Datum: 19.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Umbau des Bestandshauses; hier: Wohnung UG; Bauort: „Beim Kreuz 16“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1143/23)
1.2 Umnutzung des Erdgeschosses auf den ursprünglichen Stand als reines Wohnhaus; Bauort: „Am Langen Bach 32“ in Vöhringen (Flur-Nr. 815/8)
1.3 Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Stellplätzen; hier: Antrag auf Verlängerung; Bauort: „Emershofer Weg 33“ in Vöhringen (Flur-Nr. 966)
1.4 Neubau und Errichtung eines Balkons; hier: erneute Entscheidung nach schriftlicher Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm zum Bauantrag; Bauort: „Memminger Straße 42“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1104)
1.5 Antrag auf Isolierte Befreiung: Bau einer Gartenlaube und Errichtung einer Einfriedung; Bauort: „Nebelhornring 12“ in Vöhringen (Flur-Nr. 958/149)
1.6 Wohnmobilgarage in Holzständerkonstruktion; Bauort: „an der Gartenstraße“ in Illerberg (Flur-Nr. 45)
1.7 Bauvoranfrage zum Anbau eines Gebäudes mit Errichtung einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss sowie einer Einliegerwohnung im Untergeschoss; Errichtung von 9 Stellplätzen; hier: erneute Entscheidung nach schriftlicher Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm zur Bauvoranfrage; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)
1.8 Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan normierten Baugrundstücksmindestgröße; Bauort: „Riedlesweg/Unterer Kellerbergweg“ in Thal (Flur-Nr. 1/17)
2 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, - Satzungsbeschluss; Vorberatung
3 Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe; Vorberatung
4 Verkehrliche Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte; Vorstellung und Billigung der Straßenplanung; Vorberatung (vorgezogen)
5 Anbau und Sanierung Kindergarten Nord in Vöhringen; Estricharbeiten; Auftragsvergabe
6 Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe
7 Verschiedenes
7.1 Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) im Bundesgesetzblatt verkündet „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“; hier: Teilprivilegierung für Photovoltaikanlagen; Information
8 Ausweisung von weiteren PKW-Stellflächen in der Ulmer Straße im Tempo 20 km/h Bereich; Anfrage von Herrn Walk

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1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö 1
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1.1. Umbau des Bestandshauses; hier: Wohnung UG; Bauort: „Beim Kreuz 16“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1143/23)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben auch in der nun vorliegenden modifizierten Form, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange weiterhin nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen, das Flachdach der Garage sollte begrünt werden.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.2. Umnutzung des Erdgeschosses auf den ursprünglichen Stand als reines Wohnhaus; Bauort: „Am Langen Bach 32“ in Vöhringen (Flur-Nr. 815/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen die geplante Umnutzung, der von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Erweiterung eines bestehenden Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Stellplätzen; hier: Antrag auf Verlängerung; Bauort: „Emershofer Weg 33“ in Vöhringen (Flur-Nr. 966)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die beantragte Verlängerung der Baugenehmigung des Landratsamtes Neu-Ulm vom 15.11.2019, AZ. 31-6024.2.2-20190592, für die Erweiterung eines Einfamilienhauses zum Zweifamilienhaus mit Stellplätzen werden keine Einwendungen erhoben, nachdem dem Vorhaben weiterhin keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Neubau und Errichtung eines Balkons; hier: erneute Entscheidung nach schriftlicher Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm zum Bauantrag; Bauort: „Memminger Straße 42“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1104)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen hat das diesbezügliche Schreiben des Landratsamtes Neu-Ulm vom 30.12.2022 zur Kenntnis genommen.

Trotz grundsätzlich weiterhin bestehender städtebaulicher Bedenken gegen die Auskragung des Balkons zum öffentlichen Straßenraum hin erteilt die Stadt Vöhringen aufgrund der rechtlichen Bewertung des Baugesuchs durch das Landratsamt Neu-Ulm das städtebauliche Einvernehmen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.5. Antrag auf Isolierte Befreiung: Bau einer Gartenlaube und Errichtung einer Einfriedung; Bauort: „Nebelhornring 12“ in Vöhringen (Flur-Nr. 958/149)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Gartenlaube wird erteilt.
Den hierfür erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost II“ wird zugestimmt.

Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Einfriedung kann nicht erteilt und den hierfür erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Vöhringen Ost 2“ kann nicht zugestimmt werden, weil eine Überschreitung der zulässigen Höhe der Einfriedung um 90 cm auf eine Gesamthöhe von 200 cm die beabsichtigte Gestaltung des Straßen- und Ortsbildes erheblich beeinträchtigen würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.6. Wohnmobilgarage in Holzständerkonstruktion; Bauort: „an der Gartenstraße“ in Illerberg (Flur-Nr. 45)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange dem Grunde nach nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ sind nicht beantragt und allein deswegen bereits nicht Gegenstand der städtischen Entscheidung.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.7. Bauvoranfrage zum Anbau eines Gebäudes mit Errichtung einer Leitstelle im Erdgeschoss, Wohnungen im 1. und 2. Obergeschoss sowie einer Einliegerwohnung im Untergeschoss; Errichtung von 9 Stellplätzen; hier: erneute Entscheidung nach schriftlicher Stellungnahme des Landratsamtes Neu-Ulm zur Bauvoranfrage; Bauort: „Brucknerstraße 22“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1076/4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen hat das diesbezügliche Schreiben des Landratsamtes Neu-Ulm vom 08.12.2022 zur Kenntnis genommen. 

Die Stadt Vöhringen bleibt gleichwohl bei der Verweigerung des städtebaulichen Einvernehmens aus den im Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 16.09.2021 unter TOP Nr. 1.16 genannten Gründen (insbesondere mangelndes Einfügen sowie Beeinträchtigung des Ortsbildes). 

Im Übrigen können die schon durch den Bauwerber als erforderlich angesehenen (lediglich) neun Stellplätze nach Ansicht der Stadt Vöhringen auf dem Baugrundstück nicht allesamt funktionsgerecht angelegt werden, jedenfalls u. a. nicht ohne die Funktionsfähigkeit des Bestandsgebäudes sehr relevant einzuschränken (insbesondere Eingangsbereich).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.8. Antrag auf Befreiung von der im Bebauungsplan normierten Baugrundstücksmindestgröße; Bauort: „Riedlesweg/Unterer Kellerbergweg“ in Thal (Flur-Nr. 1/17)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Die Stadt Vöhringen stellt die Befreiung von der im einschlägigen Bebauungsplan Thal Nr. 2 „Riedlesweg/Unt. Kellerbergweg“ normierten Mindestgröße für freistehende Einzelhäuser von 600 m² in Aussicht, nachdem einerseits mit Grund und Boden sparsam umgegangen werden soll und andererseits aufgezeigt wurde, dass auf der verbleibenden Grundstücksfläche die Errichtung eines Wohnhauses gut möglich erscheint.“ 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, - Satzungsbeschluss; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Thal für einen Teilbereich des an der „Unteren Weiherstraße“ gelegenen Flurstücks mit der Nummer 43 eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Der Standort wird von Seiten der Stadt Vöhringen als städtebaulich verträglich erachtet und auch aus sozialen Gründen wird eine Bebauung erwünscht. Deshalb hat die Stadt Vöhringen beschlossen, hier über eine Einbeziehungsatzung Baurecht zu schaffen und so die Errichtung eines Wohnhauses für die bereits im direkten Umfeld lebende Familie zu ermöglichen.

In seiner Sitzung vom 29.09.2022 hat der Stadtrat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 durchzuführen. 

Es gingen von 6 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 26.01.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind können in der Sitzung vorgestellt werden.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal, in der Fassung vom 26.01.2023 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 1

„1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

„2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

„3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurden die Vergaberichtlinien für die Vergabe der Einfamilienhaus- und Kettenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost beschlossen.

Für die Vergabe der noch vorliegenden Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser sieht die Stadtverwaltung nun folgende Vorgehensweise vor.

Im Baugebiet der Kranichstraße Ost entstehen insgesamt vier Grundstücke mit einer Größe von ca. 1.000 m² für die Bebauung von Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu neun Wohnungen.

Grundstücke dieser Art und Größe stehen im Stadtgebiet sehr selten zur Verfügung. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Errichtung von Wohnungen für Angestellte der Stadtverwaltung sind diese Flächen mehr als geeignet.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung, zwei der insgesamt vier vorliegenden Grundstücke selbst zu behalten und zu bebauen. Art und Weise der Bebauung sowie die Nutzungsart können in kommenden Sitzungen gemeinsam erörtert werden.

Die beiden verbleibenden Grundstücke können an interessierte Bauträger über eine Art der Konzeptvergabe vermittelt bzw. verkauft werden.

Ziel soll sein, vor Vergabe ein belastbares Konzept für eine spätere Beurteilung zu erhalten.

Die Stadtverwaltung schlägt hierzu folgende Kriterien vor.

 
Kriterium
Punkte (0 – 3)
Gewichtung
1.
Soziale Qualität

3x
2.
Ökologische Idee

3x
3.
Gestaltung der Gebäude

2x
4.
Freiflächengestaltung

2x
5.
Parksituation

1x
6.
Übereinstimmung Bebauungsplan

1x

Diese Kriterien (Punkte von 0 - 3) werden dann unterschiedlich gewichtet. 

Die Bewertung erfolgt durch ein ausgewähltes Gremium. Dieses besteht aus Herrn Bürgermeister Neher, Herrn Schmid (Stadtverwaltung), je einem Stadtrat aus jeder Fraktion, zwei Architekten/Stadtplanern (evtl. Herr Arnold und Herr Haag) und Herrn Söhner (Stadtverwaltung).

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle der Regierung von Schwaben besteht bei dieser Art von Vergabe wohl keine Bauverpflichtung des späteren Käufers gegenüber der Stadt, so dass die Grundstücke nicht förmlich ausgeschrieben werden müssen.

Da eine Vergabe der Reihenhausgrundstücke an einzelne Bauwerber aus Sicht der Stadtverwaltung zu erheblichen Problemen während der Bauausführung, aber auch der Gestaltungsfindung führen kann, wird empfohlen, ebenfalls eine Vergabe an einen Bauträger über eine Konzeptvergabe durchzuführen.

Im Baugebiet Kranichstraße Ost gibt es zweimal jeweils 5 Reihenhausgrundstücke.

Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, die Bebauung einer Reihe (5 Häuser) selbst durchzuführen und die Reihenhäuser preisgebunden zu vermieten. In Kombination mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wäre das sicher ein geeignetes Instrument, vergünstigten Wohnraum für Familien zu schaffen. Gerade Mietwohnraum mit Garten für Familien sind sehr rar und auf dem freien Markt derzeit kaum bezahlbar.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert einleitend die Vorstellung der Verwaltung, zwei der vier im „Wohngebiet Kranichstraße Ost“ zu bildenden Mehrfamilienhausgrundstücke und fünf der zehn Reihenhausgrundstücke nicht veräußern zu wollen, sondern beispielsweise im Rahmen der kommunalen Wohnbauförderung selbst zu bebauen. Er erläutert dabei auch den bezugsberechtigten Personenkreis, zu dem aufgrund der Einkommensgrenzen ohne weiteres Beschäftigte der Stadt Vöhringen gehören würden.

In der kurzen Aussprache zeigt sich, dass die Absicht der Verwaltung, insbesondere zwei Mehrfamilienhausgrundstücke zurück zu behalten, fraktionsübergreifend begrüßt wird.
Obwohl die Förderbedingungen durchaus komfortabel sind werde sich allerdings noch zeigen, ob die Stadt Vöhringen insbesondere finanziell in der Lage sein wird, schlussendlich sämtliche Grundstücke bebauen zu lassen und im Eigentum zu behalten.

Die Stadtverwaltung wird gebeten, die mögliche Bildung einer Wohnungsbaugesellschaft nicht aus dem Auge zu verlieren und zu prüfen, ob und ggf. inwieweit die entstandenen Grunderwerbskosten samt Erschließungskosten ebenfalls gefördert werden könnten.

Gegen die vorgeschlagenen Kriterien zur Konzeptvergabe der veräußerbaren Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke erhebt sich kein Widerspruch.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Verkehrliche Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte; Vorstellung und Billigung der Straßenplanung; Vorberatung (vorgezogen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“ wurde auch die dazugehörige Straßenplanung durch das Büro Wassermüller in Absprache mit der Stadtverwaltung entwickelt.
Wie allgemein bekannt ist, soll die zukünftige Kreisstraße NU 14 in Richtung Norden verlegt werden, um so einen attraktiven Entwicklungsraum zu erhalten.
Der Neubau der Kreisstraße beginnt am westlichen Ende der Vöhlinstraße mit der Errichtung eines Kreisverkehrs anstatt der bestehenden Ampelanlage.
Die Belastbarkeit des Kreisverkehrs wurde im Vorfeld anhand eines Verkehrsgutachtens geprüft und als sehr gut eingestuft.
Der Kreisverkehr ist als überfahrbarer Minikreisel mit einem Durchmesser von 24,00 m geplant.
Ein sicheres Queren an den Armen des Kreisverkehrs wird durch Fußgängerüberwege gewährleistet.
Von dort verläuft die neue Straße in Ost-West-Richtung auf die bestehende Marienstraße.
Die Straßenplanung wurde im Vorfeld mit dem Straßenbauamt besprochen und mehrmals modifiziert.
Weiter ist vorgesehen, die Straßenplanung im kommenden Verkehrsausschuss des Kreistages Anfang Februar ebenfalls vorzustellen.
Die Straße verfügt über eine Breite von 7,00 m. Im Bereich der neuen Zufahrt des Wieland-Parkplatzes öffnet sich die Straße und stellt eine Abbiegespur zur Verfügung.
Ein großes Anliegen der Stadtverwaltung war es, die Belange des Radverkehrs ausreichend zu berücksichtigen. So ist auf der Nordseite der neuen Kreisstraße ab Höhe des Kreisverkehrs ein durchgängiger gemeinsamer Geh- und Radweg vorgesehen. Diese Spur dient der Befahrung in Ost-West-Richtung, d. h. aus dem Ort in Richtung Illerrieden.
Radverkehr, welcher von Illerrieden kommend stadteinwärts fährt, wird über die neue Rathausmitte geleitet und am Kreisverkehr auf die jeweiligen Richtungen entlassen.
Die notwendigen Grundstücksverhandlungen für Flächen der zukünftigen Fahrbahn, wie aber auch des Geh- und Radweges, laufen derzeit und können hoffentlich schon bald positiv abgeschlossen werden. 

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung vom 26.01.2023 für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 im Zuge der Entwicklung der Neuen Rathausmitte.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zu diesem Thema zunächst Herrn Erb vom Ingenieurbüro Wassermüller, bevor dieser dann anhand einer Präsentation die Planung zur verkehrlichen Neuordnung der Neuen Rathausmitte ausführlich erläutert und für Fragen zur Verfügung steht.

Seitens eines Gremiumsmitglieds wird bedauert, dass der (von der Stadt Vöhringen stets geforderte) Kreisverkehr trotz Bemühungen zwingend zur Folge hat, dass eine Ausfahrt aus dem Hettstedter Platz auf die Vöhlinstraße künftig nur noch in östlicher Fahrtrichtung möglich ist.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass zu einer Realisierung der Planung ein Grunderwerb zu tätigen ist und die Verhandlungen noch laufen.
Die mit den Fachbehörden abgestimmte Planung soll am 07.02.2023 den Kreisräten in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr vorgestellt werden. 

Ein Mitglied des Bau- und Verkehrsausschusses regt an, die Aufpflasterung der Kreismitte möglichst hoch vorzusehen, damit dessen Überfahrung gerade mit PKW`s sehr unkomfortabel wird.

Beschluss

„Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung vom 26.01.2023 für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 im Zuge der Entwicklung der Neuen Rathausmitte.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Anbau und Sanierung Kindergarten Nord in Vöhringen; Estricharbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

Der Baubeginn für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord in Vöhringen ist bereits erfolgt.
Für den Anbau und die Sanierung des Kindergarten Nord wurden nun die Estricharbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Estricharbeiten wurde das Planungsbüro Tress Architekten / Ingenieure aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und überprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 5 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 08.11.2022 haben die beiden Firmen Estrichtec GmbH aus Nalbach und die Firma Aitranger Estrich und Fußboden GmbH aus Aitrang für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis und die Wertung der Angebote kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Estricharbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Estrichtec GmbH, Schletterstraße 88, 66809 Nalbach zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 57.931,65 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Estricharbeiten wird an die Firma Estrichtec GmbH, Schletterstraße 88, 66809 Nalbach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.11.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 57.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Estricharbeiten wird an die Firma Estrichtec GmbH,
Schletterstraße 88, 66809 Nalbach zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 07.11.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 57.500,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46420.9421 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg; Tischlerarbeiten; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg ist bereits erfolgt.
Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wurden nun die Tischlerarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung für die Ausführung der Tischlerarbeiten wurde das Planungsbüro Tress Architekten / Ingenieure aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und geprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 7 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 08.11.2022 hat eine Firma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebotes kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Tischlerarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Merz + Roth Türtechnik GmbH, Gassenäcker 9, 89185 Hüttisheim zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 52.362,92 €.

Empfehlung

Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten wird an die Firma Merz + Roth Türtechnik GmbH, Gassenäcker 9, 89185 Hüttisheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 21.10.2022 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 52.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.

Beschluss

„Der Auftrag für die Ausführung der Tischlerarbeiten wird an die Firma Merz + Roth Türtechnik GmbH, Gassenäcker 9, 89185 Hüttisheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 21.10.2022 vergeben.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. brutto 52.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö 7
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7.1. Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) im Bundesgesetzblatt verkündet „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“; hier: Teilprivilegierung für Photovoltaikanlagen; Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Beschließend 7.1

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung wurde mit Mail des Bayerischen Städtetages vom 13. Januar 2023 darüber informiert, dass das „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ am 11.01.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist.

Einer der Kernpunkte der Novelle ist die Teil-Privilegierung für Photovoltaikanlagen.


In Artikel 1 des „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ heißt es u. a.:
§ 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) wird (u. a.) wie folgt geändert:
Absatz 1 Nummer 8 wird wie folgt gefasst (Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es):
8. der Nutzung solarer Strahlungsenergie dient
a) in, an und auf Dach- und Außenwandflächen von zulässigerweise genutzten Gebäuden, wenn die Anlage dem Gebäude baulich untergeordnet ist (inhaltlich unverändert), oder

NEU
b) auf einer Fläche längs von
aa) Autobahnen oder
bb) Schienenwegen des übergeordneten Netzes im Sinne des § 2b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes mit mindestens zwei Hauptgleisen
und in einer Entfernung zu diesen von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn.“  

Im Wesentlichen bedeutet diese Gesetzesänderung, die rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist, dass die Realisierung von entsprechenden Freiflächenphotovoltaikanlagen seit 01.01.2023 keiner entsprechenden Bauleitplanung (Änderung Flächennutzungsplan, Aufstellung Bebauungsplan) mehr Bedarf.
Für die entsprechenden, nun im Außenbereich privilegierten Anlagen, ist vielmehr lediglich ein Antrag auf Baugenehmigung einzureichen, der dann nach einer umfassenden Prüfung durch die Baugenehmigungsbehörden z. B. auch im Hinblick auf naturschutz- und imissionsschutzrechtliche Belange gegebenenfalls positiv verbeschieden wird.


In Artikel 3 des „Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht“ heißt es u. a.:

Ist der Entwurf eines Bauleitplans vor dem 1. Januar 2023 nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich ausgelegt oder nach § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetztes im Internet veröffentlicht worden, ist auf ihn diese Verordnung (Anmerkung: Baunutzungsverordnung) in der bis zum 1. Januar 2023 geltenden Fassung anzuwenden. Das Recht der Gemeinde, das Verfahren zur Aufstellung des Bauleitplans erneut einzuleiten, bleibt unberührt.


Für die Stadtverwaltung könnte diese Gesetzesnovelle insbesondere Zweierlei bedeuten:

  • Die durch Beschlüsse des Stadtrates vom 24. November 2022 eingeleiteten Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ könnten möglicherweise obsolet werden, sollte sich der Investor und Antragsteller mit einer östlichen Ausdehnung des Vorhabens auf bis zu 200 m vom äußeren Rand der Fahrbahn der Autobahn beschränken.
Im Ergebnis einer aktuellen Telefonkonferenz zeichnet sich allerdings ab, dass der Antragsteller und Investor die Bauleitplanverfahren weitergeführt haben will.

  • Es dürfte davon auszugehen sein, dass Investoren und Grundstückseigentümer durch die Teil-Privilegierung für Photovoltaikanlagen vermehrt die Errichtung von entsprechenden Anlagen anstreben werden.
Die häufig als umständlich, zeitaufwändig und teuer empfundenen Bauleitplanverfahren mit ungewissem Ausgang gehören für die privilegierten Photovoltaikanlagen der Vergangenheit an (maximal 200 m Abstand zum äußeren Rand der Fahrbahn der Autobahn).
Die normierten Eckpunkte können bei einer Vielzahl von Grundstücken im Verlauf der Autobahn auf der Gemarkung Illerberg eingehalten werden.


Wir dürfen Ihnen diese Information zur Kenntnis bringen.

Empfehlung

Zur Kenntnisnahme.

Diskussionsverlauf

Herr P. Schmid erläutert kurz die rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft getretene Modifizierung des Baugesetzbuches dahingehend, dass, bezogen auf die Stadt Vöhringen, Freiflächenphotovoltaikanlagen längs der Autobahn A 7 mit einem Abstand von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, künftig als privilegiertes Vorhaben zu sehen sind und deren Genehmigung und Realisierung damit keine Bauleitplanung mehr erfordert. 

Nach einer Telefonkonferenz mit dem potentiellen Investor und Anlagenbetreiber insbesondere zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ ist davon auszugehen, dass dieser an der Fortführung der Bauleitplanung festhalten will, weil nur in diesem Fall die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem angedachten Grundstück in Gänze möglich ist, nachdem dessen östliche Grenze einen Abstand von bis zu 285 m zum äußeren Fahrbahnrand der A 7 aufweist. 

Im Übrigen ist nach Ansicht der Verwaltung damit zu rechnen, dass durch den Entfall einer vorgelagerten Bauleitplanung vermehrt Bauanträge zur Errichtung von autobahnbegleitenden Freiflächenphotovoltaikanlagen in Illerberg gestellt werden.

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8. Ausweisung von weiteren PKW-Stellflächen in der Ulmer Straße im Tempo 20 km/h Bereich; Anfrage von Herrn Walk

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

2. Bürgermeister Walk bittet um Prüfung, ob nicht im Bereich des aufgelassenen Fußgängerüberweges in der Ulmer Straße nun zusätzliche Parkflächen ausgewiesen werden können, nachdem der Grund für die Unzulässigkeit von Stellplätzen in diesem Bereich entfallen ist.

Bürgermeister Neher sichert die erbetene Prüfung zu.

Datenstand vom 27.01.2023 11:09 Uhr