Datum: 07.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:18 Uhr bis 21:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Friedhofs- und Bestattungswesen; Neuausschreibung der Leistungen für die Grabherstellung und Vornahme der Bestattungen; Auftragsvergabe und Abschluss eines neuen Bestattungsdienstvertrages Vorberatung
2 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofsgebührensatzung - Neufassung Vorberatung
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung Vorberatung
4 Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie; Vorberatung
5 Beschluss "Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings"; Vorberatung
6 Stadtjugendpflege Vöhringen; Sachstandsbericht
7 Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V.; Einbau Raumlüfter in der Schießhalle des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
8 Neubeschaffung Serverhardware Rathaus
9 Verschiedenes
10 Anträge und Anfragen

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1. Friedhofs- und Bestattungswesen; Neuausschreibung der Leistungen für die Grabherstellung und Vornahme der Bestattungen; Auftragsvergabe und Abschluss eines neuen Bestattungsdienstvertrages Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, einen Bestattungsdienstvertrag geschlossen. Dieser besteht seit 01. Januar 2018.

Der Bestattungsdienstvertrag umfasst folgende Leistungen:

1. Dienstleistungen während einer Erdbestattung:
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshalle für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der   
   Desinfektionsmittelspender
- Verbringung des Sarges in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung des Sarges
- Entgegennahme, Transport, Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges
- Einweisung der Sargträger, Stellung von 2 Sargträgern (weitere Träger werden vom 
  Bestattungsinstitut privat abgerechnet)
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab
- Aufstellen von Erdkisten und Einwurf schaufeln, Weihwasserkesseln
- Bei Bedarf: Überwachung der Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, sowohl bei der 
  Vorbereitung der Aussegnungshalle (z.B. Bestuhlung mit Mindestabstand) als auch während der 
  Beisetzung

2. Dienstleistungen während der Beisetzung einer Urne
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshallte für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der 
   Desinfektionsmittelspender
- Verbringung der Urne in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung der Urne
- Entgegennahme, Transport und Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Beisetzungsvorgangs
- Einweisung der Urnenträger
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker 
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport der Urne zum Grab zum Bestattungsort2.1 im Erdgrab
Urnenbeisetzung möglich im Urnenerdgrab, in der Urnenwand / Urnenstele, im Staudenband, als Urnenbaumgrab, in einem Urnenheckengrab und im anonymen Gemeinschaftsgrab.

3. Ausheben und Schließen des Grabes / Öffnen und Schließen der Urnennische
3.1 Kindergrab unter dem Lebensalter von 7 Jahren
3.2 Erwachsenengrab bei einfacher Tiefe
3.3 Erwachsenengrab bei Tieferlegung          
3.4 Urnenerdgrab                                             
3.5 im anonymen Gemeinschaftsgrab
3.5 Öffnen und Schließen der Urnennische

4. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine 
   Gebeinekiste
4.1 während der Ruhezeit
4.2 nach Ablauf der Ruhezeit

5. Ausgrabung und Umbettung einer Urne
- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne

6. Zuschlag für die Vornahme von Beerdigungen und Urnenbeisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
7. Übernahme von Leichen, die von einem anderen Bestattungsinstitut überführt werden (Aufnahme und Aufbahrung)
8. Stundensatz für unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten

Der letzte Bestattungsdienstvertrag läuft vertraglich am 31.12.2022 aus, so dass diese Leistungen erneut auszuschreiben waren.
Die Verwaltung hat von fünf amtlich geprüften Bestattungsunternehmen Preisangebote eingeholt. 
Das wirtschaftlichste Angebot wurde dabei vom Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, abgegeben.

Der Auftrag für die ausgeschriebenen Leistungen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, auf der Grundlage des Angebots vom 04.10.2022 zu vergeben. Mit dem Bestattungsunternehmen ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen. 
Der Bestattungsdienstvertrag ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. 

Die Auftragssumme beträgt 58.905 Euro. 

Die Mittel sind unter der Haushaltsstelle 7500.6360 bereitgestellt. 

Empfehlung

Auf der Grundlage des Angebotes vom 04.10.2022 werden die Leistungen für die Grabherstellung sowie für die Vornahme der Bestattungen an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen vergeben. Mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Frau Zanker-Maaß begrüßt alle Anwesenden und erläutert kurz den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Sachverhalt.  
Der bestehende Bestatterdienstvertrag mit der Firma Wedemeyer endet zum 31.12.2022. Der neue Bestatterdienstvertrag soll auf drei Jahre abgeschlossen werden. Hierzu wurden sechs Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, zwei dieser Firmen reichten ein Angebot ein. Das wirtschaftlichste Angebot gab die Firma Wedemeyer mit einer Auftragssumme von 58.905,- € ab. 

Ein Gremiumsmitglied hinterfragt, weshalb die anderen Anbieter mit den abgegebenen Auftragssummen nicht mehr aus den Sitzungsvorlagen ersichtlich sind. Herr Bürgermeister Neher führt aus, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen der Vergabe dies nicht mehr zulassen, bei Interesse jedoch die Möglichkeit der Beratung im nicht-öffentlichen Teil bestehe.
Ebenso erkundigt sich ein Gremiumsmitglied, ob das wirtschaftlichste Angebot auch gleichzeitig das günstigste ist. Grundsätzlich sind diese Begriffe unterschiedlich zu definieren; im konkreten Fall der Ausschreibung ist das wirtschaftlichste jedoch ebenfalls das preisgünstigste Angebot. 

Im Anschluss an die Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Auf der Grundlage des Angebotes vom 04.10.2022 werden die Leistungen für die Grabherstellung sowie für die Vornahme der Bestattungen an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen vergeben. Mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofsgebührensatzung - Neufassung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2018 angepasst. Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat eine Neukalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 und eine Vorauskalkulation für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 vorgenommen. Dabei hat sich weiterhin eine nicht unerhebliche Unterdeckung für den Zeitraum von 2017 bis 2021 in Höhe von rund 757.000 € herausgestellt, weshalb eine Gebührenanpassung ab 01.01.2023 erforderlich wird. Der Anteil des öffentlichen Grüns, der nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen wird, liegt bei 22,5%.

Das Bestattungswesen gehört zu den Einrichtungen, die nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) grundsätzlich kostendeckend zu betreiben sind. In der Stadtratssitzung vom 14.12.2017 wurde der Kostendeckungsgrad auf 75 % angehoben. Der gegenwärtige tatsächliche Kostendeckungsgrad inkl. kalkulatorischer Abschreibungen liegt allerdings wegen des stark gestiegenen nur bei ca. 55 %. Die Stadtverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vor, die Friedhofsgebühren für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wieder mit einen Kostendeckungsgrad von 75% festzulegen. 

Die durch umfassende Umgestaltungsmaßnahmen am Friedhof Süd neu geschaffenen Bestattungsformen wurden in der Vorauskalkulation berücksichtigt. 
Durch die erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung in den letzten Jahren dürfte eine Einheitsgebühr, mit der die Tätigkeiten der Verwaltung und des Bestattungsunternehmens sowie die Benutzung des Leichenhauses und der Aussegnungshalle abgegolten werden, nicht mehr zulässig sein. Daher wurden in der Neuberechnung der Gebühren auf eine solchen verzichtet und die Gebühren einzeln aufgelistet und festgelegt. 

Nähere Einzelheiten können Sie dem beigefügten Entwurf der Kalkulation sowie dem Entwurf des Berichts des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes hierzu entnehmen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. 

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, die über ein Zoom-Meeting digital zugeschaltet ist. 
Frau Zanker-Maaß erläutert, dass die bestehenden Friedhofsgebühren regelmäßig neu kalkuliert werden müssen. Hierzu hat die Stadt Vöhringen den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband beauftragt und übergibt das Wort an Frau Egger. 

Frau Egger führt aus, dass die neue Kalkulation aufgrund des steigenden Preisniveaus teurer ausfällt. Dies liegt insbesondere an den Unterhaltskosten der Friedhöfe, den in den letzten Jahren getätigten Investitionskosten für Baumaßnahmen und den internen Verrechnungen mit dem Bauhof. 

Ebenso sei zu beachten, dass die Wahl der Ruhestätte nicht mehr größtenteils Familien-Erdgräber sind, sondern die Hinterbliebenen vermehrt kleine und pflegearme Gräber wählen. Auch diese Entwicklung musste in der neuen Kalkulation berücksichtigt werden. 

Frau Egger führt weiterhin aus, dass das Ergebnis der Nachkalkulation eine Unterdeckung von 757.000,- € ergab, was einem Deckungsgrad von 55 % entspricht. In der neuen Kalkulation wird wieder ein Deckungsgrad von 75 % anvisiert. 

Zudem führt Frau Egger aus, dass die bisherige Abrechnung über sogenannte Bestattungspauschalen nach neuester Rechtsprechung nicht mehr zulässig ist. Künftig dürfen nur noch die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit den Hinterbliebenen verrechnet werden. 

Die Kalkulation umfasst den Kostendeckungsgrad von 100 % sowie die Kosten mit einem angedachten Deckungsgrad von 75 %. Ebenso weist Frau Egger darauf hin, dass es sich bei den Bestattungseinrichtungen grundsätzlich um eine kostendeckende Einrichtung handelt und demnach ein Deckungsgrad unter 75 % nicht angesetzt werden sollte.
 
Im Anschluss an die Vorstellung entwickelt sich eine rege Diskussion im Gremium, unter anderem über die erhebliche Preissteigerung und die Möglichkeit, die Preise gestaffelt anzuheben. Von Seiten des Gremiums wird der Vorschlag unterbreitet, Kindergräber mit einem geringeren Einzelpreis anzusetzen, welcher auf großen Zuspruch trifft. Zudem sollen die Hinterbliebenen ausführlich darüber informiert werden, welche Leistungen pflichtmäßig in Anspruch genommen werden müssen und welche Leistungen optional dazu gebucht werden können. Von Seiten der Stadtverwaltung wird zugesichert, die Bürger hierzu ausführlich zu informieren. 

Ebenso wird angemerkt, dass in der der Sitzungsvorlage beigefügten Satzung die Preise in § 4 mit einem Deckungsgrad von 100 % eingepflegt sind. Frau Zanker-Maaß entschuldigt sich hierfür und sichert eine Korrektur bis zur Stadtratssitzung zu. 

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für die damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) unter Berücksichtigung der Preise in § 4 Abs. 1 mit 75%. Die Kosten für ein Kindergrab werden auf 50,- € gesenkt. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen und der Neukalkulation der Friedhofsgebühren hat die Stadtverwaltung auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung überarbeitet. Aufgrund einiger Änderungen und Anpassungen wurde diese neu gefasst. 

Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Aufnahme der im Zuge des umfangreichen Umbaus des Friedhofs Süd geschaffenen neuen Bestattungsformen
  • Ausschließliche Zulassung von biologischen Urnen bei Urnenerdbestattungen
  • Änderung der Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 Jahren auf 10 Jahre
  • Zulassung von Grababdeckungen bis maximal 70 % der Grabfläche

Zur Diskussion wird das Vorgehen bei dem Anbringen von Blumenschmuck, Grabschmuck oder sonstigen Ausstattungen wie z.B. „Balkonen“ an pflegefreien Urnengrabstätten gestellt. Die Satzung wird dann nachträglich um das Beratungsergebnis ergänzt. 

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Wirkung ab 01. Januar 2023 zu erlassen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die vor der Sitzung stattgefundene Besichtigung des Friedhofes Süd und die dort diskutierten Themen zur Grabpflege, zu einer maximal zulässigen Grababdeckung von 70 % sowie die Anbringung von sogenannten Balkonen an Urnenstehlen, welche den Hinterbliebenen die Möglichkeit zum Abstellen von Grabschmuck bietet. 

Frau Zanker-Maaß erläutert die wesentlichen Änderungen der Satzung, welche neben den oben genannten insbesondere die Senkung der Ruhefrist für Urnengräber von 15 Jahre auf 10 Jahre sowie die Aufnahme neuer Bestattungsformen sind.  

Das Gremium steht den Änderungen der Satzung positiv gegenüber. Es wird darum gebeten, dass die Anbringung der Balkone an den Urnenstehlen ausschließlich durch die Stadtverwaltung erfolgt und die Bürger darauf hingewiesen werden, dass ein Abstellen von Grabschmuck darüber hinaus, insbesondere auf dem Boden oder der Stehle selbst, nicht erlaubt ist. Zudem wird darum gebeten, den Bürgern ein Wahlrecht einzuräumen, ob sie Balkone an den Urnenstehlen anbringen oder nicht.

Im Anschluss ergeht folgender 

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) mit der Maßgabe, dass an Urnenstehlen einheitliche, von der Stadt Vöhringen vorgegebene Balkone angebracht werden können. 
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die Photovoltaikanlage für das Klärwerk befindet sich gerade in der Ausführungsphase. Durch Lieferprobleme bei den Wechselrichtern erfolgt ein Netzanschluss voraussichtlich im Frühjahr 2023. Die Photovoltaikanlagen für das Rathaus und das Kulturzentrum befinden sich derzeit am Ende der Ausschreibungsphase (Angebotsprüfung).
Problematik:
Auf Grund der Ausschreibungspflicht verzögert sich der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften. Hauptproblem ist dabei, dass aktuell die Kapazitäten der Planungsbüros voll ausgeschöpft sind, was zu unnötigen Verzögerungen beim Ausbau der Photovoltaik führt.
Eine Alternative zum Ausbau in Eigenregie wäre das Mieterstrommodell. Der Ausbau wird in Zusammenarbeit der Kommune und der ausführenden Firma geplant. Bei diesem Modell kann der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ohne Ausschreibungspflicht umgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass direkt mit der umsetzenden Firma zusammengearbeitet wird. So kann ein Nachtragsangebot, wie bei der Photovoltaikanlage für das Klärwerk, ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Ausbau der Photovoltaik flexibler und schneller dem Verbrauch angepasst werden. Zum Beispiel können sich die Voraussetzungen durch den Zubau von Wärmepumpen ändern.
Eine hohe Eigenverbrauchsquote (Direktverbrauch des erzeugten Photovoltaik-Stroms) fördert die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben. Der Unterschied zum Eigenbetrieb liegt darin, dass die Betreiberfirma einen Stromliefervertag mit der Kommune abschließt. Der Strompreis wird dabei im Wesentlichen durch die Stromgestehungskosten und einen Aufschlag bestimmt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Cloudmodell den erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt, oder bei anderen Abnahmestellen zu verbrauchen. Die Kosten für die Cloudnutzung setzen sich aus einem flexiblen und einem fixen Anteil zusammen. Der flexible Anteil variiert auf Grund der Netznutzungskosten.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Müller von der Firma ESS-Kempfle, der eine Möglichkeit zum schnelleren Ausbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften aufzeigt. Herr Müller erläutert die Ausbaustrategie der Firma, insbesondere im Hinblick auf das Energiekonzept, den Klimaschutz, den Umsetzungszeitraum sowie die dadurch entstehenden Kosten. 

Das Gremium zeigt sich im Anschluss an den Vortrag sehr angetan von dem Vorschlag der Firma ESS-Kempfle und erlässt folgenden

Beschluss

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Beschluss "Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings"; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Bereits vor der Schaffung der Stelle des Klimaschutzmanagers war die Stadt Vöhringen aktiv Maßnahmen im Bereich Klima- und Umweltschutz umzusetzen. Um das Thema Klimaschutz strukturiert anzugehen hat sich der Stadtrat dafür entschieden, dass es einen kommunalen Kümmerer und ein Umsetzungskonzept benötigt. Aus diesem Grund wurde die Stelle des Klimaschutzmanagers in der Stadt Vöhringen im Juni 2021 besetzt. Die wichtigste Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es, in den ersten zwei Jahren ein Klimaschutzkonzept zu erstellen. Ein wichtiger Grundstein für den Inhalt des Klimaschutzkonzeptes war dabei die Klimaklausurtagung. Die Ideen und Anforderungen wurden zusammengefasst, bewertet und in das Klimaschutzkonzept integriert.
Bereits während der Konzepterstellung hat sich gezeigt, dass sich die Rahmenbedingungen auf Grund äußerer Einflüsse (Corona, Ukraine-Krieg, Gas- bzw. Energiekrise, Änderungen im Erneuerbaren Energien Gesetz EEG, …) deutlich ändern können. Aus diesem Grund ist es wichtig das Klimaschutzkonzept, auch unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßig neu zu betrachten. Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen ändert sich ebenfalls die Einstellung oder Akzeptanz für verschiedene Maßnahmen. Aus diesem Grund soll das finalisierte Klimaschutzkonzept bereits im Januar 2023 in einem öffentlichen Workshop vorgestellt und durch die Teilnehmer neu priorisiert werden. Eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der Ziele und Maßnahmen soll einmal jährlich öffentlich diskutiert werden. Hierbei ist selbstverständlich zu erwähnen, dass Anpassungen des Klimaschutzkonzeptes das Ziel verfolgen, den Klimaschutz in Vöhringen zu fördern.
Ein wesentlicher Punkt, der neben dem Klimaschutzgedanken für eine Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien spricht, ist die Unabhängigkeit der Energieversorgung. Es ist wichtig die aktuellen Rahmenbedingungen zu erkennen und entsprechend flexibel zu agieren. Die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort in der Bevölkerung hat sich auf Grund der Energiekrise wahrscheinlich auch in Vöhringen geändert. Das größte Potenzial für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor hat die Freiflächen-Photovoltaik.
Das Klimaschutzkonzept soll deswegen in der dem Stadtrat vorliegenden Form beschlossen werden mit dem Hinweis, dass das Ausbauziel der Freiflächen-Photovoltaik noch zu bestimmen ist.
Das Ausbauziel für Freiflächen-Photovoltaik in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ soll im Januar 2023 diskutiert und dann zeitnah beschlossen werden. 

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt das Klimaschutzkonzept zu in der ihm vorliegenden Form. Das Klimaschutz-Controlling soll, wie in Punkt 7 des Klimaschutzkonzeptes beschrieben, umgesetzt werden. 
Das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik ist gesondert zu bestimmen. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel ist dann entsprechend zu ersetzen.

Diskussionsverlauf

Herr Jung stellt zusammengefasst das bereits mit den Sitzungsunterlagen zugestellte Klimaschutzkonzept sowie die Strategie zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings vor. Insbesondere geht er hier auf die Energie- und CO²-Bilanz sowie die Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen ein. 

In der sich anschließenden Diskussion wird der Wunsch geäußert, die Möglichkeit einer genossenschaftlichen Zusammenführung von Bürgern, die in eine PV-Anlage investieren möchten und Eigentümer von Freiflächen, die diese zur Verfügung stellen wollen, nochmals präsent zu machen. Herr Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu. 

Ebenso sollen die für PV-Anlagen in Betracht kommenden Freiflächen unabhängig vom heutigen Beschluss diskutiert werden. Herr Jung stimmt zu und wird hierzu einen separaten Termin veranlassen. 

Das Gremium bittet noch um Überprüfung des Standortes südlich des Friedhofes Süd, zwischen Friedhofsmauer und Umspannwerk. Herr Jung sichert dies zu. 


Im Anschluss ergeht folgender 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Klimaschutzkonzept zu in der ihm vorliegenden Form. Das Klimaschutz-Controlling soll, wie in Punkt 7 des Klimaschutzkonzeptes beschrieben, umgesetzt werden. 
Das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik ist gesondert zu bestimmen. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel ist dann entsprechend zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Stadtjugendpflege Vöhringen; Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Wie bereits in den letzten Jahren hat auch dieses Jahr die Stadtjugendpflege Vöhringen einen Sachstandsbericht erstellt. 
Der Zeitraum umfasst September 2021 bis Oktober 2022 und wird neben bereits durchgeführten Aktivitäten und Projekten auf die künftig angedachte Jahresplanung, personelle Veränderungen sowie räumliche Situationen eingehen.
Herr Hiller wird seinen Bericht in der Sitzung mündlich ausführen und steht für Fragen zur Verfügung.

Diskussionsverlauf

Herr Hiller führt ausführlich den Bericht des städtischen Jugendhauses Vöhringen aus, welcher sich auf den Zeitraum September 2021 bis November 2022 erstreckt. Hierbei geht er unter anderem auf die durchgeführten Veranstaltungen und Projekte wie den Kindertag, die Renovierung des Billiard-Tisches, dem Streetball-Turnier, den Ferienprogrammen sowie diverse Hilfsangebote ein. Ebenso erörtert Herr Hiller die personellen Veränderungen im Jugendhaus, die bestehenden Kooperationen mit anderen Institutionen sowie die Planung für das Jahr 2023.  

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich für den ausführlichen Bericht und die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendhaus Vöhringen. Ebenso lobt er die Angebote der Stadtjugendpflege und die Initiative, neue Projekte zu erstellen. 

Der Sachstandsbericht der Stadtjugendpflege wird zur Kenntnis genommen.

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7. Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V.; Einbau Raumlüfter in der Schießhalle des Vereinsheims; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö 7

Sachverhalt

Mit schriftlichem Antrag vom 29.09.2022 (siehe Anlage) beantragte der Zimmerstutzen-Schützenverein Illerberg/Thal e.V. einen städtischen Zuschuss für den seitens eines 
Gutachters geforderten Einbau eines Raumlüfters in der Schießhalle des Vereinsheims 
in Illerberg. Die Maßnahmenkosten belaufen sich auf insgesamt 1.099,97 €.

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme, für die nach Ziff. 6. der geltenden Vereins-förderrichtlinien die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Investitionskostenzuschuss
in Höhe von 10 % der nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt 
– in diesem Fall: 110,00 €. Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der 
Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
Nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskosten-
zuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband 
an der Maßnahme beteiligt. Für den Bayerischen Sportschützenbund (BSSB) als 
Dachorganisation des Sportschießens in Bayern stellt dies jedoch eine geringfügige 
Maßnahme dar. Die Grenze liegt bei 10.000 € förderfähige Kosten für Maßnahmen 
die den reinen Schießbereich betreffen. Somit erscheint dieses weitere Förderkriterium 
der Stadt obsolet.

Nach Ziff. 4.1 der Vereinsförderrichtlinien muss ein entsprechender Zuschussantrag 
generell vor Maßnahmenbeginn, spätestens jedoch bis zum 01. September des Vorjahres 
der Maßnahmendurchführung, in schriftlicher Form vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall 
nicht erfolgt. 
Nachdem es sich von der Zuschusshöhe ebenfalls um einen geringfügigen Betrag handelt, 
der nicht im Vermögenshaushalt, sondern im Verwaltungshaushalt abzurechnen wäre 
und hier noch ausreichend Mittel auf der einschlägigen Haushaltsstelle zur Verfügung stehen,
ist eine Bezuschussung in diesem Jahr grundsätzlich möglich.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem schriftlichen Antrag des Zimmerstutzen-Schützenvereins Illerberg/Thal e.V. vom 29.09.2022 auf Bezuschussung des Einbaus einer Raumlüfters 
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender 

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem schriftlichen Antrag des Zimmerstutzen-Schützenvereins Illerberg/Thal e.V. vom 29.09.2022 auf Bezuschussung des Einbaus einer Raumlüfters 
in der Schießhalle des Vereinsheims in Illerberg zu und gewährt insoweit einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 110,00 €.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2022 zu Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Neubeschaffung Serverhardware Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö 8

Sachverhalt

Die aktuelle eingesetzte Serverlandschaft ist seit dem Jahr 2016 ununterbrochen  in Betrieb. Der Supportvertrag der vorhandenen Hardware ist bereits abgelaufen. Eine Neuanschaffung ist daher unumgänglich.
Aus diesem Grund wurden drei Angebote für die neue Hardware eingeholt. 
Das günstigste Angebot wurde von der Firma Feha aus Günzburg mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 51.454,40 € abgegeben. Diese ist der Stadtverwaltung als zuverlässiges Unternehmen bekannt. Der Auftrag über die Lieferung und Serviceleistung wurde an den günstigsten Anbieter vergeben.
Die Mittel wurden hierzu im Haushaltsjahr 2022 unter der HHSt. 06010/9350 eingeplant.

Diskussionsverlauf

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Neubeschaffung der Serverhardware für das Rathaus Vöhringen wird an die Firma Feha aus Günzburg mit dem Gesamtbetrag in Höhe von 51.454,40 € erteilt. Die Mittel wurden hierzu im Haushaltsjahr 2022 unter der Haushaltsstelle 06010.9350 eingeplant und stehen zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö 9

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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10. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö 10

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

Datenstand vom 05.12.2022 10:25 Uhr