Datum: 30.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:18 Uhr bis 19:57 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ortsrecht der Stadt Vöhringen -
Erlass einer Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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Vorberatung
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1 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.06.2022
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 beschlossen, die Benutzungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen künftig durch eine Satzung zu regeln. Rechtstechnisch empfiehlt es sich ferner, die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen durch eine sog. Stammsatzung zu regeln.
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) enthält die allgemein gültigen Voraussetzungen für die betroffenen Kindertageseinrichtungen, sowie das Zustandekommen und Auflösen von Verträgen.
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 2) bezieht sich auf die Gebührenerhebung, die Höhe der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren sowie auf die Ermäßigungen, welche auch eine sog. „Härtefallregelung“ enthält.
Diskussionsverlauf
Frau Laible stellt die vorgelegten Satzungen einleitend vor. Es empfehle sich, rechtlich nicht nur die Festlegung der Gebühren als Satzung zu regeln, sondern explizit auch die grundsätzliche Inanspruchnahme der städtischen Einrichtungen in Form einer Stammsatzung.
Im Rahmen einer sich anschließenden Aussprache wird unter anderem der Ausschluss der Rückerstattung von Gebühren wegen der Schließung der Einrichtung thematisiert, -
da insbesondere auch gewisse Personalengpässe eine Betreuung nicht ermöglicht hatten.
Ebenfalls wird seitens eines Ratsmitgliedes vorgeschlagen, die Option einer Schließung durch höhere Gewalt näher zu konkretisieren und eine Möglichkeit zur Einzelfallprüfung aufzunehmen.
Frau Laible führt aus, dass bereits aktuell schon bei der Gebührenerhebung bzw. -rückerstattung kulant verfahren werde, sofern eine Schließung seitens der Stadt Vöhringen erforderlich geworden sei.
Bürgermeister Neher ergänzt, dass nicht alle Sachverhalte abschließend erfasst werden können.
Auf Vorschlag der Verwaltung wird § 4 Abs. 4 der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen wie folgt formuliert:
„Wird die Kindertagesstätte wegen Schließtagen, auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen Gründen (z. B. Streik) geschlossen, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erlass oder Rückerstattung der Benutzungsgebühren (Elternbeitrag, Verpflegungsgeld).“
Das Gremium stimmt dem Änderungsvorschlag einstimmig zu.
Weiterhin wird redaktionell festgestellt, dass in § 7 Abs. 1 die Anmerkung innerhalb der Klammer entfernt werden muss.
Weitere Anmerkungen zur gestaffelten Aufnahme der Kinder innerhalb des Kindergartenjahres und der bereits im Vorfeld diskutierten Staffelung bzw. Ermäßigung nach Einkommensverhältnissen oder aber der Differenzierung im Hort mit und ohne Ferienbetreuung werden im Rahmen der Aussprache erläutert.
Hiernach ergeht folgender
Beschluss 1
- Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
- Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vertragsverlängerung zur Nutzung der Sportanlagen durch den Sportverein Illerzell e.V. aufgrund der Erneuerung der Flutlichtanlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zur Regelung der Nutzung der Sportanlagen beim Illertal-Gymnasium Vöhringen, besteht zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. seit 03.11.1983 eine vertragliche Vereinbarung.
Dem Vertrag lag eine Laufzeit von 30 Jahre, bis 31.07.2013 zugrunde. Weiterhin ist eine Klausel enthalten, wonach sich der Vertrag jeweils um weitere 2 Jahre verlängert, wenn nicht eine der Parteien kündigt. Aktuell läuft der Vertrag somit bis zum 31.07.2023.
Aufgrund der anstehenden Erneuerung der Flutlichtanlage, beabsichtigt der Verein Fördermöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Eine der Voraussetzungen der Förderrichtlinien des BLSV ist, dass das Pachtverhältnis nach Fertigstellung der Maßnahme noch wenigstens 10 Jahre besteht.
Der Vorsitzende des SV Illerzell 1929 e.V. beantragt insofern die Verlängerung des aktuellen Vertrages um mindestens 10 Jahre.
Aus Gründen der Verwaltungsentlastung wird vorgeschlagen, entsprechend den kürzlich behandelten Anträgen des Sportclub‘s Vöhringen 1893 e.V., die Laufzeit darüber hinaus zu verlängern.
Ein Zuschussantrag wird noch gesondert gestellt und zu behandeln sein.
Empfehlung
1. Der Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.1983 in der zuletzt gültigen Fassung wird bis zum 31.07.2037 verlängert.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen.
Diskussionsverlauf
Ohne Diskussion ergeht folgender
Beschluss
1. Der Vertrag zwischen der Stadt Vöhringen und dem Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.1983 in der zuletzt gültigen Fassung wird bis zum 31.07.2037 verlängert.
2. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost";
Neufestlegung eines Straßenamens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ entsteht eine neue Erschließungsstraße (siehe Lageplan unten „neue Straße“), die die Zufahrt zu einigen Baugrundstücken bilden wird.
Um eine eindeutige Adresszuteilung vornehmen zu können, ist es unerlässlich, dass diese neue Straße einen eigenen Straßennamen erhält.
Diese neue Straße liegt räumlich zwischen der Reiher- und der Kranichstraße.
Sowohl der Reiher als auch der Kranich haben als Vögel einen Bezug zu Wasser.
Die Verwaltung würde es deshalb passend finden, wenn die neue Straße die Bezeichnung „Eisvogelweg“ oder „Bachstelzenweg“ erhalten würde.
Empfehlung
Kein Beschlussvorschlag – das Gremium möge nach Aussprache entscheiden.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher führt aus, dass man, um die Kreativität des Gremiums nicht einzuschränken, auf die Erstellung einer Sitzungsvorlage mit vielen Vorschlägen verzichtet habe, sondern sich auf zwei beschränkt.
Im Rahmen einer Aussprache werden die bereits vorhandenen Straßennamen, bereits aus Vögeln bestehend thematisiert. Auch die Bezeichnung Weg oder Straße wird hierbei beleuchtet.
Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird hingegen für die Zukunft vorgeschlagen, diversere Vorschläge, insbesondere auch zu Benennung von Straßen und Wegen in weiblicher Form zu berücksichtigen.
Als weiterer Vorschlag wird der „Möwenweg“ genannt.
Bürgermeister Neher stellt insofern den „Eisvogelweg“ zur Abstimmung.
Beschluss
Die neue Erschließungsstraße im Bereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ erhält die Bezeichnung „Eisvogelweg“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 4
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4. Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse zur Etablierung von Mehrweggeschirrsystem
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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Vorberatung
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4 |
Sachverhalt
Im Antrag „Einführung eines Pfandsystems für Mehrweggeschirr“ von Frau Dr. Stefanie Bilmayer-Frank sollte die Stadtverwaltung Vöhringen prüfen, ob die Einführung eines Mehrweggeschirrsystems im Vöhringer Raum möglich ist. Nach Gesprächen mit dem Gewerbeverein Vöhringen und der Dehoga Bayern (Bayerischer Hotel- und Gaststättenverband), empfiehlt es sich, den einzelnen Gaststätten/Einzelhandelsunternehmen freizustellen, welches Mehrweggeschirr/Mehrweggeschirrsystem ausgewählt wird. Gründe hierfür sind speziell die verschiedenen Anforderungen an die Behältnisse und die Umsatzzahlen für „to go“-Produkte.
Empfehlung
Für die Stadt Vöhringen wird eine Förderrichtlinie für städtische Zuschüsse zur Etablierung von Mehrweggeschirr/Mehrweggeschirrsystemen ohne Anbieterbindung empfohlen. Gastronomie und Einzelhandel können entweder einen Antrag zur Förderung für den Erwerb von Mehrweggeschirr oder für die Teilnahme an einem Mehrweggeschirrsystem stellen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 400 €. Bei der Beschaffung des Mehrweggeschirrs sind entsprechende Standards einzuhalten (z. B. Kriterien bzgl. Gesundheit und Umwelt).
Diskussionsverlauf
Herr Jung erläutert im Hinblick auf die ausgearbeitete Förderrichtlinie, dass die Festlegung auf ein System nicht zielführend sei.
Die zugrundeliegende Idee sei daher eine allgemeine Bezuschussung, um den Betrieben eine Wahlmöglichkeit des Mehrweggeschirrsystems zu ermöglichen. Dennoch werde eine Prüfung durch die Stadtverwaltung durchgeführt, um bspw. Bambusgeschirr wegen mangelnder Nachhaltigkeit davon auszunehmen.
Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird angeregt, auch Vereinen die Förderung zu ermöglichen, welche für Veranstaltungen im nicht urbanen Bereich das Geschirrmobil nicht nutzen können.
Herr Mennel ergänzt, dass für Veranstaltungen im Außenbereich das Mehrwegsystem vermutlich an hygienerechtlichen Vorgaben scheitere und insofern ohnehin eine ausreichende Menge erworben werden müsse.
Bürgermeister Neher ergänzt, dass dies ohnehin über der Vereinsförderrichtlinien gelöst werden sollte.
Der Vorschlag, Bürger darauf hinzuweisen, geeignete eigene Behälter zur Befüllung mitzubringen, wird aufgrund des Verstoßes gegen geltende Hygienevorschriften problematisiert.
Hiernach ergeht folgender
Beschluss
Für die Stadt Vöhringen wird eine Förderrichtlinie für städtische Zuschüsse zur Etablierung von Mehrweggeschirr/Mehrweggeschirrsystemen ohne Anbieterbindung empfohlen. Gastronomie und Einzelhandel können entweder einen Antrag zur Förderung für den Erwerb von Mehrweggeschirr oder für die Teilnahme an einem Mehrweggeschirrsystem stellen. Die maximale Förderhöhe liegt bei 400 €. Bei der Beschaffung des Mehrweggeschirrs sind entsprechende Standards einzuhalten (z. B. Kriterien bzgl. Gesundheit und Umwelt).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Kooperationsvereinbarung: Teilnahme am Ressourceneffizienznetzwerk unter der Leitung des ISE Landshut
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen hat bereits viele erfolgreiche Projekte in Zusammenarbeit mit dem ISE Landshut umgesetzt. Ein Meilenstein war die Erstellung des Energienutzungsplans mit anschließender Umsetzungsbegleitung im Jahr 2015. Seit 2017 ist die Stadt Vöhringen Mitglied im vom ISE Landshut koordinierten Energieeffizienznetzwerk. Neben dem interkommunalen Austausch ist hervorzuheben, dass den teilnehmenden Kommunen jeweils 10 Beratertage pro Jahr zur Verfügung standen. Folgende Maßnahmen bzw. Studien wurden in dieser Zeit umgesetzt und vom ISE Landshut begleitet:
- Potenzialbewertung Photovoltaik auf städtischen Liegenschaften
- Abwärmenutzung Wieland Werke (Szenarien Entwicklung und Netzwerkberechnung)
- Erweiterung des Nahwärmenetzes Illerberg/Thal; Kennzahlenberechnung und Unterstützung bei der Einwohnerbefragung.
- Ladesäuleninfrastruktur: Bedarfsanalyse und Standortempfehlungen
- Aufbau eines Energiemanagementsystems (INM)
- Umsetzung einzelner energieeffizienter Maßnahmen (Dämmmaßnahmen Schulen, Installation von BHKWs)
Nach erfolgreicher Zusammenarbeit im Energieeffizienznetzwerk hat das ISE Landshut vorgeschlagen, bei der Gründung eines Ressourceneffizienznetzwerkes mitzuwirken. Grund hierfür ist, dass für das Energieeffizienznetzwerk keine Fördermittel mehr zur Verfügung stehen.
Die Kosten zur Teilnahme am neuen Ressourceneffizienznetzwerk belaufen sich auf insgesamt 44.625,00 € in 3 Jahren. Hiervon werden 26.775,00 € gefördert. 17.850,00 € sind als Eigenmittel einzubringen. Dies entspricht 5.950,00 € pro Jahr.
Empfehlung
Die Stadtverwaltung empfiehlt, die vom ISE Landshut vorgeschlagene Kooperationsvereinbarung anzunehmen, um am neuen Ressourceneffizienznetzwerk teilzunehmen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.
Diskussionsverlauf
Herr Jung führt die positive Zusammenarbeit der vergangenen Jahre mit dem Institut für systemische Energieberatung in Landshut an. Diesbezüglich erhalte das bisherige Energieeffizienznetzwerk als Nachfolgelösung die Bezeichnung Ressourceneffizienznetzwerk. Weiterhin müssen in diesem Zusammenhang die Fördermittel neu beantragt werden.
Nach kurzer Aussprache ergeht folgender
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der vom ISE Landshut vorgeschlagene Kooperationsvereinbarung zu, um am neuen Ressourceneffizienznetzwerk teilzunehmen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind entsprechend einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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6 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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7 |
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7.1. Solarpark Birkach - Fundamentierung;
Anfrage Herr Hinterkopf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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7.1 |
Diskussionsverlauf
Aufgrund eines Presseartikels zum Solarpark Birkach erkundigt sich Herr Hinterkopf nach der Fundamentierung der Solarmodule, dass Schutzschicht nicht beschädigt werde. Weiterhin sei interessant, ob die Stadt Vöhringen bereits aus der abfallrechtlichen Nachsorge entlassen sei.
Bürgermeister Neher erläutert, dass dies im Genehmigungsverfahren mit dem Landratsamt Neu-Ulm abgestimmt worden ist. Die Gründungstiefe betrage ca. 70 cm. Die Entlassung aus der Nachsorge sei auf aktuellen Antrag hin abgelehnt worden.
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7.2. Beim Kreuz - Anlage eines Blühstreifens;
Anfrage Herr Lepple
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
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Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
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30.05.2022
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ö
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7.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Lepple teilt mit, dass auf dem ehem. Parkplatz an der Ecke Beim Kreuz/Herbststraße ein Blühstreifen angelegt worden sei. Dieser habe zwar großes Potenzial, sei aktuell jedoch stark verwildert und nicht sehr ansehnlich.
Bürgermeister Neher wird dies dem Umweltamt mitteilen.
Im Nachgang der Sitzung ist folgende Rückmeldung des Umweltamtes ergangen:
„Bis vor wenigen Jahren war es eine asphaltierte Fläche, die 2020 zurückgebaut und mit zwei neuen Bäumen bepflanzt wurde. Es wurde eine Blumenwiese angelegt. Bei Ansaaten ist immer etwas Glück dabei und oft wird eine Blumenwiese auch erst in den Folgejahren schöner.
Die gesamte Fläche muss jedoch überplant/neu angelegt werden, da diese nicht ordentlich angewachsen ist.
Ob dort grundsätzlich eine Blumenwiese sinnvoll ist, ist bezüglich des Sichtwinkels im Kreuzungsbereich fraglich.“
Datenstand vom 15.07.2022 10:51 Uhr