Datum: 04.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm; Vorberatung
2 Wohnquartier Kranichstraße Ost, auf dem Weg zum klimaneutralen Baugebiet; Vorberatung
3 Kurzbericht über Umwelt- und Klimaaktivitäten in der Kommune
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Besichtigung städtischer Einrichtungen; Anfrage Herr Barth
5.2 Innerbetriebliches Vorschlagswesen; Anfrage Herr Georg Thalhofer

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1. Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

  1. Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm aufgrund der stetigen Verdichtung rechtlicher Regelungen den Antrag gestellt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen. Die Abfrage wurde durch den Landkreis Neu-Ulm im Sommer 2020 durchgeführt. 
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

  1. Nachdem sich 14 Kommunen (bis auf die Städte Vöhringen und Neu-Ulm sowie die Gemeinde Bellenberg) für eine Überprüfung ausgesprochen haben, hat der Landkreis Neu-Ulm eine „Projektgruppe“, bestehend aus einer Arbeitsgruppe (Mitarbeiter im Bereich Abfallwirtschaft aus den 14 beteiligten Kommunen) und einem Lenkungsausschuss (paritätisch besetzt aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und Bürgermeistern der teilnehmenden Kommunen), gebildet. 
Der Auftrag zur Untersuchung einer möglichen Rückübertragung ist an die Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Ludwigsburg erteilt worden, welche die mit der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss konkretisiert und abgestimmt hat.

Das entsprechende Prüfungsergebnis ist der Sitzungsvorlage in Form des Rückübertragungskonzeptes als Anlage 1 beigefügt.
Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung ist als Anlage 2 beigefügt.

Ein Mitarbeiter der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH wird in der Sitzung das Konzept vorstellen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren wird Herr Moritz vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm mit in der Sitzung anwesend sein und Rückfragen beantworten. 

  1. Das Konzept wird als ein modernes und  zukunftsfähiges abfallwirtschaftliches Angebot beschrieben. Dabei wird ein hohes Maß an Beeinflussbarkeit der Gebührenbelastung durch den jeweiligen Nutzer entsprechend dessen abfallwirtschaftlichen Verhaltens eröffnet. Insbesondere soll jedoch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die getrennte Erfassung von Abfällen Rechnung getragen werden.
Gegenüber dem Status Quo sieht das Konzept keine Nachteile für die Bürger. Gerade im Hinblick auf die Anlieferungsmöglichkeiten im Wertstoffhof und auf der Kompostieranlage, sind deren Fortführung vorgesehen.

  1. Nicht unerwähnt darf nach den Berechnungen im Wirtschaftlichkeitsvergleich bleiben, dass bei einer Rückübertragung eine Verteuerung in Höhe von ca. fünf Euro je Einwohner und Jahr zu erwarten ist. Demgegenüber wird hervorgehoben, dass dem eine Steigerung von Service und Angebot gegenübersteht. In der Beispielrechnung sind die aktuellen Marktpreise berücksichtigt worden, was offenbar in den einzelnen Städten und Kommunen noch nicht immer der Fall ist und sich bei einer Neuausschreibung und anschließenden Kalkulation relativieren wird.

Weiterhin sind in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 07.09.2020 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 (Anlage 3) die Vor- und Nachteile ausführlich abgewogen worden. 
Insbesondere der Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten nach den örtlichen Bedürfnissen und Wünschen, wie auch die Wettbewerbsbenachteiligung kleinerer und mittelständischer Entsorgungsdienstleister bei einer europaweiten Ausschreibung seien hier angeführt.

Im Übrigen wird auf die beigefügten Dokumente sowie auf die Vorstellung und Erörterung in der Sitzung verwiesen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Herrn Moritz, Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebes im Landkreis Neu-Ulm sowie Herrn Petschel der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH.

Einleitend stellt Herr Moritz den Hintergrund dar, aus welchen Gründen die aktuelle Rückübertragungsmöglichkeit geprüft wird.

Das den Gremiumsmitgliedern zugeleitete Konzept wird im Anschluss durch Herrn Petschel ausführlich vorgestellt.

Zusammenfassend wir das Konzept als ein zukunftsfähiges, modernes Abfallwirtschaftskonzept beschrieben. Auszugsweise ist vorgesehen, die Behälter, auch zur besseren Planbarkeit der Leerungsrouten, mittels Identifikationschip auszustatten.
Es ist keine Einschränkung der bisher bekannten Serviceangebote vorgesehen, stattdessen vielmehr eine Ausweitung des Angebotes bei annähernd gleichem Gebührenanfall.

So wird auch auf örtliche Gegebenheiten, wie eine Befreiungsmöglichkeit der Verpflichtung zur Biomüllentsorgung vorgesehen, wem eine eigene Kompostiermöglichkeit auf dem Grundstück zur Verfügung steht.

Weitere Angebote enthalten eine Sperrmüllabrufsammlung für verschiedene Abfallfraktionen, die Beibehaltung der Altpapierentsorgung und das Bringsystem für Grüngut. Die befürchtete Auflösung örtlicher Recyclinghöfe ist nicht vorgesehen, vielmehr eine Erweiterung um Entsorgungszentren im Norden und Süden des Landkreises.

Die Gebühr soll zweigeteilt nach einer Grundgebühr und einem Anteil der Anzahl an Leerungen erhoben werden.

Die Realisierbarkeit der Rückübertragung wird zum 01.01.2025 angegeben.

In der sich anschließenden Diskussion wird auf einzelne Punkte eingegangen. Ein Ratsmitglied befürchtet bei der geteilten Grundgebühr möglicherweise einen Mülltourismus oder die Zunahme von wilden Müllablagerungen.
Ebenso wird der Wegfall der direkten Einflussnahme, sowohl auf den Wertstoffhof als auch auf örtliche Gegebenheiten kritisiert.

Als weiterhin vorgebrachtes Argument wird angeführt, dass keine Verbesserung für die Stadt Vöhringen mit dem neuen Konzept zur Ist-Situation erkennbar sei. 

Die angeführte Benachteiligung mittelständischer Unternehmen im Zuge einer durch den Landkreis vorzunehmenden Ausschreibung wird durch Herrn Petschel mit Verweis auf die Vergaberichtlinien und Schwellenwerte relativiert.

Durch die Möglichkeit der Entsorgung auf allen Werstoffhöfen im Landkreis Neu-Ulm wird seitens eines Gremiumsmitgliedes eine mögliche Entspannung der Lage auf dem Vöhringer Recyclinghof angemerkt.

Die Grüngutentsorgung per Containereinwurf sowie die Gebührenbehaftung größerer Mengen, welche erfahrungsgemäß auf ländlich größeren Grundstücken anfallen, wird hingegen im neuen Konzept bemängelt. 

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für die Ausarbeitung und die sachliche Diskussion. Den Wortbeiträgen der Fraktionen entnehme er, dass mit dem bestehenden System Zufriedenheit bestehe und kein Bedürfnis an einer Rückübertragung an den Landkreis gesehen werde.
Ebenso müsse berücksichtigt werden, dass die Kommunen je nach Größe und Struktur andere Anforderungen an die Abfallentsorgung haben.

Demnach ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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2. Wohnquartier Kranichstraße Ost, auf dem Weg zum klimaneutralen Baugebiet; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Kranichstraße Ost“ wurde mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses vom 20. Mai 2021 rechtskräftig.

Die Bauarbeiten für die Erschließung sind mittlerweile beauftragt und werden voraussichtlich im Juni 2022 beginnen.

Von Beginn an war es der Stadtverwaltung ein großes Anliegen, neben der Schaffung eines städtebaulich attraktiven Wohnquartiers auch ein ökologisch vorbildliches Wohngebiet entstehen zu lassen.

Dadurch, dass die Grundstücke im Gebiet der Kranichstraße Ost alle im Eigentum der Stadt Vöhringen sind, lassen sich diverse ökologische Vorgaben und Ideen einfacher steuern und umsetzen.

Für die Versorgung des Quartiers mit Wärme ist die Errichtung eines Kalten Nahwärmenetzes angedacht. Anbei ein Auszug aus der Projektvorstellung unseres Planungsbüros Baugrund Süd.

„Die Stadt Vöhringen beabsichtigt ein neues Wohngebiet BG "Kranichstraße Ost" mit 38 Gebäuden zu erschließen. Das Baugebiet selbst befindet sich im nördlichen Bereich der Stadt zwischen Ulmer Straße und Reiherstraße. 
Die Stadt der Zukunft braucht eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung. Durch intelligente Lösungen kann die Wärmepumpe einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Energieversorgung leisten. Nicht nur im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern ist Erdwärme die Heizung der Zukunft – auch in Wärmenetzen, Quartieren und Siedlungen ist die Erdwärme der entscheidende Baustein für eine ressourcenschonende Wärmeversorgung. 
Auf dieser Grundlage soll im Baugebiet ein klimaschonendes Energiekonzept auf Basis kalter Nahwärme mit dezentralen Wärmepumpen umgesetzt werden. Als Wärmequelle dienen vorrangig im Straßenbereich verlegte Ringleitungen, die als Energiekollektor dienen sollen. Reicht die Energiemenge aus dem Untergrund nicht mehr aus, wird die restliche Energie über eine Grundwasser Anlage zur Verfügung gestellt. Das Prinzipschema ist in Abbildung 1 dargestellt.“




Eine nähere Darstellung des Konzeptes erfolgt in der Sitzung.

Um dem notwendigen Strombedarf der Wärmepumpen optimal entgegenzuwirken, empfiehlt die Stadtverwaltung, eine Installationspflicht von PV-Anlagen auf den Dächern des Neubaugebietes.

Diese Pflicht kann für die städtischen Grundstücke in den Kaufverträgen mit den jeweiligen Bauherren geregelt werden.

Wie in anderen Bebauungsplänen auch, setzt die Stadtverwaltung in der Kranichstraße Ost Pflanzgebote auf den einzelnen Grundstücken fest. In der Vergangenheit musste allerdings sehr häufig festgestellt werden, dass diese Gebote leider nicht eingehalten wurden. Selbst nach schriftlicher Aufforderung wurden die Bepflanzungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Nun ist vorgesehen, beim Verkauf der Grundstücke ein gewisses „Pflanzpfand“ in Höhe von 1.000 € einzubehalten. Dieser Einbehalt kann nach erfolgter Bepflanzung und Abnahme durch die Stadtverwaltung an die Käufer ausbezahlt werden. Die Motivation dem Pflanzgebot des Bebauungsplanes nun gerecht zu werden sollte hiermit gegeben sein.

Die näheren Einzelheiten werden mit dem Notariat besprochen.

Informationen und Anregungen zur Bepflanzung können unserem bereits angelegten Mustergarten nördlich des Baugebietes entnommen werden.

Gerne hätte die Stadtverwaltung auch Einfluss auf die Bauweise der geplanten Gebäude genommen. So könnte die Stadt Vöhringen mit der Vorgabe Bauten in Holzbauweise oder in einem gewissen Energiestandard zu errichten, dem Ziel der Klimaneutralität weiter näherkommen.

Hier sehen wir allerdings aufgrund der massiv steigenden Baupreisentwicklung gewisse Konfliktpotentiale mit der dann tatsächlichen Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben.

Vorschlag der Stadtverwaltung könnte es deshalb sein, einen Energiestandard ähnlich KfW 40- Standard zu bezuschussen. Gerne kann die Idee in der Sitzung noch näher diskutiert werden.

Gerade zu Zeiten der Klimaerwärmung ist es wichtig, bewohnte Gebiete so wenig wie möglich zu versiegeln und so einer möglichen Erwärmung der Quartiere entgegenzuwirken. In unserem Gebiet heißt dies konkret, anfallendes Niederschlagswasser auf öffentlichen Flächen wird vor Ort in diversen Grünflächen versickert. Auch auf den Baugrundstücken selbst ist eine Versickerung Pflicht. Des Weiteren wurde auf einen großzügigen Grünzug inmitten des Baugebietes gesetzt. Hier findet sich ausreichend Platz um einheimischen Pflanzenarten genügend Entwicklungsraum zu bieten.

Neben der Ausweisung einer Fahrradstraße und verschiedenen Spazierwegen in offener Bauweise ist weiter angedacht, an zentraler Stelle einen E-Carsharing-Stellplatz zu errichten. Wir sind überzeugt, gerade in einem Neubaugebiet könnte ein solches Fahrzeug bei manchen Familien oder Senioren das „zweite Auto“ ersetzen.
Für die Umsetzung liegt uns ein Angebot der Firma SWU in Höhe von 12.000 € vor. Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

Weitere Anregungen können gerne in der Sitzung gemeinsam diskutiert werden.  

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten „Klimakonzept“ zum Wohnquartier Kranichstraße Ost vom 28.04.2022 zu.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Schäffler von der Firma BauGrund Süd GmbH, welcher zum vorliegenden Sachverhalt das Konzept zur kalten Nahwärme im Wohnquartier Kranichstraße Ost und dessen Erschließung erläutert.

Dabei wird insbesondere auch die Empfehlung ausgesprochen, die Wohngebäude künftig mit PV-Anlagen und Energiespeichern auszustatten um den Autarkiegrad zu erhöhen.

Die kalte Nahwärme selbst könne durch den Niedertemperaturbereich des Leitungsnetzes mit deutlich weniger Verlusten gegenüber eines herkömmlichen Fernwärmenetztes aufwarten. 

Über die im vergangenen Dezember erfolgte Baugrunderkundung sind sowohl Pump- als auch Schluckversuche für die künftig zu installierenden Brunnen vorgenommen worden. Dabei wurden die Grundwasserfließrichtung und -chemie sowie weitere Parameter untersucht. Das Wohnquartier sei für das vorgesehene Konzept sehr gut geeignet.

Im Zuge einer sich anschließenden Aussprache werden auch Punkte wie die Ausfallsicherheit von Pumpen, die Gewährleistung der Wärmebereitstellung, Eigentums- und Betriebsverhältnisse des Leitungsnetzes und technische Umsetzungsmaßnahmen besprochen.

Herr Söhner teilt auf Rückfrage mit, dass die Stadt Vöhringen durchaus in der Lage wäre, das Netz eigenständig zu betreiben. Das städtische Wasserwerk könne insofern mit dem bereits eingerichteten Notdienst bei einem Pumpenausfall bereitstehen.
Auf Fördermöglichkeiten habe man bewusst verzichtet, um sich so nicht in Abhängigkeit eines externen Versorgers zu begeben. Fördervoraussetzung sei aktuell, dass das gesamte Leistungsspektrum, somit auch die Gestellung der Wärmepumpen in den Gebäuden, ausgeschrieben und vergeben werden müsse. Dies sei im Vergleich zur bloßen Bereitstellung des Grundwassers für die Eigentümer nicht flexibel.

Die Frage nach einer flächendeckenden Umsetzung von privaten PV-Anlagen beantwortet Herr Bürgermeister Neher mit einer optionalen Verpflichtungsklausel im Kaufvertrag bei den Grundstücksveräußerungen.

Zur Umsetzung bebauungsplanrechtlicher Festsetzungen teilt Herr Söhner mit, man ziehe in Betracht, ein Pfand in Höhe von beispielsweise 1.000 Euro einzubehalten. Dies könne nach ein bis zwei Jahren nach Bezug und Nachweis der Umsetzung des Pflanzplanes wieder zurückerstattet werden.
Weiterhin wäre optional möglich, durch Einhaltung von gewissen KfW-Standards einen städtischen Zuschuss an private Bauherren für energetisches Bauen auszuzahlen.

Darüber hinaus werden zum Baugebiet Kranichstraße Ost Themen wie die Grundstücksentwässerung und ein mögliches E-Car-Sharing Modell angeführt.

Im Zuge einer weiteren kurzen Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten „Klimakonzept“ zum Wohnquartier Kranichstraße Ost vom 28.04.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Kurzbericht über Umwelt- und Klimaaktivitäten in der Kommune

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Sitzung informiert der Klimaschutzmanager Marcus Jung über abgeschlossene, laufende und künftige Umwelt- und Klimaschutzprojekte. Im Anschluss an eine Kurzpräsentation besteht die Gelegenheit zur Diskussion und für Anregungen.

Diskussionsverlauf

Der Klimaschutzmanager der Stadt Vöhringen, Herr Marcus Jung, stellt anhand einer Präsentation die bereits abgeschlossenen, aktuell laufenden und vorgesehenen Umwelt- und Klimaschutzprojekte vor.

Auszugsweise greift Herr Jung die Pflanzung eines Klimawaldes in Illerberg heraus, wobei auch die Kinder des Wald- und Naturkindergartens die Baumpflanzaktion tatkräftig unterstützt haben.
Bei zwei Projekten habe man so 5.420 Bäume und Sträucher pflanzen können.

Weiterhin hat sich die Stadt Vöhringen beim Thema Blühpakt Bayern um die Teilnahme beworben und den Zuschlag erhalten. Dabei gilt es, mindestens 1.000 m² innerhalb eines Jahres ökologisch aufzuwerten. Dafür wird das Projekt mit 5.000 Euro durch die Regierung von Schwaben und die untere Naturschutzbehörde gefördert.

Darüber hinaus habe er am Energienetzwerktreffen der Hochschule Landshut teilnehmen können, wobei interessante Ansätze zum Thema Sektorenkopplung vorgestellt worden seien. Ein ähnliches Ziel verfolge man aktuell mit dem probeweisen Ausbau der Uli-Wieland-Schule und der Abwärmenutzung der Wieland-Werke.

Ebenfalls wird auf die weiter auszubauende Berücksichtigung des Energiemanagements aller städtischer Gebäude verwiesen, wonach beispielhaft an der Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik, trotz ausgeweiteter Beleuchtung durch hinzugekommene Neubaugebiete Strom eingespart werden konnte.

Beim Themenausblick führt Herr Jung insbesondere den aufzustellenden Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen an, das Gewässerentwicklungskonzept, welches aufgrund der niedrigen Wasserstände derzeit nicht weiter bearbeitet werden kann sowie die geplante Einführung eines Mehrweg- statt Einweg-Systems und weitere Punkte an.

Seitens des Gremiums werden die bereits umgesetzten und laufenden Projekte durch Herrn Jung lobend erwähnt.

Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich im Wege der Baumpflanzaktion nach den vielen Rodungen in Illerzell oder entlang der Iller in den Wasenlöchern.
Herr Jung führt aus, dass dem möglicherweise Sturmschäden oder Schadholz zugrunde liegen.

Bürgermeister Neher führt in diesem Zusammenhang auch das teils massive Eschensterben an. Auch seien im Bereich der Wasenlöcher Biberschäden zu verzeichnen. Des Weiteren dürfe die Verkehrssicherungspflicht der jeweiligen Nutzungsberechtigten oder Eigentümer nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn konkrete Stellen bekannt seien, könne dies durchaus seitens der Verwaltung geprüft werden.

Ein weiteres Ratsmitglied lobt die Einbeziehung der Kindergartenkinder, da dies das Umweltbewusstsein nachhaltig präge. Insofern könne auch die Stadtputzete ggfs. mehrfach jährlich angeboten werden und die örtlichen Schulen hier miteinbezogen.

Weiterhin solle der Sachstand zur Thematik Grüne Meile mitgeteilt werden.

Bürgermeister Neher teilt mit, dies nach interner Rückfrage zu berichten. 

Weiterhin wird von einem Gremiumsmitglied die bereits am 22.01.2021 beantragte Vernässung des Niedrigmoores in den Wasenlöchern angesprochen.

Herr Jung berichtet, dass der Kontakt zum Landratsamt Neu-Ulm bestehe und auch bereits ein Ortstermin stattgefunden habe. Eine Vernässung soll im Zuge des Gewässerentwicklungskonzeptes geprüft werden. Möglicherweise könne dies Klausurtagung zum Klimaschutz aufgegriffen werden.
Im Klimaschutzkonzept wird hierzu ebenfalls ein Maßnahmenkatalog, wenn auch mit niedriger Priorisierung, enthalten sein.

Seitens eines Ratsmitgliedes wird auch die innerörtliche Versiegelung von Grundstücken und entsprechender Schottergärten angesprochen.

Bürgermeister Neher bestätigt die Möglichkeit, dies per Satzung zu regeln. Dennoch bestehe die Problematik darin, allen Bedürfnissen gerecht zu werden. In der Klausurtagung zum Klimaschutz könne hierauf näher eingegangen werden.

Auch zum derzeit in Umsetzung befindlichen Radverkehrskonzept wird noch einmal daran appelliert, über vorhandene Fördermöglichkeiten externe Fachplaner einzubeziehen.
Dabei soll der Fokus nicht nur auf Radfahrer gelegt, sondern insbesondere durch abgesenkte Bordsteine eine familien- und seniorengerechte Nutzung berücksichtigt werden.

Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wird die Anfrage zum Sachstand um die Abwärmenutzung der Wieland-Werke und einer möglichen Beteiligung an einem Fernwärmenetz mit dem Abfallbetrieb Weißenhorn gestellt.
Sinnvollerweise soll letzteres gemeinsam mit der Stadt Senden weiterverfolgt werden.

Herr Jung teilt mit, man sei diesbezüglich im Austausch mit Herrn Hertel der Fernwärme Weißenhorn GmbH. 

Die Anfrage zur Bürgerbeteiligung an Photovoltaikanlagen wird von Herrn Jung dahingehend beantwortet, dass dies aufgrund der gesunkenen Einspeisevergütung nicht mehr rentabel sei. Dies werde jedoch im Kriterienkatalog mit aufgenommen. 

Herr Neher ergänzt das Thema der Fernwärmeversorgung, dass eine vernünftige Variante für eine nachhaltige Wärmeversorgung von Illerberg angestrebt wird.

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö 5
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5.1. Besichtigung städtischer Einrichtungen; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth spricht insbesondere auch im Hinblick auf die neu im Stadtrat vertretenen Gremiumsmitglieder an, dass in der Vergangenheit städtische Liegenschaften und Einrichtungen besichtigt worden sind. 
Dies diene auch dazu, einen besseren Einblick in die verschiedenen Tätigkeiten und Arbeitsbereiche zu erhalten und den Mitarbeitern den nötigen Respekt entgegenzubringen.
Daher wäre es sinnvoll, dies im Rahmen der kommenden Sitzungen des Haupt- und Umweltausschusses mit einzuplanen.

Bürgermeister Neher begrüßt dies, da der Haupt- und Umweltausschuss auch die Aufgaben des Werkausschusses wahrnehme. Herr Stadtrat Bernhard Thalhofer habe dies in der Vergangenheit ebenfalls schon angeregt, was jedoch im Hinblick auf die pandemische Lage bisher nur schwer durchzuführen war.

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5.2. Innerbetriebliches Vorschlagswesen; Anfrage Herr Georg Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer erkundigt sich, ob bei der Stadt Vöhringen ein innerbetriebliches Vorschlagswesen eingerichtet oder angedacht sei. 

Bürgermeister Neher teilt mit, dass innerhalb der Verwaltung kürzlich ein Gesprächstermin zur Ideensammlung stattgefunden habe, was einen attraktiven Arbeitgeber ausmache und was umgesetzt werden könne. 

Datenstand vom 12.05.2022 10:46 Uhr