Datum: 02.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:35 Uhr bis 19:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Dachsanierung mit Einbau von zwei Gauben, Einbau einer Dachgeschosswohnung und Anbau eines Balkons; Bauort: „Witzighauser Straße 43“ in Illerberg (Flur-Nr. 63/2)
1.2 Neubau und Errichtung eines Balkones; Bauort: „Memminger Straße 42“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1104)
1.3 Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Erstellung von zwei Gauben; Bauort: „Ulmer Straße 11a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 115)
1.4 Bauvoranfrage für die Erstellung eines zweistöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage und die Erstellung eines eineinhalbstöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Eschleweg 13 und 15“ in Thal (Flur-Nr. 60 Tlfl.)
1.5 Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Bauort: „Vöhringer Straße 41“ in Illerzell (Flur-Nr. 59/28)
1.6 Errichtung eines Kaltwintergarten an best. EFH; Bauort: „Hirschstraße 20a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 422/21)
2 Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung
3 Abwasserbeseitigung; Sanierung des Faulturmes; Erneuerung der Außenverkleidung; Auftragsvergabe
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Haltverbot in der Weißenhorner Straße bei der Einmündung der Straße "Neue Welt"; Anfrage Frau Böck
5.2 Vermehrtes Parken auf Gehwegen; Anfrage Frau Böck
5.3 Parken auf der Oberen Hauptstraße zwischen dem Dorfplatz Thal und der Einmündung des Riedlesweges; Anfrage Herr Thalhofer
5.4 Unfall an der Werner-von-Siemens-Straße; Anfrage Herr Lackner
5.5 Zone 20-Regelung in der Ulmer Straße; Anfrage Herr Boxhammer

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö 1
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1.1. Dachsanierung mit Einbau von zwei Gauben, Einbau einer Dachgeschosswohnung und Anbau eines Balkons; Bauort: „Witzighauser Straße 43“ in Illerberg (Flur-Nr. 63/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.1

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 4 „An der Witzighauser Straße“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Neubau und Errichtung eines Balkones; Bauort: „Memminger Straße 42“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1104)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.2

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung eines überdachten Balkons wird unter der Bedingung erteilt, dass, im Gegensatz zu dem vorliegenden Entwurf, zwischen dem zu errichtenden Balkon und der rückwärtigen Kante des Gehsteigs aus städtebaulichen Gründen ein Mindestabstand von 3 m eingehalten wird.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit Erstellung von zwei Gauben; Bauort: „Ulmer Straße 11a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 115)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.3

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.4. Bauvoranfrage für die Erstellung eines zweistöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage und die Erstellung eines eineinhalbstöckigen Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: „Eschleweg 13 und 15“ in Thal (Flur-Nr. 60 Tlfl.)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.4

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Doppelgaragen wird dem Grunde nach in Aussicht gestellt.

Aus städtebaulichen Gründen haben sowohl Haupt- als auch Nebengebäude einen Mindestabstand von 3 m zu der öffentlichen Verkehrsfläche (Straße oder Gehweg) einzuhalten.
Grundsätzlich erscheint die Zulassung von ein- und zweistöckigen Wohngebäuden vorstellbar, wobei sich die konkrete Planung dann an den umliegenden Gebäuden zu orientieren hat.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.5. Neubau eines Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Bauort: „Vöhringer Straße 41“ in Illerzell (Flur-Nr. 59/28)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.5

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Illerzell Süd I“ samt Änderungen wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Errichtung eines Kaltwintergarten an best. EFH; Bauort: „Hirschstraße 20a“ in Vöhringen (Flur-Nr. 422/21)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 1.6

Diskussionsverlauf

Nach kurzer Vorstellung des Bauvorhabens ergeht folgender

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Vorstellung und Billigung der Planung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Wie im Straßenausbauprogramm 2022 – 2026 ff. niedergeschrieben, ist für das Jahr 2022 die Sanierung der Illerzeller Straße von der Einmündung Hirschstraße bis in die Reiherstraße vorgesehen.
Grund für die Sanierung ist der zu schwache Asphaltbelag von derzeit lediglich 8 cm. Aufgrund der großen Verkehrsbelastung kommt es hier immer wieder zu Aufbrüchen im Straßenbereich.
Mit der Sanierung soll der Straßenaufbau deutlich verbessert werden. Es wird eine Asphalttragschicht von 14 cm und eine Asphaltdeckschicht von 4 cm eingebaut.
Dieser Aufbau entspricht den Vorgaben der vorliegenden Verkehrsbelastung.
Die Kanal- und Wasserleitungen sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden.
Ebenfalls bestehen bleiben sollen die beidseitigen Gehwege, welche noch in einem guten Zustand sind.
Mit einer bestehenden Breite im Mittel von ca. 10 m ist die Illerzeller Straße derzeit mit zwei Gehwegen (jeweils 1,5 m) und einer Fahrbahn (7,0 m) aufgebaut.
Diverse Überlegungen, hier passende Fahrradwege im Zuge der Sanierung zu entwickeln, scheitern am zu geringen Straßenquerschnitt.
Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird in der Regel eine Breite von ca. 3,0 m verlangt.
Die Straße sollte hier aufgrund des Durchgangs- und Busverkehrs eine Mindestbreite von 6,5 m haben.
Neben der Sanierung der Straße ist der Stadtverwaltung eine einheitliche Verkehrsführung in der Illerzeller Straße wichtig. Ziel ist es, eine durchgängige Tempo 30 Zone zu entwickeln. Hierfür werden diverse Grüninseln als Verkehrsberuhigung vorgesehen.
Um ein schlüssiges Gesamtkonzept mit durchgängig Tempo 30 zu erhalten werden die Verkehrsinseln auch in dem weiter südlichen Bereich der Illerzeller Straße bis hin zur Wielandstraße vorgesehen.

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 23. Juni 2022 wird gebilligt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planung an Herrn Gabler.

Herr Gabler erläutert kurz die Gründe der Erforderlichkeit der Sanierungsmaßnahme der Illerzeller Straße zwischen Hirsch- und Reiherstraße.

Er betont ausdrücklich, dass es sich bei der geplanten Maßnahme auch wegen des noch guten Zustandes der Gehwege um eine reine Belagsanierung der Fahrbahn mit Einbau einiger Bauminseln handelt. Im Bereich zwischen Frauen- und Hirschstraße sollen in diesem Zuge zwei weitere Bauminseln installiert werden.

Herr Neher gibt dem Gremium die nachstehend wiedergegebene Ergänzung zur Sitzungsvorlage bekannt:

„Die Illerzeller Straße soll wie ausgeführt zwischen Hirsch- und Reiherstraße saniert werden. Im Verlauf dieses Abschnitts der Straße ist auch der Einbau von Grüninseln vorgesehen. Daneben sollen auch zwischen Hirsch- und Frauenstraße Grüninseln eingebaut werden.

Dies soll vor allem der Verkehrsberuhigung unabhängig von der von der jeweiligen Tageszeit abhängigen Parksituation dienen.
Auch haben diese Inseln den Zweck, der Illerzeller Straße zumindest optisch den Eindruck zu nehmen, sie sei eine Hauptverbindungsstraße.

Die Eigenschaft als Hauptverbindungsstraße (sowohl optisch als auch tatsächlich) hinderte die Stadt Vöhringen daran, die Illerzeller Straße in ihrem gesamten Verlauf ab Frauenstraße bis Reiherstraße mit Tempo 30 auszuschildern.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann von den in ihr enthaltenen Regelungen (hier innerorts 50 km/h) nur dort durch Aufstellen von entsprechende Verkehrszeichen abgewichen werden, wo dies aufgrund der „besonderen Umstände zwingend erforderlich“ ist.

Der Einbau von Inseln stellt sicherlich für sich keine solche besonderen Umstände dar.

Er kann wohl lediglich den Charakter der Straße von der Durchgangsstraße hin zur „Wohnstraße“ etwas verschieben.

Gründe, die dennoch für eine durchgehende Tempo 30 Regelung sprechen, sind nachstehend stichwortartig angeführt:

  • Es entstünde eine klare und durchgehende Regelung; die bisherige mit ihren Wechseln zwischen 30 und 50 sorgt bei manchen Verkehrsteilnehmern eher für Verwirrung.
  • Die Illerzeller Straße ist in Abschnitten ein siedlungsbedingt verdichteter Schulweg. Langsameres Fahren wird hier die Verkehrssicherheit erhöhen.
  • Die Straße ist für aus Baden-Württemberg kommende LKWs die oft genutzte Verbindung zu den Wieland-Werken. Teilweise fahren sehr schwere LKWs durch, was die Unübersichtlichkeit an einigen Stellen der Straße erhöht und somit eine Gefahrensituation darstellt.
  • Sie ist ebenfalls Teil der Vöhringer Busverbindungen und ist dadurch durch Busse recht gut frequentiert (vgl. Ausführungen zu LKW).
  • Der angeführte doch recht hohe LKW- und Busanteil stellt zumindest im Bereich der Wielandhäuser, die unter Denkmalschutz stehen, eine nicht nur für die Bewohner spürbare Belastung dar. Dieser Verkehr verursache neben Lärmemissionen nach Angaben von Anwohnern auch deutlich in den Gebäuden spürbare Vibrationen. Auch die individuelle Zufahrtssituation vieler Anlieger (vor allem Wielandhäuser) könnte sich mit Tempo 30 etwas entspannen.
  • Zudem liegen im Verlauf dieser Straße einige doch recht unübersichtliche Kurven (z.B. an der Einmündung der Schützenstraße und nach der Einmündung der Vogelstraße; die Einmündung der Hirschstraße in die Illerzeller Straße ist trotz Verkehrsspiegels sehr unübersichtlich)“

In der sich anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass das Gremium die 
beabsichtigte Einführung der Tempo 30 Regelung wünscht und begrüßt.
Lediglich der Umstand, dass seitens des Gremiums diese Regelung bereits seit Jahren angeregt wurde und seitens der Verwaltung als rechtlich nicht zulässig dargestellt worden sei, führt zu einer regen Diskussion.
Im Verlauf dieser Diskussion stellt Herr Bürgermeister Neher fest, dass sich an der Rechtslage hierzu seither nichts geändert habe. Der Umstand, dass sich eine bundesweite Initiative „generell Tempo 30 in Innerortsbereichen“ gebildet habe, der auch die Stadt Vöhringen beigetreten ist, weist auf eine Änderung der Sichtweise zu diesem Thema hin, gar auf eine Änderung der politischen Lage.

Im Verlauf der regen Diskussion zur vorgelegten Ausbauplanung werden die Entlastung der Illerzeller Straße über die Schützenstraße, der Einbau von niedrigeren Bordsteinen, die Anlegung eines sog. Fahrradschutzstreifens usw. besprochen.

Die Anregung, eine Verlangsamung des nach Norden fahrenden Verkehrs durch Einbau von Fahrbahnverengungen oder durch partielles Aufheben des bestehenden Parkverbots zu erreichen, soll von der Verwaltung bis zur Stadtratssitzung geprüft werden.
Ebenso soll geprüft werden, ob die südlichste der Bauminseln (derzeit beim Anwesen Illerzeller Straße 7 vorgesehen) wegen der gegenüberliegenden Ausfahrt eines noch aktiven Landwirts etwas verschoben werden kann, um diesem Landwirt die Ein- und Ausfahrt vor allem für seine landwirtschaftliche Geräte nicht zu erschweren.

Nach dieser Aussprache ergeht folgender im Vergleich zur Sitzungsvorlage ergänzter 

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 23. Juli 2022 wird gebilligt. 
Für die Illerzeller Straße soll in ihrem Verlauf zwischen Frauenstraße und Reiherstraße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.
Die entsprechende Beschilderung mit jeweiligem Zeichen 274-30 ist anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Abwasserbeseitigung; Sanierung des Faulturmes; Erneuerung der Außenverkleidung; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Die Außenverkleidung und die Wärmedämmung am Faulbehälter der Kläranlage Vöhringen sind in der Zwischenzeit über 55 Jahre alt.

In der Zwischenzeit ist die Wärmedämmung hinter der Verkleidung abgesackt und kann somit die dämmende Wirkung nicht mehr erfüllen. 
Die hieraus resultierenden Wärmeverluste wurden auch bei der energetischen Betrachtung durch Mitarbeiter des Instituts für systemische Energieberatung an der Hochschule Landshut festgestellt.
Im Inneren des Faulbehälters muss die Temperatur ganzjährig auf ca. 36 °C gehalten werden, um den Faulprozess sicher zu stellen.

Neben den Energieverlusten wurde bei einer Materialuntersuchung auch festgestellt, dass die seinerzeit verwendeten Faserplatten asbesthaltig sind und fachgerecht abgebaut und entsorgt werden müssen.

Die notwendigen Arbeiten für die Erneuerung der Wärmedämmung und der Fassadenplatten wurden vom Architekturbüro Schmidl + Schmidl, Weißenhorn, in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt und durch das Stadtbauamt über die e-Vergabeplattform Bayern beschränkt ausgeschrieben.

Zur Submission am 09.05.2022 hat nur die Fa. Zimmerei Merkle GmbH, 89264 Weißenhorn-Biberachzell ein Angebot abgegeben.

Das Angebot wurde vom Architekturbüro Schmidl + Schmidl geprüft und gewertet.
Das Büro empfiehlt der Stadt den Auftrag an die Fa. Merkle zu vergeben.

Der Angebotspreis in Höhe von Brutto 84.607,81 € liegt etwas unter der Kostenschätzung des Architekturbüros.

Die Zimmerei Merkle hat vor zwei Jahren bereits die gleichen Arbeiten an anderen Gebäudeteilen der Kläranlage zur vollsten Zufriedenheit ausgeführt und ist somit als zuverlässige und kompetente Firma bekannt.

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Wärmedämmung und der Fassadenplatten am Faulbehälter der Kläranlage ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Fa. Zimmerei Merkle GmbH, 89264 Weißenhorn-Biberachzell, zu vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 84.607,81 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 70000.9453 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Wärmedämmung und der Fassadenplatten am Faulbehälter der Kläranlage wird auf der Grundlage des Angebotes vom 09.05.2022 an die Fa. Zimmerei Merkle GmbH, 89264 Weißenhorn-Biberachzell, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto 84.607,81 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 70000.9453 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher führt kurz in den Tagesordnungspunkt ein und erläutert die Notwendigkeit der Maßnahme. Hierauf ergeht folgender

Beschluss

„Der Auftrag über die Lieferung und Montage der Wärmedämmung und der Fassadenplatten am Faulbehälter der Kläranlage wird auf der Grundlage des Angebotes vom 09.05.2022 an die Fa. Zimmerei Merkle GmbH, 89264 Weißenhorn-Biberachzell, vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von Brutto 84.607,81 € werden bewilligt und sind der Haushaltsstelle 70000.9453 zu entnehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

keine Wortmeldung

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö 5
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5.1. Haltverbot in der Weißenhorner Straße bei der Einmündung der Straße "Neue Welt"; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 5.1

Diskussionsverlauf

Frau Böck weist auf die wahrgenommene Sichtbehinderung im Bereich der Einmündung der Straße „Neue Welt“ in die Weißenhorner Straße hin und schlägt vor, die bestehende Haltverbotsregelung soweit auszuweiten, dass das Problem nicht mehr besteht.

Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu

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5.2. Vermehrtes Parken auf Gehwegen; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 5.2

Diskussionsverlauf

Frau Böck stellt fest, dass in der Vergangenheit vermehrt auf Gehwegen geparkt werde und regt an, die Kommunale Verkehrsüberwachung um stärkere Prüfung zu bitten.

Die Verwaltung sagt dies zu.

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5.3. Parken auf der Oberen Hauptstraße zwischen dem Dorfplatz Thal und der Einmündung des Riedlesweges; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 5.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer teilt mit, dass in der Oberen Hauptstraße grob zwischen Dorfplatz Thal und Riedlesweg im Bereich der bestehenden Kurve oftmals so geparkt werde, dass eine Verkehrsbehinderung bzw. eine Gefahrensituation entstehen kann, dies vor allem in den Morgenstunden. Er bittet die Verwaltung, sich dies anzusehen.

Die Verwaltung führt hierzu aus, dass bereits ein entsprechender Ortstermin auch mit der PI Illertissen stattgefunden habe und keine Beeinträchtigung festgestellt werden konnte. Allerdings macht sie auch die Zusage, die Sache nochmals – vor allem in den Morgenstunden – zu betrachten.

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5.4. Unfall an der Werner-von-Siemens-Straße; Anfrage Herr Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 5.4

Diskussionsverlauf

Herr Lackner verweist auf den kürzlich geschehenen Verkehrsunfall an der Werner-von-Siemens-Straße. Er geht davon aus, dass dieser Unfall auch in Zusammenhang mit dem bestehenden hohen Grasbewuchs zu tun haben könnte.

Herr Bürgermeister Neher sagt eine Überprüfung zu, allerdings wachse das Gras derzeit recht schnell. Die Stadt würde aber tun was sie kann.

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5.5. Zone 20-Regelung in der Ulmer Straße; Anfrage Herr Boxhammer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Beschließend 5.5

Diskussionsverlauf

Herr Boxhammer moniert, dass die Beschilderung der Zone 20 in der Ulmer Straße teils wegen der kleinen Schilder und teils wegen des Baumbewuchses schlecht erkennbar sei.

Herr Bürgermeister Neher führt hierzu aus, dass die Schilder durchaus der Norm entsprächen und bei Verwendung größerer Verkehrszeichen Beschwerden hinsichtlich des Stadtbildes zu erwarten seien.

Die Verwaltung führt weiter aus, dass bezüglich des Baumbewuchses tatsächlich ein Problem bestanden habe, dies sei aber mittlerweile auf Bitten der Stadt vom Eigentümer des Baumes zumindest deutlich verbessert worden.

Datenstand vom 15.07.2022 10:57 Uhr