Datum: 23.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:16 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 18.05.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.05.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.06.2022 - öffentlicher Teil
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Erlass einer Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen
3 Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Vorstellung und Billigung der Planung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Stellungnahme Freiflächengestaltungssatzung
5.2 Rasenrückschnitt Werner-von-Siemens-Straße; Anfrage Herr Klingler
5.3 Informationsveranstaltung Grundsteuerreform; Anfrage Herr Wedemeyer
5.4 Tempo 20 Zone Ulmer Straße; Anfrage Herr Lepple
5.5 Spielplatz Rue-de-Vizille; Anfrage Herr Bader
5.6 Anbringung einer Bautafel; Anfrage Herr Bader
5.7 Kontrolle durch Security am Recyclinghof; Anfrage Herr Bidell
5.8 Akustik während Sitzungen im Wolfgang-Eychmüller-Haus; Anfrage Herr B. Thalhofer

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 18.05.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 18.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 30.05.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 30.05.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 02.06.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 02.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen - Erlass einer Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen sowie über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 30.05.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.2021 beschlossen, die Benutzungsgebühren der städtischen Kindertageseinrichtungen künftig durch eine Satzung zu regeln. Rechtstechnisch empfiehlt es sich ferner, die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen durch eine sog. Stammsatzung zu regeln.   
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 1) enthält die allgemein gültigen Voraussetzungen für die betroffenen Kindertageseinrichtungen, sowie das Zustandekommen und Auflösen von Verträgen. 
Die Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Anlage 2) bezieht sich auf die Gebührenerhebung, die Höhe der Betreuungs- und Verpflegungsgebühren sowie auf die Ermäßigungen, welche auch eine sog. „Härtefallregelung“ enthält.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.


  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 30.05.2022 und den dort gefassten Empfehlungsbeschluss.

Nach einer kurzen Rückfrage zur Beitragsbezuschussung sowie dem Hinweis, die Änderungen des Beschlusses aus dem Haupt- und Umweltausschusses vom 30.05.2022 zu ergänzen, ergeht folgender

Beschluss 1

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Der Stadtrat beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Vöhringen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertageseinrichtungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Vorstellung und Billigung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 02.06.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Wie im Straßenausbauprogramm 2022 – 2026 ff. niedergeschrieben, ist für das Jahr 2022 die Sanierung der Illerzeller Straße von der Einmündung Hirschstraße bis in die Reiherstraße vorgesehen.
Grund für die Sanierung ist der zu schwache Asphaltbelag von derzeit lediglich 8 cm. Aufgrund der großen Verkehrsbelastung kommt es hier immer wieder zu Aufbrüchen im Straßenbereich.
Mit der Sanierung soll der Straßenaufbau deutlich verbessert werden. Es wird eine Asphalttragschicht von 14 cm und eine Asphaltdeckschicht von 4 cm eingebaut.
Dieser Aufbau entspricht den Vorgaben der vorliegenden Verkehrsbelastung.
Die Kanal- und Wasserleitungen sind in einem guten Zustand und müssen nicht erneuert werden.
Ebenfalls bestehen bleiben sollen die beidseitigen Gehwege, welche noch in einem guten Zustand sind.
Mit einer bestehenden Breite im Mittel von ca. 10 m ist die Illerzeller Straße derzeit mit zwei Gehwegen (jeweils 1,5 m) und einer Fahrbahn (7,0 m) aufgebaut.
Diverse Überlegungen, hier passende Fahrradwege im Zuge der Sanierung zu entwickeln, scheitern am zu geringen Straßenquerschnitt.
Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird in der Regel eine Breite von ca. 3,0 m verlangt.
Die Straße sollte hier aufgrund des Durchgangs- und Busverkehrs eine Mindestbreite von 6,5 m haben.
Neben der Sanierung der Straße ist der Stadtverwaltung eine einheitliche Verkehrsführung in der Illerzeller Straße wichtig. Ziel ist es, eine durchgängige Tempo 30 Zone zu entwickeln. Hierfür werden diverse Grüninseln als Verkehrsberuhigung vorgesehen.
Um ein schlüssiges Gesamtkonzept mit durchgängig Tempo 30 zu erhalten werden die Verkehrsinseln auch in dem weiter südlichen Bereich der Illerzeller Straße bis hin zur Wielandstraße vorgesehen.

Ergänzung des Sachverhalts aufgrund der Bauausschuss-Sitzung vom 02.06.2022

Herr Neher gibt dem Gremium die nachstehend wiedergegebene Ergänzung zur Sitzungsvorlage bekannt:

„Die Illerzeller Straße soll wie ausgeführt zwischen Hirsch- und Reiherstraße saniert werden. Im Verlauf dieses Abschnitts der Straße ist auch der Einbau von Grüninseln vorgesehen. Daneben sollen auch zwischen Hirsch- und Frauenstraße Grüninseln eingebaut werden.

Dies soll vor allem der Verkehrsberuhigung unabhängig von der von der jeweiligen Tageszeit abhängigen Parksituation dienen.
Auch haben diese Inseln den Zweck, der Illerzeller Straße zumindest optisch den Eindruck zu nehmen, sie sei eine Hauptverbindungsstraße.

Die Eigenschaft als Hauptverbindungsstraße (sowohl optisch als auch tatsächlich) hinderte die Stadt Vöhringen daran, die Illerzeller Straße in ihrem gesamten Verlauf ab Frauenstraße bis Reiherstraße mit Tempo 30 auszuschildern.

Nach den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung kann von den in ihr enthaltenen Regelungen (hier innerorts 50 km/h) nur dort durch Aufstellen von entsprechende Verkehrszeichen abgewichen werden, wo dies aufgrund der „besonderen Umstände zwingend erforderlich“ ist.

Der Einbau von Inseln stellt sicherlich für sich keine solche besonderen Umstände dar.

Er kann wohl lediglich den Charakter der Straße von der Durchgangsstraße hin zur „Wohnstraße“ etwas verschieben.

Gründe, die dennoch für eine durchgehende Tempo 30 Regelung sprechen, sind nachstehend stichwortartig angeführt:

  • Es entstünde eine klare und durchgehende Regelung; die bisherige mit ihren Wechseln zwischen 30 und 50 sorgt bei manchen Verkehrsteilnehmern eher für Verwirrung.
  • Die Illerzeller Straße ist in Abschnitten ein siedlungsbedingt verdichteter Schulweg. Langsameres Fahren wird hier die Verkehrssicherheit erhöhen.
  • Die Straße ist für aus Baden-Württemberg kommende LKWs die oft genutzte Verbindung zu den Wieland-Werken. Teilweise fahren sehr schwere LKWs durch, was die Unübersichtlichkeit an einigen Stellen der Straße erhöht und somit eine Gefahrensituation darstellt.
  • Sie ist ebenfalls Teil der Vöhringer Busverbindungen und ist dadurch durch Busse recht gut frequentiert (vgl. Ausführungen zu LKW).
  • Der angeführte doch recht hohe LKW- und Busanteil stellt zumindest im Bereich der Wielandhäuser, die unter Denkmalschutz stehen, eine nicht nur für die Bewohner spürbare Belastung dar. Dieser Verkehr verursache neben Lärmemissionen nach Angaben von Anwohnern auch deutlich in den Gebäuden spürbare Vibrationen. Auch die individuelle Zufahrtssituation vieler Anlieger (vor allem Wielandhäuser) könnte sich mit Tempo 30 etwas entspannen.
  • Zudem liegen im Verlauf dieser Straße einige doch recht unübersichtliche Kurven (z.B. an der Einmündung der Schützenstraße und nach der Einmündung der Vogelstraße; die Einmündung der Hirschstraße in die Illerzeller Straße ist trotz Verkehrsspiegels sehr unübersichtlich)“

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 23. Juli 2022 wird gebilligt. 
Für die Illerzeller Straße soll in ihrem Verlauf zwischen Frauenstraße und Reiherstraße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.
Die entsprechende Beschilderung mit jeweiligem Zeichen 274-30 ist anzubringen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf den positiven Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 02.06.2022 und übergibt das Wort zur Vorstellung der Planung an Herrn Söhner.

Herr Söhner erläutert den zu sanierenden Abschnitt sowie die Gründe der Erforderlichkeit der Sanierungsmaßnahme der Illerzeller Straße zwischen Hirsch- und Reiherstraße. 
Ebenso erläutert er die künftige Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30, welche durch verkehrsberuhigende Maßnahmen erreicht werden soll. Hierzu sieht die Planung die Errichtung von Verkehrsinseln mit Baumstandorten auf der westlichen Seite der Illerzeller Straße vor. Die Auswahl der möglichen Standorte dieser Inseln erfolgt unter Berücksichtigung der Ein- und Ausfahrten.

Mit einer bestehenden Breite im Mittel von ca. 10 m ist die Illerzeller Straße derzeit mit zwei Gehwegen (jeweils 1,5 m) und einer Fahrbahn (7,0 m) aufgebaut. Diverse Überlegungen, hier passende Fahrradwege im Zuge der Sanierung zu entwickeln, scheitern am zu geringen Straßenquerschnitt. Für einen gemeinsamen Geh- und Radweg wird in der Regel eine Breite von ca. 3,0 m verlangt. Aufgrund des Durchgangs- und Busverkehrs sollte die Straße jedoch eine Mindestbreite von 6,5 m haben.
Er betont zudem, dass sich die Gehwege in einem noch guten Zustand befinden und derzeit lediglich eine Belagssanierung geplant ist. 
Der Bauabschnitt endet bei der Einmündung „Hirschstraße“, die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 soll jedoch bis zur Einmündung „Frauenstraße“ eingeführt werden. Um auch hier den Tempo 30 Bereich rechtfertigen zu können, sollen in diesem Bereich ebenfalls zwei Verkehrsinseln installiert werden.

Das sich derzeit in der östlichen Seite befindliche Parkverbot kann aus Sicht der Stadtverwaltung zur Schaffung von Parkmöglichkeiten sowie zur Regelung der Geschwindigkeit durch die natürliche Barriere parkender Fahrzeuge teilweise aufgehoben werden.

Abschließend erläutert Herr Söhner, dass durch die Billigung der Planung durch das Gremium die Ausschreibung der Baumaßnahme umgehend erfolgen kann und die Baumaßnahme somit zeitnah starten kann.

In der sich anschließenden Diskussion kommt zum Ausdruck, dass das Gremium die beabsichtigte Einführung der Tempo 30 Regelung wünscht und begrüßt. 
Auf Antrag des Gremiums soll die geplante Verkehrsinsel im südlichen Bereich der Illerzeller Straße auf Höhe der Hausnummer 7 aufgrund der noch betriebenen Landwirtschaft und der hiermit verbundenen Problematik des Ein- und Ausfahrens mit landwirtschaftlichen Maschinen ersatzlos weggelassen werden.

Im weiteren Verlauf der regen Diskussion zur vorgelegten Ausbauplanung werden die möglichen Problematiken für Lastkraftwägen, Busse sowie Rettungsfahrzeuge nach Aufhebung des Parkverbots und ein damit verbundenes „Schlangenlinienfahren“ der Fahrzeuge besprochen. Hierbei sollen bei der Planung Ausweichmöglichkeiten berücksichtigt werden.
Ebenso besprochen wird die Pflege der neu gepflanzten Bäume, die Errichtung von Querungshilfen, die Problematik des Einsehens in den Straßenverkehr durch die neu gepflanzten Bäume, die Korrektur der derzeit bestehenden Fahrradstreifen, das Herabsenken der Bordsteine zur generationengerechten Querung der Illerzeller Straße sowie die Installation einer Geschwindigkeitsanzeige.

Ebenfalls wird angeregt, über einen externen Fachberater ein Gutachten zur Erfassung von Verkehrsströmen erstellen zu lassen.

Herr Gutter stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, abweichend vom Empfehlungsbeschluss den Antrag von Herrn Hinterkopf auf Streichung der Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße Höhe Hausnummer 7 zur Abstimmung zu stellen. 

Hierauf ergeht folgender 

Beschluss:

Der Antrag zur sofortigen Abstimmung des Antrags auf Streichung einer Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße 7 wird angenommen.

Abstimmungsergebnis:        12 : 10        angenommen

Sodann ergeht folgender 

Beschluss:

Bei der vorgestellten Planung wird die Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße 7 entfernt.

Abstimmungsergebnis:        12 : 9        angenommen
(Herr Zanker befindet sich zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Saal)

Im Anschluss ergeht folgender

Beschluss

Die in Sitzung vom 23.06.2022 vorgestellte Planung mit dem Datum 24. Mai 2022 wird mit der Maßgabe des Wegfalls der Verkehrsinsel im Bereich der Illerzeller Straße 7 gebilligt. 
Für die Illerzeller Straße soll in ihrem Verlauf zwischen Frauenstraße und Reiherstraße durchgehend eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.
Die entsprechende Beschilderung mit jeweiligem Zeichen 274-30 ist anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 4

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5
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5.1. Stellungnahme Freiflächengestaltungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Anfrage von Herr Wilfried Maier vom 05. April 2022:
„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Neher, lieber Michael,
beigefügt übersende ich dir die „Satzung der Stadt Senden über die Gestaltung und Ausstattung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke und über die Begrünung baulicher Anlagen“ der Stadt Senden mit der Passage zum Thema „Schottergärten in $3 (3). Ich würde mich freuen, wenn wir zusätzlich zum Bebauungsplan „Kranichstraße-West“ für die ganze Stadt die Größe der Schottergärten und die Versieglung in einer Satzung definieren können.
Für deine Mühe schon jetzt herzlichen Dank“

Stellungnahme Stadtverwaltung:
Die Stadtverwaltung unterstützt das Ziel, die Anzahl an Schottergärten und die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten. Dass dies mit einer Satzung für die Freiflächengestaltung erreicht wird, wird von der Stadtverwaltung bezweifelt.
Speziell folgende Gründe sprechen nach Meinung der Stadtverwaltung gegen die Einführung einer Freiflächengestaltungssatzung für Vöhringen:
  1. Die Durchsetzung einer Freiflächengestaltungssatzung wäre mit erheblichem Personalaufwand verbunden.
  2. Durch Beratung und Aufklärung wird sich mehr Erfolg erhofft, als durch ein Regelwerk.
  3. In der bayerischen Bauordnung (BayBO) ist die Begrünung und Wasser-aufnahmefähigkeit von Freiflächen bereits in Art. 7, Absatz 1 “Begrünung, Kinderspielplätze“ geregelt: Auszug BayBO Art. 7, Absatz 1, Satz 1:
„Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind
  1. wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und
  2. zu begrünen oder zu bepflanzen,
soweit dem nicht die Erfordernisse einer anderen zulässigen Verwendung der Flächen entgegenstehen. […]“

Empfehlung

Als Alternative zu einer Freiflächengestaltungssatzung empfiehlt die Stadtverwaltung daher, die Öffentlichkeitsarbeit und das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zum Thema Freiflächengestaltung auszubauen. Im aktuell laufenden Organisationsgutachten sollen Kapazitäten für kostenlose Beratungen zur Freiflächen- bzw. Gartengestaltung berücksichtigt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Barth stellt zusammenfassend den Antrag von Herrn Maier vor. 
In der anschließenden Diskussion wird über die Durchsetzung einer solchen Satzung mithilfe von Verwaltungszwang, die präventive Variante durch Aufklärungsarbeit sowie kostenlose Beratung für Bürgerinnen und Bürger diskutiert.

Sodann ergeht folgender 

Beschluss

Als Alternative zu einer Freiflächengestaltungssatzung empfiehlt die Stadtverwaltung daher, die Öffentlichkeitsarbeit und das Beratungsangebot für Bürgerinnen und Bürger zum Thema Freiflächengestaltung auszubauen. Im aktuell laufenden Organisationsgutachten sollen Kapazitäten für kostenlose Beratungen zur Freiflächen- bzw. Gartengestaltung berücksichtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4

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5.2. Rasenrückschnitt Werner-von-Siemens-Straße; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Klingler schildert, dass an der Einbiegung Werner-von-Siemens-Straße zur Illertangente das seitlich befindliche Gras so hoch ist, dass eine Einfahrt in die Illertangente derzeit nur sehr schwierig möglich sei. 
Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu

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5.3. Informationsveranstaltung Grundsteuerreform; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.3

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer erkundigt sich, ob es im Hinblick auf die Grundsteuerreform ab 01.07.2022 auch in Vöhringen eine Informationsveranstaltung, ähnlich wie in umliegenden Gemeinden, geplant ist.
Herr Bürgermeister Neher erklärt, dass auch die Stadtverwaltung diesbezüglich mit dem Finanzamt in Kontakt steht und ein solcher Termin vorgesehen sei.

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5.4. Tempo 20 Zone Ulmer Straße; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.4

Diskussionsverlauf

Herr Lepple bittet darum, über das Vöhringer Amtsblatt „Extra“ die Rechtslage der Tempo-20-Zone in der Ulmer  Straße zu erläutern. 
Herr Bürgermeister Neher wird hierzu einen Artikel mit der Bitte um Rücksichtnahme und Klarstellung im Amtsblatt „Extra“ veranlassen.

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5.5. Spielplatz Rue-de-Vizille; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.5

Diskussionsverlauf

Herr Bader fragt an, ob an dem Spielplatz Rue-de-Vizille die Errichtung von Wasserspielen geplant sei.
Herr Söhner führt aus, dass es hier bereits Wasserspiele gibt, die derzeit aber defekt sind. Eine Firma wurde zur Reparatur bereits beauftragt. 
Herr Bader regte zudem an, diese Wasserspiele für die Familien auszubauen.

Zudem sei das bereits vorhandene Sonnensegel zu wenig, um den Spielplatz ausreichen mit Schatten zu versorgen. Die Beschaffung weiterer Sonnensegel würde den Familien die Niederlassung im Schatten ermöglichen.
Herr Söhner sichert eine Überprüfung zu.

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5.6. Anbringung einer Bautafel; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.6

Diskussionsverlauf

Herr Bader zeigt an, dass bei der Baustelle in der Adalbert-Stifter-Straße die gesetzlich verpflichtende Bautafel fehle. Er bittet darum, die Bauherren diesbezüglich auf die Verpflichtung hinzuweisen.
Die Stadtverwaltung sichert eine Überprüfung zu

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5.7. Kontrolle durch Security am Recyclinghof; Anfrage Herr Bidell

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.7

Diskussionsverlauf

Herr Bidell schildert, dass die am Recyclinghof Vöhringen eingesetzte Security nicht nur die Einfahrt in den Recyclinghof Vöhringen kontrolliert, sondern zudem Bürgerinnen und Bürger an der Durchfahrt nach Illerberg/Thal hindert. 
Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die Security hierzu keine Berechtigung habe und die Stadtverwaltung die Firma darauf hinweisen wird.

Herr Bidell regt zudem an, die Planung einer separaten Ein- und Ausfahrt beim Recyclinghof zu planen. Herr Bürgermeister Neher hält dies im Hinblick auf die erschwerte Überwachung von zwei Einfahrten für problematisch.

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5.8. Akustik während Sitzungen im Wolfgang-Eychmüller-Haus; Anfrage Herr B. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 23.06.2022 ö 5.8

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer gibt an, dass ein Bürger ihn drauf angesprochen habe, dass während Sitzungen die Akustik im hinteren Bereich des großen Saals sehr schlecht sei. Im Zuschauerbereich können die Mitglieder des Gremiums nur schwer verstanden werden. Er bittet um Überprüfung durch einen Haustechniker. Herr Bürgermeister Neher sicherte dies zu.

Datenstand vom 09.08.2022 15:11 Uhr