Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Neubau eines Carports an bestehende Garage und Errichtung eines überdachten Freisitzes auf bestehender Garage; Bauort: „Silcherstraße 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 146/5)
1.2 Anbau Wintergarten EG an bestehendes Wohnhaus; Bauort: „Illerzeller Straße 127“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/18 und 1318/4)
1.3 Errichtung eines Carports zwischen Sarglager und Geräteschuppen; Bauort: „Bei der Brücklesmühle 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/2)
1.4 Abbruch der Bestandsgarage und Errichtung eines Anbaus mit Garage an bestehendes Wohnhaus; Bauort: „Bei der Ölmühle 41“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/3)
1.5 Nutzungsänderung einer ehemaligen Bankfiliale zu zwei getrennten Gewerbeeinheiten; Bauort: „Stadtcenter 10 und 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 118)
1.6 Anbringung einer Werbeanlage (beleuchtete Einzelbuchstaben und Logo); Bauort: „Wannengasse 17“ in Vöhringen (Flur-Nr. 75/3)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; Vorberatung
3 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; Vorberatung
4 Friedhof Illerzell; Vorstellung der Entwurfsplanung; Information; Vorberatung
5 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Heizungsbauarbeiten; Auftragsvergabe
6 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Sanitärarbeiten; Auftragsvergabe
7 Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Erlass der Vergaberichtlinien "Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost""; Vorberatung
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö 1
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1.1. Neubau eines Carports an bestehende Garage und Errichtung eines überdachten Freisitzes auf bestehender Garage; Bauort: „Silcherstraße 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 146/5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.2. Anbau Wintergarten EG an bestehendes Wohnhaus; Bauort: „Illerzeller Straße 127“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1318/18 und 1318/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Errichtung eines Carports zwischen Sarglager und Geräteschuppen; Bauort: „Bei der Brücklesmühle 9“ in Vöhringen (Flur-Nr. 472/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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1.4. Abbruch der Bestandsgarage und Errichtung eines Anbaus mit Garage an bestehendes Wohnhaus; Bauort: „Bei der Ölmühle 41“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1153/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Bei der Ölmühle“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.5. Nutzungsänderung einer ehemaligen Bankfiliale zu zwei getrennten Gewerbeeinheiten; Bauort: „Stadtcenter 10 und 11“ in Vöhringen (Flur-Nr. 118)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen die geplante Nutzungsänderung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.6. Anbringung einer Werbeanlage (beleuchtete Einzelbuchstaben und Logo); Bauort: „Wannengasse 17“ in Vöhringen (Flur-Nr. 75/3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Anschließend soll dann ein Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet werden, aus dem sich die angestrebte Änderung der Flächendarstellung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Flächennutzungsplanänderung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner führt kurz in die Thematik ein und verweist darauf, dass entgegen der ursprünglichen Sitzungsvorlage die Verwaltung kurzfristig zu der Ansicht gelangt sei, nun für das komplette Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg die Zulässigkeit einer Freiflächen-Photovoltaikanlage anzustreben (keine Begrenzung auf 200 m östlich der Autobahn).

Im Rahmen der Aussprache wird deutlich, dass jedenfalls von einigen Gremiumsmitgliedern eine sogenannte Agri-PV-Anlage sehr begrüßt würde, andererseits aber die Schaffung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen dringend notwendig sei, weswegen derzeit der Schwerpunkt wohl auf die Zulassung von möglichst effizienten Anlagen zur Stromgewinnung gesetzt werden sollte. 

Nachdem es heute, so Bürgermeister Neher, lediglich um die grundsätzliche Entscheidung zu der Einleitung der notwendigen Bauleitplanverfahren zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gehe, könne diese Thematik insbesondere im Rahmen der Beratung über den konkreten Bebauungsplanvorentwurf nochmals besprochen und entschieden werden.

Die von einem Gremiumsmitglied favorisierte Aufschiebung einer Entscheidung über den Firmenantrag bis zu der angestrebten Öffentlichkeitsbeteiligung über ein städtisches Konzept zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen wäre zwar ideal, könne dem Antragsteller aber auch angesichts der lediglich begrenzten Stromeinspeisungsmöglichkeiten in das öffentliche Netz nicht zugemutet werden, so Bürgermeister Neher. 

Anmerkung der Verwaltung:
Aufgrund dessen, dass von einem Gremiumsmitglied der für die Bezeichnung der Flächennutzungsplanänderung angesprochene Flurname „Sandberg“ für das gegenständliche Grundstück als wohl nicht korrekt angesehen und deswegen eine Benennung mit „Errach“ angeregt wurde, wurden die Flurbezeichnungen des amtlichen Geodatenportals nochmals diesbezüglich eingesehen.

Tatsächlich wird die Bezeichnung „Errach“ in den amtlichen Unterlagen erst für die Waldgrundstücke verwendet, welche östlich des asphaltierten Weges Richtung Bahnübergang der Strecke Wullenstetten – Weißenhorn liegen.
Die Verwaltung regt deswegen an, bei dem Begriff „Sandberg“ zu bleiben.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten. 

Im weiteren Verlauf soll dann ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden, aus dem sich insbesondere die konkrete Größe der Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der weiteren Flächen wie ökologischer Ausgleich und Eingrünung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Bebauungsplanaufstellung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Friedhof Illerzell; Vorstellung der Entwurfsplanung; Information; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Aussegnungshalle auf dem Friedhof Illerzell wurde ca. im Jahre 1952 erbaut und ist mittlerweile sanierungsbedürftig.
Die Stadtverwaltung hat in einer ersten Bestandsaufnahme die notwendigen Arbeiten für eine Sanierung erfasst und grob mit Kosten hinterlegt.
Ein immer wiederkehrendes Thema auf dem Friedhof Illerzell ist die fehlende Toilettenanlage.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die bestehende Aussegnungshalle zu sanieren und in diesem Zuge eine Toilette zu errichten.
Aufgrund der Lage und der eingeschränkten Platzverhältnisse würden wir gerne von einem Neubau absehen, zumal die bestehende Aussegnungshalle aus gestalterischer Sicht durchaus als erhaltungswürdig erscheint.
Die Toilette könnte auf der zur östlichen Seite des Gebäudes entstehen. Der Zugang würde somit abseits des Haupteingangs erfolgen. Weiter wäre dieser barrierefrei herzustellen.
Der Raum für die Aufbewahrung soll in derselben Größe bestehen bleiben.
Neben einer Dacherneuerung sollten die Tore saniert sowie die Fenster ausgetauscht und der Eingangsbereich erneuert werden.
Im Bereich des Haupteingangs ist vorgesehen, die Friedhofsmauern instand zu setzen.
Im Zuge der Sanierung könnte auch über eine Einhausung der bestehenden Container im Eingangsbereich diskutiert werden.
Vorschläge für eine mögliche Überdachung sowie weitere Planunterlagen werden in der Sitzung erläutert.  

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 24.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an die Vorstellung der Entwurfsplanung durch Herr Söhner ergibt sich eine kurze Aussprache in der zunächst sehr positiv vermerkt wird, dass die Sanierung der Aussegnungshalle Illerzell nun angegangen und dabei auch der Einbau einer (behindertengerechten) Toilette vorgesehen wird. 

Seitens der mit der Örtlichkeit vertrauten Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses wird auf die Dringlichkeit eines Vordaches im Zugangsbereich zur Aussegnungshalle verwiesen.
In diesem Zusammenhang wird von einem Ratsmitglied die Frage in den Raum gestellt ob es nicht eventuell Sinn machen würde, die bestehende Aussegnungshalle durch einen Neubau zu ersetzen. Eine weitere Möglichkeit wird darin gesehen, der Aussegnungshalle ein neues Dach in Form eines kostengünstigen Satteldaches zu geben, welches gleich mit einem entsprechenden Vordach konstruiert wird. 

Ein Gremiumsmitglied regt an, gegenüber den Urnenwänden Bänke aufzustellen, die zum Verweilen einladen. Dies gelte für sämtliche Friedhöfe der Stadt Vöhringen.

Abschließend wird seitens der Verwaltung zugesichert, die geäußerten Wünsche und Anregungen zu prüfen und mit einer entsprechend modifizierten Planung wieder ins Gremium zu kommen.

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5. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Heizungsbauarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Stadt Vöhringen zu diesem Gewerk kein Angebot bekommen habe

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6. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Sanitärarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg ist bereits erfolgt.
Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule wurden nun die Sanitärarbeiten zum zweiten Mal beschränkt ausgeschrieben. Bei der ersten Ausschreibung am 26.09.2022 gingen keine Angebote ein.
Mit der Planung für die Ausführung der Sanitärarbeiten wurde das Planungsbüro Baur GmbH aus Vöhringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und überprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 8 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 02.11.2022 hat eine Fachfirma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Sanitärarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Demirel Haustechnik, Winterstraße 8, 89269 Vöhringen zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt 98.995,41 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten wird an die Firma Demirel Haustechnik, Winterstraße 8, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.11.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 98.900 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Sanitärarbeiten wird an die Firma Demirel Haustechnik, Winterstraße 8, 89269 Vöhringen zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 01.11.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 98.900 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Erlass der Vergaberichtlinien "Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost""; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen konnte letztmals im Jahr 2017 und zwar im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser an die bei ihr vorgemerkten Bauplatzinteressenten veräußern. 
Nachdem zwischenzeitlich der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in Kraft getreten und die Erschließung in vollem Gange ist, ist die Zeit gekommen, sich mit der Vergabe der städtischen Einfamilienhausgrundstücke intensiver zu beschäftigen und die Regularien fest zu legen. 

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sind konkret die im Bereich Kranichstraße Ost gelegenen städtischen Einfamilienhausgrundstücke (freistehend oder in Kette) sowie ein im benachbarten Bereich gelegenes Wohnbaugrundstück, für die es eine Vielzahl an Interessenten gibt. 

Konkret sind bei der Stadtverwaltung aktuell 561 Bauplatzsuchende registriert.

Wie den Bebauungsplanzeichnungen zu entnehmen ist (siehe Anlage 1 sowie Anlage 1a), können im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ auf 16 Grundstücken freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden, wobei die mit GS 21, 22, 23, und 24 bezeichneten insgesamt vier Grundstücke an die ursprünglichen Grundstückseigentümer zurückgegeben werden müssen. 
Das mit GS 25 bezeichnete Einzelhausgrundstück kann momentan mangels Erschließbarkeit nicht verkauft werden. 
Damit stehen tatsächlich 11 Grundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ zur Veräußerung zur Verfügung.
Daneben kann die Stadt Vöhringen 8 Grundstücke für die Errichtung von Kettenhäusern veräußern. 
Die städtischen Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke sollen separat vergeben werden.

Im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ steht ein Grundstück geeignet zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus zum Verkauf bereit. 

Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es grundsätzlich vorstellbar, momentan (wie lange?) auf den Verkauf des im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Storchenweg und Falkenstraße I“ verbliebenen Grundstücks zu verzichten und von der Vermarktung des bereits erwähnten Grundstücks GS 25 abzusehen und diese beiden Grundstücke zurück zu behalten bzw. vorzusehen für Ärzte, die sich in Vöhringen niederlassen wollen. 
Derzeit müsste dabei lediglich auf einen Grundstücksverkauf verzichtet werden, um gleichzeitig aber zwei Grundstücke in unterschiedlichen Qualitäten (Größe, Lage) vorweisen zu können, die beide nach heutigem Kenntnisstand sofort bzw. relativ zeitnah bebaubar wären. 

In einem separaten Punkt hat der Stadtrat in nicht-öffentlicher Beratung und Beschlussfassung über den Verkaufspreis der veräußerbaren städtischen Einfamilienhausgrundstücke zu entscheiden, während über die Vergaberichtlinien entsprechend dem Gebot der Transparenz in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist. 

Die ordnungsgemäße Vergabe von städtischen Grundstücken setzt stets das Vorhandensein von allgemein gültigen Auswahlkriterien voraus und ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Rechtsprechung stets komplexer geworden. So ist heute beispielsweise gesicherte Rechtsprechung, dass Auswahlkriterien mit örtlichem Bezug höchstens bis zu 50 % in die Gesamtbewertung der einzelnen Grundstücksinteressenten einfließen sollten. Hintergrund hierfür sind auch die im Europarecht garantierten Grundfreiheiten, hier insbesondere die Niederlassungsfreiheit.

Die Stadtverwaltung hat mit den erarbeiteten „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ versucht, einerseits den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und andererseits eine Ausgewogenheit zwischen den einzelnen vorgesehenen Kriterien und deren jeweiliger Gewichtung auch im Hinblick auf Ortsbezogenheit und sozialem Aspekt zu erreichen. Dabei wurde auch darauf geachtet, Vergaberichtlinien vorzuschlagen, welche gut verständlich und fehlerfrei weil klar bestimmt vollziehbar sind. 

Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit möglichen Kriterien sowie der jeweiligen Bewertung auseinandergesetzt und im Ergebnis die Vergaberichtlinien wie vorliegend vorgeschlagen.

Auf die als Anlage 2 beigefügten Fallbeispiele darf verwiesen werden.

In einer Sitzungsvorlage aus dem Jahr 1997 heißt es: „Eines ist aufgrund mehrerer Gespräche mit fachkundigen Personen klar: Vergaberichtlinien, die von allen Interessenten und Bürgern akzeptiert und als gerecht empfunden werden, gibt es nicht!“. 
Dies dürfte heute insbesondere bei ortsansässigen Grundstücksbewerbern umso mehr gelten, als der in früheren Jahren verfolgte „absolute Vorrang für langjährige Vöhringer Bürger“ (Zitat aus der erwähnten Sitzungsvorlage) nicht mehr zulässig ist.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft. 

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher äußert einführend zu dem Thema, dass es sich hier um ein „gefährliches rechtliches Terrain“ handle und dass insbesondere das Verwaltungsgericht Sigmaringen gerade in letzter Zeit einigen Klagen gegen die gemeindlichen Bauplatzvergabesysteme stattgegeben habe. Auch deswegen habe sich die Stadtverwaltung u. a. intensiv mit der einschlägigen Rechtsprechung auseinandergesetzt.

Sodann erläutert Herr Schmid ausführlich den Hintergrund und die Systematik der vorliegenden Kriterien sowie die Gewichtung der im Einzelnen vorgeschlagenen Punkte. 

Anschließend werden die von Gremiumsmitglieder gestellten Fragen beantwortet.

Ausnahmsweise erklären sich die Bau- und Verkehrsausschussmitglieder damit einverstanden, dass eine anwesende Baugrundstücksinteressentin ihre durch Handzeichen kenntlich gemachte Frage stellen darf.

Herr Schmid beschreibt daraufhin die angestrebte weitere Vorgehensweise mit den einzelnen Schritten wie der amtlichen Veröffentlichung der Vergabekriterien, dem Versenden von Fragebögen, dem relevanten Stichtag und der eigentlichen Vergabeveranstaltung, welche von einem Notar aufsichtlich begleitet werden soll sowie der noch erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Bildung insbesondere der einzelnen Baugrundstücke. Im Hinblick auf die Zeitschiene verweist er darauf, dass die Stadtverwaltung eine Veräußerung der Bauplätze im Sommer 2023 anpeilt.  

Beschluss

„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö 8

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö 9

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Datenstand vom 05.12.2022 15:29 Uhr