Datum: 28.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kulturzentrum
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 23.06.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.07.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.07.2022 - öffentlicher Teil
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen -Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 5. Änderung ab 2022
3 Flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt Vöhringen durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH; Vorstellung des Konzepts und Beschlussfassung
4 Antrag auf Errichtung einer Großtagespflege in der Industriestraße
5 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss
6 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss
7 Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Auftragsvergabe
8 Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten; Einbau dezentraler Lüftungsgeräte Kindergärten Vöhringen; Auftragsvergabe
9 Nachtragsangebot - Photovoltaik Kläranlage
10 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Zimmererarbeiten; Auftragsvergabe
11 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Stahlbauarbeiten; Auftragsvergabe
12 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Dachabdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe
13 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Trapezblecharbeiten; Auftragsvergabe
14 Verschiedenes
14.1 Testweise Aufstellung einer Fußgängerampel an der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich „Alte Poliere / Richard-Wagner-Straße
14.2 Verkehrsmessungen zur Verkehrsführung der Neuen Rathausmitte
15 Anträge und Anfragen
15.1 Aggressive Bettelei im Bereich des kath. Pfarrbüros sowie am Hettstedter Platz; Anfrage Herr G. Thalhofer
15.2 Sachstand zum Thema Grüne Meile; Anfrage Herr Bader
15.3 Spielplatz Rue de Vizille; Anfrage Herr Bader
15.4 Standsicherheit von Bäumen an der Uferstraße in Illerzell; Anfrage Herr Klingler
15.5 Sachstand zum Wieland Rentnerheim; Anfage Herr Barth
15.6 Erlass bzw. Stellungnahme zu einer Freiflächengestaltungssatzung; Anfrage Herr Maier
15.7 Stromüberführung über die Straße beim Vöhringer See; Anfrage Herr Lackner

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.06.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 04.07.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 04.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.07.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen -Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung 5. Änderung ab 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Zum 1. Januar 2010 wurde eine in Schmutz- und Niederschlagswasser aufgeteilte, getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Der letzte, vierjährige Kalkulationszeitraum endete am 31.12.2021. 
Die Gebühren für die Schmutzwassergebühr beliefen sich auf 1,75 €/m³ und für Niederschlagswasser auf  0,21 €/m².
Mit Beschluss vom 16.12.2022 setzte der Stadtrat die erneute Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren zum 01.01.2022 fest. 
Nachdem erst nach Abschluss der von einem unabhängigen Gutachter (hier: Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden kann, in welcher Höhe eine Anpassung der Gebühren erforderlich wird erfolgte ein entsprechender Rückwirkungsbeschluss zum 01.01.2022. 

Die entsprechenden Berechnungen, die Kalkulationsgrundlagen sowie das daraus erstellte Gutachten liegen nun vor und als Anlagen anbei. Frau Egger vom BKPV wird den Sachverhalt in der Sitzung erläutern.
Die Verwaltung schlägt vor, den Empfehlungen des Prüfungsverbandes zu folgen und die Gebühren entsprechend festzusetzen:
Schmutzwassergebühr verbleibt auf 1,75 €/m³
Niederschlagswassergebühr verbleibt 2022 auf 0,21 €/m³, wird ab 01.01.2023 auf 0,30 €/m² angehoben. 

Empfehlung

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 auf weiterhin 1,75 €/m³ festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für 2022 weiterhin auf 
0,21 €/m², sowie ab 2023 bis 2025 auf 0,30 €/m² festgesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.

Diskussionsverlauf

Herr Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, welche die Kalkulation anhand einer Präsentation ausführlich vorstellt und dabei insbesondere auf die Ist-Situation sowie das Kostendeckungsprinzip und Kostenüberschreitungsverbot eingeht.

Dabei wird erläutert, dass in der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr (Schmutz- und Niederschlagswasser) die Straßenentwässerungsgebühren explizit herauszurechnen sei.

Die aktuelle Überdeckung in Höhe von ca. 92.000 Euro bei der Schmutzwassergebühr wirke sich in den Jahren 2022 bis 2025 gebührenmindernd aus.

Dabei verbleibe die Schmutzwassergebühr auf 1,75 € je m³.

Die Niederschlagswassergebühr sei ab dem kommenden Jahr von 0,21 € /m² auf 0,30 € / m² anzuheben.

Bürgermeister Neher erkennt zwar eine nicht unerhebliche Gebührenerhöhung, welche zu schultern sei, jedoch ggfs. dennoch Anreize für den einzelnen bietet, gewisse Flächen zu entsiegeln oder auf den Grundstücken nach Möglichkeit einen Sickerschacht herzustellen.

Im Rahmen einer sich anschließenden Aussprache, werden die generell versiegelten Flächen, insbesondere auch bezüglich kommender Neubaugebiete und Bauprojekte erörtert. 
Seitens eines Ratsmitgliedes wird vorgeschlagen, mit dem nächsten Gebührenbescheid einen Flyer mit Beratungsangeboten zur Flächenentsiegelung mit zu versenden.

Bezüglich einer Zukunftsprognose anhand länger anhaltender Hitzeperioden und dem damit einhergehenden Wasserverbrauch, erläutert Frau Egger, dass lediglich die Durchschnittswerte der letzten Jahre herangezogen werden können. Da eine Vorausschau auf die nächsten Jahre nicht möglich ist, könne dahingehend keine Prognose eingerechnet werden.

Im Anschluss ergeht nachstehender

Beschluss

1. Die Schmutzwassergebühr (§ 10 Abs. 1 BGS-EWS) wird für den Kalkulationszeitraum 2022 – 2025 auf weiterhin 1,75 €/m³ festgesetzt.
Die Niederschlagswassergebühr (§ 10a Abs. 8 BGS-EWS) wird für 2022 weiterhin auf 
0,21 €/m², sowie ab 2023 bis 2025 auf 0,30 €/m² festgesetzt.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlichen Bestandteil beigefügte 5. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung. Die Satzungsänderung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
3. Bei einer Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte werden die Mehrerlöse gegenüber einer Abschreibung auf Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Sonderrücklage „Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Flächendeckender Glasfaserausbau in der Stadt Vöhringen durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH; Vorstellung des Konzepts und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.07.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Der digitale Wandel ist eine der zentralen Herausforderungen, vor der wir in den kommenden Jahren stehen. Industrie 4.0, Homeoffice, Cloud Computing, Smart Farming, autonomes Fahren, Gigabit- Gesellschaft oder Virtual Reality sind nur einige wenige Schlagwörter, die für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft stehen. 

Auch und gerade in den vergangenen Monaten der Corona-Pandemie haben diese Bereiche zusätzlich enormen Schub erhalten. Grundlage jedweder digitalen Anwendung sind leistungsfähige Glasfaserleitungen. 
Diese bilden gewissermaßen die Basis aller Digitalisierungsbemühungen, da sie einen Austausch entsprechender Daten auch über große Entfernungen zulassen. Neben hohen Übertragungsgeschwindigkeiten, erfüllt die Glasfasertechnik Qualitätsmerkmale wie symmetrische Bandbreiten, eine sichere Datenübertragung, hohe Verfügbarkeiten und die Möglichkeit zur Gigabit-Versorgung. 

Ziel muss es folglich sein, allen Bürgern und Unternehmen den Anschluss an die gigabitfähige Glasfasertechnologie zu ermöglichen. Insbesondere für den Mittelstand ist dies ein unbedingter Standortfaktor. Aber auch jeder Privathaushalt sollte über die Möglichkeit eines Glasfaseranschlusses verfügen. 

In den vergangenen Jahren verlief der Breitbandausbau deutschlandweit eher schleppend. Die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH kam vor Kurzem auf die Stadt Vöhringen zu, um sich vorzustellen und die geplanten Ausbauaktivitäten für das Gemeindegebiet vorzustellen. 

Herr Bozarslan von der Deutschen Glasfaser GmbH wird in der Sitzung anwesend sein und einerseits das Unternehmen Deutsche Glasfaser, andererseits die geplanten Ausbauaktivitäten der Deutsche Glasfaser für die Stadt Vöhringen konkret vorstellen (siehe Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage). 

Die Deutsche Glasfaser plant einen kompletten Ausbau des Stadtgebietes mit Glasfaser. Sowohl die Wohngebiete als auch das gesamte Gewerbegebiet sollen durch die Deutsche Glasfaser mit Glasfaserkabel bis ins Haus angeschlossen werden. Dieser Ausbau soll seitens der Deutschen Glasfaser dabei als eigenwirtschaftlicher Ausbau erfolgen; d.h. es wird kein Zuschuss seitens der Gemeinde für den Ausbau gefordert. 

Voraussetzung für einen Ausbau ist, dass sich im Rahmen der Nachfragbündelung mindestens 33 % der Anschlussnehmer für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Auch für die Grundstückseigentümer soll nach Auskunft der Deutschen Glasfaser der Anschluss ohne separate Anschlusskosten erfolgen, sofern sich diese im Rahmen der Nachfragbündelung für einen Glasfaseranschluss entscheiden und mit der Deutschen Glasfaser einen Vertrag über 24 Monate abschließen. 
Die Kosten eines Vertrags für die Endkunden stellen sich im Vergleich zu anderen Anbietern als realistisch dar. 
Zu beachten gilt es dabei, dass es sich um einen Glasfaseranschluss bis ins Haus handelt. D.h. ein Absenken der Bandbreiten, wie es bisher, aufgrund der Kupferkabel der Fall war, entfällt bei dieser Technik. 
Weitere Ausführungen erfolgen innerhalb der Sitzung durch Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser. 
Zur Realisierung des von der Deutschen Glasfaser beabsichtigten Ausbaus ist es erforderlich, die als Anlage 2 beigefügte Wegenutzungsvereinbarung abzuschließen. Nach Auskunft der Deutschen Glasfaser hätte die Stadt Vöhringen dadurch einerseits die Vorteile eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus ohne Zuschüsse der Gemeinde, vergäbe sich andererseits jedoch damit auch nichts. 

Sollte der Ausbau durch die Deutsche Glasfaser erfolgen, sind die Bürgerinnen und Bürger dennoch weiterhin frei im Abschluss ihres Telekommunikationsvertrags. 

Die Deutsche Glasfaser stellt ihre Leitungen nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren den anderen Wettbewerbern zur Verfügung. D.h. auch andere Mitbewerber, wie beispielsweise Deutsche Telekom, Vodafone, usw. können diese Leitungen künftig ebenfalls nutzen. Somit sind die Bürgerinnen und Bürger in der Wahl ihres TK Anbieters weiterhin frei. 

Für den Endkunden besteht also auch künftig die Möglichkeit, seinen Telekommunikationsanschluss frei bei einem Mitbewerber seiner Wahl zu buchen. 

Empfehlung

1.        Die Stadt Vöhringen begrüßt das Angebot der Deutsche Glasfaser zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau nahezu des gesamten Stadtgebiets. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ die beigefügte Wegenutzungsvereinbarung (Anlage 2) zu unterzeichnen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Bozarslan von der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH. Wie bereits in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 07.07.2022 führt Herr Bozarslan anhand einer ausführlichen Präsentation die Vorstellung der flächendeckenden Erschließungsabsicht des Stadtgebietes aus.

So ist bei einem positiven Beschluss beabsichtigt, zeitnah eine Wegenutzungsvereinbarung mit der Stadt Vöhringen abzuschließen und spätestens nach den Sommerferien mit der Nachfragebündelung zu starten.
Dabei werden mindestens 1/3 aller Haushalte (ca. 1977) benötigt, um einen privatwirtschaftlichen Ausbau auf den Weg zu bringen.

Im Rahmen einer sich anschließenden Diskussion werden kritisch verschiedene Fragen beleuchtet und Vor- und Nachteile thematisiert. 
Seitens des Gremiums wird angeregt, bei aktuell anstehenden Straßenbaumaßnahmen frühzeitig die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH zu beteiligen oder abzustimmen, entsprechende Leerrohre mit zu verlegen um nicht einzelne Straßen mehrfach bearbeiten zu müssen.

Bürgermeister Neher dankt für diese Anregung, welche im Stadtbauamt berücksichtigt wird. 

Im Anschluss ergeht nachstehender

Beschluss

1.        Die Stadt Vöhringen begrüßt das Angebot der Deutsche Glasfaser zum eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau nahezu des gesamten Stadtgebiets. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, mit der „Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH“ die beigefügte Wegenutzungsvereinbarung (Anlage 2) zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung einer Großtagespflege in der Industriestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Frau Katharina Hermann betreibt seit 01.11.2019 die Großtagespflege „Klangkiste“ im sog. „Knaur-Haus“ in Vöhringen.
Bei der Kindertagespflege handelt es sich um eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform im familiennahen Umfeld und gleichrangig mit der Betreuung in einer anderen Kindertageseinrichtung ist. In einer Tagespflege können Kinder zwischen 0 und 14 Jahren betreut werden. Die Tagespflegepersonen arbeiten auf selbständiger Basis. Sie müssen eine Eignungsüberprüfung durchführen und an Qualifizierungskursen teilnehmen. Die Vorteile der Tagespflege liegen vor allem in der Flexibilität der individuellen Betreuung, im geringeren Kosten- und Verwaltungsaufwand für die Kommunen und in der schnelleren Verfügbarkeit solcher Plätze. 

Bei der „Großtagespflege“ handelt es sich um einen Zusammenschluss von Tagespflegekräften in angemieteten Räumen. In solchen Einrichtungen werden die Kinder von 2 bis 3 Tagespflegepersonen gemeinschaftlich betreut und es kann dabei auch ein fachlicher Austausch stattfinden. Die Tagespflege stellt ebenso wie die Großtagespflege eine weitere Ergänzung der Kinderbetreuung dar. 

Die derzeitige Großtagespflege „Klangkiste“ ist nach Art. 20 a BayKiBiG anerkannt. Hierdurch erhält die Großtagespflege die kindbezogene Förderung analog der Kindertageseinrichtungen. Voraussetzung hierfür ist neben der Anerkennung durch die Gemeinde, dass mindestens eine Erzieherin in der Gruppe tätig ist und die restlichen Tagespflegepersonen die Qualifizierung als Tagespflegeperson erfolgreich abgeschlossen haben. Die Anerkennung liegt derzeit für die Betreuung von zehn Kindern vor. Aktuell werden dort neun Kinder betreut.

Aufgrund des steigenden Bedarfs an Betreuungsplätzen ist Frau Hermann bereit, ihr derzeitiges Angebot auszuweiten (siehe Anlage 1). Hierfür würde sie Räumlichkeiten in der Industriestraße 25 anmieten (siehe Anlage 2).

Die Möglichkeiten zur Finanzierung sind in Anlage 3 dargestellt. Hierfür bedarf es für eine Gruppe der Anerkennung nach Art. 20 a BayKiBiG, welche eine kindbezogene Förderung ermöglicht. Die Anerkennung ist jedoch nur in einer Gruppe möglich, da Voraussetzung hierfür die Betreuung durch eine Erzieherin ist. Der Vorteil hierbei ist, dass die Förderung zu 50 % durch den Freistaat Bayern erfolgt. 

Da allerdings die kindbezogene Förderung allein die Kosten nicht abdeckt und nur eine Gruppe mit einer Erzieherin besetzt ist, bittet Frau Hermann zusätzlich um den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Stadt Vöhringen. Darin würde eine monatliche, von der Stadt zu bezahlende Pauschale pro betreutes Kind festgelegt werden. Die Höhe ist hierbei variabel einzusetzen. In den umliegenden Gemeinden liegt diese zwischen 350,- € und 550,- €. 

Die Höhe der Pauschale der beiden neugegründeten Gruppen würde sich jährlich insgesamt auf ca. 101.000,- € belaufen. Zudem einen Zuschuss zur Erstausstattung der Räumlichkeiten in Höhe von ca. 30.000,- € (siehe Anlage 4). Die kindbezogene Förderung der Klangkiste (ca. 34.800,- €) würde auf eine Gruppe der Klanginsel übergehen. In diesem Zuge wurde für die derzeitige Klangkiste ebenfalls ein Kooperationsgeld in Höhe von ca. 52.800,- € beantragt.

Zur Orientierung wird als Anlage 5 die zur Neukalkulation der Kinderbetreuungsgebühren zugestellte Tabelle über die Kosten der Kita-Plätze für das Jahr 2021 in der Stadt Vöhringen beigefügt. Im Vergleich zu dem mittleren jährlichen Zuschussbetrag von rund 6.000,- € pro Kindergartenplatz für die bestehenden städtischen und von freien Trägern betriebenen Kindergärten erscheint die jährliche Pauschale für 18 Betreuungsplätze (entspricht rund 7.500,- € pro Platz inkl. BayKiBiG-Förderung) relativ hoch. Hinzu kommt die beantragte einmalige Bezuschussung der Einrichtungsgegenstände in Höhe von ca. 30.000,- €.

Andererseits wird durch die Erweiterung des Angebotes im Bereich der Ganztagespflege die Betreuungssituation im Stadtgebiet verbessert. Da die Anforderungen an das Betreuungspersonal bei der Großtagespflege geringer sind als im Kindergartenbereich, ist es offensichtlich auch einfacher, hier Personal zu finden. 

Empfehlung

Um Entscheidung des Stadtrates wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Frau Laible stellt den Antrag von Frau Hermann anhand der Sitzungsvorlage vor und erläutert insbesondere die rechtlichen Hintergründe und die tatsächliche Betreuungssituation. Weiterhin spezialisiere sich die Einrichtung auf den Bereich des Krippenalters (0-3 Jahre). 

Zu erwarten seien daher für die Stadt Vöhringen laufende Kosten im Jahr für die drei Gruppen in Höhe von ca. 190.000 Euro. Auch eine Erstausstattung in Höhe von 30.000 Euro ist beantragt worden. Diese erscheint nach interner Prüfung der Höhe nach realistisch.

Im Rahmen einer kontroversen Diskussion werden die Vor- und Nachteile abgewogen. Insbesondere wird thematisiert, dass, auch im Hinblick auf die kommenden Baugebiete an die benötigte Infrastruktur zu denken sei. Unter Berücksichtigung der bestehenden Warteliste auf Betreuungsplätze ergebe sich jedoch kaum eine andere Alternative für den Moment.
Auch die rechtliche Seite des Anspruches auf einen Betreuungsplatz wird in diesem Zusammenhang noch einmal erläutert.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass es schwierig sei, Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies liege weniger daran, die baulichen Voraussetzungen zu schaffen, sondern vielmehr an geeignetes Personal zu kommen. Weiterhin sei zu bedenken, dass die Großtagespflege ein zusätzliches, alternatives Angebot zur Betreuung darstelle.

Herr Mennel bestätigt dies, anhand der kürzlich in Baden-Württemberg vorgestellten Studie an Fehlplätzen im Bereich des pädagogischen Personals. Weiterhin sei dieser Trend leider bundesweit festzustellen. Dabei komme erschwerend hinzu, dass oft ausländische Bildungsabschlüsse bzw. Qualifikationen in dem Bereich hierzulande nicht anerkannt werden.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird vorgeschlagen, eine zeitliche Befristung im Kooperationsvertrag zu berücksichtigen. Dementsprechend wäre wünschenswert, den Kooperationsvertrag noch im zuständigen Gremium zu behandeln.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass eine Befristung vertraglich gefasst werden müsse, da für die Stadt keine unbefristete Verpflichtung eingegangen werden könne.
Dies könne jedoch auch mit der Vereinbarung einer jährlichen Kündbarkeit gelöst werden. Eine weitere Behandlung scheide wegen der zeitlichen Not aus, da das Objekt bereits längere Zeit schon hierfür reserviert sei.

Weiterhin wird aus dem Gremium vorgeschlagen, die Höhe des Kooperationsgeldes für die Gruppen nach Qualifikation der Mitarbeiter hin zu staffeln.

Frau Laible schlägt insofern vor, 550 Euro bei Beschäftigung einer Erzieherin, 450 Euro bei Beschäftigung einer Kinderpflegerin und 350 Euro bei Beschäftigung von Tagesmüttern vorzusehen.

Beschluss

1.        Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag auf Errichtung einer Großtagespflege in der Industriestraße 25 zu.
2.         Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von einmalig 30.000 Euro sowie 190.000 Euro Kooperationsgeld pro Jahr werden im Haushalt des Jahres 2023 und der Folgejahre zur Verfügung gestellt
3.        Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Kooperationsvereinbarung mit einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit abzuschließen. Die Kooperationsvereinbarung wird abschließend im zuständigen Gremium gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.07.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren und deren Abwägungsvorschläge wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2022 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 beraten und beschlossen. In denselben Sitzungen wurde auch der Entwurf der Planung besprochen und dessen Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 gebilligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingten nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich wurden einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betraf dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen i.d.F. vom 24. März 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. April 2022 im Zeitraum bis 30. Mai 2022 durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 25. April 2022 bis 30. Mai 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 13. April 2022 hingewiesen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.

Für die Planung liegt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie der Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 28. Juli 2022, ausgearbeitet von Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren, vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Planfassung soll der Feststellungsbeschluss gefasst werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
       Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 24. März 2022 zur Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 28.07.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Begründung, i.d.F. vom 28.07.2022

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der bereits ausführlichen Vorstellung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses wird auf eine erneute Erläuterung verzichtet.

Sodann ergeht ohne weitere Aussprache nachstehender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan "Solarpark Vorderer Hart Illerberg" - Beratung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.07.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 25. November 2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“ sowie der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Bereich gefasst. 

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche neben der Bahnlinie Weißenhorn-Senden, nähe des Waldstücks Vorderer Hart, nördlich von Illerberg, die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen. Durch ihre Lage im Streifen von 110 m neben der Bahnlinie gilt die Fläche als besonders geeignet dafür. 

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Solar“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen. Es ist daher für das betreffende Gebiet ein Bebauungsplan zu erstellen, ebenso ist der städtische Flächennutzungsplan zu ändern. Gegenstand der Änderung ist der gesamte Bereich, der für die geplanten Solarmodule vorgesehen ist, sowie ringsum Grünflächen zur Eingrünung bzw. zum Ausgleich der Baumaßnahmen und ein Bereich der angrenzenden Straße. Diese wird zwar durch die Festsetzungen des Planes nicht verändert, über sie ist aber die Erschließung gesichert. Damit ermöglicht der nun in Aufstellung befindliche Bebauungsplan nach Abschluss des Verfahrens die Errichtung der geplanten PV-Anlagen. Neben der Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Solar“ nach § 11 BauNVO werden im Bebauungsplan private Grünflächen als Blumenwiesen, als Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen) im Randbereich des Areals zur Einbindung der geplanten Anlage in die Landschaft festgesetzt. Ebenfalls festgesetzt wird die Bestandsstraße, über die die Erschließung gesichert wird, sowie die dafür notwendige private Verkehrsfläche.

Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 25. November 2021 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 25. November 2021 gebilligt und die Verwaltung für beide Verfahren beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 25. November 2021 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. Dezember 2021 im Zeitraum bis 17. Januar 2022 durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 09. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 8. Dezember 2021 hingewiesen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren und deren Abwägungsvorschläge wurden in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 10.03.2022 vorberaten und in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 beraten und beschlossen. In denselben Sitzungen wurde auch der Entwurf der Planung besprochen und dessen Auslegung in der Sitzung des Stadtrates am 24.03.2022 gebilligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen zum frühzeitigen Verfahren sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingten nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen. Soweit erforderlich wurden einzelne Ergänzungen in die Planung eingearbeitet. Beim Bebauungsplan betraf dies insbesondere:

  • Ergänzung der Grünordnung gemäß den Vorschlägen der Unteren Naturschutzbehörde, dies betrifft die Pflanzlisten, das zu verwendende Saatgut, die Bewirtschaftung der Flächen im Plangebiet sowie die Errichtung eines Eidechsenhabitats. 
  • Ergänzung der Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen an Nordost- und Nordwestrand des Plangebietes. Dort soll zum einen ein natürlicher Waldsaum, zum anderen ein natürlicher freiwachsender Gehölzbestand entwickelt werden.
  • Festsetzungen zur Beweidung der Fläche mit Schafen. 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Entwürfen i.d.F. vom 24. März 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 06. April 2022 im Zeitraum bis 30. Mai 2022 durchgeführt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl für die angestrebte Änderung des Flächennutzungsplanes als auch für die beabsichtigte Aufstellung des Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 25. April 2022 bis 30. Mai 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 13. April 2022 hingewiesen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowohl zur angestrebten 16. Änderung des Flächennutzungsplanes als auch zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.

Für die Planung liegt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" sowie der Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 28. Juli 2022, ausgearbeitet von Abtplan, Büro für kommunale Entwicklung, Kaufbeuren, vor (Anlagen 1 - 3). 

Auf Grundlage der Planfassung soll der Satzungsbeschluss gefasst werden. 

Anlagen:
Anlage 1  - Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart llerberg“
Abwägungen und Beschlüsse zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 / § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf vom 24. März 2022 zum Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“
Anlage 2         Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, zeichnerischer Teil (Planzeichnung), i.d.F. vom 28.07.2022
       (Bestandteil des Beschlusses)
Anlage 3  - Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, Satzung, Begründung und Umweltbericht (gemeinsam für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung erstellt), i.d.F. vom 28.07.2022.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, als Satzung.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Vorderer Hart Illerberg" in der Fassung vom 24.03.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.

       Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Vorderer Hart Illerberg“, bestehend aus den textlichen Festsetzungen, der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 28.07.2022, als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Die Sanierung der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße wurde in der Stadtratssitzung am 23.06.2022 durch das Gremium des Stadtrates beschlossen.
Die Planungsleistungen wurden vom Stadtbauamt durchgeführt.
Von diesem wurde auch das hierfür notwendige Leistungsverzeichnis für die Tiefbauarbeiten zusammengestellt.
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben.
Von neun Firmen wurden die Angebotsunterlagen angefordert.
Zur Submission am 18.07.2022 haben zwei Firmen ein Angebot eingereicht.
Das Ergebnis der Wertung und Prüfung der Angebote durch das Bauamt kann dem beiliegenden Preisspiegel entnommen werden.
Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu vergeben.
Die Baumaßnahme soll ab Ende August durchgeführt werden, die Ausführungszeit beträgt ca.
8-9 Wochen.   

Empfehlung

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 15.07.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 579.599,-- € sind bereitgestellt. 

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Tiefbauarbeiten der Illerzeller Straße von der Hirschstraße bis zur Reiherstraße wird an die Firma Kutter GmbH & Co. KG, 87700 Memmingen, zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 15.07.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 579.599,-- € sind bereitgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO; RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten; Einbau dezentraler Lüftungsgeräte Kindergärten Vöhringen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

Siehe die Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO RLT-Anlagen für eine coronagerechte Be- und Entlüftung städtischer Kindergärten vom 05.07.2022

Empfehlung

Der Stadtrat nimmt folgende Dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für den Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Kindergärten Vöhringens wird an die Firma Gebrüder Peters Gebäudetechnik GmbH, Messerschmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.06.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 516.000,00 € sind unter den einzelnen Haushaltsstellen der Kindergärten Vöhringens bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist auf die ausführliche Darstellung in der Sitzungsvorlage.

Nachfolgend ergeht ohne Diskussion folgender

Beschluss

Der Stadtrat nimmt folgende Dringliche Anordnung zustimmend zur Kenntnis:
Der Auftrag für den Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Kindergärten Vöhringens wird an die Firma Gebrüder Peters Gebäudetechnik GmbH, Messerschmittstraße 5, 89231 Neu-Ulm zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.06.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto ca. 516.000,00 € sind unter den einzelnen Haushaltsstellen der Kindergärten Vöhringens bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Nachtragsangebot - Photovoltaik Kläranlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 10.03.2022 die Errichtung einer PV-Anlage beschlossen und den Auftrag an die Firma Läsko vergeben. Diese hat am 30.06.2022 ein 1. Nachtragsangebot unterbreitet. Die Gesamtvergütung erhöht sich von 92.383,27 € auf 113.434,04 €. Die Mehrkosten in Höhe von 21.350,77 € wurden vom Ingenieurbüro Sigel überprüft und begründet. Sie sind nachvollziehbar und gerechtfertigt. Auf die beigefügte Anlage wird hingewiesen. 
Begründung:
  • Auf Grund der Rückmeldung des Verteilnetzbetreibers LVN müssen die PV-Anlagen so geregelt werden, dass sie nicht einspeisen können.
  • Die Module mussten geändert werden, da die Flächen der Dächer nicht voll belegt werden.
  • Aufgrund der teilweise geänderten Aufteilung der Module auf den Dächern, müssen aufgrund der verschiedenen Ausrichtungen und Verschattungen Wechselrichter der Firma Solaredge zur Leistungsoptimierung eingesetzt werden.
  • Aufgrund der momentan sehr schwierigen Lage haben sich Preise im Einkauf verteuert und es gibt gerade im Bereich des Wechselrichtermarktes lange Lieferzeiten.

Die nächste Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung ist am 15.09.2022. Um eine längere Verzögerung zu vermeiden, zieht der Stadtrat die Angelegenheit an sich.

Empfehlung

Der Auftrag für das 1. Nachtragsangebot für die Bauleistung „Photovoltaik Kläranlage“ wird an die Firma Läsko erteilt.

Diskussionsverlauf

Ein Ratsmitglied erkundigt sich, weshalb der Überschuss nicht ins Netz eingespeist werden könne.

Aus dem Gremium wird darauf hingewiesen, dass die Kläranlage selbst so viel Strom verbrauche, dass ein Überschuss nicht zu erwarten sei.

Bürgermeister Neher wird sich diesbezüglich jedoch bei der Bautechnik erkundigen und die Begründung nachliefern. 

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Auftrag für das 1. Nachtragsangebot für die Bauleistung „Photovoltaik Kläranlage“ wird an die Firma Läsko erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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10. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Zimmererarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Holzbauarbeiten/Zimmererarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Zimmererarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 11 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 19.07.2022 haben drei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Zimmererarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Matthäus Schmid GmbH & Co. KG, Hornberg 8, 88487 Baltringen zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 168.204,67 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Matthäus Schmid GmbH & Co. KG, Hornberg 8, 88487 Baltringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.07.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 168.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Zimmererarbeiten wird an die Firma Matthäus Schmid GmbH & Co. KG, Hornberg 8, 88487 Baltringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 18.07.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 168.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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11. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Stahlbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Stahlbauarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Stahlbauarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 9 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 19.07.2022 hat eine Firma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Harald Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen-Jedesheim zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 63.999,68 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Stahlbauarbeiten wird an die Firma Harald Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen-Jedesheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.07.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 63.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Stahlbauarbeiten wird an die Firma Harald Luksch Stahl- und Metallbau, Industriestraße 24, 89257 Illertissen-Jedesheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.07.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 63.900,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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12. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Dachabdichtungsarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 12

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Dachabdichtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 8 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 19.07.2022 haben zwei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 292.282,20 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.07.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 292.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Auftrag für die Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 14.07.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 292.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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13. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord; Trapezblecharbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö Beschließend 13

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Trapezblecharbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Trapezblecharbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 7 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 19.07.2022 haben zwei Firmen für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Die Ergebnisse und Wertungen der Angebote können dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Trapezblecharbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Karl Prestle GmbH & Co. KG, Freiburger Straße 40, 88400 Biberach zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 76.637,81 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Trapezblecharbeiten wird an die Firma Karl Prestle GmbH & Co. KG, Freiburger Straße 40, 88400 Biberach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 76.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Trapezblecharbeiten wird an die Firma Karl Prestle GmbH & Co. KG, Freiburger Straße 40, 88400 Biberach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 30.06.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 76.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 14
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14.1. Testweise Aufstellung einer Fußgängerampel an der Rue-de-Vizille (NU 14) im Bereich „Alte Poliere / Richard-Wagner-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 14.1

Sachverhalt

In den städtischen Gremien wurde zuletzt am 05.05.2022 nochmals das Thema einer provisorischen Ampel zur Querung der Rue-de-Vizille angesprochen, da diese Querungshilfe von der Vöhringer Bürgerschaft dringend gewünscht werde.

Die Stadtverwaltung hat das zuständige Staatliche Bauamt in Krumbach um Abhilfe gebeten, zuletzt mit Schreiben vom 11.05.2022, mit dem auch die umfangreichen Unterschriftslisten einer entsprechenden Aktion der Vöhringer Bürgerinnen und Bürger an das Staatl. Bauamt übermittelt wurden.

Wir freuen uns sehr, dass das Staatliche Bauamt Krumbach uns nun mit Schreiben vom 12.07.2022 mitteilt, voraussichtlich im Herbst außerhalb der Schulferien nochmals eine provisorische Ampelanlage mit Zähleinrichtung anzubringen, sofern bis dahin keine Einschränkungen zu verzeichnen sind.

Sobald die Zählergebnisse ausgewertet sind, werden diese im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr des Neu-Ulmer Kreistages vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Seitens des Gremiums wird darum gebeten, die notwendigen Querungen bzw. Schaltungen noch einmal mitzuteilen.

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14.2. Verkehrsmessungen zur Verkehrsführung der Neuen Rathausmitte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 14.2

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt mit, dass bezüglich der Planung zur Verlegung der NU 14 bereits eine Verkehrsmessung entlang der Illerstraße erfolgt sei. Hintergrund der Erhebung, sei zu eruieren, inwieweit der Kreisverkehr das Verkehrsaufkommen fassen könne.

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15. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15
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15.1. Aggressive Bettelei im Bereich des kath. Pfarrbüros sowie am Hettstedter Platz; Anfrage Herr G. Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.1

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer teilt mit, dass eine teils aggressive, belästigende bzw. aufdringliche Person bettelnd Passanten angehe. Diesbezüglich sei dringender Handlungsbedarf gegeben. 

Bürgermeister Neher teilt mit, dass der Vorgang bereits bekannt sei und er diesen persönlich schon zur Rede gestellt habe, mit dem Hinweis, dies zu unterlassen. Man werde jedoch auch die Polizei noch einmal informieren und um Kontrolle ersuchen.

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15.2. Sachstand zum Thema Grüne Meile; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.2

Diskussionsverlauf

Herr Bader greift bezüglich des Schuljahresendes noch einmal sein Anliegen zum Thema Grüne Meile vor den Schulen auf. Dementsprechend sei noch keine Rückmeldung erfolgt.

Herr Bürgermeister Neher teilt mit, dass Frau Laible hierzu den Auftrag habe, mit den Schulleitungen Kontakt aufzunehmen.
Man werde dies noch einmal innerhalb der Verwaltung weitergeben.

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15.3. Spielplatz Rue de Vizille; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.3

Diskussionsverlauf

Herr Bader erkundigt sich nach der Funktionstüchtigkeit der Wasserspiele auf dem Spielplatz an der Rue de Vizille. Weiterhin zum Sachstand zu mehr Sonnenschutz.

Herr Söhner teilt mit, dass die Wasserspiele wieder in Betrieb seien und ein Sonnensegel nachgerüstet werde.

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15.4. Standsicherheit von Bäumen an der Uferstraße in Illerzell; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler teilt mit, dass von mehreren großen Bäumen entlang der Uferstraße bereits einer abgestorben und ein weiterer eine Gefährdung für die naheliegenden Häuser darstelle. Weiterhin sei festzustellen, dass der Uferbereich des Kanals absacke und dies bereits bis zu einem halben Meter in den Straßenraum reiche.

Herr Söhner teilt mit, dass mit den zuständigen Stellen bereits ein ständiger aber sehr mühselig Austausch bestehe.

Bürgermeister Neher sichert zu, dies erneut weiter zu leiten.

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15.5. Sachstand zum Wieland Rentnerheim; Anfage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.5

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich zum Sachstand des Wieland Rentnerheimes, da die Veräußerung viel Unsicherheit ausgelöst habe.

Herr Söhner teilt mit, dass der Verkauf noch nicht abschließend erfolgt sei und die Stadt Vöhringen noch nicht im Besitz der Schlüssel sei. Jedoch hätten bereits Gespräche mit möglichen Betreibern stattgefunden. Da unsererseits beim Erwerb eine öffentliche Nutzung zugesichert worden ist, könne man von einem guten Konzept für die Bevölkerung ausgehen.

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15.6. Erlass bzw. Stellungnahme zu einer Freiflächengestaltungssatzung; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.6
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15.7. Stromüberführung über die Straße beim Vöhringer See; Anfrage Herr Lackner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 28.07.2022 ö 15.7

Diskussionsverlauf

Herr Lackner spricht die provisorische Stromüberführung („Affenschaukel“) am Vöhringer See an, wie sie bei Baustellen regelmäßig verwendet werde. Am Baggersee sei das ganze jedoch schon über mehrere Jahre hinweg zu beobachten.

Herr Söhner führt aus, dass die Betreiberfirma bereits im Kontakt mit der LEW stehe und eine dauerhafte und ordentliche Umsetzung anstrebe.

Datenstand vom 10.10.2022 08:34 Uhr