Datum: 24.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:33 Uhr bis 19:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.02.2022- öffentlicher Teil
1.2 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.03.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.03.2022 - öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.03.2022 - öffentlicher Teil
2 Mitglied des Stadtrates Herr Kurt Wiedenmayer Niederlegung des Stadtratsmandates
3 Nachrücken von Frau Angelika Böck für Herrn Kurt Wiedenmayer in den Stadtrat und Vereidigung
4 Mandatswechsel in der CSU-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze
5 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
6 Beschluss Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025
7 Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
9 Umzug des Jugendhauses in die Wielandstraße 5; Vorstellung und Billigung der Planung
10 Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost; Auftragsvergabe
11 Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
12 Verschiedenes
13 Anträge und Anfragen
13.1 Nutzbarkeit des Kellerberg-Areales in Illerberg Anfrage Herr Georg Thalhofer
13.2 Seniorengerechtes Wohnen in Illerberg und Thal Anfrage Herr Georg Thalhofer
13.3 Seniorengerechts Wohnen in Illerzell Anfrage Herr Brocke
13.4 Böschung am Kanal in der Uferstraße in Illerzell Anfrage Herr Klingler
13.5 Öffentliche Toilettenanlage im Stadtcenter Anfrage Herr Gutter

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.02.2022- öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.02.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.03.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 1.2

Beschluss 1

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 08.03.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 10.03.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 10.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Mitglied des Stadtrates Herr Kurt Wiedenmayer Niederlegung des Stadtratsmandates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Herr Kurt Wiedenmayer hat Herrn Ersten Bürgermeister Neher mit Email vom 14. März 2022 mitgeteilt, sein Stadtratsmandat aus persönlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können und beantragt die Entlassung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Aufgrund der 2012 erfolgten Änderung von Art. 48 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) bedarf es dafür keiner Angabe von Gründen mehr, insbesondere muss der Stadtrat nicht mehr darüber entscheiden, ob ein wichtiger Grund für die Amtsniederlegung vorliegt. 
Die Niederlegung eines gemeindlichen Ehrenamtes stellt rechtlich einen Antrag auf Entlassung aus dem Amt dar, über den der Stadtrat aus Gründen der Rechtssicherheit und –klarheit zu entscheiden hat (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Stadtverwaltung schlägt vor, Herrn Kurt Wiedenmayer zum 24. März 2022 aus dem Ehrenamt des Stadtrates zu entlassen. Diese Vorgehensweise ist mit Herrn Wiedenmayer abgestimmt.

Infolgedessen kann die Listennachfolgerin in der heutigen Sitzung nachrücken und vereidigt werden. 

Es wird empfohlen, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

Empfehlung

Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.03.2022 und somit der Entlassung von Herrn Kurt Wiedenmayer aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führ aus, dass Herr Wiedenmayer mitgeteilt habe, aus persönlichen bzw. gesundheitlichen Gründen sein Amt niederzulegen. Aufgrund eines vor Kurzem stattfindenden Besuches gemeinsam mit Herrn Landrat Freudenberger könne er sagen, dass Herr Wiedenmayer auf dem Weg der Genesung sei und dieser dem Gremium Grüße ausrichten lasse.

An dieser Stelle spricht Herr Bürgermeister Neher dem ausscheidenden Stadtratsmitglied seinen Dank für 20 Jahre Engagement als Stadtrat, insbesondere für die Bereiche der Innenstadtentwicklung, der Förderung des Sportes sowie für den Handel und zu den Themen Klima-, Umwelt- und Naturschutz aus.

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat stellt die Niederlegung des Stadtratsmandates mit Wirkung zum 24.03.2022 und somit der Entlassung von Herrn Kurt Wiedenmayer aus dem Ehrenamt fest (vgl. Art. 48 und 21 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz – GLKrWG i.v.m. Art. 19 und 31 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Nachrücken von Frau Angelika Böck für Herrn Kurt Wiedenmayer in den Stadtrat und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Nach dem Ergebnis der letzten Kommunalwahlen 2020 rückt für die CSU-Stadtratsfraktion als nächste Listennachfolgerin Frau Angelika Böck in den Stadtrat nach.

Frau Böck ist bereit, das Stadtratsmandat anzunehmen und den nach Art. 31 Abs. 4 GO vorgeschriebenen Eid zu leisten.

Empfehlung

  1. Frau Angelika Böck rückt als erste Listennachfolgerin der CSU für Herrn Kurt Wiedenmayer in den Stadtrat nach.

  1. Herr Bürgermeister Neher nimmt Frau Angelika Böck den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab. 

Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und wünscht eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Böck wieder in den Reihen des Gremiums. Sodann fasst das Gremium nachfolgenden

Beschluss

  1. Frau Angelika Böck rückt als erste Listennachfolgerin der CSU für Herrn Kurt Wiedenmayer in den Stadtrat nach.

  1. Herr Bürgermeister Neher nimmt Frau Angelika Böck den nach Art. 31 Abs. 4 Bayer. Gemeindeordnung vorgeschriebenen Eid ab. 

Weiterhin gratuliert Herr Bürgermeister Neher dem neuen Mitglied des Stadtrates zum Mandat und freut sich auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Mandatswechsel in der CSU-Stadtratsfraktion - Bestellung für die Ausschuss-Sitze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Durch das Nachrücken von Frau Angelika Böck, wird auch die Neuregelung personeller Besetzungen notwendig.

Die Besetzung der Ausschüsse wurde in der konstituierenden Sitzung des Stadtrates am 07.05.2020 durch Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder vorgenommen (vgl. auch § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts in der Stadt Vöhringen vom 08.05.2020).

Nach Mitteilung der CSU-Stadtratsfraktion sind folgende Änderungen vorgesehen.

Haupt- und Umweltausschuss:

Als Stellvertreterin für Herrn Johann Gutter im Haupt- und Umweltausschuss wird Frau Angelika Böck vorgeschlagen.


Bau- und Verkehrsausschuss:

Als Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses wird Frau Angelika Böck vorgeschlagen.


Rechnungsprüfungsausschuss

Als Stellvertreter für Herrn Johann Gutter im Rechnungsprüfungsausschuss wird Herr Markus Prestele vorgeschlagen.

Empfehlung

Der Stadtrat bestellt für

  1. den Haupt- und Umweltausschuss Frau Angelika Böck als Stellvertreterin für Herrn Johann Gutter

  1. den Bau- und Verkehrsausschuss Frau Angelika Böck als Mitglied.

  1. den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Markus Prestele als Stellvertreter für Herrn Johann Gutter.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage. 

Nach einem Hinweis eines Gremiumsmitgliedes wird der Beschluss aus Klarstellungsgründen um einen weiteren Punkt der Stellvertretung ergänzt . Sodann ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat bestellt für

  1. den Haupt- und Umweltausschuss Frau Angelika Böck als Stellvertreterin für Herrn Johann Gutter,

  1. den Bau- und Verkehrsausschuss Frau Angelika Böck als Mitglied,

  1. Den Bau- und Verkehrsausschuss Herrn Johann Gutter als Stellvertreter für Frau Angelika Böck,

  1. den Rechnungsprüfungsausschuss Herrn Markus Prestele als Stellvertreter für Herrn Johann Gutter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die finanzielle Perspektive der Stadt Vöhringen ist prinzipiell recht positiv zu bewerten. Inwieweit sich äußere Umstände wie Corona und der Krieg in der Ukraine auswirken, bleibt abzuwarten.
Die Steuereinnahmen sind sehr gut, insbesondere die Gewerbesteuer ist auf einem neuen Rekordhoch angelangt, ebenfalls steigt der Anteil aus der Einkommensteuer wieder an.
Auf der anderen Seite stehen auch in diesem Jahr vielfältige Aufgaben an, die entsprechende Investitionen und laufende Kosten bedingen. Insbesondere für Baumaßnahmen sowie den Vermögenserwerb werden hohe Summen eingeplant. Bei diesen Investitionen geht die Stadt Vöhringen zum Teil bezüglich der Ausgaben in Vorleistung. Die entsprechenden Einnahmen sind wohl aber erst im Folgejahr 2023 zu verzeichnen. Dies führt allein dazu, dass der Stadt Vöhringen in diesem Jahr drei bis vier Millionen Euro an Einnahmen fehlen. Eine Kreditaufnahme ist trotz der sehr guten Einnahmesituation mit hohen Steuereinnahmen unter diesen Umständen nicht zu vermeiden weshalb 5.639.706 € für Kredite eingeplant werden.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher beschreibt den diesjährigen Haushalt in Zeiten, welche nicht einfach seien. Man habe weiterhin mit den Einschränkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen und zusätzlich überschatte die Krise in der Ukraine dieses Jahr, sodass die kommunalen Sorgen insoweit relativiert werden.
Ungeachtet dessen können und müssen auch die kommunalen Gremien dazu beitragen, das Gemeinwesen und die Demokratie zu stärken, indem die Aufgaben vor Ort bestmöglich wahrgenommen werden.

Dies werde man mit dem vorliegenden Haushalt mit einem Rekordvolumen in Höhe von 54,7 Millionen Euro in Angriff nehmen.

Auszugsweise lassen sich Investitionen in der Kinder- und Jugendarbeit, zur Schaffung von Wohnraum für alle Generationen und in Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen nennen. Damit stünden gewaltige Aufgaben bevor, welche jedoch vor Ort spürbar und erkennbar seien, um die Stadt weiterhin liebenswert und attraktiv zu gestalten.

Herr Bürgermeister Neher dankt dabei der Stadtverwaltung unter Federführung von Herrn Stadtkämmerer Maaß für die Erstellung des Haushaltes, welches jedoch erst der Auftakt sei, die Aufgaben anzupacken und die Mittel dieses Jahr zu bewirtschaften.

Im Wege der Haushaltsreden spricht Herr Prestele für die CSU-Stadtratsfraktion von einem Rekordhaushalt, in dem mehrere zukunftsweisende Projekte angestoßen werden. So werde für den Ausbau von Kinderbetreuungskapazitäten in Vöhringen und Illerberg ein Millionenbetrag aufgewendet.
Mit der Weiterentwicklung der Neuen Rathausmitte schaffe man eine attraktive Mitte um das Rathaus und Kulturzentrum. Damit einhergehend wird der Umzug des Jugendhauses und Stadtmuseums notwendig, wofür man ebenfalls Mittel bereitstelle. 
Mit dem Grunderwerb für neue Wohnbauflächen gehe die Stadt zwar investiv in Vorleistung, was sich im vorliegenden Haushalt auch deutlich niederschlage. Jedoch fließen diese Mittel im Wege der Vermarktung künftig auch als Einnahmen wieder zurück, was nicht außer Acht gelassen werden dürfe.
Des Weiteren könne mit der Erschließung der Verdistraße und dem bevorstehenden Bau des Ärztezentrums für den Bürger eine wichtige Infrastruktur und fachärztliche Betreuung geboten werden
Ein weiterer großer Posten stelle die notwendige Investition in Belüftungsanlagen für die Kindertagesstäten und Schulen dar, welche auch durch den Freistaat Bayern mit einem hohen Prozentsatz gefördert werden

Weiterhin dankt Herr Prestele Herrn Maaß, den an der Aufstellung des Haushaltes Beteiligten und dem Gremium für die gute Zusammenarbeit. 

Für die SPD-Stadtratsfraktion zeigt Herr Barth den Vergleich auf, dass der vorliegende Haushalt gleichermaßen Rekordsteuereinnahmen enthalte, als auch fünf Millionen Euro Kreditaufnahmen vorgesehen seien. Insbesondere betreffe dies große Investitionen für den Grunderwerb, welche durch die Veräußerung von Wohnbauflächen aber künftig wieder zurückfließen und sich die Kreditaufnahme so auch relativiere.

Aufgrund der zunehmenden kommunalen Aufgaben und deren notwendigen Finanzierung, müsse nach vielen Jahren auch eine Steuererhöhung vorgenommen werden. Durch das Versprechen der Regierung auf einen Anspruch zur Kinderbetreuung oder der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, werden die Kommunen ebenfalls finanziell belastet. 
Darüber hinaus seien im vorliegenden Haushalt viele Themen berücksichtigt, für welche sich die SPD-Stadtratsfraktion einsetze. Insbesondere könne man Schwerpunkte bei ökologischen und familienpolitischen Themen einen hohen Stellenwert beimessen. 

Sein Dank gelte dabei auch dem Gremium für die fraktionsübergreifende gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Herr Lepple berichtet, dass die Haushaltsberatungen für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum zweiten Mal lehrreich und interessant gewesen seien. So sei es für die Finanzverwaltung und beteiligten Ämter sicher abermals nicht einfach gewesen, einen ausgewogenen Haushalt zu erstellen. Sowohl die Pandemie, als auch der europäische Krieg seien dabei Parameter, welche wirtschaftliche und finanzielle Auswirkungen hätten.

Weiterhin blieben die Auswirkungen auf das Klima problematisch, sodass die Steuereinnahmen auch in gebotenem Maße für klimaschützende Vorhaben eingesetzt werden müssen.

Dabei danke er Herrn Maaß für die Aufstellung des neuen Haushaltes, welcher Weitblick und überlegtes Handeln erkennen lasse.
Aber auch in alle anderen Ämter und ihre Aufgabebereiche, welche Grundpfeiler der Stadtverwaltung darstellen, habe man Vertrauen.

Um dem Klimawandel und dessen Auswirkungen zu begegnen, freue man sich über die Investitionen in den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden. 
Ein weiteres Ziel müsse es sein, bezahlbaren Wohnraum entschlossener in den Fokus zu nehmen und dies auch bei der Gestaltung der Neuen Rathausmitte nicht außer Acht zu lassen.

Den Umgang innerhalb des Gremiums lobt er als stets angenehm und fair.

Die FWG-Stadtratsfraktion habe sich viele Gedanken zum Haushalt gemacht, teilt Herr Frick mit. Leider stehe dieser unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine. 

Dennoch sei erfreulich, eine positive Entwicklung der Finanzlage verzeichnen zu können.
Aufgrund der guten Einnahmesituation hätte man jedoch die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer überdenken können.

Wünschenswert sei insgesamt, einen „schlankeren“ Haushalt im Hinblick auf tatsächlich umsetzbare Investitionen und damit verbundene Haushaltsausgabereste zu erhalten.
Mit reell umsetzbaren Vorhaben sei die höhere Kreditaufnahme vermeidbar. Der Grundsatz der Sparsamkeit sollte trotz guter Kassenlage im Blick behalten werden.

Generell lassen sich positive Aspekte, auszugsweise in den Themenbereichen Umwelt und Energie erwähnen, wie auch das auf Antrag der FWG-Stadtratsfraktion aufgenommene Starkregenkonzept. Der Ausbau der Trinkwassernetze und Hochbehälter in Illerberg sowie zum Thema Brandschutz sei Qualität oberste Priorität.
Auch mit der Weichenstellung zur Modernisierung der Kindergärten und Schulen könne man sich als familienfreundliche Stadt weiter positionieren.

Dabei spricht Herr Frick seinen Dank an alle Fraktionen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für die gute Zusammenarbeit aus.

Bürgermeister Neher bedankt sich bei den Fraktionen für ihre Stellungnahmen. Darin zeige sich die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Gremium und der Stadtverwaltung.
Wünsche Anregungen und konstruktive Kritik werde gerne aufgenommen und umgesetzt.

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beschluss Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung vom Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss am 07. März erläutert und beraten. 

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2021 – 2025, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2022 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2021 – 2025, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vollzug des Baugesetzbuches; 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, Nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24. März 2022, ausgearbeitet von  Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren vor (Anlagen 1-3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die ausführliche Vorstellung durch das Planungsbüro in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses. 

Ohne weitere Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss 1

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB - Vorstellung und Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, Nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit für die Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1 entnommen werden. Die Anlage 1 wird auch Bestandteil des Beschlusses. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Belangen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich werden entsprechend der Abwägungsvorschläge in der jeweiligen Anlage 1 einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betrifft dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Für die Planung liegt der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24. März 2022, ausgearbeitet von  Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2/§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart lllerberg“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 / § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Satzung, Begründung und Umweltbericht (gemeinsam für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erstellt), Entwurf i.d.F. vom 24.03.2022.

Empfehlung

1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Diskussionsverlauf

Mit Verweis auf die Sachdarstellung und Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss ergeht ohne weitere Diskussion nachstehender

Beschluss 1

1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 25.11.2021 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ einschließlich seiner Begründung in der Fassung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ in der Fassung vom 24.03.2022 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Umzug des Jugendhauses in die Wielandstraße 5; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 10.03.2022 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Mit der Umgestaltung und Neuordnung der „Neuen Rathausmitte“ wird ein Ersatz für das bestehende Jugendhaus in der Illerstraße notwendig werden.
Als passendes Gebäude ist hierfür, in enger Absprache mit Vertretern des Jugendhauses, die Wielandstraße 5 gewählt worden. 
Derzeit befindet sich in den Räumlichkeiten im Erdgeschoss das Theater „Spielplatz Bühne“ und im Obergeschoss das Stadtmuseum. Im Dachgeschoss ist die Drogenberatungsstelle „Drob Inn“ untergebracht.
Für alle Nutzungen konnte in gemeinsamer Zusammenarbeit und Absprache ein adäquater Ersatz gefunden werden.
So könnte zukünftig das Stadtmuseum in zentraler Lage an der Ulmer Straße 25 eröffnen. 
Das „Drob Inn“ zieht in das Dachgeschoss des Gebäudes der Marienstraße 4.
Dem Theaterverein können mit dem Cardijn-Haus und dem Kulturzentrum sehr gute alternative Bühnen angeboten werden.
Bei mehreren Abstimmungsgesprächen zwischen Jugendhaus und Stadtverwaltung konnte ein für alle Seiten passendes Konzept ausgearbeitet werden.
In diesem wurde versucht, allen derzeit im Jugendhaus untergebrachten Einrichtungen und Vereinen eine gute Alternative zu bieten. Die Raumaufteilungen sind so konzipiert, dass eine Mehrfachnutzung möglich und aber auch gewünscht ist, um eine optimale Auslastung des Gebäudes zu erhalten. Dies entspricht auch den Vorstellungen des Jugendhauses.  
Im Erdgeschoss entsteht ein großer offener Raum, der für verschiedene Nutzungen zur Verfügung steht. So können hier öffentliche Veranstaltungen wie Vorträge, Konzerte oder Lesungen abgehalten werden. Mit der angrenzenden Küche besteht auch die Möglichkeit einer Bewirtung. 
Zu den üblichen Geschäftszeiten kann der Raum auch von anderen Gruppen und Einrichtungen für Tanzkurse, Yoga oder als Bewegungsraum des Jugendhauses genutzt werden.
Im angrenzenden, lediglich durch eine mobile Wand abgetrennten Raum, können Versammlungen und Kochveranstaltungen abgehalten werden. Auch hier kann der Raum von verschiedenen Einrichtungen genutzt werden. U.a. ist angedacht den Familienstützpunkt dauerhaft in die Wielandstraße 5 zu verlegen. Die zentrale Lage sowie eine gewisse Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus können hier von Vorteil sein. 
Im Obergeschoss befindet sich das eigentliche Jugendhaus mit einem Aufenthaltsbereich und angrenzendem Billardraum. Zwei Individualräume können je nach Bedarf für die Migrationsberatung oder sonstigen Gespräche, Bastelarbeiten genutzt werden.
Im Dachgeschoss befinden sich neben zwei Bandprobenräumen die Büros des Jugendhauses und des Familienstützpunktes.
Mit dem Verein „Egerländer Gmoi“ wurden ebenfalls erste Gespräche bezüglich möglichen Ersatzräumlichkeiten geführt. So können die aktuell in vier Garagen hinter dem Jugendhaus gelagerten Hütten und Bänke in unserer angemieteten „Vereinshalle“ in Illerberg unterkommen.
Für regelmäßige Versammlungen und Treffen steht dem Verein die Räumlichkeiten des Jugendhauses zur Verfügung.
Das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes soll größtenteils erhalten bleiben. Derzeit erfolgen nähergehende Planungen, welche u. a. auch die Statik und eine notwendige Barrierefreiheit untersuchen.
Ein Brandschutzgutachten wurde bereits in Auftrag gegeben.
Sollte das vorgestellte Raumkonzept Seitens des Stadtrates beschlossen werden, kann zeitnah mit dem Rückbau der vorhandenen Innenausstattung begonnen werden. Aufgrund der früheren Nutzung des Gebäudes als Gaststätte besteht hier eine überaus großzügige Innenverkleidung von Wänden und Decken. Dies erschwert einen fachkundigen Blick auf die Bestandsituation hinsichtlich notwendiger Sanierungsarbeiten.
Danach kann mit der Detailplanung fortgeschritten werden.

Empfehlung

„Der vorgestellten Planung für den Umzug des Jugendhauses in das Anwesen „Wielandstraße 5“ in Vöhringen vom 24.03.2022 wird zugestimmt.

Die derzeit grob geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 300.000,-- € werden im Haushaltjahr 2022 und 2023 bereitgestellt.“

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die Sitzungsvorlage zusammenfassend vor und zeigt dabei die vielfältige aktuelle Nutzung des Jugendhauses durch die Stadtjugendpflege, Vereine und Institutionen auf.

Um nach Möglichkeit allen involvierten Gruppen gerecht zu werden, sei die vorliegende Planung in mehreren Gesprächen ausgearbeitet und konkretisiert worden.
Dabei sei es aktuell schwer den baulichen Zustand zu bewerten, da nahezu alle Wände verkleidet seien. In einem weiteren Schritt seien daher sowohl die Elektroinstallation, der Brandschutz und die Statik zu prüfen.
Seitens eines Seniorenbeauftragen wird die vorgesehene Mehrfachnutzung sehr begrüßt. Dabei wird jedoch angeregt, auf eine möglichst barrierefreie Erschließung zu achten.

Weiterhin wird seitens eines Ratsmitgliedes angesprochen, das Thema Brandschutz bezüglich der Fluchtmöglichkeiten im Blick zu behalten.

Herr Söhner teilt mit, dass eine Begehung bereits stattgefunden habe, das Gutachtgen jedoch noch nicht vorliege.

Zur Anfrage nach dem Sachstand der Neuen Rathausmitte teilt Herr Bürgermeister Neher mit, dass für die Sitzung des Stadtrates im Mai die Ausarbeitung zum Bebauungsplanentwurf vorgesehen sei.

Ein weiteres Ratsmitglied regt an, aufgrund der vorgesehen Nutzung der Probenräume für die Band’s und etwaiger Chorproben entsprechende Schallschutzmaßnahmen einzuplanen, um nicht die Nachbarschaft zu belasten.

Im Falle von notwendig werdenden Maßnahmen zum Brandschutz im Treppenhaus schlägt ein Gremiumsmitglied vor, dieses mit einer Sicherheitsüberdrucklüftungsanlage auszustatten. 

Sodann ergeht nachstehender

Beschluss

„Der vorgestellten Planung für den Umzug des Jugendhauses in das Anwesen „Wielandstraße 5“ in Vöhringen vom 24.03.2022 wird zugestimmt.

Die derzeit grob geschätzten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 300.000,-- € werden im Haushaltjahr 2022 und 2023 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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10. Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Für die Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost wurde vom Stadtbauamt in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH die Tiefbauarbeiten in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und öffentlich ausgeschrieben.

Insgesamt haben 13 Firmen die Ausschreibung heruntergeladen.

2 Fachfirmen haben zur Submission am 10.03.2022 ein Angebot abgegeben:

Baumeister Fritz Schwall GmbH, Laupheim    – brutto 3.245.091,77 € 
Eckle GmbH Bauunternehmen, Langenau      – brutto 3.132.113,06 € 

Die Angebote wurden vom Ingenieurbüro Wassermüller Ulm GmbH sowie der Stadtverwaltung rechnerisch und fachlich geprüft und gewertet.

Das Ergebnis aus der Prüfung und Wertung der Angebote kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden (Anlage 1).

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten bei der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Eckle GmbH Bauunternehmen, Langenau zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt 3.132.113,06 € einschließlich 19 % MwSt.

Mit den Tiefbauarbeiten soll voraussichtlich im Juni 2022 begonnen werden.

Empfehlung

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten bei der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost wird auf der Grundlage des Angebotes vom 16.02.2022 an die Firma Eckle GmbH Bauunternehmen, Langenau vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 3.200.000 € werden im Haushaltsjahr 2022/2023 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Sitzungsvorlage und die Problematik, in der aktuellen Situation Baufirmen bzw. Handwerker zu finden. Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten bei der Erschließung des Baugebietes an der Kranichstraße Ost wird auf der Grundlage des Angebotes vom 16.02.2022 an die Firma Eckle GmbH Bauunternehmen, Langenau vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 3.200.000 € werden im Haushaltsjahr 2022/2023 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Jahresrechnung der Stadt Vöhringen wurde im Oktober 2021 im Rahmen der Örtlichen Rechnungsprüfung überprüft; die Niederschrift hierzu liegt dem Stadtrat nun vor. Gemäß §§ 102 und 193 GO beschließt der Stadtrat über die Feststellung der Jahresrechnung sowie die Entlastung des Bürgermeisters.

Empfehlung

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2020 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die allen Stadtratsmitgliedern zugestellten Sitzungsunterlagen und übergibt die Sitzungsleitung Herrn 2. Bürgermeister Walk.

Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf die im Oktober 2021 vorgenommene öffentliche Rechnungsprüfung und die dem Gremium vorliegende Niederschrift. 

Ein Gremiumsmitglied stellt zu Ziffer 9.5 der Niederschrift fest, dass ein Kreuz fehlend sei, es sei denn eine Prüfung in diesen Bereichen habe nicht stattgefunden.

Herr 2. Bürgermeister Walk bestätigt die durchgeführte Prüfung im Bereich der Kindertagesstätten.

Ein Ratsmitglied regt an, den Fraktionsvorsitzenden oder aber Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht der überörtlichen Rechnungsprüfung zur Verfügung zu stellen.

Im Nachgang zur Sitzung wurden durch Herrn Kämmerer Maaß die Unterlagen des Rechnungsprüfungsausschusses geprüft und bestätigt, dass das Vermögen unter der Ziffer 9.5. vorzunehmenden Prüfung als vorhanden bestätigt worden und die Prüfung im Bereich des Kindergartenwesens erfolgt ist.

Beschluss

1. Die Niederschrift bzw. der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Jahresrechnung 2020 der Stadt Vöhringen sowie der von ihr verwalteten, rechtlich selbständigen „Uli-Wieland-Stiftung“ und der „Familie-Kreisl-Stiftung“ wird gemäß Art. 103 Abs. 3 GO festgestellt.
3. Für das Rechnungsjahr 2020 wird dem Bürgermeister gemäß Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung erteilt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 12

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher greift die aktuelle Situation des Krieges in der Ukraine auf. Man sei überwältigt von der großen Hilfsbereitschaft in allen Bereichen. Der Krisenstab des Landratsamtes Neu-Ulm und der Kreisverband des Bayerischen Gemeindetages arbeiten mit Hochdruck an der Koordination und stehe in regem Austausch mit den Städten und Gemeinden. 

So werde derzeit über eine intern organisierte Arbeitsgruppe die Entgegennahme und Weiterleitung von Sach- und Geldspenden, von Unterbringungsmöglichkeiten und ähnlichem koordiniert. 
Es sei dahingehend mitnichten so, dass die Stadtverwaltung untätig zuwarte. Aktuell seien zwei Familien in Vöhringen angekommen und privat untergebracht. Im Vergleich zur Flüchtlingskrise des Jahres 2015 sei der Unterschied jetzt, dass viele ukrainische Flüchtlinge eigens anreisen und zunächst privat unterkommen, was die Erfassung bzw. Registrierung erschwere.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird angesprochen, dass für den Helferkreis und auch Freundeskreis Asyl keine Organisationsplanung erkennbar sei. Es wird daher empfohlen, die Vertreter der Kindergärten, Schulen, Kirchen, Helferkreise sowie diakonischen und caritativen Einrichtungen an einen Tisch zu holen.

Auch die Seniorenbeauftragten teilen mit, dass Sie gerne bereit sind, sich einzubringen. 

Bürgermeister Neher bedankt sich insbesondere auch den Helferkreisen, Vereinen und Institutionen, welche ebenfalls in Vorbereitung seien und auf deren Unterstützung man gerne zurückgreife. 

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13
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13.1. Nutzbarkeit des Kellerberg-Areales in Illerberg Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer teilt mit, dass sich insbesondere die Stadträte aus Illerberg Gedanken zum Kellerberg-Areal machen, welches derzeit brach liege.
Die Ausweisung als Mischgebiet, sowie die Erschließung über die Stichstraße hindern an einer sinnvollen Nutzung. Dabei fehle Wohnraum in großem Maße. 

Ökonomisch und ökologisch könne nicht vermittelt werden, diese Fläche so zu belassen und das Dorf in die Natur weiter zu entwickeln.
Er empfehle daher die Änderung des Bebauungsplanes anzustreben und eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Daher solle sich die Stadtverwaltung über eine mögliche Entwicklung Gedanken machen und den Stadtrat oder Bau- und Verkehrsausschuss zu gegebener Zeit informieren.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass sich die Stadt bereits mit dem Eigentümer und dem Kreisbauamt im Gespräch befinde, um Möglichkeiten einer Bebauung zu prüfen. 

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13.2. Seniorengerechtes Wohnen in Illerberg und Thal Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Herr Georg Thalhofer berichtet, dass in Illerberg viele Senioren große Wohnungen bewohnen und teilweise unglücklich darüber sind, weil sie dort alleine wohnen. Der Anspruch müsse daher sein, es Senioren zu ermöglichen, in Illerberg oder Thal seniorengerechte Wohnungen, ein betreutes Wohnen oder ein Wohnhaus für Senioren zu etablieren, um der Einsamkeit vorzubeugen.
Gleichzeitig würde dadurch Wohnraum für Familien frei.
Auch hierfür können man sich das Kellerberg-Areal oder ein kürzlich in Thal erworbenes Grundstück vorstellen.

Diesbezüglich könnten auch Investoren angefragt werden. Hierzu sollen Möglichkeiten geprüft und im Stadtrat berichtet werden.

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13.3. Seniorengerechts Wohnen in Illerzell Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Bezugnehmend auf die Anfrage von Herrn Georg Thalhofer, greift Herr Brocke ebenfalls das Thema seniorengerechtes Wohnen für den Stadtteil Illerzell auf. 
Dabei wäre das Grundstück an der Hauptstraße/Heustraße mit unmittelbarer Nähe zur Bushaltestelle, guter Erreichbarkeit der Kirche und der Gaststätte „Zum Brückle“ prädestiniert dafür. Ggfs. könnte dieses Grundstück mit einer seniorengerechten Wohnanlage oder einem Mehrgenerationenhaus bebaut werden. 

Die Stadtverwaltung möge dies prüfen.

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13.4. Böschung am Kanal in der Uferstraße in Illerzell Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler teilt mit, dass in Illerzell entlang der Uferstraße im Bereich der Hausnummern 4 und 5 Verwerfungen zum Kanal hin erkennbar seien. Dies führe dazu, dass Bäume und Sträucher ins Gewässer abrutschen und dadurch eine Aufstauung verursachen.

Er bittet um Weiterleitung der Mitteilung des Sachverhaltes an die Kanalgenossenschaft.

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13.5. Öffentliche Toilettenanlage im Stadtcenter Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 24.03.2022 ö 13.5

Diskussionsverlauf

Herr Gutter erkundigt sich aus aktuellem Anlass nach der Nutzbarkeit der öffentlichen Toilette im Stadtcenter, insbesondere wann damit zu rechnen sei, dass diese wieder geöffnet werde.

Herr Söhner teilt mit, dass die Installation defekt sei und aufgrund des Alters keine Ersatzteile mehr zu bekommen seien. Für eine Generalsanierung müsse mit einem höheren fünfstelligen Betrag gerechnet werden. Es stelle sich daher die Frage der Sinnhaftigkeit oder einer etwaigen Kompromisslösung. Ggfs. müsse in Betracht gezogen werden, die öffentliche Toilette am Bahnhof zu situieren.

Ein weiteres Gremiumsmitglied spricht das Beispiel die Stadt Illertissen an, welche keine öffentliche Toilette betreiben, sondern das Konzept der „Netten Toilette“ umsetze.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis. Die Dringlichkeit des Anliegens sei bekannt. Man arbeite an der schnellstmöglichen Reparatur.

Datenstand vom 12.05.2022 10:43 Uhr