Datum: 07.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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1 |
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1.1. Nutzungsänderung einer Physiotherapiepraxis zu einer Eismanufaktur mit Straßenverkauf und Erweiterung der Trainingsfläche des bestehenden Fitnesscenters;
Bauort: „Falkenstraße 34“ in Vöhringen (Flur-Nr. 461/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Beschluss
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.2. Nutzungsänderung UG: Umbau Hobbyraum und Abstellräume zu Einliegerwohnung;
Bauort: „Riedhofstraße 5“ in Thal (Flur-Nr. 38/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Eingangsüberdachung;
Bauort: „Waldseestraße 20“ in Illerzell (Flur-Nr. 192/114)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach des Carports extensiv zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage;
Bauort: „Grüntenweg 2“ in Vöhringen (Flur-Nr. 945/11)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Anbau an ein bestehendes Wohnhaus;
Bauort: „Illerberger Straße 30“ in Vöhringen (Flur-Nr. 899/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach extensiv zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.6. Neubau einer Doppelgarage mit Teilunterkellerung;
Bauort: „Panoramaweg 11“ in Illerberg (Flur-Nr. 946/4)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.6 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes Illerberg Nr. 2 „Wiesgehren-Burghalde“ einschließlich Änderungen wird zugestimmt.
Die Stadt Vöhringen regt an, das Flachdach extensiv zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.7. Anbau an das bestehende Wohnhaus;
Bauort: „Ahornweg 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 919)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Beschließend
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1.7 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für den geplanten Anbau wird unter Zurückstellung von erheblichen städtebaulichen Bedenken und allein wegen der rückwärtigen Lage der flächenmäßig untergeordneten Ausdehnung der angestrebten Wohnhauserweiterung erteilt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.8. Erweiterung im EG mittels eines Anbaus und Anbau eines Wintergartens;
Bauort: „Lessingstraße 10“ in Vöhringen (Flur-Nr. 819/14)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
|
ö
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Beschließend
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1.8 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.9. Bauvoranfrage für Aufstockung und Umbau des Bestandhauses - Wohnpark Lindenstraße;
Bauort: „Lindenstraße 25 und 25a und Eschenweg 4“ in Vöhringen (Flur-Nr. 867 und 866/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
|
ö
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Beschließend
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1.9 |
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher übergibt wegen persönlicher Beteiligung gemäß Art. 49 GO die Sitzungsleitung an 2. Bürgermeister Walk und nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Herr Söhner stellt das Bauvorhaben bezüglich der angestrebten Massivität und der gewünschten Aufstockung kritisch vor und erklärt dabei, dass zwar die Umnutzung des Gebäudes zu Wohnzwecken mit einem Cafe gut vorstellbar erscheint, der geplante Baukörper sich aber (erst recht) nicht in die Umgebung einfügen würde.
Aus der kurzen Aussprache wird deutlich, dass auch die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses das Vorhaben hinsichtlich der beantragten Größe sehr kritisch sehen.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Baumaßnahme wird verweigert, weil sich insbesondere die vorgesehene Aufstockung bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung einfügen und zudem das Ortsbild beeinträchtigen würde.
Die Umwandlung des bislang überwiegend gewerblich genützten Gebäudes vornehmlich zu Wohnzwecken wird seitens der Stadt Vöhringen begrüßt.
Auf dem Baugrundstück ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.10. Sanierung, Modernisierung und Umbau von 2-Familienhaus in 3-Familienhaus mit Einbau von Dachgauben;
Bauort: „Emershofer Weg 16“ in Vöhringen (Flur-Nr. 963/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
|
ö
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Beschließend
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1.10 |
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Baumaßnahme wird unter der Bedingung erteilt, dass sich die Dachgauben in das Dach integrieren.
Konkret heißt dies, dass das Ansetzen der Dachgauben im Firstbereich mangels technischer Alternative akzeptiert wird, bei beiden Dachgauben aber im Traufbereich mindestens zwei durchgehende Dachplattenreihen vorhanden sein müssen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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1.11. Aufbau zweier Schleppdachgauben;
Bauort: „Buchenstraße 18“ in Vöhringen (Flur-Nr. 864/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
|
ö
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Beschließend
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1.11 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg"
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Feststellungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.07.2022
|
ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren und deren Abwägungsvorschläge wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2022 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 beraten und beschlossen. In denselben Sitzungen wurde auch der Entwurf der Planung besprochen und dessen Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 gebilligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingten nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich wurden einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betraf dies insbesondere:
- Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats.
Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen i.d.F. vom 24. März 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. April 2022 im Zeitraum bis 30. Mai 2022 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 25. April 2022 bis 30. Mai 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 13. April 2022 hingewiesen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.
Für die Planung liegt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie der Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 28. Juli 2022, ausgearbeitet von Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren, vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der Planfassung soll der Feststellungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 24. März 2022 zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 28.07.2022
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, i.d.F. vom 28.07.2022
Empfehlung
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.“
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem sowie dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Schöne von abtplan – büro für kommunale entwicklung, der sodann insbesondere die eingegangenen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge erläutert.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg"
- Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Satzungsbeschluss;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
|
07.07.2022
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.07.2022
|
ö
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Beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst.
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren und deren Abwägungsvorschläge wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2022 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 beraten und beschlossen. In denselben Sitzungen wurde auch der Entwurf der Planung besprochen und dessen Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 gebilligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingten nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich wurden einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betraf dies insbesondere:
- Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats.
Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen i.d.F. vom 24. März 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. April 2022 im Zeitraum bis 30. Mai 2022 durchgeführt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 25. April 2022 bis 30. Mai 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 13. April 2022 hingewiesen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.
Für die Planung liegt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie der Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 28. Juli 2022, ausgearbeitet von Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren, vor (Anlagen 1 - 3).
Auf Grundlage der Planfassung soll der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart llerberg“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 24. März 2022 zum Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2 Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 28.07.2022
(Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3 - Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Satzung, Begründung und Umweltbericht (gemeinsam für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erstellt), i.d.F. vom 28.07.2022.
Empfehlung
1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, als Satzung.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, als Satzung.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt Vöhringen durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH;
Vorstellung des Konzepts und Beschlussfassung
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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28.07.2022
|
ö
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Beschließend
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Sachverhalt
Der digitale Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen, vor der wir in den kommenden Jahren stehen. Industrie 4.0, Homeoffice, Cloud Computing, Smart Farming, autonomes Fahren, Gigabit- Gesellschaft oder Virtual Reality sind nur einige wenige Schlagwörter, die für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen.
Auch und gerade in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie haben diese Bereiche zusätzlich enormen Schub erhalten. Grundlage jedweder digitalen Anwendung sind leistungsfähige Glasfaserleitungen.
Diese bilden gewissermaßen die Basis aller Digitalisierungsbemühungen, da sie einen Austausch entsprechender Daten auch über große Entfernungen zulassen. Neben hohen Übertragungsgeschwindigkeiten, erfüllt die Glasfasertechnik Qualitätsmerkmale wie symmetrische Bandbreiten, eine sichere Datenübertragung, hohe Verfügbarkeiten und die Möglichkeit zur Gigabit-Versorgung.
Ziel muss es folglich sein, allen Bürgern und Unternehmen den Anschluss an die gigabitfähige Glasfasertechnologie zu ermöglichen. Insbesondere für den Mittelstand ist dies ein unbedingter Standortfaktor. Aber auch jeder Privathaushalt sollte über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses verfügen.
In den vergangenen Jahren verlief der Breitbandausbau deutschlandweit eher schleppend. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH kam vor Kurzem auf die Stadt Vöhringen zu, um sich vorzustellen und die geplanten Ausbauaktivitäten für das Gemeindegebiet vorzustellen.
Herr Bozarslan von der Deutschen Glasfaser GmbH wird in der Sitzung anwesend sein und einerseits das Unternehmen Deutsche Glasfaser, andererseits die geplanten Ausbauaktivitäten der Deutsche Glasfaser für die Stadt Vöhringen konkret vorstellen (siehe Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage).
Die Deutsche Glasfaser plant einen kompletten Ausbau des Stadtgebietes mit Glasfaser. Sowohl die Wohngebiete als auch das gesamte Gewerbegebiet sollen durch die Deutsche Glasfaser mit Glasfaserkabel bis ins Haus angeschlossen werden. Dieser Ausbau soll seitens der Deutschen Glasfaser dabei als eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen; d.h. es wird kein Zuschuss seitens der Gemeinde für den Ausbau gefordert.
Voraussetzung für einen Ausbau ist, dass sich im Rahmen der Nachfragbündelung mindestens 33 % der Anschlussnehmer für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Auch für die Grundstückseigentümer soll nach Auskunft der Deutschen Glasfaser der Anschluss ohne separate Anschlusskosten erfolgen, sofern sich diese im Rahmen der Nachfragbündelung für einen Glasfaseranschluss entscheiden und mit der Deutschen Glasfaser einen Vertrag über 24 Monate abschließen.
Die Kosten eines Vertrags für die Endkunden stellen sich im Vergleich zu anderen Anbietern als realistisch dar.
Zu beachten gilt es dabei, dass es sich um einen Glasfaseranschluss bis ins Haus handelt. D.h. ein Absenken der Bandbreiten, wie es bisher, aufgrund der Kupferkabel der Fall war, entfällt bei dieser Technik.
Weitere Ausführungen erfolgen innerhalb der Sitzung durch Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser.
Zur Realisierung des von der Deutschen Glasfaser beabsichtigten Ausbaus ist es erforderlich, die als Anlage 2 beigefügte Wegenutzungsvereinbarung abzuschließen. Nach Auskunft der Deutschen Glasfaser hätte die Stadt Vöhringen dadurch einerseits die Vorteile eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne Zuschüsse der Gemeinde, vergäbe sich andererseits jedoch damit auch nichts.
Sollte der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser erfolgen, sind die Bürgerinnen und Bürger dennoch weiterhin frei im Abschluss ihres Telekommunikationsvertrags.
Die Deutsche Glasfaser stellt ihre Leitungen nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren den anderen Wettbewerbern zur Verfügung. D.h. auch andere Mitbewerber, wie beispielsweise Deutsche Telekom, Vodafone, usw. können diese Leitungen künftig ebenfalls nutzen. Somit sind die Bürgerinnen und Bürger in der Wahl ihres TK Anbieters weiterhin frei.
Für den Endkunden besteht also auch künftig die Möglichkeit, seinen Telekommunikationsanschluss frei bei einem Mitbewerber seiner Wahl zu buchen.
Empfehlung
1. Die Stadt Vöhringen begrüßt das Angebot der Deutsche Glasfaser zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau nahezu des gesamten Stadtgebiets.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ die beigefügte Wegenutzungsvereinbarung (Anlage 2) zu unterzeichnen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bozarslan von der Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH sowie Herrn Wöcherl von der Breitbandberatung Bayern GmbH.
Herr Bozarslan führt einleitend aus, die Deutsche Glasfaser habe im Landkreis Neu-Ulm einiges vor und sei auch bereits in Nachbarkommunen sehr aktiv. Sodann erläutert er sehr ausführlich den Themenbereich insbesondere auch anhand einer Präsentation (siehe Anlage).
Im Anschluss erklärt Bürgermeister Neher, dass er dem flächendeckenden Glasfaserausbau durch die Deutsche Glasfaser grundsätzlich sehr positiv gegenüberstehe, weswegen er diese Angelegenheit auf die heutige Tagesordnung gesetzt habe.
Das Angebot der Deutschen Glasfaser würde auch nur eine zusätzliche Möglichkeit bedeuten, weil die übrigen Angebote weiterer Netzbetreiber und Telekommunikationsdienstleister allesamt beibehalten blieben.
Nicht übersehen werden dürfe, so Bürgermeister Neher weiter, dass die den gesamten Ort betreffende Bauphase zu nicht unerheblichen Einschränkungen führen würde und dass für die Betreuung derart umfangreicher Baumaßnahmen zusätzliches Personal nötig wäre bzw. die Beauftragung eines Ingenieurbüros voraussetzen würde. Er verweist hierzu auf ein diesbezüglich mit dem Bürgermeister von Illertissen bereits geführtes gutes Gespräch.
Die zur Diskussion stehende Wegenutzungsvereinbarung sei mit dem kommunalen
Spitzenverbänden abgestimmt und auch er sehe dabei keine relevanten Nachteile.
In der sich anschließenden Aussprache zeigt sich, dass die Gremiumsmitglieder dem Vorhaben der Deutschen Glasfaser grundsätzlich positiv gegenüberstehen.
Herr Wöcherl als Breitbandberater der Stadt Vöhringen meint, dass seines Erachtens jede Kommune froh sein könne, wenn beispielsweise die Deutsche Glasfaser komme und für die Kommune kostenfrei flächendeckend Glasfaser verlegen wolle.
Die Deutsche Glasfaser sei eine renommierte Firma, welche dieses lukrative Betätigungsfeld mit Investorengeldern bestellen könne.
Der mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Wegenutzungsvertrag sei nach dem Telekommunikationsgesetz gar nicht zwingend notwendig, sondern werde nur zur Eigenfinanzierung der Deutschen Glasfaser benötigt.
Beschluss
„1. Die Stadt Vöhringen begrüßt das Angebot der Deutsche Glasfaser zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau nahezu des gesamten Stadtgebiets.
2. Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ die beigefügte Wegenutzungsvereinbarung (Anlage 2) zu unterzeichnen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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5 |
Diskussionsverlauf
Kein Anfall
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6. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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6 |
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6.1. Recyclinghof der Stadt Vöhringen;
Verletzung einer Mitarbeiterin;
Anfrage von Herrn Prestele
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Prestele nimmt Bezug auf einen entsprechenden Presseartikel und bittet um Auskunft, wie es der auf dem städtischen Recyclinghof beschäftigen und angefahrenen Mitarbeiterin der Security-Firma geht und meint, es sei wohl doch sinnvoll, hier eine Security zu beschäftigen.
Bürgermeister Neher erzählt, dass die besagte Mitarbeiterin zwischenzeitlich bei ihm war und die Verletzung wohl nicht schlimm gewesen sei.
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6.2. Leere Kabelrollen am Ortseingangsbereich von Thal;
Abholung durch die Baufirma;
Anfrage von Herrn Prestele
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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6.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Prestele nimmt Bezug auf eine frühere Anfrage seinerseits und berichtet, dass die leeren Kabelrollen nach wie vor am Ortseingang von Thal liegen.
Nachdem Herr Söhner ausgeführt hat, dass die entsprechende Baufirma seitens des Stadtbauamtes mehrfach um die Abfuhr der Kabelrollen gebeten worden sei, meint Herr Prestele, ob die Kabelrollen nicht eventuell als Altmetallspende für gemeinnützige Zwecke Verwendung finden könnten.
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6.3. Verbindungsstraße Illerberg - Vöhringen;
Zustand des Straßenbanketts;
Anfrage von Frau Böck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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07.07.2022
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ö
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6.3 |
Diskussionsverlauf
Frau Böck verweist auf teilweise recht hohe Geschwindigkeiten, welche auf dem Illerzeller Weg zwischen Illerberg und Vöhringen gefahren werden. Immer wieder sei ein Ausweichen auf das Bankett notwendig, um ein Streifen von Fahrzeugen zu verhindern. Dies sei nicht ungefährlich, nachdem das Bankett streckenweise sehr tief sei. Sie bittet um ein Herrichten des Banketts.
Bürgermeister Neher entgegnet, ein Herrichten des Banketts würde unverhältnismäßig viel Geld kosten, weswegen er hiervon absehen wolle. Zudem solle s. E. eine Steigerung der Attraktivität dieser Straßenverbindung vermieden werden, nachdem diese durch ökologisch sensibles Gebiet führe.
Herr Söhner berichtet von Baumaßnahmen im Bereich des Illerzeller Weges, welche quasi automatisch eine Überarbeitung des Banketts im Baustellenbereich zur Folge haben werden.
Datenstand vom 09.08.2022 15:20 Uhr