Datum: 05.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:43 Uhr bis 21:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes; Vorstellung der Interessenten und deren Konzept; Entscheidung und Billigung
2 Errichtung einer Wasserwachtstation am Vöhringer See; Vorstellung und Billigung
3 Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien
4 Photovoltaikanlage - Aufbau einer Anlage auf dem Dach des Kulturzentrums - Auftragsvergabe
5 Photovoltaikanlage - Aufbau einer Anlage auf den Dächern des Rathauses - Auftragsvergabe
6 Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung; Vorberatung
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Nutzung des Bahnhofsgebäudes; Anfrage Herr Bader

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1. Verpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes; Vorstellung der Interessenten und deren Konzept; Entscheidung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 15. September 2022 konnten die Mitglieder des Stadtrates, das vor kurzem erworbene ehemalige Rentnerheim an der alten Poliere besichtigen.
Das Potential dieses Areals wurde von allen Teilnehmern als sehr vielversprechend wahrgenommen. 
Zwei Bewerber sind bei der Stadtverwaltung vorstellig geworden und haben sich nach einer Pachtmöglichkeit erkundigt. 
In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses am 05.12.2022 werden die beiden Bewerber ihre Absichten vorstellen.
In ersten Gesprächen mit der Stadtverwaltung haben beide Interessenten ihre Konzepte kurz erläutert. Es handelt sich um durchaus unterschiedliche Vorstellungen und Ideen.
Im Anschluss deren Vorstellung stehen die Pachtinteressenten für Rückfragen zur Verfügung.

Empfehlung

Um Entscheidung wird gebeten.

Diskussionsverlauf

Zum Hintergrund des Tagesordnungspunktes erläutert Herr Söhner, dass die zukünftig weitere Nutzung und Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit ein wesentlicher Bestandteil der Vereinbarung beim Erwerb des Wieland Rentnerheimes war.

Hierzu sind zwei Konzepte eingereicht worden, welches die Interessenten in der Sitzung präsentieren.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die Konzepte wesentlich voneinander unterscheiden.

Im ersten Konzept stellt sich der Bewerber eine Rückführung zum ursprünglichen Zweck vor, welche als Treffpunkt für Jung und Alt genutzt werden könne. Dabei soll sowohl eine klassische Gastronomie Platz für Stammtische, Frühschoppen und Mittagstisch bieten, als auch einen traditionell bayerischen Biergarten im Sommer.

Dabei wären für den Bewerber drei mögliche Selbständigkeitsszenarien vorstellbar.

Nach Vorstellung des ersten Konzeptes wird seitens des Gremiums die Frage nach möglichen Ausstattungs- und Baukosten gestellt.

Bürgermeister Neher erläutert, dass üblicherweise dem Gebäude bzw. der Baumaßnahme zugrundeliegende Kosten seitens des Verpächters, die Ausstattung seitens des Pächters getragen werde.

Die vorgeschlagene Variante, tagsüber in städtischer Beschäftigung die Gastronomie zu betreiben und diese abends mit selbstständiger Führung und getrennter Buchhaltung zu übernehmen wird seitens eines Gremiumsmitgliedes favorisiert (Vorschlag 3 des Konzeptes). Dabei stellt sich jedoch die Frage nach der Aufteilung bzw. Abrechnung der Energiekosten.

Das zweite vorgestellte Konzept sieht ein Stadtcafé mit Ladengeschäft vor, wobei außerdem das Obergeschoss in die Nutzung mit einbezogen werden soll. Dieses könnte beispielsweise Kursangebote, ein Reparaturcafé oder Büroarbeitsplätze zur monatsweisen Vermietung beherbergen.

Im Vordergrund steht ein generationenübergreifender Treffpunkt sowohl für Familien und Rentner. Nachhaltigkeit wird als übergreifendes Thema bei regionalen und biologisch hochwertigen Zutaten und Waren genannt.

Der Gartenbereich ist für eine zweigeteilte Nutzung, im südlichen Bereich bestuhlt mit Serviceangebot, im nördlichen Bereich in Form des naturbelassenen Gartens und Biergartencharakter vorgesehen.

Im Wege der sich anschließenden Diskussion wird auch die Option eines barrierefreien Zugangs für das Obergeschoss thematisiert, welcher baulich grundsätzlich machbar, jedoch mit hohen Kosten verbunden sein wird.

Das zweite Konzept wird seitens des Gremiums als modern, teilweise jedoch eher für großstädtische Bereiche passend empfunden. Nach der Frage nach Fördermöglichkeiten teilt Herr Söhner mit, dass hierfür jedoch eher moderne Konzepte zielführend seien.

Ein weiteres Gremiumsmitglied betont jedoch, dass umliegende Kommunen derartige Konzepte bereits etabliert hätten und dies in Vöhringen noch fehle.

Die vorgestellten Präsentationen werden dem Gremium zur Beratung in den Fraktionen zur Verfügung gestellt und die Entscheidung auf die Sitzung des Stadtrates vertagt.

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2. Errichtung einer Wasserwachtstation am Vöhringer See; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

In der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.02.2022 wurde über ein angedachtes längerfristiges Engagement der Wasserwacht BRK Weißenhorn/Vöhringen gesprochen.
Auf die damalige Sitzungsvorlage darf verwiesen werden. 
Im Nachgang zur Sitzung wurden nun diverse Gespräche mit der Wasserwacht bezüglich der Dimensionierung und Ausstattung der geplanten Wasserwachtstation geführt. 
Der neue Standort soll sich aufgrund der besseren Übersicht, direkt am Seeufer befinden.
Der angedachte Container sollte in zwei Räume aufgeteilt sein. Ein Wirtschaftsraum mit kleiner Küche und Arbeitsplatz sowie ein Sanitätsraum. Diese Nutzung macht es notwendig, den Container mit Wasser, Abwasser, Strom und Telekom zu versorgen.
Dieser Sachstand war in der Sitzung vom 07.02.2022 dem Bauamt nicht bekannt. Die damals veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 20.000 € sind deshalb nicht mehr ausreichend.
Eine aktuelle Kostenschätzung sieht für den Wachcontainer inkl. Erschließung nunmehr Kosten von ca. 85.000 € vor.
Fördermöglichkeiten vom Verein für Naherholung wurden in Aussicht gestellt. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 40 % der förderfähigen Baukosten.
Eine Umsetzung ist für das kommende Jahr 2023 vorgesehen. 

Empfehlung

Die vorgestellte Planung vom 05.12.2022 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 85.000 € wird gebilligt.  

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum Tagesordnungspunkt Herrn Schauz von der Wasserwacht des Bayerischen Roten Kreuzes.

Herr Söhner stellt den Sachverhalt einleitend dahingehend richtig, dass dem Stadtbauamt der Umfang der Maßnahme für die Ermittlung der Kosten zur Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 07.02.2022 nicht bekannt war. Daher wird vorgenanntes Thema erneut in der Sitzung behandelt. Die gegenüber der ersten Planung genannte Kostensteigerung ermittle sich insbesondere aufgrund der notwendigen Erschließung der Wachstation mit Wasser-, Abwasser-, Strom- und Telekommunikationsanschlüssen.

In der sich anschließenden Aussprache wird der vorgestellte Standort hinterfragt.
Herr Söhner teilt mit, dass dieser mit der Wasserwacht abgestimmt worden ist. Insbesondere sei an dieser Stelle kein Seezugang und demnach kein Platzverlust für Badegäste damit einhergehend.

Bürgermeister Neher ergänzt, dass bereits verschiedene Standortmöglichkeiten erkundet worden sind. Zu berücksichtigen sei jedoch die Einsehbarkeit des Badesees.

Auf Rückfrage nach Fördermöglichkeiten, teilt Herr Söhner mit, dass 30 - 40 % Förderung über den Verein für Naherholung im Landkreis Neu-Ulm in Aussicht gestellt worden seien.

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Die vorgestellte Planung vom 05.12.2022 mit geschätzten Kosten in Höhe von ca. 85.000 € wird gebilligt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Sportverein Illerzell 1929 e.V.; Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände; Gewährung eines Investitionskostenzuschusses auf Grundlage der Städtischen Vereinsförderrichtlinien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 03.11.2022 stellt der Sportverein Illerzell 1929 e.V. einen Antrag auf Gewährung eines Investitionskostenzuschusses für die Sanierung der Flutlichtanalage auf dem Sportgelände des Vereins.
Wortlaut des Antrages:
„Hiermit beantrage ich für die Umrüstung unserer alten Flutlichtanlage in eine energiesparende 
LED-Flutlichtanlage am Sportgelände Illerzell einen Investitionszuschuss von 10% der zu erwartenden Kosten von 27792,31 €. Das Angebot sowie die Freigaben der Dachverbände 
BLSV und Bund für Wirtschaft und Klimaschutz sind im Anhang hinterlegt. Ich würde mich 
freuen, wenn der Antrag zeitnah in einer der kommenden Haupt- und Umweltausschusssitzungen vorgestellt wird. Mit freundlichen Grüßen Jürgen Lackner, 1.Vorstand SV Illerzell 1929 e.V.“

Auf Grundlage von Ziff. 6 der aktuell geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen handelt es sich hierbei um eine Maßnahme, für die die Stadt Vöhringen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten gewährt.
Die Entscheidung hierüber trifft nach Ziff. 6.2 der der Haupt- und Umweltausschuss als zuständiges Gremium.
Die vorliegende Kostenschätzung für die Umsetzung der Maßnahme beläuft sich auf 27.792,31 € und der 10-prozentige Investitionskostenzuschuss somit auf 2.779,23 €.
Ebenfalls nach Ziff. 6.2 der Anspruchsgrundlagen steht darüber hinaus jeder Investitionskosten-zuschuss ebenfalls grundsätzlich auch unter der Bedingung, dass sich der Dachverband an der Maßnahme beteiligt. Diese liegt vor.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.2022 
auf Bezuschussung der Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu und gewährt 
nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitions-kostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten 
in Höhe von 2.779,23 €.
Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 zu veranschlagen

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen stimmt dem Antrag des Sportverein Illerzell 1929 e.V. vom 03.11.2022 auf Bezuschussung der Sanierung der Flutlichtanlage auf dem Sportgelände zu und gewährt nach Ziff. 6 der geltenden Vereinsförderrichtlinien der Stadt Vöhringen einen Investitions-kostenzuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen, tatsächlich angefallenen Kosten in Höhe von 2.779,23 €. 

Die entsprechenden Mittel sind im Haushaltsjahr 2023 zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Photovoltaikanlage - Aufbau einer Anlage auf dem Dach des Kulturzentrums - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan vom Institut für systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut unter anderem untersuchen lassen, auf welchen Dächern der städtischen Einrichtungen es sinnvoll bzw. möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde im Befundbericht „PV-Potential der Dächer kommunaler Liegenschaften in Vöhringen“ zusammengestellt und dem Stadtrat von Frau Zeiser vorgestellt.
In dem Untersuchungsbericht wurden die Dächer in drei Kategorien eingeteilt.
Für die Dächer mit Rang 1 wird die Installation einer PV-Anlage empfohlen, so auch das Dach des Kulturzentrums. Hier kann ein großer Teil des Stroms direkt verbraucht werden.
Für die konkrete Planung der PV-Anlage auf dem Dach des Kulturzentrums wurde das Ing.-büro Sigl, Illertissen, beauftragt.
Das Büro hat die erforderlichen Leistungen in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die e-Vergabe-Plattform Bayern.
Zur Submission am 27.10.2022 hat von den fünf aufgeforderten Firmen nur die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, 89269 Vöhringen, ein Angebot abgegeben. Das Angebot wurde von der Verwaltung geprüft und gewertet. 
Demnach kann der Auftrag über das vorliegende Angebot, welches unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten annehmbar ist, an die Fa. Läsko vergeben werden.
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag für die Lieferung und Montage der PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 62,32 kWp auf dem Dach des Kulturzentrums an die Fa. Läsko, Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 zu vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 62,32 kWp auf dem Dach des Kulturzentrums in Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 104.000,00 € vergeben. Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte vier und fünf die Umsetzung der vom Institut für systemische Energieberatung GmbH ermittelten Gebäude vorsehe, für welche eine Installation von PV-Anlagen empfohlen worden ist. Insbesondere nach der Dachsanierung des Wolfgang-Eychmüller-Hauses biete sich eine zeitnahe Umsetzung an.

Nach Rückfrage aus dem Gremium zum zeitlichen Horizont der Umsetzbarkeit, teilt Herr Bürgermeister Neher mit, die Stadtverwaltung gehe davon aus, dass jegliche Komponenten auch zeitnah geliefert werden können.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag über die Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 62,32 kWp auf dem Dach des Kulturzentrums in Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 104.000,00 € vergeben. 

Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Photovoltaikanlage - Aufbau einer Anlage auf den Dächern des Rathauses - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen hat im Rahmen der Umsetzungsbegleitung von Maßnahmen aus dem Energienutzungsplan vom Institut für systemische Energieberatung GmbH an der Hochschule Landshut unter anderem untersuchen lassen, auf welchen Dächern der städtischen Einrichtungen es sinnvoll bzw. möglich ist, Photovoltaikanlagen zu installieren.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen wurde im Befundbericht „PV-Potential der Dächer kommunaler Liegenschaften in Vöhringen“ zusammengestellt und dem Stadtrat von Frau Zeiser vorgestellt.
In dem Untersuchungsbericht wurden die Dächer in drei Kategorien eingeteilt.
Für die Dächer mit Rang 1 wird die Installation einer PV-Anlage empfohlen, so auch die Dachflächen des Rathauses. Hier kann ein großer Teil des Stroms direkt verbraucht werden.
Für die konkrete Planung der PV-Anlage auf den Dachflächen des Rathauses wurde das Ing.-büro Sigl, Illertissen, beauftragt.
Das Büro hat die erforderlichen Leistungen in einem Leistungsverzeichnis zusammengestellt.
Die beschränkte Ausschreibung erfolgte über die e-Vergabe-Plattform Bayern.
Zur Submission am 27.10.2022 haben von den fünf aufgeforderten Firmen die Fa. Läsko Lämmle GmbH & Co. KG, 89269 Vöhringen und die Firma Raach Solar, 88453 Erolzheim ein Angebot abgegeben. Die Angebote wurden von der Verwaltung geprüft und gewertet. Technisch waren die Angebote auf Grund der Leistungsbeschreibung nahezu identisch. Vergabekriterium war dementsprechend die Angebotssumme.
Demnach kann der Auftrag über das vorliegende Angebot, welches unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten annehmbar ist, an die Fa. Läsko vergeben werden. 
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag für die Lieferung und Montage der PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 29,3 kWp auf den Dachflächen des Rathauses an die Fa. Läsko, Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 zu vergeben.

Empfehlung

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 29,3 kWp auf den Dachflächen des Rathauses Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 53.000,00 € vergeben.
Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Diskussionsverlauf

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

Der Auftrag über die Lieferung und Montage der PV-Anlage mit einer Gesamtleistung von 29,3 kWp auf den Dachflächen des Rathauses Vöhringen wird an die Fa. Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG, Falkenstraße 26, 89269 Vöhringen, zu den Bedingungen des Angebotes vom 27.10.2022 mit einer Gesamtsumme von ca. brutto 53.000,00 € vergeben.

Die erforderlichen Mittel sind der Haushaltsstelle 81020.9605 zu entnehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz (kurz: ZKV Iller-Roth-Günz) zum 25.06.2022 gegründet. 

Im Rahmen eines Betriebsüberganges wurde das Personal des bisherigen Sachgebiets 23 „Verkehrsüberwachung“ von der Stadt Illertissen zum ZKV Iller-Roth-Günz zum 01.10.2022 übergeleitet.

Der Zweckverband hat die Aufgaben der Verkehrsüberwachung zum 01.10.2022 übernommen. 

Auch wenn die bisherige Zweckvereinbarung keine Funktion mehr hat, endet diese nicht automatisch, sondern ist im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben. Die gesammelten Beschlüsse der beteiligten Gremien werden dann der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Insofern müssen noch die Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und die Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26. Juli 2021 rückwirkend zum 1.10.2022 im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.

Die Aufhebungsvereinbarungen sind als Anlage beigefügt.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Aufhebung der Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 rückwirkend zum 01.10.2022 zu.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher erläutert mit Verweis auf die Sitzungsvorlage, dass nach Gründung des Zweckverbandes die vormals geltende Zweckvereinbarung nun formal aufgehoben werden müsse. 

Ohne Diskussion fasst das Gremium folgenden

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Aufhebung der Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 rückwirkend zum 01.10.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö 7

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö 8
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8.1. Nutzung des Bahnhofsgebäudes; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Aus Anlass der vor der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses durchgeführten Besichtigung des sanierten Obergeschosses im Bahnhofsgebäude, erkundigt sich Herr Bader nach der vorgesehenen Nutzung des Erdgeschosses. 

Dieses biete keine besonders gute Aufenthalts- und Wartequalität für Bahnreisende. Weiterhin fehle eine Toilette hierfür. Ebenfalls sei generell kein Konzept für die Nutzung des Erdgeschosses vorhanden.
Zusammenfassend sei eine Ausweitung und Förderung des ÖPNV mit so einer Infrastruktur nicht sehr attraktiv.

Herr Söhner führt aus, dass die öffentliche Toilette im Stadtcenter noch diese Woche instandgesetzt werden soll, da die Ersatzteile nun endlich beschafft werden konnten.
Am Bahnhof selbst fehle eine geeignete Entwässerungsmöglichkeit, welche mit hohen Investitionskosten hergestellt werden müsste.
Dies hänge von der Entscheidung des Stadtrates ab, ob hierfür Mittel für das kommende Jahr einzuplanen sind.

Herr Bürgermeister Neher führt weiterhin Vandalismus als nicht außer Acht zu lassendes Thema an, wonach die Örtlichkeit überwacht bzw. zumindest regelmäßig über Nacht geschlossen werden müsste. Weiterhin könne überlegt werden, die Umgestaltung des Vorplatzes bzw. der Bahnhofstraße hierfür abzuwarten.

Herr Bader befürwortet die Erarbeitung einer Planung und Kostenschätzung, welche in einer kommenden Sitzung vorgestellt werden soll.

Datenstand vom 23.12.2022 07:56 Uhr