Datum: 23.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschriften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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1 |
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1.1. Stadtratssitzung vom 26.01.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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1.1 |
Diskussionsverlauf
Zu der Anfrage von Herrn Bader in der Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 bezüglich des Bauvorhabens Illersenio und der möglichen Abstandsflächenthematik liegen noch keine Prüfungsergebnisse vor. Diese werden nachgereicht.
Beschluss
„Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 26.01.2023.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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1.2. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.02.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
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ö
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1.2 |
Diskussionsverlauf
Bezüglich des TOP Nr. 4.1 des Haupt- und Umweltausschusses vom 07.02.2023 verweist 2. Bürgermeister Walk auf die ausliegende Stellungnahme von Frau Koch vom SCV.
Bezüglich der TOP Nrn. 4.3/4.4 verliest 2. Bürgermeister Walk dann in Auszügen eine Stellungnahme des DING vom 23.02.2023 wie folgt:
……… Ursprünglich war angedacht, die Haltestelle „Obere Hauptstraße“ mit Anzeigern zu versehen. Nach Rücksprache mit Frau Hörmann gab es jedoch Platzprobleme rund um die Haltestelle, weshalb die Anzeiger an der Haltestelle „Neue Welt“ installiert wurden. Da die Anzeiger autark betrieben werden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Systeme wieder „umgezogen“ werden können, sofern sich die baulichen Gegebenheiten ändern.
……. Die Anzeiger wurden parallel zur Straße montiert. Der Vorteil dabei ist, dass man die Anzeige sehen kann, wenn man aus beiden Richtungen auf die Haltestelle zuläuft. Der Nachteil ist, dass man die Anzeige nicht besonders gut lesen kann, wenn man direkt davor steht. Die Montage erfolgt meist abhängig von den Gegebenheiten vor Ort und ein eindeutiges „Richtig“ und „Falsch“ gibt es oft nicht. Vielmehr gibt es für beide Varianten Vor- und Nachteile. Sofern die Stadt Vöhringen zum Ergebnis kommen sollte, dass eine andere Orientierung besser wäre, kann der Anzeiger gerne eigenständig ummontiert werden.
……………. Die Lautstärke der Vorlesefunktion wird reduziert, ein entsprechender Auftrag ist erteilt.
Anmerkung der Verwaltung:
Die monierten Anzeigetafeln in Illerzell werden demnächst getauscht (Vöhringen/Senden).
Bezüglich des TOP Nr. 4.5 sei, so 2. Bürgermeister Walk, eine abschließende Überprüfung noch nicht erfolgt.
Beschluss
„Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.02.2023.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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1.3. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.02.2023 - öffentlicher Teil
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
|
ö
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1.3 |
Beschluss
„Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.02.2023.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“;
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs,
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
|
ö
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Vorberatung
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2 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
|
ö
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Beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1248 (Sandberg), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Ein entsprechender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 gefasst.
Das gegenständliche Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Gegenstand der Planung ist das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg. Neben der Darstellung eines Sondergebietes „Photovoltaik“ für den überwiegenden Bereich der landwirtschaftlich genutzten Fläche werden die Randbereiche sowie die 40 m Freihaltezone zur Autobahn BAB 7 als Grünflächen planungsrechtlich gesichert.
Der Änderungsbereich umfasst somit lediglich das Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg mit einer Größe von ca. 3,75 ha.
Zur Schaffung der baurechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da Freiflächenphotovoltaikanlagen lediglich im Bereich von 200 m parallel zu Autobahnen zu den nach § 35 BauGB privilegierten Vorhaben zählen. Parallel dazu ist im Hinblick auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Flächennutzungsplan zu ändern, so dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist (vgl. § 8 Abs. 2 BauGB).
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan stellt für den planungsgegenständlichen Bereich aktuell eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Für die 17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ liegt ein Vorentwurf der Planzeichnung in der Fassung vom 23.02.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, vor. Im Lauf des weiteren Verfahrens wird eine Begründung sowie eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erarbeitet.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
17. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“, Stand Vorentwurf i. d. F. vom 23.02.2023 mit folgenden Bestandteilen:
1) Planzeichnung bestehende Darstellung
2) Planzeichnung geänderte Darstellung
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk begrüßt zu diesem sowie dem darauf folgenden TOP Herrn Häußler vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm.
Aufgrund des mit großer Mehrheit gefassten Empfehlungsbeschlusses wird auf eine erneute Vorstellung der Planung verzichtet, Fragen werden keine gestellt.
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Vöhringen im Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörde und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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3. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg";
- Vorstellung und Billigung des Vorentwurfs
- Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
|
ö
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Vorberatung
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3 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
|
ö
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Beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Stadt Vöhringen beabsichtigt, im Bereich des Flurstücks Nr. 1248 (Sandberg), Gemarkung Illerberg die Errichtung und den Betrieb einer PV-Freiflächenanlage durch einen Vorhabenträger zu ermöglichen.
Ein entsprechender Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes wurde bereits in der Sitzung des Stadtrates vom 24.11.2022 gefasst.
Das gegenständliche Grundstück wird derzeit landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Im mittleren Bereich wird die Fläche in Nord-Süd-Richtung durch eine Hochspannungsleitung durchquert. Das Flurstück befindet sich im 500 m Abstand zur Autobahn BAB A7. Damit handelt es sich um eine vorrangig entwickelbare Fläche im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der PV-Anlage ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO erforderlich, da PV-Anlagen außerhalb des 200m Bereichs von Autobahnen nicht zu den gem. § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben im Außenbereich zählen.
Das Planungsgebiet erstreckt sich über das gesamte Flurstück Nr. 1248 der Gemarkung Illerberg und hat eine Größe von ca. 3,75 ha.
Der Bebauungsplan trifft insbesondere folgende Festsetzungen:
- Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Photovoltaikanlage“ nach § 11 BauNVO
- Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl (GRZ) max. 0,6, zulässige Höhe der Solarmodule mit 4,0 m und der Betriebseinrichtungen mit 5,0 m über Gelände) und zu überbaubaren Grundstücksflächen
- Festsetzung einer privaten Grünfläche im Bereich der 40 m Freihaltezone zur Autobahn sowie einer umlaufenden, 2,50 m breiten Strauchhecke zur Minimierung der Beeinträchtigungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB anzuwenden. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs erfolgt auf Basis des Leitfadens „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“. Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wird im weiteren Verfahren erarbeitet. Ein zusätzlicher, externer Ausgleichsbedarf ist jedoch nicht zu erwarten.
Um den Belang „Artenschutz“ ausreichend zu berücksichtigen, wird derzeit eine Kartierung von bodenbrütenden Vogelarten und Zauneidechsen durchgeführt und ein Fachbeitrag Artenschutz erarbeitet. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. Der Fachbeitrag Artenschutz und sich daraus ggf. ergebende Vermeidungs- oder CEF-Maßnahmen werden zum Entwurfsstand des Bebauungsplans ergänzt.
Für den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ liegt ein Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023, ausgearbeitet vom Büro für Stadtplanung Zint & Häußler GmbH, Neu-Ulm, mit Begründung und Umweltbericht vor.
Gemäß vorliegendem Beschlussvorschlag soll nach Billigung des Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1/§ 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen
Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“, Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 mit folgenden Bestandteilen
1) Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
2) Begründung mit Umweltbericht
Empfehlung
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Beschluss
„Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Sandberg Illerberg“ in der Fassung vom 23.02.2023.
Mit diesem Vorentwurf in der Fassung vom 23.02.2023 einschließlich Begründung und Umweltbericht sind die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Es ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
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4. Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Bebauungsplan "Neue Rathaus-Mitte" in Vöhringen;
- Beratung und Abwägung der vorgebrachten schriftlichen Äußerungen zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Vorstellung und Billigung des Entwurfes
- Beschluss zur Durchführung der öffentlichen Auslegung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Verkehrsausschuss
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Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung
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09.02.2023
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ö
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Vorberatung
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4 |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
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23.02.2023
|
ö
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Beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Stadtrat der Stadt Vöhringen hat in seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 den erneuten Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ gefasst.
Das Plangebiet befindet sich im Zentrum, in der Innenstadt von Vöhringen und ist ca. 2,67 ha groß. Der Planbereich umfasst im Norden einen Teilbereich der Wielandstraße und der Vöhlinstraße und im Westen die Marienstraße mit Marienkirche, sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland. Im Süden befindet sich die Illerstraße mit dem „Wolfgang-Eychmüller-Haus“ und im Osten der Hettstedter Platz bzw. die Illerstraße mit dem Rathaus. Im Norden und Osten grenzen unmittelbar bestehende Wohnbebauungen an und vereinzelt gewerbliche Nutzungen. Im Süden grenzen mehrere Schulen und im Westen Wohngebäude sowie eine größere Parkierungsfläche der Firma Wieland an. Mit der verkehrlichen Neuordnung im Bereich der Stadtmitte östlich der Wielandwerke entstehen im Umfeld des Rathauses zentrale Entwicklungsflächen der Stadtentwicklung. Teilstücke der Parkierungsfläche der Firma Wieland können für die Bebauung freigegeben werden. Das Vorhaben ist für die Stadtentwicklung Vöhringens von zentraler Bedeutung. Es nimmt eine repräsentative Funktion ein und dient der Gesamtstadt als „Visitenkarte“ und „Aushängeschild“.
Die Stadt Vöhringen verfolgt mit der Aufstellung des Bebauungsplans das Ziel, innerstädtischen Wohnraum bereitzustellen und das Stadtzentrum neu zu ordnen und ein lebendiges und attraktives Zentrum mit hoher Aufenthaltsqualität und Begrünung zu etablieren. Die geplanten Maßnahmen dienen voranging der Innenentwicklung und der wieder Nutzbarmachung von Flächen. Das Vorhaben stellt ein einmaliges Projekt dar und prägt das zukünftige Erscheinungsbild der Stadt nachhaltig. Die städtebauliche Nachbarschaft hat in Bezug auf die architektonisch-städtebauliche Aufgabenstellung einer Neubebauung und der Schaffung neuer Straßen- und Platzräume die Verpflichtung, eine hohe Qualität eines Neuordnungskonzepts zu finden. Dieses spielgelt sich im städtebaulichen Entwurf des Büros Wick + Partner wieder, welches vom Stadtrat als Grundlage für den Bebauungsplan und zur weiteren Planung am 28. Oktober 2021 verabschiedet wurde. In diesem sind unterschiedliche Nutzungen vorgesehen. Neben Rathaus, Kulturzentrum und Pfarrkirche St. Maria sollen Handelsflächen, Dienstleistungen und Wohnnutzungen realisiert werden. Das bisherige Jugendhaus soll an einem nahegelegenen Standort innerhalb des Plangebiets ersatzweise untergebracht werden. Auf der dafür freiwerdenden Fläche plant der potentielle Investor Wohngebäude mit nicht störender gewerblicher Nutzung. Es soll keine Konkurrenz zu den Schwerpunkten des Einzelhandels in der Stadt entstehen. Durch die geplante Bebauung wird ein neues Stadtzentrum geschaffen, das durch einen großen Platz Aufenthaltsqualität und genügend Raum zur Begegnung schafft. Begrünungen sorgen für ein schönes Erscheinungsbild und wirken sich zugleich positiv auf Mensch, Natur und Umwelt aus. Durch den Entwurf wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht. Die Auswirkungen, die durch das Vorhaben geschaffen werden sind innerhalb des Geltungsbereichs bewältigbar, sodass keine etwaigen nachteiligen Wirkungen auf die unmittelbare Nachbarschaft zu erwarten sind.
Die Vorentwürfe der Planung i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurden jeweils in der Sitzung des Stadtrates vom 18. Mai 2022 gebilligt und die Verwaltung für zwei anschließende Verfahren, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, beauftragt durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen i.d.F. vom 18. Mai 2022 wurde jeweils mit Schreiben vom 01. Juli 2022 im Zeitraum bis 16. August 2022 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 14. Juli 2022 bis 16. August 2022 statt. Auf die öffentliche Auslegung wurde mit der Bekanntmachung in der Wochenzeitung „Illertissen Extra“, dem amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Vöhringen, vom 06. Juli 2022 hingewiesen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des Bebauungsplanes können der Anlage 1, die auch Bestandteil des Beschlusses wird, entnommen werden. Aus der Anlage 1 ergeben sich auch die einzelnen Abwägungsvorschläge zu den vorgebrachten Anregungen und Bedenken.
Die eingegangenen Stellungnahmen zur beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes bedingen nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange keine grundsätzlichen Änderungen der Planungsabsicht der Stadt Vöhringen.
Für die Planung liegt der Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23. Februar 2023, ausgearbeitet vom Büro Wick + Partner aus Stuttgart, vor (Anlage 2).
Auf Grundlage dieser Entwurfsfassung soll das Aufstellungsverfahren fortgesetzt und die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Anlagen:
Anlage 1 - Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen der Öffentlichkeit aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 2 - Planzeichnung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023
Anlage 3 - Textteil, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023
Anlage 4 - Begründung, Entwurf i.d.F. vom 23.02.2023 mit Anlagen:
1) Fachbeitrag Artenschutz auf Grundlage einer Worst-Case Betrachtung vom 31.01.2023
2) Verkehrsgutachten und Erhebung am Kreisverkehr Wieland- / Marienstraße in Vöhringen vom 09.08.2022
3) Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ vom 06.10.2022
4) Tragwerksgutachten „Sanierung der Marienstrasse“ vom 03.11.2015
Empfehlung
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.“
„3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk berichtet, dass der mit der Planung „Neue Rathaus-Mitte“ beauftragte Städteplaner, Herr Haag, erkrankt sei und deswegen heute nicht anwesend sein könne.
Er habe vor, auf die Vorstellung der einzelnen Stellungnahmen samt Abwägungsvorschlägen zu verzichten, nicht zuletzt weil hier ein einstimmiger Empfehlungsbeschluss vorliege.
Für eventuelle Rückfragen stehen die Herren des Stadtbauamtes aber, so 2. Bürgermeister Walk, gerne zur Verfügung.
In der sich ergebenden Aussprache wird der vorgesehene Kreisverkehr von einigen Gremiumsmitgliedern thematisiert insbesondere im Hinblick auf die Bewertung der Verkehrsplanung durch das Staatliche Bauamt Krumbach, die teilweise geforderte alternative Untersuchung der Verkehrsführung durch eine Lichtsignalanlage, die mögliche Führung des Radverkehrs und die nicht optimale Situation der Einfahrt mit Kraftfahrzeugen von Osten kommend (Vöhlinstraße) in Richtung Hettstedter Platz sowie die einzig mögliche Abfahrt aus dem Hettstedter Platz in Fahrtrichtung Osten (Vöhlinstraße).
Seitens der Vertreter des Stadtbauamtes wird erläutert, dass sowohl für den Stadtplaner als auch für die Stadtverwaltung die erarbeitete und weitgehend abgestimmte Verkehrsplanung insbesondere aufgrund der Bestandsgebäude zwar tatsächlich nicht optimal sei, bei Abwägung sämtlicher Gesichtspunkte die Vorteile aber deutlich überwiegen.
Das Staatliche Bauamt Krumbach bekomme im Übrigen, wie die weiteren Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerschaft, nun erneut die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äußern.
Erst danach dürfte dann die abschließende Entscheidung durch den Stadtrat gefordert sein.
Beschluss 1
„1. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 18.05.2022 zur Kenntnis und macht sich die in der Anlage 1 dargestellten Abwägungs- und Beschlussvorschläge zu Eigen.
Die Anlage 1 ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Beschluss 2
„2. Der Stadtrat der Stadt Vöhringen billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 8
Beschluss 3
„3. Der Stadtrat beschließt, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Neue Rathaus-Mitte“ in der Fassung vom 23.02.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Freiflächenphotovoltaik - Ausbaustrategie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt- und Umweltausschuss
|
Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung
|
07.02.2023
|
ö
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Vorberatung
|
2 |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 24.11.2022 wurde die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen mit dem Zusatz beschlossen, dass das in Punkt 8 „Zusammenfassende Klimaschutzziele der Stadt Vöhringen“ beschriebene Ausbauziel für Freiflächen Photovoltaik noch gesondert zu bestimmen ist. Das aktuell vom Klimaschutzmanager vorgeschlagene Ausbauziel soll entsprechend ersetzt werden.
Aktuell liegt der Anteil erneuerbarer Energien am elektrischen Endenergieverbrauch in Vöhringen bei 11% (38 GWh von 354 GWh). Die Ziele für Bayern (70% bis 2025) und der BRD (65% bis 2030) sind auf Grund der Sonderstellung des Industriesektors in Vöhringen gesondert zu betrachten. Durch die im Klimaschutzkonzept beschriebenen Ausbauziele im Bereich der Freiflächen- und Dachphotovoltaik soll ein Wert zwischen 20-25% erreicht werden. Mit Erreichen dieser Ziele wäre Vöhringen aus Sicht des Klimaschutzmanagers positiv an einer erfolgreichen Energiewende vor Ort beteiligt!
Das aktuell im Klimaschutzkonzept vorgeschlagene Ausbauziel für Freiflächenphotovoltaik liegt bei 47,5 MWp, wodurch ca. 52,8 GWh Strom pro Jahr erzeugt werden könnten. Zur Realisierung wird in etwa eine Fläche von 50 ha benötigt.
Hierfür werden im Klimaschutzkonzept aktuell 16 Flächen als Potenzialflächen für den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik vorgeschlagen. Diese wurden anhand verschiedener Kriterien in einer GIS-Analyse und einer Begutachtung vor Ort ermittelt. Detaillierte Informationen sind dem Klimaschutzkonzept Kapitel 3, 4 und 8 zu entnehmen. (Siehe Anhang: „Auszug KSK Freiflächenphotovoltaik“). Ferner ist zur berücksichtigen, dass für die potenziellen Flächen eine unterschiedliche Flächenkonkurrenz besteht.
Aus diesem Grund wurde das Thema der Freiflächenphotovoltaik bereits des Öfteren kontrovers im Stadtrat diskutiert. Um das Thema zielführend zu behandeln, empfiehlt die Stadtverwaltung ein schrittweises Vorgehen. Ein wichtiger Punkt zur Akzeptanz der Freiflächenphotovoltaik in der Bevölkerung ist die regionale Wertschöpfung. Die Bürgerinnen und Bürger sollen von der Stromerzeugung vor Ort profitieren, ob direkt oder indirekt über die Stadt. Aus Sicht der Verwaltung ist es deswegen zielführend und notwendig aktiv auf die Grundstückseigentümer zuzugehen.
Empfehlung
Schritt 1:Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk verweist einleitend auf den schriftlichen Antrag von Herrn Brocke vom 20.02.2023 zu diesem TOP sowie zu TOP Nr. 7 und erklärt, er wolle den Antrag im Kontext und Zusammenhang mit TOP Nr. 5 diskutieren.
Inhaltlich führt Herr Jung kurz in das Thema ein und stellt dar, dass er sich tatsächlich zunächst eine allgemeine Informationsveranstaltung zum Klimaschutzkonzept der Stadt Vöhringen vorstellen könnte, bei der sich die Bürger einerseits grundsätzlich über diesen Themenkreis informieren könnten und andererseits aber auch die städtischen Ideen zu möglichen künftigen Freiflächen-Photovoltaikanlagen kennenlernen könnten.
Im weiteren zeitlichen Verlauf könnte dann ein Workshop angesetzt werden, der sich insbesondere mit der Thematik Freiflächen-Photovoltaikanlage auseinandersetzt und konkret behandelt.
In der anschließenden Diskussion zeigt sich, dass allen Gremiumsmitgliedern eine frühzeitige Einbeziehung der Bürgerschaft sehr wichtig ist, Teile der Stadträte einige der vorgestellten Potentialflächen aufgrund der guten Bonität der Böden und/oder der Möglichkeit der höherwertigen städtebaulichen Nutzung kritisch sehen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass auf vielen Dächern noch Photovoltaikanlagen installiert werden könnten, während andere Gremiumsmitglieder sich auch ein noch ambitioniertes Ziel der Stadt Vöhringen vorstellen könnten.
Aufgrund der erfolgten Privilegierung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in einem Abstand insbesondere von 200 m zum Fahrbahnrand einer Autobahn wird die Stadtverwaltung gebeten, sich bereits heute im Vorfeld von möglichen Bauanträgen Gedanken zu machen, wie der Bereich zwischen dem östlichen Ortsrand von Illerberg und der A 7 von Freiflächen-Photovoltaikanlagen freigehalten werden kann bzw. wie die allseits angestrebte höherwertige Nutzung dieser Flächen im Hinblick auf eine vorgesehene weitere Siedlungsentwicklung in diesem Bereich hierfür gesichert werden könnte.
Im Rahmen der Aussprache wird auch um Eruierung gebeten, welche Optionen es für eine finanzielle Beteiligung der Bürger an entsprechenden Freiflächen-Photovoltaikanlagen gibt.
Im Ergebnis einer kurzen Diskussion zu Fragen der Geschäftsordnung und nachdem Herr Brocke seinen schriftlich gestellten Antrag nun unmittelbar in der laufenden Sitzung stellt, stellt 2. Bürgermeister Walk folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss
„Schritt 0 (Der schriftlich eingereichte Antrag von Herrn Brocke vom 20.02.2023, welcher in der laufenden Sitzung nun explizit zu TOP Nr. 5 gestellt wird, soll den in der Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses gefassten Empfehlungsbeschluss mit den Schritten 1 bis 3 ergänzen):
Die Stadt Vöhringen wird beauftragt, im März/April 2023 einen Workshop/Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vöhringen einschließlich der Stadtteile im Zusammenhang mit der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Vöhringen durchführen. Die daraus resultierenden Wünsche und Anregungen aus der Bürgerschaft werden dann zeitnah von der Stadtverwaltung geprüft, entsprechend aufbereitet und dem Gremium (Haupt- und Umweltausschuss sowie Stadtrat) zur Beratung und Abstimmung vorgelegt. Davon ausgehend, sind die von der Stadtverwaltung in der Empfehlung zu TOP 5, Schritte 1 bis 3, zeitlich und inhaltlich den Ergebnisses des Workshops anzupassen.
Schritt 1:Die im Stadtrat vorhanden Fraktionen haben bis zum 10.03.2023 die Möglichkeit weitere Flächen, die aus Ihrer Sicht für Freiflächenphotovoltaik geeignet sind, an Herrn Marcus Jung zu übermitteln. Die Flächen sollen auf einer Karte mit hinterlegtem Luftbild gekennzeichnet werden. Beispielsweise über https://geoportal.bayern.de/bayernatlas.
Schritt 2:
In der Stadtratssitzung am 23.03.2023 soll über jede potenzielle Fläche einzeln abgestimmt werden. Die aus der Abstimmung resultierende Priorisierung dient der Stadtverwaltung als Anhaltspunkt für das weitere Vorgehen.
Schritt 3:
Die Stadtverwaltung führt Gespräche mit den einzelnen Grundstückseigentümern von in Frage kommenden Flächen.
Die Ergebnisse der Gespräche sollen im weiteren Verlauf dem Stadtrat vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
|
6 |
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6.1. Öffentliche Toilettenanlage im Bereich „Stadtcenter“ in Vöhringen;
Wiedereröffnung nach Reparatur;
Information durch 2. Bürgermeister Walk
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
6.1 |
Diskussionsverlauf
2. Bürgermeister Walk informiert, dass die über einen längeren Zeitraum nicht benutzbare öffentliche Toilettenanlage im „Stadtcenter“ nach Reparatur nun wieder geöffnet habe.
Die Information wird gerade im Hinblick auf die älteren Mitbürger erfreut zur Kenntnis genommen.
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7. Anträge und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Freiflächenphotovoltaik-Ausbaustrategie,
Antrag Stadtrat Brocke
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.1 |
Diskussionsverlauf
Herr Brocke zieht seinen unter TOP Nr. 5 abschließend behandelten Antrag vom 20.02.2023 zurück.
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7.2. Einsehbarkeit der Powerpointpräsentation für die zu behandelnden Bauanträge und Bauvoranfragen;
Anfrage von Herrn Hinterkopf
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.2 |
Diskussionsverlauf
Herr Hinterkopf moniert, dass die Powerpointpräsentation für die im Bau- und Verkehrsausschuss zur Behandlung anstehenden Bauanträge und Bauvoranfragen von den Mitgliedern des Haupt- und Umweltausschusses nicht eingesehen werden können.
Herr Gutter ergänzt, dass die Powerpointpräsentation jedenfalls sehr kurzfristig nach der Sitzung nicht mehr einsehbar sei.
2. Bürgermeister Walk will die Sachlage, nachdem eine Klärung heute nicht möglich ist, überprüfen lassen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Powerpräsentation ist grundsätzlich für alle Gremiumsmitglieder einsehbar. Mit Erstellung der Niederschrift und der Bereitstellung derselben für die Öffentlichkeit bleiben allerdings nur die Anlagen einsehbar, welche auch der Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht werden sollen. Regelmäßig gehören die Bauantragsliste und die Darstellung der einzelnen Baugesuche hier nicht dazu.
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7.3. Leerung des städtischen Briefkastens am Rathaus;
Anfrage von Herrn Georg Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.3 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer nimmt auf die Schließung des Rathauses über Weihnachten Bezug und bemängelt, dass der Briefkasten in dieser Zeit wohl nicht geleert wurde; jedenfalls musste er einen überquellenden Briefkasten feststellen, der einen unerlaubten Zugriff auf Briefe an die Stadtverwaltung möglich gemacht hätte.
Er regt einerseits an, auch während einer Rathausschließung für eine ausreichend häufige Leerung des Briefkastens zu sorgen und andererseits die Anbringung eines Behördenbriefkastens, der einen sicheren Verbleib der eingeworfenen Post garantiert.
2. Bürgermeister Walk entgegnet, dass nach seinem Kenntnisstand eine tägliche Leerung des Briefkastens veranlasst worden sei.
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7.4. Anstehende Neuausweisung von Trinkwasserschutzgebieten in Weißenhorn, Senden und Vöhringen;
Information im Stadtrat;
Anfrage von Herrn Georg Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.4 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer verweist auf die anstehende Neuausweisung von Trinkwasserschutzgebieten in den Nachbarstädten Weißenhorn und Senden sowie eine entsprechende Planung auch für die Stadt Vöhringen und meint, eine diesbezügliche Information im Stadtrat wäre durchaus interessant, nachdem sich Wasserschutzgebietsausweisungen regelmäßig auf die Nachbarkommunen auswirken.
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7.5. Gemeindeverbindungsstraße Thal – Bellenberg;
schadhaftes Bankett;
Anfrage von Herrn Georg Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.5 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer berichtet, dass gerade im Bereich zwischen Riedhof und Pferdehof Bucher das Bankett der Gemeindeverbindungsstraße Thal – Bellenberg schadhaft sei und stellt deswegen die Frage in den Raum, ob eventuell ein größerer Ausbau der verlängerten Riedhofstraße sinnvoll oder gar notwendig sein könnte.
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7.6. Darlegung der Klimaauswirkungen bei kommunalen Beschlüssen;
Anfrage von Herrn Bernhard Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.6 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer verweist auf einen Gremiumsbeschluss welcher besagt, dass künftig bei jedem Beschluss angegeben werden soll, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf das Klima haben dürfte. Er bedauert, dass diese Folgen bei den Beschlussfassungen bislang nicht dargestellt wurden.
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7.7. Weiterentwicklung der Nahwärmeversorgung;
Information;
Anfrage von Herrn Bernhard Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.7 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer bittet um Information, wie es mit der Nahwärmeversorgung, ausgehend von der Müllverbrennungsanlage Weißenhorn, weitergehen soll.
2. Bürgermeister Walk sichert eine Beantwortung im Protokoll zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Seitens der Stadtverwaltung ist geplant, Herrn Hertel, Geschäftsführer Fernwärme Weißenhorn, zu der vorgesehenen Sitzung des Stadtrates am 20.04.2023 einzuladen, um Informationen aus erster Hand zu erhalten, wie in dieser Angelegenheit weiter vorgegangenen werden könnte.
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7.8. Interkommunaler Ausschuss;
Einberufung;
Anfrage von Herrn Bernhard Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.8 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer hält eine Einberufung des eigens gebildeten Interkommunalen Ausschusses u. a. zu den Themenbereichen „Kommunaler Ordnungsdienst“, „Gemeinsame Beschaffungen“ und beispielsweise „Konflikte durch die Neuausweisung von Wasserschutzgebieten“ für sinnvoll.
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7.9. Verkehrsschau Herbst 2022;
Information;
Anfrage von Herrn Bernhard Thalhofer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.9 |
Diskussionsverlauf
Herr Thalhofer verweist auf die Verkehrsschau im Herbst 2022 und bittet um Auskunft über die daraus resultierenden Ergebnisse.
Anmerkung der Verwaltung:
Die letzte Verkehrsschau fand am 26.07.2022 statt. Dabei wurde Vöhringen incl. Stadtteilen unter Beteiligung der PI Illertissen befahren. Allerdings hat eine Verkehrsschau auch immer den Charakter einer „Stichprobenerhebung“, auch wenn sie in Vöhringen sehr sorgfältig durchgeführt wird.
Aus pandemiebedingten Gründen nahm das LRA Neu-Ulm diesmal nicht an der Verkehrsschau teil.
Das LRA als zuständige Aufsichtsbehörde erhielt aber einen Abdruck des Protokolls dieser Verkehrsschau zur Kenntnis. Das Protokoll kann im Stadtbauamt eingesehen werden.
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7.10. Fällung von Eichen im Auwaldbereich von Illerzell;
Unverständnis;
Anfrage von Herrn Wedemeyer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.10 |
Diskussionsverlauf
Herr Wedemeyer berichtet, dass auch im Auwald von Illerzell Eschen aufgrund der bekannten Krankheit durch die Bayerischen Staatsforsten gefällt wurden. Dies ist nicht zuletzt aufgrund von Verkehrssicherungspflichten nachvollziehbar.
In diesem Zusammenhang wurden allerdings auch 10 große Eichen gefällt. Sowohl den Bürgern als auch ihm fehle dafür jegliches Verständnis. Er bedauert diese Baumfällaktion zutiefst, zumal viele Bürger leider nicht zur Kenntnis nehmen, dass die entsprechenden Arbeiten nicht durch die Stadt Vöhringen, sondern durch die Bayerischen Staatsforsten veranlasst wurden.
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7.11. Illerzeller Straße Nord;
Fortsetzung der Bauarbeiten;
Anfrage von Herrn Bader
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.11 |
Diskussionsverlauf
Herr Bader verweist auf Anfragen aus der Bürgerschaft, weswegen die Bauarbeiten im Bereich der nördlichen Illerzeller Straße seit zwei Monaten eingestellt seien. Einige Baustellen hätten ihren Betrieb bereits wieder aufgenommen.
Herr Söhner gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die Arbeiten auch hier nächste Woche wieder anlaufen werden. Im Übrigen sei es absolut üblich, dass im Tiefbau witterungsbedingt eine Winterpause eingelegt werde.
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7.12. Illerzeller Straße;
Eventuelles Parkverbot zwischen Johannisweg und Wielandstraße auf der westlichen Straßenseite;
Anfrage von Herrn Bader
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.12 |
Diskussionsverlauf
Herr Bader moniert, dass die in der Illerzeller Straße im genannten Bereich angesiedelte Firma regelmäßig einige Firmenfahrzeuge samt Anhängern auf der öffentlichen Verkehrsfläche abstellt und dort teilweise auch Verladearbeiten durchführt. Er bittet aus Gründen der Verkehrssicherheit um die Prüfung, ob nicht zwischen Johannisweg und Wielandstraße auf der westlichen Seite der Illerzeller Straße ein Parkverbot angeordnet werden sollte.
2. Bürgermeister Walk sichert eine Überprüfung zu.
Anmerkung der Verwaltung:
Die angesprochene Situation war schon Gegenstand einer Anfrage in einer Bürgerversammlung aus dem Jahre 2022.
Mitarbeiter der Stadtverwaltung können jeden Morgen auf dem Weg zur Arbeit die Situation mit ansehen. Es ist tatsächlich so, dass durch das Parken in diesem Bereich eine gewisse Beeinträchtigung für den fahrenden Verkehr stattfindet. Allerdings kann auch beobachtet werden, dass dadurch die Verkehrsteilnehmer sehr überwiegend langsam fahren und auch besondere Vorsicht walten lassen.
Die Stadtverwaltung hatte diese Angelegenheit in der Vergangenheit trotzdem schon zweimal (zuletzt Sommer 2022) zum Anlass genommen, mit der Polizei zusammen die Situation anzusehen und zu beurteilen.
Im Ergebnis war jeweils festzustellen, dass es sich hier um eine (noch) normale Innenstadtsituation handelt, die keinen Eingriff in die Parkregelung rechtfertigt.
Da nunmehr in der Illerzeller Straße die neue Geschwindigkeitsregelung „komplett 30 in der Illerzeller Straße“ gilt, sieht die Stadtverwaltung eine weitere Möglichkeit der Entspannung der Situation.
Gleichwohl wird die Situation weiter beobachtet.
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7.13. Abschnittsweise fehlende Beleuchtung des Geh- und Radweges entlang der Werner-von-Siemens-Straße;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.13 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler äußert sein Unverständnis, dass der Geh- und Radweg entlang der Werner-von-Siemens-Straße von der St 2031 bis zum Vereinsgebäude des Schäferhundevereins beleuchtet ist, nicht jedoch der Abschnitt vom Hundesportplatz bis zur Illertaltangente Nord, die direkt an Illerzell anschließt.
Im Rahmen einer kurzen Aussprache wird vermutet, dass die Beleuchtung der westlichen Geh- und Radwegstrecke über Bewegungsmelder aktiviert wird, diese aber möglicherweise aufgrund der Initiative, Energie zu sparen, momentan ausgeschaltet seien.
2. Bürgermeister Walk sichert eine Überprüfung zu.
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7.14. Illertaltangente Nord;
Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.14 |
Diskussionsverlauf
Herr Klinger nimmt auf die erfolgte Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit im mittleren Abschnitt der Illertaltangente Nord entlang von Illerzell Bezug und meint, dass eine Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit im nördlichen Verlauf der Illertaltangente Nord bis zur St 2031 ebenfalls sinnvoll wäre.
2. Bürgermeister Walk informiert, dass bereits entsprechende Gespräche für diesen im Hoheitsgebiet der Stadt Senden liegenden Streckenabschnitt laufen.
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7.15. Wohnbereich Uferstraße/Wiesentalstraße in Illerzell;
Aufstellung von Verkehrsschildern zur Verdeutlichung der Höchstgeschwindigkeit;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.15 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler würde es begrüßen, wenn beispielsweise in der „Tempo 30 km/h Zone“ im Wohnbereich Uferstraße/Wiesentalstraße in Illerzell einige Verkehrsschilder aufgestellt würden, welche auf die geltende Höchstgeschwindigkeit nochmals hinweisen.
Die Versammelten gehen davon aus, dass es nicht zulässig wäre, in einer „Tempo 30 km/h Zone“ einzelne 30 km/h Schilder quasi ergänzend aufzustellen.
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7.16. Schadhafter Uferabschnitt am Illerkanal im Verlauf der Uferstraße in Illerzell;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.16 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler verweist auf die von ihm bereits angesprochenen Schäden im Uferbereich des Illerkanals in der Uferstraße in Illerzell, welche sich seines Erachtens vergrößert hätten.
Er bittet dringend darum sich der Sache anzunehmen und insbesondere mit den Unterhaltspflichtigen (nochmals) Kontakt aufzunehmen.
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7.17. Gelungener Seniorenfasching;
Anfrage von Herrn Klingler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.17 |
Diskussionsverlauf
Herr Klingler bedankt sich für die perfekte Organisation des diesjährigen Seniorenfaschings und für den engagierten Einsatz von Verwaltungsmitarbeitern am Seniorenfaschingsnachmittag selbst. Knapp 300 Besucher konnten ein tolles Programm und einen schönen Nachmittag erleben.
Schön wäre es, so Herr Klingler weiter, wenn bei kommenden Seniorenfaschingsveranstaltungen vielleicht auch einige Stadträte teilnehmen könnten, nachdem sich einerseits die Senioren darüber freuen würden und andererseits die Gelegenheit für gute Gespräche gegeben wäre.
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7.18. Rückschnitt von Bäumen im Stadtcenter in Vöhringen;
Anfrage von Herrn Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.18 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth nimmt auf den Rückschnitt von Bäumen im Stadtcenter in Vöhringen Bezug, der insbesondere einen Vöhringer Bürger auf den Plan gerufen hat der die Ansicht vertritt, dass bei der Stadtverwaltung die Angelegenheit bislang eher suboptimal bearbeitet worden sei und nun ein konsequentes Handeln zur Sicherung einer bebauungsplankonformen Bepflanzung unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Vöhringer Steuerzahler dringend geboten ist.
2. Bürgermeister Walk erläutert kurz die Sach- und Rechtslage dahingehend, dass die zurückgeschnittenen Bäume allesamt in Privateigentum sind und leider auch bei Bäumen im Bereich des Kinderspielplatzes, für welchen die Stadt Vöhringen die Verkehrssicherungspflicht durch Vereinbarung übernommen hat, unabgestimmte Baumpflegemaßnahmen durchgeführt worden seien.
Die Stadtverwaltung werde nächste Woche intern den kompletten Vorgang besprechen und bewerten sowie überlegen, welche Schritte gegebenenfalls konkret zu ergreifen sind.
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7.19. Lasershow im Rahmen des Jubiläums 875 Jahre Stadt Vöhringen 2023;
lückenhafte Information;
Anfrage von Herrn Barth
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7.19 |
Diskussionsverlauf
Herr Barth berichtet verärgert, dass aufgrund einer schlecht vorbereiteten Sitzung mit nicht ausreichender Information im Zusammenhang mit einer Lasershow bzw. einer zugesagten Sonderzuwendung über 10.000,-- € seitens der Stadt Vöhringen an den SC Vöhringen im Rahmen der Auftaktveranstaltung zur Festwoche bei Kenntnis der zwischenzeitlich bekannten Fakten eine anderweitige Beschlussfassung möglich gewesen wäre.
Er und auch weitere Stadträte seien in diesem Zusammenhang bedauerlicherweise völlig zu Unrecht von Bürgern kritisch angesprochen worden.
2. Bürgermeister Walk stellt klar, dass der Verwaltung insbesondere das ursprüngliche Informationsdefizit bzw. die Missverständlichkeit durchaus bewusst ist. Die Situation sei allerdings bedauerlicherweise nicht mehr zu ändern.
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7.20. Erfolgter Gehölzrückschnitt im Verlauf des Sichtschutzdamms an der Robert-Bosch-Straße in Vöhringen;
neue Erkenntnisse;
Anfrage von Herrn Epple
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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Stadtratssitzung
|
23.02.2023
|
ö
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Beschließend
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7.20 |
Diskussionsverlauf
Herr Epple frägt nach, ob mittlerweile eruiert werden konnte, wer den Sichtschutzdamm zwischen Vöhringer See und Robert-Bosch-Straße zurückgeschnitten hat.
2. Bürgermeister Walk bejaht dies und versichert, dass mit der betreffenden Person ein entsprechendes Gespräch geführt werden wird, nachdem tatsächlich ein eigenmächtiger Rückschnitt eines öffentlichen Damms nicht (länger) akzeptiert werden kann, selbst wenn dies in der Vergangenheit toleriert worden wäre.
Datenstand vom 03.05.2023 15:36 Uhr