Datum: 26.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 19:11 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 22.12.2022 - öffentlicher Teil
1.2 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 16.01.2023 - öffentlicher Teil
1.3 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 19.01.2023 - öffentlicher Teil
2 Städtepartnerschaften; Namensgebung Teilfläche Grundstück Flur.Nr. 78, Gemarkung Vöhringen, beim Pfarrgarten in „Garten der Freundschaft
3 Ehrungen; Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Vöhringen und der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson sowie Verleihung der Bürgermedaille in Silber an Frau Angelika Böck
4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, - Satzungsbeschluss
5 Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe
6 Verkehrliche Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte; Vorstellung und Billigung der Straßenplanung
7 Regionalverband Donau-Iller; Gesamtfortschreibung des Regionalplans; Weitere Stellungnahme der Stadt Vöhringen
8 Verschiedenes
9 Anträge und Anfragen
9.1 Winterdienst 2023 bzw. Wegeunfälle; Anfrage Herr Barth
9.2 Lasershow anlässlich des 875-jähringen Stadtjubiläums; Anfrage Herr Bader
9.3 Abstandsflächen Illersenio in Sachen Tektur; Anfrage Herr Bader
9.4 Hinweistafeln bezüglich Eschentriebsterben sowie Teilrodung im Bereich Robert-Bosch-Straße; Anfrage Herr Lepple

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 22.12.2022 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 22.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 16.01.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 1.2

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 16.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 19.01.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 19.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Städtepartnerschaften; Namensgebung Teilfläche Grundstück Flur.Nr. 78, Gemarkung Vöhringen, beim Pfarrgarten in „Garten der Freundschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 16.01.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der beiden Jubiläumsfestwochen 875 Jahre Vöhringen ist geplant, den Stadtfest-Samstag, 08. Juli 2023, den drei Partnerstädten Vöhringens zu widmen. 
In diesem Rahmen schlägt die Stadtverwaltung vor, die Teilfläche des Grundstücks Flur.Nr. 78, Gemarkung Vöhringen, beim Pfarrgarten (Lageplan 1) als „Garten der Freundschaft“ zu benennen und diesen, gemeinsam mit den drei Partnerstädten, offiziell „einzuweihen“.

Empfehlung

Der Stadtrat Vöhringen stimmt der vorgeschlagenen Namensgebung der Teilfläche Grundstück Flur.Nr. 78 beim Pfarrgarten in „Garten der Freundschaft zu.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk nimmt einleitend Bezug auf die erfolgte Vorberatung in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und den dazu ergangenen Empfehlungsbeschluss.

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird alternativ der Naschgarten als weitere Möglichkeit vorgeschlagen. Dieser ließe beispielsweise in einen italienischen, französischen und deutschen Teil des Gartens umgestalten.

Frau Thalhofer-Preußner führt an, dass diese Option ebenfalls in Betracht gezogen worden sei. Da der Vöhringer Naschgarten jedoch als solcher beworben und in der Öffentlichkeit bekannt ist, habe man diese Idee wieder verworfen.

Die seitens der Stadtverwaltung vorgeschlagene Namensgebung beim Pfarrgarten sei bereits mit der Pfarrei besprochen worden. Dabei ist ebenfalls vorgesehen, mit anzulegenden Pflanzbeeten einen Bezug zur jeweiligen Partnerstadt herzustellen. 

Ohne weitere Diskussion ergeht nachfolgender

Beschluss

Der Stadtrat Vöhringen stimmt der vorgeschlagenen Namensgebung der Teilfläche Grundstück Flur.Nr. 78 beim Pfarrgarten in „Garten der Freundschaft zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Ehrungen; Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Vöhringen und der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister an Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson sowie Verleihung der Bürgermedaille in Silber an Frau Angelika Böck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 16.01.2023 9
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Ehrung Bürgermeister a.D. Karl Janson
Der Festakt zum Jubiläum 875 Jahre Vöhringen am 05. Juni 2023 erscheint eine passende Gelegenheit, den Mann in besonderer Weise zu ehren, dessen Namen untrennbar mit 
der Geschichte und Entwicklung der Stadt Vöhringen verbunden:
Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson
- Träger der Bürgermedaille in Gold der Stadt Vöhringen -
Herr Karl Janson hat sich in den 24 Jahren seiner Amtstätigkeit als Bürgermeister der 
Stadt Vöhringen von 1996 bis 2020 in herausragender Weise um die Stadt Vöhringen,
ihre Bürger und ihre Vereine und Organisationen verdient gemacht. 
Es wird deshalb angeregt, ihn zum
Ehrenbürger der Stadt Vöhringen
zu ernennen.
Weiterer Ehrenbürger ist Herr Altlandrat Erich Josef Geßner, Bürgermeister a.D. der 
Stadt Vöhringen und ebenfalls Träger der Bürgermedaille in Gold der Stadt Vöhringen. 
Das Ehrenbürgerrecht wurde ihm zum 25-jährigen Stadterhebungsjubiläum am 
3. Juli 2002 verliehen.
Frühere Ehrenbürger der Stadt Vöhringen waren 1925 Herr Oberlehrer a.D. Franz-Xaver 
Oßwald, vermutlich 1942 Herr Bürgermeister Josef Knauer, 1957 Herr Karl Eychmüller 
und 1993 Dr.-Ing. Wolfgang Eychmüller, welche alle bereits verstorben sind.
Herr Bürgermeister a.D. Karl Janson ist eine Persönlichkeit, die sich unermüdlich seit Jahrzehnten für das Gemeinwohl der Stadt Vöhringen einsetzt. 
Seine Integrität, Aufrichtigkeit und Sachlichkeit wird von allen gleichermaßen geschätzt. 
Er verkörpert in hohem Maße Sozial- und Gemeinsinn, deren erfolgreiches Wirken wesentlich 
auf die Stadt Vöhringen ausstrahlt.
Zum Werdegang und seinen Verdiensten wird auf die Sitzungsvorlage zur Verleihung der Bürgermedaille in Gold am 24.06.2021 verwiesen (siehe Anlage). 

Ergänzend ist festzuhalten, dass er weiterhin als Delegierter für in den Mitgliederversammlungen der vhs im Landkreis Neu-Ulm fungiert.
Darüber hinaus stellte er sich Ende 2022 auf Vorschlag der Stadtverwaltung Vöhringen 
als weiterer Partnerschaftsbeauftragter für die Stadt Hettstedt, in der er am 16. Oktober 2021
im Rahmen des Jubiläums 975 Jahre Hettstedt ebenfalls zum Ehrenbürger ernannt wurde, 
zur Verfügung.
Er erfüllt nach Auffassung der Stadtverwaltung alle Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 1 GO. 

Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson im Rahmen des Festaktes zum Jubiläum 875 Jahre Vöhringen am 05. Juli 2023 das Ehrenbürgerrecht der Stadt Vöhringen 
zu verleihen.
Darüber hinaus schlägt die Stadtverwaltung vor, Herrn Bürgermeister a.D. Karl Janson nach Artikel 29 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) die Ehrenbezeichnung
Altbürgermeister
zu verleihen.
Um absolute Vertraulichkeit und Verschwiegenheit
bis zum 05. Juli 2023 wird nachdrücklich gebeten!

Ehrung Angelika Böck
Frau Angelika Regina Böck, wohnhaft Kellerberg 9, 89269 Vöhringen, war von Mai 1996 bis April 2020 ununterbrochen im Stadtrat Vöhringen. Seit 24.03.2022 hat sie als Nachrückerin von 
Kurt Wiedenmayer erneut einen Sitz für die Fraktion der CSU im Stadtrat.
Von 05/1996 – 04/2002 und von 05/2014 – 04/2020 war sie Mitglied des Haupt- und Umwelt-ausschusses sowie von 04/2002 bis 04/2014 des Bau- und Verkehrsausschusses und 
zusätzlich von 05/1996 bis 04/2002 des Rechnungsprüfungsausschusses.
In der Legislaturperiode 2002 bis 2008 war sie darüber hinaus Vorsitzende der CSU-Stadtratsfraktion.
Am 27. Oktober 2022 wurde Frau Angelika Böck, gemeinsam mit Noah Epple und Volker Barth, zur Beauftragten des Stadtrates für Städtepartnerschaften bestellt.
Im ehrenamtlichen Bereich engagierte sich Frau Angelika Böck sowohl politisch als ehemalige Vorsitzende des CSU Ortsverbandes Illerberg/Thal wie auch in verschiedenen anderen Organisationen und Vereinen, wie dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V., dessen Vorsitz sie 
von 1996 bis 1998 innehatte. 
Weitere Mitgliedschaften bestanden/bestehen im Pfarrgemeinderat St. Martin Illerberg, 
der Musikkapelle Illerberg/Thal e.V. dem Vereinsring Illerberg/Thal e.V. dem Freundeskreis 
„Asyl“ Vöhringen sowie aktuell (2022) in der Ukraine-Hilfe Vöhringen.
In Anerkennung ihres kommunalpolitischen Wirkens wurde Frau Angelika Böck am 24.09.2014
die Kommunale Dankurkunde für besondere Verdienste um die Kommunale Selbstverwaltung verliehen.
Stadtintern erhielt sie für ihre 10-jährige Mitgliedschaft am 23.05.2006 im Stadtrat Vöhringen
den Ansteckpin Vöhringer Logo in Silber sowie für ihre 20-jährige Mitgliedschaft am 14.07.2016 das Glaswappen der Stadt Vöhringen.
Durch ihr beispielhaftes ehrenamtliches Engagement hat sich Frau Angelika Böck in 
besonderem Maße um die Stadt Vöhringen verdient gemacht. 
Es wird daher vorgeschlagen, ihr in Anerkennung ihrer Verdienste um das Gemeinwohl,
die Bürgermedaille in Silber der Stadt Vöhringen zu verleihen.

Nach der Satzung über die Stiftung und Verleihung einer Bürgermedaille in Vöhringen 
bedarf der Beschluss einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Stadtratsmitglieder.

Empfehlung

Anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten 875 Jahre Vöhringen 2023 wird auf Anregung von 
Herrn Bürgermeister Michael Neher
Herr Bürgermeister a.D. Karl Janson zum Ehrenbürger der Stadt Vöhringen
ernannt und ihm gleichzeitig die Ehrenbezeichnung
Altbürgermeister
verliehen.
Mit dieser Auszeichnung der Stadt sollen die herausragenden Verdienste gewürdigt werden, 
die sich Herr Bürgermeister a.D. Karl Janson um die Stadt Vöhringen und ihre Bürger erworben hat.
Der Stadtrat stellt fest, dass die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 1 GO für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts sowie des Artikels 29 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) für die Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister erfüllt sind.
Frau Angelika Böck wird in Anerkennung ihrer außerordentlichen Verdienste um die Stadt Vöhringen die Bürgermedaille in Silber der Stadt Vöhringen verliehen.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk führt zu den aufgeworfenen Fragen der abschließenden Behandlung des Vorganges in öffentlicher Sitzung die rechtliche Grundlage aus Art. 16 der Gemeindeordnung und die Ausführungen der zugehörigen Kommentierung an.
Die Vorberatung habe, wie vorgesehen, im nichtöffentlichen Teil stattzufinden, was in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses erfolgt sei.

Die abschließende Beschlussfassung habe angesichts des überwiegenden und berechtigten Informationsinteresses der Gemeindebürger dann öffentlich zu erfolgen.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss 1

Anlässlich der Jubiläumsfeierlichkeiten 875 Jahre Vöhringen 2023 wird auf Anregung von 
Herrn Bürgermeister Michael Neher
Herr Bürgermeister a.D. Karl Janson zum Ehrenbürger der Stadt Vöhringen
ernannt und ihm gleichzeitig die Ehrenbezeichnung
Altbürgermeister
verliehen.
Mit dieser Auszeichnung der Stadt sollen die herausragenden Verdienste gewürdigt werden, 
die sich Herr Bürgermeister a.D. Karl Janson um die Stadt Vöhringen und ihre Bürger erworben hat.
Der Stadtrat stellt fest, dass die Voraussetzungen des Art. 16 Abs. 1 GO für die Verleihung des Ehrenbürgerrechts sowie des Artikels 29 Absatz 4 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) für die Verleihung der Ehrenbezeichnung Altbürgermeister erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Frau Angelika Böck wird in Anerkennung ihrer außerordentlichen Verdienste um die Stadt Vöhringen die Bürgermedaille in Silber der Stadt Vöhringen verliehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal; - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, am östlichen Ortsrand des Ortsteils Thal für einen Teilbereich des an der „Unteren Weiherstraße“ gelegenen Flurstücks mit der Nummer 43 eine Einbeziehungssatzung zu erlassen. Der Standort wird von Seiten der Stadt Vöhringen als städtebaulich verträglich erachtet und auch aus sozialen Gründen wird eine Bebauung erwünscht. Deshalb hat die Stadt Vöhringen beschlossen, hier über eine Einbeziehungsatzung Baurecht zu schaffen und so die Errichtung eines Wohnhauses für die bereits im direkten Umfeld lebende Familie zu ermöglichen.

In seiner Sitzung vom 29.09.2022 hat der Stadtrat den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gebilligt und beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022 durchzuführen. 

Es gingen von 6 Behörden bzw. Verbänden und Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen mit Anmerkungen ein. Von Seiten der Öffentlichkeit wurde keine Stellungnahme vorgetragen.

Die Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Einbeziehungssatzung in der Fassung vom 26.01.2023, in welchem die vorgeschlagenen Änderungen bereits eingearbeitet sind können in der Sitzung vorgestellt werden.

Anlagen
Anlage 1:        Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB

Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal, in der Fassung vom 26.01.2023 mit folgenden Bestandteilen

Anlage 2:         Planzeichnung 
Anlage 3:        Textteil/Satzung

Empfehlung

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk verweist auf den Empfehlungsbeschluss und die Vorberatung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses.

Ohne weitere Aussprache ergeht nachstehender

Beschluss

1.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 29.09.2022 gemäß Anlage 1 zur Kenntnis. Er macht sich die in der Anlage 1 aufgeführten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen 1 – 6 der Trägerbeteiligung (keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit) zu eigen und beschließt die Abwägungsergebnisse.

2.        Der Stadtrat der Stadt Vöhringen beschließt nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB die Einbeziehungssatzung "Untere Weiherstraße Mitte" in Thal in der Fassung vom 26.01.2023, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtliche Bauvorschriften und Begründung als Satzung unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse.

3.        Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung vom 24.11.2022 wurden die Vergaberichtlinien für die Vergabe der Einfamilienhaus- und Kettenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost beschlossen.

Für die Vergabe der noch vorliegenden Grundstücke für Mehrfamilienhäuser und Reihenhäuser sieht die Stadtverwaltung nun folgende Vorgehensweise vor.

Im Baugebiet der Kranichstraße Ost entstehen insgesamt vier Grundstücke mit einer Größe von ca. 1.000 m² für die Bebauung von Mehrfamilienhäusern mit jeweils bis zu neun Wohnungen.

Grundstücke dieser Art und Größe stehen im Stadtgebiet sehr selten zur Verfügung. Für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum oder die Errichtung von Wohnungen für Angestellte der Stadtverwaltung sind diese Flächen mehr als geeignet.

Aus diesem Grund empfiehlt die Stadtverwaltung, zwei der insgesamt vier vorliegenden Grundstücke selbst zu behalten und zu bebauen. Art und Weise der Bebauung sowie die Nutzungsart können in kommenden Sitzungen gemeinsam erörtert werden.

Die beiden verbleibenden Grundstücke können an interessierte Bauträger über eine Art der Konzeptvergabe vermittelt bzw. verkauft werden.

Ziel soll sein, vor Vergabe ein belastbares Konzept für eine spätere Beurteilung zu erhalten.

Die Stadtverwaltung schlägt hierzu folgende Kriterien vor.

 
Kriterium
Punkte (0 – 3)
Gewichtung
1.
Soziale Qualität

3x
2.
Ökologische Idee

3x
3.
Gestaltung der Gebäude

2x
4.
Freiflächengestaltung

2x
5.
Parksituation

1x
6.
Übereinstimmung Bebauungsplan

1x

Diese Kriterien (Punkte von 0 - 3) werden dann unterschiedlich gewichtet. 

Die Bewertung erfolgt durch ein ausgewähltes Gremium. Dieses besteht aus Herrn Bürgermeister Neher, Herrn Schmid (Stadtverwaltung), je einem Stadtrat aus jeder Fraktion, zwei Architekten/Stadtplanern (evtl. Herr Arnold und Herr Haag) und Herrn Söhner (Stadtverwaltung).

Nach Rücksprache mit der Vergabestelle der Regierung von Schwaben besteht bei dieser Art von Vergabe wohl keine Bauverpflichtung des späteren Käufers gegenüber der Stadt, so dass die Grundstücke nicht förmlich ausgeschrieben werden müssen.

Da eine Vergabe der Reihenhausgrundstücke an einzelne Bauwerber aus Sicht der Stadtverwaltung zu erheblichen Problemen während der Bauausführung, aber auch der Gestaltungsfindung führen kann, wird empfohlen, ebenfalls eine Vergabe an einen Bauträger über eine Konzeptvergabe durchzuführen.

Im Baugebiet Kranichstraße Ost gibt es zweimal jeweils 5 Reihenhausgrundstücke.

Die Stadtverwaltung kann sich gut vorstellen, die Bebauung einer Reihe (5 Häuser) selbst durchzuführen und die Reihenhäuser preisgebunden zu vermieten. In Kombination mit dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm wäre das sicher ein geeignetes Instrument, vergünstigten Wohnraum für Familien zu schaffen. Gerade Mietwohnraum mit Garten für Familien sind sehr rar und auf dem freien Markt derzeit kaum bezahlbar.

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Vorgehensweise vom 26.01.2023 für die Vergabe der Mehrfamilienhaus- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost.

Diskussionsverlauf

Da der Referent zum Tagesordnungspunkt der verkehrlichen Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte noch nicht anwesend ist, wird der Tagesordnungspunkt mit Einverständnis des Gremiums in der Rangfolge verlegt.

Herr Söhner stellt zusammenfassend und anhand von Planunterlagen die mögliche Vorgehensweise bei der Vergabe der Grundstücke und der Nutzung vor.
Ebenfalls wird auf eine optionale Möglichkeit hingewiesen, Teile der Grundstücke zurückzubehalten und selbst zu bebauen. Auf die entsprechenden Fördermöglichkeiten wird ebenfalls eingegangen.

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion wird auf die Dringlichkeit hingewiesen, Wohnraum anbieten zu können und dies möglichst bezahlbar. Daher schlage man vor, beide nördlich gelegenen großen Grundstücke sowie die Reihenhausgrundstücke selbst als Stadt zu bebauen.
Alternativ müsse darüber nachgedacht werden, eine Wohnungsgesellschaft zu gründen oder einer bereits bestehenden beizutreten, um das Projekt verwirklichen zu können.

Herr Söhner teilt mit, dass man hierzu bereits im Vorjahr vom Bayerisch Kommunalen Prüfungsverband beraten worden sei. Im Ergebnis müssten ca. 150 bis 200 Wohnungen vorgehalten werden, um dies sinnvoll zu betreiben.

Auch seitens einzelner Ratsmitglieder der CSU-Stadtratsfraktion wird dieses Thema erneut aufgegriffen und Bezug auf eine bereits zurückliegende Diskussion im Hinblick einer Kooperation mit der NUWOG genommen.

Alternativ wird seitens eines Ratsmitgliedes vorgeschlagen, sich mit umliegenden Kommunen in Verbindung zu setzen, welche ggfs. aktuell die gleichen Denkansätze verfolgen.
Interkommunale Lösungen, wie sie auch Weißenhorn und Pfaffenhofen a.d.Roth eingegangen sind, seien gute Beispiele.

Herr Söhner führt aus, dass eine Bebauung sämtlicher Grundstücke in Eigenregie auch finanziell für die Stadt Vöhringen nicht denkbar sei.

Seitens des Gremiums wird daher vorgeschlagen, sich mit Wohnungsgesellschaften in Verbindung zu setzen und entsprechend belastbare Zahlen und Voraussetzungen zu ermitteln und dem Gremium vorzustellen.

Infolgedessen fasst das Gremium folgenden 

Beschluss: 
Der Beschluss des Bau- und Verkehrsausschusses vom 19.01.2023 betreffend „Vergabe der Mehrfamilien- und Reihenhausgrundstücke im Baugebiet Kranichstraße Ost; Vorstellung und Billigung der Vergabe“ wird aufgehoben. 

Abstimmung: 22 : 0

Weiterhin wird der Tagesordnungspunkt ohne Beschlussfassung zur weiteren Prüfung und Vorlage der entsprechenden Ergebnisse zurückgestellt.

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6. Verkehrliche Neuordnung der Kreisstraße im Zuge der Umgestaltung der Neuen Rathausmitte; Vorstellung und Billigung der Straßenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 19.01.2023 ö Vorberatung 4
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

Im Zuge der Entwicklung des Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“ wurde auch die dazugehörige Straßenplanung durch das Büro Wassermüller in Absprache mit der Stadtverwaltung entwickelt.
Wie allgemein bekannt ist, soll die zukünftige Kreisstraße NU 14 in Richtung Norden verlegt werden, um so einen attraktiven Entwicklungsraum zu erhalten.
Der Neubau der Kreisstraße beginnt am westlichen Ende der Vöhlinstraße mit der Errichtung eines Kreisverkehrs anstatt der bestehenden Ampelanlage.
Die Belastbarkeit des Kreisverkehrs wurde im Vorfeld anhand eines Verkehrsgutachtens geprüft und als sehr gut eingestuft.
Der Kreisverkehr ist als überfahrbarer Minikreisel mit einem Durchmesser von 24,00 m geplant.
Ein sicheres Queren an den Armen des Kreisverkehrs wird durch Fußgängerüberwege gewährleistet.
Von dort verläuft die neue Straße in Ost-West-Richtung auf die bestehende Marienstraße.
Die Straßenplanung wurde im Vorfeld mit dem Straßenbauamt besprochen und mehrmals modifiziert.
Weiter ist vorgesehen, die Straßenplanung im kommenden Verkehrsausschuss des Kreistages Anfang Februar ebenfalls vorzustellen.
Die Straße verfügt über eine Breite von 7,00 m. Im Bereich der neuen Zufahrt des Wieland-Parkplatzes öffnet sich die Straße und stellt eine Abbiegespur zur Verfügung.
Ein großes Anliegen der Stadtverwaltung war es, die Belange des Radverkehrs ausreichend zu berücksichtigen. So ist auf der Nordseite der neuen Kreisstraße ab Höhe des Kreisverkehrs ein durchgängiger gemeinsamer Geh- und Radweg vorgesehen. Diese Spur dient der Befahrung in Ost-West-Richtung, d. h. aus dem Ort in Richtung Illerrieden.
Radverkehr, welcher von Illerrieden kommend stadteinwärts fährt, wird über die neue Rathausmitte geleitet und am Kreisverkehr auf die jeweiligen Richtungen entlassen.
Die notwendigen Grundstücksverhandlungen für Flächen der zukünftigen Fahrbahn, wie aber auch des Geh- und Radweges, laufen derzeit und können hoffentlich schon bald positiv abgeschlossen werden. 

Empfehlung

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung vom 26.01.2023 für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 im Zuge der Entwicklung der Neuen Rathausmitte.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk begrüßt Herrn Erb vom Ingenieurbüro Wassermüller, welcher die Straßenplanung in groben Zügen vorstellt. Ebenso ist in der Planung die Verkehrsführung der Radverkehrsstrecke enthalten.
Ebenso geht Herr Erb auf die Untergrundbeschaffenheit und Ausführungen des Geogutachtens ein, welche insbesondere auch die Mauer der Marienkirche betrifft.

Aufgrund der bestehenden Gebäude und der Platzierung des Kreisverkehres, sind jedoch gewisse Einschränkungen beim Abbiegen gegeben. So lässt sich bspw. vom Hettstedter Platz nicht mehr nach links in die Illerstraße ausfahren.

In der sich anschließenden Diskussion wird insbesondere auf die ungünstige Abbiegesituation, auch in Anbetracht von künftigen Veranstaltungen im Wolfgang-Eychmüller-Haus hingewiesen.

Herr Söhner weist darauf hin, dass das Straßenbauamt ohnehin eine Ampellösung bevorzugt hätte. Bei der gewünschten Ausführung eines Kreisverkehres, sei eine andere Verkehrsführung nicht zulässig.

Einzelne Ratsmitglieder greifen die Frage auf, inwieweit eine Verschiebung des Fußgängerüberweges in der Vöhlinstraße weitere nach Osten hierfür hilfreich wäre.

Die Forderung einzelner Ratsmitglieder nach einer kreativen Lösung sowie die kontroverse Diskussion wird dadurch unterbrochen, da ein Ratsmitglied deutlich macht, dass der Sachverhalt am 07.02. im Kreistag auf der Tagesordnung stehe. Aktuell sei es keine optimale Lösung, aber die wohl beste Kompromisslösung.

Es gebe daher nur die Option den Tagesordnungspunkt zurückzustellen oder mit einem klaren Signal an den Kreistag zur Entscheidung zu geben.

Weiterhin wird gefordert dem Kreistag mitzugeben, die Vöhlin-, Iller- sowie Marienstraße als Tempo 30 auszuweisen.

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die vorgestellte Planung vom 26.01.2023 für die Verlegung der Kreisstraße NU 14 im Zuge der Entwicklung der Neuen Rathausmitte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

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7. Regionalverband Donau-Iller; Gesamtfortschreibung des Regionalplans; Weitere Stellungnahme der Stadt Vöhringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö Beschließend 7

Sachverhalt

Bürgermeister Janson hat den Stadtrat in seiner Sitzung vom 25.07.2019 (TOP Nr. 7.1) zunächst grundlegend über den Regionalverband Donau-Iller und dessen Aufgaben informiert und sodann darauf hingewiesen, dass der Regionalplan nach fünf Teilfortschreibungen nun einer Gesamtfortschreibung bedarf.

In der Sitzung des Stadtrates vom 24.10.2019 (TOP Nr. 4.1) hat Bürgermeister Janson nähere Erläuterungen zu dem neu angedachten Regionalplan gegeben.
Die Gremiumsmitglieder nahmen diese Information im Wege einer kurzen Aussprache zur Kenntnis und baten um eine nähere Betrachtung im Bereich Baulandentwicklung und Öffentlicher Personennahverkehr.

In der Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2020 (TOP Nr. 4) wurde diesem Wunsch nachgekommen und die Punkte Baulandentwicklung und ÖPNV auch anhand einer Präsentation kurz besprochen.

Mit Schreiben vom 04. Februar 2020 gab Bürgermeister Janson die Stellungnahme der Stadt Vöhringen insbesondere zu den gesondert angesprochenen Themen ab.

Mit Schreiben vom 07.12.2022 gab der Regionalverband Donau-Iller eine „Rückmeldung zur Abwägung Ihrer Stellungnahme“, welche auf der Homepage des Regionalverbandes eingesehen werden konnte. Eine Inaugenscheinnahme ergab, dass die seitens der Stadt Vöhringen angesprochenen Punkte („eine Baulandentwicklung muss weiter möglich sein“, „eine bessere ÖPNV-Verbindung von Ost nach West – Vöhringen-Illerrieden – wäre wünschenswert“) jeweils zur Kenntnis genommen wurden.
Die Geschäftsstelle des Regionalverbandes stellte zur Abwägungsentscheidung, vereinfacht formuliert, dar, dass Bauleitplanverfahren einer individuellen Betrachtung bedürfen und im Einzelfall zu prüfen ist, ob Ausnahmen von Festlegungen möglich sind und der ÖPNV auch über die Ländergrenze hinweg gestärkt und weiterentwickelt werden soll. 

Mit Schreiben des Regionalverbandes Donau-Iller vom 09.01.2023 wurde die Stadt Vöhringen informiert, dass die Verbandsversammlung des Regionalverbands Donau-Iller in einer öffentlichen Sitzung vom 06. Dezember 2022 die Durchführung des zweiten Beteiligungsverfahrens zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller beschlossen hat.
Die Abgabe einer Stellungnahme sei im Zeitraum vom 16. Januar 2023 bis 26. Februar 2023 möglich (Ausschlussfrist!). 

Bei Durchsicht der umfangreichen Unterlagen konnte zunächst festgestellt werden, dass die in der Präsentation zur Stadtratssitzung vom 30.01.2020 dargestellten Passagen des Regionalplanentwurfs zur Baulandentwicklung und zum ÖPNV inhaltlich unverändert geblieben sind.

Ergänzend hat die Stadtverwaltung die Unterlagen gezielt auf die Aufführung des Wortes „Vöhringen“ durchsuchen lassen. Die Stadt Vöhringen wird dabei in folgenden Zusammenhängen erwähnt:
  • Verdichtungsraum Ulm/Neu-Ulm (zugehörig u. a. Vöhringen), A II 1.1
  • Ober- und Mittelzentren (gemeinsames Mittelzentrum Senden/Vöhringen), A IV 1
  • Wasservorkommen – Vorranggebiete zur Sicherung von Wasservorkommen (Flächen der Stadt Vöhringen in Wasserschutzgebieten benachbarter Orte sowie Wasserschutzgebiet der Stadt Vöhringen), B I 4 Z (5), 
  • Wasservorkommen – Vorbehaltsgebiete zur Sicherung von Wasservorkommen zur Ergänzung der Vorranggebiete nach B I 4 Z (5) – hier ist die Stadt Vöhringen namentlich nicht genannt, aus der Raumnutzungskarte ist aber aus der Schraffierung ersichtlich, dass der Vöhringer Nordosten sowie Nordwesten betroffen zu sein scheinen (siehe Beschlussvorschlag), B I 4 G (7)
  • Grünzäsuren (zwischen Illerzell und Vöhringen, Senden und Illerzell, Vöhringen und Bellenberg sowie Vöhringen und Thal), B II 2
  • Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen (Vorranggebiet Vöhringen/Weißenhorn), B IV 1
  • Ergänzende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Straßennetzes (ländergrenzenüberschreitende Straßenverbindungen sollen weiterentwickelt werden), B V 1.1.2
  • ÖPNV (Vöhringen als Teil von drei Hauptnetzen, Ulm-Vöhringen-Memmingen, Ulm-Vöhringen-Krumbach, Laupheim-Vöhringen-Illerkirchberg/Staig), B V 1.3
  • Radverkehr (Regionale Radverkehrsachse Ulm-Vöhringen-Memmingen-Ottobeuren inkl. Abzweigung Senden-Weißenhorn, eventuelle Entwicklung einer Radschnellverbindung Ulm-Vöhringen-Illertissen).

Zusammenfassend vertritt die Stadtverwaltung nach Sichtung der Unterlagen die Ansicht, dass der Regionalplan auch in dem aktuellen Entwurfsstand bis auf eine Ausnahme, siehe unten, wohl keine relevanten Veränderungen für die Stadt Vöhringen mit sich bringt.

Das aus der Raumnutzungskarte im Vöhringer Nordosten und im Vöhringer Nordwesten ersichtliche Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen wird im Beschlussvorschlag abgehandelt und dürfte aus der im Raum stehenden Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes der Stadt Senden resultieren. 
Im Entwurf des Regionalplans selbst ist dieses mögliche Vorbehaltsgebiet zwar nicht explizit genannt und auch nicht aufgelistet. Allerdings heißt es hier (B I 4 G7, S. 36) „Zur Ergänzung der Vorranggebiete nach Z (5) werden darüber hinaus im Bereich von Siedlungsflächen weitere Vorbehaltsgebiete festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt.“.

In den Bereichen Bellenberg West und Au Ost bis zu den nördlichen Ausläufern von Illertissen sind in der Raumnutzungskarte gleichartige Schraffierungen zu Wasservorbehaltsgebieten ersichtlich, welche im Zusammenhang mit den aktuellen Untersuchungen zur Neuausweisung des Wasserschutzgebietes der Stadt Vöhringen stehen dürften. 
Die diesbezügliche Problematik im Illertal ist lange bekannt („WSG der nördlichen Kommune zu Lasten der südlichen Nachbarkommune“). 

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen nimmt den „Entwurf zur 2. Anhörung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2022“ grundsätzlich zur Kenntnis.

Die Stadt Vöhringen nimmt im Speziellen die Neudarstellung eines „Gebietes zur Sicherung von Wasservorkommen (Vorbehaltsgebiet)“ im Nordosten und im Nordwesten der Stadt Vöhringen in der Raumnutzungskarte zur Verbandsversammlung vom 06.12.2022 zur Kenntnis und verweist dabei insbesondere auf Ziffer B I 4 Wasservorkommen, Begründung zu G 7 und G 8 des Entwurfs des Regionalplans, Seiten 39 und 40, in denen u. a. erklärt wird, dass „bauliche Maßnahmen in den Vorbehaltsgebieten möglich sind, wenn Verunreinigungen des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden können“.
Die Stadt Vöhringen weist ausdrücklich darauf hin, dass in beiden Bereichen bauliche Entwicklungen angestrebt werden, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch bereits dargestellt sind.
Während im Vöhringer Nordosten eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen im Vöhringer Nordwesten weitere Wohngebiete realisiert werden.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, auf diese einzig relevanten Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Vöhringen zu verzichten, nachdem Alternativen nicht gegeben sind.

Diskussionsverlauf

Herr Schmid verweist auf die ausführliche Darstellung des Sachverhalts in der Sitzungsvorlage. Nachdem bereits fünf Teilfortschreibungen erfolgt sind, wurde im Jahr 2019 eine Gesamtfortschreibung festgestellt. 

Hierzu habe die Stadt Vöhringen bereits in den Jahren 2019 sowie 2020 entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

Aktuell sei ein relevanter Punkt neu enthalten, wonach im Norden des Stadtgebietes ein Wasservorbehaltsgebiet ausgewiesen sei.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird angeregt, nachdem das Thema mehrere Kommunen betreffe, dies im interkommunalen Ausschuss zu diskutieren. Demnach könnte eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben werden.

Weiterhin teilt ein Ratsmitglied mit, dass die Stadt Senden beabsichtige ihr Wasserschutzgebiet Richtung Thal zu vergrößern. Die Stadt Vöhringen wäre damit noch weiter in den Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt.
Demnach sollten dem Stadtrat mögliche verbleibende Erweiterungsoptionen vorgestellt werden.

Ohne weitere Diskussion ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen nimmt den „Entwurf zur 2. Anhörung gemäß Beschluss der Verbandsversammlung vom 06.12.2022“ grundsätzlich zur Kenntnis.

Die Stadt Vöhringen nimmt im Speziellen die Neudarstellung eines „Gebietes zur Sicherung von Wasservorkommen (Vorbehaltsgebiet)“ im Nordosten und im Nordwesten der Stadt Vöhringen in der Raumnutzungskarte zur Verbandsversammlung vom 06.12.2022 zur Kenntnis und verweist dabei insbesondere auf Ziffer B I 4 Wasservorkommen, Begründung zu G 7 und G 8 des Entwurfs des Regionalplans, Seiten 39 und 40, in denen u. a. erklärt wird, dass „bauliche Maßnahmen in den Vorbehaltsgebieten möglich sind, wenn Verunreinigungen des Grundwassers oder sonstige nachteilige Veränderungen seiner Eigenschaften durch geeignete Vorkehrungen ausgeschlossen werden können“.
Die Stadt Vöhringen weist ausdrücklich darauf hin, dass in beiden Bereichen bauliche Entwicklungen angestrebt werden, welche im Flächennutzungsplan der Stadt Vöhringen auch bereits dargestellt sind.
Während im Vöhringer Nordosten eine gewerbliche Nutzung vorgesehen ist, sollen im Vöhringer Nordwesten weitere Wohngebiete realisiert werden.
Die Stadt Vöhringen sieht keine Möglichkeit, auf diese einzig relevanten Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Vöhringen zu verzichten, nachdem Alternativen nicht gegeben sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 8

Diskussionsverlauf

Kein Anfall

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9. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 9
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9.1. Winterdienst 2023 bzw. Wegeunfälle; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 9.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth teilt mit, dass der Winterdienst in diesem Jahr, insbesondere an Hanglagen, bei Brücken und Überführungen, unzulänglich sei und erkundigt sich nach dem Hintergrund. 
Es habe aktuell allein fünf Wegeunfälle von Wieland-Mitarbeitern gegeben.

Herr Zweiter Bürgermeister Walk teilt mit, dass gegenüber der Stadtverwaltung Vöhringen lediglich eine Beschwerde eingegangen sei.

Seitens der Stadtverwaltung kann mitgeteilt werden, dass die Wegeunfälle der Wieland-Mitarbeiter wohl in den frühen Morgenstunden eingetreten sind, bevor der Winterdienst seinen Dienst aufgenommen hat. Die gemeldeten neuralgischen Stellen werden seitens des Bauhofes jedoch vermehrt kontrolliert.

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9.2. Lasershow anlässlich des 875-jähringen Stadtjubiläums; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 9.2

Diskussionsverlauf

Herr Bader nimmt Bezug auf die Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses vom 16.01.2023, wonach dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. eine Sonderzuwendung für die Auftaktveranstaltung bewilligt worden ist.

Dabei sei gesagt worden, dass die Mittel in Höhe von 10.000 € für die vorgesehene Lasershow nicht ausreichen würden.

In der Zwischenzeit habe er sich mit dem Sportclub Vöhringen 1893 e.V. in Verbindung gesetzt. Dort liege ein konkretes Angebot für die Lasershow in Höhe von 3.250 € vor.

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Im Wortlaut des Beschlusses wurde die Sonderzuwendung „für die Ausrichtung einer Auftaktveranstaltung“ und bewusst als Pauschalbetrag formuliert und festgelegt.
Es handelt sich dabei nicht um einen, wie sonst üblichen, Prozentsatz der letztlich tatsächlich angefallenen Kosten. Eine Lasershow umzusetzen war ein Wunschvorschlag der Stadtverwaltung.
Der SCV kann nach Ansicht der Stadtverwaltung diesen Betrag gerne darüber hinaus zusätzlich für weitere Aktionen an diesem „Auftakt“-Wochenende für die beiden Jubiläumsfestwochen nutzen, z.B. für eine besondere Aktion im Rahmen des Jubiläums-Kinderfestes oder evtl. einer weiteren sportlichen Veranstaltung, die etwas Besonderes darstellt, verwenden.
Sollten am Ende noch ein paar Hundert Euro nicht einer konkreten „Jubiläums-Auftakt-Wochenende-Veranstaltung“ zuzuordnen sein, würde dieser Restbetrag als Anerkennung für das besondere ehrenamtliche Engagement des Vereins und seiner Mitglieder gewertet werden.

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9.3. Abstandsflächen Illersenio in Sachen Tektur; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 9.3

Diskussionsverlauf

Herr Bader nimmt Bezug auf die Presseartikel im Zusammenhang mit der Stadt Weißenhorn bezüglich der Abstandsflächen beim Neubau von Illersenio.
In diesem Zusammenhang erkundigt er sich, inwieweit entsprechende Abweichungen auch in Vöhringen vorliegen.

Herr 2. Bürgermeister Walk teilt mit, dass dies aktuell nicht bekannt ist. Man werde jedoch mit Herrn Rommel Kontakt aufnehmen und dies prüfen.

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9.4. Hinweistafeln bezüglich Eschentriebsterben sowie Teilrodung im Bereich Robert-Bosch-Straße; Anfrage Herr Lepple

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung 26.01.2023 ö 9.4

Diskussionsverlauf

Herr Lepple nimmt Bezug auf die Fällung der Eschen entlang der Iller, welche vom Eschentriebsterben betroffen seien. Dort seien gute Hinweisblätter angebracht worden, welche jedoch nicht sehr haltbar seien. Ggfs. könne ein entsprechender Hinweis für die Bürger im Extra veröffentlicht werden.

Weiterhin teilt Herr Lepple mit, dass östlich des Kellerbaus, entlang der Robert-Bosch-Straße, auf einer Länge von ca. 20 m das Gehölz eingekürzt worden sei. Dies wird auf Google Maps in der Sitzung aufgerufen und mit einer braunen Fläche ersichtlich dargestellt. Ein Grund hierfür sei nicht ersichtlich, teilt Herr Lepple mit.

Stellungnahme der Stadtverwaltung
Das Grundstück befindet sich in städtischem Eigentum. Eine Kürzung des Gehölzes sei jedoch weder vom Stadtbauhof selbst vorgenommen worden, noch an einen Subunternehmer durch die Stadtverwaltung beauftragt worden. Anders als angesprochen worden ist, handelt es sich nicht um ein Schutzgebiet. Derzeit prüft die Stadtverwaltung die Hintergründe des Rückschnittes.

Datenstand vom 22.03.2023 08:20 Uhr