Datum: 28.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:17 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:17 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.03.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.04.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.04.2022 - öffentlicher Teil
2 Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm
3 Auflassung des Bahnübergangs an der Carl-Benz-Straße; Festlegung der Ersatzmaßnahmen
4 Wohnquartier Kranichstraße Ost, auf dem Weg zum klimaneutralen Baugebiet
5 Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau der Stadt Vöhringen
6 Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Abschließende Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen
7 Uli-Wieland-Mittelschule; RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer; Auftragsvergabe
8 Soziale Beratung in den Notunterkünften in Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn; Vertrag und Zweckvereinbarung
9 Sanierung und Anbau Kindergarten Nord in Vöhringen; Rohbauarbeiten; Auftragsvergabe
10 Verschiedenes
11 Anträge und Anfragen
11.1 Kita "St. Martin" Illerberg; Reduzierung der Öffnungszeiten Anfrage Herr B. Thalhofer
11.2 Offenes WLAN auf dem Sportpark-Gelände Anfrage Herr B. Thalhofer
11.3 Größenbeschränkung von Betriebsleiterwohnungen im Rahmen des Bauplanungsrechts Anfrage Herr Klingler
11.4 Nutzungsrechtewald; Unterstützung für Nachpflanzungen etc. Anfrage Herr Klingler
11.5 Verkehrssituation Illerzeller Straße Anfrage Herr Brocke
11.6 Ortseingang Thal; Gefährdung durch große Kabeltrommeln Anfrage Herr Prestele
11.7 Bachgasse; Renaturierung Mühlbachufer Anfrage Herr Lepple

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.03.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.03.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.04.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.04.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Rückübertragung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

  1. Der Kreisverband Neu-Ulm des Bayerischen Gemeindetages hat am 15.01.2019 beim Landkreis Neu-Ulm aufgrund der stetigen Verdichtung rechtlicher Regelungen den Antrag gestellt, die Möglichkeit der Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis überprüfen zu lassen. Die Abfrage wurde durch den Landkreis Neu-Ulm im Sommer 2020 durchgeführt. 
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat sich unter Abwägung aller relevanten Vor- und Nachteile in seiner Sitzung am 24.09.2020 gegen eine Rückübertragung der Zuständigkeit im Abfallbereich auf den Landkreis Neu-Ulm ausgesprochen. Eine Beteiligung an der Voruntersuchung wurde insofern als nicht notwendig erachtet.

  1. Nachdem sich 14 Kommunen (bis auf die Städte Vöhringen und Neu-Ulm sowie die Gemeinde Bellenberg) für eine Überprüfung ausgesprochen haben, hat der Landkreis Neu-Ulm eine „Projektgruppe“, bestehend aus einer Arbeitsgruppe (Mitarbeiter im Bereich Abfallwirtschaft aus den 14 beteiligten Kommunen) und einem Lenkungsausschuss (paritätisch besetzt aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und Bürgermeistern der teilnehmenden Kommunen), gebildet. 
Der Auftrag zur Untersuchung einer möglichen Rückübertragung ist an die Firma Econum Unternehmensberatung GmbH aus Ludwigsburg erteilt worden, welche die mit der Arbeitsgruppe erarbeiteten Ergebnisse in Zusammenarbeit mit dem Lenkungsausschuss konkretisiert und abgestimmt hat.

Das entsprechende Prüfungsergebnis ist der Sitzungsvorlage in Form des Rückübertragungskonzeptes als Anlage 1 beigefügt.
Die Präsentation aus der Informationsveranstaltung ist als Anlage 2 beigefügt.

Ein Mitarbeiter der Firma Econum Unternehmensberatung GmbH wird in der Sitzung das Konzept vorstellen und steht für Rückfragen zur Verfügung. Des Weiteren wird Herr Moritz vom Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Neu-Ulm mit in der Sitzung anwesend sein und Rückfragen beantworten. 

  1. Das Konzept wird als ein modernes und  zukunftsfähiges abfallwirtschaftliches Angebot beschrieben. Dabei wird ein hohes Maß an Beeinflussbarkeit der Gebührenbelastung durch den jeweiligen Nutzer entsprechend dessen abfallwirtschaftlichen Verhaltens eröffnet. Insbesondere soll jedoch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die getrennte Erfassung von Abfällen Rechnung getragen werden.
Gegenüber dem Status Quo sieht das Konzept keine Nachteile für die Bürger. Gerade im Hinblick auf die Anlieferungsmöglichkeiten im Wertstoffhof und auf der Kompostieranlage, sind deren Fortführung vorgesehen.

  1. Nicht unerwähnt darf nach den Berechnungen im Wirtschaftlichkeitsvergleich bleiben, dass bei einer Rückübertragung eine Verteuerung in Höhe von ca. fünf Euro je Einwohner und Jahr zu erwarten ist. Demgegenüber wird hervorgehoben, dass dem eine Steigerung von Service und Angebot gegenübersteht. In der Beispielrechnung sind die aktuellen Marktpreise berücksichtigt worden, was offenbar in den einzelnen Städten und Kommunen noch nicht immer der Fall ist und sich bei einer Neuausschreibung und anschließenden Kalkulation relativieren wird.

Weiterhin sind in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 07.09.2020 sowie in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2020 (Anlage 3) die Vor- und Nachteile ausführlich abgewogen worden. 
Insbesondere der Wegfall gemeindlicher Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten nach den örtlichen Bedürfnissen und Wünschen, wie auch die Wettbewerbsbenachteiligung kleinerer und mittelständischer Entsorgungsdienstleister bei einer europaweiten Ausschreibung seien hier angeführt.

Im Übrigen wird auf die beigefügten Dokumente sowie auf die Vorstellung und Erörterung in der Sitzung verwiesen.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die ausführliche Sachvorstellung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 04. April 2022 und den dort mehrheitlich gefassten Empfehlungsbeschluss, die Rückübertragung abzulehnen. 

Weiterhin führt Bürgermeister Neher aus, den Presseberichten der vergangenen Tage seien die Abstimmungen der Gremien der Landkreiskommunen zu entnehmen gewesen. Demnach obliege die Entscheidung unter Abwägung der aufgezeigten Vor- und Nachteile jeder Kommune selbst. Der Werkausschuss des Kreistages entscheide dann in seiner Sitzung am 31.Mai 2022.

Das Gremium fasst ohne weitere Aussprache nachstehenden

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen lehnt eine Rückübertragung abfallwirtschaftlicher Aufgaben auf den Landkreis Neu-Ulm ab.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Auflassung des Bahnübergangs an der Carl-Benz-Straße; Festlegung der Ersatzmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.04.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 23.09.2021 wurde erstmalig über das Vorhaben der Deutschen Bahn, eine zukünftige Auflassung des Bahnübergangs an der Carl-Benz-Straße, informiert.

Der Übergang ist sehr in die Jahre gekommen und verfügt über eine veraltete Technik.

Eine kürzlich stattgefundene Reparatur des Bahnübergangs konnte nur mit erheblichem Aufwand durchgeführt werden und der Erfolg war bis zuletzt offen, da die benötigten Ersatzteile nahezu nicht mehr verfügbar sind.

Aufgrund des hohen Alters, der veralteten Technik und auch der rechtlichen Problematik nicht mehr einhaltbarer Richtlinien steht bei der Deutschen Bahn AG aktuell im Raum, den Übergang schließen zu lassen.

Experten der Deutschen Bahn AG rechnen im Falle eines Neubaus mit einer Planungs- und Bauzeit von 7 bis 10 Jahren und Kosten in Höhe von 1,5 bis 2 Mio. Euro.

Aufgrund der hohen Kosten wurde in der Sitzung vom 23.09.2021 deshalb von einem Neubau abgesehen und eine Schließung mit den passenden Ersatzmaßnahmen bevorzugt.

Nach aktuellen Gesprächen mit der Bahn würden diese die Auflassung nun gerne projektieren. Hierfür ist u. a. auch ein Planfeststellungsverfahren notwendig.

Um der Bahn die Freigabe für dieses Verfahren erteilen zu können, ist es nach Ansicht der Stadtverwaltung allerdings vorab notwendig, die Ersatzmaßnahmen zu bestimmen und hierfür die Kostenübernahme der Bahn bestätigt zu bekommen.

Folgende Maßnahmen wurden deshalb erörtert:

  • Errichtung von Wanderparkplätzen auf dem Flurstück 642, östlich und westlich des Grundstücks
  • Entsiegelung des bestehenden Übergangs und Anlegung einer Pflanzfläche
  • Ausreichende Beschilderung zu den Ersatzparkplätzen für Spaziergänger
  • Aufstellen von Schildern mit möglichen Spazierwegen

Eine nähere Vorstellung erfolgt in der Sitzung. Gerne können noch weitere Anregungen zu den vorgestellten Maßnahmen diskutiert und mit aufgenommen werden.

Empfehlung

Die vorgestellten Ersatzmaßnahmen aus der Sitzung vom 28.04.2022 werden gebilligt und werden zur weiteren Bearbeitung an die Bahn weitergeleitet.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner führt zusammenfassend aus, dass eine Schließung aufgrund der veralteten Technik im Raum stehe. Ein Neubau scheide aufgrund der hohen Kosten aus. Dementsprechend sei in dem Zusammenhang vorgesehen, wie bereits in einer vorhergehenden Sitzung thematisiert worden ist, Parkplätze für Wanderer und Spaziergänger anzulegen und eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, eine Beschilderung für Wanderwege anzubringen.

Die Deutsche Bahn AG leite das Planfeststellungsverfahren in die Wege, um den Bahnübergang schließen zu können. Das Verfahren werde ca. vier bis fünf Jahre Zeit in Anspruch nehmen.
Die geplanten bzw. vorgestellten Ersatzmaßnahmen werden seitens der Stadt Vöhringen an die Deutsche Bahn AG weitergeleitet um eine Kostenübernahme durch die Bahn zu eruieren.

Ein Gremiumsmitglied teilt mit, dass es bereits eine positive Rückmeldung durch das Landratsamt Neu-Ulm bezüglich der Wiedervernässung der Wasenlöcher gebe. Folglich könne auch mit der Schließung des Bahnüberganges ein Lehrpfad für dieses wertvolle Ökosystem angelegt werden.

Auf Rückfrage aus dem Gremium wird durch Herr Söhner bestätigt, dass dieser aktuell wieder provisorisch instandgesetzt werden konnte und nutzbar sei.

Danach ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellten Ersatzmaßnahmen aus der Sitzung vom 28.04.2022 werden gebilligt und werden zur weiteren Bearbeitung an die Bahn weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Wohnquartier Kranichstraße Ost, auf dem Weg zum klimaneutralen Baugebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung (Sondersitzung Klimaschutz) 04.04.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Bebauungsplan „Kranichstraße Ost“ wurde mit der Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses vom 20. Mai 2021 rechtskräftig.

Die Bauarbeiten für die Erschließung sind mittlerweile beauftragt und werden voraussichtlich im Juni 2022 beginnen.

Von Beginn an war es der Stadtverwaltung ein großes Anliegen, neben der Schaffung eines städtebaulich attraktiven Wohnquartiers auch ein ökologisch vorbildliches Wohngebiet entstehen zu lassen.

Dadurch, dass die Grundstücke im Gebiet der Kranichstraße Ost alle im Eigentum der Stadt Vöhringen sind, lassen sich diverse ökologische Vorgaben und Ideen einfacher steuern und umsetzen.

Für die Versorgung des Quartiers mit Wärme ist die Errichtung eines Kalten Nahwärmenetzes angedacht. Anbei ein Auszug aus der Projektvorstellung unseres Planungsbüros Baugrund Süd.

„Die Stadt Vöhringen beabsichtigt ein neues Wohngebiet BG "Kranichstraße Ost" mit 38 Gebäuden zu erschließen. Das Baugebiet selbst befindet sich im nördlichen Bereich der Stadt zwischen Ulmer Straße und Reiherstraße. 
Die Stadt der Zukunft braucht eine effiziente und umweltfreundliche Wärmeversorgung. Durch intelligente Lösungen kann die Wärmepumpe einen wichtigen Beitrag zur Dekarbonisierung unserer Energieversorgung leisten. Nicht nur im Bereich von Ein- und Zweifamilienhäusern ist Erdwärme die Heizung der Zukunft – auch in Wärmenetzen, Quartieren und Siedlungen ist die Erdwärme der entscheidende Baustein für eine ressourcenschonende Wärmeversorgung. 
Auf dieser Grundlage soll im Baugebiet ein klimaschonendes Energiekonzept auf Basis kalter Nahwärme mit dezentralen Wärmepumpen umgesetzt werden. Als Wärmequelle dienen vorrangig im Straßenbereich verlegte Ringleitungen, die als Energiekollektor dienen sollen. Reicht die Energiemenge aus dem Untergrund nicht mehr aus, wird die restliche Energie über eine Grundwasser Anlage zur Verfügung gestellt. Das Prinzipschema ist in Abbildung 1 dargestellt.“




Eine nähere Darstellung des Konzeptes erfolgt in der Sitzung.

Um dem notwendigen Strombedarf der Wärmepumpen optimal entgegenzuwirken, empfiehlt die Stadtverwaltung, eine Installationspflicht von PV-Anlagen auf den Dächern des Neubaugebietes.

Diese Pflicht kann für die städtischen Grundstücke in den Kaufverträgen mit den jeweiligen Bauherren geregelt werden.

Wie in anderen Bebauungsplänen auch, setzt die Stadtverwaltung in der Kranichstraße Ost Pflanzgebote auf den einzelnen Grundstücken fest. In der Vergangenheit musste allerdings sehr häufig festgestellt werden, dass diese Gebote leider nicht eingehalten wurden. Selbst nach schriftlicher Aufforderung wurden die Bepflanzungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt.

Nun ist vorgesehen, beim Verkauf der Grundstücke ein gewisses „Pflanzpfand“ in Höhe von 1.000 € einzubehalten. Dieser Einbehalt kann nach erfolgter Bepflanzung und Abnahme durch die Stadtverwaltung an die Käufer ausbezahlt werden. Die Motivation dem Pflanzgebot des Bebauungsplanes nun gerecht zu werden sollte hiermit gegeben sein.

Die näheren Einzelheiten werden mit dem Notariat besprochen.

Informationen und Anregungen zur Bepflanzung können unserem bereits angelegten Mustergarten nördlich des Baugebietes entnommen werden.

Gerne hätte die Stadtverwaltung auch Einfluss auf die Bauweise der geplanten Gebäude genommen. So könnte die Stadt Vöhringen mit der Vorgabe Bauten in Holzbauweise oder in einem gewissen Energiestandard zu errichten, dem Ziel der Klimaneutralität weiter näherkommen.

Hier sehen wir allerdings aufgrund der massiv steigenden Baupreisentwicklung gewisse Konfliktpotentiale mit der dann tatsächlichen Umsetzung der einzelnen Bauvorhaben.

Vorschlag der Stadtverwaltung könnte es deshalb sein, einen Energiestandard ähnlich KfW 40-Standard zu bezuschussen. Gerne kann die Idee in der Sitzung noch näher diskutiert werden.

Gerade zu Zeiten der Klimaerwärmung ist es wichtig, bewohnte Gebiete so wenig wie möglich zu versiegeln und so einer möglichen Erwärmung der Quartiere entgegenzuwirken. In unserem Gebiet heißt dies konkret, anfallendes Niederschlagswasser auf öffentlichen Flächen wird vor Ort in diversen Grünflächen versickert. Auch auf den Baugrundstücken selbst ist eine Versickerung Pflicht. Des Weiteren wurde auf einen großzügigen Grünzug inmitten des Baugebietes gesetzt. Hier findet sich ausreichend Platz um einheimischen Pflanzenarten genügend Entwicklungsraum zu bieten.

Neben der Ausweisung einer Fahrradstraße und verschiedenen Spazierwegen in offener Bauweise ist weiter angedacht, an zentraler Stelle einen E-Carsharing-Stellplatz zu errichten. Wir sind überzeugt, gerade in einem Neubaugebiet könnte ein solches Fahrzeug bei manchen Familien oder Senioren das „zweite Auto“ ersetzen.
Für die Umsetzung liegt uns ein Angebot der Firma SWU in Höhe von 12.000 € vor. Einzelheiten können der Anlage entnommen werden.

Weitere Anregungen können gerne in der Sitzung gemeinsam diskutiert werden.  

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten „Klimakonzept“ zum Wohnquartier Kranichstraße Ost vom 28.04.2022 zu.

Diskussionsverlauf

Die Planung ist in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 04. April 2022 durch Herrn Schäffler von der Baugrund Süd GmbH vorgestellt und erläutert worden.
Unter Bezugnahme auf die bereits erfolgte ausführliche Darstellung, fasst Herr Söhner diese dem Stadtrat noch einmal in den wichtigsten Aspekten zusammen. 

Im Wege einer sich anschließenden Aussprache werden Fragen wie die Größe der zu installierenden Photovoltaikanlagen und Stromspeichern oder möglichen Zisternen durch Herrn Söhner geklärt.

Bürgermeister Neher erläutert, dass zu treffende Vorgaben nicht über den Bebauungsplan erfolgen sollen, sondern über die zu schließenden Kaufverträge zu lösen seien.

Aus dem Gremium wird angemerkt, dass die Festlegung diverser Vorgaben, insbesondere die Verpflichtung zur Anschaffung von Photovoltaikanlagen aufgrund der erheblichen Mehrkosten für manche Bauwerber nicht tragbar sein können.
Demgegenüber steht die Mehrheit der Ratsmitglieder der Planung und den vorgeschlagenen Festlegungen positiv gegenüber, da es sich um zukunftsweisende und umweltbewusste Investitionen handelt.

Nach erfolgter Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat stimmt dem vorgestellten „Klimakonzept“ zum Wohnquartier Kranichstraße Ost vom 28.04.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Weitere Maßnahmen bzw. Vorgehensweisen zum Breitbandausbau der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen sowie sein Bau- und Verkehrsausschuss hat sich in der letzten Zeit mehrfach mit dem Thema „weiteres Vorgehen im Breitbandausbau auch im Rahmen des sog. GigaBit-Ausbaus“ des Freistaates Bayern befasst.

Dies erfolgte unter anderem im Oktober 2021 und zuletzt im Dezember desselben Jahres.

Aufgrund dieses Umstandes wird für die nachstehend dargestellten Entscheidungspunkte auf eine Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss verzichtet – der zugrunde liegende Sachverhalt dürfte noch gegenwärtig sein.

In seiner Sitzung am 16.12.2021 hatte der Stadtrat beschlossen, die im Rahmen des laufenden sogenannten Giga-Bit-Verfahrens festgelegte Bindungsfrist des Angebotes der Telekom Deutschland GmbH nochmals verlängern zu lassen.

Dies ist mittlerweile geschehen. Die neu eingeräumte Bindungsfrist läuft nun bis zum 13.05.2022.

Der Vertreter der Telekom, der uns diese Verlängerung zugesagt hat, ist zwischenzeitlich mit einer Information an die Stadt Vöhringen herangetreten, die die weiteren Absichten der Telekom Deutschland GmbH hinsichtlich des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus darstellt.

Am 05. April 2022 fand im Rathaus eine Informationsveranstaltung der Telekom mit Vertretern der Stadt und unserer Breitbandberatungsfirma statt.

Im Ergebnis muss leider festgestellt werden, dass sich die Telekom derzeit nicht in der Lage sieht, die Stadt Vöhringen großflächig mit Glasfaser-Hausanschlüssen auf eigenwirtschaftlicher Basis zu versorgen.
Seitens der Telekom wurde der Stadt angeraten, sich für eine großflächige Glasfaserversorgung eher wieder einem Förderprogramm anzuschließen.

Auch die seitens der Breitbandberatung und der Stadt geäußerten „Besonderheiten“ in der Stadt Vöhringen – vor allem, dass weite Teile des Stadtgebietes vom Mitbewerber Vodafone bereits bestens (über 250 Mbit bis zu 1000 Mbit) versorgt sind, änderte an dieser Sichtweise der Telekom nichts.

Vor dem Hintergrund, dass der Bund ab 2023 ein neues Förderverfahren auflegen will, das keine Förderschwelle mehr beinhaltet, wird vorgeschlagen, das derzeit laufende GigaBit-Verfahren wegen des Überschreitens der Wirtschaftlichkeitslücke zu stoppen. Das angekündigte neue Verfahren soll wohl einen breitflächigen, aber auch ziel- und bedarfsorientierten Glasfaserausbau ermöglichen.

Dies ist die Empfehlung unserer Breitbandberatung, der vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Stadt beim laufenden Verfahren doch sehr hohe finanzielle Eigenmittel für eher wenige Anschlüsse aufbringen müsste, gefolgt werden sollte.

Derzeit wird erwartet, dass der Freistaat Bayern zu dem oben angesprochenen Bundesförderprogramm eine Co-Finanzierung auflegt. Für diesen Fall sollte die Stadtverwaltung selbständig diese Förderverfahren starten.

Als weitere Information soll an dieser Stelle noch angeführt werden, dass bei Einstieg in das Bundesprogramm mit Co-Finanzierung durch den Freistaat zwar eine längere Zeit bis zur baulichen Realisierung vergehen wird – wir rechnen derzeit mit mind. drei Jahren; dies erscheint jedoch aufgrund der derzeit guten Internetversorgung, die auch die Telekom so bestätigte, als vertretbar.

Empfehlung

Die Verwaltung wird beauftragt, das laufende Förderverfahren im Rahmend des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern“ zu stoppen und die notwendigen Aufträge nicht zu vergeben.

Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, bei Auflage eines schwellenfreien Förderverfahrens zum Glasfaserausbau durch den Bund mit gleichzeitiger Co-Finanzierung durch den Freistaat Bayern diese Verfahren zu beginnen und die erforderlichen Anträge zu stellen.

Diskussionsverlauf

Herr Vrkoslav erläutert zusammenfassend, dass die Bindungsfrist bezüglich des Angebotes der Telekom Deutschland GmbH zum 13.05.2022 endet.
Zuletzt fand am 05.04.2022 ein Gesprächstermin im Rathaus in Form einer Informationsveranstaltung statt.
Durch das Überschreiten der Wirtschaftlichkeitslücke des Angebotes ist eine Bindung an die Auftragsvergabe nicht gegeben.

Nach Aussage der Breitbandberatung Bayern sei ein schwellenfreies Förderverfahren seitens des Bundes in Vorbereitung. Dieses sei ab dem Jahr 2023 vorgesehen.

Im Verlauf einer sich anschließenden Aussprache wird seitens des Gremiums befürwortet, ein neuerliches Förderprogramm abzuwarten und das aktuelle Verfahren zu beenden.

Ein Ratsmitglied erkundigt sich nach den Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger in einem neuen Verfahren.

Hierzu teilt Herr Vrkoslav mit, dass die Stadt Vöhringen bereits jetzt schon mit guten Verbindungsgeschwindigkeiten angebunden sei. Das im Raum stehende neue Verfahren sei schwellenfrei und die Stadt als Verfahrensinhaberin könne individuell festlegen, wo eine Markterkundung und Erschließung stattfinde.

Hierzu ergeht folgender

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, das laufende Förderverfahren im Rahmend des Förderprogrammes „GigaBit-Ausbau des Freistaates Bayern“ zu stoppen und die notwendigen Aufträge nicht zu vergeben.

Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung beauftragt, bei Auflage eines schwellenfreien Förderverfahrens zum Glasfaserausbau durch den Bund mit gleichzeitiger Co-Finanzierung durch den Freistaat Bayern diese Verfahren zu beginnen und die erforderlichen Anträge zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Wasserwerk Vöhringen; Trinkwassernotverbundleitung zwischen Senden und Vöhringen; Abschließende Zustimmung zu einer Zweckvereinbarung zwischen den Städten Senden und Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Die Thematik Wassernotverbund zwischen den Städten Senden und Vöhringen wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach behandelt. So wurde in der Sitzung des Stadtrates vom 25.03.2021 eine Machbarkeitsstudie vorgestellt, die Vorgehensweise gebilligt und die finanziellen Mittel für das Projekt bereitgestellt. In der Sitzung des Stadtrates vom 24.06.2021 wurde die Notwendigkeit einer Zweckvereinbarung erläutert, ein Entwurf vorgelegt sowie die Stadtverwaltung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung dem Grunde nach ermächtigt.

Der Bau der Wasserleitung konnte entsprechend den zuschussrechtlichen Vorgaben im Jahr 2021 abgeschlossen werden, die Inbetriebnahme wird mit den technischen Beteiligten abgestimmt.

Die Zweckvereinbarung ist zwischenzeitlich abschließend mit der Verwaltung der Stadt Senden abgestimmt und soll nun in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen und anschließend von der Bürgermeisterin der Stadt Senden sowie dem Bürgermeister der Stadt Vöhringen unterzeichnet werden.

Der Werkausschuss der Stadt Senden hat in seiner Sitzung vom 29.03.2022 der Zweckvereinbarung bereits zugestimmt. Die abschließende Zustimmung des Stadtrates der Stadt Senden soll in der Sitzung am 26.04.2022 erfolgen. 

Die Zweckvereinbarung konnte erst jetzt finalisiert werden, weil die notwendige Kalkulation der Benutzungsentgelte (siehe § 6) durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband einen erheblichen Zeitraum in Anspruch nahm.

Der errechnete Wasserpreis von 0,80 €/m³ zuzüglich Mehrwertsteuer ist in Ordnung und wurde deshalb der Zweckvereinbarung zu Grunde gelegt. Eine Erhöhung des Benutzungsentgeltes kann frühestens zum 01.01.2025 erfolgen und dann jeweils um den Prozentsatz, für den in Senden der Wasserpreis allgemein steigt.

Sobald die Stadt Senden einen Lageplan mit den von der Leitungsverlegung betroffenen eigenen Grundstücken vorlegt, kann die noch ausstehende Sicherung der Wassernotverbundleitung über eine notarielle Vereinbarung angestoßen werden.

Im Wesentlichen entspricht nach Ansicht der Stadtverwaltung die Endfassung der Zweckvereinbarung dem seinerzeit bereits vorgelegten Entwurf. 
Insbesondere folgende Ergänzungen bzw. Modifizierungen fanden statt:
  • Festlegung der ständig von Senden versorgten Anwesen des Stadtteiles Illerzell (Anlage 4),
  • Festschreibung der Benutzungsentgelte und Pauschalen für die Regel- und Notfallversorgung (siehe § 6),
  • Geänderte Formulierung des Inkrafttretens (neu § 15, Anregung des Landratsamtes),
  • Geltungsdauer der Vereinbarung 15 statt 25 Jahre, jedoch mit einer automatischen Verlängerung jeweils um 10 Jahre, sofern die Vereinbarung nicht 1 Jahr vor Ablauf der Vertragsfrist gekündigt wird (§ 10).

Die Stadtverwaltung vertritt die Ansicht, dass mit dem Abschluss der vorliegenden Zweckvereinbarung die von der Stadt Vöhringen seit langem angestrebte gesicherte Wasserversorgung im Notfall nun auch formal zu einem guten Ende gebracht werden kann und steht insbesondere während der Sitzung für weitergehende Erläuterungen gerne zur Verfügung.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die Zweckvereinbarung samt Anlagen ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt dem Gremium mit, dass inzwischen die Notwasserversorgungsleitung mit der Stadt Senden fertiggestellt werden konnte.
Der Stadtrat der Stadt Senden habe der Zweckvereinbarung in seiner Sitzung am 26. April 2022 zugestimmt.

Für diese Zweckvereinbarung war einerseits der Leitungsverlauf und andererseits auch der Wasserpreis zu klären, welcher durch den Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband kalkuliert worden ist. Eine mögliche Preissteigerung hätte sich am Verbraucherpreisindex orientieren können. Dieser sei jedoch an die Steigerung der Gebühren der Stadt Senden geknüpft worden. Für die Bürger der Stadt Vöhringen sei insofern wichtig, dass diese nicht den Wasserpreis der Stadt Senden, sondern nach wie vor und unabhängig davon die Verbrauchspreise von Vöhringen zu entrichten haben.

An dieser Stelle gelte sein Dank insbesondere auch der Stadt Senden, welche sich von Beginn an bereit erklärt habe, mit der Stadt Vöhringen eine Notleitungsversorgung einzurichten. Dies zeige wiederum im Wege der interkommunalen Zusammenarbeit und des gemeinsamen Mittelzentrums das kooperative Miteinander über die Stadtgrenze hinweg.

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der Stadt Senden eine Zweckvereinbarung nach Art. 7 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) bezüglich

Bau und Betrieb einer Wasserversorgungsleitung für Notfälle zwischen den Wasserversorgungsanlagen der Städte Senden und Vöhringen mit ständiger Versorgung eines Bereichs des Stadtteils Illerzell der Stadt Vöhringen mit Wasser der Wasserversorgungsanlage der Stadt Senden aus hygienischen Gründen

abzuschließen.

Die Zweckvereinbarung samt Anlagen ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses und diesem als Anlage beigefügt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Uli-Wieland-Mittelschule; RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, den Auftrag über die Planung und Ausschreibung von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der vier städtischen Schulen an das Ing.-büro Spleis, Laupheim, zu vergeben.

In der Zwischenzeit wurden die notwendigen Planungen durchgeführt und die 
Ausschreibungsunterlagen erstellt.

In Absprache mit der Förderstelle, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, wurde für jede Schule eine eigenständige, beschränkte Ausschreibung über die e-Vergabe-Plattform-Bayern durchgeführt.

Nachdem nur die Auftragssumme der Uli-Wieland-Mittelschule mit 25 Stück Lüftungsgeräten im Zuständigkeitsbereich des Stadtrates liegt, wird die Vergabe der drei übrigen Schulen (Uli-Wieland-Grundschule, Grundschule Nord und Grundschule Illerberg) in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 05.05.2022 dem Gremium zur Entscheidung vorgelegt.

Von den 12 aufgeforderten Fachfirmen haben für die Uli-Wieland-Mittelschule zwei Firmen ein Angebot zur Submission am 19.04.2022 abgegeben.

Das Angebot wurde vom Ing.-büro Spleis geprüft und gewertet.
(siehe beiliegender Vergabevorschlag vom 21.04.2022)

Die Angebote liegen im Bereich der Kostenschätzung des Ing.-büros.

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der 25 Stück Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland- Mittelschule ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. WISAG GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, zu vergeben.

Die Ausrüstung der Klassenzimmer mit den RLT-Anlagen ist in den kommenden Sommerferien geplant, sofern die Herstellerfirma die Geräte rechtzeitig liefern kann.

Die Fa. WISAG ist dem Ing.-büro Spleis als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 335.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21300.9465 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland-Mittelschule wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 335.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21300.9465 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland-Mittelschule wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 335.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21300.9465 zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Soziale Beratung in den Notunterkünften in Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn; Vertrag und Zweckvereinbarung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen

Der Haupt- und Umweltausschuss der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung am 04.10.2021 beschlossen, sich an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen laut dem vorgelegten Finanzierungsplan in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu beteiligen (Anlage 1).

Die Städte Illertissen und Weißenhorn haben sich mit entsprechenden Beschlüssen ebenfalls für diese gemeinsame Projektstelle und einer anteiligen Finanzierung ausgesprochen.


  1. Weiteres Vorgehen

Zum Vollzug des vorstehenden Beschlusses ist nun eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen den drei Städten zu schließen. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. 

Des Weiteren ist zwischen den beteiligten Städten und der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Diakonischen Werkes im Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Neu-Ulm e.V. und dem Caritasverband für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V.ein Vertrag abzuschließen, welcher als Anlage 3 beigefügt ist.

Die Stadt Illertissen hat die Unterlagen bereits im Vorfeld durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Neu-Ulm prüfen lassen. 

Die Zweckvereinbarung ist nach der Ausfertigung bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften zu. 

  1. Der Stadtrat billigt den Vertrag zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn und der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe zur sozialen Beratung in den Notunterkünften der Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn.

Diskussionsverlauf

Herr Mennel stellt den Sachverhalt anhand der Grundsatzentscheidung aus der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 4. Oktober 2021 und anhand der Sitzungsvorlage zusammenfassend vor.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

  1. Der Stadtrat stimmt der Zweckvereinbarung zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn über die Finanzierung einer sozialen Beratung in den Notunterkünften zu. 

  1. Der Stadtrat billigt den Vertrag zwischen den Städten Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn und der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe zur sozialen Beratung in den Notunterkünften der Städte Illertissen, Vöhringen und Weißenhorn.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Sanierung und Anbau Kindergarten Nord in Vöhringen; Rohbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen erfolgt in Kürze.

Für den Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Rohbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Mit der Planung für die Ausführung der Rohbauarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.

Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.

Zur Abgabe eines Angebotes wurden 18 Firmen aufgefordert.

Zur Submission am 21.04.2022 hat eine Firma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.

Das Ergebnis des Angebots kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Kurt Motz Baubetriebsgesellschaft Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 29 + 31, 89257 Illertissen zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 637.941,85 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma Motz Baubetriebsgesellschaft Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 29 + 31, 89257 Illertissen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 13.04.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 637.000,00 Euro sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat fasst ohne weitere Aussprache nachstehenden

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma Motz Baubetriebsgesellschaft Hoch-, Tief-, Straßen- und Spezialtiefbau GmbH & Co. KG, Ulmer Straße 29 + 31, 89257 Illertissen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 13.04.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 637.000,00 Euro sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher weist auf den Hinweis auf der Einladung zur Sitzung der bevorstehenden Haupt- und Umweltausschusssitzung hin, wonach im Vorfeld der Sitzung eine Besichtigung des städtischen Klärwerkes vorgesehen ist und die Ratsmitglieder hierzu eingeladen sind.

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11. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11
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11.1. Kita "St. Martin" Illerberg; Reduzierung der Öffnungszeiten Anfrage Herr B. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.1

Diskussionsverlauf

Herr Bernhard Thalhofer teilt mit, dass ihn ein Elternpaar auf die Reduzierung der Öffnungszeiten in der Kindertagesstätte „St. Martin“ Illerberg, um 30 Minuten, auf 16.30 Uhr, angesprochen habe.
Insbesondere aufgrund der Erhöhung der Kindergartengebühren bestehe damit seitens der Eltern kein Einverständnis.
Daher stelle sich die Frage, welche Gründe dafür ausschlaggebend gewesen seien.

Bürgermeister Neher erläutert, dass das Anliegen die Öffnungszeiten zu reduzieren von der Leiterin der Einrichtung angeregt worden sei. Damit sei eine Angleichung an die Öffnungszeiten der übrigen Kindertagesstätten in Vöhringen vorgenommen worden. Des Weiteren legen organisatorische Gründe diese Vorgehensweise nahe, da lediglich zwei Kinder die Betreuungszeit bis 17 Uhr in Anspruch genommen haben. Mit den Eltern dieser beiden Kinder habe man im Vorfeld die beabsichtigte Reduzierung besprochen.

Eine generelle Reduzierung der Betreuungszeit sei damit jedoch nicht verbunden.

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11.2. Offenes WLAN auf dem Sportpark-Gelände Anfrage Herr B. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.2

Diskussionsverlauf

Herr Bernhard Thalhofer teilt mit, er habe kürzlich an einer Hilfsaktion mit der Freiwilligen Feuerwehr teilgenommen. Dabei sei auffällig gewesen, dass in anderen Ländern im Umkreis öffentlicher Einrichtungen und Plätze eine gute Versorgung mit offenem WLAN gegeben sei.

Er regt an, auf dem Sportparkgelände offenes WLAN einzurichten. Auch an weiteren stark frequentierten Plätzen soll offenes WLAN angeboten werden.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Anregungen und lässt einen Ausbau von der EDV-Abteilung prüfen.

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11.3. Größenbeschränkung von Betriebsleiterwohnungen im Rahmen des Bauplanungsrechts Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.3

Diskussionsverlauf

Herr Klingler nimmt Bezug auf ein kürzlich vorgestelltes Bauvorhaben in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses, wonach eine Betriebsleiterwohnung seines Erachtens im Verhältnis zum Bauvorhaben bzw. Betrieb als solches überdimensioniert geplant sei.
Er plädiere dafür, Bestimmungen zu erlassen, wonach Wohnungen in Betriebsgebäuden in einem gewissen Verhältnis zur Grundfläche des Betriebes oder in der Größe beschränkt werden. Dies soll dazu dienen, den Missbrauch von günstigem Wohnraum in Gewerbegebieten einzudämmen.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass Abweichungen von der Baunutzungsverordnung in jedem aufzustellenden Bebauungsplan festlegbar seien. Man werde jedoch in kommenden Aufstellungsverfahren ein besonderes Augenmerk darauf richten.

Herr Schmid erwidert, dass im genannten Fall sicher eine große Wohnung beantragt worden sei, ihm jedoch kein Vorhaben bekannt sei, wonach diese Möglichkeit ausgenutzt worden sei.

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11.4. Nutzungsrechtewald; Unterstützung für Nachpflanzungen etc. Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler verliest eine Anfrage auf Unterstützung der Holznutzungsrechte-Inhaber von Vöhringen.

„Die Holznutzungsrechte-Inhaber, stellvertretend durch Herrn Erich Heuter, bitten um Unterstützung von Baum-Pflanzaktionen.

Der Nutzungsrechtewald Vöhringen hat eine Fläche von ca. 38 ha und liegt größtenteils links und rechts der Iller, von der Illerbrücke bis knapp vor Illerzell im Norden, dazu noch eine kleine Fläche am Wielandkanal südlich von Illerzell. Betreut werden sie (Holznutzungsrechte-Inhaber) von der Forstbetriebsgemeinschaft Neu-Ulm (FBG).

In den letzten Jahren mussten über 50 Eschen gefällt werden. Das Eschentriebsterben nahm überhand. Aus Verkehrssicherungsgründen war die Entnahme notwendig. In die durch den Holzeinschlag entstandenen Flächen, wurden dann jeweils standorttypische Bäume gepflanzt (Eichen, Linden, Kirschen, Ahorn). In den letzten Jahren wurden annähernd 7000 Pflanzen eingebracht.
Diese müssen aber auch jährlich gepflegt werden, denn die Waldrebe ist für die gepflanzten Bäume ein Risiko, deshalb sind jedes Jahr Pflegearbeiten von ca. 80 Stunden notwendig.

Nicht zu vergessen sind die laufenden, fixen Kosten von jährlich über 1600 € (zum Beispiel Berufsgenossenschaft 885 €, Faustbetriebsgemeinschaft, Jahresbetreuung 718 €).
Hinzu kommen dann jeweils noch die Pflanzen und Pflanzenkosten einschließlich der Fällkosten, die dann je nach Fläche stark unterschiedlich sind. Mit einem vierstelligen Betrag ist demnach immer zu rechnen.

Der Holzverkauf kann diese Kosten nicht einbringen!

Nachdem der Vöhringer Wald von den Holznutzungsrechte-Inhabern bepflanzt und gepflegt wird, kann der Wald aber erst nach Generationen eventuell einen Ertrag abwerfen, daher wird echter Natur- und Umweltschutz betrieben. Von der „Ernte“ werden die nachfolgenden Generationen (wenn überhaupt) profitieren können.

Es laufen doch zurzeit sehr viele Umwelt-, Baum- und Pflanzprogramme (siehe Antrag der Grünen vom 4.1.2022 – Vöhringen pflanzt für Klima und Artenschutz). Es wäre schön, wenn die Stadt Vöhringen, in Form von Baumpflanzen helfen könnten. Die Arbeit der Bepflanzung wurden Holzrechtler übernehmen. Dies wäre auch eine Anerkennung ihrer Arbeit.
In der Hoffnung, dass unser Gremium die Anfrage unterstützt, darf ich mich im Namen der Holznutzungsrechte-Inhaber schon im Voraus bedanken.“

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Sachdarstellung und den Einsatz der Holznutzungsrechte-Inhaber. Zu diesen bestehe seitens der Stadt Vöhringen ein vertrauensvolles und gutes Verhältnis. Bürgermeister Neher empfiehlt, dass sich Herr Heuter direkt an die Stadtverwaltung wendet. Dementsprechend könne sicher eine unterstützende Hilfestellung gewährt werden.

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11.5. Verkehrssituation Illerzeller Straße Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.5

Diskussionsverlauf

Herr Brocke spricht die Verkehrssituation in der Illerzeller Straße an. Insbesondere neuralgische Gefahrenpunkte wie die Einmündung am Gleisweg. Auch durch parkende Fahrzeuge im Kurvenbereich, könne Gegenverkehr nur erahnt werden.

Herr Söhner erläutert, dass die Illerzeller Straße im Straßenausbauprogramm für dieses Jahr enthalten sei. Damit einhergehend werde auch die verkehrliche Situation besser gestaltet. Die Planung werde in einer der kommenden Sitzung vorgestellt.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis und wird das Anliegen an die Verwaltung weitergeben.

Folgende Stellungnahme der Verwaltung wurde im Anschluss an die Sitzung abgegeben:


Die Illerzeller Straße steht seit längerem in der Diskussion, vor allem auch deshalb, dass dort zu schnell gefahren werden würde (ein Gefahrenschwerpunkt sowohl aufgrund zu schnellen Fahrens als auch durch parkende Autos besteht lt. Polizei dort jedoch nicht).
Vor allem die LKWs haben dort immer wieder Anlass zu Anregungen im Stadtrat gegeben.

In der letzten Stadtratssitzung, in der dieses Thema ausführlich erörtert wurde, stand im Raum, ob die Illerzeller Straße generell durchgehend mit Tempo 30 zu beschildern wäre.
Die Entscheidung hierüber wurde zurückgestellt, bis die Illerzeller Straße ohnehin ausgebaut werden müsse. 

Gerade das gegenseitige aufeinander Rücksichtnehmen, was diese Parksituation nach sich zieht, reduziert in der Illerzeller Straße die Geschwindigkeit deutlich – auch für immer wieder dort fahrende LKW. 
Die monierte Parksituation „produziert“ de facto zumindest zeitweise die gewünschte Tempo-30-Reduzierung.

Die Illerzeller Straße soll nun ja aktuell – wohl noch 2022 – saniert werden. In diesem Zuge wird seitens unserer Bauabteilung auch geprüft werden, ob nicht zusätzliche Verkehrsinseln usw. eingebaut werden können, damit die angesprochene Tempo 30 Regelung auch rechtlich in Ordnung geht.
Wir hoffen, dass dann damit durch die Reduzierung der Geschwindigkeit auch eine Entspannung der Parksituation eintritt  - langsamer unterwegs = mehr Zeit zum Reagieren oder/auch zum Rücksichtnehmen.

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11.6. Ortseingang Thal; Gefährdung durch große Kabeltrommeln Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.6

Diskussionsverlauf

Herr Prestele weist auf eine Gefahrenstelle am Ortseingang von Thal hin, wonach zwei Metallrollen bzw. Kabeltrommeln noch dort stehen. Dabei sei eine der Trommeln bei Sturm schon über die Verbindungsstraße und den Radweg geweht worden.

Herr Söhner teilt mit, wann werde auf die ausführende Firma zugehen und die Abholung veranlassen.

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11.7. Bachgasse; Renaturierung Mühlbachufer Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.04.2022 ö 11.7

Diskussionsverlauf

Herr Lepple erkundigt sich aufgrund der Renaturierung des Mühlbachufers auf der Südseite, nach dem weiteren Vorgehen bzw. der Fortsetzung wie seinerzeit besprochen. Der Flusskörper aus Beton sei weder optisch ansprechend, noch ökologisch gut für Kleinlebewesen und Fische.

Der Fischereiverein würde eine Fortsetzung bis zum kleinen Spielplatz ebenso befürworten. In  gleichem Zuge würde sich eine Reinigung der Gewässersohle und das Einbringen von Kies anbieten. Eine Bezuschussung über den schwäbischen Fischereiverband wäre möglich.

Bürgermeister Neher erläutert, dass die Abstimmung mit dem Verband sehr zeitintensiv sei und die Stadt daher die Renaturierung entlang der VR-Bank selbst vorgenommen habe. Nachdem bei einer Fortsetzung auch die jeweiligen Grundstückseigentümer einverstanden sein müssen, könne dies langwieriger sein. Man nehme die Anregung jedoch gerne auf.

Datenstand vom 03.06.2022 12:43 Uhr