigen Nutzungsanteil des Vereins bezogenen, Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 167,65 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2022 zu veranschlagen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2021 2. Zustimmung zum Haushalt 2022 3. Zustimmung zur Schulordnung 4. Zustimmung zur Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2021

Die Jahresrechnung 2021 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 30.967,61.- € aus und beläuft sich somit auf 285.343,39 € (2020 281.571,12 €).

Die Kosten der Musikschule werden zu 40,14% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 19,53% aus Zuschüssen und zu ca. 40,33% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.

Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (40,33%) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 164 Belegungen 27,7 % = 85.403,28 €, die Gemeinde Bellenberg bei 106 Belegungen 17,9 % = 55.185,41 € und die Stadt Illertissen bei 278 Belegungen 47,0 % = 144.754,70 € zu tragen. 

Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 482,82 € (2020 494,85 €).

Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 6.287,96 € für die Stadt Vöhringen, 243,31 € für die Gemeinde Bellenberg und 3.862,14 € für die Stadt Illertissen.

Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2021 auf 92.413,11 € (2020: 93.453,91 €). 

Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 15.586,89€.

Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 

Der Schulleiter, Herr Erb, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.



2. Haushalt 2022

Der Verwaltungshauhalt 2022 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier schlagen im Wesentlichen nur die tariflich bedingten Erhöhungen der Personalkosten, insbesondere in der Verwaltung zu Buche. 
Eine Einsparung ergibt sich bei den Personalkosten für das Unterrichtspersonal.

Die anderen Positionen sind nahezu unverändert. Lediglich aufgrund veränderter Schülerzahlen ist mehr erhöhten Einnahmen bei den Unterrichtsentgelten zu rechnen. Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 309.886,00 € (Verringerung gegenüber dem Ansatz 2021 = 6.425,00 €). 

Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 92.739,61 € (29,93 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 59.941,45 € (19,34 %) und Illertissen 157.204,94 € (50,73 %). Bei den im Haushalt 2022 zugrundeliegenden 591 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 524,34 €/Schüler/Jahr ergeben.

Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 1.425,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 1.770,00 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.

Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.



3. Schulordnung 2022

Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Schulordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 3 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Herr Erb in der Sitzung ausführen.



4. Entgeltordnung 2022

Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Entgeltordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 4 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Herr Erb in der Sitzung ausführen.

Empfehlung

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2021 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.


2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.


3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Schulordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Schulordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.


4. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Erb, den Leiter der Musikschule Dreiklang e.V. zum Tagesordnungspunkt.

1. Herr Erb führt aus, dass ein ereignisreiches Jahr 2021 vorüber ist und die Musikschule Dreiklang eine positive Bilanz für das vergangene Geschäftsjahr verzeichnen kann. 

Die anteiligen Gesamtkosten für Vöhringen belaufen sich im Jahr 2021 auf 92.413,11 €. Somit lässt sich insbesondere hervorheben, dass die Stadt Vöhringen eine Rückzahlung in Höhe von 15.586,89 € erhält.

Im Detail wird auf die Jahresrechnung als Anlage verwiesen.

2. Der Haushaltsentwurf 2022 entspricht ungefähr dem des Jahres 2021. 
Details zu möglichen zusätzlichen Fördermitteln für das Jahr 2022 sind noch nicht bekannt.


3. Änderung der Schulordnung
Herr Erb führt aus, dass aufgrund der Inanspruchnahme der Lehrkräfte sowie auch der aufzuwendenden Zeitanteile die Musikschul-Minis nicht mehr als Kurs-Angebot, sondern als reguläres Musikschul-Angebot aufzunehmen sei. Insbesondere sei es schwierig, für den elementaren Frühbereich Lehrkräfte zu gewinnen. 

Damit einhergehend wird die redaktionelle Anpassung der betroffenen Vorschriften in der Schulordnung erforderlich.

Im Zuge einer kurzen Aussprache zu einzelnen Punkten der Schulordnung, kann Herr Erb dem Gremium die auftretenden Fragen beantworten.

4. Gebührenerhöhung zum neuen Schuljahr 2022/2023
Wie in der Mitgliederversammlung 2018 vereinbart worden ist, sind die Unterrichtsentgelte für das nächste Schuljahr anzupassen. 
Damit werden die Gebühren für die Unterrichtsangebote im Durchschnitt um 1-2 € pro Monat erhöht.
Für Einzelunterricht (45 Minuten) bzw. Gruppenunterricht (30 Minuten für 2 Schüler) werden die Gebühren um 4 € bzw. 3 € angepasst. 

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2021 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021. 

Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Schulordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Schulordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.

Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö 3

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö 4
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4.1. Hinweis auf Waldbrandgefahr; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Herr Lepple spricht die aktuell trockene Wetterlage sowie den bevorstehenden Sommer an. Damit einhergehend bestehe auch eine erhöhte Waldbrandgefahr.
Dabei sei ihm insbesondere um aufgestellte Sitzbänke im Wald aufgefallen, dass dort vermehrt Zigarettenkippen liegen.

Er bittet insofern darum, an signifikanten Stellen Schilder mit einem Hinweis auf die Waldbrandgefahr anzubringen.

Bürgermeister Neher bittet Herrn Lepple, bekannte Stellen an die Stadtverwaltung zu melden, damit dies geprüft werden könne

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4.2. Sicherheitskonzept an Schulen, Sachstandsanfrage; Anfrage Herr B. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 08.03.2022 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer spricht aufgrund der vorausgehenden Haushaltsberatung die Haushaltsstelle zu Sicherheitskonzepten an Schulen an.
Er bittet darum, den Haupt- und Umweltausschuss über den Stand bzw. die Umsetzung der Konzepte zu informieren. Beispielhaft werden die Türen an der Grundschule Illerberg angesprochen.

Bürgermeister Neher wird sich bezüglich des Sachstandes erkundigen und eine Rückmeldung geben.

Datenstand vom 29.03.2022 18:31 Uhr