Datum: 10.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Nutzungsänderung von Teilbereichen der Verkaufsflächen in einen Backraum, Erweiterung Podest (Kühltechnik) und Rückbau bestehender Backraum in Lager; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 36" in Vöhringen (Flur-Nr. 834)
1.2 Wohnhauserweiterung im Dachgeschoss; Bauort: "Heideweg 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 959/9)
1.3 Erweiterung der Bürofläche und Einbau eines Rolltors in best. Logistikzentrum; Nachtragsplanung: EG: Wegfall des Fahrer-WC Raumes, Lageänderung Server- und Technikraum, 1. OG: Einbau von Büroräumen, Fassade Süd: Änderung der Öffnungen; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nrn. 620, 620/2, 622 Gemarkung Vöhringen und Flur-Nr. 87/1 Gemarkung Illerzell)
1.4 Sanierung des bestehenden Bauernhofes mit Anbau eines Treppenhauses und Umbau zu 4 Wohneinheiten; Bauort: "Gartenstraße 34" in Illerberg (Flur-Nr. 1483)
1.5 Sanierung und Aufstockung Garage und Sanierung Dach Schuppen; Bauort: "Sonnenhalde 7" in Illerberg (Flur-Nr. 972/5)
1.6 Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: "Neue Welt 25" in Illerberg (Flur-Nr. 1536/3)
1.7 Neubau eines Mehrfamilienhauses (10 WE) mit 10 Stellplätzen; Bauort: "Illerzeller Straße 24" in Vöhringen (Flur-Nrn. 369/2 und 369/3)
1.8 Isolierte Befreiung: Erstellung einer 2 m hohen und ca. 5 m langen Muschelkalkmauer sowie ein ca. 2,5 m langes Glaselement; Bauort: "Bei den Obstgärten 11" in Illerberg (Flur-Nrn. 1502/7 und 1502/8)
2 Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung
4 Photovoltaikanlagen; Aufbau von Anlagen auf den Dächern der Kläranlage; Auftragsvergabe
5 Unterhaltungspflege innerstädtischer Pflanzinseln; Auftragsvergabe
6 Umzug des Jugendhauses in die Wielandstraße 5; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
7 Errichtung von weiteren Fahrradabstellanlagen am Bahnhof in Vöhringen im Zuge des Förderprogramms Bike + Ride Offensive; Vorstellung und Billigung der Planung
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Indoor-Hundeschule in den Räumen des ehemaligen Ihle-Sportcenters an der Sportparkstraße; Beeinträchtigung des umliegenden Bereichs durch Hundekot; Anfrage von Herrn Walk
9.2 Wasserhochbehälter in Illerberg; notwendige Maßnahmen; Anfrage von Herrn Thalhofer
9.3 Fußweg zwischen Panoramaweg und Fußballplatz in Illerberg; Probleme mit einigen Radfahrern; Anfrage von Herrn Thalhofer
9.4 Verbesserungswürdiger Zustand des Bolzplatzes Illerzell; mögliche Abhilfe; Anfrage von Herrn Lackner
9.5 Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine; Koordinierung der Aktivitäten; Anfrage von Herrn Lackner
9.6 Basketballfeld im Karl-Eychmüller-Sportpark; Austausch der Körbe; Anfrage von Herrn Kern

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 1
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1.1. Nutzungsänderung von Teilbereichen der Verkaufsflächen in einen Backraum, Erweiterung Podest (Kühltechnik) und Rückbau bestehender Backraum in Lager; Bauort: "Adalbert-Stifter-Straße 36" in Vöhringen (Flur-Nr. 834)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Wohnhauserweiterung im Dachgeschoss; Bauort: "Heideweg 19" in Vöhringen (Flur-Nr. 959/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost I“ mit Änderungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Erweiterung der Bürofläche und Einbau eines Rolltors in best. Logistikzentrum; Nachtragsplanung: EG: Wegfall des Fahrer-WC Raumes, Lageänderung Server- und Technikraum, 1. OG: Einbau von Büroräumen, Fassade Süd: Änderung der Öffnungen; Bauort: "Werner-von-Siemens-Straße 2" in Vöhringen (Flur-Nrn. 620, 620/2, 622 Gemarkung Vöhringen und Flur-Nr. 87/1 Gemarkung Illerzell)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die vorliegende Nachtragsplanung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.4. Sanierung des bestehenden Bauernhofes mit Anbau eines Treppenhauses und Umbau zu 4 Wohneinheiten; Bauort: "Gartenstraße 34" in Illerberg (Flur-Nr. 1483)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Sanierung und Aufstockung Garage und Sanierung Dach Schuppen; Bauort: "Sonnenhalde 7" in Illerberg (Flur-Nr. 972/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.6. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Carport; Bauort: "Neue Welt 25" in Illerberg (Flur-Nr. 1536/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses (10 WE) mit 10 Stellplätzen; Bauort: "Illerzeller Straße 24" in Vöhringen (Flur-Nrn. 369/2 und 369/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.7

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung des Baugesuches zeigt sich, dass auch die Gremiumsmitglieder dem aufgezeigten Bauprojekt sehr kritisch gegenüberstehen.
Im Ergebnis der Aussprache wird die Verwaltung um Kontaktaufnahme zu dem Bauantragsteller gebeten mit dem Ziel, eine der Umgebung gerecht werdende Planung bezüglich des Gebäudes sowie der Stellplätze zu erarbeiten.

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Mehrfamilienhaus wird verweigert, weil sich das Vorhaben nach Ansicht der Stadt Vöhringen insbesondere nach dem Maß der baulichen Nutzung sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sondern, im Gegenteil, einen Fremdkörper darstellen würde.

Durch die vorgesehene Größe des Vorhabens ist es nicht möglich, über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus auf dem Baugrundstück Stellplätze zu schaffen, ohne eine überhöhte Grundflächenzahl zu erhalten mit entsprechend hohem Flächenbefestigungsgrad und einer wohl allenfalls noch lückenhaften Eingrünungsmöglichkeit zur Illerzeller Straße.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.8. Isolierte Befreiung: Erstellung einer 2 m hohen und ca. 5 m langen Muschelkalkmauer sowie ein ca. 2,5 m langes Glaselement; Bauort: "Bei den Obstgärten 11" in Illerberg (Flur-Nrn. 1502/7 und 1502/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 3 „Hinter den Gärten und an der Heerstraße“ einschließlich Änderungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, Nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24. März 2022, ausgearbeitet von  Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren vor (Anlagen 1-3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Schöne vom Büro abtplan, urban architecture, bevor dieser die wesentlichen Stellungnahmen zu der Flächennutzungsplanänderung sowie Bebauungsaufstellung vorstellt und  die jeweiligen Abwägungsvorschläge erläutert. 

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, Nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24. März 2022, ausgearbeitet von  Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart lllerberg“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Satzung, Begründung und Umweltbericht (gemeinsam für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erstellt), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022.

Empfehlung

1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Photovoltaikanlagen; Aufbau von Anlagen auf den Dächern der Kläranlage; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan vom Institut für systemische Energieberatung GmbH, an der Hochschule Landshut unter anderem untersuchen lassen, auf welchen Dächern der städtischen Einrichtungen es sinnvoll bzw. möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde im Befundbericht „PV-Potential der Dächer kommunaler Liegenschaften in Vöhringen“ zusammengestellt und dem Stadtrat von Frau Zeiser vorgestellt.
In dem Untersuchungsbericht wurden die Dächer in drei Kategorien eingeteilt.
Für die Dächer mit Rang 1 wird die Installation einer PV-Anlage empfohlen, so auch für vier Dächer der Kläranlage Vöhringen. Hier kann der größte Anteil des gewonnenen Stromes direkt für das Klärwerk verwendet werden.
Für die konkrete Planung der PV-Anlagen auf den Dächern der Kläranlage wurde das Ing.-büro Sigl, Illertissen, beauftragt.
Das Büro hat die erforderlichen Leistungen in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die e-Vergabe-Plattform Bayern.
Zur Submission am 07.02.2022 hat von den fünf aufgeforderten Firmen nur die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, 89269 Vöhringen, ein Angebot abgegeben.
Das Angebot wurde vom Ing.-büro Sigl geprüft und gewertet. Als Ergebnis wurde der Stadt ein Vergabevorschlag vorgelegt.
Demnach kann der Auftrag über das vorliegende Angebot, welches unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten annehmbar ist, an die Fa. Läsko vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag für die Lieferung und Montage der vier PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 77,4 kW auf den Dächern der Kläranlage an die Fa. Läsko, Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2022 zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 92.300,00 € sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage von vier PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 77,4 kW auf den Dächern der Kläranlage Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 92.300,00 € vergeben.

Beschluss

„Der Auftrag über die Lieferung und Montage von vier PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 77,4 kW auf den Dächern der Kläranlage Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 07.02.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 92.300,00 € vergeben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Unterhaltungspflege innerstädtischer Pflanzinseln; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Unterhaltungspflege von über 510 Pflanzinseln im Stadtgebiet Vöhringen und seinen Ortsteilen wurde für die Jahre 2022 und 2023 beschränkt nach VOB ausgeschrieben.
Um eine Kontinuität in der Pflege zu gewährleisten, wurde in der Ausschreibung festgesetzt, dass die Arbeiten für zwei Jahre vergeben werden. Danach ist eine Verlängerung um weitere zwei Jahre angedacht.
Es wurden seitens der Stadtverwaltung Vöhringen zehn Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert; nur eine Firma gab frist- und formgerecht ein Angebot ab.
Die Stadtverwaltung schlägt vor, den Auftrag für die Unterhaltungspflege der innerstädtischen Pflanzinseln für die Vegetationsperioden 2022 und 2023 (Laufzeit 15.03.2022 bis 15.11.2023) an die einzige Bieterin, die Firma Grünanlagenpflege Seidel, Ulm, zu vergeben. Die Gesamtkosten für zwei Vegetationsperioden belaufen sich dabei auf 101.839,50 €.
Die Firma Grünanlagenpflege Seidel erhielt bereits bei den letzten Ausschreibungen, letztmalig 2018, jeweils den Auftrag für zwei Jahre. Danach wurde der Pflegevertrag mit der beauftragten Firma um weitere zwei Jahre verlängert.
Hintergründe zur Kostensteigerung:
Die Kostensteigerung für die Unterhaltspflege um knapp 44 % im Vergleich zum Vorjahr ist darauf zurückzuführen, dass in der aktuellen Ausschreibung zusätzliche 150 Pflanzinseln und fünf statt vier Pflegegänge ausgeschrieben wurden.
Ein kleiner Teil der neuen Inseln ist tatsächlich erst in den vergangen Jahren neu entstanden (z.B. Oberer Kellerbergweg), andere Inseln wurden bislang vom Bauhof oder von kurzfristig beauftragten Subunternehmern gepflegt (z.B. Nebelhornring) und wiederum andere Inseln wurden lange von Anwohnern gepflegt, die jedoch aufgrund Ihres fortgeschrittenen Alters die Pflege nicht mehr bewältigen können.
In den vergangenen Jahren zeigte sich regelmäßig, dass ein zusätzlicher Pflegegang im Jahresverlauf notwendig ist. Die Abstände zwischen den Pflegegängen waren zu groß und  phasenweise stand das Unkraut über einen halben Meter hoch in den Beeten, sodass es sich bis zum nächsten Pflegedurchgang bereits wieder ausgesamt hatte.

Empfehlung

Als einzige Bieterin erhält die Firma Grünanlagenpflege Seidel aus Ulm, aufgrund ihres Angebotes vom 24.02.2022 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB den Auftrag für die Unterhaltungspflege 2022 und 2023 der innerstädtischen Pflanzinseln.
Die Laufzeit erstreckt sich vom 15.03.2022 bis 15.11.2023.

Beschluss

„Als einzige Bieterin erhält die Firma Grünanlagenpflege Seidel aus Ulm, aufgrund ihres Angebotes vom 24.02.2022 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung nach VOB den Auftrag für die Unterhaltungspflege 2022 und 2023 der innerstädtischen Pflanzinseln.

Die Laufzeit erstreckt sich vom 15.03.2022 bis 15.11.2023.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Umzug des Jugendhauses in die Wielandstraße 5; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Mit der Umgestaltung und Neuordnung der „Neuen Rathausmitte“ wird ein Ersatz für das bestehende Jugendhaus in der Illerstraße notwendig werden.
Als passendes Gebäude ist hierfür, in enger Absprache mit Vertretern des Jugendhauses, die Wielandstraße 5 gewählt worden. 
Derzeit befindet sich in den Räumlichkeiten im Erdgeschoss das Theater „Spielplatz Bühne“ und im Obergeschoss das Stadtmuseum. Im Dachgeschoss ist die Drogenberatungsstelle „Drob Inn“ untergebracht.
Für alle Nutzungen konnte in gemeinsamer Zusammenarbeit und Absprache ein adäquater Ersatz gefunden werden.
So könnte zukünftig das Stadtmuseum in zentraler Lage an der Ulmer Straße 25 eröffnen. 
Das „Drob Inn“ zieht in das Dachgeschoss des Gebäudes der Marienstraße 4.
Dem Theaterverein können mit dem Cardijn-Haus und dem Kulturzentrum sehr gute alternative Bühnen angeboten werden.
Bei mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen Jugendhaus und Stadtverwaltung konnte ein für alle Seiten passendes Konzept ausgearbeitet werden.
In diesem wurde versucht, allen derzeit im Jugendhaus untergebrachten Einrichtungen und Vereinen eine gute Alternative zu bieten. Die Raumaufteilungen sind so konzipiert, dass eine Mehrfachnutzung möglich und aber auch gewünscht ist, um eine optimale Auslastung des Gebäudes zu erhalten. Dies entspricht auch den Vorstellungen des Jugendhauses.  
Im Erdgeschoss entsteht ein großer offener Raum, der für verschiedene Nutzungen zur Verfügung steht. So können hier öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Konzerte oder Lesungen abgehalten werden. Mit der angrenzenden Küche besteht auch die Möglichkeit einer Bewirtung. 
Zu den üblichen Geschäftszeiten kann der Raum auch von anderen Gruppen und Einrichtungen für Tanzkurse, Yoga oder als Bewegungsraum des Jugendhauses genutzt werden.
Im angrenzenden, lediglich durch eine mobile Wand abgetrennten Raum, können Versammlungen und Kochveranstaltungen abgehalten werden. Auch hier kann der Raum von verschiedenen Einrichtungen genutzt werden. U.a. ist angedacht den Familienstützpunkt dauerhaft in die Wielandstraße 5 zu verlegen. Die zentrale Lage sowie eine gewisse Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus können hier von Vorteil sein. 
Im Obergeschoss befindet sich das eigentliche Jugendhaus mit einem Aufenthaltsbereich und angrenzendem Billardraum. Zwei Individualräume können je nach Bedarf für die Migrationsberatung oder sonstigen Gespräche, Bastelarbeiten genutzt werden.
Im Dachgeschoss befinden sich neben zwei Bandprobenräumen die Büros des Jugendhauses und des Familienstützpunktes.
Mit dem Verein „Egerländer Gmoi“ wurden ebenfalls erste Gespräche bezüglich möglichen Ersatzräumlichkeiten geführt. So können die aktuell in vier Garagen hinter dem Jugendhaus gelagerten Hütten und Bänke in unserer angemieteten „Vereinshalle“ in Illerberg unterkommen.
Für regelmäßige Versammlungen und Treffen steht dem Verein die Räumlichkeiten des Jugendhauses zur Verfügung.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes soll größtenteils erhalten bleiben. Derzeit erfolgen nähergehende Planungen, welche u. a. auch die Statik und eine notwendige Barrierefreiheit untersuchen.
Ein Brandschutzgutachten wurde bereits in Auftrag gegeben.
Sollte das vorgestellte Raumkonzept Seitens des Stadtrates beschlossen werden, kann zeitnah mit dem Rückbau der vorhandenen Innenausstattung begonnen werden. Aufgrund der früheren Nutzung des Gebäudes als Gaststätte besteht hier eine überaus großzügige Innenverkleidung von Wänden und Decken. Dies erschwert einen fachkundigen Blick auf die Bestandsituation hinsichtlich notwendiger Sanierungsarbeiten.
Danach kann mit der Detailplanung fortgeschritten werden.

Empfehlung

„Der vorgestellten Planung für den Umzug des Jugendhauses in das Anwesen „Wielandstraße 5“ in Vöhringen vom 24.03.2022 wird zugestimmt.

Die derzeit grob geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 300.000,-- € werden im Haushaltjahr 2022 und 2023 bereitgestellt.“

Diskussionsverlauf

Nach Vorstellung durch Herrn Söhner und kurzer Aussprache, in der die Gremiumsmitglieder die Planung grundsätzlich gutheißen, ergeht folgender

Beschluss

„Der vorgestellten Planung für den Umzug des Jugendhauses in das Anwesen „Wielandstraße 5“ in Vöhringen vom 24.03.2022 wird zugestimmt.

Die derzeit grob geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 300.000,-- € werden im Haushaltjahr 2022 und 2023 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Errichtung von weiteren Fahrradabstellanlagen am Bahnhof in Vöhringen im Zuge des Förderprogramms Bike + Ride Offensive; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen steht seit längerem mit der Bahn bezüglich der Ausweisung von weiteren Fahrradabstellanlagen am Bahnhof in Kontakt. 

Unter dem Förderprogramm „Bike + Ride Offensive“ besteht die Möglichkeit, Anlagen auf Grundstücken der Bahn aufzustellen. 

Die Anlagen selbst werden mit bis zu 70 % der Kosten gefördert.
Die Planung bezüglich möglicher Standorte erfolgte durch die Bahn in Absprache mit der Stadtverwaltung.

Anbei finden Sie vier Vorschläge als Ergebnis. 

Den Wunsch der Stadtverwaltung, in der alten Güterhalle ein Fahrradparkhaus unterzubringen, konnte die Bahn trotz intensivster Bemühungen unsererseits nicht nachkommen.
Die Flächen werden wohl von der Bahn weiterhin auch in Hinblick für eine mögliche Elektrifizierung benötigt.

In Anbetracht der Wahrung der Wendemöglichkeit der Omnibusse am Bahnhof, ergeben sich somit zwei Standorte, wobei der Vorschlag D1 u. D2 sich auf die bestehende Fahrradanlage beziehen. Die Bahn sieht hier die Möglichkeit, diese zu erneuern oder aufzustocken.

Da die Anlage sich derzeit u. E. nach gestalterisch und räumlich gut in die bestehende Umgebung einfügt würden wir von diesem Standort eher absehen.

Die Stadtverwaltung würde eine verkürzte Variante B1 oder Variante B2 favorisieren. 

Die Kosten hierfür würden sich bei beiden Varianten auf ca. 20.000 € belaufen.

Im Zuge des Förderprogramms besteht auch die Möglichkeit, sogenannte Sammelschließanlagen aufzustellen. Die Fahrradabstellplätze können über eine externe Plattform individuell gebucht werden. Die Kosten pro Anlagen belaufen sich auf ca. 42.000 € brutto ohne Montage.

Das Buchungssystem würde mit Kosten in Höhe von jährlich 2.000 € brutto zu Buche schlagen.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022/23 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Im Nachgang zu der Vorstellung der Möglichkeiten zur Schaffung von weiteren Fahrradabstellanlagen am Bahnhof zeigt sich, dass auch das Gremium die Notwendigkeit von zusätzlichen Fahrradabstellplätzen uneingeschränkt bejaht. 

Es wird ebenfalls ein hoher Bedarf bei abschließbaren Abstellmöglichkeiten gesehen, nachdem Fahrräder zwischenzeitlich oftmals sehr teuer und grundsätzlich diebstahl- und vandalismusgefährdet sind.

In der Aussprache wird deutlich, dass allseits die Variante B 2 bevorzugt wird, jedoch geprüft werden soll, ob sich die Stellplatzzahl nicht deutlich erhöhen ließe (insbesondere beidseitige Belegung).    

Beschluss

„Die Planung zur Errichtung von weiteren Fahrradabstellanlagen am Bahnhof in Vöhringen wird grundsätzlich gebilligt.
Bevorzugt wird die vorgestellte Variante B 2, die allerdings noch auf eine Optimierung (Erhöhung der Zahl der Fahrradabstellplätze) untersucht werden soll.
Die notwendigen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 8

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9
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9.1. Indoor-Hundeschule in den Räumen des ehemaligen Ihle-Sportcenters an der Sportparkstraße; Beeinträchtigung des umliegenden Bereichs durch Hundekot; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Walk nimmt auf die große Beliebtheit der Indoor-Hundeschule im südlichen Verlauf der Sportparkstraße in Vöhringen Bezug und berichtet, dass die Hundehalter den umliegenden Bereich häufig für Spaziergänge nutzen und es dort vermehrt zu Beeinträchtigungen durch zurückgelassenen Hundekot komme.

Er bittet die Stadtverwaltung bei der Hundeschule darauf zu drängen, dass diese ihre Gäste um ein entsprechend rücksichtsvolles Verhalten bittet und darauf hinweist, dass die Hundehalter für die ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekot in den aufgestellten Sammelbehältern zu sorgen haben.

Erforderlichenfalls müssen weitere Hundekotbehälter aufgestellt werden.

Bürgermeister Neher sichert eine entsprechende Kontaktaufnahme zu.

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9.2. Wasserhochbehälter in Illerberg; notwendige Maßnahmen; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer nimmt auf seine Wortmeldung bei den diesjährigen Haushaltsberatungen Bezug   und meint, dass es mit dem Wasserhochbehälter in Illerberg größere Probleme gäbe.

Er bittet um Prüfung, welche Arbeiten zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit des Wasserhochbehälters in Illerberg dringend notwendig seien und eine entsprechende Information.

Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.

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9.3. Fußweg zwischen Panoramaweg und Fußballplatz in Illerberg; Probleme mit einigen Radfahrern; Anfrage von Herrn Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer führt aus, dass der Fußweg zwischen Panoramaweg und Fußballplatz in Illerberg weiter von einigen Radfahrern befahren werde, welche keinerlei Rücksicht auf die Fußgänger nähmen und zudem die eingebauten Trittstufen zerstören. Dieses Verhalten führe zu massivem Ärger vor Ort und drohe möglicherweise zu eskalieren.

Bürgermeister Neher bestätigt das Problem und erklärt, die Stadtverwaltung sei „dran“. 

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9.4. Verbesserungswürdiger Zustand des Bolzplatzes Illerzell; mögliche Abhilfe; Anfrage von Herrn Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Herr Lackner berichtet, dass seines Erachtens der Bolzplatz Illerzell, für welchen die Stadt Vöhringen unterhaltspflichtig ist, in einem desolaten Zustand sei.

Der Platz wuchere zu, die Netze seien defekt und eine Grasnarbe nicht mehr vorhanden.
Insofern bittet er angesichts des nahenden Frühlings dringend um eine Besichtigung durch den zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung.

Herr Lackner nimmt Bezug auf einen dem Bolzplatz benachbarten Hammerwurfplatz, welcher wohl nicht mehr benötigt werde und bittet um Prüfung, ob dieser nicht dem Bolzplatz zugeschlagen werden könnte.

Bürgermeister Neher sichert eine Besichtigung vor Ort samt Prüfung zu. 

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9.5. Unterstützung von Flüchtlingen aus der Ukraine; Koordinierung der Aktivitäten; Anfrage von Herrn Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.5

Diskussionsverlauf

Herr Lackner stellt die Frage in den Raum ob es nicht sinnvoll wäre, die Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine durch die Stadt Vöhringen zu koordinieren und beispielsweise den in Illerzell existierenden Helferkreis dort in Absprache einzubinden.  

Bürgermeister Neher berichtet, dass der Landkreis Neu-Ulm die Koordination der Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine übernommen habe. Entsprechende Gespräche werden seit einigen Tagen insbesondere auf Landkreisebene geführt. 

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9.6. Basketballfeld im Karl-Eychmüller-Sportpark; Austausch der Körbe; Anfrage von Herrn Kern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö 9.6

Diskussionsverlauf

Herr Kern bittet um Auskunft, wann mit der Montage der neuen Basketballkörbe gerechnet werden könne, nachdem die alten Körbe zwischenzeitlich abgenommen wurden.

Herr Söhner will sich der Sache annehmen und verweist darauf, dass er die neuen Basketballkörbe im Bauhof der Stadt Vöhringen bereits gesehen habe. 

Datenstand vom 29.03.2022 18:32 Uhr