Datum: 18.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 19:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 28.04.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.05.2022 - öffentlicher Teil
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ in Vöhringen - Beschluss zur erneuten Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung); Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
4 1.1 Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Gewährung eines Sonderzuschusses für die Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des Schützenvereins "Pfeil" e.V. Vöhringen 1.2. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V. 1.3. Antrag auf Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V.
5 Neubau Kinderkrippe in Illerberg; Rohbauarbeiten; Auftragsvergabe
6 Verschiedenes
6.1 Grundschule Vöhringen Nord; Offener Ganztag; Errichtung einer gebührenpflichtigen Nachmittagsbetreuung am Freitag
6.2 Ehrungen von langjährigen Stadträten
7 Anträge und Anfragen
7.1 Werbung im Amtsblatt, Anfrage Herr Brocke
7.2 Kinderbetreuungssituation; Anfrage Herr Prestele

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 28.04.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 28.04.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 02.05.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 02.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 05.05.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 05.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ in Vöhringen - Beschluss zur erneuten Aufstellung eines Bebauungsplanes - Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs - Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.05.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Ausgangssituation / Anlass

Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Der Planbereich umfasst im Norden einen Teilbereich der Wielandstraße und der Vöhlinstraße und im Westen die Marienstraße mit Marienkirche, sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland. Im Süden befindet sich die Illerstraße mit dem „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und im Osten der Hettstedter Platz bzw. die Illerstraße mit dem Rathaus. Im Norden und Osten grenzen unmittelbar bestehende Wohnbebauungen an und vereinzelt gewerbliche Nutzungen. Im Süden grenzen mehrere Schulen und im Westen Wohngebäude sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland an.    

Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung. Teilstücke der Parkierungsfläche der Firma Wieland können für die Bebauung freigegeben werden. Das Vorhaben ist für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung. Es nimmt eine repräsentative Funktion ein und dient der Gesamtstadt als „Visitenkarte“ und „Aushängeschild“. 

Ziele / Bauvorhaben

Die Stadt Vöhringen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und das kirchliche, kulturelle und kommunale Stadtzentrum neu zu ordnen und ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen dienen voranging der Innenentwicklung und der wieder Nutzbarmachung von Flächen. Das Vorhaben stellt ein Jahrhundertprojekt dar und prägt das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt nachhaltig. 

Die städtebauliche Nachbarschaft hat in Bezug auf die architektonisch-
städtebauliche Aufgabenstellung einer Neubebauung und der Schaffung neuer
Straßen- und Platzräume die Verpflichtung, eine hohe Qualität eines Neuordnungskonzepts zu finden. Dieses spielgelt sich im städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner wieder, welches vom Gemeinderat als Grundlage für den Bebauungsplan und zur weiteren Planung am 28.10.2021 verabschiedet wurde. 

Dieser stellt unterschiedliche Nutzungen dar. Neben Rathaus, Kulturzentrum und Pfarrkirche St. Maria sollen Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen realisiert werden. Das bisherige Jugendhaus soll an einen nahen gelegenen Standort innerhalb des Plangebiets ersatzweise untergebracht werden. Auf der dafür freiwerdenden Fläche plant ein Investor Wohngebäude mit zum Teil nicht störender gewerblicher Nutzung. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Durch die geplante Bebauung soll eine neue kulturelle/kommunale Mitte geschaffen werden, das durch einen großen Platz Aufenthaltsqualität und genügend Raum zur Begegnung schafft. Begrünungen sorgen für ein schönes Erscheinungsbild und wirken sich zugleich positiv auf Mensch, Natur und Umwelt aus. 

Durch den Entwurf wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht.  
Die Auswirkungen, die durch das Vorhaben geschaffen werden sind innerhalb des Geltungsbereichs bewältigbar. Im Rahmen des Verfahrens wird der Öffentlichkeit und der durch die Planung Betroffenen Raum zur Stellungnahme gegeben. In der Abwägung werden die öffentlichen und privaten Belange gegen und untereinander gerecht abgewogen.

Empfehlung

1.        „Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ auf der Grundlage des geänderten Geltungsbereichs (siehe Planteil Wick + Partner vom 18.05.2022). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2, 3, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 121, 122, Gemarkung Vöhringen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022.

3.        Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 18.05.2022 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Haag vom Büro WICK + PARTNER und führt kurz in die Thematik ein. Er verweist auch auf den Empfehlungsbeschluss aus der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 5.5.2022.

Herr Haag erläutert anschließend sehr ausführlich den erarbeiteten Bebauungsplanentwurf. 

Es folgt eine rege Diskussion mit Fragen insbesondere zu möglicher Lärmthematik, Anzahl der benötigten Stellplätze, Abstand der Straße zur Kirche, erlaubte Größe der Gebäude sowie zum weiteren Ablauf, auf die Herr Haag eingeht. Des Weiteren werden Bedenken in Bezug auf die Stellplatzsituation, die Baukosten sowie die Verkehrssituation vorgebracht. Diese Bedenken sollen im weiteren Verlauf des Verfahrens ausgeräumt werden und eventuell werden dann noch entsprechende Auflagen erfolgen.

Beschluss 1

1.        „Der Stadtrat beschließt die erneute Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ auf der Grundlage des geänderten Geltungsbereichs (siehe Planteil Wick + Partner vom 18.05.2022). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen und Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 2, 3, 3/3, 15, 17, 18, 19, 20, 21, 22, 23, 23/2, 23/3, 24, 24/2, 33/1, 33/3, 85, 85/1, 85/2, 88, 87, 90, 91, 92, 93, 94, 121, 122, Gemarkung Vöhringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.        Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 18.05.2022 einschließlich Begründung sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 1

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3. Erstellung einer Satzung über die Zahl der zu errichtenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung); Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 05.05.2022 ö Vorberatung 9.1
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die SPD-Stadtratsfraktion hat mit Antrag vom 19.04.2022 um die Erarbeitung eines Entwurfes einer Stellplatzsatzung durch die Stadtverwaltung gebeten.

Nach interner Prüfung des Sachverhaltes rät die Stadtverwaltung jedoch von dem Erlass einer Stellplatzsatzung ab.

In der Vergangenheit hat es sich bewährt, jedes Bauvorhaben hinsichtlich der Stellplatzthematik individuell und situationsbedingt bewerten zu können. Es besteht die Gefahr, diese Flexibilität mit dem Erlass einer Satzung zu verlieren.

Eine Stellplatzsatzung würde zwingend die Möglichkeit von Ausnahmen vorsehen müssen. Die Herausforderung wäre allerdings, welches Bauvorhaben hier unter den engen satzungsrechtlichen Regelungen berücksichtigt werden könnte. Eine fundierte Auseinandersetzung mit Befreiungsanträgen, welche durch Beschluss des Gremiums jeweils einzeln entschieden werden müssten, wäre die Folge.

Mit einer Erhöhung des Stellplatzschlüssels auf bis zu zwei Plätze pro Wohnung wird eine neue Ausgangslage bei der Beurteilung insbesondere innerörtlicher Bauvorhaben geschaffen. Diese würde allerdings gegen die Maßgabe wirken, ausreichend neuen Wohnraum zu schaffen und eine Nachverdichtung innerorts zu intensivieren. Gerade in der aktuellen Zeit, in der Grundstücke knapp sind und der Bedarf an Wohnraum sehr hoch, verteuern sich die Grundstückspreise dramatisch. Eine höhere Anzahl an Stellplätzen belastet ein Grundstück flächenmäßig höher. Als Folge kann weniger Wohnraum entstehen. Der Bau von Tiefgaragen führt zu einer erheblichen Kostensteigerung der Wohnungspreise.

Weiter verliert ein Grundstück aufgrund des höheren Flächenbedarfs für PKW-Stellplätze wohl regelmäßig die Möglichkeit einer ökologisch gebotenen Bepflanzung. Dies würde auch das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen. 

Es ist zu erwarten, dass gerade Bauträger wohl des öfteren Anträge auf finanzielle Ablösung von Stellplätzen stellen werden. Sollte diesen nachgekommen werden müssen (hierbei handelt es sich jeweils um gebundene Ermessensentscheidungen, die gerichtlich überprüft werden können), würde sich dies auf das Parken von Autos auf Straßen negativ auswirken. Die Stadt Vöhringen würde zwar Einnahmen generieren, welche sie aber zweckentsprechend verwenden müsste. Mangels geeigneter Grundstücke wird dies der Stadt Vöhringen allerdings wohl häufig nicht gelingen.

Zuletzt stellt sich die Frage, ob durch die Forderung höherer Stellplatzzahlen nicht auch die Attraktivität des Autosfahrens gesteigert wird, was derzeit sicher nicht gewünscht ist.   

Empfehlung

„Die Stadtverwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zu Beratung vorzulegen.“

Diskussionsverlauf

Herr Barth erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er hebt hervor, dass an mehreren Stellen wie zum Beispiel in der Blumenstraße aktuell bereits ein hoher Parkdruck besteht und dies durch Großprojekte wie die „Neue Rathaus-Mitte“ noch verstärkt wird.

In einer kurzen anschließenden Diskussion werden die Argumente pro und contra einer Stellplatzsatzung sachlich benannt.

Beschluss

Der Antrag der SPD-Fraktion, die Stadtverwaltung zu beauftragen, einen Vorschlag für eine Stellplatzsatzung zu erarbeiten und diese dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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4. 1.1 Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen; Gewährung eines Sonderzuschusses für die Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des Schützenvereins "Pfeil" e.V. Vöhringen 1.2. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V. 1.3. Antrag auf Verlängerung des Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein "Pfeil" Vöhringen e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Mit E-Mail-Schreiben vom 18.04.2022 (siehe Anlage) informierte der Schützenverein "Pfeil"
e.V. Vöhringen (SV Pfeil) die Stadt über seine Planungen in Bezug auf die Renovierung 
seiner Kleinkaliberschiessanlage in dessen Vereinsheim und verband dies mit einem Antrag 
auf Anpassung des bestehenden Pacht- sowie Erbbaurechtsvertrages sowie auf Bezuschussung der Maßnahme in Höhe von 50 % der Kosten.

Rechtliche Grundlagen/Historie:

Der SV Pfeil hat auf der Grundlage eines bestehenden Erbbaurechtsvertrages vom 06.02.1964 
und eines notariellen Nachtrages vom 15.11.1965 in den Jahren 1964/65 auf dem städtischen Grundstück Flr.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, Schießanlagen und ein Schützenheim 
mit Gaststättenbetrieb errichtet.
Der Erbbaurechtsvertrag hat aktuell eine Laufzeit von 66 Jahren und endet am 05.02.2030.
Der aktuell gültige Pachtvertrag vom 12.05.1997 trat zum 01.05.1997 in Kraft und hat 
nach Ziff. 2.2 „die gleiche Laufzeit wie der Erbbaupachtervertrag und endet somit ebenfalls 
am 05.02.2030“.
Im Jahre 1985 wurde das Gebäude um eine Kleinkaliberschiessanlage erweitert.
2013 erfolgte der Kauf elektronischer Schießstände, für die die Stadt Vöhringen 
nach Ziff. 12.1 der damals geltenden Vereinsförderrichtlinien einen Sonderzuschuss 
in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen Kosten (= 3.916,21 €) gewährte.
Voraussetzung für eine mögliche Zuschussgewährung ist eine Mindestlaufzeit bestehender vertraglicher Grundlagen beim Dachverband ist.  In der Regel wird eine Mindestlaufzeit 
von 25 Jahren (BLSV) gefordert. 
Im vorliegenden Fall müssen insoweit ebenfalls die Laufzeiten des bestehenden Pacht- 
und Erbbaurechtsvertrages angepasst werden. 
Der Verein wünscht sich eine Verlängerung „bis ins Jahr 2055, besser noch 2060“.
Zur Wahrung der Nutzungsrechte und zur Vermeidung zahlreicher Verlängerungen bei jeder einzelnen geforderten Maßnahme hält auch die Stadtverwaltung, wie aktuell ebenfalls a.a.O. 
so gehandhabt, eine Verlängerung auf 30 Jahre ab Vertragsunterzeichnung – somit NEU: 
bis ins Jahr 2052 - für geboten und sinnvoll.

Bei der beantragten Bezuschussung der Renovierung der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil handelt es sich nach Ziff. 12.1 um eine Sonderzuwendung,
bei der in der Regel ein Zuschuss in Höhe von 10 % der tatsächlich anfallenden, zuschussfähigen Kosten gewährt wird.  Eine Gremiumsbeschluss ist in diesem Fall grundsätzlich nicht vonnöten.
Die Stadtverwaltung schlägt, in Anlehnung an die Bezuschussung im Jahre 2013, 
auch in diesem Fall eine 10-prozentige Förderung vor.

Empfehlung

1.1
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung 
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.000 € sind im Haushalt 2023 im Vermögenshaushalt einzuplanen. 
1.2
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung verlängert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

1.3
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird ebenfalls um weitere 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag (siehe Ziff. 1.2) gebilligt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Beurkundung vorzunehmen 
und zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss 1

1.1
Die Stadt Vöhringen gewährt dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen für die Renovierung 
der Kleinkaliberschiessanlage im Vereinsheim des SV Pfeil, Grundstück Fl.Nr. 1285/14, Gemarkung Vöhringen, nach Ziff. 12.1 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen eine Sonderzuwendung in Höhe von 10 % der tatsächlich angefallenen, zuschussfähigen Kosten.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von voraussichtlich 3.000 € sind im Haushalt 2023 im Vermögenshaushalt einzuplanen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

1.2
Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird um 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung verlängert.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 3

1.3
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Schützenverein „Pfeil“ e.V. Vöhringen wird ebenfalls um weitere 30 Jahre, gerechnet ab Abschluss der entsprechenden Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag (siehe Ziff. 1.2) gebilligt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Beurkundung vorzunehmen 
und zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Neubau Kinderkrippe in Illerberg; Rohbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg erfolgt in Kürze.

Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wurden nun die Rohbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben.

Mit der Planung für die Ausführung der Rohbauarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.

Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.

Zur Abgabe eines Angebotes wurden 14 Fachfirmen aufgefordert.

Zur Submission am 12.05.2022 haben folgende vier Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben:

  • Kutter GmbH & Co. KG, Augsburger Straße 55, 87700 Memmingen
  • Xaver Lutzenberger GmbH & Co. KG, Mindelheimer Straße 14, 87772 Pfaffenhausen
  • Matthäus Schmid Bauunternehmen GmbH & Co. KG, Hornberg 8, 88487 Baltringen
  • HBW Höfle & Wohlrab Bau GmbH, Im Krautgarten 15, 86470 Thannhausen

Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.

Der Auftrag für die Rohbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma HBW Höfle & Wohlrab Bau GmbH, Im Krautgarten 15, 86470 Thannhausen zu vergeben.

Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 301.652,08 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma HBW Höfle & Wohlrab Bau GmbH, Im Krautgarten 15, 86470 Thannhausen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.05.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 301.000 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht nachstehender

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Rohbauarbeiten wird an die Firma HBW Höfle & Wohlrab Bau GmbH, Im Krautgarten 15, 86470 Thannhausen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 12.05.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 301.000 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 6
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6.1. Grundschule Vöhringen Nord; Offener Ganztag; Errichtung einer gebührenpflichtigen Nachmittagsbetreuung am Freitag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Frau Laible erläutert die Ausgangssituation und  den geänderten Sachverhalt entsprechend der vorliegenden Unterlagen. Das Angebot des Dienstleisters ist nunmehr günstiger, da zum einen die Vertragsabschlüsse und Abrechnungen nun über die Stadtverwaltung Vöhringen laufen und zum anderen eine höhere Nachfrage besteht.

Die Kosten betragen damit für eine Betreuung bis 14 Uhr 32,80 € und für eine Betreuung bis 16 Uhr 70 € jeweils pro Monat und Kind.

Die Ausführungen werden vom Gremium zur Kenntnis genommen.

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6.2. Ehrungen von langjährigen Stadträten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 6.2

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher ehrt die beiden Stadträte Volker Barth und Markus Prestele für die nun mehr als 20 Jahre ausgeübte ehrenamtliche Tätigkeit als Stadtrat. Er würdigt das Engagement für das Gemeinwohl und die durch ihr Amt übernommene Verantwortung.

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7. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 7
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7.1. Werbung im Amtsblatt, Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 7.1

Diskussionsverlauf

Herr Brocke äußert die Bitte, dass im Amtsblatt darauf hingewiesen werden soll, dass bei einem Bäcker in Illerzell zu bestimmten Zeiten am Wochenende Backwaren erworben werden können.

Herr Bürgermeister Neher erklärt daraufhin, dass Werbung für private Unternehmer im Amtsblatt über die Stadt nicht erfolgen darf.

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7.2. Kinderbetreuungssituation; Anfrage Herr Prestele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 18.05.2022 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Prestele spricht die Problematik an, dass aktuell 40 bis 50 Kinder nicht in den Kindergärten betreut werden können. Er fragt an, ob das Anwerben und Bewerben von Tagesmüttern hier aus Sicht der Stadtverwaltung eine Hilfe sein könnte.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass in dieser Sache Gespräche laufen. Allerdings liegt die Problematik an dem derzeit bestehenden Personalmangel.

Datenstand vom 15.07.2022 10:38 Uhr