Datum: 09.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauanträge und Bauvoranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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1 |
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1.1. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 15 Altenwohnungen und Quartierscafé, Neubau von 1 Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen für seniorengerechtes Wohnen, Sanierung einer alten Brauerei und Umnutzung in ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und 4 Büroeinheiten und Schreinerei, Neubau eines Einfamilienhauses, Neubau eines Ladengeschäfts mit Werkstatt inkl. Nutzung des ehemaligen Eiskellers und Betriebsleiterwohnung;
Bauort: „Oberer Kellerbergweg 9“ in Illerberg (Flur-Nr. 1534, 1534/2, 1535, 1535/2, 1540)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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1.1 |
Diskussionsverlauf
Nach einer ausführlichen Vorstellung und Erläuterung des Vorhabens durch Herrn P. Schmid und einer Bestätigung der Notwendigkeit der Schaffung von Alten- und Seniorenwohnungen in Illerberg durch 2. Bürgermeister Walk ergibt sich eine Aussprache, in der sich sämtliche Gremiumsmitglieder grundsätzlich sehr erfreut über das Bauvorhaben zeigen.
Im Verlauf der Diskussion wird die Anlegung eines Kinderspielplatzes gefordert und die angedachte Schreinerei wegen möglicher Immissionsprobleme kritisch gesehen.
In den Raum gestellt wird die Frage, ob in dem Gesamtprojekt nicht eventuell die Schaffung einer Kinderbetreuung in Abstimmung mit der Stadt Vöhringen angestrebt werden sollte.
Wesentliches Thema der Aussprache ist die Frage, ob der vom Antragsteller entsprechend den Vorgaben errechnete Stellplatzbedarf insbesondere im Hinblick auf die geplanten Altenwohnungen auch den tatsächlichen Bedarf an Parkmöglichkeiten abdecken wird. Dies wird insbesondere von einem Ausschussmitglied massiv bezweifelt und insoweit folgerichtig die Frage aufgeworfen, ob nicht die Anzahl der Wohnungen reduziert werden müsste.
Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass über das Bauvorhaben abschließend das Landratsamt Neu-Ulm als Baugenehmigungsbehörde zu befinden hat.
Beschluss
„Das städtebauliche Einvernehmen für das Gesamtbauvorhaben wird erteilt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.
Die Zustimmung zu den beantragten und begründeten Befreiungen vom einschlägigen Bebauungsplan „Kellerberg“ wird ebenfalls erteilt.
Der Antragsteller hat noch einen Freiflächengestaltungsplan vorzulegen, der auch die vorgegebenen Artenschutzrechtlichen Maßnahmen würdigt.
Die Flachdächer sind, wie dargestellt, zu begrünen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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1.2. Neubau eines Wohnhauses mit Carport;
Bauort: „Weißenhorner Straße 5“ in Illerberg (Flur-Nr. 35/2)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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1.2 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Der beantragten und begründeten Abweichung bzw. Befreiung vom einschlägigen Bebauungsplan Illerberg Nr. 5 „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird zugestimmt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Bau eines Druckerhöhungspumpwerks für die Trinkwassernotversorgung der Stadt Vöhringen;
Bauort: „Werner-von-Siemens-Straße 15“ in Vöhringen (Flur-Nrn. 551/3 und 551 Tlfl.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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1.3 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.4. Errichtung von zwei Wohncontainern für die Unterbringung von Obdachlosen;
Bauort: „Zum Klärwerk 21 und 23“ in Vöhringen (Flur-Nr. 1359/3)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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1.4 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.5. Einrichtung einer Doppelgarage mit Lagerfläche/Schuppen;
Bauort: „Ulrichstraße 17“ in Vöhringen (Flur-Nr.43/1)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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1.5 |
Beschluss
„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.
Es wird festgestellt, dass eine Abweichung von der üblichen Praxis der Freihaltung eines Bereichs mit 3 m Tiefe zwischen Straßenhinterkante und Bauwerk möglich ist, da die öffentliche Straße über die direkte Erschließungsfunktion hinaus keine Bedeutung hat und städtebaulich kaum wahrnehmbar ist.
Das flach geneigte Dach sollte begrünt werden.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“;
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1248 (Sandberg), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Ein entsprechender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 gefasst.
Das gegenständliche Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Gegenstand der Planung ist das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den überwiegenden Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden die Randbereiche sowie die 40 m Freihaltezone zur Autobahn BAB 7 als Grünflächen planungsrechtlich gesichert.
Der Änderungsbereich umfasst somit lediglich das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 3,75 ha.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen lediglich im Bereich von 200 m parallel zu Autobahnen zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 23.02.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 23.02.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1) Planzeichnung bestehende Darstellung
2) Planzeichnung geänderte Darstellung
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem sowie dem darauffolgenden Tagesordnungspunkt Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung, Zint & Häußler GmbH, der sodann die im Raum stehende Änderung des Flächennutzungsplanes erläutert.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg";
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1248 (Sandberg), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Ein entsprechender Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 gefasst.
Das gegenständliche Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 3,75 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
- Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule mit 4,0 m und der Betriebseinrichtungen mit 5,0 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bereich der 40 m Freihaltezone zur Autobahn sowie einer umlaufenden, 2,50 m breiten Strauchhecke zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Ein zusätzlicher, externer Ausgleichsbedarf ist jedoch nicht zu erwarten.
Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.
Für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, mit Begründung und Umweltbericht vor.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“, Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 mit folgenden Bestandteilen
1) Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
2) Begründung mit Umweltbericht
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
Herr Häußler stellt den Bebauungsplanvorentwurf vor und steht für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes
- Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;
Vorberatung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 den erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ gefasst.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Der Planbereich umfasst im Norden einen Teilbereich der Wielandstraße und der Vöhlinstraße und im Westen die Marienstraße mit Marienkirche, sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland. Im Süden befindet sich die Illerstraße mit dem „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und im Osten der Hettstedter Platz bzw. die Illerstraße mit dem Rathaus. Im Norden und Osten grenzen unmittelbar bestehende Wohnbebauungen an und vereinzelt gewerbliche Nutzungen. Im Süden grenzen mehrere Schulen und im Westen Wohngebäude sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland an. Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung. Teilstücke der Parkierungsfläche der Firma Wieland können für die Bebauung freigegeben werden. Das Vorhaben ist für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung. Es nimmt eine repräsentative Funktion ein und dient der Gesamtstadt als „Visitenkarte“ und „Aushängeschild“.
Die Stadt Vöhringen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und das Stadtzentrum neu zu ordnen und ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen dienen voranging der Innenentwicklung und der wieder Nutzbarmachung von Flächen. Das Vorhaben stellt ein einmaliges Projekt dar und prägt das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt nachhaltig. Die städtebauliche Nachbarschaft hat in Bezug auf die architektonisch-städtebauliche Aufgabenstellung einer Neubebauung und der Schaffung neuer Straßen- und Platzräume die Verpflichtung, eine hohe Qualität eines Neuordnungskonzepts zu finden. Dieses spielgelt sich im städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner wieder, welches vom Stadtrat als Grundlage für den Bebauungsplan und zur weiteren Planung am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde. In diesem sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen. Neben Rathaus, Kulturzentrum und Pfarrkirche St. Maria sollen Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen realisiert werden. Das bisherige Jugendhaus soll an einem nahegelegenen Standort innerhalb des Plangebiets ersatzweise untergebracht werden. Auf der dafür freiwerdenden Fläche plant der potentielle Investor Wohngebäude mit nicht störender gewerblicher Nutzung. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Durch die geplante Bebauung wird ein neues Stadtzentrum geschaffen, das durch einen großen Platz Aufenthaltsqualität und genügend Raum zur Begegnung schafft. Begrünungen sorgen für ein schönes Erscheinungsbild und wirken sich zugleich positiv auf Mensch, Natur und Umwelt aus. Durch den Entwurf wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht. Die Auswirkungen, die durch das Vorhaben geschaffen werden sind innerhalb des Geltungsbereichs bewältigbar, sodass keine etwaigen nachteiligen Wirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft zu erwarten sind.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 18. Mai 2022 gebilligt und die Verwaltung für zwei anschließende Verfahren, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, beauftragt durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 01. Juli 2022 im Zeitraum bis 16. August 2022 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14. Juli 2022 bis 16. August 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit der Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 06. Juli 2022 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23. Februar 2023, ausgearbeitet vom Büro Wick + Partner aus Stuttgart, vor (Anlage 2).
Auf Grundlage dieser Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 2 - Planzeichnung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023
Anlage 3 - Textteil, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023
Anlage 4 - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023 mit Anlagen:
1) Fachbeitrag Artenschutz auf Grundlage einer Worst-Case Betrachtung vom 31.01.2023
2) Verkehrsgutachten und Erhebung am Kreisverkehr Wieland- / Marienstraße in Vöhringen vom 09.08.2022
3) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ vom 06.10.2022
4) Tragwerksgutachten „Sanierung der Marienstrasse“ vom 03.11.2015
Empfehlung
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.
3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem Thema Herrn Haag vom Büro Wick + Partner, Architekten Stadtplaner Partnerschaft mbH, der sodann die eingegangenen wesentlichen Stellungnahmen und die jeweiligen Abwägungsvorschläge vorstellt.
Im Anschluss erläutert Herr Haag kurz den daraus resultierenden Bebauungsplanentwurf, der zur Billigung vorgeschlagen wird.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 3
„3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg;
Dachabdichtungsarbeiten;
Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Baubeginn für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg ist bereits erfolgt.
Für die Errichtung einer Kinderkrippe im Gartengeschoss der Grundschule Illerberg wurden nun die Dachabdichtungsarbeiten beschränkt ausgeschrieben.
Mit der Planung der Ausführung der Dachabdichtungsarbeiten wurde das Büro Tress Architekten aus Baltringen beauftragt.
Von diesem wurde auch das notwendige Leistungsverzeichnis in Absprache mit dem Stadtbauamt zusammengestellt und überprüft.
Zur Abgabe eines Angebotes wurden 5 Fachfirmen aufgefordert.
Zur Submission am 02.02.2023 hat eine Fachfirma für dieses Gewerk ein Angebot abgegeben.
Das Ergebnis des Angebots kann dem beiliegenden Vergabevorschlag entnommen werden.
Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu vergeben.
Die geprüfte Auftragssumme beträgt brutto 100.298,42 €.
Empfehlung
Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.01.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 100.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt
Beschluss
„Der Auftrag für die Dachabdichtungsarbeiten wird an die Firma Spohn GmbH, Karl-Schlecht-Straße 6, 88471 Laupheim zu den Bedingungen und Einheitspreisen des Angebotes vom 24.01.2023 vergeben.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von ca. 100.000,00 € sind unter der Haushaltsstelle 46462.9400 bereitgestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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6 |
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6.1. Information aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr durch den 2. Bürgermeister Walk
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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6.1 |
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk informiert aus der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr des Landkreises Neu-Ulm vom 07.02.2023 zu folgenden Punkten:
- Einmündungsbereich Weißenhorner Straße/Heerstraße in Illerberg
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sollen nun für einen Zeitraum von sechs Monaten versuchsweise Bodenschwellen so aufgebracht werden, dass die Weißenhorner Straße in einem Winkel von nahezu 90° in die Heerstraße einmündet. Sollte sich der gewünschte Erfolg insbesondere durch eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit einstellen, würden entsprechende bauliche Umbauten erfolgen.
- Installierung einer Bedarfsampel an der Rue de Vizille im Bereich Richard-Wagner-Straße und „Alte Poliere“
Nachdem die jüngsten Fußgängerquerungen ausgereicht haben um nach den einschlägigen Vorschriften eine Fußgängerbedarfsampel errichten zu können, wurde dies nun zugesagt. Die Aufstellung der Verkehrssignalanlage kann allerdings frühestens Ende des Jahres, eher aber wohl erst Anfang nächsten Jahres, erfolgen.
- Verlegung der Kreisstraße NU 14, Illerstraße, im Bereich der Neuen Rathausmitte
Die seitens der Stadt Vöhringen vorgesehene Verlegung der NU 14 im Bereich der angestrebten Neuen Rathausmitte wurde wohlwollend zur Kenntnis genommen.
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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7 |
Diskussionsverlauf
Datenstand vom 22.03.2023 11:00 Uhr