Datum: 22.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 18:43 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.12.2022 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.12.2022 - öffentlicher Teil
2 Verpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes; Vorstellung der Interessenten und deren Konzept; Entscheidung und Billigung
3 Aufnahme der Stadt Vöhringen in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Vorstellung und Billigung
4 Straßenausbauprogramm 2023-2027 ff; Vorstellung und Billigung
5 Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung
6 Stadtbauhof Vöhringen; Ersatzbeschaffung LKW und Containerabsetzsystem; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes
7.1 Abschluss zweier Stromlieferungsverträge für die städtischen Einrichtungen der Stadt Vöhringen für das Jahr 2023; Information
7.2 Bericht über den Zwischenstand der Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser GmbH
8 Anträge und Anfragen
8.1 Einrichtung einer einfachen Kleiderkammer; Anfrage Frau Böck
8.2 Illerstraße, Ausweisung von Tempo 30; Anfrage Herr Lepple
8.3 Berechnungsbeispiele für Bestattungsdienstleistungen; Anfrage Herr Maier
8.4 Budget für Senioren- und Jugendarbeit; Anfrage Herr Klingler

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 24.11.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 24.11.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 05.12.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 05.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 07.12.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 07.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Verpachtung des ehemaligen Wieland Rentnerheimes; Vorstellung der Interessenten und deren Konzept; Entscheidung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 05. Dezember 2022 stellten zwei Bewerber Ihre Konzepte für den zukünftigen Betrieb des ehemaligen Wieland Rentnerheimes vor. Beide Ideen unterscheiden sich in Ihren Konzepten grundsätzlich.

Konzept Nr. 1 sieht einen herkömmlichen Gastbetrieb vor. Angesprochen werden vor allem Vereine und Senioren. Tagsüber gibt es einen Mittagstisch mit kleineren Speisegerichten. Im Sommer soll ein Biergarten zum Verweilen einladen.

Das zweite vorgestellte Konzept sieht eine neue, bisher in Vöhringen noch nicht vertretende, Betriebsart vor. Es soll ein Café mit angegliedertem Concept Store entstehen.
Im täglichen Betrieb sollen fair produzierte Bio Lebensmittel angeboten werden sowie weitere aktuelle Dekoartikel je nach Saison.
Im Sommer gibt es eine bewirtete Terrasse sowie einen Biergarten mit Kiosk.
Das Thema Nachhaltigkeit spielt bei diesem Konzept eine große Rolle.

Grundsätzlich gilt bei beiden Bewerbern eine Sanierung des Gebäudes als Voraussetzung. 
Eine energetische Sanierung des Hauses ist notwendig.
So entstehen für jedes Konzept nahezu die gleichen Sanierungskosten.

Empfehlung

Wird in der Sitzung unterbreitet. 

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist einleitend auf die Vorstellung der beiden Bewerber in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 05.12.2022 sowie die anschließende Beratung über die Konzepte in den jeweiligen Fraktionen.

Weiterhin geht Herr Söhner auf die im Ausschuss aufgeworfenen Fragen ein. Dementsprechend ist bei beiden Konzepten eine energetische Sanierung des Gebäudes durchzuführen, wonach sowohl die Fenster, als auch die Heizung sowie die Bodenbeläge, die Elektrik und eine Dachdämmung zu ertüchtigen sei. In Bezug auf die damit zustande kommenden Kosten teilt Herr Söhner mit, hielten sich diese bei beiden Konzepten in etwa die Waage.
Das Mobiliar hingegen werde von den jeweiligen Pächtern selbst gestellt und im Falle eines Auszuges wieder mitgenommen.

In der sich anschließenden Aussprache teilt die Mehrheit der CSU-Stadtratsfraktion mit, dass es sich durchaus um zwei konträre aber dennoch gute Konzepte handele. Das Konzept des Herrn Binder habe sich bewährt, auch dadurch, dass er bereits langjährig eine Gaststätte führe spreche dafür sich für dieses auszusprechen. Hinzu komme die Außenbewirtung und die längere Abendöffnung.
Das Konzept der Frau Prinz hingegen sei neuartiger und auch auf die Einbeziehung des ersten Obergeschosses mit angewiesen. Hier wird ein finanzieller Mehraufwand des Ausbaus, insbesondere die Erschließung des Obergeschosses mit EDV-Infrastruktur und Strom gesehen.

Die Mehrheit der CSU-Stadtratsfraktion plädiert demnach für das Konzept des Herrn Binder.

Die SPD-Stadtratsfraktion spricht sich für das neue und moderne Konzept der Frau Prinz aus. Vöhringen solle neue und moderne Wege beschreiten. Nach Rücksprache mit dem Eigentümer der von Herrn Binder derzeit betriebenen Gastronomie werden seitens der SPD-Stadtratsfraktion auch keine Anhaltspunkte für eine Pachtkündigung gesehen, welche Herrn Binder zu einem Ortswechsel drängen. 

Zwei Ratsmitglieder der CSU-Stadtratsfraktion teilen die Mehrheitsmeinung nicht und sprechen sich ebenfalls für das Konzept von Frau Prinz aus, indem sie einen frischen und zukunftsweisenden sowie nachhaltigen Weg sehen.

Auch die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat sich fraktionsintern dazu beraten und spricht sich demnach für die Verpachtung an Frau Prinz aus.

Im Anschluss der Aussprache ergeht nach Darlegung von Herrn Bürgermeister Neher die Abstimmung nach der Reihenfolge des Bewerbereingangs. Insofern ergeht folgender

Beschluss

Die Verpachtung des ehemaligen Wieland-Rentnerheimes soll an Frau Karin Prinz auf Basis des vorgestellten Konzeptes erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 11

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3. Aufnahme der Stadt Vöhringen in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2022 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Im kommenden Jahr 2023 würde die Stadtverwaltung gerne mit der Planung für die
Umgestaltung der Poliere, Bahnhofstraße und Bahnhofsumfeld beginnen.
In der Anlage finden Sie den dazugehörigen Umgriff der Planung.
Aufgrund der Größe des Projekts und den damit einhergehenden hohen Kosten empfiehlt es sich hier auf Fördermittel der Städtebauförderung zurückzugreifen.

Bei einem gemeinsamen Gespräch mit der hierfür zuständigen Stelle bei der Regierung von
Schwaben wurde das Vorhaben erläutert. Grundsätzlich erscheint das Projekt als förderfähig.

Wie bereits mit dem Gremium des Stadtrates abgestimmt, soll im Vorfeld der Planungen eine
ausführliche Machbarkeitsuntersuchung zur zukünftigen Befahrung oder Nichtbefahrung der
Poliere durchgeführt werden. Erst nach dieser Entscheidung kann ein städtebaulicher Wettbewerb für die Umgestaltung des Areals in Angriff genommen werden.
Diese Vorgehensweise unterstützt auch das Sachgebiet Städtebauförderung der Regierung von Schwaben.

Bei dem ersten gemeinsamen Gespräch mit der Regierung wurde uns neben der Förderung der Machbarkeitsuntersuchung und den weiteren planerischen und baulichen Maßnahmen um die Poliere, Bahnhofstraße und Bahnhofsareal auch die grundsätzliche Förderfähigkeit der Sanierung des Wieland Rentnerheimes signalisiert.

Die Gemeinde ist im Bayerischen Städtebauförderprogramm. Dabei wird über den Landtag dem Bauministerium und der Regierung jedes Jahr ein gewisses Budget zugeteilt und auf die Maßnahmen aller Gemeinden im Regierungsbezirk Schwaben verteilt. Das Budget im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm ist so ausgelegt, dass die Mittel eher für einzelne und im Umfang kleinere Projekte einer Gemeinde ausreichen. Die anstehenden Maßnahmen, insbesondere die baulichen Maßnahmen unserer Gemeinde sind umfangreich. Um sie zu finanzieren sind auch maximale Zuschüsse aus der Städtebauförderung notwendig. Diese können in dem erforderlichen Umfang aller Voraussicht nach nicht aus dem Bayerisches Programm bedient werden. 

Um die Finanzierung durch die Städtebauförderung zu sichern, müsste die Gemeinde in ein Bund- Länder Städtebauförderprogramm aufgenommen werden, dort stehen der Regierung deutlich mehr Mittel zur Verfügung.  Der Fördersatz von 60% bleibt gleich. 

Voraussetzung für die Aufnahme in ein Bund- Länder Programm ist ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept. Dieses wurde im Jahr 2007 aktualisiert, zusammen mit den Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB und der Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern“ von 1997 (vgl. Anlage 2).

Inwiefern diese Unterlagen (ISEK, VU) einer Aktualisierung bedürfen, wird in Abstimmung mit der Regierung momentan geprüft. Eventuell ist eine Aktualisierung wegen der in der Zwischenzeit bereits erfolgten Maßnahmen, der neu hinzugekommenen Ziele und der aktuellen Belange der Stadtentwicklung (insbesondere Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) notwendig. Diese Fortschreibung würde nach Aussage der Regierung von Schwaben ebenfalls mit Mitteln der Städtebauförderung unterstützt werden. Die Städtebauförderung kann im Rahmen ihrer Förderrichtlinien nur Maßnahmen und Projekte unterstützen, die den städtebaulichen Zielen des Entwicklungskonzepts entsprechen.

Um vom Bayerischen Programm in ein Bund- Länder Programm zu wechseln, muss noch in diesem Jahr ein formeller Antrag bei Regierung gestellt und entsprechender Beschluss gefasst werden. Ein Antrag auf Programmwechsel ist immer nur zum Jahresende mit Einreichung der Bedarfsmitteilung für das folgende Jahr möglich. Erst mit Programmaufnahme, die dann im Laufe des Jahres 2023 erfolgen würde, kann auf die deutlich besser ausgestatteten Fördermittel der Bund- Länder Programme zurückgegriffen werden. 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen beschließt, einen Antrag auf Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm zu stellen.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Verkehrsausschusses und es ergeht ohne weitere Aussprache folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen beschließt, einen Antrag auf Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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4. Straßenausbauprogramm 2023-2027 ff; Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 07.12.2022 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 4

Sachverhalt

In der Vergangenheit hat es sich als sehr positiv erwiesen, das Straßenausbauprogramm für das kommende Jahr möglichst frühzeitig und auch bereits vor den jeweiligen Haushaltsberatungen festzulegen, um mit den Planungen und den Vorbereitungen für die Ausschreibungen der jeweiligen Straßenzüge rechtzeitig beginnen zu können. 

Dies führt erfahrungsgemäß in aller Regel durch eine frühere Ausschreibung auch zu günstigeren Preisen.

Im Vorfeld der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 soll ferner das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre im Zuge des Investitionsprogramms 2024-2027 vorgestellt werden, um einen zeitlich weiter gefassten Überblick zu erhalten.

Die nachstehend aufgeführten Kosten für die Straßenbauarbeiten mit Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten sowie die Kosten für die Beleuchtung sind allerdings nur sehr grobe Schätzungen, worauf ebenfalls nochmals ausdrücklich hingewiesen werden darf.  

Das Stadtbauamt schlägt demzufolge vor, im Jahr 2023 nachstehende Straßenzüge neu zu planen, bauen, auszubauen, zu sanieren bzw. fertig zu stellen:

  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2023 (200.000 €) u. Ausführung 2024/25 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 5,6 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Kranichstraße Ost Ausführung 2022/2023 (3,3 Mio. €)
Kranichstraße West Planung 2023 (100.000 €) u. Ausführung 2024 (2,2 Mio. €)

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere
Planung 2023/2024 (100.000 €)

  1. Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 180.000 €

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 850.000 € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (850.000 €)

Im Jahr 2024 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 2024/25
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach, Planung 2024, Ausführung 2025

Im Jahr 2025
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2026
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Für die Jahre 2027 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Das Stadtbauamt schlägt vor, die aufgezeigten Straßenbaumaßnahmen für das Jahr 2023 zu billigen.
Das Straßenausbauprogramm für die folgenden Jahre wird befürwortend zur Kenntnis genommen. 
Es hat programmatischen Charakter. Eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden. 

Empfehlung

Im Jahr 2023 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2023 (200.000 €) u. Ausführung 2024/25 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 5,6 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Kranichstraße Ost Ausführung 2022/2023 (3,3 Mio. €)
Kranichstraße West Planung 2023 (100.000 €) u. Ausführung 2024 (2,2 Mio. €)

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere
Planung 2023/2024 (100.000 €)

  1. Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 180.000 €

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 850.000 € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (850.000 €)

Im Jahr 2024 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 2024/25
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach, Planung 2024, Ausführung 2025

Im Jahr 2025
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2026
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2023 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2024 bis 2026 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2027 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist eingangs auf die Vorberatung im Bau- und Verkehrsausschuss sowie den hierzu ergangenen Empfehlungsbeschluss.

Herr Söhner geht im Anschluss auf die Kernpunkte des Programmes ein und führt aus, dass dieses insbesondere von großen Maßnahmen wie beispielsweise der Straßenverlegung im Zuge der Neuen Rathausmitte geprägt sei. Im Februar werde die Maßnahme auch im Kreistag behandelt.

Auszugsweise wird die Umsetzung der Kranichstraße Ost und West sowie der Ausbau der Verdistraße angeführt. Der vorhergehende Tagesordnungspunkt mit der Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes ist wiederum maßgeblich für die Gestaltung der Poliere. Ebenfalls wird die Lärmschutzmaßnahme in der Lindenstraße entlang der Bahnlinie thematisiert.

Aufgrund der bevorstehenden größeren Maßnahmen ist insbesondere auch des finanziellen Aufwandes wegen, die Heustraße in Illerzell im Ausbauprogramm für das Jahr 2025 vorgesehen. 

Ein Ratsmitglied spricht im vorgesehen Ausbauprogramm die Brückensanierung des Schifffahrtsweges an. Aufgrund der Ausführung des Schifffahrtsweges als Sackgasse, müsse eine Aus- bzw. Befahrbarkeit gewährleistet werden. Dementsprechend könne die Fußgängerbrücke zwischen Schifffahrtsweg und Waldseestraße für eine einspurige Befahrung ausgebaut werden. Dabei wäre auch an die Andienung von Ver- und Entsorgungsfahrzeugen bzw. Rettungsfahrzeugen zu denken.
Weiterhin solle beim Ausbau der Heustraße bzw. insgesamt bei Maßnahmen in Illerzell rechtzeitig bedacht werden, wo Bushaltestellen sinnvoll angesiedelt werden. Sinnvoll wäre insofern in der Ortsmitte bei der Kirche. 

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis, welcher bei der Planung berücksichtigt werden soll.

Ohne weitere Wortbeiträge ergeht nachfolgender

Beschluss

Im Jahr 2023 werden folgende Straßen ausgebaut, fertig gestellt bzw. saniert:
  1. Gestaltung der Neuen Rathausmitte
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 4,0 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Planung 2023 (200.000 €) u. Ausführung 2024/25 (3,8 Mio. €)

  1. Erschließung des Baugebietes „Kranichstraße Ost u. West“, 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 5,6 Mio. € inkl. Wasser, Abwasser
Kranichstraße Ost Ausführung 2022/2023 (3,3 Mio. €)
Kranichstraße West Planung 2023 (100.000 €) u. Ausführung 2024 (2,2 Mio. €)

  1. Ausbau der Verdistraße
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 750.000,-- € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (750.000 €)

  1. Gestaltung der Bahnhofstraße mit Poliere
Planung 2023/2024 (100.000 €)

  1. Erneuerung der Lärmschutzwand entlang der Bahnlinie (Lindenstraße)
geschätzte Kosten gesamt:        ca. 180.000 €

  1. Ausbau der Schlesierstraße 
       geschätzte Kosten gesamt:        ca. 850.000 € inkl. Wasser, Abwasser
Planung u. Ausführung 2023/24 (850.000 €)

Im Jahr 2024 
- Rathausmitte, Ausführung
- Kranichstraße West, Ausführung
- Ausbau der Herbststraße I. und II. Bauabschnitt 2024/25
- Ausbau der Ulmer Straße zwischen der Straße Zur Säge bis zur
  Straße Am kurzen Bach, Planung 2024, Ausführung 2025

Im Jahr 2025
- Verkehrliche Neuanlage der Heustraße in Illerzell      
- Neugestaltung der sog. „Alte Poliere“ 
- Erneuerung der Brücke im Schifffahrtsweg 

Im Jahr 2026
- Ausbau der Bahnhofstraße (BA 2) 
- Ausbau der Straße Beim Kreuz
- Sanierung Obere Hauptstraße Illerberg
- Zufahrt zum Sportpark

Das Straßenbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Das Straßenausbauprogramm für die Jahre 2024 bis 2026 wird im Investitionsprogramm des Haushalts 2023 hinterlegt. 
Das Straßenausbauprogramm 2024 bis 2026 hat programmatischen Charakter, eine Verbindlichkeit bzw. Bindungswirkung kann hieraus nicht hergeleitet werden.

Für die Jahre 2027 ff sind nachstehende Straßen in das Straßenbauprogramm
aufzunehmen:

- Ausbau der Weidachgasse 
- Ausbau des Friedhofgäßchens und der Friedenstraße
- Ausbau der Straße Im Steig
- Ausbau der Falkenstraße zwischen Vogelstraße und Hirschstraße 
- Ausbau der Memminger Straße
- Ausbau der Straße Neue Welt
- Ausbau der Taubenstraße 
- Ausbau der Hasenstraße  
- Ausbau der Vogelstraße 
- Sanierung und Aufwertung des Vöhringer Stadtcenters  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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5. Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 05.12.2022 ö Vorberatung 6
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit in der Verkehrsüberwachung wurde der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Iller-Roth-Günz (kurz: ZKV Iller-Roth-Günz) zum 25.06.2022 gegründet. 

Im Rahmen eines Betriebsüberganges wurde das Personal des bisherigen Sachgebiets 23 „Verkehrsüberwachung“ von der Stadt Illertissen zum ZKV Iller-Roth-Günz zum 01.10.2022 übergeleitet.

Der Zweckverband hat die Aufgaben der Verkehrsüberwachung zum 01.10.2022 übernommen. 

Auch wenn die bisherige Zweckvereinbarung keine Funktion mehr hat, endet diese nicht automatisch, sondern ist im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben. Die gesammelten Beschlüsse der beteiligten Gremien werden dann der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Insofern müssen noch die Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und die Ergänzung der Vereinbarung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26. Juli 2021 rückwirkend zum 1.10.2022 im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben werden.

Die Aufhebungsvereinbarungen sind als Anlage beigefügt.

Empfehlung

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Aufhebung der Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 rückwirkend zum 01.10.2022 zu.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat schließt sich dem einstimmigen Empfehlungsbeschluss aus dem Haupt- und Umweltausschuss an und fasst ohne weitere Aussprache nachstehenden

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Zweckvereinbarung zur kommunalen Verkehrsüberwachung und der Aufhebung der Ergänzung zur Zweckvereinbarung über die kommunale Verkehrsüberwachung mit Rechtsstand vom 26.07.2021 rückwirkend zum 01.10.2022 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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6. Stadtbauhof Vöhringen; Ersatzbeschaffung LKW und Containerabsetzsystem; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Einer der zwei im Bauhof eingesetzten Bonetti LKW ist mittlerweile 10 Jahre alt.
Da bei den Bonetti LKW´s die letzten Jahre die Zuverlässigkeit stark nachgelassen und somit die Reparaturanfälligkeit und die damit verbundenen Reparaturkosten gestiegen sind, hat sich der Bauhof nach Alternativen umgeschaut.
Der Wunsch des Bauhofpersonals war, dass der neu anzuschaffende LKW einen hydrostatischen Antrieb hat, da dies der Bonetti nicht hat.
Mit dem Hydrostat kann man z. B. beim Winter- und Containerdienst kupplungsschonender fahren.
Einsatzbereiche die es abzudecken gilt:
- Containerdienste (Friedhöfe 14x, Schulen 3x, Badeseen 5x, Müllentsorgung 3x)
- Transporte für Veranstaltungen (Stuhlboxen, Bühnenelemente, Biertischgarnituren, etc.)
- Unterhalt von Spielplätzen, Straßen, Friedhöfen, Geh- und Radwegen
- Bewässerung von Wechselbepflanzungen
- Winterdienst
Der Bauhof hat daher verschiedene Fahrzeuge angeschaut und kam dabei zu dem Ergebnis, dass für die Arbeiten im Bauhof ein Multicar M 31H der Marke Hako ein sehr geeignetes Fahrzeug ist.
Die vorhandenen Anbaugeräte für den Winterdienst oder zur Bewässerung der Grünanlagen können auch bei diesem Fahrzeug verwendet werden.

Den alten Bonetti nimmt die Fa. Hako nicht in Zahlung, so dass wir diesen selber veräußern werden. Das Fahrzeug hat momentan noch einen Wert von ca. 6.500,-- €.
Da das, auf den Bonetti zugeschnittene, Containerabsetzsystem mittlerweile 21 Jahre alt ist, muss dieses auch ersetzt werden.
Ein Umbau auf den gewählten Multicar wäre zwar möglich, man müsste hier nach Aussage der Fa. Jota, welche die Containersysteme für die Bonetti lieferte, aber mit Kosten von ca. 11.000,-- € rechnen.
Das Angebot über einen neuen Aufbau beläuft sich auf ca. 45.600,-- €.
Da ein Umbau auf Grund des Alters des Aufsatzes nicht wirtschaftlich ist, werden die Haushaltsmittel für einen neuen Aufsatz in 2023 eingestellt.
Diese Beschaffung wäre 2023 sowieso nötig geworden, da der Aufsatz dieses Jahr vom Geräte- TÜV beanstandet wurde.
Die Stadtverwaltung schlägt deshalb vor, den Auftrag für die Lieferung eines Multicar M 31H 
mit einem Absetzcontainersystem-Aufbau an die Firma Hako, 89312 Günzburg, zum Angebotspreis in Höhe von 198.200,-- €, einschließlich 19 % MwSt. zu vergeben.
Der Angebotspreis setzt sich aus 151.600,-- € für das Multicar und 46.600 € für den Containeraufbau zusammen.

Die Haushaltsmittel in Höhe von 151.600,-- € für den Multicar stehen unter der Haushaltsstelle 77110.9350 für 2022 zur Verfügung.
Für das Absetzcontainersystem werden die Haushaltsmittel in Höhe von 46.600,-- € in den Haushalt 2023 eingestellt.

Empfehlung

Der Auftrag für die Lieferung eines Multicar LKW mit einem Absetzcontainersystem für den städtischen Bauhof wird an die Firma Hako, Günzburg, zu den Bedingungen des Angebotes vom 21.11.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 151.600,-- € für den Multicar sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.
Die Haushaltsmittel für das Containersystem in Höhe von brutto rd. 46.600,-- € werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Diskussionsverlauf

Auf Rückfrage eines Gremiumsmitgliedes nach einer alternativen Containersystemlösung teilt Herr Macht mit, dass der bisherige Containeraufsatz seinerzeit bereits mit 36.000 Euro zu Buche geschlagen habe. Die Wahl sei deshalb auf ein kompatibles System gefallen, da ansonsten auch alle bei der Stadt Vöhringen im Einsatz befindlichen Absetzcontainer neu beschafft werden müssten und diese so jedoch weiter nutzbar sind. 

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

Der Auftrag für die Lieferung eines Multicar LKW mit einem Absetzcontainersystem für den städtischen Bauhof wird an die Firma Hako, Günzburg, zu den Bedingungen des Angebotes vom 21.11.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto rd. 151.600,-- € für den Multicar sind unter der Haushaltsstelle 7711.9350 bereitgestellt.
Die Haushaltsmittel für das Containersystem in Höhe von brutto rd. 46.600,-- € werden in den Haushalt 2023 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 7
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7.1. Abschluss zweier Stromlieferungsverträge für die städtischen Einrichtungen der Stadt Vöhringen für das Jahr 2023; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 7.1

Sachverhalt

In der Stadtrastsitzung am 27.10.2022 wurde Herr 1. Bürgermeister Michael Neher ermächtigt, Angebote von Stromlieferanten einzuholen und einen Stromlieferungsvertrag für den Zeitraum von einem Jahr mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot abzuschließen.
Zudem wurde beschlossen, dass über das Ergebnis des Stromlieferungsvertrages im Stadtrat berichtet wird.

In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung vier interessierte und mögliche Stromlieferanten angeschrieben und zu einer Angebotsabgabe am 01.12.2022, 11:00 Uhr und 11:30 Uhr aufgefordert.

Es wurden zwei Abgabetermine vereinbart, nachdem die Angebotspakete in zwei Bereiche der Einrichtungen aufgeteilt wurde und zwar:

  1. Große Einrichtungen mit einer viertelstündlichen Leistungsmessung (rLM)
  2. Sonstige Einrichtungen mit einer Standardmessung (SLP)

Für das erste Stromversorgungspakete haben die vier angeschriebenen Stromlieferungs-Unternehmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Die Angebote haben sich darin unterschieden, dass zwei Firmen ein Angebot nach dem Spotmarktpreis (variabler Preis nach der Preisentwicklung an der Strombörse) und zwei Firmen Festpreisangebote, also Cent/kWh, abgegeben haben.

Die Verwaltung hat sich für die Variante mit dem variablen Preis entschieden, nachdem derzeit mit sinkenden Strompreisen im nächsten Jahr gerechnet werden kann.

Die günstigste Bieterin war die Lechwerke AG (LEW) aus Augsburg, die den Auftrag über die Lieferung von Strom für die leistungsgemessenen Einrichtungen (Kläranlage, Pumpwerk Illergries, Uli-Wieland-Schule, Grundschule Nord und dem Karl-Eychmüller-Sportpark) erhalten hat.
Der zu zahlende Preis für die vorgenannten Einrichtungen setzt sich aus dem variablen Spotmarktpreis und einem Aufschlag von ca. 1,6 Cent/kWh sowie einem Grundpreis von ca. 100,-- €/Monat zusammen. 
Dazu kommen die Steuern und das Netznutzungsentgelt.

Für das zweite Stromversorgungspaket haben drei der angeschriebenen Stromlieferungs-Unternehmen jeweils ein Angebot abgegeben.
Für diese Einrichtungen wurden nur Festpreisangebote eingereicht.

Die günstigste Bieterin war die Erdgas Südwest GmbH, aus 89597 Munderkingen, die den Auftrag über die Lieferung von Strom für die Standard-Einrichtungen erhalten hat.
Der zu zahlende Preis für die nicht leistungsgemessenen Einrichtungen beträgt ca. 42 Cent/kWh zuzüglich eines Grundpreises von ca. 5,5 €/Monat.

Rechnet man die momentan gültigen Steuern und die Netznutzungsgebühr hinzu, kommt man auf einen Bruttopreis von ca. 55 Cent/kWh.

Wie sich die „Strompreisbremse“ oder der „Strompreisdeckel“ preismindernd auf die vorgenannten Preise auswirkt, kann derzeit noch nicht konkret gesagt werden.
Hier muss das Gesetzgebungsverfahren abgewartet werden.

Mit beiden Aufträgen konnten günstigere Zuschläge im Verhältnis zur Bündelausschreibung, die zu einer Hochpreisphase erfolgte, erzielt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher bedankt sich einleitend bei Herrn Hieber für die souveräne Abwicklung der Angebotseinholung und -vergabe nach der Absage durch die Bündelausschreibung. Ergänzend wird auf die Sachdarstellung in der Sitzungsvorlage verwiesen.

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7.2. Bericht über den Zwischenstand der Nachfragebündelung durch die Deutsche Glasfaser GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 7.2

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher begrüßt Herrn Peterander von der Deutschen Glasfaser GmbH, welcher einen Zwischenstand zur Ersterhebung vorstellt. Demnach seien aktuell ca. 16 % an Neuabschlüssen erreicht worden und das Ziel von 33 % daher noch nicht in Sicht. 
Er appelliert ebenfalls an die Vorbildfunktion des Gremiums und ermuntert die Räte, die Angebote zu prüfen und anzunehmen.

Herr Bürgermeister Neher teilt dementsprechend mit, dass im Januar der zweite Bürgermeisterbrief mit Informationen an die Bevölkerung verteilt bzw. veröffentlicht werde. Nach seinen Rückmeldungen hätten jedoch teilweise Bürger gar keine Informationen von der Deutschen Glasfaser GmbH erhalten und wiederum andere mehrfach.

Im Rahmen der sich anschließenden Diskussion werden teilweise Vorgehensweisen in Drückermanier und auch schlecht informierte Mitglieder im Hinblick auf die Abschlussmöglichkeiten (auch für Vereine und deren Mitglieder) und Boni angesprochen.

Ein weiteres Ratsmitglied gibt zu bedenken, dass aufgrund der Tatsache mehrerer mittlerweile auftretender Anbieter die Bevölkerung auch verunsichert werde.

Bürgermeister Neher mahnt darüber hinaus, dass die Stadt ihre legitime Informationsmöglichkeit nutze, jedoch naturgemäß unvoreingenommen und neutral zu sein habe. Weiterhin sei man die früher üblichen Haustürgeschäfte schlichtweg nicht mehr gewohnt.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 8
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8.1. Einrichtung einer einfachen Kleiderkammer; Anfrage Frau Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Frau Böck nimmt Bezug auf die Fahrt in die Partnerstadt Vizille. Dort diene eine Hütte eines ehemaligen öffentlichen Waschplatzes als offen zugängliche Kleiderkammer ohne Verwaltungsaufwand. Personen, welche Bekleidung übrig haben können diese dort an einer Kleiderstange aufhängen und Bedürftige nehmen sich, was benötigt wird.

Da sicher auch in Vöhringen eine entsprechende Notwendigkeit gegeben ist, soll nach einer entsprechenden Hütte und Örtlichkeit seitens der Verwaltung gesucht und diese aufgestellt werden.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Vorschlag, welcher ähnlich des Bücherschrankes an der Poliere angedacht sei. Ggfs. kann ein entsprechender Schrank vom Bauhof gebaut werden, da eine Adventsmarkthütte hierfür zu groß sei.

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8.2. Illerstraße, Ausweisung von Tempo 30; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Lepple erkundigt sich nach dem Sachstand des Antrages der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Ausweisung einer Tempo 30-Regelung in der Illerstraße. Insbesondere, wann der Antrag an den Landkreis Neu-Ulm gerichtet worden ist.

Ebenso wäre in diesem Zusammenhang sinnvoll, im Zuge der Neuen Rathausmitte den Bereich vom Minikreisel an der Vöhlinstraße in Richtung Illerrieden in die Tempo 30-Regelung einzubeziehen. Mit der Vereinheitlichung könnte auch der Schilderwald unterschiedlicher Geschwindigkeiten unterbleiben.

Bürgermeister Neher teilt mit, dass Herr Vrkoslav den Antrag bereits bearbeitet habe und das Thema auch im Wirtschafts- und Verkehrsausschusses des Landkreises Neu-Ulm im Februar mit angebracht werde.
Weiterhin sei die Stadt Vöhringen der Initiative des Deutschen Städtetages beigetreten, welche sich flächendeckend in Innenstädten für eine Tempo 30-Regelung einsetze.

Die Stadtverwaltung hat bereits mit Schreiben vom 23.11.2022 an den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Antrag Stellung genommen.

Das Landratsamt Neu-Ulm ist vom Antrag, wie bereits von einem vorhergehenden einer Anwohnerin, in Kenntnis gesetzt worden, wird jedoch zur erneuten Anfrage nach Aussage vom zuständigen Sachbearbeiter keine Stellungnahme mehr abgeben. Die bereits von der Anwohnerin beantragte Einrichtung von Tempo 30 ist mit einer ausführlichen Begründung des Landratsamtes im Mai 2022 abgelehnt worden.

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8.3. Berechnungsbeispiele für Bestattungsdienstleistungen; Anfrage Herr Maier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 8.3

Diskussionsverlauf

Herr Maier bedankt sich für die Übersendung der angeforderten Berechnungsbeispiele für die unterschiedlichen Beisetzungsarten. Aufgrund des zuletzt im „Extra“ veröffentlichten, sehr verständlichen Artikels wären diese nicht nötig gewesen. Eine ebenso verständliche Sachdarstellung in den Sitzungsunterlagen wäre wünschenswert gewesen.

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8.4. Budget für Senioren- und Jugendarbeit; Anfrage Herr Klingler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 22.12.2022 ö 8.4

Diskussionsverlauf

Herr Klingler bezieht sich auf die erfolgreiche Tätigkeit der Seniorenbeauftragten, wonach sich die Seniorentreffen stetigem Zulauf erfreuen. Bei der vergangenen Veranstaltung seien so über 100 Personen erschienen.

Aufgrund der dadurch anfallenden Kosten bittet er um Berücksichtigung von Haushaltsmitteln im Jahr 2023, auch für die Jugendbeauftragten.

Weiterhin erkundigt sich Herr Klingler nach dem Sachstand der öffentlichen Toilette im Stadtcenter.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den geleisteten Einsatz. Seitens der Verwaltung ist bereits jährlich ein Vorsorgebetrag im Haushalt vorgesehen.

Herr Söhner berichtet, dass inzwischen die defekten Sensoren instandgesetzt werden konnten, jedoch zu viel Wasser beim Spülvorgang abgegeben werden. Dies werde durch einen Sanitärinstallateur nachjustiert.

Datenstand vom 27.01.2023 10:53 Uhr