Datum: 23.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Rathaus
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:49 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschriften
1.1 Stadtratssitzung vom 23.02.2023- öffentlicher Teil
1.2 Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023 - öffentlicher Teil
1.3 Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.03.2023- öffentlicher Teil
1.4 Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2023 - öffentlicher Teil
2 Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen in der Stadt Vöhringen; Billigung der Ausschreibungsunterlagen
3 Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
4 Beschluss Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026
5 Durchführung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK); Vorstellung und Billigung
6 Gewerbegebiet "Am Kieswerk" der Stadt Senden; Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten
7 Verschiedenes
8 Anträge und Anfragen
8.1 Finanzierung der Arbeit der Seniorenbeauftragten; Anfrage Herr Barth
8.2 Pressebericht zu Auslastungsproblemen bei Car2Go; Anfrage Herr Brocke

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1. Genehmigung der Niederschriften

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 1
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1.1. Stadtratssitzung vom 23.02.2023- öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 1.1

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 23.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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1.2. Gemeinsame Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 1.2

Beschluss 1

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Umweltausschusses und des Bau- und Verkehrsausschusses vom 06.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.3. Haupt- und Umweltausschuss-Sitzung vom 07.03.2023- öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 1.3

Beschluss

Die Mitglieder des Haupt- und Umweltausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Haupt- und Umweltausschusssitzung vom 07.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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1.4. Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung vom 09.03.2023 - öffentlicher Teil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 1.4

Beschluss

Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses bzw. deren Vertreter in der Sitzung genehmigen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Bau- und Verkehrsausschusssitzung vom 09.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Ausschreibung abfallwirtschaftlicher Dienstleistungen in der Stadt Vöhringen; Billigung der Ausschreibungsunterlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 2

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates vom 22.12.2022 wurden Sie darüber informiert, dass die abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen (Hausmüll- und Biomüllabfuhr) neu auszuschreiben sind. Hierfür ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich. Die bisherigen Verträge enden zum 30.06.2023.

Das derzeitige Auftragsvolumen beträgt aktuell pro Jahr ca. 240.000 € für die Hausmüllabfuhr und ca. 192.000 € für die Abfuhr des Biomülls. Hinzu kommen noch die Kosten für die Verwertung der Bioabfälle in Höhe von ca. 130.000 €

Mit der Durchführung der Ausschreibung wurde das Büro AUC Analyse und Consulting Petra Adrianowytsch e.K. aus Neusäß beauftragt.

Gemeinsam mit der Inhaberin, Frau Petra Adrianowytsch, wurden die Ausschreibungsunterlagen erstellt. Diese werden noch vor der Sitzung nachgereicht und umfassen:

  • Ausschreibungsbedingungen
  • Anlage 1 Vertrag Restmüll/Bioabfall

Nach dem Zeitplan ist die Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung am 31.03.2023 vorgesehen. Die Angebotsfrist endet folglich am 05.05.2023. An diesem Tag erfolgt ebenfalls die Angebotsöffnung.

Die Vergabe selbst, wäre dann zur Beschlussfassung in der Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2023 vorgesehen.

Frau Adrianowytsch wird in der Sitzung des Stadtrates am 23.03.2023 für evtl. Rückfragen zur Ausschreibung zur Verfügung stehen.

Empfehlung

Die von der AUC Analyse und Consulting Petra Adrianowytsch e.K. ausgearbeiteten Unterlagen für die europaweite Ausschreibung der Hausmüll- und Biomüllabfuhr in der Stadt Vöhringen werden gebilligt.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Neher begrüßt zum vorliegenden Tagesordnungspunkt Frau Petra Adrianowytsch, welche zusammenfassend die Ausarbeitungen und rechtlichen Hintergründe der europaweiten Ausschreibung vorstellt.

Im Rahmen der sich anschließenden kurzen Aussprache wird der Hintergrund zu den Entsorgungsverträgen und dem seit dem Jahr 1989 diskutierten Entsorgungszwang erörtert.

Im Anschluss ergeht folgender

Beschluss

Die von der AUC Analyse und Consulting Petra Adrianowytsch e.K. ausgearbeiteten Unterlagen für die europaweite Ausschreibung der Hausmüll- und Biomüllabfuhr in der Stadt Vöhringen werden gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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3. Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 3

Sachverhalt

Nach den schwierigen Corona-Jahren 2020 bis 2022 und dem Beginn des Krieges in der Ukraine im Vorjahr hat sich die Wirtschaftslage von Bund und Freistaat deutlich verbessert. 
Das Zinsniveau ist wieder deutlich im Anstieg und sorgt dafür, dass in diesem Jahr keine Strafzinsen für unsere Gelder auf den Bankkonten mehr zu bezahlen sind, sondern endlich wieder Habenzinsen in zumindest geringer Höhe verzeichnet werden können. Auf der Ausgabenseite macht uns die Situation der Strom- und Heizkostenpreise zu schaffen und sorgt auch für eine gewisse Planungsunsicherheit. Auch die anstehenden Tarifverhandlungen sorgen dieses Mal wieder für einen merklichen Anstieg der Personalkosten.  
Die Finanzlage der Stadt Vöhringen ist in diesem Jahr insbesondere durch einen deutlichen Anstieg der Steuereinnahmen geprägt. Insbesondere die Gewerbesteuer ist auf einem neuen Rekordhoch angelangt, aber auch die Entwicklung beim Einkommensteueranteil ist sehr erfreulich.

Auf der anderen Seite stehen in diesem Jahr vielfältige Aufgaben an, die entsprechende Investitionen und laufende Kosten bedingen. Insbesondere für Baumaßnahmen sowie den Vermögenserwerb werden hohe Summen eingeplant. Auch in den Folgejahren stehen mehrere größere Investitionsmaßnahmen an, für die es gilt in wirtschaftlich sehr guten Jahren wie diesem etwas Geld zurückzulegen. Auch darf nicht vergessen werden, dass im Zuge höherer Einnahmen in den Folgejahren Ausgaben wie die Kreisumlage sowie die Gewerbesteuerumlage ebenfalls deutlich steigen werden.
Das oben erwähnte „Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit“ mahnt uns daher, auch mit entsprechendem Weitblick und die kommenden Jahre mit ihren Erfordernissen und möglichen Entwicklungen mit zu berücksichtigen.  

Empfehlung

Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.

Diskussionsverlauf

Einleitend nimmt Herr Bürgermeister Neher auf die gemeinsame Sitzung zur Haushaltsberatung Bezug. Insbesondere verweist er auf die mahnenden Worte des Kämmerers, dass trotz der erfreulichen und positiven Einnahmesituation und des vorliegenden Rekordhaushaltes eine sparsame Haushaltsführung angezeigt sei. Weiterhin bedankt sich Herr Bürgermeister Neher bei den Ratskollegen für die sehr konstruktiven Vorbereitungen sowie bei Herrn Stadtkämmerer Maaß und seinem Team für die Erstellung des Haushaltes.

Im Wege der Haushaltsreden spricht Herr Prestele für die CSU-Stadtratsfraktion von einem Rekordhaushalt, in dem mehrere zukunftsweisende Projekte angestoßen werden. So werde für den Ausbau von Kinderbetreuungskapazitäten in Vöhringen und Illerberg ein Millionenbetrag aufgewendet.

Weiterhin werden mit dem Neubau des Schulsportplatzes, dem weiteren Ausbau von PV-Anlagen sowie E-Ladesäulen wichtige Projekte in Vöhringen verfolgt.

Dabei sei über die Personalkostensteigerung und den zu genehmigenden Stellenplan inklusive der zusätzlichen Stellen einerseits die vielen Aufgaben der Stadt ersichtlich, andererseits aber auch zu hoffen, dadurch die stark beanspruchten Mitarbeiter entlasten zu können um die Zufriedenheit zu steigern und das Personal zu halten.

Wünschenswert sei es, den Haushaltsentwurf bereits früher zur Durchsicht zu erhalten oder bestenfalls, schon im Februar den Gesamthaushalt beschließen zu können.

Für die SPD-Stadtratsfraktion zeigt Herr Barth die positive Entwicklung auf, dass aufgrund der Rekordsteuereinnahmen sogar Schulden getilgt werden können. Es sei jedoch nicht daran zu denken, wie die Haushaltslage bei einer anderen Einnahmesituation ausgesehen hätte.

Insbesondere die Kinderbetreuung schlage mit einem enormen Aufwand zu Buche. Weiterhin führen die beschlossenen Wohnbaumaßnahmen wiederum zu einem Mehrbedarf an Betreuungsplätzen. Insofern sei die Verwaltung aufgefordert, einen Infrastrukturplan zu entwickeln. Ebenso bleibe die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch.

Der kürzlich eingeschlagene Weg, die Vor- und Nachteile bezüglich der Vermarktung von Wohnraum in Eigenregie bzw. mittels einer Wohnungsgesellschaft zu eruieren, sei begrüßenswert. 
Darüber hinaus wäre ein regelmäßiger Bericht im Gremium zum Stand der beschlossenen Projekte und deren Umsetzungsstand sinnvoll.

Städteplanerisch müsse sich insbesondere zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer noch einiges bewegen. Ebenso müsse eine sparsame Haushaltsführung angeraten sein, da sich die Erhöhung der Kreisumlage in den kommenden Jahren deutlich bemerkbar mache.

Die durch die Stellenmehrung verursachten Personalkostensteigerungen sei auch durch die Aufgabenfülle nachvollziehbar. Man hoffe so der Erwartungshaltung der Bürger gerecht zu werden sowie zu mehr Bürgerfreundlichkeit beitragen zu können.

Herr Lepple berichtet für die Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, dass die zuerst pandemiebedingte Situation sowie der darauf folgende Krieg in der Ukraine einen derart rekordverdächtigen Haushalt hätten nicht erwarten lassen. Es sei erfreulich, dass trotz der zuletzt steigenden Energiekosten diese nun doch nicht so hoch wie erwartet ausfielen.

So sei zum dritten Mal in Folge der Umfang des Gesamthaushaltes gestiegen. Die Pro-Kopf-Verschuldung hingegen habe verringert werden können. Für die Fraktion sei wünschenswert, künftig mehr finanzielle Mittel für Umwelt- und Klimaschutz im Haushalt zu berücksichtigen. Die Auswirkungen des Klimawandels seien zwar derzeit noch moderat, die jedoch zunehmende Trockenheit, sowie Absenkung des Grundwasserspiegels machten sich auch hierzulande bemerkbar.

Wie bereits von Herrn Barth angesprochen, bleibe es notwendig bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Auch wenn für die anstehenden und umzusetzenden Projekte Mittel bereitgestellt werden müssen, sollen die Haushaltsgrundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nicht aus den Augen verloren werden.

Unabhängig davon müsse jedoch Geld in die Hand genommen werden, um bei der Umsetzung erneuerbarer Energien zügig voran zu kommen.

Für die FWG-Stadtratsfraktion teilt Herr Frick mit, stehe die Haushalts-Absicherung im Vordergrund, um gegenwärtigen sowie zukünftigen Herausforderungen gerecht zu werden. Auch wenn die Corona Pandemie an Bedeutung verloren habe, stehe aktuell der Haushalt unter den Vorzeichen des Ukraine Krieges. Es sei sowohl mit höheren Energiekosten als auch Lieferengpässen bei Bau und Lieferdienstleistungen zu rechnen. Daher könne aktuell schlecht abgeschätzt werden, in welchem zeitlichen und finanziellen Rahmen Projekte umgesetzt werden können.

Die Stadt Vöhringen müsse mit gestiegener Kreisumlage, der Inflation, steigenden Baupreisen sowie höheren Personalkosten zurechtkommen, welche den Haushalt derzeit belasten. Nur aufgrund der sehr guten Haushaltslage seien diese Mehrkosten stemm- und leistbar.

Nachdem diese Rekordeinnahmen keine Selbstverständlichkeit darstellen, müsse die Zuführung zur Rücklage erhöht sowie Schulden getilgt werden. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit seien immer im Blick zu behalten.
Wünschenswert wäre es, wenn künftig lediglich die umsetzbaren Projekte im Haushalt abgebildet werden. Ebenso solle der Fokus auf den Kernaufgaben gerichtet bleiben. 
Lobenswert hingegen sei die in Sachen Umwelt- und Klimaschutz vorbildliche Strategie, diese verzweigt und ergebnisoffen zu orientieren.

Darüber hinaus bleibe die Modernisierung der Bildungseinrichtungen ein wichtiger Baustein sowie den Wohnungsmarkt im Blick zu behalten. Jedoch auch die Vereine und das Ehrenamt seien mit entsprechender Unterstützung zu bedenken.

Die Fraktionen bedanken sich jeweils bei Herrn Maaß für die Aufstellung des Haushaltes 2023.

Im Ergebnis fasst das Gremium nachstehenden

Beschluss

Der Stadtrat erlässt die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 und beschließt den Haushaltsplan sowie den Stellenplan für dieses Jahr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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4. Beschluss Finanzplan und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 4

Sachverhalt

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm wurden in der gemeinsamen Sitzung vom Haupt- und Umweltausschuss und Bau- und Verkehrsausschuss am 06. März erläutert und beraten.
Diese umfassen die weiteren drei auf das Haushaltsjahr folgenden Jahre und stellen die strategische, mittelfristige Planung dar.

Empfehlung

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2022 – 2026, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Bürgermeister Neher verweist auf die in der Vorberatung einstimmigen Empfehlungsbeschlüsse der beiden Ausschüsse. Weiterhin führt er aus, dass sich die Verwaltung Mühe gebe, das Investitionsprogramm auch realistisch zu bewerten.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird die Frage aufgeworfen, weshalb sich im Straßenausbauprogramm nicht dieselben Inhalte wie im Finanzplan und Investitionsprogramm wiederfinden. Beispielsweise zur neuen Rathaus Mitte seien 4 Millionen € beschlossen worden, aber zusammen genommen bis im Jahr 2026 finden sich aktuell nur 1,7 Millionen € wieder. Selbiges gelte für gewisse Straßenausbauten bzw. Erschließungsmaßnahmen. Er bittet darum, dies künftig aufeinander abzustimmen.

Bürgermeister Neher bedankt sich für den Hinweis. Inhaltlich könne man dies jetzt nicht im Detail beantworten. Dies hätte während der Vorberatung noch eruiert werden können.

Nachstehend ergeht folgender

Beschluss

Der Stadtrat genehmigt den als Anlage dem Haushaltsplan 2023 beigefügten Finanzplan für die Rechnungsjahre 2022 – 2026, sowie das dem Finanzplan für diesen Zeitraum zugrunde liegende Investitionsprogramm.

Dem Stadtrat ist bewusst, dass das Investitionsprogramm vor allem programmatischen Charakter hat. Bei der Aufstellung der Haushaltspläne der folgenden Jahre wird abschließend zu entscheiden sein, welche Maßnahmen aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel letztendlich tatsächlich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Durchführung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK); Vorstellung und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Verkehrsausschuss Bau- und Verkehrsausschuss-Sitzung 09.03.2023 ö Vorberatung 3
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung vom 22. Dezember 2022 wurde durch das Gremium des Stadtrates die Aufnahme in ein Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm beschlossen.
Gemäß Art. 3 VV Städtebauförderung 2022 gibt es drei Grundanforderungen, die zur Wiederaufnahme der Stadt in die Bund-Länder-Städtebauförderung erfüllt sein müssen.
Diese Anforderungen sind ein räumlich abgegrenztes Fördergebiet, ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) sowie eine jährliche Maßnahme zum Klimaschutz.
Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“
Ein räumlich abgegrenztes Fördergebiet ist eine Gebietskulisse des Besonderen Städtebaurechts wie ein Sanierungsgebiet. Das bestehende Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ der Stadt Vöhringen aus dem Jahre 1998 entspricht aufgrund des Alters nicht mehr den Fördergrundlagen und musste gem. der Überleitungsvorschrift in § 235 Abs. 4 BauGB eigentlich zum 31.12.2021 aufgehoben werden.
Bei einer Aufhebung des Sanierungsgebiets würden alle künftigen Förderungsmöglichkeiten der Städtebauförderung entfallen, es wären für private Investitionen keine erhöhten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten nach Einkommenssteuergesetz mehr möglich und aus sämtlichen Grundbüchern müssten die Sanierungsvermerke gelöscht werden.
Die Sanierung der Innenstadt ist jedoch aus Sicht der Verwaltung noch nicht abgeschlossen. Unter anderem werden folgende Problembereiche bzw. Sanierungsgründe gesehen:
  • Bahnhofsumfeld
  • Bereich rund um die Poliere
  • Leerstände im Zentrum
  • Mängel in der Barrierefreiheit (insbesondere bei Straßen und Gebäudezugängen)
  • Notwendigkeit von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
  • Ulmer Straße
  • Bahnhofstraße Teil II

Entsprechend dieser Sanierungsgründe wird empfohlen, auch in den nächsten Jahren die Sanierung fortzusetzen und weitere Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Unter anderem seien hier folgende Sanierungsziele und Maßnahmen genannt:
  • Sanierung städtischer Gebäude
  • Förderung privater Sanierungen
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Neugestaltung von Straßen und Plätzen (insb. Poliere, Bahnhofsumfeld)
  • Gestalterische und funktionale Aufwertung von Grünbereichen (u.a. …)
Entsprechend dieser Sanierungsgründe wird empfohlen, die Sanierung in den kommenden Jahren fortzusetzen und weitere Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Hierfür sollen wo möglich Mittel der Städtebauförderung beantragt werden.
Als erster Schritt zur Fortführung der Sanierungsmaßnahme ist die Erstellung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gem. § 141 BauGB notwendig. Basierend darauf kann anschließend ein Sanierungsgebiet festgelegt werden.
Vorbereitende Untersuchungen (VU) sind ein formelles Instrument des Besonderen Städtebaurechts und in § 141 BauGB geregelt. Eine VU ist notwendig, um ein Sanierungsgebiet festzulegen. In einer VU werden parzellenscharf alle Grundstücke, die im späteren Sanierungsgebiet liegen sollen, untersucht. Eigentümer und Träger öffentlicher Belange sind in den Prozess einzubinden. Der Umgriff der VU wird sich grob mit jenem des bisherigen Sanierungsgebiets decken. Ergebnis der VU ist ein Rahmenplan für das Gebiet mit einer Übersicht über alle Maßnahmen, die in den kommenden Jahren zur Umsetzung empfohlen werden sowie einer groben Kostenübersicht. Nur Maßnahmen, die in der VU genannt werden, können zur Förderung mit Mitteln der Städtebauförderung benannt werden.
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) und Unterschied zu VU
Zweite Fördervoraussetzung der Städtebauförderung ist ein ISEK. Dieses ist ein informelles Instrument der Stadtplanung und wird in der Regel für die Gesamtstadt erstellt. Dabei werden entsprechend dem integrierten Ansatz verschiedene Handlungsfelder (z.B. Wohnen, Mobilität, Frei- und Grünräume, Klima, Baukultur, Demographie, …) analysiert und bewertet. Basierend darauf werden Ziele für die Stadtentwicklung in den nächsten 10 – 15 Jahren formuliert und konkrete Maßnahmenvorschläge erarbeitet.
Die Erarbeitungsphasen von ISEK und VU sind quasi deckungsgleich. Sie sind aufgeteilt in eine eingehenden Analyse, basierend auf welcher die städtebaulichen Schwächen und Stärken der Kommune aufgezeigt werden. Dabei werden bereits vorhandene Konzepte und Ideen berücksichtigt. Im Weiteren werden auch unter Beteiligung der Bürger die verschiedenen Handlungsfelder festgelegt und die Ziele und Maßnahmen zur weiteren Umsetzung bestimmt. Sowohl in ISEK als auch VU werden die gleichen Themenfelder beleuchtet. Der Unterschied ist schlussendlich, dass das ISEK sich auf einer großmaßstäblicheren Ebene bewegt, während in VU ein fokussierter Blick auf den Stadtkern geworfen wird.
ISEK und VU sollen schlussendlich als eine Art „Handbuch“ für die zukünftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Vöhringen herangezogen werden können. Durch die gemeinsame Durchführung von ISEK und VU werden Synergieeffekte genutzt. Zudem ist eine gemeinsame Beauftragung an einen Auftragnehmer aufgrund der inhaltlichen Schnittmengen wirtschaftlicher.
Klimaschutzmaßnahme
Die dritte Vorgabe zur jährlichen Durchführung einer Maßnahme zum Klimaschutz sollte für die Stadtverwaltung kein Problem darstellen, da diverse Umsetzungen in dieser Hinsicht immer wieder durchgeführt werden. Allein durch die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers wäre die Grundlage hierfür wohl geschaffen.
Weiteres Vorgehen
Unser Ziel wäre es, die Frist für das Sanierungsgebiet bis zur Fertigstellung der VU und des ISEK zu verlängern. Anschließend soll basierend auf dem Ergebnis aus VU und ISEK das neue Sanierungsgebiet festgelegt werden. Dies ist nach Absprache mit der Regierung von Schwaben vorstellbar.
Aufgrund der offenkundig fortgestehenden Sanierungsnotwendigkeit und zur Durchführung der bereits beschlossenen und in Umsetzung befindlichen Maßnahmen wird empfohlen, die Frist zur Durchführung der Sanierung vorerst bis zum 31.12.2024 zu verlängern. In dieser Zeit sollten die neu zu beauftragenden VU abgeschlossen sein, dass ein neues Sanierungsgebiet festgelegt werden kann. Ohne Fortschreibung der VU ist das Sanierungsgebiet zeitnah aufzuheben.
Aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Missstände sowie der noch ausstehenden größeren städtebaulichen Maßnahmen, welche der Stadt Vöhringen in den nächsten Jahrzehnten bevorstehen, macht eine Art „Leitfaden“ zur weiteren gestalterischen Entwicklung Vöhringens durchaus Sinn.
Die Erarbeitung von VU und ISEK dauert ca. 1 – 1,5 Jahre. Bereits während der Erarbeitungsphase können in Ausnahmefällen Städtebauförderungsmittel beantragt werden.
Eine Zustimmung vorausgesetzt wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben, Sachgebiet Städtebauförderung, ein Leistungsbild aufstellen und auf dieser Grundlage Angebote für die Vorbereitenden Untersuchungen und das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept einholen.
Die Untersuchungen und Planungen können voraussichtlich im Rahmen der Städtebauförderung mit einem Fördersatz von 60 % bezuschusst werden.
Die Vergabe erfolgt nach Behandlung im zuständigen Gremium. Dann soll auch der Einleitungsbeschluss nach § 141 Abs. 3 BauGB gefasst werden, um offiziell mit den Vorbereitenden Untersuchungen zu beginnen.

Empfehlung

1.        Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich bestehender städtebaulicher Missstände und Mängel im Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ zustimmend zur Kenntnis und erkennt an, dass die Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
2.        Der Stadtrat legt als Frist für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Entwicklung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes den 31.12.2024 fest.
3.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept durchzuführen zu lassen.
4.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinholung zur Erbringung der Untersuchungs- und Planungsarbeiten zu erstellen und die entsprechenden Angebote einzuholen.
5.        Bis zur Beschlussfassung bzgl. des Umgangs mit den Ergebnissen der unter 3 genannten Vorbereitenden Untersuchungen ist die Sanierung auf Basis des bisherigen Sanierungsgebiets und seiner Ziele fortzuführen.

Diskussionsverlauf

Herr Söhner stellt die ausführliche Sitzungsvorlage sowie die darin enthaltenen Kriterien noch einmal zusammenfassend vor. Die genannten Klimaschutzvorgaben stellen dahingehend keine Hürde dar, da diese mit dem städtischen Klimaschutzmanager geprüft und beurteilt werden können.

Zu beachten gebe es, dass das Sanierungsgebiet nicht mehr aktuell sei. Dieses sei zum 31.12.2021 ausgelaufen und müsse insofern erneuert werden. Hierzu seien Voruntersuchungen durchzuführen.

Seitens eines Gremiumsmitgliedes wird nachgefragt, was unter der Förderung privater Sanierungen zu verstehen sei.

Herr Söhner bezieht sich dabei auf das kommunale Förderprogramm, an bestimmten Orten bzw. Straßen Förderungen anzubieten. So gebe es zum Beispiel Unterstützungsmöglichkeiten bei der Fassadensanierung in einem solchen Sanierungsgebiet. Dabei müsse die Stadt ein Mitspracherecht bei der Gestaltung zugestanden werden um entsprechende Zuschüsse zu gewähren.

Ohne weitere Aussprache ergeht folgender

Beschluss

1.        Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung bezüglich bestehender städtebaulicher Missstände und Mängel im Sanierungsgebiet „Stadtkern Vöhringen“ zustimmend zur Kenntnis und erkennt an, dass die Sanierung noch nicht abgeschlossen werden konnte.
2.        Der Stadtrat legt als Frist für die Erstellung der vorbereitenden Untersuchungen sowie die Entwicklung des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes den 31.12.2024 fest.
3.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sowie ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept durchzuführen zu lassen.
4.        Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Ausschreibungsunterlagen für die Angebotseinholung zur Erbringung der Untersuchungs- und Planungsarbeiten zu erstellen und die entsprechenden Angebote einzuholen.
5.        Bis zur Beschlussfassung bzgl. des Umgangs mit den Ergebnissen der unter 3 genannten Vorbereitenden Untersuchungen ist die Sanierung auf Basis des bisherigen Sanierungsgebiets und seiner Ziele fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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6. Gewerbegebiet "Am Kieswerk" der Stadt Senden; Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö Beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 24.02.2022 wurde das Anliegen der Firma intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, ihren Betrieb von Langenargen (Bodensee) in die Nähe des Wohnortes des Geschäftsführers in Reutti zu verlagern, grundsätzlich behandelt.

Es war damals schon beabsichtigt, den Betrieb an den nördlichen Ortsrand von Vöhringen auf dem Gemarkungsgebiet von Wullenstetten und damit in der Stadt Senden zu situieren – siehe nachf. Lageplan:


Nach eingehender Diskussion wurde damals mit Stimmenverhältnis 11:10 folgender Beschluss gefasst:


„Der Stadtrat nimmt das Vorhaben eines privaten Investors, auf den Grundstücken Flur-Nrn. 587 bis 592 der Gemarkung Wullenstetten ein Gewerbegebiet entwickeln zu wollen, dem Grunde nach positiv zur Kenntnis.

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das Vorhaben hinsichtlich der notwendigen Erschließung der Grundstücke weiter zu begleiten, sollte sich die Stadt Senden abschließend zu einer entsprechenden Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zu einer Aufstellung eines Bebauungsplanes entschließen.

Folgende Vorgaben wären dabei zu beachten:

  • Der Stadt Vöhringen dürfen im Ergebnis keine Kosten für den Bau der Erschließungsanlagen (Ersterschließung Wasser, Kanal, Straße) verbleiben, auch dann nicht, wenn ihr bereits Kosten entstanden sind und die Bauleitplanverfahren aus welchen Gründen auch immer eingestellt werden.
  • Die Stadt Senden schließt unter dem Vorhalt einer entsprechenden Bauleitplanung mit der Stadt Vöhringen eine Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit ab, nach der die Stadt Vöhringen für die Ver- und Entsorgung der in Betracht gezogenen Grundstücke zu sorgen hat und auch die daraus resultierenden Einnahmen bei sich behält.
  • Mit der Stadt Senden ist gegebenenfalls eine jährliche Entschädigung zu vereinbaren, weil insbesondere an den öffentlichen Verkehrswegen Kosten für Verkehrssicherung und Unterhalt entstehen, welche anderweitig nicht gedeckt werden können.

Sollten sich im Laufe der Entwicklung des Vorhabens (Bauleitplanverfahren, Erschließungsplanung usw.) Aspekte ergeben, die sich auf die Interessen der Stadt Vöhringen negativ auswirken, behält sich die Stadt Vöhringen vor, die Verhandlungen zum Abschluss von Vereinbarungen mit der Stadt Senden und dem Investor zu beenden.“


Mittlerweile konnte mit der intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, in Person ihres Geschäftsführers Herrn Ludwig, und der Stadt Senden Einigkeit darüber erzielt werden, dass die notwendigen Wasser- und Abwasserleitungen als private Anschlussleitungen, die im Unterhalt der GmbH verbleiben sollen, komplett auf Kosten der GmbH gebaut und eben auch unterhalten werden sollen, damit der Stadt Vöhringen keine Kosten entstehen.

Weiter wurde der Entwurf einer entsprechenden Vereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) erarbeitet, die dieser Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügt ist.

Der Abschluss dieser Vereinbarung ist zwingende Voraussetzung für die Ver- und Entsorgung des Betriebes – ggf. auch weiter zur Ansiedlung in diesem Gebiet anstehender Betriebe.

Ob mit der Stadt Senden eine jährliche Entschädigung vereinbart werden kann (z.B. Anteil an der jeweils zu entrichtenden Gewerbesteuer) wurde von unserer Kämmerei als fraglich angesehen.

Die Stadt Vöhringen wird jedoch mit der Firma intipia GmbH, ZOO ANIMAL FOOD, einen sog. Wegenutzungsvertrag, der dieser erlaubt, ihre privaten Leitungen in den städtischen öffentlichen Straßenraum zu verlegen, als Voraussetzung für diese Verlegung abschließen und hier ein Nutzungsentgelt entweder einmalig oder laufend festsetzen.

Gleichzeitig ist anzuführen, dass nach der Übertragung der Aufgaben hinsichtlich der Wasserver- und Abwasserentsorgung durch den Abschluss dieser Vereinbarung nach KommZG sämtliche zu erhebenden Herstellungsbeiträge der Stadt Vöhringen zustehen werden.


Ergänzung zum TOP 6 der Sitzung des Stadtrates der Stadt Vöhringen am 23.03.2023


Gewerbegebiet "Am Kieswerk" der Stadt Senden; 
Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten

Notwendige Änderungen in der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten


Sachdarstellung:

Auf Hinweis des Landratsamtes Neu-Ulm sind in der genannten Zweckvereinbarung mittlerweile noch Änderungen vorzunehmen gewesen.

Diese betrifft den § 9 der Vereinbarung zum Punkt „Inkrafttreten“.

Ebenso war in § 7 dieser Vereinbarung noch eine redaktionelle Änderung nötig.

Die geänderte Fassung der Zweckvereinbarung ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage und dem zu fassenden Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügt.

Die Anlagen 1 (Bebauungsplan) und 2 (Lageplan) zu dieser Zweckvereinbarung bleiben unverändert.

Empfehlung

Die Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten.

Diskussionsverlauf

Herr Schmid bestellt einleitend den Sachverhalt zusammenfassend vor und bezieht sich auf die in der Sitzung des Stadtrates vom 24.2.2022 getroffene grundsätzliche Entscheidung.

Hierauf bezogen und als grundsätzliches Signal der Stadt Vöhringen, habe die Stadt Senden das Bauleitplanungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen. Weiterhin seien hierauf vom Investor bereits die Grundstücke erworben worden. Um nun die inhaltliche Gestaltung der Ver- und Entsorgung bzw. Erschießung zu regeln, sei die vorliegende Zweckvereinbarung abzuschließen.

Hierauf schließt sich eine kontroverse Diskussion über die weitere Vorgehensweise seitens des Gremiums an. Inhaltlich lässt sich zusammenfassen, dass je nach Besetzung beim seinerzeitigen Grundsatzbeschluss keine Mehrheit erzielt worden wäre. Grund ist unter Anderem der Unternehmenszweck des sich dort ansiedelnden Betriebes sowie der damit zusammenhängende Flächenverbrauch sowie die Nähe zum Vogelschutzgebebiet.

Ein Ratsmitglied gibt zu bedenken, sowohl die interkommunale Zusammenarbeit als auch das gemeinsame Mittelzentrum mit der Stadt Senden nicht zu gefährden, sollte die vorliegende Vereinbarung abgelehnt werden. Ein weiteres Gremiumsmitglied wirft ein, dass innerhalb der Stadt Senden die leerstehenden Gebäude und Grundstücke genutzt werden sollten.

Ebenso wird im Rahmen der Aussprache Bezug darauf genommen, dass es rechtlich nicht möglich sei eine Gewerbesteuerbeteiligung zu erhalten. Vielmehr müsse durch getrennte vertragliche Abstimmungen der Kostenersatz bezüglich des Unterhaltes und Winterdienstes, etc. geregelt werden.

Bürgermeister Neher verweist auch auf die gute Zusammenarbeit im Rahmen des Baus der Notverbundleitung zur Wasserversorgung, wozu die Stadt Senden keine Verpflichtung gehabt hätte. Ebenso stünden noch weitere Themen wie der ÖPNV sowie ein Bebauungsplanverfahren unter Beteiligung der Stadt Senden.
Weiterhin sei der Grundsatzbeschluss bereits gefasst worden und vorliegend habe man lediglich die Ausgestaltung der Vereinbarung zu regeln, somit der Vollzug des bereits gefassten Beschlusses.

Darüber hinaus sei nicht auszuschließen, dass bei einem ablehnenden Beschluss Schadensersatzforderungen im Raum stehen.

Nach weiterer Diskussion stellt Herr Brocke den Antrag zur Geschäftsordnung zum Ende der Wortbeiträge und Abstimmung.

Abstimmung:

24 : 0 angenommen

Hiernach ergeht folgender

Beschluss

Die Stadt Vöhringen erlässt die diesem Beschluss als wesentlicher Bestandteil beigefügte Zweckvereinbarung zur Übertragung der Wasserver- und Abwasserentsorgung für das Gewerbegebiet „Am Kieswerk“, Gemarkung Wullenstetten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 7

Diskussionsverlauf

Herr 2. Bürgermeister Walk nimmt Bezug auf die Anfrage von Herrn Bader in der Sitzung des Stadtrates vom 26.01.2023 und der Abstandsflächen von Illersenio. 

Diesbezüglich habe er inzwischen mit Herrn Rommel gesprochen und die Bestätigung erhalten, dass es sich in Weißenhorn um einen anderen Sachverhalt gehandelt habe bzw. in Vöhringen alles entsprechend der Baugenehmigung verlaufe.

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8. Anträge und Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 8
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8.1. Finanzierung der Arbeit der Seniorenbeauftragten; Anfrage Herr Barth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 8.1

Diskussionsverlauf

Herr Barth bezieht sich auf die sehr engagierten Seniorenbeauftragten aus den Reihen des Stadtrates. Leider stünde diesen kein Budget zur Verfügung, um möglichen Vortragsrednern ein Präsent zu überreichen. Selbiges gelte für den Helferkreis.

Er beantrage daher für Sitzungen oder Aktionen der Seniorenbeauftragten ein Budget im Haushalt vorzusehen. Weiterhin solle in Betracht gezogen werden, den Seniorenbeauftragten analog der Entschädigung von Wahlhelfern eine Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.

Bürgermeister Neher bestätigt die Bereicherung für die Stadt Vöhringen durch die Tätigkeit der Seniorenbeauftragten und bedankt sich für den Hinweis. Er schlägt vor, dies in einer der nächsten Haupt- und Umweltausschusssitzungen zu behandeln.

Mittel im Haushalt für gewisse Veranstaltungen habe man bereits vorgesehen.

In diesem Zusammenhang weist ein Ratsmitglied auf die derzeit laufende Aufstellung zur Benennung möglicher Schöffen hin. Die rechtliche Altersgrenze zum Amt des ersten Bürgermeisters sei aufgehoben worden, jedoch die Übernahme des Schöffenamtes begrenzt.

In Anlehnung an frühere Vorstöße und der gesellschaftlichen Bedeutung unserer Senioren bitte er Herrn Bürgermeister Neher um Initiative und einen Brief in dieser Angelegenheit an die Bayerische Staatsregierung.

Bürgermeister greift dies in Anbetracht dieses wichtigen Ehrenamtes auf und bedankt sich für den Hinweis.

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8.2. Pressebericht zu Auslastungsproblemen bei Car2Go; Anfrage Herr Brocke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Stadtratssitzung (mit Verabschiedung HH-Satzung) 23.03.2023 ö 8.2

Diskussionsverlauf

Herr Brocke bezieht sich auf einen Presseartikel, wonach in verschiedenen Kommunen die Car2Go Fahrzeuge nicht ausgelastet seien und die Standorte aufgegeben werden. Diesbezüglich erkundigt er sich nach der Situation in Vöhringen.

Herr Söhner führt aus, dass der Vertrag in Vöhringen auch auslaufe. Sollte dieser verlängert werden, hätte die Stadt einen Zuschuss in Höhe von monatlich ca. 300 Euro zu leisten. Insofern stehen Überlegungen im Raum den Standort aufzugeben und künftig im Baugebiet Kranichstraße anzubieten.

Datenstand vom 10.05.2023 07:12 Uhr