Datum: 10.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 20:33 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ökumenische Wohnungslosenhilfe im Landkreis Neu-Ulm; Tätigkeitsbericht
2 Finanzierung für die Betreuung und Soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen; Antrag der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe
3 Kooperationsvereinbarung Familienstützpunkt Vöhringen - Bellenberg
4 Städtepartnerschaften; Bestellung von Partnerschaftsbeauftragten
5 Verschiedenes
6 Anträge und Anfragen
6.1 Behelfsampel an der Rue de Vizille; Anfrage Herr Hinterkopf

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1. Ökumenische Wohnungslosenhilfe im Landkreis Neu-Ulm; Tätigkeitsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

Auf den beigefügten Tätigkeitsbericht in Form der Präsentation der ökumenischen Wohnungslosenhilfe wird verwiesen. 

Dieser wird durch Frau Deininger im Rahmen der Haupt- und Umweltausschusssitzung vorgestellt.

Empfehlung

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Frau Fateh und Herrn Skaper von der ökumenischen Wohnungslosenhilfe, welche im Anschluss jeweils ihren Bereich betreffend den Jahresbericht vorstellen.

Dabei werden die Einsatzgebiete in die Fachstelle für Wohnungslosigkeit, die Betreuung des Nuißlheimes in Neu-Ulm, der Obdachlosenunterkunft in der Stadt Senden sowie der Wohnungsnotfallhilfe unterschieden.

Gerade die pandemische Situation und auch das teilweise fehlende Vertrauen der Klienten sei in der aufsuchenden niederschwelligen Arbeit eine der großen Herausforderungen. Positiv in Vöhringen ist die Anzahl der Personen, welche in ein reguläres Mietverhältnis vermittelt werden konnten.

Weiterhin haben die Mitarbeiter der ökumenischen Wohnungslosenhilfe die Entfristung der Projektstelle von Herrn Skaper beantragt, welche im nachfolgenden Tagesordnungspunkt behandelt wird.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die gute Arbeit, welche seit Jahren auch für die Stadt Vöhringen erbracht wird. Dies spiegele sich auch anhand der Erfolgsquote wider.

Im Rahmen einer sich anschließenden Aussprache werden einzelne Anlaufstellen angesprochen, mit welchen die ökumenische Wohnungslosenhilfe vernetzt ist.
Weiterhin wird vorgetragen, wie wichtig es sei, den sozialen Wohnungsbau weiterhin im Blick zu behalten.

Diesbezüglich wird seitens des Gremiums angeregt, die Wohnungslosensituation und 
-vermittlungen (bspw. über einen Zeitraum von fünf Jahren) statistisch festzuhalten und im nächsten Jahresbericht dem Gremium vorzustellen.

Das Gremium nimmt den vorgetragenen Jahresbericht zur Kenntnis.

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2. Finanzierung für die Betreuung und Soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen; Antrag der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 2

Sachverhalt

I.         Der Haupt- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 04. Oktober 2021 über den Antrag der ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. entschieden. Dabei ist die Zustimmung zur Beteiligung und Mitfinanzierung an dieser Projektstelle erteilt worden.

In der daraus resultierenden Zweckvereinbarung zwischen den beteiligten Städten Vöhringen, Illertissen und Weißenhorn sowie in dem abgeschlossenen Vertrag zwischen den vorgenannten Städten und der ökumenischen Wohnungslosenhilfe ist zunächst eine Befristung der Projektstelle und der Finanzierung bis zum 31.03.2023 vereinbart worden.

II.        Daraus ergibt sich für die ökumenische Wohnungslosenhilfe organisatorisch, dass lediglich befristete Arbeitsverträge für das eingesetzte Personal geschlossen werden können. In diesem Zusammenhang ist sowohl der ökumenischen Wohnungslosenhilfe und noch mehr den jeweiligen Mitarbeitern an Planungssicherheit gelegen. Durch Fluktuation aus der Unsicherheit der Befristung heraus, hatten bereits mehrere Personen diese Stelle inne.

Aufgrund des bevorstehenden Ablaufes am 31.03.2023 ist über die weitere Finanzierung und den über den 31.03.2023 hinausgehenden Betrieb dieser Beratungsstelle zu entscheiden. 
Auf die in Vöhringen untergebrachten 25 Personen wurde bereits im vorherigen Tagesordnungspunkt Bezug genommen.

III.        Seitens der Stadtverwaltung Vöhringen, insbesondere durch das zuständige Ordnungsamt, als auch die weiteren beteiligten Behörden sowie auch durch die ökumenische Wohnungslosenhilfe selbst, wird die eingerichtete Stelle als sehr sinnvoll und notwendig erachtet. Dies zeigt sich auch daran, dass bereits 9 Personen aus der Unterkunft in regulären Wohnraum vermittelt werden konnten.
.
Es zeigt sich anhand der aktuellen Belegungszahlen im Vergleich mit den zwei weiteren beteiligten Städten, dass die Stadt Vöhringen derzeit am meisten von dem Angebot profitiert.

IV.        Die in der Beratung tätigen Mitarbeiter sind bestrebt, dem betroffenen Personenkreis eine vertrauensvolle Anlaufstelle zu bieten. Dies wird erschwert, wenn in unregelmäßigen Abständen neue Mitarbeiter vorstellig werden. Weiterhin wären durch eine verlässliche Personalstruktur auch unnötige Einarbeitungszeiten vermeidbar. 

Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die Weiterfinanzierung über den 31.03.2023 hinaus. Der Planungssicherheit wegen wird vorgeschlagen, den Vertrag auf unbestimmte Zeit fortzuführen und eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufzunehmen.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt einer unbefristeten Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen über den 31.03.2023 hinaus mit anfallenden Ausgaben in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu.
Im Vertrag und der Zweckvereinbarung soll eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zu schließende Zweckvereinbarung mit den Städten Illertissen und Weißenhorn sowie den Vertrag mit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. zu unterzeichnen.

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Haushaltsjahre unter der Haushaltsstelle 11000.7099 vorzusehen.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage und die im vorhergehenden Tagesordnungspunkt angesprochenen Ausführungen.

Auf Rückfrage aus dem Gremium wie die Städte Weißenhorn und Illertissen zu einer Entfristung stehen, teilt Frau Deininger mit, dass der Sachverhalt bislang erst in Vöhringen zur Entscheidung gestellt worden ist.

Weiterhin wird erneut die Vorlage einer statistischen Entwicklung der Obdachlosenzahlen in Vöhringen angesprochen, welche sowohl für diesen sächlichen Aufwand, als auch für die Beurteilung der Investitionen in sozialen Wohnungsbau notwendig seien.

Nach einer kurzen Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt einer unbefristeten Beteiligung an der Projektstelle der ökumenischen Wohnungslosenhilfe für die Betreuung und soziale Beratung in den Notunterkünften in Vöhringen über den 31.03.2023 hinaus mit anfallenden Ausgaben in Höhe von ca. 17.600 Euro/Jahr zu.
Im Vertrag und der Zweckvereinbarung soll eine jährliche Kündigungsmöglichkeit aufgenommen werden.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die zu schließende Zweckvereinbarung mit den Städten Illertissen und Weißenhorn sowie den Vertrag mit der Ökumenischen Wohnungslosenhilfe unter der gemeinsamen Trägerschaft des Caritasverbandes für die Region Günzburg und Neu-Ulm e.V. und des Diakonischen Werkes im evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirks Neu-Ulm e.V. zu unterzeichnen.

Die Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2023 und folgende Haushaltsjahre unter der Haushaltsstelle 11000.7099 vorzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Kooperationsvereinbarung Familienstützpunkt Vöhringen - Bellenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö Vorberatung 3

Sachverhalt

  1. Vorbemerkungen
Wie bereits in der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 08.11.2021 vorgestellt, soll der Familienstützpunkt Vöhringen auf die Gemeinde Bellenberg erweitert werden.
Die Gemeinde Bellenberg hat sich mit entsprechendem Beschluss ebenfalls für dieses gemeinsame Projekt und eine anteilige Finanzierung ausgesprochen.

  1. Weiteres Vorgehen
Zum Vollzug ist eine entsprechende Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Vöhringen sowie der Gemeinde Bellenberg zu schließen. Diese ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die Zweckvereinbarung ist anschließend der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Empfehlung

Der Stadtrat billigt die Zweckvereinbarung vom 16.09.2022 zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg zum Betrieb eines gemeinsamen Familienstützpunktes.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Behandlung der Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Neu-Ulm in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses im November des Vorjahres. Diesbezüglich wurde bereits über die Beteiligung der Gemeinde Bellenberg berichtet.

Im Anschluss ergeht ohne Diskussion nachstehender 

Beschluss

Der Stadtrat billigt die Zweckvereinbarung vom 16.09.2022 zwischen der Stadt Vöhringen und der Gemeinde Bellenberg zum Betrieb eines gemeinsamen Familienstützpunktes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Städtepartnerschaften; Bestellung von Partnerschaftsbeauftragten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen unterhält drei Städtepartnerschaften.
Eine innerdeutsche Partnerschaft mit Hettstedt in Sachsen-Anhalt (seit April 1990)
sowie zwei ausländische Partnerschaften mit der französischen Stadt Vizille in der Region 
Auvergnes-Rhône-Alpes (seit September 2002) und der italienischen Stadt Venaria Reale 
(seit September 2011).
Bei dem feierlichen Akt der Verschwisterung mit Venaria Reale war auch Vöhringens 
Partnerstadt Vizille zugegen. Hintergrund war bzw. ist die bereits seit 1961 ebenfalls 
bestehende Städtepartnerschaft zwischen Vizille und Venaria Reale. 
Es entstand eine trilaterale Städtepartnerschaft.
Ende September trafen sich die drei Partnerstädte Vöhringen, Vizille und Venaria Reale
nach langer, u.a. auch coronabedingter Pause, zum mittlerweile 4. gemeinsamen Freundschaftsfest „3V – Festa dell’Amicizia“ in Italien, zur Erneuerung des gegenseitigen Partnerschaftseides sowie der Einweihung eines Gartens der Partnerstädte.

Im Oktober 2021 war zuletzt eine Delegation der Stadt Vöhringen zur 975-Jahr-Feier in 
die Partnerstadt Hettstedt eingeladen. In diesem Rahmen wurde Bürgermeister a.D. 
Karl Janson zum Ehrenbürger der Stadt Hettstedt ernannt und Vöhringen präsentierte sich
mit bayerisch-schwäbischen Spezialitäten auf dem traditionellen Hettstedter Zwiebelmarkt.
Bürgermeister Dirk Fuhlert stattete Vöhringen auf dem diesjährigen Vöhringer Stadtfest
einen Kurzbesuch ab.

Für das anstehende Jubiläumsjahr „875 Jahre Vöhringen“ ist eine Einladung/Beteiligung
der drei Partnerstädte geplant.

Zur Belebung der städtepartnerschaftlichen Beziehungen, insbesondere im kulturellen,
sportlichen, schulischen, sozialen, kirchlichen, aber auch wirtschaftlichen Bereich und 
nicht zuletzt zwischen den Bürgern der Partnerstädte, wird vorgeschlagen, aus den Reihen
des Stadtrates Vöhringen – stellvertretend für die drei bestehenden Städtepartnerschaften Hettstedt, Vizille und Venaria Reale – je einen Partnerschaftsbeauftragten zu benennen.
Ziel soll die Gründung eines oder mehrerer Partnerschaftsvereine sein, die künftige 
Austausche und Veranstaltungen organisieren und die Beziehungen so auf eine breitere 
Basis stellen. Diese sollen einerseits die administrative Organisation übernehmen und Kontakte bzw. Austausche zwischen den jeweiligen Städten in eigener Verantwortung koordinieren.

Eine finanzielle Förderung der Stadt erfolgt auf der Grundlage bzw. in Anlehnung an 
die bestehenden Förderrichtlinien für die Bezuschussung von Begegnungsfahrten 
vom 23.10.2002.
Analog zu den Senioren- und Jugendbeauftragten der Stadt Vöhringen aus den Reihen
des Stadtrates handelt es sich hierbei ebenfalls um ein rein freiwilliges, ehrenamtliches Engagement im Dienste der Bürger der Stadt Vöhringen für das keine gesonderte Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.

Empfehlung

Um Vorschläge und Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner führt aus, dass zur Unterhaltung der Städtepartnerschaften die Netzwerkarbeit ein wichtiger Bestandteil ist.
Die Stadt Vöhringen unterhält seit vielen Jahren drei Städtepartnerschaften. Diese freundschaftlichen Bande konnten jedoch während der pandemischen Situation nicht so aktiv in Form von Austauschen und Besuchen begleitet werden.

Aus dem Stadtrat sind Beauftragte für die Senioren- und Jugendarbeit bestellt worden. Daher wird seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagen, auch die Städtepartnerschaften auf eine breitere Basis zu stellen und Unterstützung aus dem Stadtrat oder auch von Privatpersonen oder Vereinen zu gewinnen. Diese sollen auch eigenständig aktiv in Kontakt mit den dortigen Vertretern vor Ort treten oder neue Projekte auf den Weg bringen.

Sowohl Herr Bürgermeister Neher als auch Frau Thalhofer-Preussner erläutern, dass dies dem Wunsch der übrigen Städte entspreche.
So ist ein Besuch in Hettstedt im Zeitraum vom 15.-17.12.2022 nicht nur zum Weihnachtsmarkt, sondern auch als Besprechungstermin über die Zukunft der Partnerschaft vorgesehen.

Weiterhin ist ein Besuch im Zeitraum vom 13.-15.11.2022 in Vizille mit Vertretern aus Vöhringen und Venaria Reale geplant.

Frau Thalhofer-Preußner nimmt auch Bezug auf den Vorstoß des Landkreises Neu-Ulm aus Anlass des 50-jährigen Bestehens die Landkreispartnerschaft wieder aufleben zu lassen.

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion werden etwaige Bedenken bezüglich der sprachlichen Barrieren dahingehend ausgeräumt, dass zu offiziellen Anlässen Dolmetscher hinzugezogen werden und sich anderweitig sprachlich versierte Personen einbringen können.

Die Anregung aus dem Gremium, dies zuerst fraktionsintern zu beraten wird von Herrn Bürgermeister Neher befürwortet, sodass Interessierte an Frau Thalhofer-Preußner benannt werden können und eine erneute Behandlung für die Sitzung des Stadtrates am 27. Oktober vorgesehen werde.

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 5

Diskussionsverlauf

entfällt

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6. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 6
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6.1. Behelfsampel an der Rue de Vizille; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 10.10.2022 ö 6.1

Diskussionsverlauf

Nachdem inzwischen die Bedarfsampel an der Rue de Vizille wieder aufgestellt worden ist, erkundigt sich Herr Hinterkopf inwieweit dies der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden ist.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass dies bislang noch nicht erfolgt sei, aber gerne umgesetzt wird.

Datenstand vom 16.11.2022 10:03 Uhr