Datum: 07.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Haupt- und Umweltausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:02 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:02 Uhr bis 20:23 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2022 2. Zustimmung zum Haushalt 2023 3. Zustimmung zur Entgeltordnung
2 Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie; Vorberatung
3 Verschiedenes
4 Anträge und Anfragen
4.1 Lasershow anlässlich des 875-Jahre Jubiläums; Anfrage Herr Gutter
4.2 Baumfällen am Kellerberg; Anfrage Frau Dr. Bilmayer-Frank
4.3 Busanzeigetafeln in Illerberg; Anfrage Herr Thalhofer
4.4 Busanzeigetafeln in Illerzell; Anfrage Herr Brocke
4.5 Festplatz in Illerzell; Anfrage Herr Brocke
4.6 Rockkonzert anlässlich des 875-Jahre Jubiläums; Anfrage Herr Bader

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1. Musikschule Dreiklang e.V. 1. Billigung der Jahresrechnung 2022 2. Zustimmung zum Haushalt 2023 3. Zustimmung zur Entgeltordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö Beschließend 1

Sachverhalt

1. Jahresrechnung 2022
Die Jahresrechnung 2022 (siehe Anlage 1) der Musikschule Dreiklang e.V. weist im Verwaltungshaushalt gegenüber dem Ansatz geringere Ausgaben in Höhe von 17.548,45.- € aus und beläuft sich somit auf 292.337,55 € (2021 285.343,39 €).
Die Kosten der Musikschule werden zu 42,93% aus Unterrichtsentgelten und Spenden, zu 18,52% aus Zuschüssen und zu ca. 38,55% aus kommunaler Förderung durch die drei Mitgliedskommunen finanziert.
Der auf die Mitgliedskommunen entfallende Anteil (38,55%) wird auf der Grundlage der Fächerbelegungen der Schülerzahlen aus ihren eigenen Orten sowie anteilig der auswärtigen Schüler berechnet. Danach haben die Stadt Vöhringen bei 164 Belegungen 28,9 % = 92.203,26 €, die Gemeinde Bellenberg bei 97 Belegungen 17,1 % = 54.520,95 € und die Stadt Illertissen bei 259 Belegungen 45,6 % = 145.613,33 € zu tragen. 
Pro Belegung errechnet sich somit ein von den Mitgliedskommunen zu leistender Betrag in Höhe von 514,68 € (2021 482,82 €).
Hinzu kommen noch anteilige Kosten aus dem Vermögenshaushalt, in Höhe von 46,44 € für die Stadt Vöhringen, 70,09 € für die Gemeinde Bellenberg und 1.796,44 € für die Stadt Illertissen.
Die anteiligen Gesamtkosten für die Stadt Vöhringen belaufen sich im Jahr 2022 auf 92.203,26 € (2021: 92.413,11 €). 
Die Stadt Vöhringen erhält eine Rückzahlung von 15.450,84€.
Nähere Einzelheiten der Abrechnung können den beigefügten Unterlagen entnommen werden. 
Die stellvertretende Schulleiterin, Frau Häckh, steht in der Sitzung auch für weitere Erläuterungen und Rückfragen zur Verfügung.
2. Haushalt 2023
Der Verwaltungshauhalt 2023 (s. Anlage 2) sieht gegenüber dem letzten Jahr nur geringe Abweichungen vor. Hier fallen im Wesentlichen die Mehreinnahmen durch die Änderung der Entgeltordnung sowie aufgrund der personellen Situation Mehrausgaben bei den Personalkosten bei den Lehrkräften auf. 
Auch eine Kostensteigerung bei den Personalabrechnungen aufgrund eines Wechsels des externen Dienstleisters ist zu verzeichnen.
Die anderen Positionen sind nahezu unverändert.
Insgesamt entsteht eine Unterdeckung in Höhe von voraussichtlich 318.100,00 € (Erhöhung gegenüber dem Ansatz 2022 = 7.714,00 €). 
Auf die Stadt Vöhringen würde ein Anteil in Höhe von 93.984,09 € (29,55 %) entfallen, auf die Gemeinde Bellenberg 54.824,05 € (17,23 %) und Illertissen 169.291,86 € (53,22 %). 
Bei den im Haushalt 2023 zugrundeliegenden 581 Belegungen würde sich ein Fehlbetrag in Höhe von 547,50 €/Schüler/Jahr ergeben.
Der Vermögenshaushalt (s. Anlage 3) enthält speziell auf Vöhringen bezogene Anschaffungen in Höhe von 7.322,00 € sowie allgemeine Beschaffungen in Höhe von 7.650,00 €, die von den drei Mitgliedskommunen entsprechend ihrem Schüler- bzw. Belegungsanteil getragen werden.
Nähere Einzelheiten können dem beigefügten Haushaltsentwurf entnommen werden.
3. Entgeltordnung 2023
Die Verwaltung der Musikschule Dreiklang hat eine neue Entgeltordnung ausgearbeitet. Diese liegt als Anlage 3 bei. 
Einzelheiten zu den Änderungen wird Frau Häckh in der Sitzung ausführen.

Empfehlung

1. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2022 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022. 
Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2023 der Musikschule Dreiklang e.V.
Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk begrüßt Frau Häckh von der Musikschule Dreiklang und übergibt Ihr das Wort. 
Frau Häckh, stellvertretende Schulleiterin, begrüßt das Gremium und entschuldigt Herr Erb, Schulleiter der Musikschule Dreiklang e. V. 

Zu Beginn geht Frau Häckh auf die Jahresrechnung 2022 ein und erläutert hierzu die vergangenen Veranstaltungen in 2022, die Schülersituation sowie die personellen Veränderungen. 

Im Anschluss erläutert Frau Häckh einzelne Posten der Jahresrechnung 2022, welche den Gremiumsmitgliedern bereits mit den Sitzungsunterlagen zugestellt worden sind. 
Im Verwaltungshaushalt ist die Kostenerstattung der Bläserklasse etwas höher ausgefallen, da es sich hier jedoch um einen durchlaufenden Posten handelt, ist es nicht sonderlich relevant. Die Einnahmen aus dem Unterrichtsentgelt sind nicht ganz erreicht worden, die Personalkosten sind geringer ausgefallen als angenommen. Die Verwaltungskosten sind wie kalkuliert, mit Ausnahme der Telefon- und Internetkosten. Der Posten Gehaltsabrechnungen ist deutlich höher geworden, da hier nicht mehr pauschal, sondern nach der Anzahl der Lehrkräfte abgerechnet wird. Weiterhin kam ein Posten des Landesamtes für Statistik hinzu, welches jeden zweiten Monat eine Statistik fordert. Ebenso sind durch eine falsche Kommunikation mit der Krankenkasse einer Lehrkraft zusätzliche Kosten entstanden.  

Im Vermögenshaushalt wurde sehr viel eingespart, da eingeplantes Equipment aufgrund des Wechsels einer Lehrkraft nicht benötigt wurde.  

Dadurch ergeben sich Erstattungsbeträge an alle drei Kommunen von insgesamt 36.300,03 €, aufgeteilt in Illertissen mit 9.617,30, Vöhringen mit 15.450,84 € und Bellenberg mit 11.231,89 €.

Von Seiten des Gremiums ergeben sich noch Fragen in Bezug auf die Falschabrechnung der Krankenkasse, welche Frau Häckh erläutert. Ebenso kommt die Rückfrage zu dem Posten „Staatszuschuss“, welcher einen Ansatz von 97,00 € enthält. Frau Häckh führt aus, dass es sich hier um einen Tippfehler handelt, der richtige Ansatz muss 97.000,- € lauten.

Zum Haushalt 2023 ergibt sich von Seiten des Gremiums noch die Frage zu den höheren Haushaltsansätzen in 2023, obwohl das Jahr 2022 mit einer Unterdeckung abgeschlossen hat. Frau Häckh führt hierzu aus, dass die Personalkosten in 2023 aufgrund der derzeit laufenden Tarifverhandlungen sowie den personellen Veränderungen sicherheitshalber etwas höher angesetzt wurden. Ebenso liegen die Schülerzahlen dieses Jahr höher als im Vorjahr. 
 
Zudem bezieht sich das Gremium auf die neue Entgeltordnung und bittet darum, künftig die Veränderungen in alt und neu darzustellen. Frau Häckh führt hierzu aus, dass es an der derzeitigen Entgeltordnung keine gravierenden Veränderungen gibt. In die neue Entgeltordnung wurde lediglich ein Passus aufgenommen, da die Musikschule ein zusätzliches Angebot für Senioren im Ballettbereich einführen möchte. 

Hierzu hinterfragt das Gremium, weswegen die Musikschule ein Angebot für Senioren anbietet und weswegen hierzu kein Erwachsenenzuschlag in Höhe von 80 % erfolgt. Frau Häckh führt hierzu aus, dass dieses Angebot als Pilotprojekt kalkuliert wurde und dieses Angebot bereits mit fünf Schüler-/innen kostendeckend ist. 

Zudem nutzt das Gremium die Gelegenheit um der Musikschule Dreiklang e. V. ein Kompliment für Ihre tolle Arbeit zu machen. 

Beschluss 1

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Jahresrechnung 2022 der Musikschule Dreiklang e.V. für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022. 
Die Jahresrechnung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zum Haushalt 2023 der Musikschule Dreiklang e.V.
Der Haushalt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Stadt Vöhringen erteilt ihre Zustimmung zur Entgeltordnung ab 01.09.2022 der Musikschule Dreiklang e.V.
Die Entgeltordnung 2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö Vorberatung 2
Stadtrat Stadtratssitzung 23.02.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen mit dem Zusatz beschlossen, dass das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik noch gesondert zu bestimmen ist. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel soll entsprechend ersetzt werden.
Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen bei 11% (38 GWh von 354 GWh). Die Ziele für Bayern (70% bis 2025) und der BRD (65% bis 2030) sind auf Grund der Sonderstellung des Industriesektors in Vöhringen gesondert zu betrachten. Durch die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ausbauziele im Bereich der Freiflächen- und Dachphotovoltaik soll ein Wert zwischen 20-25% erreicht werden. Mit Erreichen dieser Ziele wäre Vöhringen aus Sicht des Klimaschutzmanagers positiv an einer erfolgreichen Energiewende vor Ort beteiligt!
Das aktuell im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Ausbauziel für Freiflächenphotovoltaik liegt bei 47,5 MWp, wodurch ca. 52,8 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Zur Realisierung wird in etwa eine Fläche von 50 ha benötigt.
Hierfür werden im Klimaschutzkonzept aktuell 16 Flächen als Potenzialflächen für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik vorgeschlagen. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien in einer GIS-Analyse und einer Begutachtung vor Ort ermittelt. Detaillierte Informationen sind dem Klimaschutzkonzept Kapitel 3, 4 und 8 zu entnehmen. (Siehe Anhang: „Auszug KSK Freiflächenphotovoltaik“). Ferner ist zur berücksichtigen, dass für die potenziellen Flächen eine unterschiedliche Flächenkonkurrenz besteht. 
Aus diesem Grund wurde das Thema der Freiflächenphotovoltaik bereits des Öfteren kontrovers im Stadtrat diskutiert. Um das Thema zielführend zu behandeln, empfiehlt die Stadtverwaltung ein schrittweises Vorgehen. Ein wichtiger Punkt zur Akzeptanz der Freiflächenphotovoltaik in der Bevölkerung ist die regionale Wertschöpfung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von der Stromerzeugung vor Ort profitieren, ob direkt oder indirekt über die Stadt. Aus Sicht der Verwaltung ist es deswegen zielführend und notwendig aktiv auf die Grundstückseigentümer zuzugehen.
 

Empfehlung

Schritt 1:
Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Marcus Jung geht nochmals auf die Beweggründe zum Ausbau der Photovoltaikanlagen sowie der Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie der hierzu notwendigen Ausweisung potentieller Freiflächen mit Verweis auf das Klimaschutzkonzept ein. 

Herr Jung führt aus, dass zur Erreichung des Ziels eine Strategie notwendig ist. Um das Thema zielführend zu behandeln, empfiehlt die Stadtverwaltung ein schrittweises Vorgehen.

Der erste Schritt enthält die Findung potentieller Flächen. Hierzu wurden durch Herr Jung bereits potentielle Flächen vorgeschlagen. Die Fraktionen sollen nun bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit haben, Flächen anhand einer Karte Herrn Jung vorzuschlagen.

Im zweiten Schritt sieht die Strategie die einzelne Abstimmung aller potentiellen Flächen im Stadtrat vor. 

Im dritten Schritt wird die Stadtverwaltung mit den einzelnen Grundstückseigentümern Gespräche führen.

Im Anschluss an die Vorstellung ergeht im Gremium eine rege und kontroverse Diskussion. 

Das Gremium hinterfragt, ob das in der Anlage enthaltene Diagramm „Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch 2020“ den Wert der Firma Wieland-Werke beinhaltet. Herr Jung führt hierzu aus, dass der Wert der Firma beinhaltet ist. 
Bei Umsetzung der Ziele im Klimaschutzkonzept wird der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen auf ca. 20 – 25 % steigen. Auf die Rückfrage, ob es hierzu mit der Firma noch gezielte Absprachen geben wird, erläutert Herr Jung, dass es eine erste Besprechung zum Thema Freiflächenphotovoltaik gab.

Ebenso regt das Gremium an, die Suche nach potentiellen Freiflächen analog zu Firmen über Werbeannoncen zu inserieren. Herr Jung führt hierzu aus, dass Firmen diese Art der Suche betreiben müssen, da die Firmen nicht auf die entsprechenden Grundstücksdaten zugreifen können. Da die Stadt Vöhringen hier aber direkt den Kontakt zu den Eigentümern aufnehmen kann, soll erst die vorgeschlagene Strategie umgesetzt werden. Sollte diese nicht zielführend sein, so wäre der Vorschlag eine Alternative.

Das Gremium hinterfragt zudem den im Januar geplanten Workshop unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Hierzu führt Herr Jung aus, dass es zielführender sei, wenn die Stadt und der Stadtrat vorerst eine Auswahl potentieller Flächen ausweist und mit den betroffenen Grundstückseigentümern vorab spricht. Anschließend soll es einen Workshop unter Beteiligung der Öffentlichkeit geben. Nach weiteren Rückfragen zu diesem Thema geht Herr Jung nochmals auf die möglichen Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürger in Form von Genossenschaften und Beteiligungen ein und betont, dass dies durchaus im Anschluss der ersten drei Schritte ein wichtiger Punkt ist. Zielführend ist es jedoch nach Ansicht der Stadtverwaltung nur dann, wenn vorab hierfür Flächen vorgesehen sind. Zudem wird an dieser Stelle nochmal betont, dass die bisherigen Sitzungen alle öffentlich waren und interessierte Bürgerinnen und Bürger jederzeit willkommen sind. Im Rahmen eines Artikels im Amtsblatt wird es hierzu eine Information geben. In diesem Zuge kommt von Seiten des Gremiums der Wunsch, auch auf die Änderung im Umsatzsteuerrecht bezüglich PV-Anlagen auf Privathäusern hinzuweisen.

Auf die Rückfrage, weswegen nicht erst über die PV-Anlagen auf Dächern, insbesondere auf öffentlichen Gebäuden, diskutiert wird, bevor die Freiflächenphotovoltaikanlagen umgesetzt werden, wird erläutert, dass die PV-Anlagen auf Dächern in das Erreichen des Klimaziels bereits inbegriffen sind, die Erreichung des Ziels jedoch nur mit Ausweisung der Freiflächen für Photovoltaikanlagen möglich ist. 

Ebenso kommt von Seiten des Gremiums positive Rückmeldung zur geplanten Strategie. Zur Verbesserung des CO²-Fußabdrucks sowie zur Erreichung der Klimaziele ist das Vorgehen unumgänglich. 

Auf die Rückfrage, weswegen nur in PV-Anlagen und nicht in Windenergie investiert wird, erörtert Herr Jung, dass ein Gutachten hierzu ergab, dass Vöhringen kein Potenzial für Windenergie aufweist. Dennoch wird auch hier stets auf die Entwicklung der Technik geachtet und in dem Klimaschutzkonzept berücksichtigt, sobald es wirtschaftlich und lukrativ ist.

Herr Jung führt zudem aus, dass es für die Stadt Vöhringen sehr attraktiv ist, mögliche Projekte auf den ausgewiesenen Flächen selbst umzusetzen. So habe man die Möglichkeit, das Konzept über den Mindeststandard hinaus ökologisch zu gestalten und das Projekt in das Landschaftsbild einzubinden. Als Beispiele führt er die Umrandung mit Hecken, Biotope oder ein Naturpark an.

Beschluss

Schritt 1:
Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 5

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3. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 3
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4. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4
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4.1. Lasershow anlässlich des 875-Jahre Jubiläums; Anfrage Herr Gutter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.1

Diskussionsverlauf

Herr Gutter informiert, dass der Aufruhr in der Öffentlichkeit in Bezug auf die Lasershow der Auftaktveranstaltung 875-Jahre Vöhringen sehr groß sei. Der Haupt- und Umweltausschuss hat mit Beschluss vom 16.01.2023 einen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € für die Lasershow gebilligt. Nach neuen Informationen sei diese aber deutlich günstiger. Ebenso sei das Geld bereits vor Beschlussfassung an den Sportclub Vöhringen überwiesen worden. Er bittet um gezielte Informationen hierzu. Herr 2. Bürgermeister Walk sichert die Überprüfung und die Stellungnahme im Protokoll zu.

Stellungnahme der Stadtverwaltung: 
Auf Wunsch der Stadtverwaltung bringt sich der SCV mit einer attraktiven Auftaktveranstaltung im Rahmen des Sportpark-Sommerfest anlässlich des 875-Jahre Jubiläum ein. Dieses umfasst unter anderem neben der geplanten Open-Air-Lasershow auch das traditionelle Vöhringer Kinderfest. 
Die Angebotseinholung sowie die Buchung der entsprechenden Lasershow liegt in der Verantwortung des SCV. Von Seiten der Stadtverwaltung ging man zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass aufgrund der steigenden Energiekosten die 10.000,- € hierfür vermutlich nicht reichen werden. Dennoch entschied man sich für eine pauschale Zuwendung, sodass andernfalls noch verfügbare Mittel für weitere Besonderheiten im Rahmen der Auftaktveranstaltung Sportpark-Sommerfest verwendet werden können. 
Die Auszahlung der Zuwendung wurde am 17.01.2023 angewiesen und am 26.01.2023 an den Sportclub Vöhringen überwiesen.

Entgegen der Meinung des Gremiums liegen der Stadtverwaltung die konkreten Angebote nicht vor.

Auf Nachfrage wurde am 31.01.2023 folgende Pressemitteilung an die Neu-Ulmer Zeitung versendet:

Am 06. Februar 1148 wurde Vöhringen erstmals urkundlich erwähnt. Das 850. Jubiläum wurde am 1. Juli 1998 mit einer Jubiläumsfestwoche groß gefeiert. In diesem Jahr jährt sich dieses Ereignis zum 875. Mal.
Unter Einbeziehung bzw. Beteiligung der örtlichen Vereine und Organisationen organisiert die Stadtverwaltung die Feierlichkeiten zum 875. Jubiläum der ersten urkundlichen Erwähnung Vöhringens in diesem Jahr.
  
Verantwortlich für die Planung und Umsetzung ist ein Festkomitee mit Bürgermeister Michael Neher, 2. Bürgermeister Herbert Walk (Vorsitzender des Vereins für Gartenbau- und Landespflege Vöhringen e.V. sowie 2. Vorsitzender des Vereins für Vöhringer Stadt- und Industriegeschichte e.V.), Bertram Schnitzler (Vorsitzender des Kulturrings Vöhringen) sowie aus der Stadtverwaltung Stefan Hanus und Simone Thalhofer-Preußner. 

Ein solch großes Fest kann nur gelingen, wenn im Vorfeld möglichst alle örtlichen Gruppierungen in der Vorplanung eingebunden sind, um gegebenenfalls eigene im Jahreslauf angesetzte Veranstaltungen auf dieses Thema auszurichten und die Möglichkeit zu haben, sich mit ihren Gedanken und Ideen einzubringen. Vor diesem Hintergrund wurden die wichtigsten Akteure in der Stadt Vöhringen zu einem „Ideenpool“ Anfang Februar 2022 in das Vöhringer Kulturzentrum eingeladen. 
Es waren dies die örtlichen Schulen, Senioren- und Jugendbeauftragten, einige der wesentlichen Vereine, u.a. der Sportclub Vöhringen, der Gewerbeverein, der Vereinsring Illerberg/Thal, die Vereinsgemeinschaft Illerzell, um einige wenige zu nennen sowie Vertreter der örtlichen Glaubensgemeinschaften und Kirchen und sozialen Einrichtungen. Diese wurden aufgefordert, Ideen, Vorschläge und Anregungen sowie auch Wünsche einzubringen, deren Umsetzung innerhalb des Festkomitees beraten wurden.
Im Ergebnis entstand das nun vorliegende Jubiläums-Programm, das vor wenigen Tagen der Presse sowie der Öffentlichkeit vorgestellt wurde (siehe Anlage) und seinen Höhepunkt in den beiden Festwochen Ende Juni/Anfang Juli hat.

Den Anfang der beiden Jubiläumsfestwochen bildet das Sportpark-Sommerfest vom 23. bis 25. Juni 2023 mit dem, in Gemeinschaftsarbeit der Stadt und dem SCV organisierten, traditionellen Vöhringer Kinderfest am Freitag, 23. Juni 2023.
Auf Wunsch der Stadtverwaltung sollte sich der Sportclub Vöhringen 1893 e.V. (SCV) mit einer attraktiven Auftaktveranstaltung an diesem Wochenende einbringen. 
Gemeinsam mit dem SCV wurden verschiedene Optionen diskutiert. Unter anderem eine Lasershow umzusetzen war konkret ein Wunschvorschlag der Stadtverwaltung. 
Darüber hinaus sind zusätzlich auch noch weitere Aktionen geplant, die der SCV an diesem „Auftakt“-Wochenende für die beiden Jubiläumsfestwochen in Planung hat, wie z.B. eine besondere Aktion im Rahmen des Jubiläums-Kinderfestes oder einer weiteren sportlichen “Leuchtturm“-Veranstaltung, dem sportlichen Kontext des Vereins gerecht wird.

In Absprache mit dem für das Jubiläum eingesetzten Festkomitee schlug die Stadtverwaltung insoweit dem Haupt- und Umweltausschuss des Stadtrates Vöhringen, auf der Grundlage der örtlichen Vereinsförderrichtlinien, die einmalige Gewährung einer Sonderzuwendung in Höhe von pauschal 10.000 € vor, um sich mit dieser Aktion der Vöhringer Bevölkerung und den Gästen entsprechend präsentieren zu können. 
Dieser wurde in der Sitzung vom 16. Januar 2023 mehrheitlich zugestimmt.
Im Wortlaut des Beschlusses wurde die Sonderzuwendung „für die Ausrichtung einer Auftaktveranstaltung“ und darüber hinaus auch bewusst als Pauschalbetrag formuliert und festgelegt.
Es handelt sich dabei nicht um einen Prozentsatz der letztlich tatsächlich angefallenen Kosten, für die der Verein die entsprechenden Rechnungen vorlegen muss.
Wie hoch der jeweils konkrete Kostenanteil für die verschiedenen vom SCV zu planenden Aktionen sein wird, obliegt dem Verein selbst.
In jedem Fall wird der SCV, so seine Vorsitzende Silvia Koch, in Absprache mit Bürgermeister Michael Neher, diese Sonderzuwendung nicht lediglich für die Deckung der regelmäßig für die Ausrichtung des Sportpark-Sommerfestes anfallenden Kosten verwenden, sondern für besondere Aktionen im Rahmen bzw. Zusammenhang des 875-jährigen Jubiläums.
Selbstredend kalkuliert der Verein seine Ausgaben in diesem Zusammenhang unter dem Gesichtspunkt der Sparsamkeit, wohl wissend, dass jeglicher Zuschuss letztlich aus Steuergeldern finanziert wird. Profitieren sollen am Ende die Vöhringer Bürger und Gäste von einem besonderen sportlich-kulturellen Angebot, das naturgemäß nicht ohne entsprechende Mittel umgesetzt werden kann.

Den Abschluss bildet das Wochenende des Vöhringer Stadtfestes vom 07. bis 09. Juli 2023 mit einer durch die Stadt selbst organisierten Open-Air-Musikveranstaltung am Freitag, 
07. Juli 2023 sowie u.a. auch einer Beteiligung der Partnerstädte und nicht zuletzt der Einbindung des 8. Vöhringer Spiele- und Familientages. Für all dies trägt die Stadt Vöhringen die anfallenden Kosten.

Für das geplante Jubiläums-Open-Air-Konzert mit zwei regionalen und einer überregional bekannten Musikgruppe auf dem Festplatz an der Wasserachse entschied sich das Festkomitee vor dem Hintergrund der Sparsamen Bewirtschaftung der hierfür notwendigen Aufwendungen letztlich für ein sehr moderates Eintrittsgeld in Höhe von 10 €/Person. Ein wichtiger Nebeneffekt ist dabei, dass die Besucherzahlen, die aus Sicherheitsaspekten für diesen Bereich nicht überschritten werden dürfen, dadurch konkret eingehalten werden können.
 
Um einen zusätzlichen sozialen Aspekt miteinfließen zu lassen, entschied sich das Festkomitee zudem, die Hälfte des Eintrittspreises einem guten Zweck zukommen zu lassen. Welche Organisation bzw. Aktion dies konkret sein wird, steht derzeit noch nicht fest.
Um weitere Kosteneinsparungen zu erzielen, werden darüber hinaus örtliche Sponsoren die Möglichkeit haben, sich vor Ort zu präsentieren.

Daneben besteht die Möglichkeit, das weiterhin vorhandene Angebot des Vöhringer Stadtfestes auf der Festwiese, zwischen Josef-Cardijn-Haus und der Katholischen Stadtpfarrkirche St. Michael sowie der Uli-Wieland-Schule Vöhringen uneingeschränkt zu nutzen. Lediglich im Festzelt wird es aufgrund des benachbarten Open-Airs kein zusätzliches Musikangebot geben. Dieser gesamte Bereich ist natürlich für alle Besucher frei zugänglich und kostenfrei.

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4.2. Baumfällen am Kellerberg; Anfrage Frau Dr. Bilmayer-Frank

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.2

Diskussionsverlauf

Frau Dr. Bilmayer-Frank erkundigt sich über die Beweggründe der Baumfällaktion am Kellerberg. Herr 2. Bürgermeister Walk führt hierzu aus, dass das betroffene städtische Grundstück als Park ausgewiesen ist, was höhere Sicherheitsanforderungen der Verkehrssicherungspflicht mit sich bringt. Aus diesem Grund wurden am 06.02.2023 circa 20 Eschen sowie diverses Totholz und Blattwerk entfernt, da diese beginnende bis weit fortgeschrittene Kernfäule aufwiesen. 

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4.3. Busanzeigetafeln in Illerberg; Anfrage Herr Thalhofer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.3

Diskussionsverlauf

Herr Thalhofer bezieht sich auf die Busanzeigetafeln die in Illerberg angebracht wurden. Diese findet er sehr gut, jedoch weißt die Obere Hauptstraße mehr Frequenz als die Neue Welt auf, hier wurde jedoch keine angebracht. Er bittet dies zu überprüfen. 
Ebenso bittet er um Überprüfung, ob die Anzeigetafeln um 90 Grad gedreht werden können, sodass der Bürger die Anzeigetafel vom Gehsteig aus lesen kann und hierzu nicht auf die Straße stehen muss.
Darüber hinaus bittet er um Überprüfung der Lautstärke, da insbesondere nachts die Anzeige sehr laut ist und nicht nur die nächste Buslinie, sondern den kompletten Plan vorliest. 
Herr 2. Bürgermeister Walk sichert eine Überprüfung zu.

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4.4. Busanzeigetafeln in Illerzell; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.4

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bezieht sich ebenfalls auf die angebrachten Anzeigetafeln in Illerzell, bei denen die Zielanzeige Vöhringen und Senden getauscht werden müsste. Herr 2. Bürgermeister Walk sichert auch hier eine Überprüfung zu. 

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4.5. Festplatz in Illerzell; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.5

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bezieht sich auf den Trampelpfad am Festplatz in Illerzell, welcher derzeit sehr verschlammt und verdreckt ist. Er bittet hier um Überprüfung, ob dieser mit etwas Kies aufgeschüttet werden kann. Herr 2. Bürgermeister Walk sichert auch diese Überprüfung zu. 

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4.6. Rockkonzert anlässlich des 875-Jahre Jubiläums; Anfrage Herr Bader

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Umweltausschuss Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung 07.02.2023 ö 4.6

Diskussionsverlauf

Herr Bader informiert sich über das Rockkonzert anlässlich des 875-Jahre Jubiläums, welches die bekannte Rockband „Feuerschwanz“ beinhaltet. Diese sei eine sehr stark frequentierte Band, wonach mit vielen Zuschauern gerechnet werden kann. Er erkundigt sich, wie sichergestellt werden kann, dass auf das Festgelände nur die zugelassene Anzahl an Zuschauern eingelassen wird. Herr 2. Bürgermeister Walk führt hierzu aus, dass die Tickets online verkauft werden und demnach nur die aus sicherheitsrechtlichen Gründen zugelassene Anzahl an Zuschauern zutritt findet.

Datenstand vom 22.03.2023 08:56 Uhr