Datum: 09.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Bau- und Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauanträge und Bauvoranfragen
1.1 Bauvoranfrage für die Dachaufstockung an bestehendem Mehrfamilienhaus; Bauort: "Schillerstraße 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 816/8)
1.2 Errichtung einer Garage; Bauort: "Karpfenweg 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/12)
1.3 Abbruch best. Wintergarten und Anbau eines Wohnzimmers im EG sowie einem Kinderzimmer und Bad im 1. OG der Doppelhaushälfte, Anbau der Garage als Fahrradabstellraum und Errichtung einer Gartenhütte für Gartengeräte; Bauort: "Hechtstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 454/9)
1.4 Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz; Bauort: "Obere Hauptstraße 24a" in Illerberg (Flur-Nr. 9/2)
1.5 Antrag auf Isolierte Abweichung: Gartensauna nahe Grundstücksgrenze; Bauort: "Neue Welt 19 und 19a" in Illerberg (Flur-Nr. 1545/1)
1.6 Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes auf dem Wechselpritschenstellplatz; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)
1.7 Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes für Metallvorräte beim Geb. 60; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)
1.8 Bauvoranfrage für die energetische und bauliche Sanierung des Fischerhofes, Einbau zusätzlicher Wohnungen (15 Wohnungen); Bauort: "Weißenhorner Straße 9" in Illerberg (Flur-Nr. 32)
1.9 Bauvoranfrage für den Neubau eines Stadels für forstwirtschaftliche Nutzung (Aufbewahrung von Gerätschaften) - dient als Ersatz für baufälligen Stadel auf Flur-Nr. 35 (Südseite); Bauort: "Untere Hauptstraße 17" in Thal (Flur-Nr. 32)
1.10 Neubau eines Ärztehauses im EG, 1. OG und 2. OG, Wohnungen (3 WE) im 3. und 4. OG und einer Tiefgarage; hier: modifizierte Planung Bauort: "Memminger Straße 23/25" in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)
1.11 Garagen-Anbau an Bestandsgarage; Bauort: "Auf der Härte 22" in Vöhringen (Flur-Nr. 746/7)
2 Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe
3 Durchführung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK); Vorstellung und Billigung; Vorberatung
4 Verschiedenes
5 Anträge und Anfragen
5.1 Vorgesehene Errichtung einer Pumptrackanlage; Sachstand; Anfrage von Herrn Kern
5.2 Wasserhochbehälter in Illerberg; notwendige Maßnahmen; Anfrage von Herrn Thalhofer in der BA-Sitzung vom 10.03.2022; Beantwortung

zum Seitenanfang

1. Bauanträge und Bauvoranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö 1
zum Seitenanfang

1.1. Bauvoranfrage für die Dachaufstockung an bestehendem Mehrfamilienhaus; Bauort: "Schillerstraße 10" in Vöhringen (Flur-Nr. 816/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.1

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die geplante Baumaßnahme wird in Aussicht gestellt, nachdem dem Vorhaben keine von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.2. Errichtung einer Garage; Bauort: "Karpfenweg 15" in Vöhringen (Flur-Nr. 450/12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.2

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.3. Abbruch best. Wintergarten und Anbau eines Wohnzimmers im EG sowie einem Kinderzimmer und Bad im 1. OG der Doppelhaushälfte, Anbau der Garage als Fahrradabstellraum und Errichtung einer Gartenhütte für Gartengeräte; Bauort: "Hechtstraße 20" in Vöhringen (Flur-Nr. 454/9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.3

Beschluss

„Gegen die geplanten Bauvorhaben, denen von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.4. Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Stellplatz; Bauort: "Obere Hauptstraße 24a" in Illerberg (Flur-Nr. 9/2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.4

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.5. Antrag auf Isolierte Abweichung: Gartensauna nahe Grundstücksgrenze; Bauort: "Neue Welt 19 und 19a" in Illerberg (Flur-Nr. 1545/1)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.5

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.6. Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes auf dem Wechselpritschenstellplatz; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.6

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die erneute Verlängerung der Baugenehmigung (bis 28.02.2025) wird erteilt, nachdem der Verlängerung keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.7. Aufstellung eines Schneelast-Lagerzeltes für Metallvorräte beim Geb. 60; hier: Antrag auf erneute Verlängerung der Baugenehmigung; Bauort: "Wielandgelände Süd" in Vöhringen (Flur-Nr. 1285/6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.7

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für die erneute Verlängerung der Baugenehmigung (bis 30.04.2025) wird erteilt, nachdem der Verlängerung keine von der Stadt Vöhringen zu würdigenden Belange entgegenstehen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.8. Bauvoranfrage für die energetische und bauliche Sanierung des Fischerhofes, Einbau zusätzlicher Wohnungen (15 Wohnungen); Bauort: "Weißenhorner Straße 9" in Illerberg (Flur-Nr. 32)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.8

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, wird erteilt.

Die Zustimmung zu der beantragten und begründeten Befreiung (Anzahl der Wohnungen) von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Witzighauser Straße/Westliche Gartenstraße“ wird ebenfalls erteilt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.9. Bauvoranfrage für den Neubau eines Stadels für forstwirtschaftliche Nutzung (Aufbewahrung von Gerätschaften) - dient als Ersatz für baufälligen Stadel auf Flur-Nr. 35 (Südseite); Bauort: "Untere Hauptstraße 17" in Thal (Flur-Nr. 32)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.9

Diskussionsverlauf

Herr Söhner erläutert bei der Vorstellung des Baugesuchs, dass dieses zwar bezüglich der geplanten Nutzung durchaus möglich erscheint, nicht jedoch die konkret vorgesehene Gestaltung der Halle in Stahlbauweise. 

Mit dem potentiellen Bauherrn sei diesbezüglich ein Gespräch geführt worden, bei dem auch eine mögliche Bezuschussung in Aussicht gestellt worden sei, sollte sich die Ausführung an dem Illerberger Gestaltungshandbuch orientieren (etwa Holzfassade, rote Dachplatten).

Beschluss

„Das städtebauliche Einvernehmen für den Neubau eines Stadels für fortwirtschaftliche Nutzung kann, auch in dem dargestellten Umfang, dem Grunde nach in Aussicht gestellt werden. 

Das städtebauliche Einvernehmen für die konkret vorgesehene Bauweise in Stahl kann allerdings nicht in Aussicht gestellt werden, weil die Ausführungsart angesichts der Lage des Baugrundstücks und der Bebauung in der Nachbarschaft teilweise mit ortsbildprägenden Gebäuden eine Beeinträchtigung des Ortsbildes bedeuten würde.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.10. Neubau eines Ärztehauses im EG, 1. OG und 2. OG, Wohnungen (3 WE) im 3. und 4. OG und einer Tiefgarage; hier: modifizierte Planung Bauort: "Memminger Straße 23/25" in Vöhringen (Flur-Nr. 1080/4 und 1080/8)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.10

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem auch in der modifizierten Form von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.

Den beantragten und begründeten sowie gegebenenfalls weiter erforderlichen Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mozartstraße – B 19“ wird zugestimmt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

1.11. Garagen-Anbau an Bestandsgarage; Bauort: "Auf der Härte 22" in Vöhringen (Flur-Nr. 746/7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 1.11

Beschluss

„Gegen das geplante Bauvorhaben, dem von der Stadt Vöhringen zu würdigende Belange nicht entgegenstehen, werden keine Einwendungen erhoben.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Neue Rathausmitte; Planungsleistungen; Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

Mit der Billigung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Neue Rathausmitte“ in der Stadtratssitzung vom 23.03.2023 rückt eine Umsetzung des Projektes in greifbare Nähe.
Um die Planung und die Umgestaltung des Entwicklungsbereiches der Neuen Rathausmitte beginnen zu können, bedarf es die Beauftragung der hierfür notwendigen Planungsleistungen.
Angedacht ist, die gestalterische Planung dem Architekturbüro Wick und Partner aus Stuttgart zu übertragen. Dieses erarbeitet derzeit den Bebauungsplan zur Neuen Rathausmitte. Die Stadtverwaltung ist sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit zwischen Herrn Haag und der Stadt Vöhringen. Herr Haag bringt die notwendigen Fachkenntnisse und Erfahrung mit, ein Projekt dieser Größe auszuführen.
Das Büro Wick und Partner soll allerdings lediglich für die Ausarbeitung der gestalterischen Planung des Projekts beauftragt werden.
Den technischen Part der Ausführung sowie die Bauleitung vor Ort soll das Büro Wassermüller aus Ulm übernehmen.
Beide Büros teilen Ihre Leistungen dementsprechend auf. Eine Doppelbeauftragung der anfallenden Aufgaben erfolgt nicht.
Das Büro Wassermüller ist der Stadtverwaltung hinreichend bekannt und begleitete die Stadt bei der Umsetzung städtischer Tiefbaumaßnahmen schon des Öfteren. Die Verlegung der Kreisstraße NU 14 wurde ebenfalls vom Büro Wassermüller geplant. Gerade eine vollumfassende Projektübersicht auch hinsichtlich der notwendigen Leitungsverlegungen ist hier sehr wichtig.
Die Umgestaltung des Bereiches der Neuen Rathausmitte unterteilt sich in drei Bereiche (siehe Anlage 1): die Freianlagen, die elektrotechnische Ausrüstung (Beleuchtung) sowie der Bereich der zukünftigen Zufahrtsstraße zum Rathaus und dann weiter zur Wannengasse.

Empfehlung

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Beauftragung des Büros Wick und Partner aus Stuttgart für die gestalterische Planung der Neuen Rathausmitte gemäß deren Angebot vom 16.02.2023 (siehe Anlage 2) sowie die Beauftragung des Büros Wassermüller aus Ulm für die Planung und Umsetzung der technischen Leistungen gemäß deren Angebot vom 23.01.2023 (siehe Anlage 3).

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an eine kurze Einführung von Herrn Söhner ergreift Herr Gutter das Wort und führt aus, dass seines Erachtens die konkrete Verkehrsplanung der Neuen Rathausmitte mit der künftigen Unmöglichkeit einer direkten Verkehrsverbindung vom Rathaus in die Wielandstraße mit Kraftfahrzeugen bei einer Vielzahl von Bürgern noch nicht bekannt sei und die Bürger, die die aus seiner Sicht wesentliche Einschränkung der Verkehrsbeziehungen erkannt hätten, lehnten diese ab. Er nimmt auch auf eine Anregung von Herrn Maier Bezug, dass geprüft werden solle, ob nicht durch eine Verschiebung des Kreisverkehrs um wenige Meter nach Süden dieses Handicap der Planung ausgemerzt werden könnte. Konkret bittet Herr Gutter um Auskunft, ob während der Erarbeitung der nun zu vergebenden Planung noch eine gewisse Änderung der momentan der Bauleitplanung zugrunde liegenden Verkehrsplanung möglich wäre.

Insbesondere Herr Söhner führt aus, dass in Bälde die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan „Neue Rathaus-Mitte“ durchgeführt werde, währenddessen sich wiederum u. a. eine Vielzahl von Behörden sowie die Bürgerschaft zur aktuellen Planung äußern könnten. 
Sollten sich dabei neue Gesichtspunkte beispielsweise im Hinblick auf die Verkehrsplanung ergeben, könnten diese bei der weiteren Konkretisierung der Planung Berücksichtigung finden, sollte sich hierfür eine Mehrheit in den städtischen Gremien finden.

Im Verlauf der weiteren Aussprache verweist Bürgermeister Neher auf den aktuellen Tagesordnungspunkt „Auftragsvergabe“ sowie die klare Beschlusslage nach der Entscheidung in der Sitzung des Stadtrates vom 23.02.2023.   

Beschluss

„Die Stadtverwaltung empfiehlt die Beauftragung des Büros Wick und Partner aus Stuttgart für die gestalterische Planung der Neuen Rathausmitte gemäß deren Angebot vom 16.02.2023 (siehe Anlage 2) sowie die Beauftragung des Büros Wassermüller aus Ulm für die Planung und Umsetzung der technischen Leistungen gemäß deren Angebot vom 23.01.2023 (siehe Anlage 3).“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Durchführung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK); Vorstellung und Billigung; Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22. Dezember 2022 wurde durch das Gremium des Stadtrates die Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beschlossen.
Gemäß Art. 3 VV Städtebauförderung 2022 gibt es drei Grundanforderungen, die zur Wiederaufnahme der Stadt in die Bund-Länder-Städtebauförderung erfüllt sein müssen.
Diese Anforderungen sind ein räumlich abgegrenztes Fördergebiet, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) sowie eine jährliche Maßnahme zum Klimaschutz.
Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“
Ein räumlich abgegrenztes Fördergebiet ist eine Gebietskulisse des Besonderen Städtebaurechts wie ein Sanierungsgebiet. Das bestehende Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ der Stadt Vöhringen aus dem Jahre 1998 entspricht aufgrund des Alters nicht mehr den Fördergrundlagen und musste gem. der Überleitungsvorschrift in § 235 Abs. 4 BauGB eigentlich zum 31.12.2021 aufgehoben werden.
Bei einer Aufhebung des Sanierungsgebiets würden alle künftigen Förderungsmöglichkeiten der Städtebauförderung entfallen, es wären für private Investitionen keine erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach Einkommenssteuergesetz mehr möglich und aus sämtlichen Grundbüchern müssten die Sanierungsvermerke gelöscht werden.
Die Sanierung der Innenstadt ist jedoch aus Sicht der Verwaltung noch nicht abgeschlossen. Unter anderem werden folgende Problembereiche bzw. Sanierungsgründe gesehen:
  • Bahnhofsumfeld
  • Bereich rund um die Poliere
  • Leerstände im Zentrum
  • Mängel in der Barrierefreiheit (insbesondere bei Straßen und Gebäudezugängen)
  • Notwendigkeit von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Ulmer Straße
  • Bahnhofstraße Teil II

Entsprechend dieser Sanierungsgründe wird empfohlen, auch in den nächsten Jahren die Sanierung fortzusetzen und weitere Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Unter anderem seien hier folgende Sanierungsziele und Maßnahmen genannt:
  • Sanierung städtischer Gebäude
  • Förderung privater Sanierungen
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Neugestaltung von Straßen und Plätzen (insb. Poliere, Bahnhofsumfeld)
  • Gestalterische und funktionale Aufwertung von Grünbereichen (u.a. …)
Entsprechend dieser Sanierungsgründe wird empfohlen, die Sanierung in den kommenden Jahren fortzusetzen und weitere Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Hierfür sollen wo möglich Mittel der Städtebauförderung beantragt werden.
Als erster Schritt zur Fortführung der Sanierungsmaßnahme ist die Erstellung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB notwendig. Basierend darauf kann anschließend ein Sanierungsgebiet festgelegt werden.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) sind ein formelles Instrument des Besonderen Städtebaurechts und in § 141 BauGB geregelt. Eine VU ist notwendig, um ein Sanierungsgebiet festzulegen. In einer VU werden parzellenscharf alle Grundstücke, die im späteren Sanierungsgebiet liegen sollen, untersucht. Eigentümer und Träger öffentlicher Belange sind in den Prozess einzubinden. Der Umgriff der VU wird sich grob mit jenem des bisherigen Sanierungsgebiets decken. Ergebnis der VU ist ein Rahmenplan für das Gebiet mit einer Übersicht über alle Maßnahmen, die in den kommenden Jahren zur Umsetzung empfohlen werden sowie einer groben Kostenübersicht. Nur Maßnahmen, die in der VU genannt werden, können zur Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung benannt werden.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und Unterschied zu VU
Zweite Fördervoraussetzung der Städtebauförderung ist ein ISEK. Dieses ist ein informelles Instrument der Stadtplanung und wird in der Regel für die Gesamtstadt erstellt. Dabei werden entsprechend dem integrierten Ansatz verschiedene Handlungsfelder (z.B. Wohnen, Mobilität, Frei- und Grünräume, Klima, Baukultur, Demographie, …) analysiert und bewertet. Basierend darauf werden Ziele für die Stadtentwicklung in den nächsten 10 – 15 Jahren formuliert und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Die Erarbeitungsphasen von ISEK und VU sind quasi deckungsgleich. Sie sind aufgeteilt in eine eingehenden Analyse, basierend auf welcher die städtebaulichen Schwächen und Stärken der Kommune aufgezeigt werden. Dabei werden bereits vorhandene Konzepte und Ideen berücksichtigt. Im Weiteren werden auch unter Beteiligung der Bürger die verschiedenen Handlungsfelder festgelegt und die Ziele und Maßnahmen zur weiteren Umsetzung bestimmt. Sowohl in ISEK als auch VU werden die gleichen Themenfelder beleuchtet. Der Unterschied ist schlussendlich, dass das ISEK sich auf einer großmaßstäblicheren Ebene bewegt, während in VU ein fokussierter Blick auf den Stadtkern geworfen wird.
ISEK und VU sollen schlussendlich als eine Art „Handbuch“ für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Vöhringen herangezogen werden können. Durch die gemeinsame Durchführung von ISEK und VU werden Synergieeffekte genutzt. Zudem ist eine gemeinsame Beauftragung an einen Auftragnehmer aufgrund der inhaltlichen Schnittmengen wirtschaftlicher.
Klimaschutzmaßnahme
Die dritte Vorgabe zur jährlichen Durchführung einer Maßnahme zum Klimaschutz sollte für die Stadtverwaltung kein Problem darstellen, da diverse Umsetzungen in dieser Hinsicht immer wieder durchgeführt werden. Allein durch die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers wäre die Grundlage hierfür wohl geschaffen.
Weiteres Vorgehen
Unser Ziel wäre es, die Frist für das Sanierungsgebiet bis zur Fertigstellung der VU und des ISEK zu verlängern. Anschließend soll basierend auf dem Ergebnis aus VU und ISEK das neue Sanierungsgebiet festgelegt werden. Dies ist nach Absprache mit der Regierung von Schwaben vorstellbar.
Aufgrund der offenkundig fortgestehenden Sanierungsnotwendigkeit und zur Durchführung der bereits beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird empfohlen, die Frist zur Durchführung der Sanierung vorerst bis zum 31.12.2024 zu verlängern. In dieser Zeit sollten die neu zu beauftragenden VU abgeschlossen sein, dass ein neues Sanierungsgebiet festgelegt werden kann. Ohne Fortschreibung der VU ist das Sanierungsgebiet zeitnah aufzuheben.
Aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Missstände sowie der noch ausstehenden größeren städtebaulichen Maßnahmen, welche der Stadt Vöhringen in den nächsten Jahrzehnten bevorstehen, macht eine Art „Leitfaden“ zur weiteren gestalterischen Entwicklung Vöhringens durchaus Sinn.
Die Erarbeitung von VU und ISEK dauert ca. 1 – 1,5 Jahre. Bereits während der Erarbeitungsphase können in Ausnahmefällen Städtebauförderungsmittel beantragt werden.
Eine Zustimmung vorausgesetzt wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, Sachgebiet Städtebauförderung, ein Leistungsbild aufstellen und auf dieser Grundlage Angebote für die Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einholen.
Die Untersuchungen und Planungen können voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von 60 % bezuschusst werden.
Die Vergabe erfolgt nach Behandlung im zuständigen Gremium. Dann soll auch der Einleitungsbeschluss nach § 141 Abs. 3 BauGB gefasst werden, um offiziell mit den Vorbereitenden Untersuchungen zu beginnen.

Empfehlung

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich bestehender städtebaulicher Missstände und Mängel im Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ zustimmend zur Kenntnis und erkennt an, dass die Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
  2. Der Stadtrat legt als Frist für die Durchführung der Sanierung im bestehenden Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ nunmehr den 31.12.2024 fest.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept durchzuführen zu lassen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinholung zur Erbringung der Untersuchungs- und Planungsarbeiten zu erstellen und die entsprechenden Angebote einzuholen.
  5. Bis zur Beschlussfassung bzgl. des Umgangs mit den Ergebnissen der unter 3 genannten Vorbereitenden Untersuchungen ist die Sanierung auf Basis des bisherigen Sanierungsgebiets und seiner Ziele fortzuführen.

Diskussionsverlauf

Im Anschluss an eine knappe Einführung von Herrn Söhner ergibt sich eine kurze Aussprache bei der u. a. erläutert wird, dass die zeitnahe Umsetzung des Rentnerheimes förderunschädlich möglich ist, die Beauftragung von VU und ISEK an renommierte und teilweise bekannte Büros zeitnah erfolgen soll und die Ziffer 2 des Beschlussvorschlages so zu verstehen ist, dass bis zum 31.12.2024 nicht die eigentliche Durchführung der Sanierung erfolgt sein soll, sondern die Vorbereitenden Untersuchungen abgeschlossen und das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept erarbeitet sein sollen. 

Beschluss

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich bestehender städtebaulicher Missstände und Mängel im Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ zustimmend zur Kenntnis und erkennt an, dass die Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
  2. Der Stadtrat legt als Frist für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Entwicklung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes den 31.12.2024 fest.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept durchzuführen zu lassen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinholung zur Erbringung der Untersuchungs- und Planungsarbeiten zu erstellen und die entsprechenden Angebote einzuholen.
  5. Bis zur Beschlussfassung bzgl. des Umgangs mit den Ergebnissen der unter 3 genannten Vorbereitenden Untersuchungen ist die Sanierung auf Basis des bisherigen Sanierungsgebiets und seiner Ziele fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö 4

Diskussionsverlauf

Keine Wortmeldung

zum Seitenanfang

5. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö 5
zum Seitenanfang

5.1. Vorgesehene Errichtung einer Pumptrackanlage; Sachstand; Anfrage von Herrn Kern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö 5.1

Diskussionsverlauf

Herr Kern spricht die seit längerer Zeit vorgesehene Errichtung einer Pumptrackanlage an und bittet um Information zum aktuellen Sachstand. 

Herr Söhner führt aus, dass aktuell Fördergelder nur für ortsfeste interkommunale Pumptrackanlagen zu bekommen seien und die Stadt Senden sich noch nicht konkret zu einer Beteiligung an dem Projekt geäußert habe, weswegen seitens der Stadtverwaltung nun nochmals das Gespräch mit Senden gesucht werden soll.
Seitens der Stadtverwaltung werde nicht zuletzt aufgrund der angestrebten Zusammenarbeit mit der Stadt Senden für die Installierung einer Pumptrackanlage der Funkenfeuerplatz beim IGV favorisiert.

Auf Nachfrage vertritt Bürgermeister Neher die Ansicht, dass die Stadt Vöhringen die Pumptrackanlage auch ohne Beteiligung der Stadt Senden realisieren könnte, sollte hier kein Interesse mehr an einer gemeinsamen Anlage gegeben sein.

Klargestellt wird, dass der Funkenfeuerplatz trotz der möglichen Anlegung einer Pumptrackanlage bleiben würde, nachdem das Grundstück groß genug für beide Vorhaben sei.

zum Seitenanfang

5.2. Wasserhochbehälter in Illerberg; notwendige Maßnahmen; Anfrage von Herrn Thalhofer in der BA-Sitzung vom 10.03.2022; Beantwortung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö 5.2

Diskussionsverlauf

Herr Georg Thalhofer hat in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 10.03.2022 unter TOP Nr. 9.2 folgende Anfrage gestellt:

„Herr Thalhofer nimmt auf seine Wortmeldung bei den diesjährigen Haushaltsberatungen Bezug und meint, dass es mit dem Wasserhochbehälter in Illerberg größere Probleme gäbe.

Er bittet um Prüfung, welche Arbeiten zur Sicherstellung der Betriebsfähigkeit des Wasserhochbehälters in Illerberg dringend notwendig seien und eine entsprechende Information.
Bürgermeister Neher sichert eine Überprüfung zu.“


Mit Mail vom 27.02.2023 bedauerte Herr Georg Thalhofer, dass er leider bis heute die erbetene Information nicht erhalten habe.

Antwort des Stadtbauamtes:

Wasserwerk Vöhringen;
Hochbehälter Illerberg und Vöhringen;
Sanierungskonzepte

Anfrage in der Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung am 10.03.2022 durch Herrn Georg Thalhofer

Am 18.03.2022 hatte der Unterzeichner mit dem Ing.-Büro SWECO-GmbH, Herrn Tobias Kostenzer, den ersten Kontakt für die Planung der Sanierung der beiden Hochbehälterstandorte. 
Es fand auch ein gemeinsamer Ortstermin und ein Unterlagenaustausch statt. 
Das Büro SWECO wurde kontaktiert, nachdem Herr Kostenzer ein ausgewiesener Fachmann im Bereich „Trinkwasserbehälterbau und Trinkwasserbehältersanierung“ mit viel Erfahrung ist.

Am 08.08.2022 ist bei der Stadt dann ein Honorarangebot von der SWECO GmbH eingegangen.

Im September 2022 hat, auf einem Seminar der SWECO GmbH in Ulm, Herr Tobias Kostenzer dem Unterzeichner mitgeteilt, dass er das Ing.-Büro SWECO zum Jahreswechsel verlassen wird und beim Ing-Büro Weber eine neue Niederlassung in Augsburg eröffnen wird.

In der Zwischenzeit wurden auch Gespräche mit dem Ing.-Büro Wassermüller, Ulm, Herrn Pühler, zum Thema geführt. Das Büro und Herr Pühler haben großes Interesse an den Planungsleistungen gezeigt.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin wurden die Aufgabenstellungen besichtigt und abgesprochen.

Am 06.02.2023 hat das Ing.-Büro Wassermüller der Stadt Vöhringen zwei Honorarangebote über die Erstellung jeweils eines Sanierungskonzeptes vorgelegt.
Das eine Angebot umfasst eine Plankonzeption für den gesamten Hochbehälter Illerberg und das andere Angebot die Sanierungskonzeption für die 700 m³ fassende Wasserkammer des Hochbehälters Vöhringen, Gemarkung Thal.

Die örtliche Nähe des Ing.-Büros Wassermüller, Ulm, und auch die langjährige Erfahrung von Herrn Pühler im Bereich der Trinkwasserversorgung, hat den Ausschlag gegeben, dass die Stadt die beiden Aufträge an das Ing.-Büro Wassermüller, am 10.02.2023, vergeben hat.

Die Auftragssumme für die beiden Sanierungskonzepte liegt zusammen bei etwas über 10.000,-- €.

Im übrigen hat es mit den beiden Hochbehälterstandorten in den letzten Jahrzehnten keine signifikanten Probleme gegeben.
Die regelmäßig durchgeführten Trinkwasser-Beprobungen der Behälter haben bislang keine Auffälligkeiten gezeigt.

Natürlich sind die betroffenen Behälter in der Zwischenzeit in die Jahre gekommen und es macht Sinn, diese vollkommen ergebnissoffen durch ein Fachbüro begutachten zu lassen und zukunftsfähig zu machen.

Zusammengestellt am 01.03.2023


Hieber

Datenstand vom 10.05.2023 07:07 Uhr