Datum: 05.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Bauanträge und Bauvoranfragen
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1.1 |
Neubau eines Balkons;
Bauort: „Neue Welt 14“ in Illerberg (Flur-Nr. 1548/4)
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1.2 |
Brücke über den Mühlbach zur Erschließung des Grundstücks Flur-Nr. 184/1, Memminger Straße 15a;
Bauort: „Memminger Straße 15a“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 184/1, 1079, 52/11)
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1.3 |
Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Im Steig 7a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1183/3 Tlfl.)
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1.4 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses als Reihenhaus und einer nicht grenzständigen Nebenanlage ohne Aufenthaltsraum als Fahrrad-, Müll-, Abstell- und Technikraum für eine Wärmepumpe und Schaffung von drei Stellplätzen;
hier: Tektur: Technikraum mit einer Feuerstätte (Holzpelletanlage), Änderung der Konstruktion auf Massivbauweise, Verbreiterung der Erker auf der Südfassade, Entfall der Loggien und Ersatz durch Dachflächenfenster und Erhöhung der Dachkonstruktion;
Bauort: „Körnerstraße 3, 3a, 3b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1057/2)
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1.5 |
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Witzighauser Straße 39“ in Illerberg (Flur-Nr. 67/2)
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1.6 |
Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Einfamilienhauses;
Bauort: „Neue Welt 4c“ in Illerberg (Flur-Nr. 1552/2)
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1.7 |
Neubau eines Mehrfamilienhauses (8 WE);
Bauort: „Illerzeller Straße 24“ in Vöhringen (Flur-Nr. 369/2 und 369/3)
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2 |
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ in Vöhringen;
- Beschluss zur erneuten Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorberatung
- vorgezogen -
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3 |
Grundschule Illerberg;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
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4 |
Grundschule Vöhringen-Nord;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
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5 |
Uli-Wieland-Grundschule;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
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6 |
Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen;
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
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7 |
Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg;
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
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8 |
Verschiedenes
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9 |
Anträge und Anfragen
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9.1 |
Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung);
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion;
Vorberatung
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9.2 |
Gefährliche Verkehrssituation im Einmündungsbereich Wielandstraße/Marienstraße;
Abhilfe;
Anfrage von Herrn Barth
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9.3 |
Nochmalige testweise Aufstellung einer Fußgängerampel im Bereich „Alte Poliere“ – Richard-Wagner-Straße zur Erfassung der Fußgängerquerungszahlen;
Zeitpunkt;
Anfrage von Herrn Boxhammer
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9.4 |
„Rückkehr“ mit den Ausschusssitzungen in den Sitzungssaal im Rathaus;
Anfrage von Bürgermeister Neher
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zum Seitenanfang
1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
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1 |
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1.1. Neubau eines Balkons;
Bauort: „Neue Welt 14“ in Illerberg (Flur-Nr. 1548/4)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.1 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.2. Brücke über den Mühlbach zur Erschließung des Grundstücks Flur-Nr. 184/1, Memminger Straße 15a;
Bauort: „Memminger Straße 15a“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 184/1, 1079, 52/11)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.2 |
Diskussionsverlauf
Im Rahmen der Vorstellung des Baugesuchs wird erläutert, dass das Vorhaben einer Entscheidung über ein städtebauliches Einvernehmen nicht zugänglich ist, sondern die Stadt Vöhringen hier insbesondere als Eigentümerin des Geh- und Radwegegrundstücks gefordert ist, eine privatrechtliche Entscheidung über die Zulassung des angestrebten Bauwerkes zu treffen, auch im Hinblick auf mögliche weitere entsprechende Anträge.
Beschluss
„Die Stadt Vöhringen als Eigentümerin des Fuß- und Radwegegrundstücks Flur-Nr. 1079 der Gemarkung Vöhringen stimmt einer baulichen Nutzung bzw. Belastung des genannten Grundstücks durch die angedachte Errichtung einer privaten Brückenfläche nicht zu. Die ablehnende Entscheidung wird aus Gründen der Verkehrssicherheit sowie wegen einer befürchteten Präzedenzwirkung getroffen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.3. Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Im Steig 7a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1183/3 Tlfl.)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende (allein städtebauliche) Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.4. Neubau eines Mehrfamilienhauses als Reihenhaus und einer nicht grenzständigen Nebenanlage ohne Aufenthaltsraum als Fahrrad-, Müll-, Abstell- und Technikraum für eine Wärmepumpe und Schaffung von drei Stellplätzen;
hier: Tektur: Technikraum mit einer Feuerstätte (Holzpelletanlage), Änderung der Konstruktion auf Massivbauweise, Verbreiterung der Erker auf der Südfassade, Entfall der Loggien und Ersatz durch Dachflächenfenster und Erhöhung der Dachkonstruktion;
Bauort: „Körnerstraße 3, 3a, 3b“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1057/2)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, hier in Form der Tektur, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.5. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Witzighauser Straße 39“ in Illerberg (Flur-Nr. 67/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Die Zustimmung zu der beantragten und begründeten Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Bauvoranfrage für die Aufstockung eines Einfamilienhauses;
Bauort: „Neue Welt 4c“ in Illerberg (Flur-Nr. 1552/2)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.6 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die beantragte Aufstockung des Bestandsgebäudes wird verweigert, weil die Umsetzung der Baumaßnahme dazu führen würde, dass sich das Gebäude insbesondere bezüglich dem Maß der baulichen Nutzung nicht mehr in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen würde und zudem das Ortsbild beeinträchtigt wäre. Das Vorhaben ist städtebaulich nicht vertretbar.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Neubau eines Mehrfamilienhauses (8 WE);
Bauort: „Illerzeller Straße 24“ in Vöhringen (Flur-Nr. 369/2 und 369/3)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
1.7 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ in Vöhringen;
- Beschluss zur erneuten Aufstellung eines Bebauungsplanes
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Vorberatung
- vorgezogen -
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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18.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Ausgangssituation / Anlass
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Der Planbereich umfasst im Norden einen Teilbereich der Wielandstraße und der Vöhlinstraße und im Westen die Marienstraße mit Marienkirche, sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland. Im Süden befindet sich die Illerstraße mit dem „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und im Osten der Hettstedter Platz bzw. die Illerstraße mit dem Rathaus. Im Norden und Osten grenzen unmittelbar bestehende Wohnbebauungen an und vereinzelt gewerbliche Nutzungen. Im Süden grenzen mehrere Schulen und im Westen Wohngebäude sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland an.
Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung. Teilstücke der Parkierungsfläche der Firma Wieland können für die Bebauung freigegeben werden. Das Vorhaben ist für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung. Es nimmt eine repräsentative Funktion ein und dient der Gesamtstadt als „Visitenkarte“ und „Aushängeschild“.
Ziele / Bauvorhaben
Die Stadt Vöhringen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und das kirchliche, kulturelle und kommunale Stadtzentrum neu zu ordnen und ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen dienen voranging der Innenentwicklung und der wieder Nutzbarmachung von Flächen. Das Vorhaben stellt ein Jahrhundertprojekt dar und prägt das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt nachhaltig.
Die städtebauliche Nachbarschaft hat in Bezug auf die architektonisch-
städtebauliche Aufgabenstellung einer Neubebauung und der Schaffung neuer
Straßen- und Platzräume die Verpflichtung, eine hohe Qualität eines Neuordnungskonzepts zu finden. Dieses spielgelt sich im städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner wieder, welches vom Gemeinderat als Grundlage für den Bebauungsplan und zur weiteren Planung am 28.10.2021 verabschiedet wurde.
Dieser stellt unterschiedliche Nutzungen dar. Neben Rathaus, Kulturzentrum und Pfarrkirche St. Maria sollen Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen realisiert werden. Das bisherige Jugendhaus soll an einen nahen gelegenen Standort innerhalb des Plangebiets ersatzweise untergebracht werden. Auf der dafür freiwerdenden Fläche plant ein Investor Wohngebäude mit zum Teil nicht störender gewerblicher Nutzung. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Durch die geplante Bebauung soll eine neue kulturelle/kommunale Mitte geschaffen werden, das durch einen großen Platz Aufenthaltsqualität und genügend Raum zur Begegnung schafft. Begrünungen sorgen für ein schönes Erscheinungsbild und wirken sich zugleich positiv auf Mensch, Natur und Umwelt aus.
Durch den Entwurf wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht.
Die Auswirkungen, die durch das Vorhaben geschaffen werden sind innerhalb des Geltungsbereichs bewältigbar. Im Rahmen des Verfahrens wird der Öffentlichkeit und der durch die Planung Betroffenen Raum zur Stellungnahme gegeben. In der Abwägung werden die öffentlichen und privaten Belange gegen und untereinander gerecht abgewogen.
Empfehlung
1. „Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ auf der Grundlage des geänderten Geltungsbereichs (siehe Planteil Wick + Partner vom 18.05.2022). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2, 3, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 121, 122, Gemarkung Vöhringen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022.
3. Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 18.05.2022 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Büro WICK + PARTNER, führt kurz in die Thematik ein und übergibt sodann das Wort an Herrn Haag.
Herr Haag stellt seinen Kollegen Herrn Schwörer vor und erläutert anschließend sehr ausführlich den erarbeiteten Bebauungsplanvorentwurf.
Die Planung wird weit überwiegend sehr positiv gesehen.
Die gestellten Fragen insbesondere zu „Grün“ (Bäume und Pflanzgebote), zu „Parken“ (weit überwiegend in Tiefgaragen vorgesehen), zu einer großzügigen Arrondierung des Jugendhauses (Grunderwerb) und zu einer möglichen Lärmthematik im Zusammenhang mit dem benachbarten Industriebetrieb (Gutachten) werden dem Grunde nach beantwortet.
Im Zusammenhang mit der Frage, ob angesichts der explodierenden Preise im Bausektor die Rentabilität des Projektes unverändert gegeben ist, begrüßt Bürgermeister Neher den anwesenden potentiellen Mitinvestor Herrn Hahner sowie dessen Architekten Herrn Trenkle und bejaht diese Frage.
Beschluss
1. „Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ auf der Grundlage des geänderten Geltungsbereichs (siehe Planteil Wick + Partner vom 18.05.2022). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2, 3, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 121, 122, Gemarkung Vöhringen.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022.
3. Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 18.05.2022 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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3. Grundschule Illerberg;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, den Auftrag über die Planung und Ausschreibung von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der vier städtischen Schulen an das Ing.-büro Spleis, Laupheim, zu vergeben.
In der Zwischenzeit wurden die notwendigen Planungen durchgeführt und die
Ausschreibungsunterlagen erstellt.
In Absprache mit der Förderstelle, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, wurde für jede Schule eine eigenständige, beschränkte Ausschreibung über die e-Vergabe-Plattform-Bayern durchgeführt.
In der Grundschule Illerberg ist der Einbau von 9 Stück Lüftungsgeräten geplant.
Von den 12 aufgeforderten Fachfirmen haben für die Grundschule Illerberg drei Firmen ein Angebot zur Submission am 19.04.2022 abgegeben.
Das Angebot wurde vom Ing.-büro Spleis geprüft und gewertet.
(siehe beiliegender Vergabevorschlag vom 21.04.2022)
Die Angebote liegen im Bereich der Kostenschätzung des Ing.-büros.
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der 9 Stück Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Illerberg ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. WISAG GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, zu vergeben.
Die Ausrüstung der Klassenzimmer mit den RLT-Anlagen ist in den kommenden Sommerferien geplant, sofern die Herstellerfirma die Geräte rechtzeitig liefern kann.
Die Fa. WISAG ist dem Ing.-büro Spleis als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 140.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21130.9456 zu entnehmen.
Für die Maßnahme sind 80 % Förderung durch den Bund zugesagt.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Illerberg wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 140.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21130.9456 zu entnehmen.
Beschluss
„Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Illerberg wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 140.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21130.9456 zu entnehmen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Grundschule Vöhringen-Nord;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, den Auftrag über die Planung und Ausschreibung von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der vier städtischen Schulen an das Ing.-büro Spleis, Laupheim, zu vergeben.
In der Zwischenzeit wurden die notwendigen Planungen durchgeführt und die
Ausschreibungsunterlagen erstellt.
In Absprache mit der Förderstelle, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, wurde für jede Schule eine eigenständige, beschränkte Ausschreibung über die e-Vergabe-Plattform-Bayern durchgeführt.
In der Grundschule Vöhringen-Nord ist der Einbau von 17 Stück Lüftungsgeräten geplant.
Von den 12 aufgeforderten Fachfirmen haben für die Grundschule Vöhringen-Nord zwei Firmen ein Angebot zur Submission am 19.04.2022 abgegeben.
Das Angebot wurde vom Ing.-büro Spleis geprüft und gewertet.
(siehe beiliegender Vergabevorschlag vom 21.04.2022)
Die Angebote liegen im Bereich der Kostenschätzung des Ing.-büros.
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der 17 Stück Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Vöhringen-Nord ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. WISAG GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, zu vergeben.
Die Ausrüstung der Klassenzimmer mit den RLT-Anlagen ist in den kommenden Sommerferien geplant, sofern die Herstellerfirma die Geräte rechtzeitig liefern kann.
Die Fa. WISAG ist dem Ing.-büro Spleis als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 236.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21120.9458 zu entnehmen.
Für die Maßnahme sind 80 % Förderung durch den Bund zugesagt.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Vöhringen-Nord wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 236.00,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21120.9458 zu entnehmen.
Beschluss
„Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Grundschule Vöhringen-Nord wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 236.00,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21120.9458 zu entnehmen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Uli-Wieland-Grundschule;
RLT-Anlagen für die Be- und Entlüftung der Klassenzimmer;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.01.2022 beschlossen, den Auftrag über die Planung und Ausschreibung von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der vier städtischen Schulen an das Ing.-büro Spleis, Laupheim, zu vergeben.
In der Zwischenzeit wurden die notwendigen Planungen durchgeführt und die
Ausschreibungsunterlagen erstellt.
In Absprache mit der Förderstelle, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, wurde für jede Schule eine eigenständige, beschränkte Ausschreibung über die e-Vergabe-Plattform-Bayern durchgeführt.
In der Uli-Wieland-Grundschule ist der Einbau von 14 Stück Lüftungsgeräten geplant.
Von den 12 aufgeforderten Fachfirmen haben für die Uli-Wieland-Grundschule zwei Firmen ein Angebot zur Submission am 19.04.2022 abgegeben.
Das Angebot wurde vom Ing.-büro Spleis geprüft und gewertet.
(siehe beiliegender Vergabevorschlag vom 21.04.2022)
Die Angebote liegen im Bereich der Kostenschätzung des Ing.-büros.
Der Auftrag über die Lieferung und Montage der 14 Stück Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland-Grundschule ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. WISAG GmbH & Co. KG, Neu-Ulm, zu vergeben.
Die Ausrüstung der Klassenzimmer mit den RLT-Anlagen ist in den kommenden Sommerferien geplant, sofern die Herstellerfirma die Geräte rechtzeitig liefern kann.
Die Fa. WISAG ist dem Ing.-büro Spleis als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 204.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21110.9456 zu entnehmen.
Für die Maßnahme sind 80 % Förderung durch den Bund zugesagt.
Empfehlung
Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland-Grundschule wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 204.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21110.9456 zu entnehmen.
Beschluss
„Der Auftrag über die Lieferung und Montage von dezentralen Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in den Klassenzimmern der Uli-Wieland-Grundschule wird auf der Grundlage des Angebotes vom 19.04.2022 an die Fa. WISAG Gebäude- und Industrieservice Bayern GmbH & Co. KG, 89231 Neu-Ulm, vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto rd. 204.000,00 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 21110.9456 zu entnehmen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Anbau und Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen;
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen erfolgt in Kürze.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Abbrucharbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Abbrucharbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden neun Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 21.04.2022 haben zwei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Lämmle Recycling GmbH, Riedweg 3, 88436 Eberhardzell zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 154.255,27 €
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten wird an die Firma Lämmle Recycling GmbH, Riedweg 3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.04.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 154.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.
Beschluss
„Der Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten wird an die Firma Lämmle Recycling GmbH, Riedweg 3, 88436 Eberhardzell zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 20.04.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 154.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg;
Abbrucharbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.05.2022
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ö
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Beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg erfolgt in Kürze.
Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wurden nun die Abbrucharbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Abbrucharbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden sechs Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 28.04.2022 haben zwei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Abbrucharbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Bock Abbruch-Recycling GmbH, Auf der Wies 21, 87727 Babenhausen zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 82.380,64 €.
Empfehlung
Der Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten wird an die Firma Bock Abbruch-Recycling GmbH, Auf der Wies 21, 87727 Babenhausen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.04.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 82.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.
Beschluss
„Der Auftrag für die Ausführung der Abbrucharbeiten wird an die Firma Bock Abbruch-Recycling GmbH, Auf der Wies 21, 87727 Babenhausen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 27.04.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 82.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.05.2022
|
ö
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|
8 |
Diskussionsverlauf
zum Seitenanfang
9. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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05.05.2022
|
ö
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|
9 |
zum Seitenanfang
9.1. Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung);
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion;
Vorberatung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Vorberatung
|
9.1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
18.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 19.04.2022 um die Erarbeitung eines Entwurfes einer Stellplatzsatzung durch die Stadtverwaltung gebeten.
Nach interner Prüfung des Sachverhaltes rät die Stadtverwaltung jedoch von dem Erlass einer Stellplatzsatzung ab.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, jedes Bauvorhaben hinsichtlich der Stellplatzthematik individuell und situationsbedingt bewerten zu können. Es besteht die Gefahr, diese Flexibilität mit dem Erlass einer Satzung zu verlieren.
Eine Stellplatzsatzung würde zwingend die Möglichkeit von Ausnahmen vorsehen müssen. Die Herausforderung wäre allerdings, welches Bauvorhaben hier unter den engen satzungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden könnte. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Befreiungsanträgen, welche durch Beschluss des Gremiums jeweils einzeln entschieden werden müssten, wäre die Folge.
Mit einer Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf bis zu zwei Plätze pro Wohnung wird eine neue Ausgangslage bei der Beurteilung insbesondere innerörtlicher Bauvorhaben geschaffen. Diese würde allerdings gegen die Maßgabe wirken, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen und eine Nachverdichtung innerorts zu intensivieren. Gerade in der aktuellen Zeit, in der Grundstücke knapp sind und der Bedarf an Wohnraum sehr hoch, verteuern sich die Grundstückspreise dramatisch. Eine höhere Anzahl an Stellplätzen belastet ein Grundstück flächenmäßig höher. Als Folge kann weniger Wohnraum entstehen. Der Bau von Tiefgaragen führt zu einer erheblichen Kostensteigerung der Wohnungspreise.
Weiter verliert ein Grundstück aufgrund des höheren Flächenbedarfs für PKW-Stellplätze wohl regelmäßig die Möglichkeit einer ökologisch gebotenen Bepflanzung. Dies würde auch das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen.
Es ist zu erwarten, dass gerade Bauträger wohl des öfteren Anträge auf finanzielle Ablösung von Stellplätzen stellen werden. Sollte diesen nachgekommen werden müssen (hierbei handelt es sich jeweils um gebundene Ermessensentscheidungen, die gerichtlich überprüft werden können), würde sich dies auf das Parken von Autos auf Straßen negativ auswirken. Die Stadt Vöhringen würde zwar Einnahmen generieren, welche sie aber zweckentsprechend verwenden müsste. Mangels geeigneter Grundstücke wird dies der Stadt Vöhringen allerdings wohl häufig nicht gelingen.
Zuletzt stellt sich die Frage, ob durch die Forderung höherer Stellplatzzahlen nicht auch die Attraktivität des Autofahrens gesteigert wird, was derzeit sicher nicht gewünscht ist.
Empfehlung
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 19.04.2022 wird abgelehnt.
Die Begründung ergibt sich aus dem Sachverhalt, der Bestandteil des Beschlusses ist (Anlage).
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher gibt Herrn Barth zunächst die Gelegenheit, den Antrag der SPD-Fraktion zur Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorzustellen.
Herr Barth erläutert sehr ausführlich den Hintergrund des Antrages der SPD-Fraktion und geht dabei u. a. auf die stetige Zunahme der Autos in Deutschland ein und verweist auf den sehr hohen Parkdruck beispielsweise in der Blumenstraße. Er stellt die Frage in den Raum, ob die Stadt Vöhringen dem Druck etwa von Bauträgern mit den oftmals vorgesehenen großen Mehrfamilienhäusern weiter in dem Maße nachkommen will, oder ob auch im Hinblick auf die weitere Infrastruktur Gebäude mit geringerer Wohnungszahl angestrebt werden sollten. Dann wären die Grundstücke groß genug für die Anlage von Grünflächen trotz einer ausreichenden Zahl von Stellplätzen auf dem Grundstück in einem Umfeld von Straßen mit Platz für alle Verkehrsteilnehmer.
In der anschließenden Aussprache wird schnell deutlich, dass die anderen im Gremium vertretenen Fraktionen den Antrag der SPD-Fraktion sehr kritisch sehen.
Als Argumente gegen eine Stellplatzsatzung wird u. a. folgendes vorgetragen:
- es ist an der Zeit ein Mobilitätskonzept zu entwickeln weg von der Vorrangstellung des Autos, so wie dies z. B. bereits durch das städtische Radkonzept und durch Carsharingangebote geschieht; die diesbezüglichen Bemühungen sollten nicht konterkariert werden,
- Grundstücksflächen sollten so wenig als möglich versiegelt werden, siehe hierzu auch die Beschlussfassung zu TOP Nr. 4 der StR-Sitzung vom 28.04.2022 (Wohnquartier Kranichstraße Ost, auf dem Weg zum klimaneutralen Wohngebiet),
- die bisherige Praxis hat sich bewährt – es konnte nahezu immer ein verträgliches Verhältnis zwischen Wohnungs- und Stellplatzzahl erreicht werden,
- die konsensfähige Flexibilität sollte nicht gegen das enge Korsett einer Satzung eingetauscht werden,
- wir sollten „dem Auto nicht hinterherlaufen“; vielmehr sollte das Autofahren tendenziell immer unbequemer werden, weil dies auch die PKW-Dichte senken könnte,
- eine Ablöseregelung wäre zwingend in der Stellplatzsatzung vorzusehen und würde dazu führen, dass die Stadt Vöhringen dadurch zwar (zweckgebundene) Gelder einnehmen würde, oftmals jedoch im Umfeld der Baumaßnahme insbesondere mangels Grundstück aber keine Parkflächen schaffen könnte; die Wohnungskäufer hätten die diesbezüglichen Mehrkosten (ohne Gegenleistung) zu tragen, nachdem die Stellplatzablösekosten auf die Wohnungspreise umgelegt würden,
- Bauherren müssen zwar die nach geltendem Recht erforderlichen Stellplätze schaffen, die Wohnungskäufer können aber nicht (öffentlich-rechtlich) gezwungen werden, die entsprechenden Stellplätze zu erwerben, weswegen insbesondere in Tiefgaragen (angesichts der hohen Kosten) häufig unverkäufliche Stellplätze beim Bauträger verbleiben.
Beschluss
„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu Beratung vorzulegen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 9
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9.2. Gefährliche Verkehrssituation im Einmündungsbereich Wielandstraße/Marienstraße;
Abhilfe;
Anfrage von Herrn Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
9.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth trägt vor, dass es im Bereich der Einmündung von Wieland- und Marienstraße immer wieder zu gefährlichen Situationen komme und es auch bereits mehrere Unfälle gegeben habe. Er bittet dringend zu überlegen wie hier Abhilfe insbesondere im Rahmen der Umsetzung der „Neuen Rathaus-Mitte“ geschaffen werden kann.
Bürgermeister Neher bedankt sich für die Information und sichert eine Überprüfung zu.
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9.3. Nochmalige testweise Aufstellung einer Fußgängerampel im Bereich „Alte Poliere“ – Richard-Wagner-Straße zur Erfassung der Fußgängerquerungszahlen;
Zeitpunkt;
Anfrage von Herrn Boxhammer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
9.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Boxhammer schlägt aufgrund der weitgehenden Öffnung von Schulen und des gesamten öffentlichen Lebens vor, nun beim Staatlichen Bauamt Krumbach die erneute Aufstellung einer Fußgängerampel zum Zählen der Fußgängerquerungen im Bereich „Alte Poliere“ – Richard-Wagner-Straße zu beantragen.
Nachdem Einigkeit besteht, dass der Zeitpunkt nun günstig wäre, sichert Bürgermeister Neher eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem Staatlichen Bauamt Krumbach zu.
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9.4. „Rückkehr“ mit den Ausschusssitzungen in den Sitzungssaal im Rathaus;
Anfrage von Bürgermeister Neher
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
|
Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
05.05.2022
|
ö
|
Beschließend
|
9.4 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher nimmt auf die aktuell sich gut entwickelnde Corona-Lage Bezug und erklärt, dass er künftig die Ausschusssitzungen wieder im Sitzungssaal des Rathauses halten will, sofern sich hiergegen kein Widerspruch der Räte erhebt.
Nachdem dies nicht der Fall ist, werden, so Bürgermeister Neher, (zunächst lediglich) die Ausschusssitzungen ab kommendem Monat bis auf weiteres wieder am angestammten Ort stattfinden.
Datenstand vom 03.06.2022 12:47 Uhr