Datum: 24.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:51 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 27.10.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.11.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.11.2022
2 Friedhofs- und Bestattungswesen; Neuausschreibung der Leistungen für die Grabherstellung und Vornahme der Bestattungen; Auftragsvergabe und Abschluss eines neuen Bestattungsdienstvertrages
3 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung
4 Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofsgebührensatzung - Neufassung
5 Vorstellung LEW-Energiemonitor
6 Beschluss "Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings"
7 Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie
8 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
9 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
10 Friedhof Illerzell; Vorstellung der Entwurfsplanung; Information
11 Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Erlass der Vergaberichtlinien "Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost""
12 Verschiedenes
12.1 Verschiedenes; Städtepartnerschaften; Bericht über das Arbeitstreffen 3V in Vizille 14./15.11.2022
12.2 Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2024 bis 2026
12.3 Aktion Vöhringen zeigt Herz und Vöhringer Adventsmarkt
12.4 Inbetriebnahme der raumlufttechnischen Anlagen an den Schulen
13 Anträge und Anfragen
13.1 Rauchgeruch im Sitzungssaal; Anfrage Herr Hinterkopf
13.2 Rehe im Friedhof Illerberg; Anfrage Herr Wedemeyer
13.3 Neue Rathausmitte - Sachstand; Anfrage Herr Barth
13.4 Wieland-Rentnerheim - Sachstand; Anfrage Herr Barth
13.5 Termine zur 875-Jahr-Feier; Anfrage Herr Barth
13.6 Unterbringung der Theatergruppe Szenenwechsel; Anfrage Herr Bader

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 27.10.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 27.10.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.11.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 08.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Friedhofs- und Bestattungswesen; Neuausschreibung der Leistungen für die Grabherstellung und Vornahme der Bestattungen; Auftragsvergabe und Abschluss eines neuen Bestattungsdienstvertrages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 1
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat auf der Grundlage des Stadtratsbeschlusses vom 14.12.2017 mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, einen Bestattungsdienstvertrag geschlossen. Dieser besteht seit 01. Januar 2018.

Der Bestattungsdienstvertrag umfasst folgende Leistungen:

1. Dienstleistungen während einer Erdbestattung:
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshalle für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der   
   Desinfektionsmittelspender
- Verbringung des Sarges in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung des Sarges
- Entgegennahme, Transport, Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Bestattungsvorganges
- Einweisung der Sargträger, Stellung von 2 Sargträgern (weitere Träger werden vom 
  Bestattungsinstitut privat abgerechnet)
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport des Sarges zum Grab und Absenken des Sarges in das Grab
- Aufstellen von Erdkisten und Einwurf schaufeln, Weihwasserkesseln
- Bei Bedarf: Überwachung der Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, sowohl bei der 
  Vorbereitung der Aussegnungshalle (z.B. Bestuhlung mit Mindestabstand) als auch während der 
  Beisetzung

2. Dienstleistungen während der Beisetzung einer Urne
- Öffnen und Schließen der Aussegnungshalle zur Trauerfeier
- Vorbereitung und Dekoration der Aussegnungshallte für die Trauerfeier, bei Bedarf Auffüllen der 
   Desinfektionsmittelspender
- Verbringung der Urne in die Aussegnungshalle
- Aufbahrung der Urne
- Entgegennahme, Transport und Niederlegung von Blumen und Kränzen
- Überwachung der Trauerfeier und des Beisetzungsvorgangs
- Einweisung der Urnenträger
- Einweisung ortsunkundiger Priester und Redner
- Koordinierung der Traueransprachen und ggf. der Musiker 
- Bedienung der Lautsprecheranlage
- Transport der Urne zum Grab zum Bestattungsort2.1 im Erdgrab
Urnenbeisetzung möglich im Urnenerdgrab, in der Urnenwand / Urnenstele, im Staudenband, als Urnenbaumgrab, in einem Urnenheckengrab und im anonymen Gemeinschaftsgrab.

3. Ausheben und Schließen des Grabes / Öffnen und Schließen der Urnennische
3.1 Kindergrab unter dem Lebensalter von 7 Jahren
3.2 Erwachsenengrab bei einfacher Tiefe
3.3 Erwachsenengrab bei Tieferlegung          
3.4 Urnenerdgrab                                             
3.5 im anonymen Gemeinschaftsgrab
3.5 Öffnen und Schließen der Urnennische

4. Ausgrabung und Umbettung einer Leiche
- Freilegung und Ausgrabung des Sarges
- Umbettung des Verstorbenen in einen neuen Sarg bzw. die sterblichen Überreste in eine 
   Gebeinekiste
4.1 während der Ruhezeit
4.2 nach Ablauf der Ruhezeit

5. Ausgrabung und Umbettung einer Urne
- Freilegung, Ausgrabung und Säuberung der Urne

6. Zuschlag für die Vornahme von Beerdigungen und Urnenbeisetzungen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
7. Übernahme von Leichen, die von einem anderen Bestattungsinstitut überführt werden (Aufnahme und Aufbahrung)
8. Stundensatz für unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten

Der letzte Bestattungsdienstvertrag läuft vertraglich am 31.12.2022 aus, so dass diese Leistungen erneut auszuschreiben waren.
Die Verwaltung hat von fünf amtlich geprüften Bestattungsunternehmen Preisangebote eingeholt. 
Das wirtschaftlichste und günstigste Angebot wurde dabei vom Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen, abgegeben.

Der Auftrag für die ausgeschriebenen Leistungen ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, auf der Grundlage des Angebots vom 04.10.2022 zu vergeben. Mit dem Bestattungsunternehmen ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen. 
Der Bestattungsdienstvertrag ist als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügt. 

Die Auftragssumme beträgt 58.905 Euro. 

Die Mittel sind unter der Haushaltsstelle 7500.6360 bereitgestellt. 

Empfehlung

Auf der Grundlage des Angebotes vom 04.10.2022 werden die Leistungen für die Grabherstellung sowie für die Vornahme der Bestattungen an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen vergeben. Mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der bereits erfolgten Erörterung in der Vorberatung des Haupt- und Umweltausschusses ergeht ohne weitere Aussprache folgender 

Beschluss

Auf der Grundlage des Angebotes vom 04.10.2022 werden die Leistungen für die Grabherstellung sowie für die Vornahme der Bestattungen an das Bestattungsinstitut Wedemeyer, Vöhringen vergeben. Mit dem Bestattungsinstitut Wedemeyer ist ein neuer, auf drei Jahre befristeter Bestattungsdienstvertrag abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofs- und Bestattungssatzung - Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen und der Neukalkulation der Friedhofsgebühren hat die Stadtverwaltung auch die Friedhofs- und Bestattungssatzung überarbeitet. Aufgrund einiger Änderungen und Anpassungen wurde diese neu gefasst. 

Die wesentlichen Änderungen sind:
  • Aufnahme der im Zuge des umfangreichen Umbaus des Friedhofs Süd geschaffenen neuen Bestattungsformen
  • Ausschließliche Zulassung von biologischen Urnen bei Urnenerdbestattungen
  • Änderung der Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 Jahren auf 10 Jahre
  • Zulassung von Grababdeckungen bis maximal 70 % der Grabfläche

In die in der Anlage beigefügten Satzung wurden die in der Vorberatung des Haupt- und Umweltausschusses empfohlenen Änderungen eingearbeitet. 
Hierbei handelt es sich um das Vorgehen bei dem Anbringen von Blumenschmuck, Grabschmuck oder sonstigen Ausstattungen wie z.B. „Balkonen“ an Urnengrabstätten. 
Es werden von der Stadt Vöhringen Balkone an Urnenwänden und -stelen angebracht werden. Ausschließlich auf diesen ist das Abstellen von Grabschmuck und Blumenschmuck gestattet. 
Die Stadtverwaltung empfiehlt die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung mit Wirkung ab 01. Januar 2023 zu erlassen.

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher nimmt Bezug auf die Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses.

Frau Zanker-Maß fasst die vorgesehenen Kernpunkte zusammen. Die Grababdeckung mittels Platten soll auf 70% der Grabfläche beschränkt werden. Damit soll eine mögliche Gefährdung bei vollständiger Überdeckung aufgrund des Einbruchs des Sargdeckels verhindert werden, was zu einem Nachrutschen der Laufwege führen kann.

Ebenfalls werden Balkone an den Urnenstelen vorgesehen, um ein einheitliches Bild anstelle der häufig in Eigenregie der Bürger angebrachten Balkone zu schaffen.

Darüber hinaus soll die Ruhefrist bei Urnenbestattungen von 15 auf 10 Jahre verkürzt werden.

Weiterhin sind die neugeschaffenen Bestattungsformen auf dem Friedhof Süd mit aufgenommen und in die Satzung eingearbeitet worden.

Seitens eines fachlich versierten Gremiumsmitgliedes, wird die Aufnahme einer 70-prozentigen Überdeckung ablehnend thematisiert, da dies bislang auf keinem Friedhof in Vöhringen so gehandhabt werde. Da die Platten auf bis zu 1,20 Meter tief gründenden Streifenfundamenten aufliegen, sei auch eine Gefährdung auszuschließen.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass die abgesackten Laufwege aus Rückmeldungen des Stadtbauhofes hervorgehen und diese nachvollziehbar sind. Dabei gelte es zu bedenken, dass die Stadt Vöhringen verkehrssicherungspflichtig ist und für mögliche Verletzungen von Friedhofsbesuchern hafte.

Im Anschluss wird die Notwendigkeit der Reduzierung einer vollflächigen Überdeckung kontrovers diskutiert. Als Konsens spricht sich das Gremium für eine Beschlussfassung aus. Eine etwaig nachträgliche Satzungsänderung wird nicht ausgeschlossen.

Es ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Neufassung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Vöhringen (Friedhofs- und Bestattungssatzung).
Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Ortsrecht der Stadt Vöhringen Friedhofsgebührensatzung - Neufassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Friedhofsgebühren wurden zuletzt im Jahr 2018 angepasst. Der Bayer. Kommunale Prüfungsverband hat eine Neukalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 und eine Vorauskalkulation für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2026 vorgenommen. Dabei hat sich weiterhin eine nicht unerhebliche Unterdeckung für den Zeitraum von 2017 bis 2021 in Höhe von rund 757.000 € herausgestellt, weshalb eine Gebührenanpassung ab 01.01.2023 erforderlich wird. Der Anteil des öffentlichen Grüns, der nicht in die Gebührenkalkulation einbezogen wird, liegt bei 22,5%.

Das Bestattungswesen gehört zu den Einrichtungen, die nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) grundsätzlich kostendeckend zu betreiben sind. In der Stadtratssitzung vom 14.12.2017 wurde der Kostendeckungsgrad auf 75 % angehoben. Der gegenwärtige tatsächliche Kostendeckungsgrad inkl. kalkulatorischer Abschreibungen liegt allerdings wegen des stark gestiegenen nur bei ca. 55 %. Die Stadtverwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Bayer. Kommunalen Prüfungsverband vor, die Friedhofsgebühren für den Zeitraum von 2023 bis 2026 wieder mit einen Kostendeckungsgrad von 75% festzulegen. 

Die durch umfassende Umgestaltungsmaßnahmen am Friedhof Süd neu geschaffenen Bestattungsformen wurden in der Vorauskalkulation berücksichtigt. 
Durch die erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung in den letzten Jahren dürfte eine Einheitsgebühr, mit der die Tätigkeiten der Verwaltung und des Bestattungsunternehmens sowie die Benutzung des Leichenhauses und der Aussegnungshalle abgegolten werden, nicht mehr zulässig sein. Daher wurden in der Neuberechnung der Gebühren auf eine solchen verzichtet und die Gebühren einzeln aufgelistet und festgelegt. 

Nähere Einzelheiten können Sie dem beigefügten Entwurf der Kalkulation sowie dem Entwurf des Berichts des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes hierzu entnehmen.

Die im Haupt- und Umweltausschuss in der Vorberatung beschlossenen Punkte wurden in die in der Anlage beigefügten Satzung eingearbeitet. Dabei handelt es sich um die Kostensenkung für ein Kindergrab auf 50,00 Euro. Zudem wurden bei § 4 Abs. 1 die Gebühren mit einem Kostendeckungsgrad von 75 % übernommen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt, die beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) zu erlassen. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. 

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Frau Egger vom Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband, welche die Ermittlung der vorliegenden Kalkulation vorstellt.

Frau Egger führt im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vorauskalkulationszeitraumes der Jahre 2023-2026 sowie der Nachkalkulation aus, dass insbesondere aufgrund steigender Unterhaltskosten der Friedhöfe, den in den letzten Jahren getätigten Investitionskosten für Baumaßnahmen und den internen Verrechnungen mit dem Bauhof steigende Gebühren zu verzeichnen sind. 

Ebenso sei zu beachten, dass die Wahl der Ruhestätte vermehrt auf kleine und pflegearme Bestattungsformen fällt, welche teils auch mit kürzeren Ruhefristen einhergehen.

Frau Egger führt weiterhin aus, dass das Ergebnis der Nachkalkulation eine Unterdeckung von 757.000,- € ergab, was einem Deckungsgrad von 55 % entspricht. In der neuen Kalkulation wird wieder ein Deckungsgrad von 75 % anvisiert. 

Zudem führt Frau Egger aus, dass die bisherige Abrechnung über sogenannte Bestattungspauschalen nach der Rechtsprechung nicht mehr zulässig sei. Künftig dürfen nur noch die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen mit den Hinterbliebenen verrechnet werden. 

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion wird insbesondere aufgrund der Preissteigerung seitens eines Ratsmitgliedes vorgeschlagen, eher eine jährlich lineare Kostensteigerung vorzusehen. Dies beuge auch einem in vier Jahren erneuten sprunghaften Anstieg vor.

Frau Egger erläutert, dass eine erneute nicht unerhebliche Unterdeckung allein schon mit dem Verzicht einer Vollkostendeckung einhergehe (bei 75% Kostendeckungsgrad). Des Weiteren sei aber auch zu bedenken, dass insbesondere die Nutzung der Leichenhalle sowie Grabverlängerungen rückläufig seien.

Ein weiteres Gremiumsmitglied weist auf die Diskrepanz zwischen der Friedhofsatzung und Friedhofgebührensatzung im Bereich der Bestattungstiefen an.

Bürgermeister Neher bedankt sich hierfür. Dies werde im Beschluss berücksichtigt.

Ein Gremiumsmitglied der SPD-Stadtratsfraktion bemängelt die Verständlichkeit der künftigen Gebührenpositionen. Aus diesem Grund sollen dem Gremium zwei Fallbeispiele für je eine Erdbestattung und Urnenerdbestattung zur Verfügung gestellt werden.

Im Anschluss an die Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) mit der Maßgabe, dass in § 5 Nr. 3 a anstelle der genannten 1,70 Meter, 1,60 Meter und bei Buchstabe b anstelle der genannten 2,10 Meter 2,20 Meter aufzuführen sind. Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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5. Vorstellung LEW-Energiemonitor

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 5

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Schmischek von der Lechwerke AG, welcher die Inbetriebnahme des neu eingeführten Energiemonitors vorstellt.

Dieser zeigt die Energiesituation in Vöhringen aktuell und transparent mit einer Aktualisierung der Erzeugungsdaten in einem Intervall, alle 15 Minuten. Um eine realistische Darstellung der Industrie- und Gewerbebetriebe abzubilden, ist das örtlich ansässige größte Industrieunternehmen sowohl bei der Erzeugung als auch beim Verbrauch ausgenommen.

In den kommunalen Anlagen sind sowohl die Straßenbeleuchtung, als auch die öffentlichen Einrichtungen bzw. Gebäude enthalten.

Der Energiemonitor ist responsiv aufgebaut und kann auch auf der Homepage der Stadt Vöhringen eingepflegt werden.

Der Zubau regenerativer Energien lässt sich künftig darüber darstellen. Ebenso bietet der Energiemonitor die Möglichkeit verschiedene Grafiken in diversen Formaten zu exportieren.

Auf Rückfrage aus dem Gremium teilt Herr Smischek mit, dass sich die Lizenzgebühren auf ca. 0,18 € pro Einwohner und Jahr belaufen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für die Vorstellung und dieses transparente Tool.

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6. Beschluss "Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts und zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 5
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Bereits vor der Schaffung der Stelle des Klimaschutzmanagers war die Stadt Vöhringen aktiv Maßnahmen im Bereich Klima- und Umweltschutz umzusetzen. Um das Thema Klimaschutz strukturiert anzugehen hat sich der Stadtrat dafür entschieden, dass es einen kommunalen Kümmerer und ein Umsetzungskonzept benötigt. Aus diesem Grund wurde die Stelle des Klimaschutzmanagers in der Stadt Vöhringen im Juni 2021 besetzt. Die wichtigste Aufgabe des Klimaschutzmanagers ist es, in den ersten zwei Jahren ein Klimaschutzkonzept zu erstellen. Ein wichtiger Grundstein für den Inhalt des Klimaschutzkonzeptes war dabei die Klimaklausurtagung. Die Ideen und Anforderungen wurden zusammengefasst, bewertet und in das Klimaschutzkonzept integriert.
Bereits während der Konzepterstellung hat sich gezeigt, dass sich die Rahmenbedingungen auf Grund äußerer Einflüsse (Corona, Ukraine-Krieg, Gas- bzw. Energiekrise, Änderungen im Erneuerbaren Energien Gesetz EEG, …) deutlich ändern können. Aus diesem Grund ist es wichtig das Klimaschutzkonzept, auch unter Berücksichtigung der Öffentlichkeitsarbeit, regelmäßig neu zu betrachten. Auf Grund der veränderten Rahmenbedingungen ändert sich ebenfalls die Einstellung oder Akzeptanz für verschiedene Maßnahmen. Aus diesem Grund soll das finalisierte Klimaschutzkonzept bereits im Januar 2023 in einem öffentlichen Workshop vorgestellt und durch die Teilnehmer neu priorisiert werden. Eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der Ziele und Maßnahmen soll einmal jährlich öffentlich diskutiert werden. Hierbei ist selbstverständlich zu erwähnen, dass Anpassungen des Klimaschutzkonzeptes das Ziel verfolgen, den Klimaschutz in Vöhringen zu fördern.
Ein wesentlicher Punkt, der neben dem Klimaschutzgedanken für eine Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Energien spricht, ist die Unabhängigkeit der Energieversorgung. Es ist wichtig die aktuellen Rahmenbedingungen zu erkennen und entsprechend flexibel zu agieren. Die Akzeptanz für erneuerbare Energien vor Ort in der Bevölkerung hat sich auf Grund der Energiekrise wahrscheinlich auch in Vöhringen geändert. Das größte Potenzial für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor hat die Freiflächen-Photovoltaik.
Das Klimaschutzkonzept soll deswegen in der dem Stadtrat vorliegenden Form beschlossen werden mit dem Hinweis, dass das Ausbauziel der Freiflächen-Photovoltaik noch zu bestimmen ist.
Das Ausbauziel für Freiflächen-Photovoltaik in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ soll im Januar 2023 diskutiert und dann zeitnah beschlossen werden. 

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt das Klimaschutzkonzept zu in der ihm vorliegenden Form. Das Klimaschutz-Controlling soll, wie in Punkt 7 des Klimaschutzkonzeptes beschrieben, umgesetzt werden. 
Das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik ist gesondert zu bestimmen. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel ist dann entsprechend zu ersetzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die Vorstellung im Haupt- und Umweltausschuss und den hierzu ergangenen Empfehlungsbeschluss.

Herr Jung, in seiner zusammenfassenden Darstellung noch einmal die wesentlichen Kernpunkte seiner Ausarbeitung auf.
Zum Thema Energieverbrauch und dem weiteren Vorgehen bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt Herr Jung einen Ausblick auf die bevorstehenden Sitzungen im Januar 2023. 

Es gelte insbesondere über durchzuführende Bürgerinformationsveranstaltungen die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu erhöhen und das Vorhaben ebenso ins städteplanerische Leitbild zu integrieren.
Als Ziele sollen bis zum Jahr 2030 ca. 12,5 % weniger Strom verbraucht werden und die installierte PV-Leistung nach Möglichkeit verdoppelt werden.

Im Zuge der sich anschließenden Diskussion wird das Konzept allseits lobend erwähnt.

Seitens der CSU-Stadtratsfraktion wird ergänzend auf zwei Punkte eingegangen. Auf Seite 24 sei für die privaten Haushalte noch nicht erwähnt, wie es um die mögliche Beteiligung an der Nahwärme Weißenhorn stehe. Weiterhin sei zu beachten, dass wie auf Seite 15 bei den möglichen PV-Flächen aufgezeigt, nicht alle Flächen geeignet seien. Dies betreffe insbesondere die Grundstücke im Anschluss an den Abfallwirtschaftsbetrieb in Weißenhorn, da dies einer Erweiterung des Gewerbegebietes entgegenstehe.
Auch die Landwirtschaft dürfe nicht außer Acht gelassen werden, wonach vorrangig die Beschaffenheit der Böden betrachtet werden müsse.

Ein weiteres Ratsmitglied bestätigt die Notwendigkeit, Freiflächen-Photovoltaikanlagen als einen großen Baustein der Klimawende, bemängelt jedoch den damit einhergehenden Freizeitwert für hauptsächlich Bürger aus Illerberg. 

Im Anschluss an die Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Klimaschutzkonzept zu in der ihm vorliegenden Form. Das Klimaschutz-Controlling soll, wie in Punkt 7 des Klimaschutzkonzeptes beschrieben, umgesetzt werden. 

Das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik ist gesondert zu bestimmen. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel ist dann entsprechend zu ersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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7. Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften - Ausbaustrategie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 7

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung am 04.10.2021 wurde beschlossen, dass der Ausbau der PV-Leistung auf kommunalen Liegenschaften stufenweise in Eigenregie erfolgen soll. Entsprechende Mittel (100.000 € pro Jahr) wurden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Die Photovoltaikanlage für das Klärwerk befindet sich gerade in der Ausführungsphase. Durch Lieferprobleme bei den Wechselrichtern erfolgt ein Netzanschluss voraussichtlich im Frühjahr 2023. Die Photovoltaikanlagen für das Rathaus und das Kulturzentrum befinden sich derzeit am Ende der Ausschreibungsphase (Angebotsprüfung).
Problematik:
Auf Grund der Ausschreibungspflicht verzögert sich der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften. Hauptproblem ist dabei, dass aktuell die Kapazitäten der Planungsbüros voll ausgeschöpft sind, was zu unnötigen Verzögerungen beim Ausbau der Photovoltaik führt.
Eine Alternative zum Ausbau in Eigenregie wäre das Mieterstrommodell. Der Ausbau wird in Zusammenarbeit der Kommune und der ausführenden Firma geplant. Bei diesem Modell kann der Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften ohne Ausschreibungspflicht umgesetzt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass direkt mit der umsetzenden Firma zusammengearbeitet wird. So kann ein Nachtragsangebot, wie bei der Photovoltaikanlage für das Klärwerk, ausgeschlossen werden. Außerdem kann der Ausbau der Photovoltaik flexibler und schneller dem Verbrauch angepasst werden. Zum Beispiel können sich die Voraussetzungen durch den Zubau von Wärmepumpen ändern.
Eine hohe Eigenverbrauchsquote (Direktverbrauch des erzeugten Photovoltaik-Stroms) fördert die Wirtschaftlichkeit der Vorhaben. Der Unterschied zum Eigenbetrieb liegt darin, dass die Betreiberfirma einen Stromliefervertag mit der Kommune abschließt. Der Strompreis wird dabei im Wesentlichen durch die Stromgestehungskosten und einen Aufschlag bestimmt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit im Cloudmodell den erzeugten Strom zu einem späteren Zeitpunkt, oder bei anderen Abnahmestellen zu verbrauchen. Die Kosten für die Cloudnutzung setzen sich aus einem flexiblen und einem fixen Anteil zusammen. Der flexible Anteil variiert auf Grund der Netznutzungskosten.

Empfehlung

Um beim Ausbau der Photovoltaik zügig voran zu kommen, empfiehlt die Verwaltung zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1:
Im Falle der Ausführung in Eigenregie sollen im Haushalt 2023 die Kosten für die Ausschreibung aller übrigen Liegenschaften der Priorität 1 (6 Stück) eingeplant werden. 
Möglichkeit 2:
Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Müller von der Firma ESS-Kempfle und verweist auf die Vorstellung den Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Umweltausschuss.

Herr Müller zeigt anhand einer Präsentation und Beispielrechnung sehr ausführlich die Möglichkeit eines schnelleren Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften auf.
Dabei werden sowohl die Ausbaustrategie der Firma, das Energiekonzept, der Umsetzungszeitraum aber auch die Kosten beleuchtet.

Herr Jung ergänzt, dass die vorgestellte Cloud-Lösung nicht zwingend hinzugebucht werden müsse oder alternativ nach- oder abgebucht werden könne.

Im Wege einer sich anschließenden Aussprache beantwortet Herr Müller Fragen des Gremiums zu einem möglichen Umsetzungstermin im kommenden Jahr, der Verfahrensweise nach Ablauf der 20-jährigen Bindungsfrist und einer eventuell anfallenden Dachsanierung für welche es verschiedene Lösungsansätze gibt.

Aufgrund der zügigen Umsetzbarkeit durch die Firma ESS-Kempfle und der dadurch für die Stadt Vöhringen im Hinblick auf den Strompreis zu erzielenden längerfristigen Planungssicherheit ergeht nachstehender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen forciert den Ausbau der Photovoltaik auf kommunalen Liegenschaften in Zusammenarbeit mit der Firma ESS-Kempfle im Rahmen des Mieterstrommodells.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Illerberg östlich der Autobahn A 7 im Bereich Sandberg; Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes erfolgen.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Anschließend soll dann ein Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes erarbeitet werden, aus dem sich die angestrebte Änderung der Flächendarstellung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Flächennutzungsplanänderung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert das Vorhaben und stellt zusammenfassend aufgrund des Zusammenhangs auch bereits den Sachvortrag des nächsten Tagesordnungspunktes vor. Aufgrund der aktuellen Situation soll das gesamte Grundstück im Flächennutzungsplan berücksichtigt werden.

Im Wege der sich anschließenden Diskussion wird seitens der CSU-Stadtratsfraktion für die Beibehaltung der 200 Meter Abstandsfläche argumentiert. Insbesondere aufgrund der ohnehin vorzusehenden Ausgleichsfläche und dem Naherholungsfaktor für Illerberg.

Herr Söhner erläutert die Notwendigkeit der Einbeziehung des gesamten Grundstückes damit, da auch die Eingrünung vom Geltungsbereich umfasst werden müsse. Eine Begrenzung der gewünschten Abstandsfläche könnte daraus resultierend im Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

Bürgermeister Neher bestätigt, dass eine Bauverbotszone sowie die Ausgleichsfläche aufgrund eines Beschlusses vom Planer dann zu berücksichtigen wären.
Die abweichende Diskussionsgrundlage gegenüber der Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses ergebe sich aus der Tatsache, dass ursprünglich vier Grundstücke hätten umfasst werden sollen – jetzt jedoch lediglich eines davon übrig sei.

Die überwiegende Mehrheit der Ratsmitglieder befürwortet unter anderem auch aus Klimaschutzgesichtspunkten und der ohnehin verkleinerten Planung die Einbeziehung des gesamten Grundstückes.

Herr Bürgermeister Neher schlägt daher als Kompromiss vor, im folgenden Tagesordnungspunkt eine Ergänzung vorzunehmen, wonach auf der Ostseite des Grundstückes ein adäquater Sichtschutz vorzusehen sei.

Hierauf ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vöhringen im Bereich Sandberg östlich der Autobahn zur Zulassung einer weiteren Freiflächen-Photovoltaikanlage.

Die Änderung umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“.

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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9. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“; Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 9

Sachverhalt

In seiner Sitzung vom 27.10.2022 hat der Stadtrat im nicht-öffentlichen Teil unter TOP Nr. 13 entschieden, den Anträgen zweier Firmen auf Ausweisung von Grundstücken als Freiflächen-Photovoltaikanlagen teilweise nachzukommen.
Auf den entsprechenden Beschluss darf verwiesen werden.

Konkret sieht sich der Stadtrat imstande, für die östlich der Autobahn gelegenen Grundstücke Flur-Nrn. 1206 und 1248 der Gemarkung Illerberg bis zu einem Abstand von etwa 200 m zur Autobahn A 7 sowie für das Grundstück Flur-Nr. 1254 der Gemarkung Illerberg in Gänze die zu einem Bau von Solaranlagen notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten, nachdem die entsprechende Ausweisung dieser Grundstücke bzw. Teilflächen dieser Grundstücke sowohl aus städtebaulichen Gründen gut vertretbar erscheint wie auch unter Würdigung des Entwurfs des vorberatenen Positionspapiers „Kriterien für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Vöhringen“.

Parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplanes soll die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgen. 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt soll lediglich die Bereitschaft der Stadt Vöhringen signalisiert werden, die für die Ausweisung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage notwendigen Bauleitplanverfahren einzuleiten. 

Im weiteren Verlauf soll dann ein Bebauungsplanvorentwurf erarbeitet werden, aus dem sich insbesondere die konkrete Größe der Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der weiteren Flächen wie ökologischer Ausgleich und Eingrünung ergibt.

Im Nachgang zur Stadtratssitzung vom 27.10.2022 wurden beiden Antragsstellern das Ergebnis der Sitzung mitgeteilt. Daraufhin entschied sich eine der beiden Firmen, welche für die Flächen Flur-Nrn. 1097, 1206, 1237 und 1254 einen Antrag auf Bebauungsplanaufstellung gestellt hatte, diesen wieder zurückzuziehen. Aufgrund der nun geringeren vorliegenden Entwicklungsfläche soll vorerst nochmals eine neue Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen.

Der zweite Investor würde gerne an der (Teil-)Fläche mit der Flur-Nr. 1248 Gemarkung Illerberg festhalten und bittet um einen Aufstellungsbeschluss.

Abweichend vom bereits angesprochenen Beschluss des Stadtrates vom 27.01.2022 schlägt die Stadtverwaltung vor, das gesamte Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg zu überplanen und auf eine Beschränkung durch die voraussichtlich ab 2023 sowieso obsolete 200 m-EEG-Regelung zu verzichten, nicht zuletzt, weil nun aktuell lediglich ein einziges Grundstück überhaupt für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Verfügung steht. 
Zu dem in der genannten Sitzung angesprochenen „Hauptspazierweg“ für viele Bürger vor allem aus Illerberg würde ein Abstand von mindestens 110 m verbleiben. 

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund des in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 08.11.2022 gefassten Empfehlungsbeschlusses und der im vorhergehenden Tagesordnungspunkt geführten Diskussion ergeht ohne Aussprache folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg“. 

Der Bebauungsplan umfasst das Grundstück Flur-Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von 37.499 m². 

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. 

Die Fläche im Plangebiet wird größtenteils als Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen, teilweise als Ausgleichsfläche sowie sonstige Grünfläche dargestellt.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 8

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10. Friedhof Illerzell; Vorstellung der Entwurfsplanung; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 10

Sachverhalt

Die Aussegnungshalle auf dem Friedhof Illerzell wurde ca. im Jahre 1952 erbaut und ist mittlerweile sanierungsbedürftig.
Die Stadtverwaltung hat in einer ersten Bestandsaufnahme die notwendigen Arbeiten für eine Sanierung erfasst und grob mit Kosten hinterlegt.
Ein immer wiederkehrendes Thema auf dem Friedhof Illerzell ist die fehlende Toilettenanlage.
Die Stadtverwaltung schlägt daher vor, die bestehende Aussegnungshalle zu sanieren und in diesem Zuge eine Toilette zu errichten.
Aufgrund der Lage und der eingeschränkten Platzverhältnisse würden wir gerne von einem Neubau absehen, zumal die bestehende Aussegnungshalle aus gestalterischer Sicht durchaus als erhaltungswürdig erscheint.
Die Toilette könnte auf der zur östlichen Seite des Gebäudes entstehen. Der Zugang würde somit abseits des Haupteingangs erfolgen. Weiter wäre dieser barrierefrei herzustellen.
Der Raum für die Aufbewahrung soll in derselben Größe bestehen bleiben.
Neben einer Dacherneuerung sollten die Tore saniert sowie die Fenster ausgetauscht und der Eingangsbereich erneuert werden.
Im Bereich des Haupteingangs ist vorgesehen, die Friedhofsmauern instand zu setzen.
Im Zuge der Sanierung könnte auch über eine Einhausung der bestehenden Container im Eingangsbereich diskutiert werden.
Vorschläge für eine mögliche Überdachung sowie weitere Planunterlagen werden in der Sitzung erläutert.  

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 24.11.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Diskussionsverlauf

Aufgrund der Sanierungsbedürftigkeit der Aussegnungshalle am Friedhof Illerzell, stellt Herr Söhner die Entwurfsplanung und Kostenschätzung vor.
Demgegenüber sei bei einem Neubau (ca. 300.000 Euro) annähernd mit den doppelten Kosten gegenüber einer Sanierung (ca. 130.000 Euro) zu rechnen, so Herr Söhner weiter.

Die Notwendigkeit einer (barrierefreie) Toilette und auch die Schaffung einer Überdachung im Zugangsbereichs der Aussegnungshalle wird einhellig seitens des Gremiums bekräftigt.

Dennoch werden mehrheitlich die für eine Sanierung anfallenden Kosten als zu hoch im Verhältnis zum Nutzen betrachtet. Insbesondere wird dem Bestandsgebäude wenig historisch erhaltenswerter Charakter zugemessen.

Aufgrund der gestiegenen Bestattungsgebühren werden jedoch auch Gründe der sparsamen Haushaltsführung angeführt, um den Bürger nicht bei einer künftigen Gebührenkalkulation erneut stark belasten zu müssen.

Seitens des Gremiums wird vorgeschlagen, für die Sitzung im Dezember eine Gegenüberstellung vorzubereiten wonach eine Sanierung mit einem Neubau verglichen werden soll. Als Eckpunkte sind aufzunehmen ein barrierefreier Zugang sowie Toilette, ein verlängertes Vordach.

Weiterhin regt ein Ratsmitglied an, anstelle der an der rechten Seite vorgesehenen Rampe die barrierefreie Toilette anzubauen, was wiederum dem Innenraum mehr Fläche zugestehe.

Ein weiteres Ratsmitglied regt die Absenkung des innenliegenden Niveaus auf das Außengelände an, ohne im Außenbereich eine Treppe oder Rampe vorsehen zu müssen.

Herr Bürgermeister Neher will die aufgezeigten Ideen prüfen lassen und in die Gegenüberstellung einfließen lassen.

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11. Bebauungsplan "Wohngebiet Kranichstraße Ost"; Erlass der Vergaberichtlinien "Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Wohngebiet Kranichstraße Ost""

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 08.11.2022 ö Vorberatung 7
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 11

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen konnte letztmals im Jahr 2017 und zwar im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ Wohnbaugrundstücke für Einfamilienhäuser an die bei ihr vorgemerkten Bauplatzinteressenten veräußern. 
Nachdem zwischenzeitlich der Bebauungsplan „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ in Kraft getreten und die Erschließung in vollem Gange ist, ist die Zeit gekommen, sich mit der Vergabe der städtischen Einfamilienhausgrundstücke intensiver zu beschäftigen und die Regularien fest zu legen. 

Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung sind konkret die im Bereich Kranichstraße Ost gelegenen städtischen Einfamilienhausgrundstücke (freistehend oder in Kette) sowie ein im benachbarten Bereich gelegenes Wohnbaugrundstück, für die es eine Vielzahl an Interessenten gibt. 

Konkret sind bei der Stadtverwaltung aktuell 561 Bauplatzsuchende registriert.

Wie den Bebauungsplanzeichnungen zu entnehmen ist (siehe Anlage 1 sowie Anlage 1a), können im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ auf 16 Grundstücken freistehende Einfamilienhäuser errichtet werden, wobei die mit GS 21, 22, 23, und 24 bezeichneten insgesamt vier Grundstücke an die ursprünglichen Grundstückseigentümer zurückgegeben werden müssen. 
Das mit GS 25 bezeichnete Einzelhausgrundstück kann momentan mangels Erschließbarkeit nicht verkauft werden. 
Damit stehen tatsächlich 11 Grundstücke zur Errichtung von freistehenden Einfamilienhäusern im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ zur Veräußerung zur Verfügung.
Daneben kann die Stadt Vöhringen 8 Grundstücke für die Errichtung von Kettenhäusern veräußern. 
Die städtischen Reihenhaus- und Mehrfamilienhausgrundstücke sollen separat vergeben werden.

Im „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ steht ein Grundstück geeignet zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus zum Verkauf bereit. 

Aus Sicht der Stadtverwaltung wäre es grundsätzlich vorstellbar, momentan (wie lange?) auf den Verkauf des im Bebauungsplan „Wohngebiet zwischen Storchenweg und Falkenstraße I“ verbliebenen Grundstücks zu verzichten und von der Vermarktung des bereits erwähnten Grundstücks GS 25 abzusehen und diese beiden Grundstücke zurück zu behalten bzw. vorzusehen für Ärzte, die sich in Vöhringen niederlassen wollen. 
Derzeit müsste dabei lediglich auf einen Grundstücksverkauf verzichtet werden, um gleichzeitig aber zwei Grundstücke in unterschiedlichen Qualitäten (Größe, Lage) vorweisen zu können, die beide nach heutigem Kenntnisstand sofort bzw. relativ zeitnah bebaubar wären. 

In einem separaten Punkt hat der Stadtrat in nicht-öffentlicher Beratung und Beschlussfassung über den Verkaufspreis der veräußerbaren städtischen Einfamilienhausgrundstücke zu entscheiden, während über die Vergaberichtlinien entsprechend dem Gebot der Transparenz in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen ist. 

Die ordnungsgemäße Vergabe von städtischen Grundstücken setzt stets das Vorhandensein von allgemein gültigen Auswahlkriterien voraus und ist in den letzten Jahren insbesondere durch die Rechtsprechung stets komplexer geworden. So ist heute beispielsweise gesicherte Rechtsprechung, dass Auswahlkriterien mit örtlichem Bezug höchstens bis zu 50 % in die Gesamtbewertung der einzelnen Grundstücksinteressenten einfließen sollten. Hintergrund hierfür sind auch die im Europarecht garantierten Grundfreiheiten, hier insbesondere die Niederlassungsfreiheit.

Die Stadtverwaltung hat mit den erarbeiteten „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ versucht, einerseits den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden und andererseits eine Ausgewogenheit zwischen den einzelnen vorgesehenen Kriterien und deren jeweiliger Gewichtung auch im Hinblick auf Ortsbezogenheit und sozialem Aspekt zu erreichen. Dabei wurde auch darauf geachtet, Vergaberichtlinien vorzuschlagen, welche gut verständlich und fehlerfrei weil klar bestimmt vollziehbar sind. 

Die Stadtverwaltung hat sich intensiv mit möglichen Kriterien sowie der jeweiligen Bewertung auseinandergesetzt und im Ergebnis die Vergaberichtlinien wie vorliegend vorgeschlagen.

Auf die als Anlage 2 beigefügten Fallbeispiele darf verwiesen werden.

In einer Sitzungsvorlage aus dem Jahr 1997 heißt es: „Eines ist aufgrund mehrerer Gespräche mit fachkundigen Personen klar: Vergaberichtlinien, die von allen Interessenten und Bürgern akzeptiert und als gerecht empfunden werden, gibt es nicht!“. 
Dies dürfte heute insbesondere bei ortsansässigen Grundstücksbewerbern umso mehr gelten, als der in früheren Jahren verfolgte „absolute Vorrang für langjährige Vöhringer Bürger“ (Zitat aus der erwähnten Sitzungsvorlage) nicht mehr zulässig ist.

Empfehlung

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft. 

Diskussionsverlauf

Ohne Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Vöhringen erlässt Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken, die folgendermaßen näher bezeichnet sind: 

„Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““

Die Vergaberichtlinien sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Das noch im Eigentum der Stadt Vöhringen stehende einzelne Einfamilienhausgrundstück Flur-Nr. 466/8 der Gemarkung Vöhringen, gelegen im direkt benachbarten Bereich „Wohngebiet zwischen Falkenstraße und Storchenweg I“ wird ebenfalls nach den „Kriterien der Stadt Vöhringen für die Vergabe von Einfamilienhausgrundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohngebiet Kranichstraße Ost““ und in einem Paket mit den im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ gelegenen veräußerbaren Einfamilienhausgrundstücken verkauft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 12
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12.1. Verschiedenes; Städtepartnerschaften; Bericht über das Arbeitstreffen 3V in Vizille 14./15.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 12.1

Sachverhalt

Am 14./15. November 2022 trafen sich die drei Partnerstädte Vöhringen, Vizille und Venaria Reale zu einem gemeinsamen Arbeitsgespräch unter dem Titel „Zukunft der Partnerschaft 3V“ im Rathaus von Vizille, um Möglichkeiten der Revitalisierung der bestehenden partnerschaftlichen Beziehungen auszuloten und zu diskutieren.
Neben Bürgermeister Michael Neher und der städtischen Partnerschaftsbeauftragten Simone Thalhofer-Preußner war auch die in der Sitzung vom 27.10.2022 gewählte Partnerschaftsbeauftragte des Stadtrates, Angelika Böck, sowie Stadtrat Werner Zanker, in Vertretung von Stadtrat und weiterem Partnerschaftsbeauftragten des Stadtrates, Volker Barth, dabei. Der dritte Partnerschaftsbeauftragte aus dem Stadtrat Vöhringen, Noah Epple, war entschuldigt.
Mit Begründung der Städtepartnerschaft mit Venaria Reale und damit der offiziellen „Dreieckspartnerschaft 3V“ am 23.09.2011 in Italien fand erstmalig ein gemeinsames Freundschafts- und Begegnungsfest statt. 
In der Folge gab es regelmäßig weitere Begegnungen in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2018, 2019 und – pandemiebedingt – erst wieder 2022. Sofern die Begegnungen in Vöhringen ausgerichtet wurden, fanden diese auch unter Einbeziehung der innerdeutschen Partnerstadt Hettstedt statt.
Alle drei Partnerstädte waren sich einig, dass die Tage der Freundschaft und Begegnung auch weiterhin die Grundpfeiler der gemeinsamen Partnerschaft „3V“ bilden sollen.
Daher werden diese auch zukünftig jedes Jahr im Wechsel, jeweils in einer der drei Partnerstädte, stattfinden. Organisatorisch werden sie von den jeweiligen Verwaltungen geplant und durchgeführt. Eine Einbindung in bestehende örtliche Veranstaltungskonzepte, ist dabei ausdrücklich erwünscht. In Vöhringen könnte dies z.B. eine Maibaumfeier, das Stadtfest oder der Adventsmarkt sein. Entsprechende Mitteileinplanungen im städtischen Haushalt wären insoweit jährlich vorzunehmen.
Zum Jubiläum „875 Jahre Vöhringen“ ist 2023 das nächste gemeinsame Freundschafts- und Begegnungsfest in Vöhringen in Vorbereitung.
Geplant ist, neben einer Teilnahme an dem Jubiläumsfestakt am Mittwoch, 05. Juli 2023, 
ein „Tag der Vöhringer Partnerstädte“ am Donnerstag, 06. Juli 2023, mit einem Besichtigungs-programm der Stadt, um den Gästen einen aktuellen Eindruck über Vöhringen zu vermitteln.
Es ist gerade auch die aktive Mitwirkung an den anstehenden Jubiläumsfeierlichkeiten, die die Partnerstädte für die Vöhringer Bevölkerung „erlebbar“ machen. 
Daher ist an einen kulturellen/musikalischen bzw. kulinarischen Beitrag der Partnerstädte 
im Rahmen des Jubiläumsstadtfestes vom 07. - 09. Juli 2023 und einen Stand am Jubiläumswochenmarkt, Samstag, 07. Juli 2023, gedacht. Aktuell prüfen die Vöhringer Partnerstädte die Umsetzung.
Um die Beziehungen zwischen den Vöhringer Partnerstädten auf eine breitere Basis zu stellen, gehört es zur Aufgabestellung der Partnerschaftsbeauftragten aus dem Stadtrat, künftige Austausche und Veranstaltungen zwischen Bürgern und Vereinen in eigener Verantwortung 
zu organisieren und koordinieren. 
Ziel soll auch die Gründung eines oder mehrerer Partnerschaftsvereine sein.
Einer der wichtigsten Aufgaben der Partnerschaftsbeauftragten im Stadtrat Vöhringen, 
so Angelika Böck beim Arbeitstreffen in Vizille, ist die Unterbringung der Gäste aus den Partnerstädten bevorzugt privat zu organisieren, um persönliche und damit auch nachhaltigere Beziehungen zwischen den Vereinen und Bürgern entstehen zu lassen.
Insoweit findet in den nächsten Tagen der gegenseitige Austausch der jeweiligen Ansprechpartner aller für künftige Begegnungen in Frage kommenden Vereine und Organisationen statt.
Um zusätzliches Interesse in der Vöhringer Bevölkerung und bei den örtlichen Vereinen an einem Austausch zu wecken, ist auf Vorschlag der Stadt Vöhringen für Dienstag, 21. März 2023, eine Kurzvorstellung der drei Partnerstädte im Kulturzentrum Vöhringen, geplant.
Analog soll dies nachfolgend auch in Hettstedt, Vizille und Venaria Reale für die dortige Bevölkerung bzw. Vereine durchgeführt werden.
Konkrete Vorschläge aus der Bürgerschaft und den Vereinen sind dabei jederzeit willkommen.
Flankierend plant die Stadtverwaltung die Herausgabe eines Informationsflyers über die drei Partnerstädte Vöhringens in Deutsch, Französisch und Italienisch.
Die Stadtverwaltung Vöhringen schlägt darüber hinaus die Widmung eines/r Platzes/Straße für die italienische Partnerstadt Venaria Reale, analog des Hettstedter Platzes oder der Rue de Vizille vor. Die öffentliche Einweihung könnte im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten 875 Jahre Vöhringen erfolgen.
Konkrete Vorschläge werden dem Gremium zeitnah unterbreitet.
Zur Wiederbelebung der langjährigen schulpartnerschaftlichen Beziehungen zwischen dem Illertal-Gymnasium Vöhringen (IGV) und dem französischen Pendant, dem Lycée Polyvalent et Professionnel Portes de l’Oisans, wurde bereits im Rahmen der Begegnung der drei Partnerstädte „3V“ Ende September in Venaria Reale ein Brief des IGV an die französische Bürgermeisterin Catherine Troton übergeben.
Sowohl die Stadt Vöhringen, als auch die Partnerschaftsbeauftragen des Stadtrates Vöhringen, halten eine Ausdehnung der Schüleraustausche in die Vöhringer Partnerstädte Hettstedt, Vizille und Venaria Reale, ebenfalls für sinnvoll. Dies trotz möglicher fehlender Sprachkenntnisse der italienischen und französischen Sprache. Die Kommunikation untereinander in Englisch ist bei allen Schülern gewährleistet. Wichtig ist vor allem die Vermittlung des europäischen Gedankens, des gegenseitigen Kennenlernens sowie die Akzeptanz unterschiedlicher Kulturen und nicht zuletzt die Schaffung freundschaftlicher Bande.
Zu diesem Punkt wird die Stadtverwaltung Vöhringen nochmals auf die Uli-Wieland-Mittelschule Vöhringen sowie die Staatliche Realschule Vöhringen zugehen, wobei eine konkrete Umsetzung,
immer auch an den Möglichkeiten der Partnerschulen hängt.
Im Rahmen einer Einladung der Stadt Hettstedt zum diesjährigen Weihnachtsmarkt 2022, 
verbunden mit „Advent in den Kupferhöfen“, Mitte Dezember, soll auch in Hettstedt
ein gleichgelagertes Arbeitstreffen, stattfinden.

Diskussionsverlauf

Frau Thalhofer-Preußner stellt ausführlich ihren Bericht des Arbeitstreffens, welches am 14./.15.11.2022 stattgefunden hat, vor.

Auszugsweise ist festzustellen, dass eine jeweils 20-minütige Vorstellung der Partnerstädte im Kulturzentrum am 21.03.2023 vorgesehen ist.

Weiterhin wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, einen Platz oder eine Straße der Partnerstadt Venaria Reale zu widmen, dessen Weihe anlässlich des Jubiläums unter Beteiligung aller anwesenden Partnerstädte vorgenommen werden soll. Vorschläge hierzu nimmt die Stadtverwaltung gerne entgegen.

Frau Böck, welche neben Herr Zanker als Vertreter des Stadtrates ebenfalls teilgenommen haben, ergänzt die Ausführungen anhand einer Präsentation und Fotoimpressionen.
Sie schlägt außerdem vor, die Kontakte über die behördlich geknüpften hinaus im zwischenmenschlichen Bereich zu stärken und auch bei Austauschtreffen ggfs. private Übernachtungsmöglichkeiten zu bieten.

Ideen nehmen die Partnerschaftsbeauftragten gerne entgegen.

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12.2. Bündelausschreibung für den Strombezug durch Kommunen 2024 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö Beschließend 12.2

Sachverhalt

1.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 25.03.2021 beschlossen, an der Bündelungsausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 teilzunehmen. Diese Ausschreibung erfolgte in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag über die Kubus GmbH.

In der Vergangenheit hat sich die Stadt Vöhringen jeweils an dieser Bündelungsausschreibung beteiligt und hierbei gute Erfahrungen bezüglich der erzielten Strompreise gemacht.

Wie dem Gremium bereits in der Sitzung am 27.10.2022 mitgeteilt worden ist, konnte dabei wegen des schwierigen Marktumfeldes nur für 3/5 der ausgeschriebenen Strommengen Lieferkontrakte geschlossen werden. 2/5 der ausgeschriebenen Stromlieferungen konnten nicht bedient werden. 

Das Ergebnis der angebotenen Energiepreise für die beteiligten Kommunen liegt zwischen 69 ct pro kWh und 76,6 ct pro kWh für das Jahr 2023, für die folgenden Jahre geringer.

Für den Strombezug der Stadt Vöhringen wurde kein verwertbares Angebot abgegeben. 

2. 
Wie in der Sitzung des Stadtrates 27.10.2022 beschlossen worden ist, sind aktuell Angebote von Stromlieferanten für einen Stromliefervertrag für das Jahr 2023 angefragt worden. Es ist zu erwarten, dass diese Angebote günstiger als das durch die Fa. Kubus GmbH erzielte Ausschreibungsergebnis ist.

Die Angebotsfrist ist für den 01.12.2022 bestimmt. Wie uns mitgeteilt worden ist, muss der Zuschlag binnen 1 Stunde erfolgen. Aktuell liegen uns noch keine Angebote vor.

3.
Mit E-Mail vom 21.11.2022 eröffnet die Fa. Kubus GmbH in Abstimmung mit dem Bayerischen Gemeindetag den von Aufhebungen betroffenen Teilnehmern der Bündelausschreibung 2023-2025 die Möglichkeit, sich der Strombündelausschreibung 2024-2026 anzuschließen.

Um den Umfang zusätzlicher Auftraggeber abschätzen zu können, erfolgt mit oben genannter E-Mail eine Interessenabfrage mit einer Rückmeldefrist bis 30.11.2022.

4. 
Aufgrund der aktuell schwierigen Marktsituation sowie den deutlich gestiegenen Verbrauchspreisen und damit verbundenen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte soll dies der Bedeutung wegen dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden.

Mit der Interessensbekundung wird zwar noch keine Verbindlichkeit eingegangen. Diese dient lediglich dazu, den zusätzlichen Aufwand für die Kubus GmbH abschätzen zu können und die Interessenten über weitere Schritte zu informieren.

Daraufhin wird seitens der Kubus GmbH ein Ausschreibungskonzept mit dem Bayerischen Gemeindetag abgestimmt und die Interessenten und Teilnehmer über die weitere Strombündelausschreibung 2024-2026 erneut informiert.

Erst  nach Vorliegen dieses Konzeptes wäre die verbindliche Teilnahme zu erklären.

Wie jedoch bereits bei dieser Interessensabfrage kurzfristigen Rückmeldefrist ersichtlich ist, wird seitens der Stadtverwaltung befürchtet, dass auch für die verbindliche Teilnahmeerklärung im Dezember über den Jahreswechsel ggfs. mit Überschneidungen in der Ladungsfrist zu rechnen ist.

Mit Vorlage eines Ausschreibungskonzeptes im Dezember wird noch keine Abschätzung zu möglichen Konditionen und somit keine neueren Erkenntnisse als Entscheidungsgrundlage gegenüber den bisherigen Informationen aus vergangenen europaweiten Ausschreibungen erwartet.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2024 bis 2026 teil. 

Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher erläutert zusammenfassend die Sachdarstellung, insbesondere die aktuelle Vorgehensweise aufgrund der Situation, dass die Stadt Vöhringen keinen Zuschlag bei der vergangenen Bündelausschreibung erhalten konnte.

Sofern eine weitere Beteiligung hieran nicht gewünscht sei, hätte dies zur Folge, dass die Stadt Vöhringen eigenständig eine europaweite Ausschreibung durchzuführen habe. In der Vergangenheit und unabhängig von der derzeitigen Sondersituation habe man jedoch immer gute Erfahrungen mit der Firma Kubus GmbH gemacht.

Ohne Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen nimmt an der Bündelausschreibung der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH für die Jahre 2024 bis 2026 teil. 

Der bestehende Dienstleistungsvertrag wird nicht gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12.3. Aktion Vöhringen zeigt Herz und Vöhringer Adventsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 12.3

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher weist auf die in diesem Jahr erneut stattfindende Aktion „Vöhringen zeigt Herz“ hin. Der Zuspruch zeigt, dass auch dieses Jahr erneut viele Menschen nötig sind, die sich ein Herz nehmen. Gelegenheit dazu gibt es beim Adventsmarkt, an welchem die Herzen verteilt werden.

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12.4. Inbetriebnahme der raumlufttechnischen Anlagen an den Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 12.4

Diskussionsverlauf

Herr Neher berichtet, dass an den Schulen die installierten raumlufttechnischen Anlagen in Betrieb genommen werden konnte. Hierzu hat am 24.11.2022 ein Pressetermin stattgefunden.

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13. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13
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13.1. Rauchgeruch im Sitzungssaal; Anfrage Herr Hinterkopf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.1

Diskussionsverlauf

Herr Hinterkopf teilt mit, beim Betreten des Sitzungssaales hätte man vermuten können, dass im Saal selbst geraucht worden sei und dies als störend empfunden wird. Er bittet um Abhilfe.

Bürgermeister Neher erläutert, dass den Mitarbeitern nicht generell das Rauchen untersagt werden könne, dies jedoch bereits in einer Amtsleiterrunde thematisiert worden ist. Die Ansaugung der Lüftungsanlage des Sitzungssaales sei am aktuellen Rauchertreffpunkt gelegen.  

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13.2. Rehe im Friedhof Illerberg; Anfrage Herr Wedemeyer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.2

Diskussionsverlauf

Herr Wedemeyer teilt mit, dass hinter der Aussegnungshalle am Friedhof Illerberg ein Loch im Zaun sei. Dadurch gelangen Rehe in den Friedhof, welche sich an den Pflanzen zu schaffen machen.

Er bittet darum, den Zaun zu prüfen bzw. zu reparieren.

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13.3. Neue Rathausmitte - Sachstand; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.3

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich zum aktuellen Sachstand der Neuen Rathausmitte. Ebenso nimmt er Bezug auf eine mögliche Verkehrsregelung mittels Ampelanlage anstelle des vorgesehenen Kreisverkehres.

Bürgermeister Neher erläutert, dass die Forderung nach einer Ampelanlage vom staatlichen Straßenbauamt gestellt worden ist. Die Stadt Vöhringen werde sich jedoch hiergegen aussprechen und an der vorgesehen Kreisverkehrslösung festhalten.

Herr Söhner ergänzt, dass die Auslegung des zweiten Entwurfes und damit einhergehenden Formalitäten für das erste Quartal 2023 vorgesehen seien.

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13.4. Wieland-Rentnerheim - Sachstand; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.4

Diskussionsverlauf

Herr Barth erkundigt sich nach dem Sachstand und der weiteren Vorgehensweise beim Wieland-Rentnerheim.

Herr Söhner teilt mit, dass zwei Interessenten in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses im Dezember ihre Konzepte vorstellen.

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13.5. Termine zur 875-Jahr-Feier; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.5

Diskussionsverlauf

In Anbetracht der 875-Jahr-Feierlichkeiten im kommenden Jahr, bittet Herr Barth darum, den Stadträten die Termine zur Verfügung zu stellen.

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13.6. Unterbringung der Theatergruppe Szenenwechsel; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 24.11.2022 ö 13.6

Diskussionsverlauf

Herr Bader teilt mit, nachdem das Gebäude Wielandstraße 5 aktuell geräumt werde, dass sämtliche Requisiten bei Mitgliedern des Vereins gelagert würden. Er erkundigt sich nach einer Möglichkeit im Bahnhofsgebäude eine Kleinkunstbühne einzurichten.

Herr Bürgermeister Neher erläutert, dass aktuell keine Räumlichkeiten zur Verfügung stehen und die Stadt auch nicht allen ortsansässigen Vereinen Räumlichkeiten zur Verfügung stellen könne.

Herr Söhner ergänzt, dass im neu einzurichtenden Jugendhaus ein Multifunktionsraum vorgesehen werde, welcher auch von anderen Vereinen genutzt werden könne.

Datenstand vom 23.12.2022 07:52 Uhr